Auflassen

Auflassen

Auflassen (Auflassung, Resignatio judicialis, Rechtsw.), die nach deutschem Recht bei Veräußerungsfällen nothwendige Erklärung des bisherigen Eigenthümers unbeweglicher Güter vor Gericht, daß er sein Recht daran an einen Anderen überlassen wolle, worauf dann gewöhnlich der Kaufbrief ausgefertigt od. gerichtlich bestätigt, u. das Eigenthum am Grundstücke feierlich durch die sogenannte richterliche Einweisung (Allodialinvestitur, im Gegensatz der Lehnsinvestitur bei Lehen) auf den Käufer übertragen wird. Durch die Übertragung des Grundeigenthums in den Volksgerichten im Mittelalter als Schötung eingeführt, hat die A. sich im Interesse der Hypotheken-, Steuer- u. Lehnsverfassung erhalten, so daß ohne sie das bürgerliche Eigenthum, zumal nach älterem Sachsenrecht, nicht erlangt werden kann. Doch ist die Form in neuerer Zeit meist sehr vereinfacht worden, so daß die Genehmigung des Verkäufers, daß der Veräußerungsfall in die öffentlichen Bücher eingetragen werden u. diese Eintragung selbst eigentlich den ganzen Act ausmacht. Auflaßbrief, eine hierüber ausgefertigte Urkunde. Auflaßgeld, Auslaßschilling (Grossus relaxationis), Geldsumme, die dem Grundeigenthümer von dem Zinsmann, der das ihm überlassene Gut veräußert, entrichtet wird.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Auflassen — Auflassen, verb. irreg. act. S. Lassen. 1. Aufstehen lassen. Man wollte ihn nicht auflassen. 2. Offen stehen lassen, offen lassen. 1) Eigentlich. Die Thür, das Fenster auflassen. Das Zimmer, das Haus auflassen, d.i. die Thür zu demselben. 2)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • auflassen — V. (Oberstufe) ugs.: seine Kopfbedeckung o. Ä. nicht abnehmen Synonyme: aufgesetzt lassen, aufbehalten (ugs.) Beispiel: Frauen und Mädchen können in der Kirche im Gegensatz zu Männern die Kopfbedeckung auflassen. Kollokation: einen Hut auflassen …   Extremes Deutsch

  • Auflassen — Auflassen, Bergwerke auf Zeit oder dauernd verlassen, nicht mehr betreiben; auflässig, nicht betrieben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Auflassen — Auflassen, s. Bergrecht …   Lexikon der gesamten Technik

  • auflassen — auf·las·sen (hat) [Vt] 1 etwas auflassen gespr; etwas offen lassen, nicht schließen ↔ zulassen: Lass die Tür auf, es ist so heiß hier! 2 etwas auflassen gespr; eine Kopfbedeckung auf dem Kopf behalten <den Hut, die Mütze auflassen> 3… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • auflassen — auf|las|sen [ au̮flasn̩], lässt auf, ließ auf, aufgelassen <tr.; hat: 1. geöffnet lassen: die Tür, die Kiste, die Flasche auflassen. 2. (ugs.) auf dem Kopf behalten: die Mütze auflassen. 3. (ugs.) aufbleiben lassen: sie ließ die Kinder am… …   Universal-Lexikon

  • auflassen — 1. aufbehalten, geöffnet lassen, nicht schließen, offen lassen; (ugs.): nicht zumachen. 2. aufbehalten, auf dem Kopf behalten/lassen, aufgesetzt lassen, nicht abnehmen; (ugs.): anlassen; (landsch.): nicht abziehen. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • auflassen — auflassentr 1.(denHut)nichtabnehmen.Verkürztaus»aufdemKopflassen«.19.Jh. 2.etwnichtschließen.Verkürztaus»offenstehenlassen«oder»offenlassen«.19.Jh. 3.zulassen,daßeinKindnochnichtzuBettgeht.19.Jh …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • auflassen — auf|las|sen (aufsteigen lassen; Bergmannssprache [eine Grube] stilllegen; Rechtssprache [Grundeigentum] übertragen; besonders süddeutsch, österreichisch für stilllegen, aufgeben; umgangssprachlich für geöffnet lassen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Auflassen — * Lât den Ollen op. (Danziger Nehrung.) – Frischbier, I, 155 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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