Rechte Gerichtsfrühe
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Rechte Gerichtsfrühe — Rechte Gerichtsfrühe, s. Frühe Gerichtszeit … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gerichtsfrühe, rechte — Gerichtsfrühe, rechte, s. Frühe Gerichtszeit … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frühe Gerichtszeit — (Rechte Gerichtsfrühe), die Tageszeit von früh 9 od. 10 Uhr an, wo sich das Gericht versammelt; die Verweisung darauf wird als stehende Formel, namentlich in den sächsischen Landen, den Gerichtsvorladungen einverleibt, um anzudeuten, daß sich der … Pierer's Universal-Lexikon
Frühe Gerichtszeit — (rechte Gerichtsfrühe), ehedem besonders in den sächsischen Ländern Formel in Gerichtsvorladungen, durch die dem Vorgeladenen angezeigt ward, daß er sich zu der gesetzlich oder herkömmlich für Termine bestimmten Tageszeit pünktlich einzufinden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon