- Frankreich [3]
Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F-s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der Zeit, wo die ersten historischen Nachrichten über dasselbe aufgezeichnet wurden, von anderen Volksstämmen bewohnt. So waren schon einige Jahrhunderte vor der christlichen Zeitrechnung deutsche Stämme im nordöstlichen Theile ansäßig, welche mit Celten untermischt als Belgier in der Geschichte auftreten, während im südwestlichen Theile zwischen Garonne u. Pyrenäen die Iberer wohnten u. mit celtischen Elementen versetzt als Aquitanier eine von der gallischen verschiedene staatliche u. religiöse Entwickelung nahmen. Von den Culturvölkern des Alterthums kamen zuerst die Phönizier, später die Griechen mit den Galliern an den Küsten des Mittelmeeres in Berührung, u. etwa 600 v. Chr. gründeten Phokäer östlich von der Mündung der Rhone die Colonie Massilia. Die Colonisten unterhielten Handelsbeziehungen mit der gallischen Bevölkerung des Landes, denen sie sich durch Einführung der Wein- u. Ölbaumcultur nützlich machten. Später, als Übervölkerung einzelne Stämme der Gallier veran laßte, sich neue Wohnsitze zu suchen, kamen sie, in Norditalien einfallend, auch den Römern nahe u. machten sich denselben durch ihre verwegene Tapferkeit u. rohen Sitten furchtbar, bis sich das Verhältniß umkehrte u. die Römer erobernd gegen Gallien vordrangen. Die erste römische Colonie in Gallien, Aquae Sextiae, gründete 123 v. Chr. der Proconsul C. Sextius. Wenige Jahre später, 118, wurde die Colonie Narbo Martius gegründet, u. zugleich begann römische Sitte u. Sprache durch Einwanderung römischer Bürger an der Südküste des Landes zwischen den Alpen u. der Rhone heimisch zu werden. Die Eroberung des Landes selbst, das achtjährige Werk Julius Cäsars, gelang den Römern erst 51 v. Chr. in Folge der fortwährenden gegenseitigen Streitigkeiten der einzelnen gallischen Volksstämme u. ihrer Häupter (vgl. Gallischer Krieg). Damals wurde auch Ariovistus mit seinen Germanen, welcher 72 v. Chr. den Sequanern gegen die Äduer zu Hülfe gekommen, im Lande geblieben war, dann immer mehr Germanen nach sich gezogen u. sich immer weiter u. weiter ausgebreitet hatte, wieder aus Gallien vertrieben. Von da an ist die Geschichte Galliens als römische Provinz mit der Geschichte Roms aufs engste verknüpft, vgl. Rom (Gesch.). Diese Verbindung mit dem Römischen Reiche, welche eine Verwischung der nationalen Eigenthümlichkeit zur Folge hatte, indem römische Sprache u. Sitte, römisches Staats- u. Rechtswesen immer tiefer Wurzeln schlug u. auch das Christenthum gegen Ende des 2. Jahrh. Aufnahme fand, dauerte bis zu der Zeit, wo die germanischen Bölker der römischen Herrschaft am Rhein ein Ziel setzten u. um die Mitte des 3. Jahrh. n. Chr. eine Reihe von Eroberungszügen gegen Gallien eröffneten. Indeß hielten die Römer fast 2 Jahrhunderte hindurch den Andrang der germanischen Völkerschaften, welche im Laufe der Zeit die gemeinsame Bezeichnung Franken (s.d.) erhielten, auf. Während dieser Zeit gelangte das Christenthum in Gallien zur allgemeinen Anerkennung, u. die römisch-christliche Cultur vernichtete den traditionellen Zusammenhang des Volkes mit seinen celtischen Vorfahren bis auf wenige Reste. Zugleich stieg das Ansehn der Geistlichkeit gegenüber der[518] weltlichen Macht des Staates u. je mehr diese sank, desto mehr nahm die Zügellosigkeit der Sitten, namentlich unter den Großen, zu u. raubte dem Volke die Widerstandskraft gegen die eroberungslustigen u. naturkräftigen germanischen Nachbarvölker. Derselbe unruhige Sinn u. dieselbe Händelsucht, welche Gallien zur Beute der Römer werden ließ, lei stete auch der Eroberung des Landes durch die Franken großen Vorschub. Außer den Franken drangen auch noch andere germanische Stämme in Gallien ein u. setzten sich zum Theil darin fest, so die Vandalen, welche 409 die südlichen Gegenden verheerten u. über die Pyrenäen nach Spanien vordrangen. Ihnen folgten auf demse lben Wege 413 die Westgothen u. diesen die Burgunder, welche indeß am linken Ufer des Oberrheins feste Wohnsitze nahmen u. zum Christenthum übertraten. Diesen Raub- u. Eroberungszügen germanischer Völker setzte die gemeinsame Gefahr, welche jenen zugleich mit den Römern von Seiten der Hunnen drohte, für kurze Zeit ein Ziel. Aber nach der Schlacht in den Catalaunischen Feldern u. dem Tode Attilas 453, worauf die Ermordung des berühmten und gefürchteten römischen Feldherrn Aëtius folgte, wurden die Westgothen unter Theoderich II. bald Herren des größten Theils von Gallien, von welchem 475 den nordöstlichen Theil die Franken, den südöstlichen die Burgunder inne hatten. Nur ein geringer Rest der römischen Herrschaft bestand noch zwischen den Grenzen der Westgothen u. Burgunder. Diesen Rest eroberten die Franken 486 unter ihrem Könige Chlodwig. Der Übertritt desselben zum Christenthum 496 bewirkte eine Annäherung an die Römer u. Burgunder, eine schrosfere Stellung gegenüber den Westgothen. Die Herrschaft der Letzteren vernichtete er durch seinen Sieg bei Vouglé an der Vienne 507, u. vergeblich suchten die Ostgothen ihm die Eroberung 508 streitig zu machen. So kam ganz Gallien, mit Ausnahme Burgunds u. des Landstrichs zwischen Pyrenäen u. Garonne, welcher einstweilen den Westgothen verblieb, unter die Botmäßigkeit der Franken u. wurde nach Ermordung der übrigen fränkischen Könige ein Theil der von Chlodwig gestifteten großen fränkischen Monarchie, s.u. Franken.
II. Frankreich unter den Franken von 486 bis zur Gründung des französischen Königthums durch den Vertrag von Verdun 843. Der Theil des Frankenreichs, auf welchen später der Name desselben überging, bewahrte indessen seine römisch-christliche Cultur u. verharrte, obwohl unter dem Scepter germanischer Herrscher, fortdauernd in einer abgeschlossenen, wo nicht feindlichen Stellung gegenüber dem Heimathlande der Eroberer. Dieses Verhältniß wurde noch besonders begünstigt durch die nach Chlodwigs Tode unter dessen Nachfolgern vorkommenden Theilungen des Reichs, namentlich als dasselbe sich gegen Osten erweiterte u. die rein germanischen Völker Deutschlands in sich aufnahm. Der östliche germanische Theil des Reichs erhielt den Namen Austrasien, der westliche, früher römische Theil den Namen Neustrien (Neustrasien); einen dritten, dem letzteren verwandten Theil der Fränkischen Monarchie bildete das seit 534 eroberte Königreich Burgund. Die Schwäche der nachfolgenden Herrscher aus dem Hause dem Merovinger hinderte jede Verschmelzung der verschiedenen Nationalitäten u. ließ den Großen des Reichs freien Spielraum für ihre Machterweiterung. Diese aber stützten sich wieder auf die particularen Rechte, Gesetze u. Gewohnheiten des Stammes, dem sie angehörten. Unter inneren Fehden u. Bruderkriegen dauerte der lockere Zusammenhang der drei Reiche bis zum Sturze des Merovingischen Königshauses, dessen letzte Sprößlinge nur noch den Namen von Königen führten, während thatsächlich die Hausmeier (Majores domus) die Regierungsgewalt ausübten. Seit 678 beherrschte die vereinigte Monarchie der Hausmeier Pipin von Heristall als Dux et princeps Francorum. Ihm folgte sein Sohn Karl Martell in Amt u. Würden, der die Macht seines Hauses noch mehr befestigte, u. diesem 741 Pipin der Kurze, welcher den Königstitel annahm. Das Ansehn u. der Ruhm, welchen sich Pipin u. seine Vorgänger erwarben, bereiteten den Boden für die großartige Wirksamkeit Karls des Großen, des Sohnes Pipins, von welchein das Regentenhaus den Namen Karolinger erhielt. Dieser erweiterte das Fränkische Reich zum römischen Kaiserthum u. gab dem Staate in der Verfassung, Rechtspflege u. Verwaltung die Grundlagen, welche für die spätere Entwickelung des modernen Staatswesens maßgebend wurden. Aber die große Schöpfung Karls des Großen wußte dessen Nachfolger Ludwig der Fromme (814) nicht zu erhalten. Noch bei Lebzeiten theilte er das Reich verschiedene Male unter seine Söhne, deren Eifersucht zu Kriegen zwischen den Söhnen u. dem Vater u. den Brüdern unter sich führte. Dadurch erhielt die Herrschsucht ehrgeiziger Vasallen wieder freien Spielraum, Feindseligkeiten unter den Volksstämmen traten wieder schärfer hervor u. endlich fand nach dem Tode Ludwigs des Frommen die Theilung des Reichsam 11. Aug 843 durch den Vertrag zu Verdun statt, welcher die Monarchie Karls des Großen in drei Ländermassen sonderte, von denen jede seitdem ihre eigene staatliche Entwickelung nahm. Von den drei Söhnen Ludwigs des Frommen erhielt Lothar die Kaiserwürde u. Italien, nebst einem Strich des linken Rheinufers (seitdem Lothringen genannt) u. den östlichen Theil von Südfrankreich; Ludwig der Deutsche Deutschland; Karl der Kahle aber das übrige F. u. die spanische Mark Catalonien, s.u. Franken.
III. Frankreich als selbständige Monarchie unter den Karolingern. Das Reich, welches nachmals den Namen Frankreich erhielt, umfaßte bei seiner Begründung unter Karl dem Kahlen als Westfränkisches Reich nicht die ganze Ländermasse des heutigen F. u. war von dem Ostfränkischen (Deutschen) Reiche durch einen schmalen Landstrich getrennt, welcher, bei Ostfriesland beginnend, sich längs des linken Rheinufers bis zu den Alpen zog u. einen Theil der Herrschaft des Kaisers Lothar ausmachte. Der bei Weitem überwiegende Theil der Bevölkerung redete die Romanische Sprache. Von diesem schieden sich nach Abstammung u. Sprache die Aquitanier im Südwesten u. die Bretonen von britischer Herkunft in der nachmaligen Bretagne. Der mittlere Theil des Landes, Francien genannt, hatte neben der romanischen eine deutsche Bevölkerung. Karl dem Kahlen gelang die Verschmelzung der Nationalitäten nicht, vielmehr trachteten Aquitanier u. Bretonen nach völliger Unabhängigkeit, u. aus ihren Herzögen erwuchsen dem[519] Könige hartnäckige Feinde, während das Reich von Außen durch die Raubzüge der Normannen bedroht wurde. Letztere verheerten die Küsten, selbst Rouen, Paris u. Nantes, u. Karl mußte ihren Abzug von St. Denys endlich durch Geld erkaufen. Die Kämpfe, welche er dann mit seinem Neffen, Herzog Pipin von Aquitanien, u. dem Grafen Bernhard v. Barcelona führte, endeten mit dem Tode des Ersteren in der Schlacht u. mit der Vertreibung des Letzteren. Der Herzog Nominoe von Bretagne dagegen behauptete seine Unabhängigkeit, u. Karl mußte dem Sohne u. Nachfolger desselben, Erispoe, 851 die Städte Rennes u. Nantes abtreten u. ihn als König anerkennen Karl u. seine Brüder, Lothar u. Ludwig der Deutsche, versprachen sich auf den Zusammenkünsten zu Mersen 851 Freundschaft u. Hülfe gegen innere u. äußere Feinde u. verhießen, im Fall ihres Todes, ihre Söhne ruhig in ihrem Besitzthum folgen zu lassen. Aber Ludwig der Deutsche kehrte sich nicht an diese Verabredung, als die Aquitanier, nachdem Pipin zum zweiten Male von Karl vertrieben u. dann in das Kloster zu Soissons gebracht war, ihn aufforderten, das Land für seinen Sohn Ludwig in Besitz zu nehmen. Dieser kam auch ungehindert 854 nach Aquitatien, da sich Karl mit Mühe der Normannen erwehrte, welche abermals in das Land eingefallen waren. Indeß wandten sich die Aquitanier bald darauf dem seiner Haft entsprungenen Pipin zu, u. dieser gelangte 856 wieder in ungestörten Besitz der Krone. Auch in Francien selbst griff nun die Unzufriedenheit mit Karls Herrschaft um sich, als die Normannen immer kühner vordrangen u. eine Stadt nach der andern eroberten u. plünderten. Von aufrührerischen Großen bedrängt, sah er sich zu Concessionen genöthigt u. verlor durch diese Nachgiebigkeit noch mehr an Ansehen u. Macht. Endlich wandten sich mehrere Grafen u. Herzöge an Ludwig den Deutschen u. boten demselben die Krone von Neustrien an. Dieser erschien auch 858 in F. u. wurde von den Großen zum König ausgerufen. Karl, durch Wankelmuth u. Wortbrüchigkeit verhaßt, sah sich, im Lager zu Orleans von Allen verlassen, genöthigt nach Burgund zu fliehen. Von den Burgundern kräftig unterstützt, fiel er dann plötzlich 859, als Ludwig sein deutsches Heer entlassen hatte, in F. ein, u. Ludwig, über den Rhein zurückgedrängt, erkannte ihn 860 im Frieden zu Coblenz als König an u. söhnte sich mit ihm aus. Indessen vermochte jetzt Karl so wenig wie früher der Empörungen u. Verschwörungen im Lande Herr zu werden, u. seine habsüchtigen u. gewaltthätigen Beamten erregten Haß u. Erbitterung sowohl unter dem Volke, als unter der Geistlichkeit. Den Abzug der Normannen, welche sich an der Somme festgesetzt hatten, mußte er abermals mit Geld erkaufen, gewann aber durch Versprechungen den Grafen Robert den Tapfern, Markgrafen von Anjou, welcher nicht nur die Normannen mehrfach schlug, sondern auch den Beherrscher der Bretonen, Salomo, den Nachfolger Erispoes, 861 zwang, die Lehnshoheit Karls anzuerkennen u. ihm Tribut zu zahlen. Aber nach Roberts Tode 866 mußte Karl, um sich in Salomo eine kräftige Stütze gegen die normannischen Heereszüge zu sichern, diesen als König anerkennen u. vermochte auch nach dem Tode Salomos 874 nicht seine Lehnshoheit zur Geltung zu bringen Unterdessen war Kaiser Lothar gestorben u. seine Söhne waren ihm, dem Vertrag von Mersen zufolge, gefolgt. Habgier trieb Karl diesen Vertrag zu brechen. Er überfiel 861 den jüngsten Sohn Lothars, Karl, dem die Provence zugefallen war, wurde jedoch von diesem geschlagen. Als 869 Lothar II. starb, nahm Karl der Kahle dessen Land, welches rechtmäßig Ludwig II., König von Italien, erben sollte, in Besitz u. ließ sich zu Metz zum Kömg von Lothringen erklären. Ludwig der Deutsche machte indeß gleiche Ansprüche, u. Karl mußte 870 den östlichen Theil Lothringens in dem Vertrage zu Prokaspis an der Maas seinem Bruder überlassen, so daß Beider Reiche durch die Maas, die Ourthe, eine von Arlon über Verdun nach den Quellen der Saone, Besançon, Lyon u. das rechte Ufer der Rhone entlang nach Usez gezogene Linie geschieden wurden. Nach des Kaisers Ludwig II. Tode eilte Karl nach Italien, um dieses Land u. die Kaiserkrone in Besitz zu nehmen; Ludwig der Deutsche, welcher gleiche Ansprüche hatte, schickte nach Italien seinen Sohn Karl, dann, als dieser von Karl dem Kahlen zurückgedrängt wurde, mit größerer Heeresmacht seinen zweiten Sohn Karlmann. Diesem begegnete Karl mit List, indem er vorschlug, die Ansprüche auf Italien friedlicher Entscheidung zu überlassen u. vorläufig beiderseitig das Land zu räumen. Karlmann, auf den feierlichen Eidschwur seines Oheims bauend, zog nach Baiern zurück; Karl der Kahle aber eilte nun nach Rom, wo er sich Ende 875 vom Papste Johann VIII. krönen ließ, hielt zu Pavia einen Reichstag u. ging dann nach F. zurück, wo Ludwig der Deutsche inzwischen verheerend eingedrungen war. Dieser zog sich im Januar 876 über den Rhein zurück u. da er bald darauf im August starb, konnte sich Karl leicht im Besitze seines Reiches erhalten; durch heuchlerische Vorspiegelungen suchte er dann den einen der drei Söhne Ludwigs des Deutschen zu überlisten. Sein falsches Spiel wurde aber verrathen, u. bei Andernach erlitt er von den verbündeten Söhnen seines Bruders 876 eine schwere Niederlage. Auf einem Reichstag zu Kiersy ordnete Karl der Kahle 877, vom Papste gegen die Sarazenen zu Hülfe gerufen, einigermaßen die verworrenen Zustände seines Reichs, nachdem er zuvor den Abzug einer Normannenschaar abermals mit Geld erkauft hatte. Er übertrug seinem Sohne Ludwig, seit 867 König von Aquitanien, die Regierung während seines Zuges nach Italien u. sicherte den mit ihm ziehenden Grafensöhnen das Erbfolgerecht in den Lehen ihrer Väter zu, woraus ersichtlich ist, daß dieses Recht schon damals als allgemein gültig betrachtet wurde. Mit einem großen Heere zog Karl darauf über die Alpen, als er aber zu Pavia Nachricht von dem Heranziehen Karlmanns erhielt, welcher sein Recht auf die Kaiserkrone geltend machen wollte, ging er, da zugleich die Nachricht von einem Aufstande des Herzogs Boso u. anderer Großen einlief, über den Mont Cenis zurück, starb aber unterwegs im October 877.
Ihm folgte Ludwig II. der Stammler, sein Sohn, welcher jedoch, bevor er zur Krone gelangen konnte, durch Bewilligungen verschiedener Art die anmaßenden Großen des Reichs zufrieden stellen mußte. Er wurde erst vom Erzbischof Hinkmar zu Rheims u. den 7. September 878 vom Papst Johann VIII. zu Troyes noch einmal gekrönt[520] Mit Ludwig dem Jüngern, König der, Deutschen, schloß Ludwig 878 zu Furon bei Mersen einen Vertrag, welcher seinen Söhnen die Succession sichern sollte. Als Ludwig der Stammler aber den 10. April 879 zu Compiegne starb, brach Ludwig der Jüngere sein Versprechen u. folgte der Aufforderung einer dem Herzog Boso, Karls des Kahlen Schwager, dem mächtigsten von dessen Vasallen, feindlichen Partei, die französische Krone an sich zu bringen. Doch begnügte er sich mit der Abtretung des einst Karl dem Kahlen zugestandenen Theils von Lothringen. Darauf bewirkte Boso durch seinen Einfluß, daß das Reich unter die beiden Söhne Ludwig des Stammlers, Ludwig III. u. Karlmann, der mit Bosos Tochter verlobt war, getheilt wurde. Karlmann erhielt Burgund u. Aquitanien, Ludwig III. aber Neustrien. Indessen wuchs der Ehrgeiz des mächtigen Herzogs, dem selbst nach der Krone von Burgund gelüstete. Diese zu erlangen gewann er die Erzbischöfe u. Bischöfe Burgunds u. ließ sich von ihnen im Oct. 879 zu Mantaille als König ausrufen. Nun verbanden sich Karlmann u. Ludwig III. mit den deutschen Königen Ludwig dem Jüngern u. Karl dem Dicken, da es bei der Bekäpfung Bosos sich um das allen gemeinsame Erbrecht der Karolinger handelte. Karlmann, von Karl dem Dicken unterstützt, belagerte Boso in Vienne, konnte aber die Belagerung nicht mit Erfolg zu Ende führen, da Karl der Dicke nach Italien u. sein Bruder 881 gegen die Normannen gerufen wurden. Endlich mußte er 882 selbst das Belagerungsheer verlassen, um, nach dem Tode Ludwigs III., dessen Reich in Besitz zu nehmen u. gegen die Normannen zu vertheidigen. Während er gegen die Letzteren kämpfte, fiel Vienne in die Hände seines Feldherrn, doch hielt sich Boso auch dann noch in dem südlichen Theile von Burgund. Indeß sah sich Karlmann, 883 von den Normannen bei Mianai geschlagen, mit Zustimmung der Großen seines Reichs genöthigt, 884 für 12,000 Pf. Silber einen 12jährigen Waffenstillstand zu erkaufen. In demselben Jahre starb Karlmann ohne directe Nachkommenschaft.
Nach dem Erbrecht gebührte der Thron nun seinem Stiefbruder, dem jüngsten Sohne Ludwigs des Stammlers aus zweiter Ehe, da aber dieser erst 5 Jahre alt war u. das Reich eines kräftigen Schutzes bedurfte, so wählten die Großen an seiner Statt Karl den Dicken zum Könige, welcher damals die deutschen Länder unter seinem Scepter vereinigt hatte. Indessen rechtfertigte Karl die Hoffnung der Westfranken nicht. Die Normannen eroberten Paris 885, u. der König schloß 886 mit ihnen einen schimpflichen Frieden, wonach sie 700 Pfd. Silber u. die Erlaubniß erhielten, in Burgund zu überwintern, welches Land sie ausplünderten. Dies Verfahren u. die immer deutlicher hervortretende Unfähigkeit Karls, die Ordnung im Innern des Reichs aufrecht zu erhalten, hatte eine allgemeine Mißstimmung zur Folge, welche Liutward, Bischof von Vercelli, der in Ungnade gefallene Rathgeber des Königs, benutzte, um Arnulf, einen natürlichen Sohn Karlmanns, des Bruders Karls des Dicken, auf den Thron zu erheben. Karl der Dicke Ende 887 von den zu Tribur versammelten Reichsständen des Throns entsetzt, starb 888 auf der Insel Reichenau. Die Schwäche der letzten Könige begünstigte das Streben der mächtigeren Lehnsträger des Reichs eine von der Krone völlig unabhängige Stellung zu gewinnen u. führte zu einer Zersplitterung des Reichs in viele kleine Herrschaften. Der Stand der Gemeinfreien war fast ganz verschwunden, u. außer den Bewohnern der Städte gab es fast nur Hörige, ja selbst über einzelne Städte hatten bereits die Grafen u. Herzöge ihre Herrschergewalt ausgedehnt. Gewalt u. Willkür herrschten überall u. hemmten jeden politischen Fortschritt u. jede geistige Entwickelung der Nation. Um diese Zeit löste sich Navarra als ein besonderes Königreich von F. ab, ebenso Hochburgund unter seinem Herzoge Rudolph. In F. selbst bildeten sich aber zwei Parteien, welche um den Thron stritten: die eine hielt zu dem jüngsten Sohne Ludwigs des Stammlers, Karl dem Einfältigen; die andere zu Odo, Grafen von Paris u. Herzog von Francien, ausgezeichnet durch Körperschönheit u. ritterliches Wesen. Die Unmündigkeit Karls des Einfältigen verschaffte dem Letzteren bald die Oberhand. Außerdem legten sich noch Herzog Berengar von Friaul, Herzog Guido von Spoleto (aus der weiblichen Linie der Karolinger), Graf Arnulf von Anjou u. Herzog Rudolf von Burgund den Königstitel bei. Doch wichen alle dem tapferen Odo, welcher durch einen Sieg über die Normannen sein Ansehen befestigte u. auch von Arnulf, König von Deutschland, bei einer Zusammenkunft in Worms, als König anerkannt wurde. Als er aber später den Verheerungen der Normannen keinen Einhalt zu thun vermochte, erstarkte die Partei Karls des Einfältigen, an deren Spitze der Vormund desselben, Rainulf II., Graf von Poitou, stand. Dieser verband sich 892 mit den Grafen Wilhelm von Auvergne, Herbert von Vermandois, Pipin von Senlis u. dem Erzbischof Fulko von Rheims, u. der Letztere setzte dem vierzehnjährigen Karl III. dem Einfältigen, zu Rheims die Krone auf.
Bis 896 kriegten beide Parteien mit wechselndem Kriegsglück. Die gemeinsame, von den Normannen drohende Gefahr führte endlich zu einem Vergleiche, in welchem Odo das Land zwischen der Seine u. den Pyrenäen als Lehen von der Krone, Karl III. der Einfältige aber die Provinzen zwischen der Seine u. Maas als König erhielt. Nach Odos Tode 898 wurde Karl der Einfältige König von ganz F., ohne jedoch das Ansehen des Karolingischen Königshauses wieder aufrichten zu können, denn schon hatten die Großen des Reichs sich daran gewöhnt, die Königswahl als ein ihnen zustehendes Recht zu betrachten. Immer übermüthiger wurde das Treiben der Vasallen, immer zahlreicher die festen Burgen, welche sie erbauten, immer blutiger u. verheerender die Fehden, welche sie mit einander führten, so daß die kleineren Vasallen sich genöthigt sahen, sich zum Schutz unter die Lehnshoheit der Mächtigeren zu begeben. Dadurch u. durch einen resultatlosen Krieg gegen den König Zwentibold von Lothringen, einen natürlichen Sohn Arnulfs, 899, litt das Ansehen des Königs in hohem Grade, so daß es Karl unmöglich war, die mächtigen Vasallen zur Leistung der Heeresfolge gegen die Normannen zu bewegen, als diese abermals Schrecken u. Furcht an der Nordküste F-s verbreiteten. Er sann deshalb auf ein friedliches Abkommen, indem er dem Herzoge der Normannen Rollo (Rolf) die Hand seine Tochter[521] u. einen Theil seines Reichs als Lehen anbot, falls der Herzog Christ werden wolle. Dieser nahm das Anerbieten 912 auf einer Zusammenkunft in Epte an, heirathete Gisela u. führte ein geordnetes Staatswesen in den ihm abgetretenen Ländern, Normandie u. Bretagne, ein, wodurch er den verheerenden Zügen seiner Landsleute ein Ziel setzte. Als mit Ludwig dem Kinde, Arnulfs Sohne, 911 der Stamm der der Karolinger in Deutschland erlosch, nahmen die Lothringer nach dem Tode Zwentibolds Karl den Einfältigen zum König an, u. dieser behanplete das Land gegen den Kaiser Konrad I. um so leichter, als er von den Normannen nichts mehr zu fürchten hatte, ja er richtete sogar beim Zwiespalt zwischen Kaiser Konrad I. u. Herzog Heinrich von Sachsen seine Blicke auf Deutschland u. nahm Heinrich als Lehnsträger an. Als aber Heinrich den deutschen Thron bestieg, wollte Karl der Einfältige Elsaß, den noch bei Deutschland gebliebenen Rest von Lothringen, an sich reißen u. drang bis Worms vor, wurde indeß beim Anrücken eines deutschen Heeres zur Umkehr bewogen u. schloß 921 mit Heinrich I. zu Bonn ein Freundschaftsbündniß. Unterdessen bereitete sich abermals eine Verschwörung der Großen des Reichs gegen Karl vor, veranlaßt durch die energischen Bemühungen Haganos, des treuen Rathgebers des Königs, den Trotz der Vasallen zu brechen u. dem Königthume das alte Ansehen zu verschaffen. An der Spitze derselben stand der Graf Robert, Bruder des Königs Odo. Der Erzbischof von Rheims brachte zwar eine Aussöhnung zu Stande, als aber Herzog Richard von Burgund, der mächtigste unter den dem Könige treugebliebenen Vasallen, 922 starb, erhob sich Robert I. von Neuem, warf sich zum Gegenkönig auf u. verjagte, vom Erzbischof von Rheims gekrönt, Karl den Einfältigen nach Aquitanien. Dort sammelte Karl, unterstützt von den Lothringern u. Normannen, ein Heer. Bei Soissons kam es im Juni 923 zur Schlacht; zwar fiel in derselben König Robert, aber der Sohn desselben, Hugo der Weiße od. der Große, entriß Karln den Sieg. Karl gab seine Sache für verloren, als nun auch Herzog Rudolf von Burgund sich zu den Empörern wandte u., als der mächtigste Fürst des Reiches, die ihm angebotene Königskrone annahm. Karl der Einfältige floh zum Grafen Heribert von Vermandois, welcher ihm Beistand versprochen hatte, wurde aber von diesem in Chateau-Thierry festgesetzt. Die wirren Zustände F-s machte sich indessen König Heinrich I. von Deutschland zu Nutze, indem er 924 in Lothringen einrückte u. dies Land 925 mit dem Deutschen Reiche vereinigte. König Rudolf war indeß weit davon entfernt, allgemeine Anerkennung zu finden. Am meisten machte ihm Heribert von Vermandois zu schaffen, der sich mit Herzog Hugo von Francien verband, als der König seine anmaßenden Forderungen nicht erfüllte. Doch nöthigte Rudolf Beide zur Unterwerfung, u. Heribert gab Karl den Einfältigen 928 heraus. Dieser st. 929, nachdem ihm Rudolf die Freiheit geschenkt u. Attigny überlassen hatte.
Als Rudolf 936, ohne Söhne zu hinterlassen, starb, hatte das nächste Anrecht auf den Thron Karls des Einfältigen Sohn, Ludwig IV., Outremer (übers Meer, so genannt, weil seine Mutter Ogiva nach der Schlacht bei Soissons mit ihm nach England zu ihrem Bruder, dem Könige Adelstan, geflohen war). Die Verwendung des Letzteren bei dem Herzog Wilhelm von der Normandie u. die Nebenbuhlerschaft des Herzogs Hugo u. des Grafen Heribert, welche einer dem anderen die Herrschaft mißgönnten, verschaffte Ludwig IV. den Thron Frankreichs u. derselbe wurde im Juni 936 in Laon gekrönt. Erst 16 Jahr alt, ließ er sich anfangs ganz von Hugo von Francien leiten, welcher die Gunst des Königs benutzte, um seinen Länderbesitz immer weiter auszudehnen und seinen Ehrgeiz und seine Habsucht zu befriedigen. Indessen zeigte der König bald auch einen eignen energischen Willen, indem er den Eigenmächtigkeiten des Grafen Heribert entgegentrat u. sich 939 entschloß, den Bitten der Lothringer, welche ihn zur Besitznahme ihres Landes aufforderten, Folge zu leisten. Als aber Ludwig mit mit seinem Heere gegen den deutschen König Otto I. anrückte, verband sich Hugo mit seinem ehemaligen Gegner Heribert u. mit dem Grafen von Flandern zum Sturze des Königs. Dieser kehrte daher eiligst von Verdun zurück, nachdem er sich vorher mit der Wittwe des im Kriege gegen den Kaiser Otto gefallenen Herzogs Giselbert von Lothringen, Gerberge, vermählt hatte, mußte sich aber, da Otto I. 940 nachrückte u. sowohl von Hugo von Francien als auch von Heribert von Attigny den Lehnseid empfing, nach Burgund flüchten, wo er bei Hugo dem Schwarzen von Burgund u. Wilhelm von Poitou Unterstützung fand. Doch erst der Friede mit Otto I., welchen die Angelegenheiten seines Reichs nach Deutschland zurückriefen, u. die Drohung des Papstes Stephan VIII., die französischen Großen, welche sich dem Könige nicht unterwürfen, zu excommuniciren, gab dem Könige den ungestörten Besitz seines Reichs zurück. Nun sann Ludwig auf Kräftigung u. Erweiterung seiner Macht, indem er zuerst die Unmündigkeit des Herzogs Richard I. von der Normandie sich zu Nutze machte, um dies Land wieder mit seinem Reiche zu vereinigen. Er bemächtigte sich mit List des jungen Herzogs u. hielt denselben zu Laon in strenger Haft. Darauf suchte er nach dem Tode des Grafen Heribert dessen Söhnen einen Theil des väterlichen Erbes zu entreißen; veranlaßte aber dadurch eine ihm feindliche Verbindung derselben mit Hugo von Francien. Zugleich wurde Richard, Herzog von der Normandie, befreit und die Normannen erhoben sich unter Führung des Dänenfürsten Harald. Ludwig zog ihnen entgegen, wurde aber heimtückischer Weise von Harald, zu einer Zusammenkunft verlockt, dabei überfallen und auf der Flucht gefangen genommen. Von den Normannen an Hugo, dem er durch seine Vermählung mit Gerberge verschwägert war, ausgeliefert, erhielt er von diesem nicht eher die Freiheit zurück, als bis er ihm od. den Söhnen des Grafen von Vermandois die Grafschaft Laon abgetreten hatte. Da wandte sich Gerberge an ihren Bruder, den Kaiser Otto, um Beistand für ihren Gemahl. Dieser leistete die erbetene Hülfe, ohne jedoch den Herzog, der bei den Normannen Unterstützung fand, zur Unterwerfung nöthigen zu können. Erst 950, nachdem Ludwig sich durch Überfall in Besitz von Laon gesetzt hatte, kam es zu einem Vergleich, in welchem Hugo die Lehnshoheit des Königs anerkannte.
Als Ludwig IV. 954 starb, wurde sein u. der Gerberge älterer Sohn, Lothar, obgleich noch[522] unmündig, auf Vorschlag Hugos von Francien, welchem die Königin dafür die Herzogthümer Aquitanien u. Burgund zusagte, zum Könige gewählt. Lothar, unter der Leitung seiner Mutter Gerberge u. Hugos, welcher den Titel Beschützer des Königreichs führte, mußte den Letzteren begleiten, um an der Eroberung Aquitaniens, wo der Graf von Poitou nicht aus seinen Besitzungen weichen wollte, Theil zu nehmen. Indeß belagerten sie Poitou vergebens, u. der Graf Wilhelm behauptete sich, da Hugo 956 starb, ungestört in seinem Besitzthum Der Tod Hugos veranlaßte Gerberge, den Söhnen desselben, Hugo u. Otto, die Lehen des Vaters zum Theil wenigstens wieder zu entziehen, damit ihre Macht nicht eine der Krone gefahrdrehende werde. Aber der Erzbischof Bruno von Köln nahm sich der Söhne an u. brachte es dahin, daß Hugo, nachmals Capet beigenannt, das Herzogthum Francien u. die Grafschaften Paris u. Orleans, Otto aber, u. nach Ottos Tode 965, der dritte Bruder Heinrich das Herzogthum Burgund erhielt. Als Lothar mündig wurde, erneuerte er den Plan seines Vaters zur Wiedererwerbung der Normandie, in welche er mit einem Heere einfiel. Aber der Herzog Richard, vom Dänenkönig Harald unterstützt, zwang ihn durch verheerende Kriegszüge zum Frieden, in welchem Lothar Richards u. seiner Nachkommen Thronrecht bestätigte. Dagegen besiegte er Arnulf, Grafen von Flandern, welcher ihm 964 die Heeresfolge verweigerte, nahm Arras u. mehrere Städte ein u. behielt im Frieden einen Theil der Eroberungen. Zu Köln erneuerte Lothar die alten Verträge mit den Deutschen u. erhielt 965 Kaiser Ottos Stiefschwester Emma, Tochter Lothars von Italien, zur Gemahlin. Als aber Otto der Große gestorben war u. Otto II. 977 Niederlothringen an Karl, Lothars Bruder, zur Lehn gegeben hatte, überfiel Lothar 978 den Kaiser in Aachen, blieb aber nur 3 Tage, da die Stimmung des Volks ihm nicht günstig war, u. kehrte mit seinem plündernden Heere nach F. zurück. Für diesen Einfall rächte sich Otto durch einen Verheerungskrieg, den er im October bis an die Vorstädte von Paris unternahm, wurde aber auf dem Rückwege bei Aisne überfallen, wobei die Nachhut des Heeres große Verluste erlitt. Der Frieden kam erst um 980 am Flusse Cher zu Stande, wo Lothar mit seinem Sohne Ludwig, welchen er zum Mitkönig ernannte, u. mit prächtigen Geschenken dem Kaiser entgegenkam. Nach Ottos II. Tode strebte Lothar nach der Vormundschaft über dessen Sohn, Otto III., als seinen Verwandten, u. nahm unter dem Vorwande, daß er ihn gegen Heinrich den Zänker schützen wolle, Verdun, sah sich aber, als Otto III. allgemein als Kaiser anerkannt wurde, zur Herausgabe dieser Stadt u. zur Erneuerung der alten Verträge genöthigt. Lothar st. 986; ihm folgte sein Sohn Ludwig V. der Faule, welcher indeß schon 987, angeblich von seiner Gemahlin Blanca vergiftet, starb. Als darauf der allein erbberechtigte Karolinger, Herzog Karl von Niederlothringen, welcher durch Annahme eines deutschen Lehns die Gunst der französischen Großen verscherzt hatte, zögerte, nach der durch seines Neffen Tod erledigten Krone zu greifen, versammelte der Herzog von Francien, Hugo mit dem Beinamen Capet, der Sohn Hugos des Großen, seine Vasallen, ließ sich von diesen, unter Zustimmung seines Bruders, des Herzogs von Burgund, u. seines Schwagers, des Herzogs Richard von der Normandie, zum Könige wählen u. wurde 3 Juli 987 zu Rheims vom Erzbischof Adalbert gekrönt.
IV. Frankreich unter den Capetingern bis zum Übergang des Feudalstaates in eine Erbmonarchie 987_–1328. Als Hugo Capet sich zum König von F. krönen ließ, hatte das Königthum bereits seine ganze Bedeutung eingebüßt. Der König, jedes unmittelbaren Besitzthums bis auf die Stadt Laon beraubt, besaß keine Gewalt über die länderreichen Kronvasallen, deren Erbrecht so stark befestigt war, daß die Lehnshuldigung nur noch als eine bedeutungslose Ceremonie betrachtet werden konnte. Die großen Kronlehen F-s bestanden damals aus den Herzogthümern Francien, mit welchem die Grafschaften Paris, Melun, Etampes u. Orleans verbunden waren, Normandie, Guyenne (Aquitanien), Gascogne u. Burgund, den Grafschaften Toulouse, Vermandois u. der Markgrafschaft Flandern; die Bretagne war seit 907 in die 4 Grafschaften Rennes, Vannes, Nantes u. Cornuaille zerfallen, u. auch die Champagne bestand aus mehreren Lehen, von denen das wichtigste Troyes war. Jeder der Kronvasallen hatte wieder Aftervasallen, welche er mit einem Theile seines Lehns belehnt hatte, u. diese, sowie das eigentliche Volk, standen in gar keiner Beziehung zum Königthum. Der Stand der Gemeinfreien war gänzlich vernichtet, u. nur verschiedene Grade der Leibeigenschaft machten in der großen Masse des Volkes einen Unterschied. Selbst über die Städte u. ihre Bürger dehnten die Vasallen ihre Hoheitsrechte aus u. rissen nach u. nach Kirchen- u. Klostergüter, welche in ihrem Gebiete lagen, an sich. Die Geistlichkeit, größtentheils durch Zucht- u. Sittenlosigkeit um Ansehen u. Würde gekommen, gerieth auf diese Weise ebenfalls in völlige Abhängigkeit von den mächtigen Vasallen, u. die Bischöfe wetteiferten mit diesen im Verprassen ihrer Einkünfte, in Fehden und Gewaltthaten. Nur einzelne größere Städte des südlichen Frankreichs bewahrten sich, durch Handel u. Gewerbe blühend, vor diesem allgemeinen Druck des Lehnswesens, welches jedem Fortschritt der Cultur hemmend in den Weg trat, u. einige Klöster reformirten sich, indem sie nach dem Vorgange des Abtes von Clugny die canonischen Vorschriften für das Mönchsleben wieder zur Geltung brachten. Unter solchen ungünstigen Verhältnissen gelangte das Haus der Capetinger auf den Thron F-s. Der große Länderbesitz desselben, obwohl nicht so groß als der der bedeutendsten Vasallen, gab indeß dem Königthume schon einen wesentlichen Stützpunkt, und die ununterbrochene Erbfolge der neuen Dynastie durch drei Jahrhunderte verhalf dem Königthume zum Siege über das Lehnswesen. Hugo war zwar blos der Erste unter Gleichen (Primus inter pares), doch hob er gleich von vorn herein sein Ansehen durch muthvolle Vertheidigung seiner Krone gegen den Herzog von Niederlothringen, der, von dem Herzog Wilhelm von Guyenne unterstützt, seine Kronrechte geltend zu machen suchte. Er nahm denselben in Laon durch List gefangen, u. da Karl bald darauf in der Gefangenschaft starb, erkannte auch der Herzog von Guyenne Hugo als König an.
