Miethzins
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Miethzins, der — Der Miethzins, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die e, der Zins für eine gemiethete Sache, besonders für eine gemiethete Wohnung, oder für den gemietheten Theil eines Gebäudes; die Miethe … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Miethvertrag — (lat. Locatio conductio), der wesentlich zweiseitige Vertrag, durch welchen Jemand (Locator, Vermiether) dem Andern (Conductor, Miethsmann, Miether) gegen ein von Letzterem zu zahlenden Miethgeld (Miethzins, Merces, Pensio) den Gebrauch eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… … Pierer's Universal-Lexikon
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon
Zinsfrei — Zinsfrei, nicht verpflichtet Grundzins od. Miethzins zu entrichten … Pierer's Universal-Lexikon
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
Hausgeld — Hausgeld, 1) so v.w. Miethzins; 2) das von den Erben gezahlte Logisgeld einer adeligen Wittwe … Pierer's Universal-Lexikon
Arbeiterwohnhäuser — Arbeiterwohnhäuser, Häuser, welche entweder für Familien der arbeitenden Klasse überhaupt od. für die Arbeiter eines gewerblichen Etablissements insbesondere erbaut sind. Letztere sind von den Besitzern der betreffenden Etablissements in der Nähe … Pierer's Universal-Lexikon
Abmiethen — Abmiethen, verb. reg. act. zur Miethe von jemanden nehmen, oder den Gebrauch einer Sache jemanden gegen einen gewissen Miethzins erhalten. Einem ein Pferd, ein Haus, einen Garten, ein Zimmer abmiethen. Nieders. abheuern. Daher die Abmiethung,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Bodenzins, der — Der Bodenzins, des es, plur. inus. 1) Der Miethzins für einen Boden. 2) An einigen Orten auch der Budenzins, das Mark oder Standgeld. 3) In einigen Oberdeutschen Gegenden, der Grundzins, oder diejenige Abgabe, welche man der Obrigkeit für den… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart