Grundherr

Grundherr

Grundherr, 1) derjenige, welcher das Obereigenthum über gewisse Grundstücke, namentlich Bauergüter, hat, zuweilen auch der, welchem das Dominium directum an einem emphyteutischen Gute zusteht; daher Grundherrschaft der Inbegriff der, aus diesem Obereigenthum fließenden Rechte, bes. Abgabenbefugnisse; 2) (Bergb.), derjenige, auf dessen Grundstück man einen Gang entblößt. Er muß so viel Feld von seinem Grundstück hergeben, als zu Anlegung eines Berggebäudes nöthig ist; dafür bekommt er nach gerichtlicher Taxe eine Entschädigung, od. einen Erbkux frei gebaut.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Grundherr — (Gutsherr), derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von Bauerngütern, und gewisse Herrschaftsrechte über die Bebauer derselben zustehen (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grundherr — Grundherr, der Obereigenthümer eines Grundstücks; vergl. Colonat, Emphyteuse, Laudemium, Pacht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Grundherr — Barhäuptige Bauern liefern ihre Abgaben an den Grundherren ab. Holzschnitt aus dem 15. Jahrhundert Bei der herrschaftlichen Organisationsform der Grundherrschaft handelte es sich um die vom Mittelalter bis zur Frühneuzeit vorherrschende… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundherr von Altenthann und Weiherhaus — Das Wappen der Grundherr Die Grundherr von Altenthann und Weiherhaus (auch: Grundherr zu Altenthann und Weyerhaus) sind eine der ältesten Patrizierfamilien der Freien Reichsstadt Nürnberg, erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 1265. Die Grundherr… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundherr, der — Der Grundhêrr, des en, plur. die en, der Eigenthumsherr des Grundes und Bodens; Dominus directus, Dominus territorii, Dominus fundi servientis, im mittlern Lat. Fundalis, welcher auch die Grundherrschaft, und so fern er als eine Obrigkeit… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Grundherr — Grụnd|herr 〈m. 16; veraltet〉 Grundeigentümer (z. Z. der Grundherrschaft) * * * Grụnd|herr, der [mhd. gruntherre]: mit den durch die mittelalterliche Organisationsform der Grundherrschaft gegebenen Rechten u. Befugnissen ausgestatteter… …   Universal-Lexikon

  • Werner von Grundherr zu Altenthann und Weiherhaus — (* 22. Januar 1888 in Nürnberg; † 8. November 1962 in Weißenburg in Bayern) war ein deutscher Diplomat in der Zeit des Nationalsozialismus und Botschafter der Bundesrepublik in Griechenland. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Antrag auf NSDAP… …   Deutsch Wikipedia

  • Stammliste der Freiherren von Gemmingen — Stammwappen derer von Gemmingen Die Freiherren von Gemmingen sind ein ehemals reichsunmittelbares, alemannisches Rittergeschlecht, dessen Stammliste bis zurück ins 13. Jahrhundert reicht. Der älteste sichere Stammvater ist Hans (erwähnt 1259).… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauernbefreiung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bauernbefreiung bezeichnet die in Deutschland mehr als hundert Jahre dauernde Ablösung der persönlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Dorfherrschaft — Barhäuptige Bauern liefern ihre Abgaben an den Grundherren ab. Holzschnitt aus dem 15. Jahrhundert Bei der herrschaftlichen Organisationsform der Grundherrschaft handelte es sich um die vom Mittelalter bis zur Frühneuzeit vorherrschende… …   Deutsch Wikipedia

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