Hugo starb am 24. Octbr. 996 u. ihm folgte Robert II., schon 988 zum Könige gekrönt. Diesem[523] fehlte der trotzige Herrschersinn seines Vaters. Gutmüthig u. religiös gesinnt, trachtete er darnach, einen die kirchlichen Verhältnisse F-s noch mehr zerrüttenden Streit der Bischöfe mit dem Papste, weil diese, ohne päpstliche Entscheidung abzuwarten, die Absetzung des Erzbischofs Arnulf von Rheims, der es mit dem Herzog von Lothringen gehalten, ausgesprochen hatten, in Güte beizulegen. Er setzte daher Arnulf wieder in sein Bisthum ein, doch konnte er sich dem Banne des Papstes nicht entziehen, als er sich weigerte, seine Gemahlin Bertha, die Wittwe des Grafen von Chartres u. Blois, die im vierten Grade mit ihm verwandt war, zu verstoßen, bis endlich die Ermahnungen des Abtes v. Fleury ihn bewogen, dem Papste Gehorsam zu leisten. Er vermählte sich darauf in zweiter Ehe mit Constanze, Gräfin von Toulouse. Als 1002 mit Herzog Heinrich von Burgund der Mannsstamm des Herzogthums Francien erlosch, wollte sich Robert, von dem Herzog Richard von der Normandie unterstützt, des heimgefallenen Lehns bemächtigen, das ihm Heinrichs Stiefsohn Otto streitig machte. Die dürftigen Geschichtsquellen dieses Zeitraums lassen den Erfolg des Kriegszugs ungewiß, doch ergibt sich so viel, daß 1015 Roberts Sohn, Heinrich, als Herzog von Burgund allgemein anerkannt wurde. 1017 wurde sein ältester Sohn Hugo als Mitregent gekrönt. Dieser empörte sich gegen den schwachen Vater, von dem er den Besitz eines Theils der Krongüter verlangte, wurde zwar besiegt, erhielt aber das von ihm gewünschte Besitzthum.
Da Hugo schon 1025 starb u. der zweite Sohn Roberts blödsinnig war, so wurde Heinrich I. 1027 zu Rheims gekrönt. Nach dem Tode Roberts 1031 bewirkte die verwittwete Königin aus Vorliebe für ihren jüngsten Sohn, daß viele Große sich gegen Heinrich erklärten u. dessen jüngerem Bruder Robert huldigten. Heinrich I. suchte Zuflucht u. Unterstützung bei Robert II., Herzog der Normandie, eroberte mit dessen Hülfe die von seinem Bruder in Besitz genommenen Länder, verglich sich aber mit ihm, indem er das Herzogthum Burgund an ihn abtrat. Um diese Zeit fallen die Bemühungen der Geistlichkeit, welche einen mehrjährigen Mißwachs u. fortdauernde Theuerung als Strafgericht Gottes hinstellten, die unablässigen Fehden der Grafen u. Herren u. die räuberischen Gewaltthaten, die aller Gesetze spotteten, durch das Gebot des Gottesfriedens (Treuga dei, s.d.) einigermaßen zu beschränken. Gewisse Zeiten des Jahres sollte jede Fehde ruhen, Kirchen u. Klöster mit Kriegszügen verschont u. der Landmann nicht mit Plünderungen bedroht od. gar getödtet werden. Während fast ganz F. den Gottesfrieden annahm, war Francien der Schauplatz eines verheerenden Krieges zwischen dem Könige Heinrich I. u. den Söhnen des Grafen Odos II. von Chartres, welche den blödsinnigen Bruder des Königs Odo auf den Thron erheben wollten. Nachdem der König die aufrührerischen Grafen mit Hülfe des Grafen von Anjou endlich bezwungen hatte, vermochte er den Letztern auch zu einem Zuge gegen die Normandie, wo die wachsende Macht des Herzogs Wilhelm, Bastard von der Normandie (später als Wilhelm der Eroberer bekannt), oie Mißgunst der französischen Großen erweckte. Schon waren die Franzosen 1054 weit an der normännischen Küste vorgedrungen, als 2 Siege der Normannen Heinrich I. zum Frieden u. zur Zurückgabe des Eroberten bewogen. Nachdem Heinrich I. seinem Sohne Philipp 1059 durch Zustimmung der mächtigsten Vasallen, der Erzbischöfe u. Bischöfe, die Krone gesichert hatte, starb er 1060. Unter ihm wurde das Königreich Arelat od. Hochburgund der französischen Oberherrschaft entzogen u. dem Deutschen Reiche einverleibt 1034 (vgl. Deutschland [Gesch.] VI.).
Über Philipp I. führte Graf Balduin V. von Flandern die Vormundschaft mit Kraft u. Klugheit. Als dieser aber 1067 starb, überließ sich der König einem zügellosen Leben, vernachlässigte die Regierung u. trieb, um seine Einnahmen zu vermehren, einen schmählichen Handel mit den geistlichen Stellen. Um dieselbe Zeit begann der Papst Gregor VII. gegen diesen Unfug mit aller Energie einzuschreiten u. bedrohte ganz F. mit dem Interdict, falls der König der Simonie keinen Einhalt thue. Doch gelang es dem Papste eben so wenig, der Simonie in F. ein Ende zu machen, als seinen Anspruch auf das Recht der Investitur durchzusetzen. Als Wilhelm, Herzog der Normandie, England erobert hatte u. in diesem Lande vollauf beschäftigt war, trachtete Philipp danach, die Normandie wieder an sich zu reißen, wozu sich eine günstige Gelegenheit bot, da Robert, der Sohn Wilhelms des Eroberers von England, sich gegen seinen Vater empörte. Aber Wilhelm behielt in dem ausbrechenden Kriege die Oberhand u. verheerte, als Philipp auch nach wieder hergestelltem Frieden nicht abließ, ihn zu reizen, 1087 die Grafschaft Vexin, zerstörte die Stadt Mante u. würde dem Könige noch größere Verlegenheiten bereitet haben, wenn er nicht bald darauf gestorben wäre. Durch solche u. andere erfolglose Fehden schwächte Philipp sein königliches Ansehen, noch mehr aber durch sein sittenloses Leben. Seine Ehe mit Bertha, Tochter des Grafen Florens von Holland, löste er eigenmächtig auf u. entführte dem Grafen Fulco von Anjou dessen Gemahlin Bertrade, mit welcher er sich vermählte. Der Papst, welcher gegen die neue Ehe u. die Lösung der alten Einspruch erhob, belegte den König 3 mal mit dem Banne, bis dieser endlich 1104 auf einer Kirchenversammlung in Paris barfuß als Büßender erschien. Als Abgeordneter Paschalis II. ertheilte ihm Lambert, Bischof von Arras, die Absolution. Wahrscheinlich sanctionirte übrigens der Papst später die zweite Ehe, denn Bertradens Söhne wurden für rechtmäßig u. successionsfähig erkannt. Philipp starb in Melun, 1108, u. hinterließ seinem Sohne Ludwig, den er schon 1100 zum Mitregenten angenommen hatte, ein durch innere Unruhen zerrüttetes Reich.
Mit Ludwig VI., dem Dicken, beginnt ein neuer Abschnitt der Geschichte F-s. Nicht nur, daß der neue König sowohl durch Klugheit u. Mäßigung, als auch durch Muth u. Tapferkeit ausgezeichnet, das Königthum wieder zu Ehren brachte, auch der Geist der Zeit erhielt eine neue bessere Richtung durch das Aufblühen des Ritterthums, welches mit dem Beginn der Kreuzzüge vorzugsweise in F. sich entwickelte. Mit ihm gewann auch die Nation einen geistigen Inhalt; die Sprache des Volkes begann mehr u. mehr die Lateinische Sprache als die Sprache der Gebildeten, der Dichter u. Schriftsteller zu verdrängen, seitdem bes. in der Provence die Ritterpoesie der Troubadours sich des volksthümlichen Idioms bediente. Philipp I. war der geisti[524] gen Bewegung, welche seit Anfang des 12. Jahrh. die christliche Welt ergriffen hatte, fremd geblieben, aber als König zog er von ihr materiellen Nutzen, indem er Städte u. Burgen von Kreuzrittern erwarb, welche durch Verkauf ihres Besitzthums sich die Mittel zur Theilnahme an Kreuzzügen verschaffen wollten. Auch gestattete das Fortziehen vieler mächtiger Großen in den heiligen Krieg dem Könige seine Macht ungestörter zu entfalten u. zu erweitern. So kamen die Umstände dem thatkräftigen Ludwig VI. zu Hülfe, um die politische Umwandlung des französischen Staatswesens vorzubereiten. Bevor er sich jedoch auf dem Throne befestigte, hatte er mit seiner Stiefmutter Bertrade u. deren Sohne Philipp, dem sie, von den Grafen von Anjou u. von Montfort unterstützt, die Krone zu verschaffen suchte, harte Kämpfe zu bestehen. Zu gleicher Zeit führte er einen hartnäckigen Krieg mit Heinrich I. von England, welcher als Herzog der Normandie nicht die bei der Belehnung gegebenen Versprechungen erfüllte. Eine Reihe von Kriegen entspann sich, in denen Ludwig VI. mit abwechselndem Glücke kämpfte, aber sein Ziel, Wilhelm von Flandern, den Sohn des Herzogs Robert von der Normandie, zum Herzog einzusetzen, nicht erreichte. Der Papst vermittelte einen Vergleich, nach welchem 1120 Heinrichs I. Sohn Wilhelm die Normandie von Ludwig VI. zu Lehn empfing. Trotz dieses wenig befriedigenden Ausgangs hob der Krieg die Macht des Königs, denn viele der minder mächtigen Vasallen suchten nun seinen Schutz u. andere zeigten sich mit Freuden bereit, ihm gegen feindlich gesinnte Herzöge u. Grafen Hülfe zu leisten. So zwang er 1121 den mächtigen Grafen von Auvergne, die Stadt Clermont dem Bischofe derselben, dem er sie genommen hatte, zurück zu geben. Als der Krieg mit England 1120 wieder ausbrach, indem Graf Fulco von Anjou mit anderen Großen in die Normandie einfielen, bewog der König von England den Kaiser Heinrich V. zum Krieg gegen F. Da rief Ludwig die Großen des Reichs zu gemeinsamer Vertheidigung des Vaterlandes auf, u. wie stark schon damals das Nationalbewußtsein war u. das königliche Ansehen sich befestigt hatte, geht aus der großen Heeresmacht hervor, welche der König in kurzer Zeit um sich versammelte. Das rasche Handeln des Königs bewog den Kaiser, sein Vorhaben aufzugeben u. sich zurück zu ziehen. Als Heinrich I. starb, kam es 1125 zu einem Frieden mit England, der mehr Bestand als die früheren hatte. 1128 ließ er seinen ältesten Sohn Philipp, u. als dieser 1130 starb, seinen zweiten Sohn Ludwig vom Papste Innocenz II. zu Rheims krönen. Er st. 1137 in Paris, nachdem er kurz vorher die Macht seines Hauses durch Vermählung seines Sohnes u. Nachfolgers Ludwigs VII. mit der Erbin von Aquitanien, Eleonore, bedeutend erweitert hatte. Was Ludwig VI. noch bedeutender für die Geschicke F-s machte, als seine kriegerische Thätigkeit, war seine strenge Rechtlichkeit u. sein Streben, Gesetzlichkeit an Stelle der Gewalt zu setzen. So beförderte er die Gründung städtischer Communen, d.h. Verbindungen der Bürger einer Stadt zu gegenseitigem Schutze gegen Gewaltthat u. Frevel, u. legte dadurch den Grund zum Entstehen einer neuen politischen Macht, des freien Bürgerthums, welches der Krone ein wichtiger Bundesgenosse gegen die großen Vasallen wurde. Wo die Lehnshoheit von Grafen u. Herren die Bildung freier Communen nicht gestattete, wurden sogenannte Bourgoisies eingeführt, Bürgerschaften, welche bei Friedens- u. Ruhestörungen dem Befehle eines von dem Lehnsherrn eingesetzten Beamten (Bürgermeister) Folge leisteten, um den gesetzlichen Zustand aufrecht zu erhalten.
Ludwig VII., der Jüngere (1137–80), vermochte mit seinem bis an das Biscaische Meer ausgedehnten unmittelbaren Länderbesitz dem Königthume eine achtunggebietende Stellung zu verschaffen. Dennoch wagte es der Graf Theobald von der Champagne, dem König die Heeresfolge zu verweigern u. bei einem 1141 ausgebrochenen Streite des Papstes Innocenz II. mit dem Könige über das Recht der Investitur für den Papst Partei zu nehmen. Ludwig verheerte dafür das Land des Grafen u. verbrannte die Stadt Vitry. Die über ihn verhängte Excommunication hob der Nachfolger des Papstes Innocenz II., Cölestin II., wieder auf Gefährlicher als dieser Krieg war für den König der Wiederausbruch des Kampfes mit England; doch führte der Graf Gottfried von Anjou einen Angriff auf die Normandie glücklich aus, u. Ludwig belohnte ihn mit dem eroberten Herzogthume gegen Herausgabe der Stadt Gisors 1144. Ludwig VII. unternahm 1147 einen Kreuzzug u. ließ den Abt Suger, der schon seinem Vater ein treuer Rathgeber gewesen war u. sich durch Gelehrsamkeit u. staatsmännische Gewandtheit auszeichnete, u. den Grafen Robert von Vermandois als Reichsverweser zurück. Er führte den Kreuzzug ohne Glück (s. Kreuzzüge), kehrte 1149 zurück, wurde von den Griechen gefangen, aber von der Flotte Roberts von Sicilien wieder befreit. Als Suger 1152 gestorben war, gab sich der König dem Einflusse selbstsüchtiger Rathgeber hin, u. auf deren Betrieb geschah es, daß Ludwig VII. seine Scheidung von seiner Gemahlin Eleonore, angeblich wegen zu naher Verwandtschaft, in der That aber wegen ihres anstößigen Lebenswandels, durchsetzte. Durch diesen Schritt wurde die Macht der Krone nicht nur direct, weil Ludwig die als Mitgift erhaltenen Länder zurückgab, geschwächt, sondern auch indirect dadurch, daß jene Länder, die Grafschaft Poitou u. die Herzogthümer Aquitanien u. Gascogne, durch die Wiedervermählung Eleonorens mit Heinrich II., Herzog von der Normandie, mit diesem Herzogthum verbunden wurden. Die Gefahr, welche dem Könige aus dieser Machtvergrößerung eines schon mächtigen Vasallen erwuchs, erhielt aber erst ihre volle Bedeutung, als der Herzog als der erste Plantagenet den englischen Thron 1154 bestieg u. nun darauf hinarbeitete, seinen Länderbesitz in F. der Lehnshoheit des französischen Königs zu entziehen, um dieselben als unmittelbares Besitzthum mit der Krone von England zu verbinden. F. u. England, welche schon mehrmals wegen der Normandie u. Bretagne in feindselige Berührung gekommen waren, traten sich seitdem als rivalisirende Mächte noch schroffer gegenüber. Die Politik der meisten englischen Könige aus dem Hause Plantagenet ging dahin, ganz Frankreich mit der Krone von England zu verbinden, während die Capetinger Schritt vor Schritt den Besitz der Engländer auf dem Festlande zu schmälern suchten. Schon vor der Thronbesteigung Heinrichs brach[525] der Krieg aus, indem Ludwig unter dem Vorwande, daß Heinrich, da er des Königs Bestätigung zur Vermählung mit Eleonore nicht eingeholt habe, seine Lehnspflicht verletzt habe. Aber der Krieg hatte nicht den erwünschten Erfolg, ja Ludwig konnte nicht einmal hindern, daß Heinrich seine Expedition zur Eroberung Englands ausführte. Als Heinrich 1154 König geworden war, vermehrte sich sein Länderbesitz in F. noch um die Besitzungen seines Bruders, welcher 1156 starb. 1155 vermählte sich Ludwig VII. mit Constanze, Tochter Alfons von Castilien, u. als diese schon 1160 starb, mit Adelheid, Tochter Theobalds von Champagne. Der Krieg mit England brach 1159 von Neuem aus, nachdem Heinrich durch unbedeutende Zugeständnisse u. kluges Verhalten, sowie durch die Verlobung seines Sohnes mit der Ludwig von Constanze geborenen Tochter, Margarethe, den König gewonnen hatte. Nun aber, als Heinrich die Ansprüche seiner Gemahlin auf Toulouse zur Geltung bringen wollte, konnte Ludwig nicht länger der Befestigung der englischen Macht in seinem Reiche zusehen. Mit abwechselndem Glück u. nur durch kurze Waffenstillstände unterbrochen, währte der Krieg, bis 1174 der Friede zu Montlouis geschlossen u. 1177 in Ivry nochmals bestätigt wurde. An den früher bestandenen Verhältnissen wurde dadurch nichts geändert. (Vgl. England Gesch. XI. A).
Ludwig VII. starb 1180 u. ihm folgte sein einziger Sohn aus 3. Ehe, Philipp II. August, damals erst 15 Jahre alt. Schon 1179 war derselbe in Rheims u. zwar unter Mitwirkung so zahlreicher Großen gekrönt worden, daß daraus das Wachsthum des königlichen Ansehens sich deutlich erkennen läßt. Als Philipp sich auf Andringen des Papstes bewegen ließ, den Grafen von Flandern, welcher schon während der letzten Regierungsjahre Ludwigs VII. das Staatsruder geführt hatte, vom Hofe zu entfernen, verbündete sich dieser mit dem Herzog von Burgund u. dem Grafen Stephan I. von Sancerre u. begann 1181 den Krieg gegen den König. Durch Beraubung der Juden, deren Einwanderung Ludwig VII. begünstigt hatte, verschaffte sich Philipp II. die Mittel, ein großes Heer zusammen zu bringen, mit welchem er die Länder der widerspenstigen Vasallen verheerte, bis 1182 König Heinrich II. von England den Frieden vermittelte. Nun verwandelte sich jenes Söldnerheer in eine Landplage, indem einzelne Banden das Land verheerend durchzogen. Erst 1184 gelang es dem Könige mit Hülfe der Bürger diese Banden (Coterellen od. Brabançons, weil sie meist aus Brabant stammten) zu vernichten. Die unaufhörlichen Vasallenkriege, namentlich die Fehden der Söhne des Königs Heinrich II. in Aquitanien, Anjou u. der Normandie, ließen indeß bald wieder neue Banden solchen Raubgesindels entstehen, aus welchen der König selbst 1185 ein Heer bildete, um dem Grafen von Flandern Vermandois zu entreißen. Dieser Krieg endete mit einer Theilung der betreffenden Grafschaft. Dann zwang der König auch den Herzog von Burgund, sich vor ihm zu demüthigen u. wegen seiner rechtswidrigen Verbindung mit dem Grafen von Flandern 1186 Abbitte zu thun. In der Absicht Vortheile für sich zu gewinnen, mischte er sich 1187 in den Krieg der Söhne Heinrichs II., drang in Aquitanien mit einem großen Heere ein, verstand sich aber zu einem Frieden, welchen der Papst vermittelte, um beide Könige für einen Kreuzzug zu gewinnen. Doch brach der Krieg 1189 von Neuem aus, indem Philipp sich mit Richard, Herzog von Aquitanien, gegen dessen Vater, den König von England, verband. Der Letztere mußte im Frieden zu Tours die Auvergne abtreten u. leistete von Neuem den aufgekündigten Lehnseid. Er unterdrückte die Fehden der großen Vasallen u. verschönerte u. befestigte Paris u.a. Städte. Darauf zogen, der Verabredung zu Nonancourt gemäß, Richard, jetzt König von England, mit dem Beinamen Löwenherz, u. Philipp gemeinsam mit einem großen Heere nach Palästina. Schon unterwegs kam es zwischen beiden Königen zu Streitigkeiten, doch versöhnten sich dieselben wieder, indem Philipp in die Aufhebung der Verlobung seiner Tochter Alice mit Richard einwilligte. Nach der Eroberung von Akre wollte Philipp nach F. zurückkehren, doch ließ ihn Richard nicht eher ziehen, bis er geschworen hatte, die englischen Besitzungen in F. während der Abwesenheit des Königs in keiner Weise zu beunruhigen od. anzugreifen. Ende 1191 traf Philipp wieder in Paris ein. Seine schnelle Rückkehr hatte bes. der Tod des Grafen von Flandern, welcher in Ptolemais starb, veranlaßt, da er als Gemahl der Nichte desselben einen Theil von dessen Ländern als deren Mitgift in Anspruch nahm. Den darüber mit der Wittwe des Grafen geführten Streit legte der Erzbischof von Rheims bei. Philipp erhielt einen Theil des Landes u. den anderen vereinigte Balduin VIII., Schwager der Gräfin von Flandern, bald darauf mit seiner Grafschaft Hennegau. Als kurze Zeit nachher die Nachricht von der Gefangennahme Richards I. durch den Herzog Leopold von Österreich einlief (s.u. England Gesch. IX. A), verband sich Philipp mit dem Bruder Richards, Johann, um Letzteren zum Throne zu verhelfen, wofür dieser die Abtretung des auf dem rechten Ufer der Seine liegenden Theils der Normandie versprach. Die Freilassung Richards 1194 u. die tapfere Vertheidigung der Stadt Rouen vereitelte das Unternehmen. Dem von Richard fortgesetzten Kriege machte der Friede zu Gaiblon 1196 ein Ende, in welchem Philipp den zwischen der Seine u. Eure gelegenen Theil der Normandie u. das normännische Vexin erhielt. Doch währte der Friede nicht lange, indem Richard bald darauf einige ungehorsame Vasallen, u.a. den Grafen Balduin II. von Flandern, gegen Philipp unterstützte. Der Tod befreite indeß 1199 den König von F. von seinem gefährlichsten u. mächtigsten Vasallen u. Nebenbuhler. Leichteres Spiel hatte Philipp mit Richards Nachfolger Johann ohne Land. Diesem gegenüber unterstützte er den Neffen desselben, Arthur von der Normandie, der sein Näherrecht an die Krone Englands behaupten wollte, ließ denselben aber fallen, als Johann die Hand zu einem vortheilhaften Frieden bot. In dem Vertrage zu Goleton 1200 erhielt Philipp die Stadt Evreux u. einige andere Orte u. für seinen Sohn Ludwig die Nichte Johanns, Blanca von Castilien, zur Gemahlin. Um dieselbe Zeit war er in heftigen Streit mit dem Papstthum gerathen, indem Innocenz III. die grundlose Trennung seiner Ehe mit Ingeburg, Prinzessin von Dänemark, nicht anerkannte u. die Auflösung seiner neuen Ehe mit Maria, Prinzessin von Meran (1196), unter Androhung des Bannes verlangte. Nach vielen Streitigkeiten fügte sich Philipp 1201 dem Aus[526] spruche der Kirchenversammlung zu Soissons. Im folgenden Jahre bot sich ihm eine günstige Gelegenheit dar, seine Pläne gegen England wieder aufzunehmen. Auf eine Anklage des Grafen Hugo von La Marche hin, daß König Johann, sein Lehnsherr, ihn in seinen Rechten gekränkt habe, zog Philipp den König als Herzog von Aquitanien u. französischen Vasallen dafür zur Verantwortung, erklärte ihn, als er nicht erschien, aller Lehn verlustig, eroberte bis 1204 die Normandie, Maine, Touraine u. Poitou u. schloß 1206, nachdem er auch die Bretagne erobert hatte, einen Waffenstillstand, welcher ihm auf 2 Jahre den Besitz der eroberten Länder sicherte. Vergebens verband sich Johann mit Otto IV., Kaiser von Deutschland, da dieser im eigenen Reiche um seine Anerkennung kämpfen mußte, während Philipp sogar die Krone Englands in Aussicht gestellt wurde, als Papst Innocenz III. den König Johann 1212 des Throns entsetzte u. Philipp August aufforderte, England für sich im Besitz zu nehmen. Indeß, nachdem Philipp 1213 zu Soissons auf einem Reichstage die Rüstungen zum Kampfe gegen England vorbereitet hatte, zog der Papst seine Aufforderung zurück, da Johann zum Gehorsam gegen die Kirche zurückgekehrt war. Um sich zu entschädigen, griff Philipp August die Grafen Ferdinand von Flandern u. Rainald von Boulogne an, da diese des Einverständnisses mit Johann verdächtig waren, fiel in Flandern ein u. eroberte Gent, Lille, Douay u. Courtrai. Während dessen landete Johann 1214 in La Rochelle u. drang in Anjou ein, indem zugleich Kaiser Otto IV. in Flandern zur Unterstützung der Grafen einrückte. Die Verbündeten wurden aber am 27. Juli von Philipp II. bei Bovines gänzlich geschlagen, u. die Grafen von Flandern u. Boulogne gefangen. Zugleich hotte auch Philipps Sohn, Ludwig, die Englander aus Anjou vertrieben. Der Sieg bei Bovines war für die Entwicklung F-s von folgewichtiger Bedeutung, er befestigte die Eroberungen u. die engere Verbindung der vormals englischen Landestheile mit F. u. verschaffte dem Könige ein großes Uebergewicht über seine Vasallen, so daß von jener Zeit an das Lehnswesen in der Geschichte F-s immer weiter hinter die königliche Gewalt zurückgedrängt wird. Zunächst schloß Philipp II. nun einen Waffenstillstand mit England u. zog die Grafschaft Boulogne für die Krone ein. Zwei Jahre später ging sein Sohn Ludwig nach England, um von dem Throne dieses Landes Besitz zu nehmen, indem eine Versammlung aufständicher Barone ihn an Johanns Stelle zum Könige gewählt hatte. Aber das Unternehmen schlug fehl, als Johann starb u. ein Theil des englischen Adels sich dem Sohne desselben, Heinrich III., zuwandte. (Vgl. England Gesch. IX.) Um diese Zeit war das südliche F. der Schauplatz eines verheerenden Religionskrieges, welchen Innocenz III. gegen die Secte der Albigenser (s.d.) erregt hatte. Auf der Seite der päpstlichen Partei u. an der Spitze des zur Ausrottung der Ketzer zusammengebrachten Kreuzheeres stand Simon Graf von Montfort, während Graf Raimund VI. von Toulouse Land u. Leute gegen den Angriff desselben zu schützen suchte. Von den wortbrüchigen Unterhändlern des Papstes in eine Falle gelockt, verlor anfangs Graf Raimund sein ganzes Besitzthum, doch gelang es ihm 1219 mit Hülfe der über das ruchlose Treiben der Sieger empörten Städte sein Land zurückzuerobern. Vergebens hatte der Papst den König von F. aufgefordert, der Kirche zur Ausrottung der Ketzer Beistand zu leisten. Philipp war zu sehr mit den englischen Angelegenheiten u. der Befestigung seiner Macht im Norden F-s beschäftigt, um der Kirche den Dienst ungefährdet erweisen zu können. Endlich sandte er seinen Sohn Ludwig 1219 gegen Toulouse; indessen gab derselbe bald die Belagerung dieser Stadt auf. Philipp August starb am 14. Juli 1223.
Sein ältester Sohn Ludwig VIII., der Löwe, wurde im August 1223 mit seiner Gemahlin, Blanca von Castilien, zu Rheims gekrönt. Bei seiner Thronbesteigung stand das Erbrecht der Capetinger unzweifelhaft fest. Vom Papste Honorius III. zur Bekämpfung des Grafen Raimund VII. von Toulouse aufgefordert, rüstete er ein Heer in der Absicht, die Grafschaft in unmittelbaren Kronbesitz zu bringen, u. gab den Feldzug ungern auf, als der Graf sich den päpstlichen Forderungen gen. igt zeigte. Er wandte sein Heer nun gegen die englischen Besitzungen in F., welche er in dem 1217 mit Heinrich III. geschlossenen Frieden herauszugeben sich verpflichtet hatte. Unter dem Vorwande, daß auch Heinrich III. die übernommnen Verpflichtungen nicht erfüllt habe, erklärte er sich seines damals geleisteten Eides für ledig u. fiel in Poitou ein. Er eroberte Niort, St. Jean d'Angely u. la Rochelle. Bei dem in Flandern 1225 ausgebrochenen Bürgerkriege erklärte er sich Anfangs gegen die regierende Gräfin von Flandern u. erkannte den falschen Balduin IX. als Grafen von Flandern an; nachdem dieser aber in Lille hingerichtet worden war, schloß er im April 1226 einen vortheilhaften Vergleich mit der Gräfin Johanna, demnach er gegen die Zahlung einer großen Summe die Freilassung des bei Bovines gefangenen Grafen Ferdinand, ihres Gemahls, versprach. Der Krieg mit England indeß ging nur langsam vorwärts. Da Hainrichs III. Bruder Richard in Bordeaux über eine nur geringe Streitmacht zu verfügen hatte, so wandte sich Ludwig lieber gegen den Grafen von Toulouse: als der Papst von Neuem zu einem Kreuzzuge gegen denselben aufforderte. Er eroberte auch 1226 Avignon, Nismes, Beaucaire, Carcassonne u.a. Städte, starb aber am 8. November 1226 in Montpensier.
Von seinen Söhnen erhielt der 2., Robert, Artois, der 3., Johann, Anjou u. Maine, der 4., Alfons, Poitou u. Auvergne, der 5., Karl, trat in den geistlichen Stand, der älteste aber, Ludwig IX., der Heilige, folgte als König. Dieser war damals erst 11 Jahre alt u. stand unter der Vormundschaft seiner Mutter Blanca, welche den italienischen Cardinal Romanus Bonaventura zu ihrem Minister wählte. Die Minderjährigkeit des Königs erweckte bei vielen der größeren Vasallen das Gelüst, ihre verlorene Macht wieder zu gewinnen, weshalb sie sich weigerten, bei der Krönung zu erscheinen, wenn der König nicht die, einzelnen Grafen u. Herzögen von seinen letzten Vorgängern entrissenen Länder zurückgebe. Gleich nach der Krönung beschloß Blanca die Züchtigung der Renitenten. Manche derselben unterwarfen sich sofort, da die Unterstützung von England, auf welche sie gerechnet, zweifelhaft wurde. Nur der Graf von Bretagne blieb hartnäckig u. verstand sich erst 1234 zur Un[527] terwerfung. 1229 endigte Blanca den Krieg gegen den Grafen Raimund VII. von Toulouse, welchen sie zwang seine Besitzungen am rechten Ufer der Rhone der Krone u. die des linken Ufers der Kirche abzutreten. Das reiche Land desselben durch zahlreiche Kriege seit Jahren verheert litt nun noch mehr unter den fanatischen Ketzerverfolgungen, denen es preisgegeben wurde. Für die Krone aber war die Erwerbung eine wichtige Erweiterung ihrer Macht im südlichen F. Ludwig, seit 1236 großjährig, dämpfte noch mehrere, in der Hoffnung auf englischen Beistand unternommene Aufstände des Adels. Mild von Gesinnung, von echter Frömmigkeit, dabei aber peinlich streng in der Beobachtung der äußeren Formen des Gottesdienstes, war Ludwig nur darauf bedacht, seinem Lande den Frieden nach Innen u. nach Außen zu bewahren. Auch bemühte er sich, den Zwist zwischen dem Papst u. dem Kaiser Friedrich II. beizulegen, schlug 1239 für seinen Bruder, den Grafen Artois, die diesem vom Papst gebotene Kaiserkrone aus u. weigerte sich den Kaiser zu bekriegen. 1244 that er nach einer schweren Krankheit das Gelübde, das Kreuz zu nehmen. Er übergab seiner Mutter die Regierung u. schiffte sich 1248 in Aigues-Mortes über Cypern nach Ägypten ein, landete im Frühjahr 1249 in Damiette u. drang gegen Kairo vor. Bei Mansurah geschlagen u. am 6. April gefangen, ging er nach seiner Befreiung nach Syrien, ohne auch dort etwas auszurichten, s.u. Kreuzzüge. In F. waren indessen Unordnungen eingerissen u. Ludwigs Mutter 1252 gestorben. Im Juli 1254 kehrte Ludwig zurück u. begann die Ordnung wieder herzustellen. Mit Aragonien schloß er 1258 einen Vertrag, worin F. allen Lehnsrechten auf Barcelona, Girona, Urgel, Ampurias, Cerdagua u. Roussillon entsagte, Aragonien aber seine Ansprüche auf viele französische Gebiete aufgab, s. Spanien (Gesch.). In dem 1259 abgeschlossenen Frieden mit England trat er Gascogne, Limousin, Perigord u. Quercy als Herzogthum Guyenne unter französischer Lehnsbarkeit ab, wogegen Heinrich III. allen Ansprüchen auf die Normandie, Anjou, Maine, Poitou etc. entsagte, setzte den Abt von St. Denys u. den Grafen von Nesle zu Reichsverwesern ein u. ging 1270 nach Tunis unter Segel, starb aber hier am 25. Aug 1270, s. Kreuzzüge. Obgleich Ludwig den unmittelbaren Kronbesitz nicht mehrte, so gedieh doch unter ihm die königliche Gewalt zu immer größerem Ansehen. Er war es, der zuerst die gesetzgebende Gewalt der Krone als ein Souveränetätsrecht übte u. die Gültigkeit der von ihm gegebenen Gesetze auch über die Länder der Vasallen ausdehnte. Der erste Schritt zu einer allgemeinen Rechtsordnung des gesammten Königreichs war schon von Philipp II. gethan worden, indem dieser aus den Inhabern der 6 größeren Kronlehen u. den 6 ebenfalls Kronlehen besitzenden vornehmsten Prälaten den Pairshof zur Entscheidung von Streitigkeiten der Vasallen unter einander od. mit der Krone errichtete. Auch der Glanz des königlichen Hofes nahm unter Ludwig IX. zu, obwohl er selbst schlicht und einfach lebte, u. die Großen gewöhnten sich mehr u. mehr daran, am königlichen Hofe zu verkehren, wo das Leben reiche Genüsse bot, zumal da die Residenz Paris immer mehr das geistige Leben der Nation concentrirte u. durch Bauten u. Verschönerungen als die Hauptstadt des Reichs zu immer größerer Geltung kam. Von großer Wichtigkeit für die Befestigung der königlichen Macht wurde das von Ludwig IX. eingerichtete königliche Gericht (Appellationsgericht), vor welchem Jeder Recht suchen konnte, welchem das Recht von den Gerichten des Lehnherrn verweigert war od. welchem das Urtheil eines solchen nicht recht u. billig schien. Die strenge Rechtlichkeit Ludwigs gab diesem Gerichte bald ein hohes Ansehen, da zugleich die Macht des Königs dafür bürgte, daß der Vasall an seinen vor dem Könige Recht suchenden Unterthanen keine Rache nehmen werde. Der gerichtliche Zweikampf wurde abgeschafft u. der Zeugenbeweis eingeführt. Aus dem königlichen Gerichtshofe entwickelte sich nach u. nach ein gesetzgebender Körper, schon unter Ludwig IX. Parlament genannt, indem die Beschlüsse desselben seit Mitte des 13. Jahrh. aufgezeichnet u. ihnen für das ganze Reich, mit Ausnahme der Normandie, Gesetzeskraft beigelegt wurde. Mitglieder des Parlaments waren die Pairs, die vom Könige dazu berufenen Barone, die Prälaten u. die Hofbeamten, welche sich jedoch oft durch Rechtsgelehrte vertreten ließen. Die Verwaltung der Kronländer ordnete Ludwig von Grund aus u. steuerte der Corruption des Beamtenstandes durch strenge Gesetze gegen Bestechungen u. Bedrückungen. Unter dem Schutze weiser Gesetze hob sich rasch der Wohlstand der Städte, welchen Ludwig gestattete, die Lehnshoheit abzukaufen. Noch wichtiger für die Entwickelung des Nationalreichthums war die Bildung eines freien Bauernstandes in den Kronländern, wo der König die Leibeigenschaft nach u. nach aufhob. Dem Handel gab er eine solidere Basis durch Einführung einer unveränderlichen Münzwährung, doch blieb das Münzrecht derjenigen Vasallen bestehen, welche dasselbe von Alters her geübt hatten, jedoch mit der Beschränkung der Circulation ihrer Münzen auf das Gebiet des Lehnträgers. Trotz seiner kirchlich-religiösen Richtung zeigte sich Ludwig IX. hartnäckig in der Behauptung des der weltlichen Obrigkeit zukommenden Rechtsgebietes u. verhehlte sich nicht, daß Habsucht u. Herrschsucht mehr als frommer Sinn die Triebfeder mancher Handlungen u. Bestrebungen des mehr u. mehr verweltlichten Papstthums u. der höheren Geistlichkeit war. Den Erpressungen des päpstlichen Hofes trat er mit großer Entschiedenheit entgegen u. wurde dabei durch die Stimmung des Volkes gegen die Anmaßungen des Römischen Stuhls unterstützt. Auch setzte er der Ausdehnung der aeistlichen Gerichtsbarkeit im Vereine mit den Kronvasallen ein Ziel, ja er erklärte sogar die Interdicte der Bischöfe für ungültig, wenn er dieselben nicht gerechtfertigt fand, u. endlich erließ er 1269 die sogen. Pragmatische Sanction, welche den Umfang der Befugnisse des Kirchenregiments genau abgrenzte u. die Grundlage der Selbständigkeit der Gallikanischen Kirche (s.d.) wurde. Großes Verdienst erwarb sich Ludwig auch durch die Verbesserung des öffentlichen Unterrichts u. die Förderung der Wissenschaft. Er gründete die erste öffentliche Bibliothek u. brachte die u. niversität in Paris zu einer solchen Blüthe, daß dieselbe den ersten Rang unter allen Lehranstalten Europas einnahm. Unter ihm erlebte die Provencalische Poesie ihre Blüthezeit u. die Französische Sprache begann auch außerhalb F-s als Schrift- u. Gelehrtensprache neben der Lateinischen Geltung zu erhalten.
[528] Philipp III. der Kühne, der älteste Sohn Ludwigs IX., gab die Unternehmung gegen Tunis, wohin er seinen Vater begleitet hatte, auf u. kehrte im November 1270 nach Europa zurück. Eine Fehde zwischen Gerhard von Casaubon mit dem Grafen von Armagnac, mit dem sich der Graf von Foix verbündet hatte, gab ihm Veranlassung, seine königliche Gewalt sogleich zur Geltung zu bringen. Philipp nahm Gerhard von Casaubon als seinen Lehnsmann in Schutz u. zwang die beiden Grafen die Waffen niederzulegen. Um der Tochter seiner Cousine Blanca, Johanna, welche er seinem Sohne Philipp zur Gemahlin bestimmte, die Erbfolge in Navarra zu sichern, sandte er den Grafen von Artois mit einem Heere gegen Pamplona Nachdem diese Stadt erobert u. das Land unterworfen war, zog Philipp selbst über die Pyrenäen, um seines unmündigen Neffen, Ferdinand de la Cerda, Ansprüche auf den Thron von Castilien, welchen dessen Oheim Sancho usurpirt hatte, zur Anerkennung zu bringen. Doch hatte dieser Feldzug keinen Erfolg. Nicht günstiger endigte ein Feldzug, den er 1285 unternahm, um die Sicilianische Vesper zu rächen u. Aragonien, welches ihm der Papst, welcher Peter III. des Thrones für verlustig erklärte, für einen seiner Söhne geschenkt hatte, zu erobern. Philipp führte zuerst die Adelsbriefe ein u. gestattete den Bürgerlichen die Erwerbung von Afterlehen; er st. 1285. Die unmittelbaren Besitzungen der Krone waren unter seiner Regierung sehr vermehrt worden. Durch den Tod seines Bruders, Johann Tristan, fiel Valois, u. durch den seines Oheims Alfons Poitou u. Auvergne an die Krone zurück. Auch Toulouse u. die Provence vereinigte Philipp nach dem Tode der Gräfin Johanna von Toulouse vollends mit F.
