Obereigenthum

Obereigenthum

Obereigenthum, s.u. Eigenthum II. a).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Obereigenthum — Obereigenthum, Eigenthum des Lehen oder Grundherrn an den Liegenschaften, an welchen der Vasall oder Bauer Nutzeigenthum besaß …   Herders Conversations-Lexikon

  • Obereigenthum, das — Das Obereigenthum, des es, plur. car. das oberste und höchste Eigenthumsrecht über liegende Gründe. Daher der Obereigenthumsherr, des en, plur. die en, der dieses höchste Eigenthumsrecht besitzet. So ist z.B. der oberste Lehensherr in einem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ablösung der Grundlasten u. Dienste — Ablösung der Grundlasten u. Dienste, die Verwandlung der Grundlasten, als der Leistung von Diensten u. Naturalleistungen Seitens der Unterthanen an die Grundherren, in Geldzahlung. Die Grundlasten haben ihren Ursprung entweder in dem römischen od …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grundherr — Grundherr, 1) derjenige, welcher das Obereigenthum über gewisse Grundstücke, namentlich Bauergüter, hat, zuweilen auch der, welchem das Dominium directum an einem emphyteutischen Gute zusteht; daher Grundherrschaft der Inbegriff der, aus diesem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eschede — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [5] — Sachsen, Pfalzgrafschaft, seit der Zeit der Sächsischen Kaiser ein Landstrich in Thüringen von Süden nach Norden von Rabensburg bis Sangerhausen, mit dem gewöhnlichen Sitze des Pfalzgrafen in Allstädt; als Pfalzgraf kommen urkundlich zuerst… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aviticĭtät — (v. lat.), mittelalterliches Rechtsinstitut, das darauf hinzielte, durch das Verbot der Veräußerung u. durch Aufstellung einer unabänderlichen Erbfolgeordnung den Grundbesitz der Familie für alle Zeit zu sichern. Die A. hat große Ähnlichkeit mit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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