- Geldlehn
Geldlehn, 1) so v.w. Lehnstamm; 2) so v.w. Beutellehn, s.u. Lehn; 3) jedes durch Geld erworbene Lehn.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Geldlehn, 1) so v.w. Lehnstamm; 2) so v.w. Beutellehn, s.u. Lehn; 3) jedes durch Geld erworbene Lehn.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon