- Compensatis expensis
Compensatis expensis (lat.), mit gegenseitiger Aufhebung der Kosten, s. u. Compensation 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Compensatis expensis (lat.), mit gegenseitiger Aufhebung der Kosten, s. u. Compensation 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Compensation — (v. lat. Compensatio, Abrechnung), 1) Zahlung einer Schuld durch Abrechnung einer Gegenforderung an den Gläubiger. Sie wird häufig als Einrede gegen die Klage des Gläubigers geltend gemacht, daher Exceptio compensationis. Erfordert wird, daß… … Pierer's Universal-Lexikon
Compensatio — Compensatio, Abwägung, Wettschlagung, Aufhebung einer Forderung durch Abrechnung einer Gegenforderung, meist gegenüber einer Klagforderung angebracht durch die Einrede der Abrechnung (exceptio C.). Letztere Forderung muß unbedingt, fällig, liquid … Herders Conversations-Lexikon