Oblĭgo

Oblĭgo

Oblĭgo (ital.), die Verbindlichkeit, welche ein Kaufmann gegen einen anderen durch Vorschuß od. Wechselgiro hat. Daher O. stehen, Gewähr leisten; im O. sein, einem Anderen schulden; aus dem O. lassen, statt der Verbindlichkeit eines Anderen die Anweisung auf einen Dritten annehmen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Obligo — Obligo.co.uk is a uk property and mortgage information website which provides information and tools to help users make better and more informed decisions with regard to mortgage and consumer finance. Obligo was launched in 2010 and key personnel… …   Wikipedia

  • Oblĭgo — (ital.), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; ein besonders im kaufmännischen Verkehr üblicher Ausdruck: im O. sein, soviel wie schuldig sein; aus dem O. entlassen, jemand, z. B. einen Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen. Die Klausel »ohne …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Obligo — Oblĭgo (ital. obblĭgo), Verbindlichkeit, Gewähr, bes. im kaufmännischen Verkehr. Im O. sein, schuldig sein; O. stehen, Gewähr stehen; O. geben, haften, bürgen; ohne mein O., Zusatz bei Wechselindossaments, um die Regreßpflicht oder die Bürgschaft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Obligo — Obligo, ital., Verbindlichkeit, Gewähr; O. stehen, Gewährleisten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Obligo — Obligo,das:ohneO.:⇨unverbindlich …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Obligo — Haftung; Haftpflicht; Verantwortlichkeit * * * Ọb|li|go 〈n. 15〉 Verbindlichkeit, Haftung ● ohne Obligo 〈Abk.: o. O.〉 ohne Haftung, ohne Gewähr [ital.] * * * Ob|li|go [auch: ɔb… ], das; s, s [ital. ob(b)ligo, zu: ob(b)ligare < lat. obligare =… …   Universal-Lexikon

  • Obligo — Ein Obligo ist eine vertragliche bzw. dispositive Verpflichtung, die durch verschiedene Geschäftsvorfälle (z. B. Wareneingang oder Rechnungseingang) zu Istkosten führt. Im Finanzwesen wird der Begriff „Obligo“ für die Zahlungsverpflichtungen …   Deutsch Wikipedia

  • Obligo — Jemand hat sich ins Obligo begeben: jemand hat sich für etwas verpflichtet, hat fest versprochen, daß er etwas tun wird. Jemanden ins Obligo nehmen: ihn verpflichten.{{ppd}}    Der Begriff ›Obligo‹ (lateinisch obligare) kommt aus dem… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Obligo — Ob|li|go [auch ɔb... ], das; s, s <italienisch> (Wirtschaft Haftung; Verpflichtung); ohne Obligo (unverbindlich; ohne Gewähr; Abkürzung o. O.), österreichisch außer Obligo …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Obligo — ◆ Ọb|li|go 〈n.; Gen.: s, Pl.: s〉 Verbindlichkeit, Haftung; ohne Obligo 〈Abk.: o. O.〉 ohne Haftung, ohne Gewähr [Etym.: ital.]   ◆ Die Buchstabenfolge ob|l… kann auch o|bl… getrennt werden …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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