- Leviten
Leviten, 1) die Söhne Levis, Gerson, Kahath u. Merari, u. dann sämmtliche Nachkommen derselben, ein Stamm ohne Ackerbesitz (s. Levi), der von den ihm überwiesenen Zehnten zerstreut in 48 Städten mit je 1000 Ellen Feldes rings herum wegen der Heerden lebte. Dann aber bes. 2) die Genossen des Stammes, welche nicht aus Aarons Familie waren u. die niederen Tempeldienste verrichteten. Auf dem Zuge durch die Wüste vollzogen sie die Todesstrafe an denen, welche das Goldene Kalb angebetet hatten, trugen dann die Stiftshütte mit den heiligen Geräthen u. nach Errichtung eines festen Heiligthums mußten sie dasselbe bewachen, öffnen, schließen, die heiligen Gefäße reinigen, die Schau- u. Opferbrode bereiten, die Tempelvorräthe beaufsichtigen, den Gesang u. die Musik beim Gottesdienst verrichten, den Priestern beim Schlachten der Opferthiere beistehen, das Blut auffangen, die Collecten für den Tempel einsammeln, die Bauten an demselben beaufsichtigen,[325] das Opferholz herbeischaffen, das Gesetz alle sieben Jahre öffentlich vorlesen u. abschreiben etc. Sie wurden, oft kaum einen Monat alt, zu ihrem Dienste; eingeweiht, indem ihnen, nachdem sie mit dem Sündwasser besprengt worden waren, die Haare beschoren u. die Hände aufgelegt wurden. Sie traten ihr Amt im 30. Jahre an u. legten dasselbe im 50. nieder. David verordnete, daß sie dasselbe im 20. Jahre antreten u. bis über das 50. verwalten sollten, u. bestimmte 24,000 zu Dienern der Priester, 4000 zu Sängern, 4000 zu Thorhütern am Tempel (in 24 Klassen eingetheilt, die öfters auch als Sänger auftraten) u. 6000 zu Richtern in Angelegenheiten des Cultus. Nach zurückgelegter Dienstzeit unterrichteten sie die jüngeren in den Amtsverrichtungen. Eine besondere Tracht hatten sie nicht, u. erst spät erlangte die höher stehende Klasse der Musiker die Kleidung der Priester. Ihren Unterhalt bezogen sie von den ihnen bestimmten jährlichen Zehnten, von denen sie aber der Priesterkasse wieder 1/10 geben mußten. Sie nahmen dafür Theil an den Opfermahlzeiten, waren frei von Kriegsdiensten u. später, als die Juden unter fremder Herrschaft standen, auch von den Steuern. 3) In der Katholischen Kirche die Personen aus dem Clericalstande, die den am Altar fungirenden Priester bedienen; tragen eine Dalmatika od. Tunicella.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.