- Jagdhund
Jagdhund, 1) (Bracke), ein Hund von mittler Größe, schmal, leicht, vorn niedriger als hinten, von mittelmäßig starkem Kopf, gut behangen, hat muskulöse Lenden u. Läufe, muntere Augen, behaarten u. eingezogenen Bauch, starken Hals u. eine laute Stimme; die gewöhnlichsten sind glatt, selten zottig, braunroth od. rothgelb, mit weißen od. schwarzen, auch wolfsgrau mit rothbraunen Abzeichen. Man unterscheidet zwei Hauptracen, den Deutschen J., welcher leichter, flüchtiger, glätter, u. den Polnischen J., welcher dauerhafter u. länger behaart ist. Beide kommen aus der Schweiz u. Preußen u. sind große u. kleine, letztere (Basset, [707] Bassetchen) nicht viel größer als der Dachshund; die zu Füchsen u. Hafen nennt man bes. Bracken u. Stöberhunde. Die schönsten, schwarzen, rothbraun gezeichneten, aus den Niederlanden, heißen Steinbracken. Auch die Parforcehunde gehören zu den eigentlichen J-en. Der eigentliche I. ist der Hund, welcher bei den Alten u. vor Erfindung des Schießpulvers fast ausschließlich in Gebrauch war u. dazu diente, den Jägern das Wild durch Bellen zuzutreiben u. in die aufgestellten Netze zu jagen. Doch wird der I. jetzt selten u. in wildreichen Gegenden fast nie mehr angewendet, indem das Revier dadurch ruinirt wird. Nur in Gegenden, wo Hafen u. anderes Wild selten sind, jagt man mit J-en. Sie werden, etwa 11/4 Jahr alt, zu dressiren (s.d. u. Leithund) angefangen. Sie werden, 11/4 Jahr alt, zuerst koppelbändig gemacht u. deshalb nach deutscher Art drei, nach französischer meist zwei, an eine Koppel vereint, dann beim Ausführen an Gehorsam, Pfiff, Ruf u. zu Horn gewöhnt u. das Gegentheil mit der Peitsche gestraft. Man braucht sie nicht vor dem October, wo sie auf eine Fährte gebracht u. auf dieser laut u. ohne von ihr wieder abzugehen, geübt werden. Zuruf u. Horn bringen den I. auf die verlorene Fährte zurück. Der Jäger stellt sich auf die Wechsel u. erwartet hier den Hund u. das gejagte Wild. Gewöhnlich übt man den J. auf Hasen, jedoch nicht zu lange auf einmal. Auch die J-e läßt man genossen machen (s.d.), indem man ihnen das erlegte Wild zeigt, od. den ersten ereilten Hafen anschneiden, ja wohl selbst verzehren läßt, was die J-e eifriger macht. 2) Alle Arten Hunde, welche zur Jagd gebraucht werden, bes. der Hühnerhund.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.