Gesinde

Gesinde

Gesinde (Dienstboten), Personen, die sich zu häuslichen od. wirthschaftlichen Diensten auf eine bestimmte Zeit für einen bestimmten Lohn verdingen. Die Rechte u. Verbindlichkeiten, welche zwischen Herrschaft u. G. entstehen, sind fast in allen Ländern durch besondere Gesindeordnungen näher bestimmt. Das Verhältniß zwischen Herrschaft u. G. gründet sich auf den Miethvertrag, der durch bloße Einwilligung beider Theile u. Verständigung über Gesindelohn (an Naturalien, baarem Gelde u. Geschenken), Gesindekost (den Speisen, welche das G. zu erhalten hat), Arbeit u. dergl. abgeschlossen wird. Das Miethgeld ist blos ein Beweismittel des geschehenen Vertrages. In manchen Staaten ist das G. besonderer polizeilicher Aufsicht unterworfen u. sind Gesindezeugnißbücher eingeführt, die jedem, wenn er zuerst in Dienst geht, ausgefertigt u. worein dann die Zeugnisse der Herrschaften eingereiht werden. Die Klagen über Verschlechterung des G-s haben in neuerer Zeit die Gesindebelohnungsvereine ins Leben gerufen, welche den Zweck haben, solchem G., das längere Zeit bei einer u. derselben Herrschaft ganz tadellos gedient hat, Geldgeschenke od. Belobungsdiplome zu ertheilen. Gesindediebstahl (Furtum domesticum) ist ein Diebstahl, welcher vom G-e an dem Brodherrn verübt wird, s. Diebstahl II. B). Gesindesteuern, entweder Abgaben, welche das G. nach Verhältniß seines Lohnes, od. Steuern, welche die Herrschaft nach Zahl des G-s entrichtet.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gesinde — Gesinde, beinahe gleichbedeutend mit Dienstboten (s. d.), heißen diejenigen Personen, welche für einen bedungenen Lohn (Liedlohn) Anderen (der Herrschaft) auf eine gewisse, nach beiderseitigem Uebereinkommen bestimmte Zeit Dienste leisten. Ihr… …   Damen Conversations Lexikon

  • Gesinde — Sn erw. obs. (8. Jh., latinisiertes gasindius 6. Jh.), mhd. gesinde, ahd. gisindi, as. gisīđi Stammwort. Aus g. * ga senþja n. Begleitung , später Gesinde , auch in gt. gasinþi, anord. sinni m. Gefährte , ae. gesīþ m. Gefährte ; Kollektiv zu g. * …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gesinde — Gesinde: Das Wort, das heute nur noch selten als Bezeichnung für die ‹niedere› Dienerschaft eines herrschaftlichen Haushaltes oder für Knechte und Mägde eines bäuerlichen Haushaltes verwendet wird, spielte in älterer Zeit eine bedeutende Rolle im …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gesinde — Gesinde,das(hist):Leute·KnechteundMägde·Hofgesinde;auch⇨Dienstpersonal Gesinde→Personal …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Gesinde — (v. althochd. gasindi, kisintscaf) und Dienstboten sind die beiden häufigsten und in den Gesetzen allein gebrauchten Bezeichnungen für diejenigen, die kraft Vertrags unter Aufnahme in die Hausgenossenschaft zu häuslichen oder landwirtschaftlichen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesinde — Gesinde, Dienstboten, in das Hauswesen einer Dienstherrschaft auf längere Zeit eingetretene Personen, die gegen Vergütung häusliche Arbeiten verrichten. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch überläßt die Regelung des Gesinderechts dem Landesrecht. Die …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesinde — Gesinde, altdeutsch: Gefolge, Begleitung, jetzt = Dienstboten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gesinde — 1. Am Gesind kennt man den Herren. – Henisch, 1563, 36; Petri, II, 13. 2. Beissig gesind machts nirgend gut, weder bei Gott, noch bei den Menschen. – Henisch, 1563, 10. 3. Bringt dein Gesinde dich in Zorn, thu, dass du bleibest unverworr n. 4.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Gesinde — Ge|sịn|de 〈n. 13; unz.; früher〉 Knechte u. Mägde des Bauern; Sy Gedinge (2) [<ahd. gisindi „Reisegefolge, Kriegsgefolgschaft“, Kollektivbildung zu ahd. gisind(o) „Gefolgsmann“; zu ahd. sind „Weg, Richtung“ <germ. *sinda „Weg“; zu idg.… …   Universal-Lexikon

  • Gesinde — Dienerschaft des Malers William Hogarth um 1750 Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund oder Gutsherrn. Der… …   Deutsch Wikipedia

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