Schlußverhör
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Verhör — (Examen), 1) ein gerichtlicher Act, in[477] welchem eine Person befragt u. veranlaßt wird, seine Wissenschaft über die Thatsachen anzugeben, welche, bei einer gerichtlichen Erörterung od. Untersuchung von Wichtigkeit sind. Bes. 2) die Vernehmung… … Pierer's Universal-Lexikon
Articulirtes Verhör — (Vernehmung über Artikel, Examen articulatum, das articulirte Verfahren im gemeinen Criminalprocesse, articulirte Specialinquisition, Specialinquisition), ist das Verhör über vorher aufgesetzte Fragen (Artikel), bestimmt zur nochmaligen… … Pierer's Universal-Lexikon
Halsgericht — Halsgericht, 1) so v.w. Criminalgericht; bes. 2) das Hochnothpeinliche H. (Endlicher Rechtstag), nach der älteren Criminalprocedur ein feierliches Schlußverhör, welches dem Acte der Hinrichtung eines verurtheilten Verbrechers unmittelbar… … Pierer's Universal-Lexikon
Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in … Meyers Großes Konversations-Lexikon