- Überthür
Überthür, 1) eine zweite Thür, welche in einer Thüröffnung od. in einiger Entfernung davon angebracht wird, um das Eindringen der Kälte od. Zugluft zu verhüten, s.u. Windfangthür; 2) so v.w. Fallthür.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Überthür, 1) eine zweite Thür, welche in einer Thüröffnung od. in einiger Entfernung davon angebracht wird, um das Eindringen der Kälte od. Zugluft zu verhüten, s.u. Windfangthür; 2) so v.w. Fallthür.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Windfangthür — (Überthür, Vorthür), eine meist in Hausfluren, Treppenhäusern, Corridoren u. anderen Communicationen in Häusern, welche der Zugluft sehr ausgesetzt sind, angebrachte Thür. Sie befindet sich gewöhnlich in einem Glas od. Holzverschlage, welcher… … Pierer's Universal-Lexikon