Anwachsung

Anwachsung

Anwachsung, 1) (Med.), Vereinigung zweier Flächen durch ausgeschwitzte, eine feste Verbindung bewirkende Lymphe, in Folge von Entzündung als Heilzweck, z.B. bei Wundlefzen etc., od. als Krankheit; 2) (Bauk.), gemeinschaftlicher Name der Ausladung u. Auslaufung an einer Säule, s. Ausladung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Anwachsung — Anwachsung,   Akkreszẹnz, Recht: die kraft Gesetzes eintretende Erweiterung des Rechtes eines oder mehrerer Mitberechtigten auf den Anteil eines weggefallenen bisherigen Mitberechtigten; besonders im Erbrecht tritt Anwachsung ein, wenn der… …   Universal-Lexikon

  • Anwachsung — Anwachsung, im römischen und gemeinen Recht Akzession (accessio) genannt, im allgemeinen alles, was zu einem Gegenstand als Erweiterung hinzukommt, sodann, da der Zuwachs einer Sache gewöhnlich in einem untergeordneten Verhältnis zur Hauptsache… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anwachsung — Als Anwachsung wird der (dingliche) Vorgang bezeichnet, bei dem ein Gesamthänder aus einer Gesamthandgemeinschaft ausscheidet und dessen Anteil an der Gesamthandsgemeinschaft den verbleibenden Gesamthändern „anwächst“, d. h. diesen anteilig… …   Deutsch Wikipedia

  • Anwachsung, die — Die Anwachsung, plur. inusit. 1) Das Anwachsen in der ersten Bedeutung. S. auch Anwuchs. In der zweyten, einer Vergrößerung, ist Anwachs üblicher; indessen wird auch das Anwachsen eines Landes durch angeschüttetes Erdreich zuweilen die Anwachsung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Anwachsung — 1. Im Gesellschaftsrecht (nach HGB und BGB): Der Anteil des ⇡ ausgeschiedenen Gesellschafters am ⇡ Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern zu (§ 738 BGB). Die Mitberechtigung an der ⇡ Gemeinschaft zur gesamten Hand steht nur noch …   Lexikon der Economics

  • Anwachsungsrecht — (Akkreszenzrecht, Jus accrescendi) bezeichnet in der Rechtssprache die Bestimmungen, auf Grund deren unter bestimmten Voraussetzungen der Anteil einer Person einer andern zufällt, anwächst. Abgesehen von der Bestimmung des § 738 des deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akkreszenz — Ak|kres|zẹnz 〈f. 20〉 Anwachsen, Zuwachs (eines Erbteils) [zu lat. accrescere „hinzuwachsen“] * * * Akkreszẹnz   die, / en, Recht: die Anwachsung. * * * Ak|kres|zẹnz, die; , en [zu lat. accrescere, ↑akkreszieren] (Rechtsspr.): Anwachsung …   Universal-Lexikon

  • Formwechsel — Der Rechtsbegriff des Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung bisher evtl. vorhandener Mitgliedschaftsrechte. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Grunderwerbsteuer (Deutschland) — Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik… …   Deutsch Wikipedia

  • Islenska — Isländisch (Íslenska) Gesprochen in Island Sprecher 300.000 Linguistische Klassifikation Indogermanisch Germanisch Skandinavisch Isländisch …   Deutsch Wikipedia

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