Schätzungseid

Schätzungseid

Schätzungseid, s.u. Eid I. B) d) cc) u. Diebstahl.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schätzungseid — (Würderungseid, Juramentum in litem) hieß im frühern Prozeßrecht die eidliche Abschätzung des Interesses durch die Partei, die eintrat, wenn die zur Herausgabe einer Sache verurteilte Gegenpartei diese verweigerte oder der Richter infolge des vom …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zenonianischer Eid — (Juramentum Zenonianum), ein Schätzungseid (s. Eid S. 529), geleistet von demjenigen, welcher durch Gewaltthätigkeit eines Andern einen Schaden an seiner Sache erlitten hat. Bei dem vorhandenen Beweise erlittener Gewalt tritt der Z. E. als ein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Juramentum — (lat.), Eid; j. obedientiae, der Eid, vermöge dessen sich der katholische Geistliche gegenüber den Kirchenobern zum Gehorsam verpflichtet. j. editionis, Editionseid (s. Edition); j. in litem. Schätzungseid (s. d.); j. manifestationis,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Würderungseid — Würderungseid, s. Schätzungseid …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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