Emphyteusis

Emphyteusis

Emphyteusis (röm. Rechtsw.), das vom Eigenthümer eines Grundstücks einem Andern (Emphyteuticarius, Emphyteuta) an dem Grundstück selbst eingeräumte dingliche Recht der vollständigen landwirthschaftlichen Benutzung desselben gegen eine jährliche Abgabe (Canon, Pensio). Gleich der Superficies (s.d.) ist das Emphyteu tiarische Recht aus dem Rechtscontract hervorgegangen, in der Weise, daß die ursprünglich nur persönliche Berechtigung. der Pächter zur Benutzung des Grundstücks später als ein beschränktes Recht auf das Grundstück selbst anerkannt wurde. Der Emphyteuta hat das Recht vollständigster Benutzung des Gutes, das Recht zur Veräußerung, Vererbung, Verpfändung u. Beschwerung desselben mit Servituten; zum Schutze desselben sind ihm die Klagen, analog den Klagen des Eigenthümers, gegeben. Dagegen liegen ihm auch als Verpflichtungen gegen den ursprünglichen Dominus ob, daß er alle Verschlechterungen des Grundstücks zu vermeiden, die festgesetzte Abgabe rechtzeitig u. unaufgefordert zu bezahlen, alle öffentlichen Abgaben u. Leistungen zu tragen u. bei einem Verkauf dem Dominus Anzeige zu machen hat, indem diesem dann von da an 2 Monate lang ein Verkaufsrecht zusteht. Die Errichtung der E. erfolgt entweder durch Vertrag (Contractus emphyteuticarius), welches bei Abweichungen von dem regelmäßigen gesetzlichen Inhalt des Rechtes schriftliche Errichtung erfordert. u. durch Testament. Eine Ersitzung des emphyteutischen Rechtes kommt nirgends vor u. scheint, obwohl Manche sie annehmen, dem Ursprunge u. Geiste desselben zu widersprechen. Eine Beendigung kann, außer den gewöhnlichen Beendigungsarten dinglicher Rechte, hauptsächlich in eigener Weise durch Privation eintreten, indem es dem Eigenthümer verstattet ist, in gewissen Fällen, namentlich wegen Verkaufs ohne Anzeige, wegen Verschlechterung, wegen dreijähriger (bei kirchlichen E-en schon wegen zweijähriger) Versäumung der Abentrichtung der öffentlichen Abgaben u. wegen versäumter Entrichtung des Canons den Emphyteuta ohne Weiteres des Gutes zu entsetzen. Nicht zu verwechseln mit der E. sind übrigens die deutschen Erbzins- u. Erbpachtsgüter, obschon letztere mit der römischrechtlichen E. viel Ähnliches haben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Emphyteusis — Em phy*teu sis, n. [L., fr. Gr. ?, lit., an implanting, fr. ? to plant or improve land; ? in + ? to plant.] (Rom. Law) A real right, susceptible of assignment and of descent, charged on productive real estate, the right being coupled with the… …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Emphyteusis — (v. griech. emphyteuein, »anpflanzen«), eine dem Erbpachtverhältnis verwandte, römisch rechtliche Einrichtung, die sich in der Kaiserzeit auf den öffentlichen Ländereien ausbildete und zum Zweck hatte, im Interesse einer bessern Behandlung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Emphyteusis — (grch.), im röm. Recht das dem Eigentum nahe kommende vererbliche und veräußerliche dingliche Recht, gerichtet auf vollständige Nutznießung eines fremden fruchttragenden Grundstücks gegen Entrichtung einer bestimmten Abgabe (Kanon); im Deutschen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Emphyteusis — Emphyteusis, das dingliche, dem Eigenthum nahe kommende Recht, ein fremdes Grundstück vollständig zu nutzen, zu besitzen, zu vindiciren, beschränkt darüber zu verfügen, gegen einen meistens jährlichen Zins und mit der Pflicht zu sorgfältiger… …   Herders Conversations-Lexikon

  • emphyteusis — in Roman law an agricultural lease granted for a long time or in perpetuity but requiring payment of rent. Collins dictionary of law. W. J. Stewart. 2001 …   Law dictionary

  • Emphyteusis — The Law of Emphyteusis is a right, susceptible of assignment and of descent, charged on productive real estate, the right being coupled with the enjoyment of the property on condition of taking care of the estate and paying taxes, and sometimes… …   Wikipedia

  • emphyteusis and superficies — ▪ Roman law       in Roman law, leases granted either for a long term or in perpetuity with most of the rights of full ownership, the only stipulation being that an annual rent be paid and certain improvements made to the property. Both… …   Universalium

  • emphyteusis — noun A right to enjoyment of property with a given stipulation that the property will be improved or maintained in an agreed upon manner. See Also: emphyteutic …   Wiktionary

  • emphyteusis — em·phy·teu·sis …   English syllables

  • emphyteusis —   n. contract granting possession of land for long period on certain conditions.    ♦ emphyteutic, a …   Dictionary of difficult words

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