- Erbexe
Erbexe (Erbechte), das gemeinsame echte Eigenthum an Waldungen. Das Gericht, zur Untersuchung u. Entscheidung der Streitigkeiten u. Forstfrevel angeordnet, heißt Erbexengericht; die Richter Holzgrafen, oberste Erbexen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.