- Gemeinlehn
Gemeinlehn, ein Lehn, auf welches Männer u. Weiber ein gleiches Successionsrecht haben.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gemeinlehn, ein Lehn, auf welches Männer u. Weiber ein gleiches Successionsrecht haben.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon