- Befruchtung
Befruchtung (Foecundatio), 1) (Physiol.), der Vorgang im organischen Leben, vermöge dessen zu Fruchtkeimen, welche in eigenen Organen gebildet sind, ein anderer Stoff (Zeugungsstoff), welcher eine eigenthümliche, die in dem Keime schlummernde, Leben erweckende Kraft besitzt, hinzutritt u. zur Entwickelung eines neuen Wesens gleicher Art den bedingenden Anstoß gibt. Daraus, daß Fruchtkeime u. Zeugungsstoff getrennt von einander in verschiedenen Individuen derselben Gattung vorhanden sind, ergiebt sich die Geschlechtsverschiedenheit der Thiere, bei denen die B. der Keime entweder, wie bei den höheren Thiergattungen, in dem weiblichen Körper, od., wie bei den Fischen u. mehreren Amphibien, außerhalb. desselben geschieht, indem die vorher ausgeschiedenen Fruchtkeime (Eier, Laich) mit dem von männlichen Thieren ebenfalls ausgeschiedenen Zeugungsstoffe (Samen) in Berührung kommen. Manche niedere Thiergattungen, z.B. die Egelschnecke, sind ohne Geschlechtstrennung mit Fruchtkeimen u. Zeugungsstoff zugleich versehen u. befruchten sich dann selbst. Andere, z.B. die Regenwürmer u. Weinbergsschnecken, sind ebenfalls hermaphroditisch, müssen sich aber durch Begattung gegenseitig befruchten. Künstliche B. der Fischeier, s.u. Fischzucht. 2) Bei den meisten Pflanzen ist ebenfalls die B. der in den Fruchtknoten enthaltenen Samenrudimente (Eier, Ovula) durch den Samenstand[487] der Staubfäden, Bedingung der vollständigen Entwickelung keimfähigen Samens. Bei Pflanzen findet eine Geschlechtstheilung nur selten statt, z.B. bei der Pappel, in der Regel befruchten sie sich selbst. Die Befruchtungstheile der Phanerogamen sind Staubgefäße u. Staubwege mit ihren Hüllen (s. Blüthe, Blüthendecken, Nebenblumen, Blüthenstand), die der Kryptogamen s.u. Kryptogamen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.