- Concubinenkinder
Concubinenkinder, so v. w. Natürliche Kinder, s. u. Concubinat.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Concubinenkinder, so v. w. Natürliche Kinder, s. u. Concubinat.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Uneheliche Kinder — (natürliche, ledige, Unflaths , früher auch Side , Spelkinder, Wahnbürtige) sind alle außer der Ehe erzeugten u. vor Eingehung derselben geborenen Kinder, im Gegensatz der in stehender Ehe erzeugten u. in derselben od. doch in einem solchen… … Pierer's Universal-Lexikon
Concubĭtus — (Coitus, Beischlaf, Rechtsw.), die fleischliche Vermischung eines Mannes mit einer Frauensperson. Derselbe gilt unbedingt als erlaubt zwischen verheiratheten Personen, ja er bildet hier einen Theil der ehelichen Pflicht, welche die Ehegatten… … Pierer's Universal-Lexikon
Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… … Pierer's Universal-Lexikon