Eingebrachtes — Eingebrachtes, dasjenige Gut, welches so eingebracht ist, daß dadurch einem andern Rechte erwachsen; bes. im Ehelichen Güterrecht (s.d.) dasjenige Gut, was jeder der Ehegatten beim Abschluß der Ehe besitzt … Kleines Konversations-Lexikon
Eingebrachtes Gut — Eingebrachtes Gut, s. Ehegüterrecht, S. 402, und Mitgift … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eingebrachtes Gut — Eingebrachtes Gut, siehe Mitgift … Damen Conversations Lexikon
eingebrachtes Gut — eingebrachtes Gut, die Güter, die ein Ehegatte als sein Vermögen in die Ehe einbringt. Am eingebrachten Gut der Ehefrau hatte der Ehemann im bis zum 31. 3. 1953 gültigen gesetzlichen Güterstand (Güterstand der Verwaltung und Nutznießung durch… … Universal-Lexikon
Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kern — Epizentrum (umgangssprachlich); Knotenpunkt; Zentrum; Herzstück (umgangssprachlich); Mittelpunkt; Betriebssystemkern; Kernel; Mark; Markröhre; Schwerpunkt; … Universal-Lexikon
Landtag (Brandenburg) — Das Landtagsgebäude auf dem Brauhausberg in Potsdam im Mai 2007 … Deutsch Wikipedia
Landtag Brandenburg — Das Landtagsgebäude auf dem Brauhausberg in Potsdam im Januar 2007. Die Spuren des abgenommenen SED Emblems sind noch deutlich sichtbar … Deutsch Wikipedia
Landtag von Brandenburg — Das Landtagsgebäude auf dem Brauhausberg in Potsdam im Mai 2007 … Deutsch Wikipedia
Nutzverwaltung — Die Nutzverwaltung (teilweise auch Verwaltungsgemeinschaft genannt) war bis 1953 der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch wird sie als ehemännliche Verwaltung und Nutznießung am eingebrachten Gut der Frau… … Deutsch Wikipedia