Compensatis expensis

Compensatis expensis

Compensatis expensis (lat.), mit gegenseitiger Aufhebung der Kosten, s. u. Compensation 2).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Compensatio — Compensatio, Abwägung, Wettschlagung, Aufhebung einer Forderung durch Abrechnung einer Gegenforderung, meist gegenüber einer Klagforderung angebracht durch die Einrede der Abrechnung (exceptio C.). Letztere Forderung muß unbedingt, fällig, liquid …   Herders Conversations-Lexikon

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