Nichtcombattanten

Nichtcombattanten

Nichtcombattanten, s.u. Combattanten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Russisches Reich [1] — Russisches Reich. A) Lage, Grenzen u. Größe. Ausgebreitetstes Reich der Erde u. größtes, welches je die Welt sah (das Römische Reich war kaum 1/4 so groß); erstreckt sich über Osteuropa u. Nordasien, sowie über mehre Inseln zwischen Asien u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nassau [1] — Nassau, 1) Herzogthum im westlichen Deutschland, grenzt im Norden u. Westen an die preußischen Regierungsbezirke Arnsberg u. Coblenz, im Süden an Hessen Darmstadt, im Osten an Frankfurt am Main, Kurhessen u. Hessen Homburg, bildet ein großes,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stabsarrest — Stabsarrest, 1) Stubenarrest, welcher den Offizieren od. Offiziersrang habenden Nichtcombattanten ertheilt wird; 2) Arrestlocal im Stabsquartier …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verdienstkreuze — u. Verdienstmedaillen, goldene od. silberne Medaillen od. Kreuze, welche von mehren Staaten für Civil od. Militärverdienst verliehen u. am farbigen Bande getragen werden. Sie sind entweder einem Orden affiliirt, od. bestehen für sich. A)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Combattanten — (v. lat.), die wirklich bewehrten, in Reihe u. Glied stehenden Soldaten; dagegen Nichtcombattanten, der Train, die Militärärzte, Auditeurs, Kriegscommissäre, Proviant Offizianten etc.; Letztere heißen, wenn sie Fähndrichs od. Feldwebelsrang haben …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Heer — Heer, 1) eine Menge zu einem gewissen Zwecke gerüsteter Menschen; besonders 2) die Gesammtheit der zur Vertheidigung eines Staats bestimmten bewaffneten Macht, nebst Allem, was zu deren Ausrüstung, Ernährung u. Erhaltung gehört. Ein nach jetziger …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hut [1] — Hut, 1) die Bedeckung des oberen Theils einer Sache; daher 2) eine steife Kopfbedeckung. A) Die Männerhüte sind meist von Filz, Seidenfelbel, Stroh, Pappe, Seide; Binsen od. ein bast u. holzartiges Geflecht (Basthüte), gepreßtes u. lackirtes… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kriegsartikel — Kriegsartikel, die Militärgesetze der Truppen; beziehen sich meist auf die von den Soldaten als solche begangenen Vergehen, wie Subordinotionsverbrechen, Diebstahl an Kameraden, Vergehen des Soldaten auf den Posten, Plünderungen im Felde etc. u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kriegsgebrauch — Kriegsgebrauch. Der K. ist ein Theil des Völkerrechtes. Ungeachtet im Kriege alle Rechtsverhältnisse zwischen den kriegführenden Parteien aufgehoben sind, so ist man, weil kein gesitteter Zustand ohne alles Recht bestehen kann, von jeher über… …   Pierer's Universal-Lexikon

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