Erbreceß
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Erbvergleich — Erbvergleich, die vertragsmäßige Vereinigung mehrerer Erben über die Vertheilung eines auf sie vererbten Nachlasses unter Beilegung der darüber etwa zwischen ihnen entstandenen Streitigkeiten. Wird der E. schriftlich errichtet, so erhält er wohl… … Pierer's Universal-Lexikon