Prätorisches Recht

Prätorisches Recht

Prätorisches Recht (Jus honorarium), im Römischen Recht diejenigen Rechtssätze, welche sich neben dem älteren Jus civile durch die Edicta magistratuum, vornämlich des Prätors bildeten; vgl. Römisches Recht. Die Edicte der Prätoren erweiterten das ältere Recht fast in jeder Beziehung, daher sich fast neben allen altcivilen Rechtsinstituten neuere Gestaltungen finden, welche als prätorische bezeichnet werden, z.B. Prätorische Klagen (s. u. Actio 3), Prätorisches Eigenthum (s. u. Eigenthum I.), Prätorisches Erbrecht (s. u. Bonorum possessio u. Erbrecht I. B).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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