Philipp IV. der Schöne, erst 17 Jahre alt, als er den Thron F-s bestieg, erbte von seinem Vater den Krieg gegen Aragonien, den er auf Betrieb des Römischen Hofs, aber ohne Nachdruck, fortführte. Erst als Papst Bonifacius VIII. 1294 zur Regierung kam u. den König Jakob II. von Aragonien vom Banne lossprach, kam 1295 zu Anagni ein Frieden zu Staude, in welchem F. seinen Ansprüchen auf Aragonien entsagte. Dagegen sagte Jakob II. dem Könige von F. Hülfe gegen England zu, mit welchem Lande die alten Verwickelungen von Neuem zu einem offenen Kampfe führten. Zwar hatte Eduard I. von England 1286 in Paris die Lehn über seine Besitzungen in F. empfangen, aber bald entstanden, geraubter Schiffe wegen, Händel zwischen beiden Monarchen, u. Philipp IV. lud im November 1293 Eduard I. als seinen Vasallen nach Paris, damit derselbe sich dort seinem richterlichen Ausspruche unterwerfe. König Eduard I. schickte seinen Bruder Edmund von Lancaster, den Stiefvater der Königin von F., nach Paris, u. dieser vermittelte einen Vertrag, demnach England, um Philipp Genugthung zu geben, 6 feste Plätze in der Gascogne den Franzosen einräumen sollte; dagegen sollte Philipp die Vorladung widerrufen u. dann, da seiner Ehre genug gethan sei, die festen Plätze an Eduard zurückgeben. Der Letztere, froh diese Sache beendigt zu sehen, übergab ganz Guyenne an F.; aber kaum war dieses geschehen, als Philipp IV. nicht nur die Zurückgabe der Provinz verweigerte, sondern auch Eduard I. nochmals vor Gericht lud. Eduard kündigte ihm nun die Lehnspflicht auf, verband sich mit dem deutschen Kaiser, Adolf von Nassau, mit dem Herzog von Brabant, den Grafen von Flandern, Geldern u. Bretagne u. begann den Krieg. Philipp dagegen schloß ein Bündniß mit Schottland (1295), u. da auch die Waliser in Aufstand waren, so wagte es Eduard nicht selbst nach F. überzusetzen. Die Engländer wurden 1296 bei Tartas in der Gascogne geschlagen. Philipp verheerte Lille u.a. Städte Flanderns. Im Juni 1298 ging Eduard I. auf einen Waffenstillstand ein, in welchem er einen Theil seiner Besitzungen in F. abtrat, die bis zum Ende des Kriegs dem Papste übergeben werden sollten. Im folgenden Jahre wurde dieser Waffenstillstand verlängert, u. zur Befestigung des Friedens heirathete Eduard Philipps Schwester, Margarethe, u. sein Sohn wurde mit Philipps Tochter, Isabella, verlobt. Nun wandte sich Philipp gegen den von Eduard I. völlig preisgegebenen Grafen von Flandern u. bemächtigte sich 1300 des ganzen Landes. Indessen führte der Unwillen, namentlich der gewerbtreibenden Klassen, über die Bedrückungen der französischen Statthalter 1301 zu einer Empörung, welche sich rasch über das ganze Land verbreitete. Um den Aufstand zu unterdrücken zog Robert von Artois mit einem Heere nach Flandern, aber er wurde am 11. Juli 1302 bei Courtrai geschlagen. Nun betrieb Philipp großartige Rüstungen zu See u. zu Lande u. rückte 1304 in Flandern ein. Dennoch setzte der König den Krieg fort u. schlug am 18. August die Flanderer bei Mons. Aber der Sieg war so theuer erkauft u. der Widerstand der Flanderer so wenig gebrochen, daß Philipp sich zum Abschluß eines Friedens entschloß, in welchem die Flanderer ihre Freiheit behielten, sich aber zur Zahlung von 200,000 Livres verpflichteten. Inzwischen war Philipp mit dem Papst in heftigen Streit gekommen, indem er aufgebracht über die Bulle Clericis laicos, durch welche Bonifacius VIII. die Besteuerung der Geistlichkeit in F. untersagte u. Philipps herrschsüchtigen u. stolzen Sinn beleidigt hatte, alle Geldsendungen nach Rom verbot. Alle Versuche, die Streitigkeiten beizulegen, scheiterten an der Hartnäckigkeit des Königs u. seiner Räthe, Wilhelm Nogaret u. Peter Flotte. Vergebens suchte der Papst durch Nachgeben in der Hauptsache den König zu vermögen, daß auch dieser ihm entgegenkomme. Philipp verlangte eine völlige Zurücknahme alles dessen, was ihm in den Bullen des Papstes als eine Beeinträchtigung seiner Herrschermacht erschien. Um seinen Forderungen noch größeren Nachdruck zu geben, berief Philipp 1302 eine Versammlung des hohen Adels, der Geistlichkeit u. von Abgeordneten der Städte (das erste Beispiel einer Berufung des dritten Standes zu einem Parlament nach Paris), um das Urtheil desselben über seinen Streit mit dem Papste zu hören. Obwohl der König durch manche Willkürlichkeit u. Gewaltthat u. durch sein hochfahrendes Wesen sich viele Feinde gemacht hatte, so war doch die Abneigung gegen die Einmischungen des Papstes in die weltlichen Angelegenheiten des Staates groß genug, um Adel u. Bürger zu bestimmen, ohne Weiteres des Königs Meinung gutzuheißen. Auch die Geistlichkeit wagte nicht, aus Furcht vor dem Zorne des mächtigen Monarchen, ihm geradezu zu widersprechen, u. suchte eine Vermittelung herbeizuführen. Als nun aber der Papst aufs Äußerste.[529] gereizt, mit dem Bannfluche drohte, erklärte Wilhelm von Nogaret 1303 vor den versammelten Prälaten u. Baronen den Papst für einen Ketzer. Darauf sprach Bonifacius wirklich den Bannfluch über den König aus. Dieser aber berief bald darauf ein neues Parlament nach Paris, auf welchem die Berufung eines allgemeinen Concils nach Lyon beschlossen wurde, um über die wider den Papst erhobenen Anklagen der Ketzerei, Simonie etc. Untersuchung u. Gericht zu halten. Um indeß ganz sicher zu gehen u. seinen Willen durchzusetzen, sandte Philipp Wilhelm Nogaret u. Sciarra Colonna nach Anagni, um den Papst aufzuheben. Dies mißlang zwar, aber in Folge der erlittenen Kränkungen starb Bonifacius u. bald darauf auch dessen Nachfolger Benedict XI. Nun brachte Philipps Vertrauter, der Cardinal du Prat, es dahin, daß 1304 der Erzbischof von Bordeaux, Bertrand de Goth (Clemens V.) zum Papst gewählt wurde. Dieser nahm seinen Sitz in F., erklärte die Verfügungen Bonifacius' VIII. für nichtig, gestattete die Besteuerung der Geistlichkeit u. willigte 1307 in die Aufhebung der Tempelherren, deren Güter in Frankreich sich der König bemächtigte (s.u. Tempelherrn). Zu solchen Gewaltthaten griff Philipp, um seine Einkünfte zu vermehren öfters, als er, um das Mißvergnügen des Volkes nicht noch in höherem Grade zu erregen, nach Beendigung des Flandrischen Krieges von der Erhebung neuer Auflagen abzusehen für gut fand. So wurden 1306 plötz Lich alle Juden in der Nacht überfallen, ihres Vermögens beraubt u. ihre Forderungen zu Gunsten der Krone einkassirt. Auch machte er den Versuch, sich durch Verschlechterung der Münze zu bereichern, kam aber später davon zurück u. stellte die alte Währung wieder her. Gegen Ende seines Lebens nahm Philipp seinen alten Plan zur Eroberung Flanderns wieder auf, ließ abermals drückende Auflagen erheben, untersagte den Baronen die Ausübung des Münzrechtes, um selbst davon größeren Nutzen zu ziehen, erreichte aber dadurch nur, daß eine Verbindung von Baronen u. Bürgerschaften entstand, welche sich energisch den Willkürlichkeiten der Krone widersetzten. Schon lange kränkelnd gab der König nach u. starb am 29. Nov. 1314.
Ihm folgte sein ältester Sohn Ludwig X. der Zänker. Dieser überließ aus Hang zur Zerstreuung die Regierungsgeschäfte seinem Vatersbruder, Karl von Valois, welcher die Räthe Philipps IV., welche dem Adel besonders ihrer geringen Herkunft wegen verhaßt waren, absetzte u. den Finanzminister Enguerrand von Marigny 1315 in Montfaucon hängen ließ, da das Volk diesen als den Urheber der willkürlichen Steuererhebungen Philipps IV. betrachtete. Ludwig sah sich auch noch zu vielen anderen Concessionen dem Adel u. der Geistlichkeit gegenüber genöthigt, u. zwar so, daß auch manches Vorrecht der Krone, welches Ludwig IX. begründet hatte, wieder verloren ging. Den Krieg mit Flandern nahm Ludwig wieder auf, als der Graf Robert sich weigerte, vor dem Pairshose in Paris zu erscheinen, wo man, um sich seiner zu bemächtigen, Anklagen gegen ihn erhoben hatte. Die Kosten dieses Feldzuges mußten größtentheils die Juden, denen gegen eine Steuer die Rückkehr nach F. gestattet wurde, u. die in F. Handel treibenden italienischen Kaufleute tragen. Das Unternehmen schlug indeß ganz fehl. Die Belagerung von Courtrai mußte Ludwig wegen Hungersnoth u. Regen aufheben.
Als er bald darauf 1316 starb, hinterließ er seine Gemahlin schwanger, weshalb sein Bruder, Philipp, bis zu deren Niederkunft die Regentschaft übernahm; als aber sein nachgeborener Sohn schon am fünften Tage nach der Geburt starb, bestieg Philipp V. der Lange selbst den Thron. Obwohl Ludwig eine Tochter, Johanna, aus erster Ehe mit Margarethe von Burgund hinterlassen hatte u. kein Gesetz in F. die Töchter von der Thronfolge ausschloß, so ließ Philipp, seit einigen Monaten schon im Besitz der Regierung, sich doch eilig, trotz des Widerspruchs vieler Großen, bes. seines Bruders, des Herzogs von Burgund, krönen (6. Jan. 1318) u. berief im Febr. 1317 eine Reichsversammlung nach Paris, welche, einverstanden mit dem Parlament, dahin entschied, daß das weibliche Geschlecht von der französischen Thronfolge aus geschlossen sei. Johanna, die jedenfalls auf Navarra Anspruch hatte, erhielt dieses Land erst nach ihres Oheims, Karls IV., Tode. Um sich populär zu machen, verringerte Philipp Steuern u. Abgaben u. berief die Abgeordneten der Städte von Nordfrankreich nach Paris u. die von Südfrankreich nach Bourges zu einer Berathung über die Maßregeln, welche zu Hebung der öffentlichen Wohlfahrt geeignet seien; dann führte er eine bessere Verwaltung des Krongutes u. der Finanzen ein, reorganisirte das Justizwesen u. hob die Schenkungen u. Veräußerungen von Krongütern, welche seine Vorgänger vorgenommen hatten, auf, indem er zuerst die Lehre von der Unveräußerlichkeit der Domainen aufstellte. Den Krieg mit Flandern, den Philipp noch unbeendigt fand, setzte er zwar fort, begnügte sich aber, als er die Flanderer zu Unterhandlungen bereit fand, 1320 mit der Abtretung von Lille, Douai u. Bethune. Im Begriff, gleiches Maß u. Gewicht einzuführen, starb er am 3. Jan. 1322, nachdem er Vieles wieder gut gemacht hatte, was sein Vorgänger verdorben. Unter ihm durchzogen die Pastoureaux (Pastorels), 50–60,000 in Südfrankreich zusammengelaufene u. unter dem Mönch Jakob verbundene Bauern das Land, welche so viele Gewaltthaten selbst gegen königliche Beamte begingen, daß die Regierung endlich einschritt u. eine grausame Verfolgung derselben veranlaßte. Ebenso wurden abermals die Juden, welche man anklagte, in Guyenne die Brunnen vergiftet zu haben, schweren Verfolgungen ausgesetzt u. nebst den Aussätzigen, auf welchen ein gleicher Verdacht lastete, in Massen verbrannt.
Da Philipp V. keine Söhne hinterließ, so folgte ihm sein Bruder Karl IV. der Schöne, Graf von la Marche. Das Streben dieses Fürsten ging hauptsächlich auf Bereicherung der Krone; deshalb verordnete er die strenge Durchführung der Zurückgabe aller unter Philipp IV. u. Ludwig X. verkauften u. verschenkten Domainen, besteuerte Waaren u. Landeserzeugnisse u. verschlechterte die Münze. Seine Hoffnung, die deutsche Kaiserkrone zu erwerben, schlug fehl, obwohl er Innocenz XXII. durch die Bewilligung eines Zehnten für sich gewonnen hatte. Dagegen machte er sich die Streitigkeiten des Königs Eduard II. von England zu Nutze, um die französischen Lehen desselben, zum Theil wenigstens,[530] an sich zu bringen. Ein blutiges Zusammentreffen zwischen seinen Beamten u. dem Seneschall von Guyenne wegen einer streitigen Burg gab ihm erwünschte Veranlassung, in Guyenne einzurücken, obwohl Eduard II. sich zu einer Genugthuung erbot. Zwar stiftete Elisabeth, Königin von England u. Karls Schwester, 1326 den Frieden, in Folge dessen der Prinz von Wales, ihr Sohn, Guyenne erhielt u. dem Könige huldigte, aber mit der Erfüllung der Friedensbedingungen war ihm nicht ernst, denn er hielt fortan einen Theil des Landes besetzt u. unterstützte die Pläne Elisabeths, welche auf die Entfernung ihres eigenen Gemahls gerichtet waren (vgl. England IX. A). Er starb am 1. Febr. 1328 in Vincennes. Da seine Gemahlin ihm nur eine Tochter geboren hatte, aber schwanger war, so entstand über die Regentschaft ein Streit. Dem Erbfolgegesetz nach stand Philipp von Valois, der Sohn Karls von Valois, Bruders von Philipp dem Schönen, dem Thron am nächsten; außer ihm machte aber der König Philipp III. von Navarra, Gemahl der Prinzessin Johanna, Tochter Ludwigs X., auch Eduard III. von England, als Neffe des vorigen Königs von weiblicher Seite, auf die Regentschaft u. eventuell auf die Krone Anspruch. Die Pairs des Reichs u. das Parlament sprachen Philipp von Valois die Regentschaft zu u. erklärten ihn für den Thronfolg. r. im Fall die Königin Wittwe eine Tochter gebären würde. Als Letzteres geschah, bestieg er als der erste Valois den Thron.
V. Das Haus Valois bis zum Aussterben der geraden Linie desselben, 1328 bis 1498. Philipp VI. der Glückliche ließ sich, sobald die Succession entschieden war, zu Rhe ims krönen. Gleich nach seinem Regierungsantritt verglich er sich mit Johanna von Navarra, überließ derselben das Königreich Navarra definitiv, behielt aber die Grafschaften Champagne u. Brie, wofür er später 1336 ihr noch die Grafschaften Angoulème u. Mortain gab; Johanna mußte dagegen für sich u. ihre Nachkommen zu Gunsten des Hauses Valois auf F. verzichten. Darauf zog er gegen die empörten Flanderer, die ihren Grafen Ludwig verjagt hatten, besiegte dieselben in der Schlacht bei Kassel 1328 u. setzte den Grafen wieder ein. Dieser Sieg trug wesentlich dazu bei, daß Ednard III., der junge König von England, 1329 dem König von Fals Herzog von Guyenne persönlich in Amiens die Huldigung leistete. Mehr wohl in der Absicht, sich an den ihm vom Papste für 6 Jahre zugesprochenen Zehnten zu bereichern, als in wahrer Absicht, erklärte sich Philipp VI. 1331 bereit, einen Kreuzzug zu unternehmen, verschob aber die Ausführung des Planes bis 1336. Inzwischen brachen aber neue Mißhelligkeiten zwischen ihm u. dem Könige von England aus, u. Philipp benutzte nun die aufgebrachten Gelder zu einer großen Rüstung gegen England. Schon vorher hatte er die Macht Eduards III. durch Unterstützung der empörten Schotten zu schwächen gesucht, u. Eduard war deshalb um so mehr geneigt, den Aufforderungen des von Philipp VI. seiner Grafschaft beraubten Grafen Robert III von Artois Gehör zu geben, als ihm derselbe, nach England entflohen, vorschlug, die Krone F-s, die ihm gebühre, mit Waffengewalt an sich zu bringen. Bevor jedoch beide Mächte zum offenen Kampfe schritten, suchten sie sich durch Bündnisse zu verstärken. Philipp verbündete sich mit dem König von Navarra, dem Herzog von Bretagne, dem Herzog von Baiern u. m. A., während der Kurfürst von Köln, der Herzog von Jülich u. der Graf von Flandern u. Holland mit Eduard III. ein Bündniß eingingen. Zwar ließ sich Eduard III. auf Bitten des Papstes bewegen, von dem Angriff auf F. im Interesse des gegen die Mauren in Spanien beabsichtigten Kreuzzuges, 1337, abzustehen, wenn Philipp, der sich bereits einiger festen Plätze in Guyenne bemächtigt hatte, die Feindseligkeiten einstellen wolle; als aber der Letztere sich dessen weigerte, gewann Eduard noch den Kaiser Ludwig IV. für sich u. rückte im Sept. 1339 vor Cambrai, welche Stadt er indeß vergeblich belagerte. Der Feldzug endete für Eduard ohne Gewinn; eine bedeutende Verstärkung für die Erneuerung desselben erwuchs ihm aber an den Flanderern, welche den ihnen verhaßten Grafen Ludwig zum zweiten Male vertrieben u. Eduard bewogen, 1340 Titel u. Wappen eines Königs von Frankreich anzunehmen. Nachdem 1340 die französische Flotte auf der Höhe von Sluys von den Engländern vernichtet u. der Herzog Johann von der Normandie, ein Sohn Philipps VI., vor re Quesnoy zurückgeschlagen worden war, kam ein Waffenstillstand auf 2 Jahre zu Stande, welchen Philipp benutzte, um die Verbindung des Kaisers mit Eduard zu sprengen u. Ersteren für sich zu gewinnen. Dafür aber erhielt Eduard einen neuen Bundesgenossen an Johann von Montfort, Herzog der Bretagne, dessen Thronrecht Philipp VI. zu Gunsten seines Neffen Karl von Blois bestritt. Zwar gerieth Montfort in französische Gefangenschaft, aber seine Gemahlin setzte den Widerstand gegen den König fort u. erbot sich, Eduard III. alle festen Plätze ihres Landes einzuräumen, wenn er sie in ihren Ansprüchen unterstützte. Eduard ging darauf ein, warf nach u. nach eine Anzahl von Truppen in die Bretagne, u. da die Gegner sich scheuten, ihre Kräfte in offener Schlacht zu messen, kam am 13. Jan. 1343 durch päpstliche Vermittelung der Waffenstillstand in Maletroit bis Michaelis 1346 zu Stande Unterdessen litt F. unter dem Druck schwerer Kriegssteuern, welche auch während des Friedens nicht aufhörten, da der verschwenderische u. prachtliebende König sich in fortwährender Geldverlegenheit befand. Außerdem riß er den Salzhandel als Monopol an sich u. erhob von jeder verkauften Waare eine Abgabe; dazu kam die stete Verschlechterung der Münze, welche in die Handelsverhältnisse endlose Verwirrungen brachte. Un. ter solchen trostlosen inneren Zuständen seines Reiches provocirte Philipp VI. schon 1345 den Wiederausbruch des Krieges, indem er durch die Gefangennahme u. Hinrichtung mehrerer bretagnischer Edeln den Waffenstillstand brach. Noch in demselben Jahre griffen die Engländer von Guyenne aus an u. machten sich zu Herren der Stadt Angouleme u. vieler fester Plätze Dieser Erfolg u. die Rüstungen der Cngländer machten Philipp besorgt. Zunächst suchte er nun die Stände zu gewinnen, indem er versprach, von seine,: Gewaltmaßregeln in der Abgabenerhebung abzustehen, wogegen ihn die Stände mit Mannschaft unterstützen sollten. Im Juli 1346 landete Eduard III. mit einem Heere in der Normandie, er oberte Caen u. Bayeux u. wendete sich direct auf Paris. Philipp VI. stellte[531] sich ihm mit überlegener Macht entgegen, weshalb Edugrd sich nach Flandern wenden wollte, um sich erst nit seinen Bundesgenossen zu vereinigen; um dies zu hindern, folgte Philipp dem schon durch Strapazen ermatteten englischen Heere, griff dasselbe am 26. Aug. 1346 bei Crecy an, erlitt aber eine fürchterliche Niederlage, in welcher sein Bruder Karl, Graf Ludwig von Flandern, nebst 12 anderen Grafen, 1200 Ritter, 80 Bannerherren u. 30,000 Franzosen umkamen. In Folge dieser Niederlage fiel Calais nach langer Belagerung am 4. Aug. 1347 in die Hände der Engländer, u. diese Stadt wurde nun ein wichtiger Stützpunkt der Angriffe der Engländer auf F. Philipp VI., der die Kräfte des Landes nicht durch neue Kriegsunternehmungen in Anspruch zu nehmen wagte, da bereits Tumulte u. Unruhen wegen der Besteuerung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse ausgebrochen waren, mußte einen Waffenstillstand auf 1 Jahr abschließen, der immer wieder erneuert wurde u. bis zum April 1351 dauerte. Im Jahre 1347 wurde der Ausbruch der Pest die Ursache neuer grausamer Verfolgungen der Juden, denen man wiederum die Vergiftung der Brunnen, als Grund der Epidemie, schuldgab. 1349 trat der kinderlose Hubert II. die Dauphiné mit dem Beding an F. ab, daß einer der königlichen Söhne stets Titel u. Wappen eines Dauphin führen sollte. 1350 kaufte der König die Herrschaft Montpellier von dein König Jakob von Majorca für 120,000 Goldthaler; früher schon hatte er von seiner Mutter Margarethe, Tochter des Königs Karl II. von Neapel, Anjou u. Maine geerbt. 1350 starb Philipp VI.
Johann II. der Gute, bisher Herzog von der Normandie, bestieg den Thron seines Vaters, unfähig, dem wirthschaftlichen Ruin seines Reiches vorzubeugen; herrschsüchtig, gewaltthätig u. sittenlos machte er sich nicht nur dem Bürgerstande verhaßt, sondern brachte auch gleich beim Antritt seiner Regierung den Adel gegen sich auf, indem er ohne Urtheil u. Recht den Connetable des Reichs, Grafen Raoul von Eu u. Guines, welcher ihm verdächtig war, mit den Engländern in Verbindung zu stehen, enthaupten u. dessen Güter einziehen ließ. Den hierüber entrüsteten Adel suchte Johann vergeblich durch Stiftung des Sternordens (s.d.) zu gewinnen (dies war der erste weltliche Orden in F.). Die Errichtung dieses Ordens erhöhte zwar den Glanz seines Hofes, aber sie vermehrte auch den Aufwand des prunkvollen Hofhalts, so daß der König wiederholt durch Münzverschlechterung das Land berauben mußte, um seine Bedürfnisse befriedigen zu können. Trotz der übeln Stimmung gelang es ihm durch Versprechungen die Stände zur Steuerbewilligung für die Wiedereröffnung des Krieges mit England zu bewegen. Zwar kam im Sept. 1351 ein neuer Waffenstillstand auf 1 Jahr zu Stande, aber nach einigen Jahren entbrannte der Krieg heftiger als zuvor. Die Veranlassung zum Ausbruch waren die Streitigkeiten zwischen Johann II. u. König Karl von Navarra, der als Sohn der Tochter Ludwigs X. gegründete Ansprüche auf den Thron F-s zu haben glaubte. Da Karl un ter dein französischen Adel viele Freunde hatte u. in der Normandie reich begütert war, so hielt es Johann für gerathen, mit demselben ein freundliches Verhältniß zu unterhalten, weshalb er ihm seine Tochter Johanna zur Gemahlin gab u. ihm eine Rente von 12,000 Livres versprach. Zngleich vermählte er den neuen Connetable des Reiches, Karl de la Cerda, Prinzen von Spanien, mit seiner Nichte Margarethe von Blois u. schenkte demselben die Grafschaft Angoulème, auf welche König Karl von Navarra, als Erbtheil seiner Mutter, Anspruch machte; dieser, aufgebracht über die Begünstigung des Connetables u. über die Nichterfüllung mehrer ihm von Johann II. gegebenen Versprechungen, ließ Karl de la Cerda 1354 zu Aigle in der Normandie durch Meuchelmörder überfallen u. ermorden. Aus Furcht vor einer Verbindung des Königs von Navarra mit England, wagte Johann II. nicht, das Verbrechen durch offenen Krieg zu ghnden, sondern traf mit Karl ein Abkommen, wonach dieser formell Abbitte that, dagegen neue Zugeständnisse an Land u. Geld erhielt. Kaum aber war Karl nach Navarra zurückgekehrt, als Johann sich der Besitzungen desselben bemächtigte, er vertrug sich dann aber wieder mit demselben, als die Engländer nicht in der Normandie, sondern von Bordeaux aus den Angriff im Frühjahr 1355 eröffneten. Von hier aus verwüstete der Schwarze Prinz (sd.) Auvergne, Limousin u. Poitou u. machte reiche Beute. Unterdessen verhandelte Johann II. mit den Reichsständen um Kriegssteuern u. versprach ihnen Abstellung der Übelstände des Münz- u. Gerichtswesens. Als er aber seine Versprechungen nicht erfüllte, wurden die Reichsstände, 1356 abermals versammelt, schwieriger, u. Johann mußte sich zu einer Organisation des Steuerwesens verstehen, indem eine Einkommensteuer eingeführt u. zu derselben auch der Adel u. die Geistlichkeit herangezogen wurde. Mit Mitteln zur Ausrüstung eines Heeres versehen, glaubte Johann, einen Gewaltstreich gegen den König von Navarra u. dessen Freunde unter dem normännischen Adel ausführen zu können, da er deren Verbindung mit England stets fürchten mußte. Er überfiel dieselben bei einem Gastmahl, welches ihnen der Dauphin in Rouen gab, ließ mehrere Edle sofort enthaupten u. den König Karl in Paris gefangen setzen Sofort begab sich der Bruder des Letzteren, Philipp, u. mehrere Edle aus der Normandie nach England u. leisteten Eduard III. den Lehnseid. Alsbald fielen die Engländer von der Bretagne aus in die Normandie ein, während der Prinz von Wales gegen die Loire vorrückte. Johann II. wandte sich gegen diesen u. schnitt ihm glücklich mit einem sechsfach überlegenen Heere den Rückzug nach Bordeaux ab. Vergebens bot der Prinz für freien Abzug einen siebenjährigen Waffenstillstand an. Johann schlug jeden gütlichen Vergleich aus. Es kam daher am 19. Sept. 1356 auf der Ebene von Maupertuis zur Schlächt, in welcher die Franzosen eine schmähliche Niederlage erlitten u. der König Johann II. selbst von den Engländern gefangen wurde. Die Gefangennahme u. Flucht vieler, wegen ihres gegen das Bürgerthum geäußerten Übermuths verhaßter Barone u. Grafen, bereitete dem Adel u. dem Königthum einen großen Verlust an ihrem früheren Ansehen u. hob das Selbstgefühl des dritten Standes, dessen Einfluß auf die Regierung schon im Wachsen begriffen war. Dies zeigte sich sogleich, als der Dauphin Karl, nachdem er mit dem Prinzen von Wales einen Waffenstillstand geschlossen hatte, die Stände des nördlichen F. 17. Oct. 1356 nach Paris berkef; mehr als die Hälfte derselben gehörten[532] dem Bürgerstande an. Die Stände wählten einen Ausschuß, u. dieser beschloß, dem Dauphin eine lange Reihe von Beschwerden vorzulegen, u. die Stände knüpften an die Abstellung derselben u. an die Einführung einer aus ihnen gewählten Behörde zur Beaufsichtigung der Regierung, die Bewilligung von neuen Steuern u. Auflagen zur Fortführung des Krieges gegen England. Karl löste deshalb die Stände auf u. suchte seinen Oheim, den Kaiser Karl IV., in Metz auf, um von demselben Hülfe zu erlangen. Um inzwischen sich Geldmittel zu verschaffen, nahm der Dauphin, da auch die Stände von Languedoc u. von der Auvergne sich seinen Wünschen nicht fügsam zeigten, seine Zuflucht zu einer Münzverschlechterung, aber ein Aufstand in Paris, an dessen Spitze sich der Prevot der Stadt selbst stellte, nöthigte ihn, den Umlauf der schlechten Münze zu untersagen. In dieser Verlegenheit sah sich der Dauphin genöthigt, abermals die Stände von Nordfrankreich zu berufen; dieselben traten am 5. Febr. 1357 in Paris zusammen, waren aber noch weniger als früher gewillt, ihre Anträge auf bessere Finanz- u. Rechtsverwaltung fallen zu lassen, ja sie fügten noch die Forderung hinzu, daß der König Karl von Navarra freigelassen u. 22 Beamte des Königs Johann, weil sie schuld an dem Unglück des Reiches seien, ihres Amtes entsetzt würden. Der Dauphin, welcher keinen anderen Ausweg sah, gab zu den meisten Forderungen seine Einwilligung, doch blieb der König von Navarra in Hast, aus welcher derselbe indeß am 9. Novbr. zu entkommen wußte. Ein Ausschuß von 36 Mitgliedern der Stände wurde zur Durchführung der Steuerauflage für die Aufstellung von 24,000 Mann u. der Reformen im Münz-, Justiz- u. Verwaltungswesen niedergesetzt. Zwar erklärte der in England gefangen gehaltene König die Bewilligungen des Dauphins für null u. nichtig, aber die darüber entstandene Aufregung zwang den Letzteren, die Erklärung des Königs unbeachtet zu lassen.
Während der Zeit ging, trotz des Waffenstillstandes, in der Bretagne der Krieg fort u. der Herzog von Lancaster belagerte Rennes. Hier that sich zuerst Bertrand du Guesclin hervor, welcher viel dazu beitrug, daß die Engländer die Belagerung aufheben mußten. Indessen hausten Banden abgedankter Soldaten u. Bauern im Innern des Landes. Unter einem Bauer, Namens Jacques Bonhomme (daher Jacquerie), sammelte sich im Mai 1358 eine Schaar von etwa 100,000 Mann, mit eisenbeschlagenen Stöcken bewaffnet. Mehr als 200 Schlösser der Edelleute wurden von ihnen überfallen u. ausgeplündert, bis endlich der Graf von Foix im Sommer desselben Jahres den Hauptschwarm derselben vernichtete. Unterdessen stand in Paris der Prevot Marcel an der Spitze der Volkspartei u. übte einen großen Einfluß auf die Regierungsmaßregeln; er zwang den Dauphin. dem aus dem Gefängniß entkommenen König von Navarra freies Geleit nach Paris zu geben u. mit demselben einen Freundschaftsvertrag zu schließen, der aber von beiden Seiten nicht ernst gemeint war; dem Könige wurden nicht, wie versprochen, seine festen Plätze in der Normandie eingeräumt, u. der Bruder desselben, Philipp, fuhr fort, mit seinen Kriegsvölkern das Land selbst bis in der nächsten Nähe von Paris zu beunruhigen. In dieser Stadt hatte der Prevot inzwischen das Volk zu einer bewaffneten Macht organisirt u. bewachte den Dauphin u. alle Regierungsmaßregeln desselben, ja er ließ zwei Marschälle, die für die Urheber der schlechten Staatswirthschaft galten, eines Tages vor den Augen des Dauphins ergreifen u. hinrichten. Unter solchen Umständen hielt sich der Dauphin, welcher am 14. März 1358, da er 21 Jahre alt war, den Titel eines Regenten von F. annahm, in Paris nicht mehr sicher u. verlegte die Residenz nach Compiegne; dort erhielt er Unterstützung vom Adel, nachdem ein nochmaliger Versuch, die Stände zu einer Steuerauflage zu bewegen, fehlgeschlagen war, u. rüstete sich zur Unterdrückung des Aufruhrs in Paris. Dort hatte das Volk. auf den Rath des Prevots, dem König von Navarra die Stadt übergeben; da dieser aber sah, daß die andern Städte des Landes zögerten, diesem Beispiele zu folgen, so trat er in Unterhandlungen mit dem Dauphin. Inzwischen erregten die englischen Söldner des Königs den Verdacht des Prevots; er überfiel dieselben, ließ sie niedermachen u. zog mit seinem Volksheere gegen die in der Nähe von Paris plündernden Engländer. Von diesen geschlagen, floh er nach Paris, wo unterdessen die Partei des Dauphin die Oberhand gewonnen hatte. Es kam zu einem Straßenkampfe, in welchem der Prevot fiel, worauf der Dauphin, nachdem der König von Navarra sich bereits zurückgezogen hatte, wieder seine Regierung nach Paris verlegte; doch mußte der Dauphin mit dem Könige von Navarra, der ihn mit einem geworbenen Heere bedrohte, einen Frieden schließen, worin er 21. Aug. 1359 die Besitzungen desselben zurückzugeben u. ihm 12,000 Livres Renten zu zahlen versprach. Kurz vorher hatten die Engländer wieder den Krieg eröffnet, drangen überall siegreich vor u. lagerten im März 1360 vor Paris. Da der Dauphin den Verlust der Hauptstadt u. des Reichs fürchten mußte, bot er die Hand zu Unterhandlungen Am 7 Mai zerstörte er die Jacquerie, ließ deren Hauptanführer, Caillot, hinrichten u. stellte hierauf die Ruhe in Paris wieder her. Ungeachtet des Waffenstillstandes mit den Engländern gingen die Neckereien derselben u. des Königs von Navarra immer fort, bis 1360 der Friede von Bretigny zu Stande kam, welcher F. schwere Bedingungen auferlegte. Johann II. sollte nämlich für seine Freiheit 3 Mill. Goldgulden in Raten abzahlen, u. England, indem es auf die Normandie, Maine, Touraine, Anjou verzichtete, zu seinen bisherigen Besitzungen in der Gascogne noch Poitou, Saintonge, Agenois, Perigord, Limousin, Quercy, Rovergue, Angoumois u.a. Districte, ferner die Stadt Calais mit einigen naheliegenden Städten u. die Stadt Montreuil, mit voller Souveränetät erhalten. Der König Karl von Navarra schloß ebenfalls am 24. Oct. einen Vertrag mit Johann II., welcher ihm seine Lehen in F. sicherte u. seinen Anhängern volle Amnestie gewährte. König Johann kam nach F. zurück u. suchte die Bedingungen des Friedens zu erfüllen; er trat die, in dem Frieden für England bestimmten Provinzen ab u. bemühte sich auf alle Art das Geld zusammenzubringen, welches er als Ranzion bezahlen sollte. Das Land war aber so erschöpft u. wurde abermals von der Pest u. von den Plünderungen entlassener Söldner dermaßen heimgesucht, daß Johann II. das Lösegeld nicht aufbringen konnte; deshalb ging er, seinem Versprechen gemäß, nach London zurück[533] u. starb dort am 8. April 1364. 1361 war Burgund durch den Tod des Herzogs Philipp an die Krone gefallen, womit Johann seinen jüngsten Sohn, Philipp den Kühnen, belehnte.
Karl V. der Weise od. Beredte bestieg nun den Thron. Karl, obgleich selbst nicht Feldherr, wußte doch durch die Wahl der Heerführer u. bes. durch Bertrand von Guesclin, welcher gleich im Anfang der neuen Regierung den navarrischen Soldtruppen in der Normandie empfindliche Verluste beibrachte, große Erfolge zu erlangen; deshalb sandte Karl, dem es zunächst darum zu thun war, im Lande selbst Frieden zu stiften u. die gesetzliche Ordnung wieder herzustellen, du Guesclin nach der Bretagne. um Karl von Blois gegen Johann von Montfort zu unterstützen. Aber die Schlacht von Auray am 29. Sept. 1364 entschied für Montfort, welchen nun Karl aus Furcht, daß er sonst dem Könige von England huldigen werde, anerkannte. Um F. von den bewaffneten Banden (Routiers, Grandes compagnies) zu befreien, ließ er dieselben, nachdem schon der Marquis von Montserrat einen Theil zum Kriege gegen Visconti von Mailand über die Alpen geführt hatte, vollends von Bertrand von Guesclin sammeln u. als Hülfstruppen Heinrichs von Trastamare nach Castilien gegen Peter den Grausamen führen. Peter, welcher nach Sevilla fliehen mußte, nahm die Hülfe des Prinzen von Wales in Anspruch, u. dieser schlug 1367 du Guesclin bei Navarrete u. nahm ihn gefangen. Durch ein Lösegeld befreit, begab sich du Gneselin wieder in den Sold Heinrichs von Trastamare, während der Prinz von Wales in Guyenne seine Kräfte zu sammeln suchte. Neue Siege du Guesclins, welche Heinrich von Trastamare den Thron von Castilien verschafften, u. die Streitigteilen, in welche der Prinz von Wales mit dem Adel der Gascogne wegen der demselben aufgelegten Steuern gerathen war, bestimmten Karl V. nach langem Zaudern, den Aufforderungen der Grafen und Barone aus der Gascogne Gehör zu geben u. die Oberhoheit über die Gascogne wieder in Anspruch zu nehmen. Nachdem er mit Heinrich von Castilien ein Bündniß geschlossen hatte, citirte er 25. Jan. 1369 den Schwarzen Prinzen als Lehnsmann vor den Pairshof in Paris; dieser aber antwortete, er werde in Paris mit 60,000 Mann erscheinen. Karl gewann inzwischen den Grafen von Flandern für sich, indem er demselben Lille, Douai u. Orchies abtrat u. dafür die Einwilligung desselben in die Heirath seines Bruders Philipp von Burgund mit Margarethe, der Tochter des Grafen, der Erbin von Flandern, erlangte. Nachdem er auch die Zustimmung der Stände u. Hülfsgelder erhalten hatte, begann er den Krieg. Die Hauptmacht führte du Guesclin gegen den Prinzen von Wales, welcher durch Krankheit verhindert war, seine gefürchtete Kriegsthätigkeit zu entfalten, u. nach der Eroberung von Limoges 1371 nach England zurückkehrte. Um dieselbe Zeit gelang es Karl V., durch Bestätigung des 1365 geschlossenen Vertrags, die Freundschaft Karls von Navarra zu erkaufen. Der erste bedeutendere Erfolg, welchen Karl V. erzielte, war 1372 die Vernichtung der englischen Flotte vor la Rochelle durch die mit ihm verbundenen Spanier, worauf die von England abfallenden Lehrsträger als neue Bundesgenossen zu Karls Heere stießen. Bald darauf nahm du Guesclin Poitiers, eroberte Poitou, schlug die Engländer 21. März 1373 bei Chizey u. eroberte die Bretagne, deren Herzog sich wieder den Engländern zugewandt hatte. Im folgenden Jahre beschränkte er die englische Herrschaft in Aquitanien auf die Städte Bordeaux u. Bayonne. 1375 wurde durch Vermittelung des Papstes ein Waffenstillstand geschlossen. Als aber Eduard III. 1377 gestorben war, begann Karl V. den Krieg an die Küsten von England zu spielen, die Engländer rückten dagegen von Calais aus in F. ein u. drangen 1380 bis Troyes vor. Kurz darauf starb Karl 1380. Er hatte, als er starb, den Engländern fast alles Land entrissen, welches sein Vorgänger an dieselben verloren hatte Das Ansehen der Krone war durch Sicherung des Eigenthums, Ordnung des Staatshaushaltes u. Verbesserung der Rechtspflege wieder hergestellt u. das Königthum hatte eine mehr monarchische Form angenommen, indem Karl V. so wenig wie möglich Ständeversammlungen berief, auch bei der Wahl seiner Räthe nicht den hohen Adel begünstigte, sondern befähigten Männern aus dem niederen Adel die höchsten Ämter des Reiches verlieh. Seine Herrschaft hatte den Sieg des Königthums über das Lehnswesen entschieden, indem er die größeren Lehen fast sämmtlich mit der Krone vereinigte, während viele der alten angesehenen Adelsgeschlechter ausgestorben waren.
