Ausbürger

Ausbürger

Ausbürger (Ausleute), 1) Bürger, die ihren Wohnort zwar verändert haben u. in einer anderen Stadt als Bürger aufgenommen sind, dennoch aber ihr früher gewonnenes Bürgerrecht beibehielten; 2) Bürger in der Vorstadt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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