Münzherr

Münzherr

Münzherr, 1) der Regent eines Staates, als befugt, Münzen schlagen zu lassen: 2) vormals ein vom Kaiser mit dem Münzrecht begnadigter Reichsstand; 3) in den Freien Reichsstädten, welche Münzen schlagen lassen durften, der mit der Aufsicht über das Münzen Beauftragte.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Florener — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze (ursprünglich aus Gold, später auch aus Silber) und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus …   Deutsch Wikipedia

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  • Gulden — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus, französisch Florin, ungarisch Forint. Sie… …   Deutsch Wikipedia

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