Da Karl VI. erst 12 Jahr alt war, als sein Vater starb, so eilte der Herzog Ludwig von Anjou, sein ältester Oheim, nach Angers, bemächtigte sich des Schatzes u. machte auf die Vormundschaft Anspruch. Die Herzöge von Burgund u. Bourbon aber waren von Karl V. als Vormünder seines Sohnes bestimmt u. griffen nun zu den Waffen. Indeß ka in es zwischen den drei Brüdern des verstorbenen Königs bald zu einer friedlichen Einigung. Dem Herzog von Anjou wurde die Regentschaft, den Herzögen von Berry u. Burgund das Gouvernement der Provinzen Languedoc u. Normandie u. die specielle Vormundschaft über den jungen König übertragen. Karl VI. wurde hierauf den 3. Novbr. 1380 in Rheims gekrönt. Da reizte der unerträgliche Abgabendruck, welchen der Herzog von Anjou dem Lande auferlegte, das niedere Volk in Paris zu offenem Aufruhr, u. wenn derselbe auch durch Abschaffung der drückendsten Lasten niedergeschlagen wurde, so blieb doch stets ein neuer Ausbruch der Volkswuth zu befürchten. 1382 brach wirklich die Rebellion wieder aus, verbreitete sich auch in Languedoc, wo der Herzog von Anjou bes. verhaßt war, u. in Rouen, wo die königlichen Steuererheber vom Volke ermordet wurden. Dies Beispiel fand in Paris Nachahmung, als der Herzog die Erhebung der früheren Abgaben verordnete. Indeß wurde der Aufstand in Rouen rasch unterdrückt, u. um Paris zu beruhigen, gab der Regent, nachdem ihm eine Ständeversammlung die Wiedereinführung der drückenden Verkaufssteuer verweigert hatte, endlich nach, indem er für ein Geldgeschenk von 100,000 Livres, welches ihm die reicheren Bürger anboten, volle Amnestie ertheilte. Während der inneren Unruhen landete der Herzog von Buckingham in Bretagne, erreichte aber für England nichts, da die Bretagner zu sehr französisch gesinnt waren. Der Herzog der Bretagne schloß deshalb Frieden mit F., u. der Besitz seines Landes wurde ihm gegen Leistung der Hutdigung[534] gewährleistet. Nach Dämpfung der inneren Unruhen eilte der Herzog von Anjou, als Adoptivsohn der Königin Johanna von Neapel, von den Ländern derselben mit einem geworbenen Heere Besitz zu ergreifen, nahm die Provence, welche Johanna gleichfalls besessen hatte, u. drang in Italien ein, starb aber auf diesem unglücklichen Zuge im Oct. 1384. Nach Ludwigs Fortgange fiel die Reichsverwaltung fast ganz dem Herzog Philipp von Burgund zu. Dieser war der präsumtive Erbe seines Schwiegervaters, des Grafen von Flandern, u. es lag daher in seinem Interesse, die flandrischen Städte, welche, von England unterstützt, unter Philipp von Artevelde den Grafen Ludwig vertrieben hatten, zu bezwingen. Mit dem unmündigen König zog er daher im Novbr. 1382 nach Flandern, eroberte alle flandrischen Städte, außer Gent, u. kehrte dann nach Paris zurück, wo er den wieder ausgebrochenen Aufstand stillte u. den Kaufleuten u. Gewerken viele ihrer alten Gerechtsame, so die der eigenen Gerichtsbarkeit, nahm Zur Verhinderung fernerer Auflehnungen der Bürgerschaft wurde der Bau eines festen Schlosses, der Bastille, in der Mitte der Stadt vollendet. Nachdem er auch die anderen aufrührerischen Städte, Orleans, Rouen etc., zum Gehorsam zurückgeführt u. von den Bürgern große Geldsummen erpreßt hatte, zog er Ende 1383 wieder nach Flandern, wo die Engländer den Gentern Hülfe gebracht hatten, schloß aber, nachdem das Land von beiden feindlichen Heeren geplündert u. ausgesaugt war, einen Waffenstillstand bis zum 1. Mai 1385. Als nach dem Tode des Grafen von Flandern die Genter der Tochter desselben u. Gemahlin des Herzogs von Burgund die Huldigung verweigerten, bewog der Letztere den König zu einem neuen Feldzuge gegen Gent u. dessen Bundesgenossen, die Engländer; der Friede setzte den Herzog in Besitz der ganzen Grafschaft. Des Herzogs Plan, England selbst anzugreifen, vereitelte 1386 ein Sturm, welcher die französische Flotte zerstreute u. die meisten Schiffe in die Hände der Engländer lieferte. Ebenso nutzlos war das Kriegsunternehmen gegen den Herzog von Geldern wegen des streitigen Besitzes einiger flandrischer Schlösser.
Dieser kostspielige Zug hatte ohne Zweifel den König überzeugt, daß der Herzog von Burgund seine Macht mißbrauche, um seines Privatvortheils willen; deshalb erklärte er 1388 plötzlich vor einer Reichsversammlung seinen Entschluß, die Regierung selbst zu übernehmen, umgab sich mit einem Rathe erfahrener Männer, die zum Theil schon seinem Vater gedient hatten, u. befahl seinen Oheimen, sich in ihre Provinzen zurückzuziehen. Er schaffte die drückenden Abgaben wieder ab, reorganisirte das Parlament, gab den Pariser Bürgern einen Theil ihrer alten Rechte zurück u. schloß im Juni 1389 mit England einen Waffenstillstand auf drei Jahre. Auf einer Reise durch sein Reich kamen ihm in Languedoc schwere Klagen über die Erpressungen des Herzogs von Berry zu Ohren, welche viele Bewohner zur Auswanderung bewogen hatten. Er entsetzte deshalb den Herzog des Gouvernements u. ließ die Creaturen desselben streng bestrafen. 1390 unterstützte er die Genuesen zu einer Unternehmung gegen Tunis mit 1500 Mann unter dem Herzog von Bourbon, doch hatte dieselbe keinen Erfolg. 1392 unternahm er einen Zug gegen den Herzog von Bretagne, weil dieser die Auslieferung eines Mörders verweigerte, welcher wahrscheinlich mit ihm im Einverständniß dem königlichen Connetable Clisson eine gefährliche Wunde beigebra. ot hatte. Unterwegs aber wurde er bei Amiens plötzlich wahnsinnig. Der Herzog von Burgund übernahm die Staatsverwaltung wied. r. en, ließ die Räthe des Königs u. suchte denselben durch falsche Anklagen den Proceß zu machen. Doch hinderte dies der König, welcher bald wieder genas, aber doch für immer so geschwächt war, daß ihm die Staatsregierung nicht übergeben werden konnte. Indeß bestimmte er die Thronfolge u. ernannte die Vormundschaft auf den Fall seines Todes. Danach sollte die Regentschaft während der Minderjährigkeit sein es Sohnes an seinen Bruder, den Herzog von Orleans, die Vormundschaft über jenen aber an seinen Oheim u. den Herzog Ludwig von Baiern, Bruder seiner Gemahlin, übergehen. Der Waffenstillstand mit England wurde 1396 auf 30 Jahre verlängert. Zugleich fand die Verlobung der Tochter Karls, Isabella, mit Richard II., König von England, statt. In demselben Jahre unterstützte Karl VI. den König von Ungarn mit einem Hülfscorps gegen die Osmanen, welches jedoch unter dem Marschall Boucicault bei Nikopoli fast ganz vernichtet wurde Wirksamer gegen denselben Feind war die Unterstützung, welche F. der Republik Genua leistet., gemäß eines Vertrages vom 26 Octbr. 1396, nach welchem der König den Gouverneur von Genua zu ernennen u. dieser das Gebiet der Republik geg Angriffe zu schützen hatte. Dieß Amt bekleidete mit Glück u. Geschick der aus der türkischen Gefangenschaft losgekaufte Marschall Boucicault seit 1401 (vgl. Genua). Große Mühe gab sich Karl VI. zur Beseitigung des Kirchenschisma, während dessen F. zuerst für Clemens VII. Partei nahm, bis Karl VI. die Erpressungen desselben in F. veranlaßten, ihn 1394 fallen zu lassen. Den Nachfolger desselben, Benedict XIII., ließ er 1398 in Avignon gefangen hallen, um denselben zur Abdankung zu bewegen. Der Krieg mit England brach 1399 wieder aus, als der Herzog von Hereford, Heinrich IV., seinen Oheim Richard II., den Schwiegersohn Karls VI., entthronte u. Karl VI. die Partei des Letzteren unterstützen wollte. Doch blieb es bei kleinen Neckereien u. Scharmützeln zu Wasser u. zu Lande. Isabella aber, Karls VI. Tochter, kehrte nach dem Tode Richards II. nach F. zurück.
Um diese Zeit begann zwischen dem Herzog Ludwig I. von Orleans, Bruder des Königs, u. dem Herzog Philipp von Burgund, Oheim desselben, ein lang gehegter Groll zu offener Feindschaft auszubrechen, indem beide Herzöge nach dem Besitze der Regierungsgewalt trachteten. Um dem Streite ein Ende zu machen, schloß Karl auf Betrieb der Königin 1403 beide von der Regentschaft aus u. übergab dieselbe für die Zeiten, in welchen ihn sein Leiden verhinderte, sich mit den Staatsgeschäften zu befassen, einem Staatsrath u. der Königin; dennoch strebten beide Nebenbuhler noch immer, sich Einfluß zu verschaffen, u. es gelang auch dem Herzog von Orleans u.a., die von ihm angestrebte Anerkennung des Papstes Benedict XIII. dnrchzusetzen (1403). Als 1404 der Herzog Philipp starb, schien der Herzog von Orleans das Ziel seiner Wünsche erreicht zu haben. Aber der in der Volksgunst hochstehende Sohn Philipps, Johann der Unerschrockene, bildete für sich eine neue starke Partei,[535] welche namentlich gegen die Gewaltstreiche seines Nebenbuhlers, der sich nicht scheute, das Eigenthum der Bürger geradezu anzugreifen, als die Steuern zur Bestreitung seines luxuriösen Hofhalts nicht ausreichten, energisch auftrat. Zwar kam scheinbar eine Versöhnung zu Stande, u. 1406 bekriegten beide Gegner gemeinschaftlich die Engländer in Guyenne u. der Picardie; der Herzog von Orleans belagerte Blaye u. Bourg vergebens u. der von Burgund mußte die Belagerung von Calais aufgeben u. einen neuen Waffenstillstand abschließen. Als aber Ludwig von Orleans kurz darauf die Statthalterschaft von Guyenne sich vom Könige übertragen ließ, dang Johann einen Meuchelmörder u. ließ ihn im November 1407 ermorden. Anfangs floh Johann aus Paris, aber bald kehrte er mit Heeresmacht zurück, fand sowohl bei den Parisern, als auch bei dem Parlamente Billigung seiner That u. bemächtigte sich der Regentschaft. Vergebens suchte ihn die Königin Isabelle, welche der Partei des Herzogs von Orleans angehörte, zu stürzen, indem sie ihn 1408, als er zur Unterdrückung eines Aufstandes der Lütticher einen Zug gegen ihren Bischof Johann unter nahm, vom Parlament für des Mordes schuldig erklären ließ. Er zwang vielmehr den König, ihm die Regentschaft in dem Vergleich von Chartres 1409 zu übertragen u. ließ 1410 den Finanzminister Montagu, den Günstling der Königin, hinrichten Durch diese That zog er sich neue Feinde zu, da Montagu mächtige Verwandte hatte; doch befestigte er seine Macht, während die Genueser den französischen Gouverneur vertrieben u. alle Franzosen in ihrer Stadt ermordeten, durch ein Bündniß mit dem Könige von Navarra u. eine Aussöhnung mit der Königin. Nachdem ihm auch die Vormundschaft über den Dauphin übertragen war, hielt er sich für sicher genug, um auch den Herzog von Berry völlig von der Regierung auszuschließen. Da verband sich dieser mit den jungen Herzögen von Bourbon u. Orleans u. dem mächtigen Grafen Bernhard VII. von Armagnac zum Sturze Johanns von Burgund (1410). Die von den Verbündeten zusammengebrachten gascognischen Kriegsvölker u. die Anhänger der orleanistischen Partei erhielten seitdem den Namen Armagnacs. Plündernd u. raubend rückte das Heer der Verbündeten bis vor Paris, wo sich ihnen der Herzog von Burgund entgegenstellte. Zwar kam am 2. Novbr. 1410 der Vergleich von Bicètre zu Stande, wodurch die Häupter beider Parteien von der Regierung ausgeschlossen u. ein neuer Staatsrath gebildet wurde; als aber der Herzog von Orleans die Rüstungen mit Hülfe des Adels fortsetzte, bot der Generalcapitán von Paris, ein Anhänger Burgunds, auf dessen Aufforderung das Volk in Paris zum Widerstande auf. Bewaffnete Volkshaufen durchzogen Paris, mordeten alle als Armagnacs Verdächtige, plünderten die Wohnungen der Adeligen u. zwangen den Staatsrath, sich ganz der burgundischen Partei anzuschließen. Als bald darauf Paris von den Armagnacs wieder bedroht wurde, ward der Herzog von Orleans, seine Brüder u. Verbündete für Hochverräther u. außer dem Gesetze erklärt. Bald darauf rettete der Herzog von Burgund die Stadt mit Hülfe der ihm verbündeten Engländer.
Während der Bürgerkrieg im Lande wüthete, suchte die orleanistische Partei den König von England, Heinrich IV., durch Anerbietungen im Falle eines Sieges von Burgund abzuziehen. Als es aber ruchbar wurde, daß sie demselben ganz Aquitanien für seinen Beistand versprochen hatte, bot der König selbst Alles auf, nm die orleanistische Partei niederzuwerfen. Doch kam es nach einer Entschließung der Herzöge von Berry u. Burgund 22. Aug. 1412 zu einer abermaligen scheinbaren Aussöhnung der Parteien. Inzwischen war ein englisches Heer unter dem Herzoge von Clarence von Calais gus in französisches Gebiet eingefallen, durchzog F. u. ging erst auf englisches Gebiet in Guyenne zurück, als der Herzog von Orleans den bedungenen Sold bezahlte. Die drohende Haltung der Engländer veranlaßte indeß den Herzog von Burgund, welchem wiederum die ganze Regierungsgewalt zugefallen war, 1413 die Reichsstände zu versammeln; aber statt Geldbewilligungen brachten die Stände nur Klagen gegen die schlechte Finanzwirthschaft vor. Diesen Klagen gab die Universität Paris Nachdruck, u. in Folge dessen wurden sämmt (iche Finanzbeamte in Paris plötzlich suspendirt u. ihnen der Proceß gemacht. Die beabsichtigte Flucht des Dauphin, welcher sich der Aufsicht des Herzogs von Burgund entziehen wollte. wurde inzwischen Veranlassung zu einem neuen Volksaufstande in Paris, welcher gegen die Erzieher u. Freunde des Dauphin gerichtet war, indem dieselben in Verdacht standen, absichtlich dessen zügelloses u. ausschweifendes Leben befördert zu haben. Die Anhänger der burgundischen Partei erhielten damals den Namen Cabochiens von einem ihrer Führer Cabochi; als Abzeichen trugen sie eine weiße Kappe. Der streng bewachte Dauphin verständigte sich indeß insgeheim mit dem Herzoge von Orleans, welcher von Neuem ein Heer rüstete. Zugleich trat in Paris ein Umschwung der Stimmung ein, indem der höhere Bürgerstand der Pöbelherrschaft überdrüssig wurde. Mit seiner Hülfe besiegte der Dauphin die Partei der Weißkappen, u. am 31. Ang. zog der Herzog von Orleans mit seinen Anhängern in aris ein. Der Herzog Johann von Burgund, welcher, um seine Sicherheit besorgt, sich schon 8 Tage vorher nach Flandern begeben hatte, wurde für einen Reichsfeind erklärt, die meisten seiner Verordnungen widerrufen u. das Volk in Paris entwaffnet. Die meisten von burgundischen Söldnern besetzten Städte fielen nun den Armagnacs in die Hände, welche, da man ihnen keinen Sold zahlte, das Land ausraubten u. allerlei Gräuelthaten verübten. Zweimal verglichen sich die Parteien, aber ein eigentlicher Friede kam nicht zu Stande; jede suchte deshalb zur Besiegung der anderen nach Bundesgenossen, u. es gelang 1415 dem Herzoge von Burgund, den jungen König von England, Heinrich)., für sich zu gewinnen. Zwar verglich er sich nochmals unter günstigeren Bedingungen mit dem Herzog von Orleans, der seine Verbindung mit England fürchtete, als aber Heinrich V. 1415 bei Harfleur wirklich landete, diese Stadt eroberte u. sich Paris näherte, verweigerte er die Hülfsleistung, zu der er verpflichtet war. Dem weit überlegenen Heere der Franzosen suchte indeß Heinrich V. auszuweichen, um sich nach Calais zu ziehen, aber bei Azincourt 24. Octbr. 1415 von den Franzosen unter dem Connetable d'Albret erreicht, war er zu einer Schlacht gezwungen, in welcher er am folgenden Tage den Franzosen eine völlige Niederlage beibrachte u. die Herzöge von Orleans u. [536] Bourbon gefangen nahm. Da die Sieger sich nach Calais wandten, wagte indeß der Herzog von Burgund nicht, Paris selbst anzugreifen, sondern ging nach Flandern zurück.
Um diese Zeit starben die beiden älteren Söhne des Königs Karl VI., u. der jüngste, Karl, wurde Dauphin. Die Staatsgewalt übertrug die Königin gleich nach der Schlacht bei Azincourt dem wegen seiner Kriegstüchtigkeit u. Grausamkeit gefürchteten Grafen von Armagnac. Dieser begann sein Regiment mit Hinrichtungen u. mit Vorkehrungen zur schleunigen Unterdrückung etwaiger Volksaufläufe. Um auch von der Königin nicht in der absoluten Gewalt beeinträchtigt zu werden, ließ er dieselbe nach Tours verweisen u. dort in strenger Hast halten (1417). Isabella aber schloß sich insgeheim an ihren bisherigen Feind, den Herzog von Burgund, an, u. dieser sah bald den größten Theil des Volkes auf seiner Seite, da die Gewaltherrschaft Armagnacs u. das gräuelvolle Treiben seiner im Lande umherziehenden Söldnerschaaren die Erbitterung aufs Höchste gesteigert hatte. Eine Proclamation, mit welcher der Herzog seinen Kriegszug eröffnete, indem er Verringerung der Steuern u. Herstellung gesetzlicher Einrichtungen versprach, hatte den Erfolg, daß in fast allen größeren Städten die Armagnacsniedergemacht wurden. Am 10. Aug. rückte er mit einem Heere in F. ein, nahm eine Stadt nach der anderen, befreite die Königin in Tours u. handelte nun im Namen derselben, als der Regentin des Reichs. Er hob das Parlament u. die Rechenkammern in Paris auf u. berief ein neues Parlament nach Troyes, wo er die Regierung organisirte Bald fiel ihm auch Langnedoc u. das ganze südliche F. zu. Gleichzeitig eroberte Heinrich V., welcher den Titel König von F. angenommen hatte, die Normandie. 29. Mai 1418 glückte es einem burgundischen Haufen, Paris zu überrumpeln u. den König u. Armagnac gefangen zu nehmen. Kaum war dieß gelungen, als die lang niedergehaltene Volkswuth sich in den gröbsten Excessen Luft machte. Die Anhänger des Connetable wurden ermordet, ihre Häuser geplündert, die Gefängnisse erstürmt, in welche der Herzog von Burgund, der am 14. Juli wieder eingezogen war, die Häupter der Gegenpartei gesetzt hatte, u. die Gefangenen, unter ihnen auch der Graf von Armagnac u. der Kanzler de Marle, umgebracht. Der Aufruhr erhielt fortdauernd neue Nahrung durch die von den Armagnacs in der Nähe von Paris ausgeführten Streifzüge. Endlich suchte der Herzog selbst die Pöbelherrschaft zu beschränken u. sandte 6000 der Unruhigsten gegen die Armagnacs. Der Dauphin, welcher nach Bourges geflohen war, sah bald keinen anderen Rath mehr, als mit dem Herzog von Burgund u. dem Könige von England, welcher im Januar 1419 Rouen genommen hatte, in Unterhandlungen zu treten. Er suchte zunächst den Herzog von einem förmlichen Bündniß mit Heinrich V. abzuhalten. Wirklich brach der Herzog die Unterhandlungen ab, als Heinrich V. auf den Bedingungen des Friedens von Bretigny bestand, u. versöhnte sich mit dem Dauphin, wurde aber, als die Aussöhnung persönlich stattfinden sollte, bei der verabredeten Zusammenkunft auf der Yonnebrücke bei der Stadt Montereau von den Begleitern des Dauphin niedergehauen. Der Sohn Johanns von Burgund, Philipp, schloß darauf, um den Tod seines Vaters zu rächen, in Arras einen Vertrag mit der Königin von F. u. Heinrich V. von England, dem gemäß Karl VI. zwar lebenslang den Titel u. die Würde eines Königs von F. behalten, nach dessen Tode aber der Thron nicht an den Dauphin, Karl, sondern an Heinrich V. kommen sollte. Dieser erhielt deshalb auch die Hand Katharina's, der Tochter Karls VI., welche er am 21. Mai 1420 ehelichte. Derselbe Vertrag wurde von Karl VI in Troyes bestätigt u. am 10. Decbr. 1420 von den Reichsständen genehmigt. Der Dauphin, von den Reichsständen 3. Jan. 1421 aus F. verbannt, zog sich hinter die Loire, siegte zwar bei Baujé in Anjou über die Engländer, sah sich aber immer mehr in die Defensive gedrängt, als der Tod Heinrichs V. 31. Aug. 1422 seiner Sache zu Hülfe kam, zumal da auch Karl VI. kurz darauf 22. Octbr. starb.
Karl VII. ließ sich sogleich in Poitiers zum König ausrufen. Zwar wurde Heinrich) I., der unmündige Sohn des Königs Heinrich V. von England, im nördlichen F. u. in den Ländern des Herzogs von Burgund als Herrscher anerkannt, u. in seinem Namen führte der Herzog John Plantagenet von Bedford die Regierung mit Kraft u. Entschlossenheit; aber die Fremdherrschaft, welche keinen geringeren Druck als das frühere Regiment auf den Bürgerstand ausübte, wurde nun, wo ihr nach Karls VI. Tode der Schein der Legitimität geraub. war, als eine nationale Schmach empfunden, u. das in der Parteileidenschaft erstickte Nationalgefühl kam allmälig wieder zur Geltung. Karls Angelegenheiten waren deshalb nicht ganz hoffnungslos, wenn auch die schönsten Provinzen F-s in den Händen der Engländer waren u. 1423 selbst der Herzog von Bretagne sich denselben anschloß. Karl VII. verband sich dagegen mit den Schotten, die ihm Hülfstruppen sandten Sein Heer unter dem Connetable Johann Stuart von Schottland eroberte La Ferté Milon u. Meulan, u. der Graf d'Aumale schlug 1423 bei Gravelle ein englisches Corps; aber im Juli wurde der Connetable Stuart bei Crevant in Burgund von den Engländern besiegt u. gefangen. Seine Nachfolger, die Grafen von Douglas u. von Buchan, wurden am 27. Aug. 1124 bei Verneuil vom Herzog von Bedford besiegt u. fanden in der Schlacht den Tod. Dadurch verschlimmerte sich Karls Lage ungemein: als plötzlich ein Streit, welcher zwischen dem Herzog von Burgund u. dem Herzog von Glocester, dem Regenten von England, ausgebrochen war, der Sache eine andere Wendung gab. Die Veranlassung dazu war Jakobäa, die Gräfin von Hennegau u. Holland, welche sich von ihrem Gatten, dem Herzog von Brabant. einem Vetter des Herzogs von Burgund, hatte scheiden lassen, um den Herzog von Glocester zu heirathen. Zur Unterstützung seines Vetters wandte sich nun der Herzog von Burgund nach Flandern, u. obwohl der Streit im Laufe der Zeit durch eine neue Scheidung Jakobäa's beigelegt wurde, so beraubte diese Angelegenheit doch der Sache der Engländer jede Mitwirkung des Herzogs, der in Flandern verweilte. Der neue Connetable Karls VII., der Herzog von Richmond, welcher unter der Bedingung, daß die Mörder des Herzogs Johann von Burgund bestraft würden, in Karls VII. Dienste trat, glich bald die Verluste des Königs wieder aus. Dieser bewog seinen Bruder, den Herzog Johann VI. von Bretagne, 1425 sich wieder mit Karl VII. zu vereinigen, der Graf Dunois, Bastard von Orleans, entsetzte die Festung [537] Montargis, während ein anderes französisches Corps Mons eroberte. Aber Karl selbst besaß zu wenig Thatkraft, um diese Erfolge zu benutzen, u. die Ränke seiner Günstlinge lähmten die Operationen Richmonds. Endlich verfeindete er sich sogar mit dem Letzteren, u. die Folge war, daß der Herzog von der Bretagne abermals zu den Engländern überging, welche überall siegend vordrangen. 1428 rückten die Engländer vor Orleans, u. auch dieses wäre, der tapferen Gegenwehr des Grafen Dunois ungeachtet, in ihre Hände gefallen, wenn nicht die Jungfrau von Orleans, Jeanne d'Arc (s. d), den Muth der Franzosen wieder belebt hätte. Nach mehreren glücklichen Gefechten befreite sie Orleans am 8. Mai 1429, u. nun ging sie, das Volk fanatisirend u. von demselben als eine Heilige betrachtet, zum Angriff über, drang nach Rheims vor u. ließ daselbst Karl VII. krönen. Auf dem Wege dahin schlug sie die Engländer bei Patay, wo die Anführer Talbot u. Scales gefangen wurden, u. eroberte alle feste Plätze bis in die Nähe von Paris. Als sie aber 1430 der Stadt Compiegne Hülfe brachte, wurde sie bei einem Ausfall gegen das englische Lager gefangen u. darauf als Zauberin zu Rouen verbrannt. Obwohl Karl VII. in Vergnügungen die Zeit vertändelte u. wie die Jungfrau von Orleans so auch andere seiner Anhänger im Norden der Loire der Rache der Engländer preisgab, gingen doch die Angelegenheiten der Letztern von jetzt an rückwärts. Aus Mangel an Geldmitteln wurde der Krieg von beiden Seiten nur lau betrieben. Bedford suchte durch die feierliche, 1431 zu Paris vollzogene Krönung des kaum 10jährigen Heinrich VI. der englischen Herrschaft neues Ansehen zu geben, auch den Herzog Philipp von Burgund, durch Verleihung von Brie u. Champagne, zu gewinnen; allein dieser schloß, den Ermahnungen des Papstes u. des Baseler Concils u. den Wünschet des ganzen Landes, welches furchtbar verheert u. ausgesogen war, Genüge leistend, mit Karl VII. auf dem Friedenscongreß zu Arras, welchem Gesandte des Papstes, der Könige von Navarra, Castilien, Portugal, Polen, Dänemark u. des Kaisers Sigismund beiwohnten, einen Vergleich, welcher die Besitzungen des Herzogs bet entend vermehrte u. ihn selbst persönlich der Lehnspflicht gegen Karl VII. entband. Kurz vorher, ehe dieser Vergleich abgeschlossen wurde, war der Herzog von Bedford 14. Septbr. 1435 gestorben, u. die Engländer, welche am 6. Septbr. den Congreß verlassen hatten, weil man ihre hochgehenden Forderungen nicht berücksichtige, geriethen nun, der kräftigen u. einheitlichen Führung beraubt, in entschiedenen Nachtheil. Die noch den Engländern anhängenden Städte ergaben sich noch u. nach, endlich 1436 auch Paris. Karl VII. war indeß nach wie vor lässig in der Kriegführung u. während das Land weit u. breit von plündernden Kriegsvölkern, von Hungersnoth u. Seuchen geplagt wurde, beschränkte er seine Regierungsthätigteit auf Durchführung der von dem Baseler Concil gegen das Papstthum angeordneten kirchlichen Reformen Indeß führte der Herzog von Burgund den Krieg fort u. belagerte 1436, wiewohl vergebens, Calais. 1437 eroberten die Engländer Pontoise u. die Franzosen Montereau. 1439 wurden vergebliche Friedensunterhandlungen gepflogen, dann aber zog Karl VII., nachdem er einigermaßen dem Unwesen der bewaffneten Banden gesteuert u. eine Verschwörung (die Praguerie) einiger Großen, denen das Aufhören der Anarchie unlieb war, sich zerschlagen hatte, selbst ins Feld, bestrafte die Theilnehmer an der Praguerie, eroberte am 19. Sept. 1441 Pontoise wieder u. entsetzte 1442 das von den Engländern belagerte Tarbes. Während Dunois 1443 Dieppe entsetzte u. die Engländer weiter zurückdrängte, eroberte Karl die Raubschlösser des mit den umherstreifenden Söldnerschaaren verbundenen Adels im südlichen Frankreich u. trat so energisch gegen die Anmaßungen des aus der englischen Gefangenschaft zurückgekehrten Herzogs von Orleans u. anderer Großen auf, daß er bedeutend an Ansehen gewann, u. das Vertrauen zu seiner Regierung sich befestigte. 1444 kam endlich ein Waffenstillstand zwischen den Frauzosen u. Engländern auf 1 Jahr zu Stande, der aber bis 1448 verlängert wurde.
Nach der Rückkehr des Friedens erwuchsen dem Könige neue Verlegenheiten aus den Söldnerschaaren, welche nun unbeschäftigt u., da ihnen der König keinen Sold zu zahlen fähig war, mit den übrigen noch im Lande herumziehenden bewaffneten Banden gemeinsame Sache machten u. Leben u. Eigenthum gefährdeten. Karl entschloß sich daher, diese Kriegsvölker, welche man als Armagnacs bezeichnete, außer Landes zu verwenden. Deshalb gewährte er Österreich Hülfe gegen die Schweiz u. ließ 1444 den Dauphin Ludwig über Mömpelgard gegen Basel aufbrechen. Dieser vernichtete zwar am 25. Aug. ein kleines Corps Schweizer bei St. Jakob, erlitt aber durch die verzweifelte Gegenwehr derselben so große Verluste, daß er es für gerathen fand, von einer Bekriegung der Eidgenossen Abstand zu nehmen. Er führte dann den Rest des Heeres nach dem Elsaß u. wandte sich mit einer kleinen Abtheilung gegen Metz, welche Stadt Karl VII. für den Her;og René von Lothringen zu erobern gedachte. Die Stadt vertheidigte sich aber hartnäckig u. erkaufte endlich ihre Freiheit. Die Verheerungen u. Gewaltthätigkeiten, welche der im Elsaß zurückgebliebene Theil der Armagnacs dort anrichtete, drohten Karl VII. in einen Krieg mit dem Deutschen Reiche zu verwickeln u. nöthigten ihn, den Rest derselben (der größte Theil wurde von den mit den Schweizern verbundenen Elsässern nach u. nach niedergemacht) nach F. zurückzuführen; dort wurden sie endlich in eine disciplinirte Truppe umgewandelt. Eine durchgreifende Organisation des Heer- u. Finanzwesens, welche nun erfolgte, gab dein Lande endlich Ruhe u. Erholung. Die Ordnung der Finanzen verdankte F. einem Kaufmann Jacques Coeur, welcher auch dem Könige die Mittel lieh, um die Wiedereroberung der Normandie zu bewerkstelligen. Coeur führte zuerst eine regelmäßige Steuer (Taille) ein u. machte die zeitweiligen Steuern (Aides et Gabelles) fest. 1449 begann der Krieg gegen England von Neuem. Der König u. Dunois zwangen im November Rouen zur Übergabe; 1450 verloren die Engländer die ganze Normandie u. 1451 Guyenne, so daß von ihren Eroberungen nur Calais übrig blieb. Zwar eroberten die Engländer unter Talbot 1452 Guyenne zurück, verloren dasselbe aber, 1453 bei Castillon geschlagen, von Neuem, indem am 19. October die Hauptstadt Bordeaux von Karl VII. eingenommen wurde Die letzten Lebensjahre Karls VII. trübte der [538] Dauphin (nachmals Ludwig XI.), welcher sich 1451 wider Willen desselben mit der savoyischen Prinzessin Charlotte vermählte u., als ihn der König mit Waffengewalt zwingen wollte, seinen Willen zu erfüllen u. nach Hofe zurückzukehren, zu dem Herzog von Burgund floh, welcher ihm jedoch die gegen den König erbetene Hülfe verweigerte. Karl VII. st. 22. Juli 1461 zu Mehun sur Yèvre in Berry. Obwohl er durch seine Maitressenwirthschaft u. manche Ungerechtigkeiten, namentlich durch die Confiscation der Güter Jacques Coeurs sein persönliches Ansehen beeinträchtigte, so hob er doch das Königthum auf eine noch nie dagewesene Höhe der Gewalt. Noch in seinen letzten Regierungsjahren beugte er den Trotz zweier mächtigen Vasallen, des Grafen Johann V. von Armagnac u. des Herzogs Johann von Alençon. Beider Besitzthümer vereinigte er mit der Krone. Durch Errichtung eines Corps von 5400 Armbrustschützen, zu Fuße u. zu Pferde, legte er den Grund zum stehenden Heere.
Ludwig XI., Sohn u. Nachfolger Karls VII., ließ sich zu Rheims krönen u. empfing dort den Lehnseid von dem Herzog Philipp von Burgund für die Länder, welche unter französischer Souveränetät standen. Er war herrschsüchtig, mißtrauisch, aber mit großer Menschenkenntniß u. anderen Geistesanlagen begabt; er entließ die bewährten Heerführer u. Räthe Karls VII. u. umgab sich mit Menschen, welche er völlig als Werkzeuge seines Willens gebrauchen konnte. Anfangs schmeichelte er dem Adel, setzte den Grafen von Armagnac u. den Herzog von Alençon wieder in ihre Güter ein u. bedrückte den Bürgerstand mit Steuern, zu denen er ebensowenig wie seine Vorgänger die Bewilligung der Reichsstände verlangte. Dann aber verfeindete er sich den Adel durch die Berufung von Leuten des niederen Bürgerstandes zu hohen Staatsämtern u. durch Nobilitirung derselben. Seine innere Politik ging dahin, die letzten Reste der Macht der Vasallen noch zu beseitigen; seine äußere, durch kleine Unterstützungen, die er fremden Herrschern gewährte, große Vortheile zu erlangen. So gewährte er 1462 Johann II. von Catalonien Unterstützung gegen dessen empörte Unterthanen u. ließ sich dafür die Grafschaften Roussillon u. Cerdagne verpfänden. 1463 als Schiedsrichter zwischen den Königen von Castilien u. Aragon berufen, entschied er zu Gunsten des Erstern. In demselben Jahre kaufte er die Städte u. Herrschaften an der Somme, welche dem Herzog von Burgund im Frieden von Arras abgetreten waren, für 400,000 Goldgulden zurück. Die von seinem Vater 1438 eingeführte Pragmatische Sanction, welche den päpstlichen Gelderpressungen ein Ziel setzte, hob er wieder auf, zum großen Schaden für sein Land, da jetzt eine so große Menge Geld nach Rom ging, daß der König sich genöthigt sah, an die Concilien zu appelliren. Von seiner Absicht, auch in Burgund die Salzsteuer zu erheben, ließ er ab, den Widerstand des mächtigen Herzogs fürchtend; dagegen trachtete er danach, die Bretagne in engere Abhängigkeit von der Krone zu bringen. Als er aber, um diesen Zweck zu erreichen, gegen den Herzog von Bretagne, Franz II., ungegründete Anklagen erheben ließ, verband sich dieser mit Karl von Charolais, Sohn des Herzogs von Burgund, welcher über den Rückkauf der Städte an der Somme ungehalten war u. dem Könige mißtraute. Vergebens suchte Ludwig die Herzöge von Lothringen, von Bourbon, von Alençon, von Nemours, die Grafen von Angouleme, von Boulogne u.a. Große wegen seiner Absichten auf die Bretagne hinters Licht zu führen. Diese schlossen vielmehr ein Bündniß (Ligue du bien public) zur Wiederherstellung des Lehnswesens, für welches sie sogar den eigenen Bruder des Königs, den Herzog von Berry, gewannen. Im März 1465 brach die Verschwörung los; die Burgunder, von Karl von Charolais geführt, rückten gegen Paris vor, u. nur die schlechte Führung derselben ermöglichte es dem König, nach der unentschiedenen Schlacht von Montl'hery am 16. Juli 1465 sich einen Weg aus der Provinz Bourbonnais, wo er sich befand, nach Paris bahnen zu können. Von dort eilte er nach der Normandie, um ein Heer aufzubieten, u. kehrte noch zur rechten Zeit zurück, um Paris zu halten. Nun suchte er, um die Verbündeten zu trennen u. zu ermüden, Verhandlungen mit einze luen Herzögen u. Grafen anzuknüpfen. Da auch das vergebens war, willigte er endlich in die Erfüllung der an ihn gestellten Forderungen u. gewährte jedem der Herzöge u. Grafen einen Zuwachs seiner Macht od. seines Besitzes. Die Normandie trat er seinem Bruder, einen Theil der Picardie dem Herzog von Burgund, die Grafschaft Etampes dem Herzog Franz II. von Bretagne ab u. ernannte den Grafen von St. Pol zum Connetable. Doch dachte Ludwig nicht daran, die Bewilligungen gelten zu lassen, sondern hoffte das Verlorene wieder zu gewinnen, sobald es ihm gelungen war, einige der mächtigen Vasallen von den übrigen zu trennen. Er gewann den Herzog von Bourbon, indem er ihn zum Generalstatthalter eines großen Theils von Süd-F. machte. Von diesem unterstützt, eroberte er die Normandie mit leichter Mühe, da der Herzog sich mit dem Herzog von der Bretagne entzweit hatte, u. ließ 1468 durch die zu Tours versammelten Reichsstände die Unablöslichkeit der Normandie von F. erklären. Der Herzog von Bretagne aber war zu schwach, um allein den Kampf fortzusetzen, u. Karl von Charolais, seit 1467 Herzog von Burgund, lag in Fehde mit den von Ludwig aufgehetzten Lüttichern u. konnte daher nicht früher als 1468 ins Feld rücken, um den bedrängten Herzog von Bretagne zu unterstützen. Da dieser sich mit England verbündet hatte, bewilligten die Reichsstände dem Könige eine Kriegsunterstützung u. der Herzog von der Bretagne mußte, von seinen Bundesgenossen in Stich gelassen, 14. Sept. 1468 zu Ancenis einen Vertrag schließen, durch welchen die Ligue aufgelöst wurde. Die Unterhandlungen mit Karl dem Kühnen, Herzog von Burgund, gingen indessen sehr langsam von Statten, u. Ludwig, voll Ungeduld, einen Frieden zu Stande zu bringen, bat endlich den Herzog um freies Geleit zu einer persönlichen Zusammenkunft zu Peronne. Während der König, auf des Herzogs Eidschwur vertrauend, in Peronne die Verhandlungen anknüpfte, wurde dem Herzog gemeldet, daß die Lütticher vom Könige wieder gegen ihn aufgehetzt wären u. die Waffen ergriffen hätten. Hierüber erzürnt, ließ er den König streng bewachen u. schwankte, ob er den Thron von F. selbst einnehmen od. an Ludwigs Bruder geben sollte. Endlich entschloß er sich, die von dem Könige angebotenen günstigen Bedingungen anzunehmen. Der König beschwor den Vertrag von Arras[539] aufs Neue u. versprach, seinem Bruder, dem Herzog von Berry, statt der Normandie die Champagne u. Brie, welche an Burgund grenzten, zur Apanage zu geben, nahm dann an der Belagerung von Lüttich selbst Theil u. kehrte erst nach Einnahme der Stadt nach Paris zurück (Nov. 1468). Darauf beredete er den Herzog von Berry, Guyenne statt der Champagne anzunehmen, um die Verbindung desselben mit Burgund zu erschweren. Karl der Kühne, von dem Herzog von Berry verlassen, schloß nun insgeheim ein Bündniß mit England u. Bretagne, wogegen Ludwig der revolutionären Partei in England, welche Eduard IV. stürzen wollte, Unterstützung bot. Als Eduards IV. Sturz erfolgte, hielt es der König an der Zeit, in Burgund einzufallen. Mit Zustimmung der Notabeln überschritt er 1471 die Grenze der Picardie, war aber am 4. April, da es dem Connetable Graf von St. Pol mit der Kriegführung nicht ernst war, zu einem Waffenstillstand genöthigt, welchem 30. Oct. 1471, als Eduard IV. wieder den englischen Thron eingenommen hatte, der Friede von Crotoy folgte. Als aber 24. Mai 1472 der Herzog von Guyenne u. Berry gn Gift starb u. der König dessen Staaten in Besitz uahm, gab Karl der Kühne dem Könige diesen Mord seines Bruders Schuld, fiel in die Normandie ein u. belagerte Beauvais (s.d. und Hachette). Dem verschmitzten Rathgeber des Königs, Lescuns, gelang es indeß, erst den Herzog von Bretagne u. daun auch Karl den Kühnen zu einem Waffenstillstande zu bewegen. Während der Letztere sich darauf nach Deutschland wandte, um die Lehnshoheit des Kaisers über einen Theil seiner Besitzungen abzuwerfen, begann Ludwig ungestört seine Verfolgungen gegen die ehemaligen Mitglieder der Ligue für das Staatswohl. Den Herzog von Alençon ließ er gefangen setzen u. zum Tode verurtheilen, den Grafen von Armagnac ermorden u. dessen Bruder in den Kerker werfen Die Lehen derselben zog er ein, ebenso die Grafschaft Eu, als der letzte Graf unbeerbt starb. Als Karl der Kühne in seinem Kriege gegen den Kaiser, namentlich bei der Belagerung von Neuß, großen Verlust erlitten hatte u. ein zur Eroberung F-s bestimmtes Corps Engländer von Burgund aus sich zum Angriff rüstete, verband sich Ludwig mit Kaiser Friedrich III. u. den Schweizern. Darauf schloß er 29. August 1474 mit dem König Eduard IV. von England einen siebenjährigen Waffenstillstand, dem zufolge er demselben 75,000 Thlr. sogleich u. 50,000 jedes Jahr, so lange er od. Eduard lebe, zu zahlen versprach u. Eduards Tochter mit Ludwigs Sohne verlobt wurde. Karl der Kühne, in Lothringen beschäftigt, verstand sich nun auch 13. Sept. zu einem Waffenstillstand auf 9 Jahre, dem gemäß er St. Quentin abtrat. Den Connetable, Grafen von St. Pol, ließ Ludwig als Hochverräther hinrichten; der Herzog von Bretagne bot die Hand zum Frieden, welcher 9. Oct. in Senlis zu Stande kam. Als Karl der Kühne in den folgenden Jahren immer tiefer in Kriege mit den Schweizern u. dem Herzog von Lothringen verwickelt wurde u. 1476 vor Murten eine furchtbare Niederlage erlitt, säumte Ludwig nicht, davon Nutzen zu ziehen. Während er noch mit den Schweizern über ein Bündniß verhandelte, fiel Karl der Kühne vor Nancy 1477. Sofort nahm nun der König die Picardie, Flandern, das Herzogthum u. die Grafschaft Burgund als erledigte französische Lehem in Besitz. Vergebens machte Maria, die Tochter des Herzogs von Burgund, ihre Rechte geltend, u. als sie Maximilian, Sohn des Kaisers Friedrich III, geheirathet hatte, bot dieser ein Heer auf, gewann einen Theil der verlorenen Provinzen wieder u. siegte bei Guinegate 7. Aug. 1479 über das französische Heer. In Folge dessen kam erst ein kurzer Waffenstillstand u., als Maria gestorben war, 23. Dec. 1482 der Frieden zu Arras zu Stande. Der Dauphin sollte demselben gemäß die Tochter Maria's, Margaretha (die von nun an in Paris erzogen wurde u. den Titel als Königin erhielt), heirathen u. die Grafschaften Artois u. Burgund zur Mitgift bringen, Philipp, der Sohn Maria's, aber den Rest der Erbschaft behalten. Der Städte in der Picardie, der Grafschaft Boulogne u. dem Herzogthum Burgund geschah in diesem Vertrag keine Erwähnung, u. sie verblieben F. Ludwig XI. starb 30. Aug. 1483 in Plessis le Tour. Trotz seiner Feigheit u. seines geringen Kriegsglückes erhob er, die Umstände schlau benutzend u. seine Gegner durch Vorspiegelungen überlistend, F. zu größerer Macht, Einigkeit u. Selbständigkeit u. verschaffte ihm in der europäischen Politik eine hervorragende Stellung. Gegen Ende seiner Regierung erweiterte er die Grenzen seines Reiches noch bedeutend durch die Aneignung der Provence nach dem Tode des letzten Herzogs u. Titularkönigs von Sicilien, René I. von Anjou. Mit Hülfe der Städte, die er beschützte u. deren Einwohnerzahl in Foge der ihnen gewährten Freiheiten bedeutend wuchs, brach er die Macht des Adels u. der Geistlichkeit u. hob die Gewerbthätigkeit u. den nationalen Wohlstand durch Freundschaftsverträge mit der Republik Venedig u. der deutschen Hansa. Dagegen seuszte das Land unter dem Druck fast unerschwinglicher Steuern, u. das Rechtswesen war in Folge der Corruption des Beamtenstandes u. durch das schlechte Beispiel des Regenten in Verfall gerathen. Bemerkenswerth unter Ludwigs Regierung ist noch die Einrichtung einer Post durch ganz F., welche freilich nur Staatszwecken diente.
