Beutellehn

Beutellehn

Beutellehn (Rechtsw.), Lehn, welches nicht durch Ritterdienste, sondern mit dem Beutel (Geld) erworben wurde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Geldlehn — Geldlehn, 1) so v.w. Lehnstamm; 2) so v.w. Beutellehn, s.u. Lehn; 3) jedes durch Geld erworbene Lehn …   Pierer's Universal-Lexikon

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