Siebenergericht

Siebenergericht

Siebenergericht, in manchen Gegenden ein Gericht, welches aus sieben Mitgliedern besteht, bes. um Flur- u. Grenzstreitigkeiten zu berichtigen, wo dann gewöhnlich vier Mitglieder obrigkeitliche Personen sind u. drei Mitglieder aus den Einwohnern des Ortes gewählt werden; daher das Mitglied eines solchen Gerichts Siebener od. Siebenherr heißt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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