- Kirchencensur
Kirchencensur, 1) eigentlich so v.w. Kirchenbuße; 2) die Geldstrafe, welche ausfällige Personen, statt der ehemals erlittenen Kirchenbuße an den Geistlichen zahlen (Censurgebühren).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kirchencensur, 1) eigentlich so v.w. Kirchenbuße; 2) die Geldstrafe, welche ausfällige Personen, statt der ehemals erlittenen Kirchenbuße an den Geistlichen zahlen (Censurgebühren).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.