- Articŭlus
Articŭlus (lat.), 1) Gelenk, sofern es 2 Glieder des Körpers verbindet, bei der Pflanze der Knoten; 2) ein kleines Glied, z.B. Finger; 3) (Gramm.), so v.w. Artikel; 4) kleine Aufsätze, od. einzelne Punkte, Sätze als Theile einer Schrift, bes. im Rechtswesen, wie Articulus additionalis, Zusatzartikel; Articulus defensionalis, Punkt, der zur Vertheidigung wider eine Anklage od. eine Anforderung dienen soll; dagegen Articulus elisivus, Satz, wodurch man die versuchte Vertheidigung des Gegners wieder zu entkräften strebt. Articulus impertinens, ein nicht zur Sache gehöriger Punkt. Articulus irrelĕvans, ein unerheblicher Punkt. Articulus probatorialis, Beweisartikel. Articulus reprobatorialis, Gegenbeweisartikel. Articulus spurius, in Urkunden u. Beweisen ein unechter Artikel ohne Wirkung; 5) im Mittelalter in England eine Bittschrift mit Beschwerden an den Richter; 6) der Kreis auf der Münzfläche, worauf die Inschrift steht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.