- Kipper u. Wipper
Kipper u. Wipper, 1) Verfälscher des guten Geldes durch Auswägen u. Beschneiden der besseren Münzsorten; überhaupt Wechsler, welche gutes Geld beschnitten u. solches ausgaben. Der Ausdruck kommt wahrscheinlich von dem obersächsischen kippen, abschneiden, u. von wippen, so v.w. wägen. Das Kippen u. Wippen fand schon in den ältesten Zeiten Statt; am ärgsten war es im Dreißigjährigen Kriege, wo die Fürsten selbst beim Mangel an edeln Metallen den Werth der vorhandenen Münzen gewaltsam steigerten, indem sie dasselbe den Soldaten höher anrechneten. Die Soldaten zwangen nun den Bürger u. Bauer, den Gulden auch so hoch (bis 30 Gr.) zu nehmen, u. dies benutzten Wechsler, indem sie Münzen, mit unedlen Metallen versetzt, mir dem alten Gepräge schlagen ließen u. so ausgaben. So sank das verfälschte Geld u. das übrig bleibende gute stieg ungeheuer im Werth. 1621 zahlte man schon für einen alten Thaler ächter Reichswährung 7–8 Thaler, 1623 selbst 16–20 Thaler. Diese Zeit der großen Münzverwirrung von 1621–1623 nannte man daher auch die Kippe u. Wippe. Mehre Kreistage gaben ernstliche Verordnungen dagegen, u. bes. steuerten die Kurfürsten von Sachsen u. von Brandenburg auf dem Obersächsischen Kreistage dem Übel, indem sie viel Geld nach alter guter Währung schlagen ließen, die kleineren neueren Münzen gänzlich verschlugen, die größeren auf ihren wahren Werth setzten u. die Anfertigung von neuem falschen Gelde bestraften. So nahm das Kippen u. Wippen ab, ganz wurde demselben aber erst durch den 1667 eingeführten festen Münzfuß in Deutschland gesteuert. Daher Kippergeld (Kipfergeld) leichte, ausgeschiedene u. verfälschte Münzsorten. 2) Diejenigen Münzherren, welche im 17. Jahrh. das gute Geld einschmolzen u. geringhaltiges ausprägten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.