- a. a.
a. a., Abbreviatur für ad acta (zu den Acten), als Resolution auf Eingabe von Bittschriften etc. bei höhern Behörden, zur Bezeichnung, daß denselben keine besondere Folge zu geben sei.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
a. a., Abbreviatur für ad acta (zu den Acten), als Resolution auf Eingabe von Bittschriften etc. bei höhern Behörden, zur Bezeichnung, daß denselben keine besondere Folge zu geben sei.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.