Ausguß

Ausguß

Ausguß, 1) der Ort des Ausgießens; 2) (Bauk.), so v.w. Gußstein; 3) als Recht die Befugniß, unreines Wasser auf einen benachbarten fremden Boden fließen zu lassen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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