Jagdfrohne

Jagdfrohne

Jagdfrohne, die in Folge einer Verbindlichkeit von den Bauern od. Städtern (Jagdfröhner) bei der Jagd zu leistenden Dienste, z.B. das Zusammentreiben des Wildes, das Tragen der Hafen u. ähnlichen Wildes während des Treibens, das Bringen der Jagdzeuge zum Jagdplatze, das Trocknen derselben etc. In so fern es eine Vertilgung von schädlichen Raubthieren betrifft, gehören diese Dienste zur Landfolge (Jagdfolge), außerdem gelten sie als gutsherrliche (Patrimonial-) Dienste. Seit 1848 ist in Deutschland die J. fast allgemein aufgehoben od. abgelöst worden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Pforzheim — Pforzheim, 1) Oberamt im badenschen Mittelrheinkreise, am Schwarzwalde, bewässert von der Enz; hat 53/4 QM. mit 31,000 Ew.; 2) Stadt darin, an der Mündung der Nagold u. Würm in die Enz; hat Schloß (jetzt Fruchtspeicher) mit Kirche (darin eine… …   Pierer's Universal-Lexikon

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