Behandigungsgüter

Behandigungsgüter

Behandigungsgüter (Behändigungsgüter, Praedia amanuta, Bona admanuationis), Bauerngüter, bes. in Westfalen, die für einen gewissen Zins vom Eigenthümer an einen Andern zur Nutzung auf 2 od. mehr Hände überlassen werden. Nach dem Tode des Zinsmanns mußte der Erbnehmer sich vom Zinsherrn bestätigen lassen, das Handlohn erlegen u. das Gut auf seine Hand setzen lassen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Behandigungsgüter — Behandigungsgüter, s. Bauerngut, S. 462 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Behandigungsgüter — Behandigungsgüter, in Westfalen, Bauerngüter, die von dem Eigenthümer gegen einen Zins an einen zur Nutzung überlassen wurden auf zwei oder mehrere Hände; nach dem Tode des Zinsmannes mußte dessen Erbe sich das Leihgut bestätigen lassen und das… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Крестьяне — Содержание: 1) К. в Западной Европе. 2) История К. в России до освобождения (1861). 3) Экономическое положение К. после освобождения. 4) Современное административное устройство К. I. К. в Западной Европе. Судьбы крестьянского или земледельческого …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Bona [1] — Bona (lat., Rechtsw.), 1) Alles was sich im Eigenthum des Menschen befinden kann; 2) das äußerlich wahrnehmbare Vermögen, Güter, so: B. aequisīta, erworbene, nicht ererbte Eigengüter, s.u. Allod; B. admanuatiōnis, Behandigungsgüter; B. adventitĭa …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Colonat — (v. lat.), Zinsgut, Bauergut, von welchem dem Gutsherrn jährlich ein gewisser Natural od. Geldzins zu entrichten ist. Sie zerfallen in a) die, an welchen der Colon (Colōnus, Bauer) ein wahres Erbrecht erlangt (Erbzinsgüter) u. nach denen der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Coëßgüter — Coëßgüter, in einigen Gegenden am Rhein eine Art Behandigungsgüter, bei deren Übernahme nach dem Tode des Zinsmannes (Coëßmann) der Erbnehmer dem Gutsherrn gewisse Stücke aus dem Nachlasse des Ersteren abliefern mußte …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bauerngut — Bauerngut, ein Landgut, das der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer bevorzugter Güter nicht teilhaftig ist. Während bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts die meisten Bauerngüter nicht im freien Eigentum des Bauern standen und mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Behändigen — Behändigen, verb. reg. act. einhändigen, übergeben. Einem etwas behändigen. In einigen Gegenden bedeutet dieses Wort auch so viel als belehnen, und Behändigungsgüter sind in Westphalen eine Art von Kurmeden oder Erbzinsgütern, welche auf eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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