Haberfeldtreiben

Haberfeldtreiben

Haberfeldtreiben (eigentlich ins Haberfeld treiben); in Altbaiern, bes. im Baierischen Hochlande, eine Art Volksgericht über den unerlaubten Umgang zwischen verheiratheten Männern u. ledigen Mädchen od. über Ungerechtigkeiten anderer dem Gesetz unerreichbarer Personen. In früheren Zeiten trieben junge Burschen die gefallenen Mädchen unter Ruthenhieben in ein Haberfeld u. von da wieder ins Dorf zurück; später wurde daraus eine Katzenmusik (s.d.), bei welcher die Theilnehmer sich vermummten u. auf die betreffenden Persönlichkeiten bezügliche Strafpredigten in Knittelversen hielten, Gewehre abfeuerten u. sonstige Excesse begingen. Selbst noch in neuester Zeit hat dagegen militärische Hülfe aufgeboten werden müssen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Haberfeldtreiben — Haberfeldtreiben, Originalzeichnung von Oskar Gräf, 1895 Das Haberfeldtreiben ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Rügegericht im Bayerischen Oberland, das vor allem in der ehemaligen Grafschaft Hohenwaldeck (in etwa die Gegend rund um Tölz,… …   Deutsch Wikipedia

  • Haberfeldtreiben — heißt eine Art Volksjustiz, die in Oberbayern, namentlich in der Gegend von Tegernsee, Miesbach und Rosenheim, bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts häufig an solchen Personen ausgeübt wurde, deren Vergehen und Laster dem Arm der Rechtspflege… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haberfeldtreiben — Haberfeldtreiben, im bayr. Hochlande eine Art Volksgericht, bestehend in Katzenmusik, Strafpredigt etc., ausgeführt bei Nacht von vermummten Personen (Haberer), um gewisse vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit straffreie Vergehen (Geiz, Wucher etc …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Haberfeldtreiben — Sn nächtliches Rügegericht, besonders wegen sexueller Ausschreitungen per. Wortschatz oobd. (18. Jh.) Stammwort. In später Zeit so erklärt, daß gefallene Mädchen in ein Haberfeld und wieder zurückgetrieben wurden. Dies ist aber wohl erst aus dem… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Haberfeldtreiben — Haberfeldtreiben: Vergehen, die sich nicht gerichtlich verfolgen ließen (z. B. Verstöße gegen das Brauchtum), wurden früher in Bayern und Tirol von einem nächtlichen Rügegericht geahndet, wobei der Schuldige in ein Hemd (ursprünglich ein… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Haberfeldtreiben — Ein Haberfeldtreiben veranstalten: jemanden heimsuchen, ihn öffentlich rügen. Das Haberfeldtreiben war ein mit gewaltigem Lärm und Vermummung kollektiv praktizierter Akt der öffentlichen Bloßstellung und Demütigung von Einzelpersonen, die… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Haberfeldtreiben — Ha|ber|feld|trei|ben 〈n. 14; unz.; früher〉 bayer. Volksgericht, bei dem der Übeltäter nach dem öffentl. Verlesen seiner Tat (meist) verprügelt wurde [<Haber (→ Habergeiß) + Feld, volksetymolog. für Fell treiben; eigtl. „Ziegenfelltreiben“, der …   Universal-Lexikon

  • Haberfeldtreiben — Es ist ein Haberfeldtreiben. Das Haberfeldtreiben ist eine Art Femgericht, das alljährlich mit scharfer Geisel in Oberbaiern abgehalten wird …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Haberfeldtreiben — Ha|ber|feld|trei|ben, das; s, (früher für volkstümliches Rügegericht in Bayern und Tirol) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Haberfeldtreiben, das — [Hå:wàfäiddraim] Femegericht, Rügegericht …   Bayrische Wörterbuch von Rupert Frank

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