Formalĭen

Formalĭen

Formalĭen (Formalitäten, v. lat.), Förmlichkeiten, Dinge, welche blos auf die Form Bezug haben, also nicht wesentlich sind, so z.B. bei der Appellation, s.d. III. A) a) dd), Daher Formalisiren, 1) die Förmlichkeiten beobachten, Umstände machen; 2) sich f., sich über etwas aufhalten, etwas übel nehmen. Formalist, der an der Form, am Äußern hängt. Formalismus, bloßes Berücksichtigen formaler Erfordernisse im Denken u. Haudeln. Forma liter, der Form nach, im Gegensatz von materialiter, dem Stoff nach, in aller Form, förmlich.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Formalĭen — (Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man gewisse Handlungen zu begleiten hat, um letztern zufolge gesetzlicher Bestimmung die nötige Rechtsgültigkeit zu geben, z. B. bei der Errichtung eines Testaments, beim Schwur,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Formalien — Formalĭen, Formalitäten (lat.), Förmlichkeiten, Äußerlichkeiten, die bei Rechtsgeschäften etc. zu beobachten sind; dann s.v.w. Unwesentlichkeiten; formalisieren, streng die Form beobachten; etwas in strenge Form bringen, Formalĭter, in aller Form …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Formalien — For|ma|li|en 〈nur Pl.〉 Formalitäten, Förmlichkeiten ● die Formalien klären …   Universal-Lexikon

  • Formalien, die — Die Formālien, (viersylbig,) sing. inus. aus dem mittlern Latein, Formale, im gemeinen Leben, die äußern außerwesentlichen Umstände, womit eine Handlung begleitet wird. Er wurde mit allen Formalien empfangen. Das Testament ist nicht mit den… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Formalien — For|ma|li|en 〈Pl.〉 Formalitäten, Förmlichkeiten …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Vorverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsmittel — (Remedium juris), 1) im Allgemeinen jedes Mittel, welches zur Wahrung eines zuständigen Rechtes dient. In diesem Sinne umfaßt es nicht blos die Mittel zur gerichtlichen Geltendmachung der Rechte, wie Klagen, Einreden etc., sondern auch Cautionen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Briefsteller — J. C. Vollbeding: Neuer gemeinnützlicher Briefsteller für das bürgerliche Geschäftsleben, Berlin 1825 (Titelillustration) Als Briefsteller bezeichnet man ein Buch, das Anleitung zum Briefeschreiben gibt – eine Textgattung, die vor allem im 17.… …   Deutsch Wikipedia

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