- Abschlußzettel
Abschlußzettel, die von einem Mäkler ausgestellte Bescheinigung eines, zwischen zwei Parteien abgeschloßnen Geschäfts; er hat gerichtl. Gültigkeit.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abschlußzettel, die von einem Mäkler ausgestellte Bescheinigung eines, zwischen zwei Parteien abgeschloßnen Geschäfts; er hat gerichtl. Gültigkeit.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Pointage — (spr. pūängtāsch ), franz. Börsenausdruck: die kurz vor der Hauptliquidation durch die Kommis der Börsenagenten vorgenommene Kollationierung der Abschlußzettel … Meyers Großes Konversations-Lexikon