Erbfall

Erbfall

Erbfall, 1) so v.w. Todesfall, durch welchen Jemand der Erbe eines Andern wird; 2) so v.w. Baulebung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Erbfall, der — Der Êrbfall, des es, plur. die fälle. 1) Der Fall, da jemand Erbe wird, eine Erbschaft empfänget. 2) Das Recht, nach dem Tode eines Unterthanes etwas von ihm zu erben, S. Baulebung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

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