Da Karl VIII., Sohn u. Nachfolger Ludwigs XI, noch minderjährig war, so entstand Streit wegen der Regentschaft. Ludwig hatte verordnet, daß seine älteste Tochter Anna von Beaujeu dieselbe führen sollte, aber die verwittwete Königin Charlotte machte ihr das Recht dazu streitig, u. als diese bald darauf starb, wollte sich der Herzog Ludwig von Orleans, der Gemahl der zweiten Tochter des Königs, der Vormundschaft bemächtigen; guck der Herzog Karl von Bourbon erhob gleiche Ansprüche, u. da die verschiedenen Parteien sich nicht einigen konnten, verständigten sie sich, dem überall kundgegebenen Wunsche des Landes nachkommend, zur Berufung der Reichsstände auf den Januar 1484 nach Tours. Diese ordneten die Regentschaft, deren Hauptleitung dem Herzog von Orleans übertragen wurde, u. legten dann der von dem Kanzler Wilhelm von Rochefort geleiteten Regierung eine Reihe von Forderungen in 6 Capiteln vor, welche theils die Abschaffung von Mißbräuchen in der Verwaltung u. Rechtspflege, theils die Rechte der Stände selbst betrafen, indem dieselben das Steuerbewilligungsrecht in Anspruch nahmen u. eine Berufung der Reichsversammlung alle zwei Jahre begehrten. Nachdem ihnen die meisten[540] ihrer Forderungen nach langen Verhandlungen zugesagt waren, lösten sie sich 14. März auf, einen Ausschuß zur Überwachung der Ausführung ihrer Beschlüsse zurücklassend. Karl VIII. schwächlich an Körper u. vernachlässigt an Geist, fiel auch, nachdem er volljährig geworden war, dem Einfluß seiner nächsten Verwandten anheim, u. gleich nach Auflösung der Ständeversammlung brach der niedergehaltene Streit zwischen Anna von Beaujeu u. dem Herzog von Orleans los. Der Letztere, von dem Grafen von Dunois angespornt, forderte das Parlament auf, ihn zu autorisiren, den König aus der Gewalt der Frau von Beaujeu zu befreien. Diese aber gewann den Herzog von Lothringen für sich u. später auch den Herzog von Bretagne, schl oß den Herzog von Orleans 1485 mit einem Heere in Orleans ein u. zwang ihn u. seine Verbündeten, sich ihr zu unterwerfen. Im folgenden Jahre verstärkte sich aber die Partei Orleans namen tlich dadurch, daß der Herzog von Lothringen, welchem Anna die Belehnung mit der Provence verweigert hatte, u. der Herzog von Bretagne sich ihr anschloß u. der König von Navarra Hülfeleistung versprach. Unerschrocken nahm Anna den Kampf mit dieser mächtigen Verbindung auf u. zwang durch einen rasch ausgeführten Kriegszug die Herzöge von Bourbon u. Angouleme 1487 zur Unterwerfung. Der Herzog Franz II. von Bretagne nahm den zur Flucht genöthigten Herzog von Orleans auf, u. auf Hülfe aus England u. Deutschland hoffend, rüstete er sich zum Kriege. Nachdem das königliche Heer beide Herzöge vergeblich in Nantes belagert hatte, berief Anna am 1. Febr. 1488 eine feierliche Parlämentssitzung (Lit de justice). Dieser Gerichtshof erklärte die Herzöge von Bretagne u. Orleans u. die mit debselben verbundenen Grafen für Hochverräther, u. der Marschall la Tremouille, an die Spitze des königlichen Heeres gestellt, schlug am 28. Juli 1488 die Bretagner bei St Aubin u. nahm den Herzog Orleans gefangen. Nun bot der Herzog von Bretagne die Hand zu einem Frieden, welcher 20. Aug. 1488 zu Sable geschlossen wurde. Bald darauf starb Franz II. von Bretagne u. hinterließ eine Erbtochter, Anna. Anna von Beaujeu, seit kurzer Zeit Herzogin von Bourbon, da ihr Gemahl die Besitzungen des verstorbenen Herzogs, seines Bruders, geerbt hatte, bemächtigte sich, ohne sich an die Bestimmungen des Vertrages zu kehren, sofort des Herzogthums. Die junge Herzogin fand aber Unterstützung bei Heinrich VII. von England u. bei dem römischen Könige Maximilian. welcher sogar 1490 um ihre Hand anhielt. Diese gefährliche Verbindung zu hindern, rückte Karl VIII. 1491 vor Rennes, wo sich die Herzogin befand, machte mit Anna Frieden, verlobte sich dann mit ihr u. heirathete sie, obgleich sie schon dem Erzherzog Maximilian durch Procuration angetraut u. er mit Maximilians Tochter Margarethe verlobt war. Karl vereinte auf die Weise eins der mächtigsten Herzogthümer mit der französischen Krone, rief aber auch dadurch den Zorn Maximilians wach. Heinrich VII. von England, welcher Maximilian durch Verträge verpflichtet war, belagerte Boulogne in der Erwartung, daß Maximilian F. von einer anderen Seite angreifen wü rde. Da dieser aber mit den flandrischen Städten in Streit lag, so konnte er den beabsichtigten Angriff nicht ausführen. Heinrich VII. schloß daher den Frieden zu Etaples am 3. Nov. 1492, in welchem sich Karl VIII. zur ratenweisen Zahlung von 750,000 Goldthalern verpflichtete. Um die Südgrenzen seines Reiches gegen Angriffe zu sichern, die ihm von Isabella von Castilien drohten, schloß er mit dieser u. Ferdinand von Aragon einen Vertrag, za Folge dessen er ihnen die Grafschaften Roussillon u. Cerdagne abtrat. Maximilian, jetzt Kaiser von Deutschland, schloß nun auch mit Karl VIII. den Frieden zu Senlis am 23. Mai 1493 u. erhielt dadurch für seinen Sohn Philipp die Mitgift Margarethens zurück. Von seinen Feinden befreit, wandelte den König, welcher seit seiner Vermählung seinem eigenen. Kopfe folgte u. sich mit dein Herzog von Orleans ausgesöhnt hatte, die Luft zu einem Feldzuge nach Italien an, um dieschon von seinem Vater ererbten Ansprüche des jüngeren Hauses Anjou auf Neapel geltend zu machen. Die Aufhetzungen mißvergnügter Emigranten u. die Einladung Ludwigs Moro, Herzogs von Mailand, gaben dazu den Ausschlag. Mit 30,000 Mann u. 140 Stücken Geschütz brach Karl im September 1494 nach Italien auf, obgleich der Papst die Belehnung des Königs mi: Neapel u. Venedig u. die erbetene Hülfe verweigert hatte. Florenz u. Pisa öffneten dem Könige die Thore; er hielt am 22. Febr. 1495 seinen Einzug in Neapel u. wurde hier zum Könige von Neapel u. Jerusalem ausgerufen. Bald aber wurde die Herrschaft der Franzosen, die sich an den eingezogenen Gütern des neapolitanischen Adels bereicherten, in Italien allgemein verhaßt. Der Patriotismus der Italiener besiegte zuletzt den Haß der sich bekämpfenden Parteien u. Staaten, u. endlich kam ein Bündniß zwischen dem Herzog von Mailand, dem Papst Alexander VI., dem Kaiser Maximilian, dem Erzherzog von Österreich u. dem König Ferdinand von Aragonien gegen Karl VIII. zu Stande. Eilig zog dieser den 20. Mai 1495 aus Neapel u. schlug sich den 6. Juli bei Fornuovo durch die Venetianer u. deren Verbündete durch u. befreite den Herzog von Orleans, der zu Novara belagert wurde. Die unter dem Herzog von Montpensier in Neapel zurückgebliebenen 4000 Mann mußten zu Atella capituliren, u. Ferdinand II. gelangte wieder zum Besitz seines Reiches. Der Leichtsinn Karls, welcher lieber die durch Anleihen u. Steuern erworbenen Geldmittelin Vergnügungen vergeudete, als daß er sie zur Unterstützung seiner Kriegsoperationen verwendete, war der Hauptgrund des so raschen Wiederverlustes des Königreichs Neapel. Zurückgekehrt gab er sich Mühe, größere Sparsamkeit in den Hof- u. Staatshaushalt zu bringen u. die Rechtspflege u. Kirchenzucht zu verbessern, doch starb er am 7. April 1498, u. da er keine Söhne hinterließ, so er losch mit ihm die Hauptlinie des Hauses Valois.
VI Die zweite Linie des Hauses Valois (1498–1589). Der nächste Thronerbe war der Herzog von Orleans, der Enkel Ludwigs von Orleans, der Bruder Karls VI. u. Urenkel Karls V. Er bestieg unter dem Namen Ludwig XII. den Thron u. erwarb sich den Beinamen Vater des Volks. Großmüthig verzieh er seinen früheren Gegnern, bes. der Herzogin Anna von Bourbon, der ehemaligen Regentin, u. dem Marschall Tremouille; er minderte auch die Steuern, schenkte dem Lande die bei der Thronbesteigung übliche Abgabe von 300,000 Livres u. umgab sich mit erfahrenen [541] Räthen, ohne deren Befragung er kein Gesetz gab. Weise Gesetze verboten den Verkauf u. Kauf von Justizämtern, beschränkten die Anwendung der Folter u. verschärften die Satzungen der Pragmatischen Sanction. Den Ständen der Normandie gewährte Ludwig XII. einen eigenen Gerichtshof u. denen der Grafschaften Provence u. Forcalq uier ein eigenes Parlament. Von Ludwig XI. war er zur Heirath mit dessen Tochter, Johanna, gezwungen worden u. hatte gleich insgeheim gegen diese Ehe protestirt; jetzt ließ er sich durch den Papst scheiden u. vermählte sich mit der Königin Wittwe, Anna von Bretagne (1499), mit welcher er schon, ehe sie Karl VIII. Leirathete, ein Liebesv. rständniß gehabt hatte. Gleich bei seiner Krönung nahm Ludwig XII. den Titel eines Herzogs von Mailand, auf welches er von seiner Großmutter, Valentine Visconti, Ansprüche hatte, u. eines Königs von Negpel u. Sicilien an. Er verband sich, um seine Ansprüche geltend zu machen, mit Venedig u. Savoyen, gewann den Papst Alexander VI. dadurch, daß er dessen natürlichen Sohn, Cäsar Borgia, zum Herzoge von Valentinois erhob, u. erwarb von den Schweizern das Recht, in ihrem Lande Truppen werben zu lassen. Die Franzosen, durch 5000 Schweizer verstärkt, eroberten im Sommer 1499 unter dem Grafen von Ligny Genua ohne Schwierigkeit u. Ludwig hielt am 6. October seinen Einzug in Mailand. Im April 1500 fiel ihm bei Novara, welches den Franzosen nach der Eroberung wieder verloren gegangen war, der mit einem neuen Heere zurückkehrende Ludwig Moro in die Hände. Nachdem er mit Cäsar Borgia, dem er Unterstützung zur Wiedereroberung der Romagna gewährte, einen Vertrag, dann 11. November 1500 mit den spanischen Königen ein Bündniß, welches die Theilung des Königreichs Neapel zwischen Spanien u. F. bezweckte, u. endlich mit dem Kaiser Maximilian im April 1501 einen Waffenstillstand geschlossen hatte, gelang ihm die Eroberung Neapels, indem sein Heerführer d'Aubigny Capua eroberte u. sein Admiral Philipp v. Ravenstein den König Friedrich von Neapel gefangen nahm. Als aber der Theilungsvertrag mit Ferdinand dem Katholischen, wonach diesem Apulien u. Calabrien als Herzogthum, dem Könige von F. dagegen der Rest als Königreich zustand, zur Ausführung kommen sollte, hielt Ferdinand der Katholische Ludwig durch Unterhandlungen hin u. brach dann plötzlich den Vertrag, um die ganze Beute für sich in Anspruch zu nehmen. Die Spanier griffen unter Gonsalvo di Cordova das französische Heer an, schlugen am 21. April 1505 d'Aubigny bei Seminara u. wenige Tage darauf den Herzog von Nemours bei Cerignola, der Rest des französischen Heeres mußte sich zum Rückzuge wenden u. erlitt 27. December bei Gaeta eine neue Niederlage. Ohne sonderlichen Erfolg setzte Ludwig nun den Krieg an den Pyrenäen fort, bis Ferdinand, Wittwer geworden, Ludwigs Schwestertochter, Germaine de Foix, heirathete, u. der Oheim ihr, gleichsam zur Mitgift, bewilligte, daß Neapel den Kindern, welche Ferdinand mit ihr zeugen würde, gehören sollte; dagegen erhielt F. von Maximilian 5. April 1505 die Belehnung mit Mailand. 1507 zog Ludwig nach Genua, wo 1506 Unruhen ausgebrochen waren, deren Zweck war, der französischen Herrschaft wieder ein Ende zu machen. Die Stadt ergab sich ohne langen Widerstand. Darauf verband sich Ludwig mit dem Kaiser u. dem Papste Julius II., indem er sich der Ligue von Cambrai anschloß, u. zog am 10. Dec. 1508 gegen die Venetianer, schlug Letztere am 14. Mai 1509 bei Agnadello u. nahm die ihm in dem Vertrage von Cambrai zugesagten Städte u. Districte in Besitz. Sich in den Besitz von Mailand u. dem von Venedig eroberten Gebiete sicher wähnend, erneuerte Ludwig die früher mit den Schweizern geschlossenen Verträge nicht, wohl aber 23. März 1510 das mit England geschlossene Bündniß mit dem jungen Könige Heinrich VIII., als F. durch den Tod des Cardinals v. Amboise, der Seele der auswärtigen Politik Ludwigs, einen schweren Verlust erlitt. Zugleich beschloß der Papst, durch die Macht der Franzosen beunruhigt, deren Vernichtung in Italien u. vereinigte sich zu diesem Zweck mit Venedig u. Neapel. Sobald Ludwig die ihm drohende Gefahr erkannte, berief er im September 1510 ein Concil zu Tours, um die Zustimmung der Prälaten zu einem Kriege gegen den Papst zu erhalten. Mit dem Kaiser verbunden, berief er 1. November 1511, nachdem die päpstlichen Truppen sich vor den anrückenden Franzosen unter Triulzio bei Bologna zurückgezogen hatten, ein Concil in Pisa u. ließ den Papst vorladen. Aber von Maximilian nicht wirksam unterstützt, hatte Ludwig keinen anderen Erfolg, als den, daß der Papst das Interdict über dasselbe aussprach u. die Theilnehmer daran, fast nur französische Prälaten, sich ihrer Sicherheit wegen nach Mailand begaben. Dagegen schloß der Papst 4. October 1511 mit den ihm verbundenen Mächten die Heilige Ligue, welcher sich auch 17. November Heinrich VIII. von England anschloß. Siegreich drangen indeß die Franzosen vor. Der junge Gaston de Foix schlug das liguistische Heer bei Ravenna, 11. April 1512, u. obwohl er selbst das Leben verlor, so stand den Franzosen der Weg nach Rom offen. Ehrfurcht vor der Würde des Papstes hielt Ludwig ab, die Vortheile zur völligen Vernichtung der päpstlichen Macht zu benutzen, als die Fortschritte der in Guyenne eingefallenen Engländer, die Entziehung der zwar geringen, aber in politischer Hinsicht wichtigen Unterstützung, welche ihm der Kaiser geboten hatte, u. der Übergang der Schweizer zu der Ligue ihn nöthigten, sich nach Oberitalien zurückzuziehen u. einen Theil seines Heeres nach. Guyenne zu schicken, zumal da auch König Ferdinand von Aragonien erobernd in Navarra eindrang u. sich der französischen Grenze näherte. Der Papst nahm nun ohne Mühe die von den Franzosen besetzten Plätze wieder, u. die Schweizer eroberten im Mai 1512 Mailand. Ludwig schloß, um wenigstens das Herzogthum Mailand halten zu können, am 23. März 1513 mit den Venetianern ein Bündniß, zufolge dessen er auf die früher gemachten Eroberungen verzichtete. Zwar befestigte der Tod des Papstes Julius II. u. die baldige Auflösung der Ligue seine Stellung von Neuem, aber ein abermaliger Versuch zur Wiedereroberung Mailands wurde durch die Schlacht bei Novara, 6. Juni 1513, vereitelt. Während in Folge dieser Schlacht die Franzosen sich eilends aus Italien zurückziehen mußten, setzte Heinrich VIII. nach Calais über, siegte bei Guinegate am 17. August 1513 in der sogen. Sporenschlacht (Journée des éperons, weil die fliehenden Franzosen sich gleichsam nur mit den Sporen vertheidigten) u. eroberte Artios[542] u., in Verbindung mit Kaiser Maximilan, Tournay. Nach diesen glücklichen Erfolgen wollte Maximilian für seinen Enkel Karl die Ansprüche desselben auf Burgund mit Waffengewalt zur Geltung bringen. Schon belagerten die von ihm in Sold genommenen Schweizer Dijon, als La Tremouille, Statthalter von Burgund, dieselben durch Unterhandlungen zu gewinnen wußte. Er versprach ihnen 400,000 Goldthaler u. die Verzichtleistung des Königs auf Mailand. Als sie aber die Belagerung aufgegeben hatten, verwarf Ludwig XII. den ohne seine Einwilligung geschlossenen Vertrag. Der neue Papst Leo X. versöhnte sich mit Ludwig, als dieser am 6. October 1513 das Concil in Pisa verwarf u. dem Lateranischen beitrat. Ferdinand von Aragonien verstand sich leicht zu einem Frieden, als Ludwig einwilligte, ihm den Besitz des Königreichs Navarra nicht streitig zu machen, u. seine Tochter Renata einem von Ferdinands Enkeln zur Ehe gab. Mit England u. dem Kaiser kam 13. März 1514 ein Waffenstillstand zu Stande, welchem 7. August der Friede in London folgte, zu Folge dessen Ludwig, dessen Gemahlin, Anna, gestorben war, mit Heinrichs VIII. 16jähriger Schwester, Maria, sich verheirathete. Ludwig starb bald darauf am 1. Januar 1515.
Da Ludwig XII. keine Söhne hinterließ, so folgte ihm Franz I., Herzog von Angouleme, Sohn Karls von Orleans u. Louisens von Savoyen, mit ihm von einem Ahnherrn, dem Herzog Karl von Orleans, stammend. Franz, noch nicht 20 Jahre alt u. vermählt mit Claudia, älterer Tochter Ludwigs XII., welche ihm das Herzogthum Bretagne schenkte u. ihre Ansprüche auf Mailand übertrug, beschloß, kriegslustig gesinnt, den bereits von seinem Vorgänger vorbereiteten Feldzug zur Wiedereroberung Mailands zur Ausführung zu bringen. Vorher berief er jedoch seine Günstlinge zu den höchsten Staatsämtern u. entließ die bewährten Diener seines Vaters. Zum Kanzler erhob er Anton Duprat, ein gewissenloses Werkzeug der königlichen Willkür, u. zum Cvnnetable u. Gouverneur von Paris den Herzog Karl von Bourbon. Nachdem er im März mit dem Erzherzog Karl (nachmals Kaiser Karl V.) in den Niederlanden ein Schutz- u. Trutzbündniß geschlossen u. mit dem Könige von England den Freundschaftsvertrag auf Lebenszeit erneuert hatte, rüstete er eine Armee von 55,000 Mann aus u. brach, obgleich Ferdinand der Katholische mit England ein Bündniß schloß, das gegen ihn gerichtet zu ein schien, im Juni 1515 gegen Italien auf, wo ihn die von dem Kaiser bekriegten Venetianer als Bundesgenossen erwarteten. Er umging die Alpenpässe, welche die Schweizer besetzt hielten, besiegte dieselben am 13. u. 14. September bei Marignano, nahm Mailand am 12. October ein, u. Maximilian Sforza trat ihm das Herzogthum förmlich ab. Mit dem Papste schloß er schon 13. October in Viterbo einen Frieden, in welchem er Parma u. Piacenza erhielt. u. mit den meisten Schweizercantonen am 7. November in Genf einen Vergleich, welcher ihm gegen eine Geldsumme den Besitz von Bellinzona einräumte u. 29 November 1510 in Freiburg in ein förmliches Freundschaftsbündniß mit allen Cantonen verwandelt wurde. Mit dem Könige Karl I. von Spanien, dem Nachfolger Ferdinands von Aragonien (nachmals Kaiser Karl V.), erneuerte er 1516 in Noyon die alten Verträge u. kaufte Heinrich VIII. die von den Engländern besetzte Stadt Tournay am 4. Oct. 1518 ab. Um sich im Besitze Mailands zu sichern, erkaufte er die Freundschaft des Papstes durch ein Concordat (s.d. ri), 18. August 1516, worin er viele Freiheiten der Gallicanischen Kirche opferte. Zwar protestirte sowohl das Parlament, wie die Pariser Universität gegen dies Concordat, aber der König erzwang die Anerkennung u. Registrirung desselben durch jene Körperschaften mit Gewalt. Während des Friedens führte Franz I. ein glänzendes Hofleben u. vergeudete, um seiner Eitelkeit u. seiner Genußsucht zu fröhnen, ungeheuere Summen, wodurch die Last der Auflagen noch vergrößert wurde. Als 1519 der Kaiser Maximilian gestorben war, bewarb er sich um die deutsche Kaiserwürde u. gewann auch durch große Summen die Stimmen einiger Kurfürsten. Erbittert über das Fehlschlagen seiner Hoffnung, sann er darauf, dem Kaiser Verlegenheiten zu bereiten. Erst trat er 1521 dem mit dem Kanzler von Brabant in Streit liegenden Grafen Robert von der Mark bei, dann, als ihn Heinrich VIII. von England ermahnte, nicht mit dem Kaiser Krieg zu beginnen, leistete er dem Könige Heinrich II. von Navarra zur Wiedereroberung dieses Landes wirksame Unterstützung. Karl) griff nun auch seinerseits zu den Waffen. Adolf von Nassau führte die kaiserliche Armee über die Grenze u. nahm, als die Vermittelung Englands fruchtlos blieb, Ende des Jahres Tournay ein. Schon vorher hatte der Kaiser mit dem Papste ein Bündniß zur Vertreibung der Franzosen aus Italien geschlossen, u. das kaiserlich-päpstliche Heer in Italien eroberte 20. November desselben Jahres Mailand. Der französische Befehlshaber Lautrec verstärkte zwar 1522 sein Heer durch Werbung von Schweizern, wurde aber 27. April bei Bicocca geschlagen. Eine Stadt nach der anderen fiel nun in die Hände der Kaiserlichen, so daß im April 1523 die Franzosen nur noch die Citgdelle von Crem ona in Italien besetzt hielten.
Die Unordnung in den Finanzen, herbeigeführt durch die maßlosen Verschwendungen des Königs u. seiner Mutter, sowie durch die Unterschleife corrupter Begmier, war der tiefere Grund der Kriegsverluste, da die schweizer Söldner wegen unterbliebener Soldzahlung nach u. nach den französischen Dienst verlassen hatten. Um seinen Geldverlegenheiten abzuhelfen, griff Franz I. zu den verwerflichsten Mitteln, indeß er den Stellenverkauf wieder einführte, u. um Geld zu machen, die Justizämter beträchtlich vermehrte. Außerdem begann er zuerst den Grund zu einer dauernden, fortwährend sich mehrenden Staatsschuld zu legen, indem er zunächst bei der Stadt Paris eine Anleihe von 200,000 Livres machte u. zur Deckung der 84 Procent betragenden Zinsen die Weinaccise verpfändete. Inzwischen erwuchs dem Könige im Lande selbst ein gefährlicher Feind, indem der durch die Größe seiner Besitzungen u. durch seine Kriegstüchtigkeit angesehene Herzog von Bourbon (mehrfach von Franz I. in verletzender Weise zurückgesetzt u. mit der Königin-Mutter verfeindet, weil er die ihm angebotene Hand de, selben ausgeschlagen hatte), mit dem Kaiser u. dem Könige von England geheime Verbindungen zum Sturze Franz I. anknüpfte. Der Plan wurde indeß verrathen, der Herzog mußte fliehen u. seine Güter wurden, als er 1527 starb, confiscirt u. mit der Krone vereinigt. Trotz der ihm von England[543] u. Deutschland drohenden Gefahr sandte Franz I. den Admiral Bonnivet im Sommer 1523 nach Italien, während die Picardie von Lautrec gegen Engländer u. Deutsche, Guyenne von La Tremouille gegen die Spanier vertheidigt wurde. Bonnivet, von den Schweizern in Stich gelassen, wurde 30. April 1524 bei Romagnano von den vereinigten Truppen des Kaisers, des Papstes u. der Venetianer geschlagen, u. die Franzosen mußten darauf das ganze Land räumen. Die kaiserliche Armee, geführt von Karl von Bourbon, folgte ihm, fiel in die Provence ein u. belagerte 19. Aug. Marseille; indeß von der starken Heeresmacht, welche Franz I. rasch gesammelt hatte, zur Aufhebung der Belagerung genöthigt, zog sie sich rasch wieder über die Alpen zurück u. wurde nun von Franz I. bis Pavia verfolgt. Während Franz Pavia belagerte, sammelten die Verbündeten ihre Kräfte u. erfochten am 25. Februar 1525 unter den Mauern dieser Stadt einen gländenden Sieg, bei welchem der König selbst gefangen genommen wurde. Uneinigkeit der kaiserlichen Feldherren hinderten das Vordringen ihrer siegreichen Truppen gegen F., wo die Königin-Mutter, als Regen tin, rasch die nöthigen Vertheidigungsanstalten traf, dann erkaufte sie die Freundschaft Englands für 2 Millionen Goldk onen u. machte den Venetianern u. dem Papste Anerbietungen Der König, in Madrid gefangen sitzend, schloß 14 Januar 1526 mit dem Kaiser den Frieden von Madrid, dem zu Folge er gegen völlige Abtretung des Herzogthums Burgund u. Verzichtleistung auf Neapel, Mailand, Tournay u. Arras seine Freiheit erhalten sollte. Zugleich versprach er den Herzog von Bourbon in seine Güter wiedereinsetzen u. ging noch viele andere demüthigende Bedingungen ein. Am 19. März gegen seine beiden ältesten Söhne ausgewechselt, widerrief er sofort alle Zusagen, ließ sich vom Papste des dein Kaiser geleisteten Eides entbinden u. stiftete mit diesem, dem Herzog Franz II. Maria von Mailand u. der Republik Venedig 22. Mai 1526 in Cognac die zweite sogenannte Heilige Ligue. Mit diesen Mächten vereinigte Franz noch England in dem Vertrage zu London 27. April 1527, wonach er dem könige Heinrich VIII. u. dessen Nachfolgern eine jährliche Abgabe von 50,000 Goldkronen zu zahlen versprach, u. ließ Lautrec mit einem Heere in Italien einrücken. Am 27. December 1527 versammelte Franz die Notabeln in Paris, um von ihnen seine Pläne gegen Karl V. bestätigen zu lassen. Diese zeigten sich gefügig u. gewährten dem Könige die verlangte Geldhülse. Der Feldzug von 1528 lief indeß unglücklich ab. Die Genuesen traten zum Kaiser über, u. die zur Eroberung Neapels ausgesandte französische Armee wurde 30. August bei Aversa vernichtet. Im folgenden Jahre wurde eine andere Heeresabtheilung unter St. Pol 21. Juni bei Landriano unweit Mailand geschlagen, u. da der Kaiser den Papst Clemens VII. für sich gewonnen hatte, bot Franz die Hand zum Frieden. Den sogen. Damenfrieden brachten die Königin-Mutter, Louise von Savoyen, u. des Kaisers Vaterschwester, Margarethe, Statthalterin der Niederlande, 5. August in Cambray zu Stande. Derselbe bestätigte einfach den Frieden von Madrid bis auf die Abtretung des Herzogthums Burgund, welche Forderung der Kaiser fallen ließ. Nur die Unmöglichkeit, dem durch den Krieg völlig erschöpften Lande neue Steuern aufzubürden, bestimmte Franz, den Frieden zu bestätigen. In den folgenden Jahren beschränkte sich Franz darauf, den Kaiser dadurch zu schwächen, daß er den protestantischen Fürsten u. dem Sultan Anerbietungen machte, um sie zu einem Kriege gegen Karl V. aufzustacheln. Mit England schloß er gegen denselben 23. Juni 1532 ein Schutz- u. Trutzbündniß. Nachdem er seit 1534 eine ganz neue Organisation des Heerwesens vorgenommen hatte, wobei er zuerst eine Art Conscription ausschrieb, um keine fremden Soldtruppen annehmen zu müssen, erhob er 1536, als das Haus Sforza ausgestorben war, wieder Ansprüche auf Mailand u. versprach dem Kaiser, trotz seiner den Gegnern desselben gegebenen Versprechungen, im Kriege gegen die Osmanen u. die protestantischen Fürsten zu unterstützen, wenn er seinen Sohn Heinrich von Orleans als Herzog von Mailand anerkenne. Da der Kaiser aber den Vorschlag ablehnte, so befahl der König dem Admiral Brion mit einem großen Heere in Savoyen einzurücken, dessen Herzog dem Kaiser verbündet war. Während derselbe in Piemont seine Stellung befestigte, überschritt Karl V. schon die Grenze der Provence, mußte sich aber aus Mangel an Lebensmitteln wieder zurückziehen. Statt ihn zu verfolgen, zog es Franz vor, Flandern anzugreifen, nachdem er den Kaiser durch das Parlament für einen Rebellen hatte erklären lassen, um Flandern als französisches Lehen von Rechtswegen einzuziehen, aber Franz hatte dort eben so wenig Glück wie in Piemont, u. beide Theile, des Krieges müde, schlossen 16. November einen Waffenstillstand, welcher 17. Mai 1538 zu Nizza auf 10 Jahre verlängert wurde u. jede Macht im Besitz der von ihnen besetzten Städte ließ.
Nun schlug Montmorency, damals der Leiter der Staatsangelegenheiten F-s, eine andere Politik ein, indem er durch Freundschaftsbezeugungen den Kaiser zu bewegen suchte, daß er das Herzogthum Mailand freiwillig an F. abtrete. Es gelang ihm, den Kaiser 1540 zu einem Besuche des französischen Hofes zu bewegen. Die in Paris u. später noch gepflogenen Unterhandlungen führten indeß nicht zum Ziel, vielmehr belehnte der Kaiser seinen Sohn Philpp mit Mailand. Darüber erbittert, erließ der König Montmorency u. andere Räthe, welche zu einer friedlichen Politik gerathen hatten, u. knüpfte, da England u. die protestantischen Fürsten Deutschlands seine Anträge zurückwiesen, mit Dänemark, Schweden u. dem Sultan an, nm den Krieg gegen Karl V. von Neuem zu eröffnen. Die Ermordung französischer Gesandten im Mailändischen gab ihm einen Vorwand, den Waffenstillstand von Nizza zu brechen. Er begann 1542 den Krieg mit einem Angriff auf das Herzogthum Luxemburg u. die Grafschaft Rousillon, u. der Herzog von Orleans eroberte dieselben 1543 mit Hülfe des Herzogs von Cleve. In Piemont schlug der Marquis von Guasto die Kaiserlichen 14. April 1544 bei Cerisola, doch hatte dieser Sieg keinen Erfolg, da der Marquis einen Theil seines Heeres nach Frankreich senden mußte, um den vom Kaiser u. von dem Könige von England vorbereiteten Angriff abwehren zu helfen. Als der Kaiser im September 1547 siegreich bis Epernay vordrang u. Paris bedrohte, schloß Franz 18. September mit ihm den Frieden zu Crespy, doch kamen die Bestimmungen desselben nicht zur Ausführung, da Franz, als der Kaiser F.[544] geräumt hatte, sein Wort zurückzog. Den Krieg mit England endete er 7. Juni 1546 durch den Frieden von Guines, zu Folge dessen die Engländer die Grafschaft Boulogne zurückgaben, Franz sich aber zu Zahlung des Jahrgehalts von 50,000 Goldkronen, früheren Verträgen gemäß, verpflichtete. Die durch Ausschweifungen herbeigeführte Zerrüttung seiner Gesundheit u. die völlige Erschöpfung aller Geldquellen hinderte den König, den Krieg gegen den Kaiser wiederaufzunehmen. Er starb 21. März 1547. Seine Regierung hatte F. in wirthschaftlicher u. moralischer Beziehung weit zurückgebracht, Bürgerstand u. Geistlichkeit in ihrer Selbständigkeit beschränkt, dagegen den Adel in seinen Vorrechten begünstigt. Wissenschaft u. Kunst fand an Franz I. einen eifrigen Förderer; er gründete die Universität Angoulème, zog Gelehrte u. Künstler nach Frankreich, trat aber der Reformation mit großer Unduldsamkeit entgegen u. führte die Censur ein.
