Schreibgebühr

Schreibgebühr

Schreibgebühr (Schreibgeld, auch Schreibschilling, kleine Lehnwaare), 1) gewisse Procente, welche bei manchen gerichtlichen Verhandlungen bes. bei Lehnsreichungen, für die dabei stattgefundenen Schreibereien entrichtet werden; 2) so v.w. Copial- od. Mundirgebühren.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schreibgebühr — Schreibgebühr, Entgelt für die baren Auslagen an Schreiblohn, Schreibmaterialien etc. Sie werden bei den Gerichten (nach § 79 u. 80 des Gerichtskostengesetzes) erhoben, ebenso auch von den Verwaltungsbehörden wie überhaupt von den meisten Ämtern …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schreibgebühr — Schreib|ge|bühr meist Plural (schweizerisch) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Poste restante — Postlagernd ist die deutsche Bezeichnung für den im internationalen Postverkehr gebräuchlichen Begriff „poste restante“. Sie bezeichnet die Möglichkeit, Postsendungen an den Postempfänger nicht persönlich zuzustellen oder in seinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Postlagernd — ist die deutsche Bezeichnung für den im internationalen Postverkehr gebräuchlichen Begriff „poste restante“. Sie bezeichnet die Möglichkeit, Postsendungen an den Postempfänger nicht persönlich zuzustellen oder in seinen Hausbriefkasten einzulegen …   Deutsch Wikipedia

  • Geigenbauer (Klingenthal) — Klingenthal 1726 Der Geigenbau in Klingenthal entstand durch die Besiedlung des Ortes durch Exulanten aus den Habsburger Gebieten im 17. Jahrhundert. Er führte zum wirtschaftlichen Aufstieg des Ortes und prägt bis heute den Musikwinkel um… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte des Geigenbaus in Klingenthal — Klingenthal 1726 Der Geigenbau in Klingenthal entstand durch die Besiedlung des Ortes durch Exulanten aus den Habsburger Gebieten im 17. Jahrhundert. Er führte zum wirtschaftlichen Aufstieg des Ortes und prägt bis heute den Musikwinkel um… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnfahrpreiserstattung — Eisenbahnfahrpreiserstattung, Rückvergütung des Preises oder eines Teils davon für eine nicht oder nur teilweise benutzte Fahrkarte (Fahrschein), wird von den Eisenbahnverwaltungen teils auf Grund verpflichtender Bestimmungen, teils aus… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fahrgelderstattung — Fahrgelderstattung, Fahrpreiserstattung, Rückvergütung des Preises für eine unbenutzt gebliebene Fahrkarte; die F. erfolgt seitens der Eisenbahnverwaltungen teils auf Grund gesetzlicher oder reglementmäßiger Verpflichtungen, teils aus… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Freifahrung — Die Freifahrung war im alten Bergrecht ein bergrechtlicher Akt, bei dem durch die Befahrung eines Grubengebäudes nachgewiesen wurde, dass diese nicht entsprechend den bergrechtlichen Vorschriften belegt war. Durch die Freifahrung konnten dem… …   Deutsch Wikipedia

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