Steuerzölle

Steuerzölle

Steuerzölle (Finanzzölle), solche Zölle, welche lediglich od. doch in erster Linie den Zweck verfolgen, einen Beitrag zur Bestreitung der Staatsausgaben zu liefern. Um sie zweckmäßig u. gerecht anzulegen, wird ebendeshalb erfordert, daß bei ihnen die Grundsätze über gute Aufwandssteuern (s.u. Steuer S. 804) eingehalten werden, insbesondere daher, daß sie die Bürger bei den Ausgaben für entbehrliche Gegenstände im Verhältniß der Steuerfähigkeit treffen. Den Gegensatz der S. bilden die volkswirthschaftlichen od. Schutzzölle, s.u. Zoll.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zoll [1] — Zoll (engl. u. plattd. Toll, deutsch auch Mauth), 1) im Allgemeinen jede indirecte Abgabe, welche an einer besonderen Zollstätte erhoben wird. In diesem weiteren Sinne wird das Wort auch von dem Leib u. Personalzoll gebraucht, welchen entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Finanzzölle — Finanzzölle, so v.w. Steuerzölle …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zölle — (griech. télos, latein. telonea, engl. toll; Mauten, v. mittellat. muta) sind Abgaben, die teils aus finanz teils aus handelspolitischen Gründen erhoben werden. Als Mittel der Finanzpolitik sind sie uralt. Im deutschen Mittelalter hatten sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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