Schaufelschlag

Schaufelschlag

Schaufelschlag, 1) (Fegerecht), Recht, den Schlamm aus einem Graben, z.B. einem Mühlgraben, zu beziehen u. zu dem Zwecke die anliegenden Grundstücke zu benutzen; 2) der Ort, wo Einer dieses Recht hat; 3) der ausgeworfene Schlamm selbst; 4) der Rand des Grabens, wohin der Schlamm geworfen werden darf; gewöhnlich dem Besitzer des Grabens gehörig.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Fegerecht — so v.w. Schaufelschlag 1) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fegerecht, das — Das Fêgerêcht, des es, plur. inus. das Recht zu fegen, d.i. zu reinigen; besonders das Recht, einen Graben zu fegen, der Schaufelschlag, das Räumungsrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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