Heinrich II., der Sohn u. Nachfolger Franz' I., vermählt mit Katharine von Medici u. beherrscht von seiner Maitresse, Diana v. Poitiers, u. dem Connetable Montmorency, den er an den Hof zurückrief, setzte die Regierung in demselben Geiste fort, wüthete gegen die Protestanten mit Folter u. Scheiterhaufen, verschwenoete die Staatseinkünfte an Günstlinge, ruinirte den Handel durch Münzverschlechterungen, vermehrte die Staatsschuldden, verpfändete die Domänen u. veranlaßte durch Vergrößerung der Steuerlasten zahlreiche Auswanderungen; er unterstützte die Schotten, die durch König Eduard I. von England hart bedrängt wurden, 1548 mit Truppen, bis auf Beschluß des schottischen Parlaments die junge Königin, Maria Stuart von Schottland, nach F. gesandt wurde, um sich dem jungen Dauphin Franz zu vermählen. Er zog nun seine Truppen aus Schotland zurück u. begann 1549 den Krieg auf dem Festlande gegen England, indem er Boulogne, das noch in englischen Händen war, belagerte. Indeß tam im März 1550 ein Friede zu Stande, nach welchem Boulogne an F. zurückgegeben wurde u. F. sich zur Rückzahlung der für die Befestigung der Stadt aufgewendeten Kosten verpflichtete. Nun dachte Heinrich II. an Wiederaufnahme des Krieges mit dem Kaiser u. fand dazu einen Anlaß, als 1550 Karl V. mit dem Papst Iulius III. verbunden, dem Hause Farnese Parmg entreißen wollte, weshalb der Herzog von Parma französischen Schutz suchte. Heinrich sagte demselben Hülfe zu u. schloß mit dem Kurfürsten Moritz von Sachsen 5. October 1551 in Friedewalde ein geheimes Bündniß gegen den Kaiser. Im Frühjahr 1552 fiel er in Lothringen ein, nahm Toul u. Metz, da Karl V. ihm kein Heer entgegenstellen konnte, mußte aber die darauf unternommene Belagerung von Strasburg aufgeben. Der Krieg in Italien beschränkte sich auf kleine Streifereien, u. die größeren Unternehmungen zur See, welche Heinrich II., mit den Türken verbunden, gegen Neapel u. Corsica richtete, vereitelte die beiden Ländern von den Genuesern gewährte Hülfe. Indessen nahm der Krieg in Lothringen, Flandern u. Hennegau immer größere Dimensionen an, da beide Theile große Truppenmassen heranzogen. Die Franzosen verheerten das Land, wagten aber keine entscheidende Schlacht, u. Heinrich schloß am 5. October 1556 einen fünfjährigen Waffenstillstand im Kloster Vaucelles bei Cambrai. Auch während des Fried ens dauerten die Zwangsmaßregeln, Anleihen, Stellenverkäufe zur Vermehrung der königlichen Einkünfte fort; die Geistlichkeit betrog der König um 3 Millionen Goldthaler, indem er derselben Erweiterung ihrer Gerichtsbarkeit versprach, im Besitz des Geldes aber vom Parlament dies Versprechen als unzulässig annulliren ließ. Obwohl auf solche Weise der Wohlstand des Volkes untergraben u. der öffentliche Credit vernichtet war, nahm Heinrich II. den Krieg wieder auf, als Papst Paul IV. ihn dazu aufforderte. Beide schlossen 16. Oct. 1555 ein gegenseitiges Schutz- u. Trutzbündniß, u. der Herzog von Guise, dessen Brüder u. Diana von Poitiers vernichteten die friedlichen Absichten Montmorencys. Anfang 1556 führte der Herz og von Guise ein französisches Heer nach Piemont, passirte den Kirchenstaat, um zunächst dem römischen Könige Philipp, zugleich König von Spanien, Neapel zu entreißen, während der Herzog von Nevers die Grenze gegen den von den Spaniern u. den mit denselben verbundenen Engländern in den Niederlanden drohenden Angriff vertheidigte. Die Armee des Letzteren wurde aber am 10. August in der Schlacht bei St. Quentin von dem Herzog von Savoyen fast total vernichtet. Den Verlust glich der von seinem erfolglosen Zuge nach Neapel zurückberufene u. zum Generallieutenant des Reichs ernannte Herzog von Guise durch die Eroberung von Calais u. Guines im Januar 1558 zwar wieder aus, aber die Staatskassen waren durch den Krieg völlig erschöpft, u. die auf einer Reichsversammlung in Paris, auf welcher die Justizbeamten als besonderer Stand erschienen, erpreßten Anleihen verschwendete der König in Hoffesten zu Ehren der Vermählung des Dauphins mit Maria von Schottland. Der Herzog von Guise eroberte indeß noch einige Städte in Flandern, wurde aber 13. Juli bei Grevelingen von dem Grafen Egmont dermaßen aufs Haupt geschiggen, daß Heinrich II. sich zu Unterhandlungen erbot. Uneinigkeit zwischen seinen Gegnern verhalf ihm in den Frieden zu Chateau Cambresis, 6. Febr. 1559 mit England, 2. u. 3. April mit Philipp II. von Spanien abgeschlossen, zu vortheilhaften Bedingungen, indem England mit Calais u. Guines seine letzten Besitzungen in F. aufgab u. das Deutsche Reich Metz, Toul u. Verdun an F. abtrat. Philipp II. heirathete, um den Frieden zu bekräftigen, Heinrichs älteste Tochter Elisabeth, u. Beide verpflichteten sich, um den Calvinismus, der sich immer weiter ausbreitete, zu unterdrücken, die strengsten Maßregeln gegen die Ketzer anzuwenden. Heinrich II. ließ deshalb viele reformirt gesinnte Parlamentsräthe gefangen setzen u. hinrichten. Bei der Doppelvermählung zwischen seiner Tochter Elisabeth u. Philipp II. von Spanien u. der anderen Tochter Margarethe mit dem Herzog von Savoyen traf den König am 29. Juni, als er mit Gabriel von Montgomery, Capitän der schottischen Garde, eine Lanze brach, ein abgesprungener Lanzensplitter in das Auge. Die Wunde hatte 10. Juli 1559 seinen Tod zur Folge.
Unter Heinrichs II. Sohn u. Nachfolger, Franz II., einem an Körper u. Geist gleich schwachen Fürsten. nahmen die Verfolgungen der Hugenotten (s.d.), wie man die Anhänger der Reformirten Lehre nannte, immer größere Verhältnisse an u. verwickelten das Land in blutige Bürgerkriege, welche die Machtstellung F-s nach außen noch mehr verringert haben würden, wenn nicht ähnliche Kämpfe auch die Nachbarstaaten[545] im Inneren beunruhigt u. geschwächt hätten. An der Spitze der reformirten Partei stand das Haus Bourbon. Die Häupter dieses Hauses waren Anton, durch seine Vermählung mit Johanna von Navarra König von Navarra, u. Ludwig, Prinz von Condé, Antons Bruder. Nächst ihnen stand der Admiral Caspar von Chatillon, Herr von Coligny, u. Franz Chatillon, Herr von Andelot, Generaloberst der Infanterie, Beide Neffen des Connetable Montmorency, welcher, zwar selbst Gegner der Reformation, doch wegen der ihm von den Guisen bereiteten Zurücksetzung die Feinde derselben unterstützte, am meisten bei den Hugenotten in Ansehen. An der Spitze der katholischen Partei standen die Guisen, von denen Franz von Guise u. dessen Bruder Karl, Cardinal von Lothringen, die angesehensten waren. Beide, verbunden mit der Königin, übten eine völlige Herrschaft über den Willen des Königs aus. Fortgesetzte Verfolgungen der Hugenotten u. Beleidigungen, die bes. dem Prinzen Condé zugefügt wurden, bewogen diesen, sich an die Spitze der unzufriedenen Partei zu stellen, welche indeß nicht nur von religiösen Motiven, sondern auch wegen der Gewaltmaßregeln der Guisen Opposition gegen die Herrschaft derselben machte. Um die Staatseinkünfte zu vermehren, annullirte die Regierung nämlich ohne Weiteres alle Verkäufe, Verpfändungen u. Schenkungen von Domänen u. erlaubte sich die offensten Eingriffe in privates Eigenthum. Zum Sturz derselben brachte Condé die Verschwörung von Amboise zu Stande, deren Zweck war, die Guisen, die mit dem Hofe in Blois waren, zu überfallen u. gefangen zu nehmen. Diese erhielten aber davon Nachricht, begaben sich nach Amboise u. trafen dort Gegenmaßregeln, so daß, als der Leiter des Unternehmens, Herr von la Renaudie, sie dort im März 1560 angriff, sein ganzer Hause gefangen od. getödtet wurde. Condé, damals selbst im Amboise anwesend, wußte sich so gut zu verantworten, daß man ihm nichts anhaben konnte, aber bald darauf begab er sich nach Bearn zum Könige von Navarra u. bereitete dort einen neuen Plan gegen die Guisen vor. Um der durch die Religionsverfolgungen entstandenen Unruhen ein Ende zu machen u. die zerrütteten Verhältnisse des Reichs zu ordnen, betrieb der Kanzler von F., Michel von L'Hopital, die Berufung einer Art Reichsversammlung nach Fontainebleau, bei welcher jedoch nur die angesehensten Männer des Adels u. der Geistlichkeit erschienen. Diese empfahl dem Könige die Veranstaltung eines Nationalconcils, Einstellung der Ketzerverfolgungen u. Berufung einer allgemeinen Ständeversammlung. Letztere trat Ende October in Orleans zusammen. Auch der Prinz Condé erschien auf derselben, in der Meinung, der Einfluß der Guisen habe sich bereits abgeschwächt. Diese aber hatten keine Mittel gespart, um Anhänger ihrer Partei in die Versammlung zu bringen. Sie erhoben nun die Anklage des Hochverraths gegen den Prinzen u. stellten denselben. vor ein willkürlich zusammengesetztes Gericht. Im Novbr. wurde das Todesurtheil über ihn gesprochen, u. schon sollte es vollzogen werden, als Franz II. am 5. Decbr. 1560 starb.
Die Guisen getrauten sich nicht, den Spruch vollziehen zu lassen, da die Königin-Mutter, Katharina von Medici, ihre Zustimmung verweigerte, vielmehr sich gegen den König von Navarra, welchem ein gleiches Schicksal, wie das seines Bruders, von Seiten der Guisen drohte, freundlich gesinnt bezeigte, um denselben zu vermögen, daß er zu ihren Gunsten auf die ihm zustehende Vormundschaft über den jungen, erst 10 Jahre alten Nachfolger u. Bruder Franz' II., Karl IX., Verzicht leiste. Sie erreichte ihren Zweck u. herrschte nun thatsächlich als Regentin von F. Schon unter Heinrich II., ihrem Gemahl, hatte Katharina großen Einfluß auf die Regierung geübt, mußte aber später den Guisen weichen, so daß ihr von diesen. während Franz' II. kurzer Regierung, mit Hülfe der jungen Königin Maria Stuart, ihrer Nichte, alle Herrschaft entrissen wurde. Katharina setzte während dieser Zeit alle Hebel der macchiavellistischen Politik in Bewegung; sie unterstützte, obwohl sie der Reformation abhold war, die protestantische Partei heimlich gegen die Guisen u. umgab sich, um Anhänger zu gewinnen, mit einem durch Schönheit u. Liebenswürdigkeit ausgezeichneten weiblichen Hofstaat, welcher für das jüngere Geschlecht des Adels eine große Anziehungskraft besaß. In diesem Geiste führte sie die Regierung fort. Anfangs war sie genöthigt, die Herrschaft mit dem Könlge von Navarra zu theilen, u. berief 13. December eine allgemeine Ständeversammlung, um die Beschwerden u. Wünsche derselben zu vernehmen. Auf dieser Versammlung wurde zum ersten Male ein ausführlicher Bericht über die Finanzlage des Staates von der Regierung erstattet, aus welchem sich eine Schuldenlast von über 43 Mill. Livres ergab. Zur Tilgung derselben versprach der König Minderung der Hofausgaben u. erwirkte dagegen die Erhöhung einzelner Steuern. Zur Ausführung der Reformen in der Rechtspflege, Kirchenverfassung u. der Verwaltung erließ der Kanzler am Schlusse der Reichsversammlung die Ordonnance d'Orleans, bestehend aus 150 Artikeln. Aber die vortrefflichen Absichten des Kanzlers scheiterten an der Selbstsucht der übrigen Räthe des Königs, an der Schwäche des bald allen Einflusses beraubten Königs von Navarra u. an der Herrschsucht der Katharina von Medici. Letztere gewann den Connetable für sich, u. dieser bildete mit dem Herzog von Guise u. dem Marschall St. André das spottweise sogen. Triumvirat zur Unterdrückung der reformirten Lehre. Diesem gegenüber fürchtete Katharina wieder Einbuße ihrer Macht u. unterstützte deshalb die toleranten Absichten des Kanzlers. Als aber nun die Hugenotten sich Ausschweifungen erlaubten, Kirchen plünderten u. der Bilder beraubten u. die neue Lehre in Folge des Toleranzedictes vom 17. Januar 1562 u. des Religionsgesprächs in Poissy immer festere Wurzeln schlug, griff die katholische Partei zu Gegenmaßregeln. Der Herzog von Guise überredete den König von Navarra, sich von der Reformation loszusagen, u. veranlaßte dann durch das Gemetzel von Vassy, wie der Angriff der Guisischen Reiterschaar auf die unbewaffneten Bewohner des Dorfes Vassy während des Gottesdienstes genannt wird, den Ausbruch des 1. Hugenottenkrieges (s. Hugenotten). In Folge dessen überließ Condé für die seiner Partei gewährte Unterstützung der Königin Elisabeth von England die Stadt Havre. Der Krieg endete mit der Ermordung des Herzogs von Guise bei der Belagerung von Orleans, worauf der Friede von Orleans am 12. März 1563 zu Stande kam, zu Folge dessen den [546] Reformirten Gewissensfreiheit, aber kein öffentlicher Gottesdienst gestattet wurde. Die Engländer gaben Havre 11. April 1564 gegen 120,000 Thaler Entschädigung zurück. Schon vorher, 17 August 1563, wurde Karl für mündig erklärt, jedoch ohne Befragung des Parlaments in Paris. weshalb dasselbe Gegenvorstellungen erhob, schließlich aber der Gewalt nachgeben mußte. Da der Herzog von Guise todt war, trat Katharina, in ihrer Herrschsucht über den König nur von dem Prinzen von Condé beengt, der Partei desselben entschieden gegenüber, u. bald waren die Ketzerverfolgungen wieder in vollem Gange. Mord, Brand, Raub, Plünderung u. Schandthaten aller Art wurden im Lande verübt, ohne daß der Arm des Gesetzes die Verbrecher erreichen konnte. In Bayonne hatte Karl IX. u. seine Mutter 1565 eine Zusammenkunft mit des Ersteren Schwester, Elisabeth, Gemahlin Phlipps II. von Spanien, u. mit dem Herzog von Alba. Die Hugenotten, wegen dieser u. anderer Vorgänge, wie der Werbung von 6000 Schweizern u. des Einrückens des Herzogs von Alba in den Niederlanden, argwöhnend, daß es auf ihre völlige Vernichtung abgesehen sei, wollten den König auf dem Lustschloß in Monceau aufheben, während Andere sich mehrer fester Plätze versicherten. Aber es gelang dem Könige zu entfliehen, u. nun brach der 2. Hugenottenkrieg aus (s. Hugenotten), welchen der Friede von Longjumeau 23. März 1568 endigte. Der König versprach darin die Aufrechterhaltung des Edicts von Amboise. Auf Katharinas Wunsch erhielt jetzt, da der Connetable in Folge einer in der Schlacht bei St. Denis gegen Condé (10. November 1567) empfangenen Wunde starb, ihr Lieblingssohn, der Herzog Heinrich von Anjou, den Oberbefehl über die königliche Armee. Das Mißtrauen dauerte jedoch fort, u. schon nach 6 Monaten kam es zum 3. Hugenottenkrieg, an welche auch der König von Navarra, nachmals Heinrich IV., dessen Mutter, der Prinz von Oranien, mehrere protestantische Fürsten Deutschlands mit Truppen, u. die Königin von England mit Subsidien im Interesse der Hugenotten sich betheiligten. Dieser Krieg wurde 1570 durch den Frieden von St. Germain geendigt, in welchem nicht nur das Edict von Amboise bestätigt, sondern auch die staatsrechtliche Gleichberechtigung der Reformirte anerkannt wurde.
Inzwischen suchte der 1570 mit Elisabeth, Toch. ter des Kaisers Maximilian II., vermählte Könia sich seiner Mutter gegenüber selbständiger zu stellen sein Verkehr mit den Häuptern der Hugenotten, Coligny u. Condé, wurde mit der Zeit freundlicher, ja er ließ Ersterem sogar 100.000 Liores als Entschädigung für Verluste während des Bürgerkrieges auszahlen u. ermächtigte ihn, Truppen zu einem Angriff auf die Spanisch. Niederlande auszuheben. Dadurch u. durch die Vermählung seiner Schwester Margarethe mit dem Könige Heinrich von Navarra (18. August 1572) entfernte der König fast all u. jedes Mißtrauen, steigerte aber den Groll seiner Mutter gegen Coligny u. dessen Parteigenossen. Mit dem Herzog von Anjou einverstanden, dang sie einen Meuchelmörder, welcher indeß Coligny nur verwundete. Obwohl der König seinen heftigsten Unwillen über dies Ereigniß zu erkennen gab, griff doch das Mißtrauen der Hugenotten wieder um sich, u. viele ihrer ange ehensten Häupter, welche zur Vermählung des Königs von Navarra nach Paris gekommen waren, verließen die Stadt. Katharina glaubte nun leine Zeit verlieren zu dürfen, um ihren Plan zur Ermordung der in Paris anwesenden Hugenotten zur Ausführung zu bringen. Es gelang ihr auch, den wankelmüthigen, zu Furcht u. Mißtrauen geneigten König am 23. August zu einem geheimen Befehle zu bestimmen, in Folge dessen 24. Aug. 1572 das unter dem Namen Bartholomänsnacht bekannte Blutbad (s. Pariser Bluthochzeit) unter den Hugenotten angerichtet wurde. Unter den Ermordeten war Coligny der erste. Ähnliche Ereignisse in den größeren Städten des Reichs brachten die reformirte Partei völliger Vernichtung nahe. Karl IX. schob Anfangs alle Schuld auf die Guisen, bald aber erklärte er im Parlament, daß die That auf seinen Befehl geschehn sei, um die Hugenotten wegen ihrer Verbrechen zu strafen. Die Verzweiflung trieb indeß die Hugenotten zu energischer Gegenwehr. Der Stützpunkt der Partei wurde die Stadt la Rochelle, u. mit der Belagerung derselben durch den Herzog von Anjou begann 1573 der 4. Hugenottenkrieg. Die Wahl des Herzogs zum Könige von Polen verschaffte der Partei der Reformirten freieren Spielraum. Dazu kam, daß sich eine neue Partei bildete, die der sogenannten Politiker od. Mißvergnügten, welche Toleranz verlangten, auf eine durchgreifende Reform der Rechtspflege u. Verwaltung drangen u. den Sturz der Königin Katharina beabsichtigten. An ihrer Spitze standen der König von Novarra, der Prinz Condé u. viele andere hervorragende Personen, welche nur zum Schein die katholische Religion bekannten. Ihnen schloß sich der jüngste Bruder des Königs. der Herzog Franz v. Alençon, an, zog es aber vor, als der Plan des Aufstandes vorbereitet war, denselben der Königin Mutter zu hinterbringen, um sich deren Gunst zu erwerben. Diese aber ließ ihn u. den König von Navarra streng bewachen, während Condé nach Deutschland floh (Febr. 1574). Trotzdem erfolgte die Waffenerhebung der Reformirten u. damit der 5. Hugenottenkrieg (s. Hugenotten). Kurz nach Ausbruch desselben starb Karl IX. am 30. Mai 1574 in dem Schloß Vincennes.
Da der Thronfolger Heinrich III., Bruder des kinderlosen Karl IX., die polnische Krone angenommen hatte u. sich bereits seit einigen Monaten in Polen befand, so übernahm, nach dem Testamente Karls IV., Katharina v. Medici die Regentschaft bis zur Ankunft des Königs, welche im September 1574 erfolgte. Inzwischen war die aufständische Partei durch den Übergang des Marschalls v. Damville verstärkt worden, u. Politiker u. Reformirte schlossen am 10. Febr. 1575 die Union zu Nismes. Im Sept. entwich der Herzog v. Alençon vom Hofe u. schloß sich den Verbündeten an; im Febr. 1576 folgte der König von Navarra diesem Beispiele. Heinrich III. dagegen, von einem großen, zum Theil in Deutschland geworbenen Heere bedroht, schloß am 6. Mai 1576 mit den Verbündeten einen Vertrag, wonach den Hugenotten volle Religionsfreiheit bewilligt wurde. Indessen machten die fanatischen Katholiken neue Anstrengungen, die reform irte Religion zu unterdrücken. Zelotische Priester hetzten das Volk auf, u. die vom Papste gestiftete Heilige Ligue fand unter einflußreichen adligen Herren zahlreiche Anhänger. Der politische[547] Ausgangspunkt der liguistischen Bestrebungen war die Erhebung der Guisen (Haus Lothringen) auf den französischen Thron, damit nicht Heinrich v. Navarra, der muthmaßliche Thronerbe, (Heinrich III. war kinderlos u. der Herzog v. Alençon unvermählt) zur Regierung gelange. Heinrich III. warf sich, schwach und unentschlossen, der liguistischen Partei in die Arme. Am 6. Dec. 1576 eröffnete er die allgemeine Ständeversammlung zu Blois, auf welcher der Adel mit 72, die Geistlichkeit mit 102, der dritte Stand mit 150 Mitgliedern vertreten war. Ueber die Verkesserungen der Verwaltung u. Übertragung der gesetzgebenden Gewalt an die Ständeversammlung ging der König, ohne bestimmte Zusagen zu machen, hinweg, fand aber bei allen drei Ständen Zustimmung zu seiner Absicht, die reformirte Lehre zu unterdrücken. Condé u. der König v. Navarra erkannten die Ständeversammlung wegen der bei den Wahlen vorgekommenen Gesetzwidrigkeiten, welche der katholischen Partei das Übergewicht gaben, nicht an u. rü steten sich zum Widerstande. Trotz der Geneigtheit der Stände zur Unterdrückung der Hugenotten waren dieselben aber in ihren Geldbewilligungen sehr schwierig, zumal da die Staatsschulden bereits über 100 Mill. Livres betrugen. Der Krieg wurde deshalb nur lässig geführt u. 17. Sept. 1577 durch den Frieden zu Bergerac geendet, welcher den Inhalt der früheren Verträge fast dem Wortlaute nach bestätigte. Dieser Frieden wurde durch einen Separat-Frieden mit dem Könige von Navarra zu Nerac 28. Febr. 1578 noch bekräftigt. Von nun an ging die Politik Katharinas, welche noch immer die Seele der Regierung war, dahin, die Häupter der verbündeten Parteien unter sich zu veruneinigen. Dies Bemühen scheiterte an der Klugheit des Königs v. Navarra, u. als trotz des Friedensedictes die Reformirten den ihnen zugesagten gesetzlichen Schutz nicht fanden, verweigerte dieser 1580 die Herausgabe der ihm als Unterpfand eingeräumten festen Plätze Damit begann der 7. Hugenottenkrieg, welcher indeß schon am 26. Nov. mit einer Bestätigung des Friedens von Nerac beendigt wurde. Hauptgrund dieser raschen Beendigung des Krieges war der Wunsch des Königs, seinen Bruder, den Herzog v. Alençon, aus F. zu entfernen, um vor dessen ehrgeizigen Plänen sicher zu sein. Aus diesem Grunde gewährte er dem Herzoge, welcher sich an die Spitze der gegen die spanische Herrschaft empörten Niederländer stellte, im Geheimen Unterstützung zu seinem Plane, sich zum Herrn der Niederlande zu machen. Ohne sein Ziel erreicht zu haben, starb der Herzog 1584, so daß nun Heinrich v. Navarra der Krone am nächsten stand. Dieser Umstand spornte die Katholiken zu neuen Anstrengungen an. Zwar hatte sich die Ligue fast ganz aufgelöst, aber ein Überbleibsel derselben bestand noch in Paris, die Faction des Seize (Bund der Sechzehner). An der Spitze stand ein reicher Bürger, la Roche-Blond, u. ein Ausschuß von 16 Personen, welche in den 16 Vierteln der Stadt für Ausbreitung des Bundes zu wirken hatten (daher der Name). Vom König anfangs nicht beachtet, erhielt diese Verbindung eine große Wichtigkeit als der Herzog von Guise sich an die Spitze derselben stellte, um seine Pläne zur Erwerbung des französischen Thrones durchzusetzen. Indeß verbarg der Herzog seine selbstsüchtigen Absichten unter dem Vorgeben, den Cardinal von Bourbon auf den Thron zu erheben, u. schloß im Schlosse Joinville 31. Dec. 1584 mit Philipp II. von Spanien einen Vertrag, worin dieser ihm zur Ausführung seines Vorhabens Hülfsgelder zusagte. Da der König sich nicht entschließen konnte, der ihm drohenden Gefahr durch Gegenmaßregeln vorzubeugen, geschahen die Werbungen der neuen Ligue ungestört, u. am 1. April fand die Waffenerhebung derselben statt, eingeleitet durch ein Manifest des Cardinal von Bourbon. Muthlos u. um seine Krone besorgt, schloß Heinrich III. darauf 7. Juli zu Nemours einen Vertrag mit der Ligue, in welchem er alle Edicte zu Gunsten der Hugenotten widerrief, den Sold für die von den Guisen geworbenen Truppen zu zahlen u. den Guisen mehrere feste Plätze als Unterpfand zu geben sich verpflichtete. Zudem sprach der Papst Sixtus V. den Bann über Heinrich v. Navarra u. den Prinzen v. Condé aus. Beide vereinigten sich darauf mit dem jungen Herzog v. Montmmorency u. eröffneten zu Anfang des Jahres 1586 den 8. Hugenottenkrieg. (s. Hugenotten.) Da Heinrich III., zwischen beiden kriegführenden Parteien stehend, seine Krone u. sein Leben von den Liguisten bedroht sah, indem diese das Volk in Paris gegen ihn aufhetzten u. die königlichen Truppen 12. Mai 1588 (Barrikadentag) zwangen, die Stadt zu verlassen, so gab er ihnen Anfangs nach u. erließ 19 Juli das Unionsedict zu Gunsten der Ligue. Um gegen die Übergriffe der Häupter derselben ein Gegengewicht zu erhalten, berief er eine Ständeversammlung nach Blois. Aber statt dessen sah er sich noch mehr in die Enge getrieben, denn die Stände billigten den Krieg gegen die Hugenotten, verweigerten aber die Mittel, denselben zu führen, u. zogen die Finanzbeamten des Königs wegen unordentlicher und schlechter Verwaltung zur Verantwortung. Der König, nicht mit Unrecht argwähnend, daß der Herzog v. Guise die Stände inspirire, u. schon vorher von diesem u. dem Bruder desselben auf empörende Art beleidigt, ließ Beide 23. Dec. 1588 in seinem Palaste erm orden. Wahrscheinlich wußte seine Mutter Katharina unt diese That; sie selbst starb bald darauf 15. Jan. 1589. Der Mord des Guisen brachte die ganze Partei desselben zu offenem Aufruhr. An die Spitze der Ligue trat der Bruder des Ermordeten, der Herzog von Mayenne, welcher nach Paris eilte u. dort eine revolutionäre Regierung constituirte. Machtlos u. von seinem Heere verlassen, warf sich Heinrich III. dem König von Navarra in die Arme. Mit diesem drang er siegreich gegen Paris vor, wurde aber während der Belagerung der Stadt von einem fanatischen Dominicaner, Jakob Clement, in einem Landhaus bei St. Cloud am 1. August 1589 ermordet.
VII. Das Haus Bourbon aus dem französischen Throne (1589–1792). A) Bis zum Zeitalter Ludwigs XIV. u. XV 1589–1643. Da mit Heinrich III. der Mannsstamm der Valois erloschen war, so nahm Heinrich von Navarra, als König von F. Heinrich IV. der Große, da er der einzige Prinz des jüngeren Bourbonischen Stammes u. der nächste Verwandte der Valois war (s. Bourbon), sogleich den Titel König von Fu. Navarra an, während die Ligue, u. an ibrer Spitze der Herzog von Mayenne, den Cardinal v. Bourbon (s. Bourbon 6) in Übereinstimmung mit dem Parlament als Karl X. zum König proclamirte. Der Cardinal nahm aber[548] die Krone nicht an u. starb schon 1590. Heinrich sah sich trotzdem in eine schlimme Lage versetzt. Ein großer Theil des Adels, welcher im königlichen Heere diente, verließ, ihn, ebenso auch viele Reformirte, als er seinen Übertritt zur Katholischen Religion aus politischen Rücksichten in Aussicht stellte. Dadurch wurde sein Heer so vermindert, daß er die Belagerung von Paris aufgeben mußte. Aber der männliche Muth des Königs, seine Erfahrung, Leutseligkeit und Klugheit gaben ihm bald eine festere Stellung gegenüber dem Herzog von Mayenne, der nun das ganze Land zum Kriege gegen die Ketzer aufbot. Der König, um den Unterhalt seiner Truppen zu erleichtern, theilte seine Armee in 3 Theile, wovon 2 in die Picardie u. Champagne marschirten, während er selbst mit dem Rest, etwa 10,000 M., nach der Normandie zog, um sich miteinem englischen Hülfscorps zu vereinigen, das ihm die Königin Elisabeth zuschickte. Dieses Corps kam aber erst im October an, u. schon im September erschien der Herzog von Mayenne mit 25,000 M. vor Dieppe, wo Heinrich bei dem Dorfe Arques im Lager stand. Die Angriffe der Liguisten schlug Heinrich zurück, u. als ihm bald darauf Verstärkungen vom Herzog von Longueville zugeführt wurden, gab Mayenne fernere Versuche auf u. zog mit seiner Armee nach Flandern, wo er die ihm vom Philipp II. von Spanien zugesagte Hülfe aus den Niederlanden erwartete, während Heinrich mit 4000 Engländern vereinigt am 1. Nov. vor Paris erschien. Da aber der Herzog v. Mayenne zur Hülfe herbeieilte, hob der König die Belagerung auf u. ging nach Tours u. von dort nach Maine u. der Normandie, die er fast ganz unterwarf. Von den Schweizercantonen u. den Venetianern mit Soldtruppen unterstützt, wendete er sich dann von Neuem nach Paris, schlug am 14. März 1590 den Herzog v. Mayenne u. den span. General Egmont bei Ivry, schloß im Mai nochmals Paris ein, u. schon war die völlig ausgehungerte Stadt zur Übergabe geneigt: als der Statthalter der Niederlande, der Herzog von Parma, mit spanischen Truppen anrückte u. den König zur Aufhebung der Belagerung nöthigte. Als der Cardinal Bourbon gestorben war, machte sein Neffe, der jüngere Cardinal Karl v. Bourbon, u. Philipp II., König von Spanien, für seine Tochter Eugenie auf den Thron Ansprüche. Außerdem hoffte der Herzog von Lothringen die Krone für seinen Sohn zu gewinnen, u. der Herzog von Savoyen beanspruchte dieselbe als Sohn einer Tochter Franz' I. Da der Herzog von Mayenne nicht den Muth hatte, selbst den Thron an sich zu reißen, aber auch keinen fremden Fürsten begünstigen wollte, so sah er seine Thätigkeit als Generallieutenant des Königreichs, wozu ihn die revolutionäre Regierung u. das Parlament ernannt hatte, durch die Umtriebe der einzelnen Parteien sehr gehemmt. Sowohl ihm als auch dem Könige fehlten die Geldmittel, um ein großes Heer unterhalten zu können, weshalb der Krieg von beiden Seiten sich nur auf kleine Gefechte u. die Einnahme einzelner Städte beschränkte. Während Heinrich die Zeit benutzte, um Geld u. Truppen von England, den Vereinigten Niederlanden u. den protestantischen Fürsten Deutschlands zu erhalten, vergrößerte sich der Zwiespalt in der Ligue, indem der Herzog von Mayenne mit dem Bunde der Sechszehn sich immer mehr verfeindete, als dieser erst die spanische Partei, dann den jungen seiner Hast entflohenen Herzog v. Guise begünstigte. Endlich sah sich Mayenne sogar genöthigt. gegen den Bund der Sechszehn, welcher eine förmliche Pöbel- u. Schreckensherrschaft in Paris errichtet hatte, einzuschreiten, u. ließ 4. Dec. 4 Mitglieder desselben hinrichten. Seit Oct. 1591 belagerte Heinrich IV. Rouen, aber der Herzog von Parma, von päpstlichen Truppen unter dem Herzog von Montemarciano verstärkt, zwang ihn am 20. April die Belagerung aufzuheben. Heinrich IV. knüpfte neue Verhandlungen mit dem Papste u. Mayenne an, worin er seinen Übertritt zur Katholischen Kirche zusagte, wofern er, von ihnen als König anerkannt, ohne Zwang das reformirte Bekenntniß aufgeben könne. Da diese Verhandlungen zu keinem Ziele führten, so entschloß er sich endlich, um sich die Krone zu sichern, die innere Ruhe wiederherzustellen u. zu verhüten, daß das Land unter den ehrgeizigen Plänen fremder Machthaber leide, öffentlich zur Katholischen Kirche überzutreten. Während in Paris seit Januar 1593 eine von Mayenne berufene Ständeversammlung tagte, residirte Heinrich IV. in St. Denis. Vergeblich bemühte sich der spanische Gesandte, die Stände zu einer Königswahl im Sinne Philipps II. zu bewegen, es kam vielmehr am 31. Juli zwischen den streitenden Parteien zu einem Waffenstillstande. Wenige Tage vorher, 25. Juli, trat Heinrich IV. zur Katholischen Kirche über, u. der Erzbischof von Bourges sprach ihn vom Banne los. Durch diesen Act erlitt die Stimmung einen großen Umschwung zu Gunsten des Königs, welcher den Abfall der Reformirten durch die Zusage, sie in Ausübung ihrer Religion nicht hindern zu wollen, verhütete. Vor Ablauf des Waffenstillstandes am 27. Dec. erließ er ein Amnestieedict für Alle, welche sich von der ihm feindlich gesinnten Partei lossagten, u. die Folge davon war, daß eine große Anzahl von Städten ihre Unterwerfung unter die königliche Gewalt aussprachen, so Bourges, Lyon u. Orleans. Am 27. Febr. 1594 ließ sich Heinrich IV. zu Chartres von dem Bischof dieser Stadt krönen (Rheims war noch in den Händen der Ligue). Am 6. März verließ Mayenne Paris, um sich zu dem spanischen Hülfsheere zu begeben, u. in der Nacht vom 21. auf 22. März öffnete der Graf v. Brissac, Gouverneur von Paris, dem Könige die Thore der Stadt. Ohne Widerstand u. unter dem Jubel des Volks zog Heinrich IV. ein u. vermehrte rasch die Zahl seiner Anhänger durch Milde u. Güte, indem er in einem Friedensedict allen seinen Feinden von Neuem Verzeihung verhieß. Nachdem Heinrich Rouen durch Capitulation gewonnen hatte, schlug er die Spanier u. Liguisten dreimal, u. als auch der Hauptstützpunkt derselben, Laon, in seine Hände gefallen war (2. Aug.), schlossen der Herzog v. Guise, welcher das Gouvernement der Provence erhielt, u. der Herzog v. Lothringen im Nov. mit dem Könige Frieden. Der Bürgerkrieg war damit fast zu Ende, als der Mordversuch eines Fanatikers, Namens Chatel, das Leben des Königs bedrohte. Die Absicht des Mörders schlug fehl u. hatte außerdem die Vertreibung der Jesuiten, als Anstifter des Verbrechens, aus F. zur Folge. 1595 rückte Heinrich, nachdem er dem Könige von Spanien den Krieg erklärt hatte, mit einer spanischen Armee in Burgund u. der Franche Comté, wo der Herzog von Mayenne sich zu halten suchte, ein u. schlug die Spanier im Mai bei Fontaine Française. Unglücklich waren seine Generale in der [549] Picardie gegen den spanischen General Ferantes. Dessen ungeachtet unterwarfen sich im Sept. 1595 nachdem auch der Papst dem Könige Absolution ertheilt u. den Bann aufgehoben hatte, die Häupter der lignistischen Partei, die Herzöge von Mayenne u. Joyeuse. Nur die Spanier waren noch als Feinde übrig, diese eroberten zwar 1595 Donlens u. Cambray, 1596 Calais u. Ardres u. überrumpelten 1597 Amiens; aber Heinrich, der schon im Mai 1596 mit der Königin von England ein Bündniß geschlossen hatte, welchem auch die Niederlande beitraten, entriß ihnen die Stadt am 25. Sept. Der Friede mit Spanien, welcher zu Vervins 2. Mai 1598 abgeschlossen wurde, bestätigte den Frieden von Chateau-Cambresis, indem Frauzosen u. Spanier gegenseitig Alles herausgaben, was sie seit 1595 von einander erobert hatten. Während der Friedensunterhandlungen ergab sich auch der Herzog von Mercoeur, Gouverneur der Bretagne, so daß nun all u. jeder Widerstand des Adels in F. besiegt war. Einen Streit über das Fürstenthum Saluzzo mit dem Herzog von Savoyen beendete 17. Jan. 1601 der Friede zu Lyon, worin F. Savoyen den Besitz des streitigen Saluzzo zugestand, aber dagegen Bresse, Bugey, Valraney u. Ger erhielt.
Die erste wichtige Regierungshandlung Heinrichs IV., als er sich im Vollbesitz seiner königlichen Gewalt sah, war das am 13. April 1598 erlassene Edict von Nantes, worin zwar die Ausübung des reformirten Gottesdienstes auf bestimmte Städte u. Districte beschränkt, sonst aber volle Gewissensfreiheit u. politische Gleichberechtigung der Reformirten mit den Katholiken ausgesprochen wurde. Während die privaten Verhältnisse Heinrichs IV. der Sittenlosigkeit u. dem Hange zum Wohlleben, wodurch seine Zeit charakterisirt ist, entsprachen, zeigte er sich als Herrscher voll Kraft, Würde u. Gerechtigkeit. Unterstützt von seinem vortrefflichen Minister Sully u. von andern nicht nach dem Range, sondern nach staatsmännischen Fähigkeiten ausgewählten Räthen, ordnete er das verworrene Finanzwesen (die Staatsschuld belief sich auf 345 Mill. Livres), steuerte der Corruption des Richter- u. Beamtenstandes, beförderte den Nationalwohlstand, hob den Ackerbau u. das Fgbrikwesen, legte den Kanal von Briare an, begünstigte die Maulbeerbaumpflanzungen u. die Seidenzucht, errichtete die Gobelinsfabrik, sendete Colonien nach Canada u. Guyana, baute u. verschönerte den Pont neuf, die Schlösser von St. Germain, Fontainebleau, Louvre u. errichtete mehrere Hospitäler u. Gelehrte Schulen. Dabei vermehrte er das Heer u. verbesserte die Festungen. Trotzdem gestaltete sich die Finanzlage des Staates von Jahr zu Jahr günstiger, freilich nicht ohne einen lästigen Steuerdruck. Um den Umtrieben der Spanier, welche bei einigen Gouverneurs u. Großen zeitweise Erfolg gatten, zu begegnen, organisirte er eine geheime Polizei, öffnete aber unter gewissen Beschränkungen sein Reich wieder dem Orden der Jesuiten. Er vermittelte den Frieden zwischen Spanien u. den Niederlanden, dem Papst u. Venedig u. stellte das Ideal eines ewigen Friedens u. einer europäischen Fürstenrepublik auf Zwar scheiterten seine humanen Absichten in der angestrebten Form, aber er brachte es wenigstens durch engen Anschluß an England u. die Vereinigten Niederlande dahin, daß sich eine Art europäisches Gleichgewicht bildete, indem er das Übergewicht Spaniens u. Österreichs in der europäischen Politik paralysirte. Sein u. letzter wichtiger Act in Bezug auf auswärtige Politik war sein Bündniß mit der Union der protestantischen Fürsten Deutschlands u. seine Kriegsrüstung gegen Spanien. Als er sich aber, bevor er in den Krieg zog, noch mit seiner zweiten Gemahlin, Maria von Medici, krönen lassen wollte, wurde er vor Beginn der Feierlichkeiten am 14. Mai 1610 in der Rue de la Feronie in Paris von einem katholischen Fanatiker, Franz Ravaillac, erdolcht.
