Nothfrist
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Nothfrist, die — Die Nothfrist, plur. die en, in den Rechten einiger Gegenden, ein peremtorischer Termin, welchen man nicht ohne die höchste Noth versäumen darf, zu dessen Abwartung man gezwungen ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Reassumtion — (v. lat.), 1) Wiederaufnahme, Erneuerung; bes. 2) die Erklärung über Fortsetzung eines Processes von Seiten des Nachfolgers einer Partei. Die R. kommt vor, wenn eine Partei vor vollendetem Processe stirbt u. Erben hinterläßt, od. wenn das… … Pierer's Universal-Lexikon
Rechtskraft — Rechtskraft, die Eigenschaft eines richterlichen Erkenntnisses, wonach dasjenige, was durch das Erkenntniß ausgesprochen wurde, als der eigentliche u. fortan unumstößliche Inhalt des bisher zwischen den Parteien strittig gewesenen… … Pierer's Universal-Lexikon
Urtheil [2] — Urtheil (Erkenntniß, Sentenz, lat, Sententia, Decretum, Decisum), eine richterliche Entscheidung in Bezug auf den Gegenstand eines Rechtsstreites, sei dieselbe eine endliche (Sententia im engeren Sinne, S, definitiva, Endurtheil), welche im… … Pierer's Universal-Lexikon
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon
Fatāle — Fatāle, Mehrzahl Fatalĭa (Fatalien), eine Nothfrist bei der Appellation, welche nicht versäumt werden darf, wenn man der Wohlthat der Appellation nicht verlustig gehen will, es sind deren 4; s.u. Appellation III. A) a) … Pierer's Universal-Lexikon
Frist — Frist, 1) im Proceßrecht ein Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach gesetzlicher Vorschrift (Noth , Ordnungs F., Fatalien), od. nach der Bestimmung des Gerichts (Richterliche F.). od. nach der Übereinkunft der Parteien unter Genehmigung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Frist — Frist, der Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach dem Gesetze (Nothfrist, Fatalien) od. nach richterlicher Bestimmung eine Prozeßhandlung vorgenommen werden muß. Die Versäumung der dilatorischen F. (der erstreckten F.) bedingt nicht unmittelbar … Herders Conversations-Lexikon