Auslobung — Auslobung, nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 657 ff.) das öffentliche Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer bestimmten Handlung, insbes. der Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die A. kann bis zur Vornahme der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Auslobung — Auslobung, die öffentliche Bekanntmachung, durch die für Vornahme einer Handlung (Lösung einer Preisaufgabe, Anzeige von Verbrechern etc.) eine Belohnung versprochen wird; auch s.v.w. Abfindung … Kleines Konversations-Lexikon
Auslobung — Auslobung, in Süddeutschland Auslösung, Verabfindung, gibt der Anerbe eines Gutes den Miterben; s. Anerbe … Herders Conversations-Lexikon
Auslobung — Die Auslobung ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt (§ 657 BGB). Die Auslobung ist ein… … Deutsch Wikipedia
Auslobung — Aus|lo|bung 〈f. 20〉 das Ausloben * * * Aus|lo|bung, die; , en: das Ausloben; das Ausgelobtwerden. * * * Auslobung, einseitiges Rechtsgeschäft, durch das mittels öffentlicher Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung,… … Universal-Lexikon
Auslobung — loben: Das germ. Verb mhd. loben, ahd. lobōn, niederl. loven, aengl. lofian, schwed. lova gehört im Sinne von »für lieb halten, lieb nennen, gutheißen« zu der unter ↑ lieb dargestellten Wortgruppe. Eine alte Rückbildung aus diesem Verb ist das… … Das Herkunftswörterbuch
Auslobung — öffentliches Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, bes. die Herbeiführung eines Erfolgs (§ 657 BGB). Besondere Art der A.: ⇡ Preisausschreiben … Lexikon der Economics
Auslobung — Aus|lo|bung … Die deutsche Rechtschreibung
GRW — steht für Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens. Sie regelt in Deutschland die Auslobung und Durchführung von Architektenwettbewerben um Entwürfe und Ideen für die Gestaltung … Deutsch Wikipedia
Preisausschreiben — Die Auslobung ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, § 657 BGB. Die Auslobung ist ein… … Deutsch Wikipedia