Der neunjährige Ludwig XIII. der Gerechte folgte seinem Vater Heinrich IV. Die Regentschaft führte die Königin Maria von Medici mit Hülfe ihres Landsmanns Concini, des Herzogs von Epernon u. des Pariser Parlaments, nachdem sie die Prinzen Condé u. den Grafen v. Soissons, welche dem Parlament das Recht streitig machten, die Regentschaft ohne Zuziehung der Prinzen von Geblüt zu bestellen, durch große Jahrgelder gewonnen hatte. Anfangs blieb Maria der Politik Heinrichs IV. treu, ließ zwar den Angriff auf Spanien fallen, gewährte aber den protestantischen Fürsten die zugesagte Hülfe gegen Österreich, u. diese eroberten, von einem französischen Heere unterstützt, 2. Sept. 1610 die Stadt Jülich, um welche sich der Streit mit dem Kaiser drehte. Zu derselben Zeit wurde Ludwig gekrönt. Aber schon jetzt zeigte sich die allmälig eintretende Veränderung des Regierungssystems. Sully, mit den übrigen Ministern in Widerspruch, namentlich in Betreff der Finanzverwaltung u. der Politik gegen Spanien, wurde genöthigt abzudanken. Dagegen wurde Concini zum Marschall von Ancre ernannt. Dieser suchte, um die Macht des Prinzen von Condé u. dessen Parteigenossen, des Grafen v. Soissons, zu schwächen, die reform irte Partei unter sich zu veruneinigen, während er die Regentin immer mehr zu einer Verbindung mit Spanien u. dem Papste hintrieb. Die fortdauernden Begünstigungen Ancres, welcher 30. Mai 1612 eine Defensivallianz mit Philipp III. von Spanien beschloß, steigerte den Unmuth der von der Theilnahme an der Regierung ausgeschlossenen Großen. Der Prinz Condé, die Herzöge von Bouillon, Nevers, Vendome u. A. verließen den Hof u. sammelten Anfangs 1614 Truppen bei Mezières. Nun gab die Königin scheinbar nach, u. am 15. Mai 1614 kam ein Vergleich in St. Ménéhould zwischen der Regentin u. dem Prinzen von Condé zu Stande, demgemäß im August d. I. eine allgemeine Versammlung der Reichsstände berufen werden u. diese über die streitigen Punkte entscheiden sollte. Die Stände traten 10. Oct. in Paris zusammen (es war dies die letzte vor der Französischen Revolution berufene Reichsversammlung), u. der König, jetzt volljährig, eröffnete die Versammlung persönlich. Bei dieser Gelegenheit trat zum ersten Male der Zwiespalt zwischen Adel u. Bürgerstand in greller Weise hervor. Bei allen Verhandlungen, wo die Interessen beider ins Spiel kamen, konnte keine Einigung erzielt werden. Nur in Betreff der Verbesserungen des Finanzwesens richteten alle drei Stände gemeinsame Vorstellungen an den König. Der Bericht über die Finanzlage des Staates, welchen der König, obwohl er nicht dazu verpflichtet sei, endlich auf dringendes Verlangen vorlegen ließ, enthielt eine Menge offenbarer Fälschungen, u. um sich nicht bloszustellen, schnitt die [550] Regierung zuletzt alle Verhandlungen über das Finanzwesen ab. Am 24. März 1615 wurde der Reichstag geschlossen. Nur wenige Bitten u. Wünsche versprach der König zu gewähren (Aufhebung des Stellenverkaufs u. der an den Adel gezahlten Jahrgelder u. Einführung einer Justizkammer zur Untersuchung der von Beamten verübten Unterschleife). Es blieb aber bei dem Versprechen. Für die Sache der Prinzen war der Reichstag ebenso resultatlos gewesen, u. diese steckten sich nun hinter das Pariser Parlament, dessen Bedeutung die Minister herabzudrücken sich bemühten. Als endlich der König dem Parlament alle Befugnisse absprach, sich in die Regierung zu mischen, wurde Condé bewoge. den Hof im Mai 1615 zu verlassen u. die Waffen gegen die Partei der Königin zu ergreifen. Die Prinzen Soubise u. Rohan u. mehrere reformirte Große traten auf Condés Seite, doch kam es nur zu unbedeutenden Feindseligkeiten, u. im Febr. 1616 wurde die Ruhe durch den Frieden von Loudun hergestellt s. Hugenotten). Condé erreichte zwar durch diesen Frieden die Entlassung mehrerer ihm mißliebiger Minister u. für sich Antheil an der Regierung, aber die Heirath des Königs mit Anna von Österreich hatte er nicht hindern können, u. bald umgab sich Ancre, der nach wie vor in der Gunst des Hofes blieb, mit neuen Collegen u. Räthen, welche Condé noch gefährlicher wurden. Unter diesen befand sich auch Richelieu, Almosenier der Königin u. Bischof von Luçon. Condé verband sich nun mit seinen Freunden, um Ancre mit Gewalt vom Hofe zu entfernen, wurde aber, als diese Absicht ruchbar wurde, am 1. Sept. 1616 auf Befehl des Königs verhaftet. Empört hierüber begannen seine Anhänger, welche durch Flucht einem gleichen Sch icksal entgangen waren, den Krieg von Neuem doch gelang es dem Könige, die Herzöge einzeln zum Aufgeben ihrer kriegerischen Absichten zu bewegen. Durch seine Erfolge übermüthig geworden, begann Ancre nun eigenmächtig, ohne sich um den König zu kümmern, die Leitung des Staates zu führen. Beleidigt durch das Betragen des Marschalls, ließ sich Ludwig XIII. von seinem Günstling Luynes einen Verhaftbefehl gegen den Marschall entlocken, mit der Erlaubn iß, denselben, falls er sich widersetze, zu tödten. In Folge dessen wurde Ancre von einem seiner persönlichen Feinde, welcher den Verhaftbefehl erhielt, ermordet (24 April 1617) u. die Königin nach Blois verwiesen, wohin ihr Richelieu folgte Luynes bemächtigte sich nun des Einflusses auf den schwachen König, hielt jedoch, um seine Herrschaft zu sichern, Condé noch immer gefangen. Indessen conspirirte die zu Blois streng bewachte Königin mit den unzufriedenen Großen gegen Luynes. Als dieser aber beim Ausbruch der Feindseligkeiten denselben rasch entgegentrat, bot Maria die Hand zum Frieden. Sie wurde ihrer Hast entlassen u. erhielt das Gouvernement Anjou; eine äußerliche Versöhnung mit dem Könige fand zu Conzieres im Sept. 1619 statt. Um eine neue Stütze gegen seine zahlreichen Neider zu haben, befreite Luynes 20. Oct. desselben Jahres den Prinzen Condé, indem er öffentlich die Schuld der unrechtmäßigen Verfassung auf die Königin schob. Ba ld darauf erregte die Königin neue Unruhen, unterstützt von dem mißvergnügten Adel, dessen Habsucht Luynes bei fortdauernden Finanzverlegenheiten nicht mehr durch Verwilligung von Jahrgehalten beschwichtigen konnte: ihren Anhängern ließ jedoch Luynes nicht Zeit, ihre Rüstungen zu vollenden, u. schon am 10. Aug. 1620 legten dieselben die Waffen nieder. Der Einfluß der spanischen katholischen Partei bestimmte den König, Niedernavarra u. Bearn mit F. zu vereinigen, den Katholiken die Ausübung des Gottesdienstes in Bearn, wo derselbe von Heinrich IV. verboten worden war, zu gestatten u. die Reformirten aufzufordern, den Katholiken die entrissenen Kirchen wiederzugeben. Dagegen erhoben sich die um ihre Glaubensfreiheit besorgten Reformirten unter Führung des Herzogs von Rohan. Durch den Frieden von Montpellier, 19. Oct., verloren die Reformirten alle ihnen eingeräumten Sicherheitsplätze bis auf La Rochelle u. Montpellier. Inzwischen war Luynes gestorben; der Königin, welche am Hofe lebte, gelang es darauf, ihren alten Einfluß wieder zu gewinnen u. ihren Sohn zu bewegen, am 29. April 1624 den Cardinal Richelieu, ihren Günstling, in den Staatsrath zu berufen. Die geistige Überlegenheit dieses außerordentlichen Mannes über seine Collegen brachte denselben bald an die Spitze des Staates. Klug wußte er den König glauben zu machen, er handle nur nach dessen Willen, während der König sich willenlos den Absichten des Cardinals fügte.
Mit Richelieu begann für F. eine Zeit völliger innerer u. äußerer Umgestaltung. Die Consequenz seines Willens, sein Scharfblick, seine Verstellungskunst u. sein Ehrgeiz, der vor keinem Mittel zurückscheute, warf im Innern alle Parteien nieder u. gründete die absolute Gewalt des Königs, während die Machtstellung F-s auswärtigen Mächten gegenüber zu einer bisher nicht gekannten Bedeutung erhoben wurde. Obwohl er zur Befestigung des Königthums im Lande selbst eine Unterdrückung der reformirten Partei für nöthig hielt, erkannte er es in demselben Interesse für nothwendig, den spanisch-päpstlichen Einfluß abzuweisen u. der überhand nehmenden Gebietserweiterung Österreichs, welches, mit Spanien verbunden, F. von 2 Seiten bedrohte, durch Bündnisse mit dessen Gegnern, den protestantischen Fürsten Deutschlands, entgegenzuarbeiten. In diesem Sinne unterstützte er die Graubündtner, denen die Österreicher u. Spanier, um sich die wichtigste Verkehrsstraße über die Alpen zu sichern, das Veltlin abgenommen hatten, u. sandte ein in der Schweiz geworbenes Heer nach Graubündten, welchem die dort weilenden päpstlichen Truppen sofort das Feld räumten. Zugleich bediente sich Richelieu der Niederlande u. des Herzogs von Savoyen, um die spanische Macht zu schwächen, gewährte jenen Subsidien u. unterstützte diesen in seinem Angriff auf Genua, den wichtigsten Stützpunkt der spanischen Unternehmungen in Oberitalien, mit Truppen. Eine nachdrückliche Kriegführung gegen Genua hinderte indeß die abermalige Waffenerhebung der Reformirten, welche durch vielfache Verletzung der ihnen zuerkannten Rechte 1625 zur Aufrechterhaltung derselben Gewalt gebrauchten Eine neue Bestätigung des Edicts von Nantes von Seiten des Königs brachte indeß schon Ende 1626 die Aufständischen zum Gehorsam zurück. Inzwischen bildete sich eine Hofpartei zum Sturze des mächtigen Cardinals, an deren Spitze des Königs Bruder, Gaston de Foix, stand. Richelieu beugte der ihm drohenden Gefahr[551] durch schnelles Handeln vor, indem er einige der Hauptleiter der gegen ihn gesponnenen Intrigue verhaften ließ, andere, so auch Gaston de Foix, den er zum Herzog von Orleans machte, durch Gunstbezeugungen für sich gewann. Mehrere Mitglieder des hohen Adels büßten den Anschlag mit dem Tode od. mit Gefangenschaft, u. die rücksichtslose Strenge, mit welcher der Cardinal verfuhr, befestigte dessen Stellung gegenüber den Umtrieben des hohen Adels. Das schon gespannte Verhältniß Englands mit F. kam 1627 zum Bruch, als die französischen Geistlichen, welche der Königin von England, Tochter Heinrichs IV., gefolgt waren, nebst andern Franzosen von England ausgewiesen Spanien gegen England u. die in Hoffnung auf englische Ünterstützung abermals sich empörenden Reformirten. Aber der Anschlag der Engländer auf die Insel Ré 1. Nov. 1627 mißglückte, der Hauptplatz der Reformirten im Norden La Rochelle wurde 1628 nach einjähriger tapfrer Vertheidigung erobert u. auch die Protestanten in Languedoc unterdrückt u. ihr Waffenplatz Montauban erobert. Nachdem die Macht der Reformirten gänzlich gebrochen war, löste Riche lieu das Bündniß mit Spanien, als dieses in Verbindung mit Österreich u. Savoyen den Erben des Herzogthums Mantua, Herzog von Nevers, seiner Staaten berauben wollte u. der Kaiser demselben die Belehnung weigerte. Ludwig XIII. drang 1629 ihm zur Hülfe in Italien ein, zwang Savoyen zum Frieden u. setzte den Herzog von Nevers in den Besitz seiner Staaten. Als aber der Kaiser den Herzog wieder angriff, eilte Richelieu, zum Premierminister u. Generallieutenant ernannt, selbst mit einem neuen Heere 1630 dem Herzoge zu Hülfe, eroberte ganz Savoyen u. Piemont, was 1631 den Frieden von Cherasco, in welchem dem Herzog von Nevers Mantua gesichert wurde, herbeiführte. Da es dem Cardinal außerdem gelang, den jungen Herzog von Savoyen, Schwager Ludwigs XIII., zu gewinnen, den Durchmarsch französischer Truppen durch Savoyen zu gestatten, sobald Mantua wieder angegriffen würde, so hatte er dadurch dem französischen Einfluß in Oberitalien eine sichere Bahn gebrochen.
Die Gewalt, welche Richelieu durch alle diese Glücksfälle u. durch eigne Charakterstärke über den König bekam, wurde immer größer; die Königin Mutter u. der Herzog Gaston von Orleans, unwillig über die Allmacht des Cardinals, welche Beide alles Einflusses auf die Regierung beraubte, zettelten aufs Neue eine Verschwörung gegen Richelieu an, an welcher die Herzöge von Guise, der Siegelbewahrer Marillac u. viele andere angesehene Mitglieder des hohen Adels Theil nahmen. Schon glaubte die Kön igin ihren Sohn gewonnen zu haben, als der Cardinal ihre Absichten vereitelte u. ihre Gefangenhaltung in Compiegne veranlaßte. Von dort ging sie 1631 nach Brüssel, u. der Herzog von Orleans floh nach Lothringen. Unterdessen hatten die Anhänger des Herzogs die Waffen ergriffen aber der Leiter des Aufstandes, welcher mit spanischem Gelde unterstützt wurde, der Herzog von Montmorency, Gouverneur von Languedoc, wurde bei Castelnaudary am 1. Sept. 1632 geschlagen, gefangen u. in Toulouse im Oct. 1632 enthauptet. Auch der Marschall von Marillac büßte seine Theilahme an der Verschwörung mit dem Leben Der Herzog Gaston von Orleans, welcher Montmorency mit einem in den Niederlanden geworbenen kleinen Corps unterstützt hatte, erhie lt zwar Verzeihung, ging aber, da seine Fürbitte für das Leben Montmorency's keinen Erfolg hatte, nach Brüssel, wo er mit Spanien Unterhandlungen anknüpfte. Doch söhnte er sich bald darauf mit Richelieu aus u. kehrte nach F. zurück. Nun erst konnte der Minister daran denken, seinen Einfluß auf den damals Deutschlgud verheerenden Dreißigjährigen Krieg mit Nachdruck gegen Österreich geltend zu machen. So lange die protestantische Partei im Nachtheil gegen die Kaiserlichen war, unterstützte Richelieu die Schweden mit Subsidien, als aber Gustav Adolphs Macht dem Cardinal bedenklich wurde, näherte er sich den liguistischen Fürsten u. suchte durch Spaltungen unter den kriegführenden Parteien für F. Vortheile zu gewinnen Nach Gustav Adolfs Tode begünstigte er jedoch wieder die protestantische Partei u. erneuerte 634 mit den Niederlanden den Subsidienvertrag zur Unterstützung ihres Kriegs mit Spanien, nachdem sein Gesandter Feuquières schon im April 1633 die protestantischen Fürsten u. Oxenstierna auf dem Convent zu Heilbronn wieder geeinigt u. ihnen Subsidien gegen den Kaiser zugesagt hatte. Die von demselben versuchte Bestechung Wallensteins schlug indeß fehl. Die Verbindung, welche der Herzog von Lothringen mit den Kaiserlichen unterhielt, gab inzwischen dem Könige Anlaß, sich in Besitz dieses Landes zu setzen u. den Herzog durch das Pariser Parlament als Majestätsverbrecher verbannen zu lassen. Die Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 trieb die mit ihnen verbündeten deutschen Fürsten in die Hände F-s, dessen Hülfe ihnen nur gewährt wurde, indem sie den französischen Truppen viele Städte, namentlich im Elsaß, einräumten s. Dreißigjähriger Krieg). Die bedrängte Lage der Protestanten im Jahre 1635 nöthigte Richelieu endlich zu einem offenen Bruch mit Spanien, in Folge dessen ein französisches Heer in den Niederlanden einrückte, ohne jedoch etwas Wesentliches auszurichten. Ebenso ruhmlos kämpften die Franzosen im Elsaß u. am Mittelrhein. Erst als der Herzog Bernhard von Weimar den Oberbefehl übernahm, wurde der Krieg mit einigem Erfolg geführt, doch konnte derselbe nicht verhindern, daß im Herbst ein kaiserliches Heer unter dem Herzog von Lothringen in Burgund einrückte, während die Spanier im Norden die Picardie verheerten u. im Süden die französische Grenze an der Bidassoa überschritten. Das Kriegsunglück u. die dadurch erfolgende Steuerlast ermuthigten die Feinde Richelieus, namentlich den Herzog von Orleans, zu einem Anschlag auf das Leben des Ministers. Derselbe kam jedoch, da dem Herzog der Muth entfiel, nicht zur Ausführung. 1637 verloren die Franzosen zwar das Veltin, erfochten aber im Elsaß u. in den Niederlanden einige Vortheile, drängten die Spanier 1638 an den Pyrenäeu zurück, ohne sich jedoch auf spanischem Boden halten zu können, wo sie am 7. Sept. bei Fuentarabia eine schimpfliche Niederlage erlitten. folgenden Jahre machten die Franzosen am Rhein größere Fortschritte, u. 1640 gab ein Aufstand in Catalonien ihnen Gelegenheit, den Svaniern diese Provinz streitig zu machen, auch einen Aufstand in Portugal anzustiften, welcher dort die[552] spanische Herrschaft vernichtete u. F. einen neuen Bundsgenossen in dem zum Könige erhobenen Herzog von Braganza verschaffte. In demselben Jahre wurde den Spaniern die Festung Arras u. in Italien die Stadt Turin entrissen. Während oes Kriegs war Richelieu genöthigt, mehrmals gegen Volksaufstände, durch den Druck der Steuern veranlaßt, mit Waffengewalt einzuschreiten. Gefährlicher sah sich der Cardinal 1641 durch eine neue Adelsconspiration bedroht, welche im Einverständniß mit den Spaniern einen Aufstand vorbereitete. Die Königin Mutter erhielt trotz aller ihrer Bemühungen keine Erlaubniß zur Rückkehr nach Paris, sondern sollte sich in Florenz ansiedeln. Sie ging 1639 nach England, 1640 nach Köln u. starb hier 1642. Aber der Führer der Rebellion, der Graf von Soissons, fiel bei Sedan am 6. Juli 1641 u. damit hatte die Sache ein Ende. Richelieu erneuerte 1641 das Bündniß mit den Schweden, u. die jährlichen Subsidien F-s wurden auf 480,000 Thaler erhöht. Catalonien begab sich unter franzöfische Herrschaft; bald darauf 1642, als der König sich zur Belagerung von Perpignan nach Spanien begeben hatte, bildete sich eine neue Verschwörung gegen den in Narbonne erkrankten Richelieu. An der Spitze des Unternehmens stand der Herzog von Bonilion u. des Königs Günstling, Cinqmars; der Letztere benutzte während des Aufenthalts in Roussillon, Ludwigs Ärger über Richelieus Herrschsucht, um den Minister zu stürzen. Richelieu entdeckte indeß oas Complot, u. Cinqmars wurde als Hochverräther hingerichtet. Nachdem Perpignan gefallen war, drangen die Franzosen siegreich vor u. nahmen auch in Italien mehrere Städte, welche die Spanier besetzt hatten. Bald darauf starb Richelieu 4. Dec. 1642. Seine großartige Thätigkeit, aus Frankreich einen monarchisch-centralisirten Staat zu machen, um dadurch die Möglichkeit zu gewinnen, nicht nur die politische Bedeutung F-s durch seine Land- u. Seemacht zu vergrößern, sondern ihm auch in Handel, Kunst u. Wissenschaft die erste Stelle unter den europäischen Staaten zu verschaffen, wird durch viele Anstalten bezeichnet, welche den Wechsel der Zeiten bis auf die Gegenwart überdauert haben. Dahin gehört u.a. die Pariser Akademie. Richelieu's Nachfolger im Amte war der in der politischen Schule desselben gebildete Cardinal Mazarini (Mazarin, s.d.). Nachdem Ludwig XIII. für seinen Todesfall eine Regentschaft für seinen minderjährigen Sohn Ludwig XIV. ernannt hatte, deren Hauptleitung dem Prinzen von Condé u. Mazarin zuertheilt wurde, während die Königin Anna nur den Titel einer Regentin u. der Herzog von Orleans den Titel eines Generallientenant aller Provinzen des Reichs erhielt, starb er 14. Mai 1643 in Paris.
B) Zeitalter Ludwigs XIV. u. XV., 1643 bis 1774. a) Ludwig XIV., 1643–1715. Mazarin setzte das Werk Richelien's fort, aber er mußte sich anderer Mittel bedienen, um die königliche Selbstherrschaft gegenüber dem Adel u. dem Bürgerstande zu befestigen. Schonungslose Strenge war für ihn, den Ausländer u. Neuling, gefährlich. Kunstgriffe u. Ränke führten au dasselbe Ziel, indem er die gemeinsame Action des Adels u. Bürgerstandes durch Hervorkehrung des inneren Gegensatzes beider hinderte u. beide Elemente durch Beförderung inneren Zwiespaltes in sich selber schwächte. Durch Milde, Freundlichkeit u. gefälliges Wesen gewann er zunächst nicht nur die Königin u. die Prinzen, sondern auch viele Gegner des Cardinal Richelien, welche er aus der Hast befreite. Als aber trotzdem der Herzog von Beaufort an der Spitze einer Adelspartei, der sogenannten Importants, den Minister zu verderben strebte, ließ Mazarin diesen u. dessen am meisten compromittirten Genossen im Sept. 1643 verhaften. Den Krieg gegen Spanien u. Österreich setzte er mit Eifer fort. Der Herzog von Enghien schlug die Spanier 19. Mai 1643 bei Rocroy in den Niederlanden, am Rhein aber, wo Guébriant, in Spanien, wo La Mothe-Houdancourt, u. in Piemont, wo Turenne befehligte, wandten sich die Dinge zum Nachtheil F-s. 1644 vereinigten sich Turenne u. Enghien am Mittelrhein u. brachten mehrere wichtige Plätze, so Mainz, Worms u. Manheim, in ihre Gewalt (s. Dreißigjähriger Krieg). 23. Juni 1645 schlug Graf von Harcourt die Spanier bei Llorenz in Catalonien u. Enghien ersetzte den Verlust der Schlacht bei Mergentheim (5. Mai) durch seinen Sieg bei Nördlingen (3. Aug). 12. Oct. 1646 eroberte Enghien Dünkirchen; Turenne mit den Schweden vereinigt drang gegen Baiern vor u. zwang den Kurfürsten 14. März 1647 zu einem Waffenstillstand. In Italien gewann Mazarin die Bundesgenossenschaft der Herzöge von Savoyen u. Modena. Während 1648 der Marschall von Schomberg Tortosa erstürmte, nahm Enghien, seit dem Tode seines Vaters Prinz von Condé, Ypern u. schlug den Erzherzog Leopold bei Lens (20. Aug). Nach der von Turenne u. Wrangel 17. Mai gewonnenen Schlacht bei Zusmarshausen kam der Friede von Münster (24. Oct. 1648) zu Stande, in welchem F. den Sundgau, Breisach u. einen großen Theil vom Elsaß erwarb (vgl. Dreißigjähriger Krieg XI.). Die Unterhandlungen mit Spanien führten indeß zu keinem Ziel, u. beide Staaten bereiteten sich zu einem neuen Kriege vor.
An die Stelle des äußern Kriegs traten jetzt innere Unruhen. Der Krieg hatte hohe Auflagen erfordert u. die Freigebigkeit der Königin an Große, welche sie zu gewinnen trachtete, die Finanzverlegenheit noch vergrößert. Die Vermehrung der zu verkaufenden Ämter u. der Verkauf von Adelsdiplomen konnte dem Geldbedürfnisse nicht abhelfen, weshalb die Regierung zu Zwangsanleihen u. andern Gewaltmaßregeln griff. Indeß wurde das Parlament, welches die königlichen Edicte zu registriren hatte u. denselben dadurch Gesetzeskraft verlieh, schwierig. Dieser oberste Gerichtshof des Reichs hatte schon unter Ludwig XIII. mehrmals versucht, die königlichen Edicte vor der Registrirung zu prüfen u. darüber zu berathen, eine Befugniß, welche ihm frühere Herrscher wenigstens in einem beschränkten Maße zugestanden hatten aber Richelieu hatte sich diese Beeinträchtigung der königlichen Autorität nicht gefallen lassen u. die Parlamentsräthe, indem er mit Absetzung u. Strafen drohte, den königlichen Willen ohne Weiteres zu vollziehen gezwungen. Jetzt hoffte das Parlament, gestützt auf die allgemein sich kundgebende Mißstimmung des Volkes, seine verlorene Macht wieder zu gewinnen. Anfangs gab Mazarin nach, aber diese Nachgiebigkeit wurde ihm als Schwäche ausgelegt. Als 1647 eine neue Steuer für Paris ausgeschrieben wurde, welche das Parlament nicht registrirt hatte, wurde die Abgabe[553] von vielen Bürgern verweigert, u. im Januar 1648 kam es zu tumultuarischen Auftritten. Endlich widersetzten sich die Mitglieder der höchsten Justiz- u. Verwaltungsbehörden, des Parlaments, der Rechenkammer u. des Steuerhofs gem einsam den Zwangsmaßregeln der Regierung, als Mazarin zwei Mitglieder des Steuerhofs verhaften ließ (13. Mai), u. Molé, Präsident der großen Kammer des Parlaments, berief 8. Juni eine allgemeine Versammlung des Parlaments, welche den Zusammentritt von Abgeordneten aller Gerichtshöfe verordnete, um über mehrere Verletzungen bestehender Gesetze von Seiten der Regierung zu conferiren. Die Aufregung des Volkes in Paris nöthigte Mazarin, von Gewaltmaßregeln gegen die Conferenz Abstand zu nehmen. Diese einigte sich über 27 Artikel, welche eine Verbesserung des Finanz- u. Justizwesens herbeiführen u. dem Parlament eine entscheidende Stimme bei der Registrirung von Edicten sichern sollten. Das Selbstgefühl des Parlaments wuchs, als Mazarin in einer königlichen Declaration scheinbar nachgab. Es verwarf die Declaration am 19. Aug. Nun griff Mazarin zu Gewaltmaßregeln u. ließ 1648, als er wegen des bei Lens erfochtenen Siegs eine für die Regierung günstige Stimmung des Volks herbeigeführt glaubte, den Hauptredner im Parlament, Broussel, u. mehrere Parlamentsräthe verhaften. Sofort brach der Aufstand in Paris aus, u. am 27. Aug. versperrte das Volk die Straßen u. erzwang die Loslassung der Gefangenen (Zweiter Barrikadentag). Die Ruhe kehrte zwar wieder zurück, aber Mazarins Macht schien gebrochen. Die Gegner desselben, auf die große Masse des gegen den Minister aufgebrachten Volkes gestützt, schlossen sich nach dem Siege reger an einander u. erhielten als Partei den Namen Fronde, s.d. (Frondeurs), während man die Angehörigen der Hofpartei Mazarins nannte. Die Wiederherstellung der Ruhe benutzte Mazarin, um am 13. Sept. den König aus Paris nach St. Germain zu führen, u. von dort aus befahl er die Verhaftung zweier ehemaliger Mitglieder des Staatsraths, welche er für die Hauptanstifter der Unruhen hielt, Chavigny u. Chateauneuf. Da erneuerte das Parlament, weitere Gewaltmaßregeln bei Annäherung eines Truppencorps aus den Niederlanden fürchtend, ein altes, ursprünglich gegen den Marschall von Ancre gerichtetes Gesetz, welches jeden Ausländer von der Bekleidung eines Amtes im Ministerium ausschloß, u. bat die Königin, demgemäß den Cardinal Mazarin aus seiner Stellung zu entlassen. Doch vermittelte der Prinz von Condé einen Vergleich, dem zu Folge der König zurückkehrte, die Zustimmung des Parlaments zu den zu registrirenden Steueredicten als erforderlich anerkannt wurde u. die Königin sich des Rechtes begab, aus eigner Machtvollkommenheit Jemanden verhaften zu lassen u. ohne Urtheil zu verbannen. Demgemäß wurden alle Staatsgefangenen wieder in Freiheit gesetzt. Indessen wartete Mazarin nur auf günstigere Zeiten, um seine Zugeständnisse zurücknehmen zu können. Bald brach ein neuer Zwiespalt zwischen dem Parlament u. der Regierung aus, als die vom Prinzen von Condé in der Nähe von Paris zusammen gezogenen Truppen sich Erpressungen erlaubten. Das Parlament befahl Untersuchung der stattgehabten Unordnungen u. versagte seine Zustimmung zu einer von der Königin beabsichtigten Anleihe. Mazarin verließ darauf mit dem König 6. Jan. 1649 Paris, u. der ganze Hof folgte ihm nach St. Germain. Condé schloß die Stadt ein, u. die Bürger griffen zu den Waffen. Ein königlicher Befehl, welcher das Parlament nach Montargis verwies, wurde nicht berücksichtigt, Mazarin dagegen 8. Januar vom Parlament als Feind des Staats aus F. verwiesen.
Dadurch brach der Streit Mazarins mit der Fronde in offenen Krieg aus. Es betheiligten sich daran nicht nur diejenigen, welche die Bestrebungen des Parlaments billigten, sondern auch viele persönliche Feinde Mazarins unter dem hohen Adel u. solche, welche nach Macht u. Ansehen trachteten. An ihrer Spitze stand der Prinz Conti u. der Herzog von Elboeuf Die Blockade von Paris hatte nicht den gewünschten Erfolg, u. da der Aufstand sich in den Provinzen verbreitete u. Spanien die Grenze bedrohte, trat der Hof mit dem Parlament in Unterhandlungen, u. es kam den 11. März 1649 ein Friede zu Stande, welcher aber die Partei derer, welche den Sturz Mazarins durchsetzen wollten, nicht im geringsten befriedigte. Während der Krieg mit Spanien ohne erhebliche Ereignisse fortgesetzt wurde, kehrte Mazarin mit dem König den 18. Aug. nach Paris zurück. Inzwischen verstärkten die Umtriebe Pauls von Gondi, der an Mazarins Stelle zu treten hoffte, u. seiner Bundesgenossen, Beauforts u. der Herzogin von Longeville, Schwester Condés u. Contis, die dem Cardinal feindliche Partei. Sie gewannen den Prinzen von Condé für die Bestrebungen der Fronde; bald darauf aber, 18. Jan. 1650, wurde dieser, sein Bruder Conti u. sein Schwager Longeville plötzlich verhaftet. Gondi hatte sie geopfert, um durch den Verrath für sich zu gewinnen. Die Partei des Prinzen, die neue Fronde genannt, zu der auch Turenne gehörte, ergriff sofort die Waffen u. trat mit Spanien in Verbindung. Als Mazarin durch Unterdrückung des Aufstandes von Guyenne, welche Provinz der Stützpunkt der neuen Fronde war, wieder an Macht gewann, trat die alte Fronde wieder zur Opposition über. Das Parlament forderte die Freigebung der Prinzen, weil die Verhaftung gesetzwidrig sei, u. der Herzog von Orleans schloß sich dieser Forderung an (20. Jan. 1651). Durch die Vereinigung der Fronden u. durch einen Volksaufstand in Paris in die Enggetrieben, kündigte Mazarin selbst den gefangenen Prinzen ihre Freiheit an u. ging 9. Febr. 1651, von dem Parlamente zum zweiten Male als Feind des Staates u. des Königs verbannt, nach Brühl zu dem Kurfürsten von Köln. Dennoch leitete er von da aus die Königin u. die Regentschaft, indem er auf eine Trennung des Adels von dem Parlamente hinarbeitete. Diese vollzog sich von selbst, als die in Paris versammelten Edelleute sich über Wiederherstellung des Lehnsstaates beriethen u. eine Versammlung der Geistlichkeit sich ihr anschloß. Auf Betrieb des Parlaments wurde die Adelsversammlung vom Herzog von Orleans genöthigt, aus einander zu gehen Dann gewann die Königin Condé durch Versprechungen u. entließ den von diesem gehaßten Minister Chateauneuf, doch kamen dafür andere Creaturen Mazarins ins Conseil. Als die Königin in gleicher Weise Turenne, den Herzog von Longueville u. Gondi gewonnen hatte, ließ sie Condé fallen u. beschloß ihn zu verhaften.[554] Dieser von der Gefahr unterrichtet, entfernte sich erst aus Paris, kehrte aber dahin zurück, um sich wegen der gegen ihn auf Gondis Betrieb im Parlament erhobenen Anklage zu rechtfertigen. Um sich zunächst Condés zu entledigen, genehmigte die Königin die Verbannung Mazarins, wodurch Volk u. Parlament günstiger für sie gestimmt wurden, dann ließ sie den am 5. Sept. großjährig gewordenen König krönen. Condé, sich nicht länger sicher wähnend, begab sich in sein Gouvernement Guyenne, um den Krieg vorzubereiten, u. wurde nun nebst seinem Bruder von der Königin für einen Majestätsverbrecher erklärt.
Da die energischen Maßregeln Chateauneufs, den die Königin wieder an die Spitze des Conseils berufen hatte, den Cardinal Mazarin eine schnelle Dämpfung des Aufstandes in Guyenne erwarten, aber zugleich eine Gefährdung seines Einflusses fürchten ließen, so kehrte dieser mit in Deutschland geworbenen Truppen nach F. zurück u. wurde vom Hofe 30. Jan. 1652 in Poitiers mit Auszeichnung empfangen. Aufgebracht über die Wortbrüchigkeit der Königin, erklärte das Parlament den Cardinal für einen Hochverräther. Die königliche Armee unter Turenne rückte vor Paris; Condé eilte zur Deckung der Hauptstadt herbei, nachdem er die königlichen Truppen 7. April bei Bleneau geschlagen hatte. Aber die Stimmung des Parlaments war dem hochmüthigen Prinzen nicht günstig, u. die öffentliche Meinung wandte sich noch mehr gegen ihn, als er den Pöbel in Paris bewaffnete u. durch denselben das Parlament einzuschüchtern suchte, um die Unterhandlungen desselben mit dem König zu hintertreiben. Das Parlament berief deshalb Bürgercompagnien zu seinem Schutze. Von Turenne bei Charenton 1. Juli zurückgedrängt, warf Condé seine Truppen in die Hauptstadt u. zwang nun den schwachen Herzog von Orleans sich mit ihm zu verbinden. Der Pöbel erstürmte das Stadthaus u. vertrieb u. ermordete zum Theil die dort versammelten Parlamentsräthe u. hohen städtischen Beamten. Dies Ereigniß u. die fortdauernde Pöbelherrschaft begünstigte die Sache des Hofes. Die angesehensten Bürger verließen Paris, u. als auf Bitten mehrerer Parlamentsräthe der König sich entschloß, Mazarin zu entfernen, u. am 26. Aug. eine allgemeine Amnestie verkünden ließ, wurde die Lage Condés immer unsicherer. Am 14. October verließ er die Stadt, u. am 21. zog der König unter dem Jubel der Bevölkerung ein. Mit ihm kehrte die Ordnung, zugleich aber auch der unverhüllteste Despotismus zurück. Dem Parlament wurde jeder Einfluß auf die Verwaltung entzogen, u. ohne Widerspruch mußte dasselbe die Steueredicte des Königs registriren Gondi, der seine Erhebung zum Cardinal von Retz durch Achselträgerei endlich erreicht hatte, wurde verhaftet u. Condé, als er der Aufforderung des Parlaments, vor ihm zu erscheinen, nicht Folge leistete, als Majestätsverbrecher zum Tode verurtheilt. Am 3. Febr. 1653 kehrte auch Mazarin nach Paris zurück u. trat von Neuem an die Spitze der öffentlichen Angelegenheiten. Der Herzog von Orleans nahm die Amnestie an, u. der Prinz Conti, nachdem er durch Übergabe der von ihm besetzten Plätze in Guyenne sich Verzeihung gesichert hatte, heirathete 1654 eine Nichte des Cardinals Mazarin. Der Krieg gegen Spanien war während der Zeit innerer Zerrüttung zum Nachtheil für F. abgelaufen, die Spanier hatten inzwischen in Italien Casale, in den Niederlanden Dünkirchen zurück erobert u. sich ganz Catalonien wieder unterworfen. Glücklicher fochten die Franzosen 1653 unter Turenne in den Niederlanden, u. 1654 ging der Kömg mit Mazarin selbst dahin. Die Franzosen eroberten Stenay u. entsetzten Arras, welches der Prinz Condé mit den Spaniern belagerte. Letzter wurde am 25. August bei Arras gänzlich geschlagen. In Catalonien u. Italien war 1653–55 wenig Bedeutendes geschehen, doch trat Lothringen 1655 von Spanien zu F. über, u. Mazarin schloß mit Cromwell ein Bündniß gegen Spanien. Unter verschiedenen Belagerungen verliefen die nächsten Jahre. Um den Kaiser zu verhindern, sich für Spanien zu verwenden, schloß Mazarin 15. Aug. 1558 die sogenannte Rheinische Allianz mit mehreren deutschen Reichsfürsten u. dem Könige von Schweden. In demselben Jahre belagerte Turenne mit den Engländern Dünkirchen, schlug am 15. Juni den zum Entsatz anrückenden Don Juan d'Austria u. eroberte am 25. Juni die Stadt. Dieser Sieg bewog endlich Spanien zum Pyrenäischen Frieden (7. Nov. 1659). Nach einem Artikel desselben vermählte sich Ludwig XIV. mit der Infantin Maria Theresia, Tochter Philipps IV. von Spanien, gelobte jedoch eidlich an, daß er, wie seine Gemahlin, auf jeden Antheil an der Erbschaft verzichte. F. behielt Roussillon, Artois u. mehrere Städte in Hennegau, Flandern u. Luxemburg, der Prinz Condé wurde begnadigt u. der Herzog von Lothringen trat dem Könige einen Landstrich ab, welcher F. eine directe Verbindung mit Metz gestattete. 1661 starb Mazarin u. Ludwig XIV. begann selbstständig die Regierung zu ergreifen.
Ludwig XIV., dessen staatsmännische Ausbildung Mazarin mit Fleiß vernachlässigt hatte, um ihn in Abhängigkeit zu erhalten, ersetzte, was ihm an Kenntnissen mangelte, durch natürliche Verstandesschärfe u. eine eiserne Consequenz, womit er jedes, seinem despotischen, eroberungssüchtigen u. ehrgeizigen Streben entgegenstehende Hinderniß in der ersten Hälfte seiner Regierung bis zur Großen Allianz (1689) zu überwinden wußte. Er verstand es, Talente aufzufinden u. zu nützen, ohne seinen persönlichen Willen den Neigungen u. Bestrebungen seiner Rathgeber unterzuordnen. Als Rathgeber hatte er vornehmlich Letellier, Staatssecretär für Kriegsangelegenheiten, Lyonne für das Auswärtige, Colbert, welcher seinen Vorgänger Fouquet verdrängte, indem dieser wegen großartiger Unterschleife exilirt wurde, für die Finanzen. Mit Hülfe dieser Minister u. erfahrener Feldherrn gelang es ihm, die erste Hälfte seiner Regierungszeit zu einer Glanzperiode der französischen Geschichte zu machen. Colbert ordnete in umfassender u. rascher Weise die zerrütteten Finauzverhältnisse des Staates, freilich nicht ohne Gewaltmaßregeln u. Eingriffe in privates Eigenthum. Diese Eingriffe trafen aber meist solche, welche sich durch Veruntreuungen u. Unterschleife während der Zeit Richelieus u. Mazarins bereichert hatten, indem er eine allgemeine Untersuchung gegen die Finanzpächter bis zurück zum Jahre 1685 anordnete u. durch die denselben auferlegten Geldstrafen die leeren Kassen des Staates wieder füllte. Die Regulirung des Finanz- u. Münzwesens, verbunden mit einer durchgreifenden Verbesserung der Rechtspflege, die gleichfalls Colberts [555] Verdienst ist, hob den öffentlichen Credit, verminderte den Zinsfuß u. ermöglichte den Aufschwung des Handels u. der Industrie, obwohl die zwingenden, oft gehässigen Maßregeln, mit welchen Colbert auf die Entwickelung derselben wirken zu können glaubte, meist zu dem entgegengesetzten Resultate führten. Die Hebung des Nationalwohlstandes, die Verbesserung der Finanzen u. die Beförderung der Population durch Begünstigung früher Heirathen u. zahlreicher Familien machten es möglich, nicht nur ein großes, sondern auch ein wohldisciplinirtes stehendes Heer zu errichten, eine Seemacht zu gründen u. zur Unterstützung derselben Colonien anzulegen. Der Glanz des Hoflebens, nicht nur durch äußeren Prunk, sondern auch durch oie Herbeiziehung geistvoller Männer bewirkt, sicherte F. das schon durch Kriegsglück gewonnene Übergewicht über die europäischen Staaten, u. die Werke der Dichter u. Schriftsteller, welche die Blütheperiode der Französischen Literatur herbeiführten (Racine, Corneille, Molière, Pascal, Boileau, Bossuet, Lesage u. A.), erhöhten dies Übergewicht, indem sie der Einführung der Französischen Sprache als Hof- u. Diplomatensprache wesentlichen Vorschub leisteten. Wenn die Erstarkung des Staates im Innern den Eroberungsplänen Ludwigs XIV. eine sichere Basis bereitete, so kam ihm dabei noch mehr die Zerrüttung der staatlichen Verhältnisse des Auslandes zu Statten. Die Schwäche der Nachbarstaaten beutete Ludwig XIV. auf alle Weise aus, sowohl durch offenen Kampf als durch politische Ränke. Ludwigs Ehrgeiz zeigte sich zunächst in Rangstreitigkeiten. Ein Streit dieser Art zwischen seinem u. dem spanischen Gesandten in London, bei welchem jener thätlich beleidigt worden war, veranlaßte ihn zu einer Kriegsdrohung, worauf Philipp IV. von Spanien den Vorrang F-s anerkannte. Den Kaiser vermochte er, den Titel eines Hauptes der Christenheit u. eines Grafen von Elsaß aufzugeben; den Papst nöthigte er 1662, für die Beleidigung seines Gesandten in Rom, ihm eine glänzende Genugthuung zu geben; von Karl II. von England kaufte er 1662 den Hafen von Dünkirchen, welcher seit Cromwell in englischen Händen war, für 5 Millionen Fr. u. von dem Herzog von Lothringen erzwang er die Abtretung der Stadt Marsal; dem Kaiser sandte er 1664 ein Hülfscorps gegen die Türken, welches unter Coligny an der siegreichen Schlacht bei dem Kloster St. Gotthard Theil nahm, u. unterstützte 1669 die Venetianer in Candia gegen die Türken. Diese Züge brachten dem Könige indeß keinen Gewinn, u. da sich seinem Verlangen nach Kriegsruhm keine günstige u. gerechtfertigte Gelegenheit zum Angriff auf die Nachbarstaaten darbot, so brach er, zur Arglist seine Zuflucht nehmend, eine solche vom Zaun.
Nach seines Schwiegervaters Philipp IV. Tode (1667) erhob er nämlich, ungeachtet der ausdrücklichen Verzichtleistung im Pyrenäischen Frieden, für seine Gemahlin auf einen Theil der Erbschaft Ansprüche u. begehrte Flandern, Hennegau u. Franche Comté unter dem Vorwand, daß hier. vermöge des daselbst geltenden Devolutionsrechts, seiner Gemahlin vor seinem Schwager die Succession gebühre. Er besetzte, als Spanien sein Verlangen nicht erfüllte, im Mai 1667 die Spanischen Niederlande; Lille, Tournay, Courtray, Oudenaarde, Douay u. andere Orte, sowie auch die Franche Comté wurden fast ohne allen Widerstand von dem Prinzen Condé erobert. Die Generalstaaten, durch diese Eroberungen bedroht, stellten darauf im Juli 1667 mit Schweden das frühere, aus dem Dreißigjährigen Kriege stammende Bündniß wieder her. Am 23. Jan. 1668 kam ein Bündniß zwischen England u. den Niederlanden zu Stande u. alle drei Mächte vereinigten sich zu einer Tripleallianz gegen F. Nach mehreren Unterhandlungen u. einem, von den Verbündeten erzwungenen Waffenstillstand, u. nachdem die Niederlande, als Ludwig XIVV. Miene machte, diesen zu brechen, den Spaniern 6000 M. zu Hülfe schickten, kam am 2. Mai 1668 der Friede von Aachen zu Stande, dem gemäß Frankreich die Franche Comté an Spanien zurückgab, die in den Katholischen Niederlanden eroberten Plätze aber behielt.
Die Republik der Niederlande hatte durch die Spanien geleistete Hülfe Ludwigs XIV. heftigsten Unwillen erregt, weshalb er seine Kriegspläne jetzt gegen diese richtete. Zu dem Ende gewann er zunächst Karl II. von England, dem er Unterstützung zu dessen gegen die englische Verfassung beabsichtigten Staats streiche verhieß. Dieser trennte sich von den Niederlanden u. versprach den König Ludwig mit Subsidien zu unterstützen. Dann brachte er auch Schweden von dem Bündnisse mit den Generalstaaten ab u. schloß mit diesem Staate eine einerseits gegen Dänemark, andererseits gegen die Niederlande gerichtete Defensivallianz (14. Apr. 1671). Am 12. April 1672 erklärte Frankreich u. England, bald darauf auch der Bischof von Münster u. der Kurfürst von Köln den vereinten Niederländern den Krieg. Anfangs hatten die Generalstaaten keine anderen Verbündeten als Spanien, mit dem sie am 17. Dec. 1671 eine Allianz geschlossen hatten, worin ihnen Spanien Hülfe an Geld u. Truppen zusagte, u. den Kursnesten von Brandenburg, welcher 20,000 M. Truppen versprach. Ein französisches Geschwader unter d'Estrées hatte sich mit der englischen Flotte unter dem Herzog von York u. Montague, Grafen von Sandwich, vereinigt; beide Geschwader zählten zusammen 120 Schiffe u. lagen bei Solebay vor Anker. Der holländische Admiral Ruyter griff mit 95 Kriegsschiffen u. Fregatten diese Übermacht am 7. Juni 1672 an u. schlug sie nach blutigem Gefecht. Während dessen war Ludwig XIV. in Person, von Turenne u. Condé begleitet, mit einer Armee von 120,000 M. gegen die Vereinigten Niederlande vorgedrungen, marschirte gegen Geldern, nahm Orsoi, Wesel u. Rheinbergen ohne Widerstand, überschiffte den Rhein bei Tolhuis am 12. Juni 1672, nahm Doesburg, Zütphen, Arnheim, Nimwegen, Crevecoeur etc. u. hielt am 30. Juni, nachdem der Herzog von Luxemburg sich mit 30,000 M. kölnischen u. münsterschen Truppen vereinigt u. ganz Over-Yssel fast ohne Widerstand erobert hatte, seinen Einzug in Utrecht. Die Vereinten Niederlande begannen nun Friedensunterhandlungen, während Ludwig nach Paris zurückkehrte. Die Forderungen Frankreichs waren indeß so hoch gespannt, daß die Niederländer es lieber auf das Äußerste lommen lassen wollten. Wilhelm von Oranien, nach dem Sturze de Witts zum lebenslänglichen Statthalter in 4 Provinzen ernannt, schloß mit dem Kaiser Leopold I. im Juli 1672 ein Bündniß. Die kaiserlichen Truppen stießen bei Halberstadt unter[556] Montecuculi zu dem Heer des Kurfürsten von Brandenburg u. rückten gegen Münster u. den Rhein vor. Nun begann Ludwig, da die Holländer wieder Fortschritte machten, mit dem Kaiser u. dem Kurfürsten von Brandenburg zu unterhandeln, u. der Letztere schloß am 10. Juli 1673 zu Vossem einen Neutralitätsvertrag mit F., um den Verheerungen seiner am Rhein gelegenen Landestheile ein Ende zu machen. Der Feldzug 1673 wurde von den Franzosen mit der Belagerung von Mastricht eröffnet, welches sich den 1. Juli ergab. Gleichzeitig fiel Turenne in die Länder am Mittelrhein u. in Franken ein. Der Kaiser, dadurch zu größerer Anstrengung bewogen, sammelte ein Heer von 17,000 M. am Niederrhein u. sandte Montecuculi mit 30,000 M. gegen Turenne, vertrieb diesen vom rechten Rheinufer, überschritt den Rhein bei Coblenz u. verband sich bei Andernach mit Oranien, welcher unterdessen im September Naarden genommen hatte. Beide belagerten Bonn, das am 11. Nov. auch fiel. Der Einfall der Franzosen in Deutschland bewog das Reich, den Reichskrieg an Frankreich zu erklären, Brandenburg (das ein Hülfscorps von 14,000 M. versprach), Pfalz u. Braunschweig schlossen Separatverträge mit dem Kaiser u. den Niederlanden, wie denn schon im Mai Dänemark 10,000 M. u. 40 Kriegsschiffe u. im Juli der Herzog von Lothringen, welchen Ludwig schon 1670 aus seinem Herzogthume vertrieben hatte, 3000 Reiter gegen Subsidien verhießen hatten. Noch ungünstiger wurde die Lage F-s durch drei von den Holländern erfochtenen Seesiege u. durch den am 19. Febr. 1674 zwischen England u. Holland abgeschlossenen Frieden zu Westminster. Die Verhandlungen auf dem Friedenscongreß in Köln zerschlugen sich wegen der übermäßigen Forderungen Ludwigs XIV. im April 1674, der Kurfürst von Köln u. der Bischof von Münster entsagten darauf der französischen Allianz. Um die spanischen Truppen in Italien an einem Durchmarsch nach Deutschland zu hindern, traf Ludwig 1674 eine Convention mit der Schweiz. Der Prinz von Oranien drang indeß gegen die französische Grenze vor, Condé hielt ihn aber bei Senef am 11. Aug. 1674 auf u. lieferte ihm dort eine Schlacht. Beide Theile schrieben sich den Sieg zu. Da die Niederländer einen Separatfrieden nicht eingehen wollten, so nahm der Krieg 1675 seinen Fortgang, beschränkte sich aber auf Märsche u. Gegenmärsche, Beobachtungen u. Demonstrationen. Indessen fiel Turenne beim Beginnen des Gefechts bei Sasbach am 27. Juli 1675, u. Condé erhielt das Commando. Auf Ludwigs Betrieb eröffnete 1675 Schweden den Krieg mit Brandenburg; dadurch wurde den Niederlanden die Unterstützung des Großen Kurfürsten u. der Braunschweiger entzogen, u. F. erlangte in den Niederlanden u. am Rhein wieder das Übergewicht. Die Franzosen benutzten dies, um Karl von Lothringen, der das Commando der kaiserlichen Armee 1676 übern ommen, Trier erobert, Philippsburg genommen u. sich Lothringen genähert hatte, anzugreifen. Sie vertrieben den Herzog aus Mainz, nöthigten ein in Elsaß eingedrungenes österreichisches Truppencorps, zu capituliren u. beschlossen den Feldzug damit, daß sie am 14. Nov. 1676 Freiburg im Breisgau einnahmen. In den Nederlanden machten sie ebenfalls neue Fortschritte. Auch der Kampf zur See lief in diesem Jahre günstiger ab, indem F. das gegen Spanien empörte Messina mit Erfolg unterstützte. Das erste größere Treffen zwischen der holländisch-spanischen u. französischen Flotte bei Messina im Jan. 1676 zwischen Stromboli u. Salino blieb unentschieden. In einer zweiten Schlacht, im Angesicht des Ätna, wurde Ruyter gleich im Anfange gefährlich verwundet u. starb den 29. April 1076. Die ihres ausgezeichneten Führers beraubte niederländisch-spanische Flotte wurde bald darauf bei Palermo gänzlichgeschlagen, u. Ludwig XIV. blieb Herr des Mittelmeeres. Unterdessen wurde zu Nymwegen von den betheiligten Mächten über einen Frieden verhandelt, ohne daß eine Einigung erzielt werden konnte. Das Jahr 1677 brachte den Franzosen neue Vortheile, Valenciennes wurde genommen u. der Marschall von Luxemburg schlug Oranien bei Mont-Cassel. D'Estrées nahm in demselben Jahre den Holländern die Insel Tabago. Inzwischen drohte England sich mit den Gegnern F-s zu verbinden, indem es sich durch den Vertrag von Haag, den 6. Jan. 1678, mit Holland alliirte. Aber als ein französisches Heer in Flandern einbrach u. Gent u. Ypern eroberte, schlossen die Generalstaaten einen Waffenstillstand, welchem trotz der Weigerung Wilhelms III. von Oranien der definitive Separatfrieden zu Nymwegen, den 10. Aug. 1678, folgte. Kurz vor Ratification des Friedens erlitten die Franzosen zwar noch einen Verlust, indem der Prinz von Oranien am 14. Aug. den Herzog von Luxemburg bei Mons schlug, jedoch wurde der Vertrag trotzdem ratificirt. Es war Ludwig XIV. gelungen, alle seine Gegner zu trennen, u. durch den Abschluß von Separatfriedensverträgen mit den einzelnen Mächten erreichte er den angestrebten Länderzuwachs. Handelsinteressen bewogen ihn. milder gegen die Generalstaaten aufzutreten, denen er daher alle Eroberungen zurückgab u. nnr Gleichstellung der beiderseitigen Unterthanen hinsichtlich der Schifffahrt u. des Handels verlangte. Dem Beispiel Hollands folgte am 17. Sept. Spanien, welches in dem erst 16. Dec. bestätigten Frieden die Franche Comté u. alle von den Franzosen in Flandern gemachten Eroberungen, mit Ausnahme von Charleroi, Courtray, Oudenaarde, Ath, Gent u. Limburg, an F. abtrat. Der Friede mit dem Kaiser u. dem Reiche kam 6. Febr. 1679 zu Stande; der Kaiser gab darin stillschweigend zu, daß Frankreich behielt, was es besaß, gab dagegen eine Protestation ein, wodurch er seine u. des Reichs Rechte auf die Städte im Elsaß wahrte. Freiburg u. Philippsburg wurden an das Reich zurückgegeben. Darauf zwang Ludwig durch Verheerung der rheinischen Besitzungen Brandenburgs den Kurfürsten zu dem Frieden von St. Germain en Laye 29. Juni 1679, demzufolge dieser die den Schweden entrissenen Länder zurückgab. Unter ähnlichen Bedingungen schloß auch Dänemark, Braunschweig u. der Bischof von Münster Frieden.
Dieser glänzende Erfolg seiner Waffen u. seiner Diplomaten stillte indeß keineswegs die Ruhmbegierde Ludwigs XIV., sondern spornte ihn vielmehr an, fast ganz Europa noch einmal im Kampf gegen sich aufzubieten. Inzwischen hatte er im Innern das Ziel seiner Herrsucht erreicht. Das Parlament war das fügsame Werkzeug seiner Gewalt geworden u. die Provinzialstände wagten es nicht mehr, gegen die Steuerauflagen der Regierung, auch wenn sie noch so drückend waren, Vorstellungen[557] zu machen. Ludwig hatte es dahin gebracht, daß er von sich den bekannten Ausspruch L'état c'ést moi thun konnte. Durch Centralisirung der Verwaltung hob er die provinziellen Verschiedenheiten auf. Indem die Separatinteressen der Gouvernements sich den allgemeinen Interessen des Staats, d.h. des Königs, unterordnen mußten, lernten die Franzosen sich als Nation fühlen, u. das erstarkte Nationalgefühl lehrte sie die Gewaltthätigkeiten eines Königs weniger schmerzlich empfinden, der zur Befriedigung seiner Ruhmbegierde unerhörte Summen für Kriegsrüstungen wie für den Glanz seines Hofes vergeudete. Die Einbuße, welche die Städte durch die Beschränkung ihrer Selbstverwaltung erlitten, wog der materielle Gewinn auf, den die bessere Organisation der Verwaltung durch Regierungsbeamte erwirkte, u. der Adel ertrug den Verlust mancher Vorrechte um so leichter, als die zahlreichen Hofämter ihm Gelegenheit gaben, an den Vergnügungen u. Zerstreuungen des Hofes Theil zu nehmen, u. die kriegerische Gesinnung des Königs den Ehrgeiz vieler auf den Ruhm beschränkte, den ihnen die Theilnahme an den Waffenthaten der französischen Armee gewährte. Während ihm jeder rechtliche Anlaß zur Wiederaufnahme des Kriegs gegen die östlichen Nachbarstaaten fehlte, erfand einer seiner Räthe ein Mittel, wenigstns den rechtlichen Schein über den beabsichtigten Länderraub zu breiten. Zu dem Ende wurden die sogenannten Reunionskammern errichtet, Behörden, we lche seit 1680 Ansprüche, welche Frankreich vermöge des Besitzes der ihm in den letzten Friedensverträgen abgetretenen Gebiete auf andere Städte, Fürstenthümer u. Grafschaften hatte, renoviren u., wenn sie richtig wären, die Städte u. Districte an sich ziehen sollten. Demgemäß wurden Zweibrücken (dem König von Schweden gehörig), Saarbrück, Veldenz, ein Theil der Bisthümer Strasburg u. Speier, Sponheim, Mümpelgard, in den Spanischen Niederlanden die Grafschaft Chimay, Alost, Luxemburg u. mehrere lüttichsche Gebiete als zu Frankreich gehörig erklärt u. von ihren Besitzern der Lehnseid gefordert, bei Strafe der Confiscation. Die kleineren Städte u. Staaten, die nicht widerstehen konnten, gehorchten, die größeren, wie Schweden, Pfalz u. Württemberg, wendeten sich aber an den Kaiser u. verlangten Schutz u. Abhülfe der Usurpation. Durch solche Anmaßung veranlaßt, schlossen die Generalstaaten u. Schweden erst 1681 ein Schutz- u. Trutzbündniß gegen Frankreich auf 20 Jahre, den sogenannten Associationsvertrag, dem 1682 auch Spanien u. der Kaiser beitraten; allein innere Parteiungen hinderten die Niederlande an energischen Maßregeln. Ludwig XIV. wußte Dänemark durch Zahlung einer großen Subsidie von dem Bunde zu entfernen, ebenso England, indem er Karl II. einen Jahrgehalt gewährte, sodann hinderte er durch Bestechung den Reichstag an einer gemeinsamen Action, machte einzelne Stände, wie Brandenburg u. Münster, den Beschlüssen desselben abspenstig, indem er dieselben zu einem Neutralitätsvertrage bewog, u. beschäftigte den Kaiser im Osten seines Reichs, wo er durch diplomatische Agenten Ungarn u. die Pforte zu Demonstrationen gegen Österreich vermochte. Als er daher 1684 in den Spanischen Niederlanden u. in Deutschland einfiel, sich dort Courtrays, Dixmuidens u. Luxemburgs, hier Triers, dessen Werke er schleifen ließ, bemächtigte, konnte weder Oranien noch der Kaiser den Bedrängten beistehen, u. es kam am 29. Juni u. 26. Aug. 1584 zu einem jährigen Waffenstillstand zwischen den Kriegführenden. Bei demselben behielt Ludwig einstweilen Strasburg (mit Kehl), das er schon 1680 ohne Widerstand genommen hatte, Luxemburg, Bovines, Beaumont u. Chimay, so wie die Plätze in den Niederlanden, die vor dem 20. Aug. 1683 mit Frankreich vereinigt worden waren, auch sollten die Souveränetätsrechte auf Elsaß vom Kaiser nicht mehr bestritten werden; dagegen versprach Ludwig XIV., in den neu erworbenen Besitzungen die Katholische Religion aufrecht zu erhalten. In demselben Jahre demüthigte Ludwig XIV. die Genuesen u. zwang sie durch das Bombardement von Genua vom 18.–28. Mai zu einem Frieden (12. Febr. 1685), wodurch die Republik dem Bündnisse mit Spanien entsagte. Rühmlicher war der Seekrieg Ludwigs mit den Raubstaaten Algier u. Tripolis, welche beid-Städte von der französischen Flotte 1684 u. 1685 bombardirt u. zu Verträgen zur Sicherheit des französischen Seehandels genöthigt wurden.
Während der glückliche Erfolg dieser Kriege den Kriegsruhm Ludwigs noch vergrößerte, sank das Ansehen seiner Krone im eigenen Lande in Folge des immer mehr gesteigerten Despotismus u. der mit demselben verbundenen Sittenlosigkeit des Hofes. Drückende Steuern zehrten an dem Marke des Volkes, u. Colbert, um die Geldbedürfnisse des Königs zu befriedigen, sah sich genöthigt, zu den verwerflichsten Mitteln zu greifen, welche schon seine Vorgänger zum Ruin des nationalen Wohlstandes u. der gesetzlichen Ordnung des Staates angewendet hatten. Straßenaufläufe u. Excesse des Volkes gegen Steuerbeamte mußten blutig unterdrückt wer den, der Landbau lag darnieder u. Auswanderung war für Viele die einzige Rettung, um dem Bettel stabe zu entgehen. Diesem Elend gegenüber stand die maßlose Verschwendung des Hofes, wo die Mai treffen des Königs mit den Günstlingen desselben sich im Aufsuchen raffinirter Genüsse überboten. Dazu kam, daß nach Colberts Tode (1683) der König sich den Einflüsterungen seiner Maitresse, der Marquis von Maintenon, ergab u. von dieser u. von seinem ränkevollen Minister Louvois bewogen wurde, am 22. Oct. 1685 das Edict von Nantes zu widerrufen Hatte er schon vorher jede selbständige religiöse Richtung innerhalb der Katholischen Kirche zu unter drücken gesucht, weil er das Überspringen derselben auf das politische Gebiet u. deshalb eine Machtschwächung des Königthums fürchtete, so war es jetzt sein Plan, mit Gewalt die völlige Einheit der Fran zösischen Kirche herzustellen, welche er im Übrigen den päpstlichen Einwirkungen gänzlich entzogen hatte. Aller ersinnliche Zwang ward angewendet (s. Dragonaden), um die Protestanten zum Katholicismus zu bekehren; viele fügten sich der Gewalt, aber ein großer Theil der gewerbthätigsten Fabrikanten u. Kaufleute reformirter Städte wanderte aus u. siedelte sich als Refugiés mit beträchtlichen Capitalien in England, Holland u. Norddeutschland an; ein anderer Theil flüchtete sich vor den Verfolgungen in die Sevennen u. erregte dort später den Krieg der Camisarden (Sevennenkrieg, s.d.). Dieses Ereigniß setzte die protestantischen Staaten Europas in natürliche Opposition gegen F., während die treulose, eroberungssüchtige Politik des Königs, seine[558] Mißachtung geschlossener Verträge u. sein verletzendes Auftreten auch die katholischen Mächte endlich zu gemeinsamem Widerstande gegen den Störer des europäischen Friedens einigen mußte.
Der 1686 erfolgte Tod des Kurfürsten von Pfalz-Simmern, des Bruders der Herzogin von Orleans, gab Ludwig wieder Gelegenheit, auf die Allodialerbschaft im Namen der Herzogin, obschon diese bei ihrer Heirath förmlich darauf Verzicht geleistet hatte, Anspruch zu machen. Zugleich gab die Wahl eines Kurfürsten von Köln, zu welcher Ludwig den Bischof von Strasburg, Egon v. Fürstenberg, vorschlug u. dessen Wahl 1688 durchsetzte, der aber vom Papste u. Kaiser nicht bestätigt wurde, so wie das Glück des Kaisers gegen die mit F. in freundschaftlicher Beziehung stehende Pforte, Veranlassung zu einem neuen Kriege mit dem Kaiser, Spanien, England, Holland, Savoyen u. dem Deutschen Reiche. Am 21. Juni 1686 kam zwischen dem Kaiser Leopold I., den Niederlanden, Schweden u. den vornehmsten Reichsfürsten das Bündniß zu Augsburg zu Stande, wodurch sich diese Staaten verpflichteten, Frankreichs Anmaßungen zu widerstreben u. die bisherigen Verträge aufrecht zu erhalten. Ludwig XIV. suchte erst durch Unterhandlungen den Streit hinzuziehen, um zu rüsten, u. ließ 1687 80,000 Mann unter dem Befehl des Dauphins in die Pfalz einrücken. Um die Ansprüche des Grafen v. Fürstenberg auf das Erzbisthum Köln zu unterstützen, besetzte er Bonn, Kaiserswerth u.a. Hauptstädte des Kurfürstenthums, während Köln selbst in den Händen der Kaiserlichen war Ohne Schwierigkeiten eroberten die Franzosen Pfalzburg, Speier, Worms, mehrere andere Rheinfestungen, Trier u. Huy, u. vor Ablauf des Jahres 1687 war die ganze Pfalz u. der Mittelrhein in ihren Händen. Der Feldzug Ludwigs XIV. 1688 hatte den Zweck, eine Diversion zu Gunsten der Türken zu machen, welche Kaiser Leopold I. abhielten, etwas gegen F. zu unternehmen; darüber versäumte er aber, sich mit einer bedeutenden Macht gegen die Niederländer zu wenden, um zu verhindern, daß Wilhelm v. Oranien seine Landung u. Thronbesteigung in England durchsetze. Während der Abwesenheit Wilhelms hatten Spanien, das Deutsche Reich u. bes. Brandenburg den Schutz der Niederlande, welche unter dem Grafen Wilhelm v. Waldeck ein Heer aufstellten, übernommen. Der Erfolg Wilhelms v. Oranien u. seine Anerkennung als König von England bewog das Deutsche Reich, am 14 Februar 1689 Ludwig XIV. den Krieg zu erklären. Ludwigs XIV. Truppen zogen sich beim Anrücken der Reichstruppen vom rechten Rheinufer zurück, verheerten aber zuvor auf Louvois Befehl auf das Unmenschlichste die Pfalz u. brannten alle Wohnsitze, die sie erreichen konnten, nieder. Die Verbündeten nahmen nun einen Theil von Köln, das Kurfürstenthum Trier u. das Lüttichsche wieder u. schlugen den Marschall von Humieres bei Walcourt. Die Brandenburger, Braunschweiger, Österreicher, Sachsen, Baiern u. Hessen unter dem Herzog von Lothringen eroberten Mainz u. vereint mit den Brandenburgern Bonn. Der Kaiser vermochte die Generalstaaten am 12. Mai 1689, mit ihm in einen Bund zu treten, dessen Zweck war, F. zu zwingen, Alles herauszugeben, was es seit dem Pyrenäischen Frieden erobert habe, auch den Herzog von Lothringen in seine Staaten wieder einzusetzen; zugleich garantirte ein geheimer Artikel dem Hause Österreich, nach dem Aussterben Spaniens, die Succession in sämmtlichen spanischen Besitzungen. Später traten Wilhelm III. als König von England, Spanien, das Deutsche Reich, Savoyen u. Schweden diesem Vertrage bei. So wurde die berühmte Große Allianz gebildet. Auch Dänemark entsagte dem französischen Bündniß u. stellte 8000 Mann gegen F. Dennoch siegten Ludwigs XIV. Heere u. Flotten fast allenthalben. Bei Beachy-Head ward am 10. Juli die vereinte holländische u. englische Flotte geschlagen; gleichzeitig drangen die Franzosen unter dem Marschall von Luxemburg in die Niederlande ein, umgingen den Grafen Waldeck u. schlugen denselben bei Fleurus am 1. Juli gänzlich. Doch wurde die Lage F-s bedenklich, als Ende 1690 König Wilhelm III. in Haag die Gesandten der Mächte der Großen Allianz dahin bewog, 220,000 Mann gegen F. ins Feld zu stellen, zu welchem Ende mehrere deutsche Fürsten Subsidien von Holland bekamen. Indeß drangen die Franzosen weiter vor, nahmen Mons vermieden aber größere Gefechte. Im Juni 1692 eroberte der Marschall Vauban Namur u. der Herzog von Luxemburg wies den Angriff Wilhelms III. bei Steenkerken 3. Aug. mit Erfolg zurück. Indessen drang der Herzog von Savoyen verwüstend in die Dauphiné ein u. setzte sich dort fest. Unglücklich lief das Unternehmen Ludwigs zur See ab, als er eine Flotte von 44 Schiffen ausgerüstet hatte, um Jakob II. von Schottland wieder auf den Thron zu setzen. Am 29. Mai wurde dieselbe von der englischen u. holländischen Flotte bei la Hogue gänzlich geschlagen, so daß sich nur 29 Schiffe retten konnten Dagegen gewann der Befehlshaber derselben, der Graf von Tourville, indem er über eine Handelsflotte der Verbündeten herfiel, bei Cap St. Vincent ein, in seinen Folgen jedoch unwichtiges Seetreffen. Ebenso erfolglos war aber auch das von den Verbündeten im Juni unternommene Bombardement von Brest Mit mehr Nachdruck wurden Dieppe u. Havre 1694 von der vereinigten Flotte beschossen. Zu Lande concentrirte Ludwig XIV., nachdem er im April 1693 den Orden des heil. Ludwig zur Belohnung der tapfersten Offiziere gestiftet hatte, seine ganze Streitmacht auf die Niederlande u. erschien persönlich im Juni zum letzten Male bei der Armee. Wilhelm III. wurde von Luxemburg am 29. Juli bei Neerwinden geschlagen, ein Sieg, welcher den französischen Waffen große Vortheile brachte. Am Rhein, wo Lorges befehligte, vermieden beide Theile ein Zusammentreffen ihrer Hauptcorps Indessen wurde für Ludwig XIV. mehr der Mangel an Geld als die Erfolge der Verbündeten ein Antrieb, den Frieden zu suchen. Es waren bereits alle Mittel erschöpft, zur Unterhalung der Armee neue Steuern zu erpressen. Ludwig bemühte sich deshalb wieder, durch Separatverträge die Macht seiner Feinde zu schwächen; aber Wilhelm von Oranien, der Kaiser u. die Reichsfürsten ließen sich dieses Mal nicht üderlisten, vielmehr trat auch Sachsen zu dem großen Bündniß, Braunschweig-Wolfenbüttel schloß einen Vertrag mit England u. Holland wegen Stellung von Hülfstruppen gegen Subsidien, u. die Große Allianz wurde 1695 in Haag zwischen dem Kaiser, den Generalstaaten England, Spanien, Savoyen, Brandenburg, Baiern, Braunschweig-Lüneburg, Lothringen u. mehreren anderen Reichsständen erneut. Immer mehr wurden die Franzosen, welche noch dazu 4 Jan.[559] 1695 ihren ersten Feldherrn, den Marschall von Luxemburg, verloren, in die Defensive gedrängt. Nur noch in Piemont u. Catalonien war ihnen das Glück günstig. Dies benutzte Ludwig, um zunächst den Herzog von Savoyen zum Frieden zu bewegen, u. am 29 Aug. 1696 kam der Friede von Turin zu Stande, demgemäß F. alle Eroberungen zurückgab. F., mit Savoyen verbunden, zwang nun nicht nur Spanien u. den Kaiser für Italien einen Waffenstillstand zuzugestehen, sondern Ludwig gab auch, int em er mit den aus Italien gezogenen Truppen seine anderen drei Armeen verstärkte, den inzwischen durch Schwedens Vermittelung angeknüpften Friedensunterhandlungen größeren Nachdruck. Der Friedenscongreß zu Ryswijck, einem Dorfe bei Haag, begann den 9. Mai. Anfangs drangen der Kaiser, das Reich u. Spanien auf Erfüllung des Westfällschen u. Pyrenäischen Friedens, verlangten demnach die Zurückgabe Strasburgs nebst Zubehör, Freiburgs u. Breisachs, den Widerruf der Reunionen u. die Wiedereinsetzung des Herzogs von Lothringen. Aber die Eroberung Barcelonas, 27. Aug., nöthigte Spanien zu größeren Concessionen, u. als Holland, England u. Spanien am 20. Sept. 1697 mit F. einen Separatfrieden unterzeichneten, schloß endlich der Kaiser u. das Reich den 30. Oct. Frieden. Durch den Ryswijcker Frieden wurde Wilhelm III. als König von England anerkannt, den Niederländern mehrere Barriereplätze in den Katholischen Niederlanden bewilligt, ein Handelstractat mit Holland geschlossen, Spanien alle demselben in dem letzten Kriege entrissenen Städte in Catalonien u. den Niederlanden zurückgegeben u. fast sämmtliche Einverleibungen, welche die Reunionskammern in Namur, Luxemburg, Flandern, Brabant u. Hennegau gemacht hatten, wieder aufgehoben. Das Deutsche Reich bekam Alles außer Elsaß u. Strasburg zurück, doch wurden mehrere Festungen geschleift. Wegen der Ansprüche der Herzogin von Orleans an die Pfalz erkannten beide Theile den Papst als Schiedsrichter an; einstweilen erhielt die Herzogin jährlich 200,000 Livres. Der Herzog von Baiern ward als Kurfürst von Köln anerkannt u. der Cardinal Fürstenberg kehrte in sein Bisthum Strasburg zurück. Der Herzog von Lothringen erhielt seine Staaten wieder, doch behielt F. das Durchzugsrecht u. die Städte Saarlouis u. Longwy.
Ludwig hatte in diesem letzten, in seinem Resultate völlig verfehlten Kriege den Wohlstand der Nation seiner unbegrenzten Eroberungssuchtaufgeopfert. Die Finanzlage des Staates war in den traurigsten Verfall gerathen. Durch Creirung von Renten u. durch Anleihen war die Schuldenlast des Staates auf 209. Mill. Livres gestiegen, die zum Theil mit 83/4 Procent verzinst werden mußten. Der größte Theil des Silbergeräthes der königlichen Schlösser u. vieler Landkirchen wanderte während des Krieges in die Münze. Die Vermehrung der Ämter, welche dem Könige, indem er dieselben verkaufte, im Laufe des Krieges 30 Mill. Frcs. eintrug, vermehrte auch die Staatslasten, der Handel litt durch mehrmalige Münzverschlechterungen nicht unbedeutend, das Grundeigenthum war um die Hälfte seines Werthes gesunken u. die Bevölkerung des Landes bedeutend zurückgegangen. An die Spitze des Departements des Auswärtigen war 1699 der Marquis de Torcy getreten, als das in Aussicht stehende Erlöschen des den spanischen Thron innehabenden Hauses Habsburg Ludwig XIV. begierig machte, das Erbe an sich zu reißen. Um den Ansprüchen des Königs als Gemahl der Schwester Karls II. von Spanien größeren Nachdruck zu geben, zumal da Ludwig XIV bei seiner Vermählung auf alle Erbansprüche verzichtet hatte, suchte sich de Torcy durch diplomatische Kunstgriffe den nöthigen Einfluß auf Karl II. zu verschaffen, wodurch dieser dahin gebracht wurde, sein Reich dem 2. Sohne des Dauphin, Philipp von Anjou, zu vermachen. Als aber nach dem Tode Karls II. Philipp V. als König von Spanien 4. Dec. nach Madrid abgereist war, erhob der Kaiser gegen die Thronbesteigung Einspruch, u. Ludwig XIV. wurde genöthigt, das Recht seines Enkels mit Waffengewalt zu vertheidigen. Der Spanische Erbfolgekrieg vereinigte von Neue England, die Generalstaaten, Kaiser u. Reich zum Kampfe gegen F. in der großen Allianz vom 7. Septbr. 1701 zu Haag; s. Spanischer Erbfolgekrieg. In diesem Kriege bot Ludwig die letzten Kräfte seines ausgesogenen Landes auf. Wiederum mußten die alten verderblichen Maßregeln der Münzverschlechterung (welche überdies fast ganz dem Auslande zu Gute kam, indem namentlich Holland, sobald die Einziehung der besseren Münzen begann, diese aufkaufte), der Verkaufnen geschaffener Ämter (welche zum Theil auf den niedrigsten Beschäftigungen beruhten, wie z.B. das Amt der Plancheurs, d.i. der Arbeiter, welche vom Ufer Breter an die Schiffe legten), u. der Creirung von Renten mit einer Zinszahlung von 10 Procent den von Jahr zu Jahr steigenden Bedürfnissen des Staats zu Hülfe kommen. Dazu kam noch die Ausgabe von Papiergeld, bestehend in Anweisungen, welche eingelöst werden sollten, sobald die Umprägung der Münzen vollendet war, od. in den von der Darlehnkasse mit 8 Procent Zinsen ausgegebenen, nach 6 Monaten einzulösenden Billets. Beide Sorten Papiergeld, so lange der Staat seine Verpflichtungen erfüllte, zum Nennwerth cursirend, sanken bald bis auf 36 Procent herab. Die Noth des Landes stieg 1708 in Folge einer Theurung auf den äußersten Grad, so daß es in Paris bereits zu Straßenaufläufen kam. Da endlich dachte der König ernstlich daran, 1709 den Frieden zu Stande zu bringen. Aber die Unterhandlungen mit den einzelnen siegreichen Mächten führten zu keinem Ziel, u. nur der durch einen Zufall herbeigeführte Sturz der Whigpartei in England rettete F. vor einer vollständigen Demüthigung durch die Waffen des englischen Feldherrn Marlborough u. des kaiserlichen Generals Prinz Eugen von Savoyen. Doch erst 1712 schloß Großbritannien für sich den Frieden zu Utrecht, dem sich die Generalstaaten bald darauf anschlossen. Auch der Kaiser verstand sich endlich zu dem Frieden von Rastadt im Februar 1714, in welchem der Ryswijcker Frieden bestätigt wurde, der Kaiser aber die Stadt Landau an F. abtreten mußte Das Ziel des Krieges, Philipp V. den Thron Spaniens zu sichern, hatte Ludwig XIV. erreicht, alle Nebenländer Spaniens aber waren Österreich u. Savoyen zugefallen, der Ruhm u. Glanz seiner Regierung war verblichen, der öffentliche Credit ruinirt, das platte Land dem Elend preisgegeben, während die steuerfreien Stände, der Adel u. die Beamten in Sittenlosigkeit u. Corruption verfielen. Nach Ludwigs XIV. Tode 1. Sept. 1715 begab sich der Herzog Philipp von Orleans, des verstorbenen Königs Neffe, nach dem Parlament u. stieß die Bestimmungen[560] des Testamentes um, denen zufolge der Herzog von Maine, natürlicher Sohn des verstorbenen Königs, die Regentschaft für den unmündigen Urenkel Ludwigs XIV. führen sollte.
b) Ludwig XV., 1715–1774. Ludwig XV., der 2. Sohn des Herzogs von Burgund, war kaum 5 Jahre alt, als der Herzog von Orleans sich von dem Parlamente zu Paris die höchste Staatsgewalt übertragen ließ. Die Regierung ging jetzt in die Hände eines Mannes über, der wohl Thatkraft u. Verstand genug gehabt hätte, F. von der Bahn des Verderbens abzuhalten, dem der Staat mit raschen Schritten entgegeneilte, aber dessen Unsittlichkeit u. Irreligiosität nur dazu beitrugen, den socialen Ruin des Landes zu befördern. Um sich in seiner Stellung zu befestigen, sicherte er seinen frühern Gegnern Vergessenheit zu, erklärte den hart bedrückten Jansenisten seine Protection, vertrieb die Jesuiten u. nahm die unter Ludwig XIV. gegen Erstere erlassenen Verhaftsbefehle zurück. Um die öffentliche Meinung noch mehr zu gewinnen, gab er scheinbar einen Theil der absoluten Gewalt auf, indem er die sogenannten Regierungsconseils für die verschiedenen Zweige der Regierung, aus je 72 Mitgliedern bestehend, einrichtete, deren Berathung jeder wichtige Act unterbreitet werden sollte, auch stellte er die Befugnisse des Parlaments in so weit wieder her, als er demselben gestattete, vor Registrirung der Edicte beim Könige Vorstellungen dagegen zu machen, dankte 25,000 M. Truppen ab, verließ die Sache der Stuarts gänzlich u. gab den auswärtigen Mächten Friedensversicherungen. Um aus den Finanzverlegenheiten herauszukommen, welche ihm Ludwig XIV. mit 811 Millionen schwebender Schulden in Schuldscheinen auf königlichen Kassen u. 86 Mill. Staatsrenten, ein Capital von 1200 Mill. repräsentirend, also in Summa 2 Milliarden hinterlassen hatte, erklärte der Herzog zwar nicht geradezu den Staatsbankerott, reducirte aber die Forderung der Staatsgläubiger sowohl in Betreff des Capitals wie der Zinsen, wodurch der Staat 400 Mill. Schulden abschüttelte. Die 4 proc. Staatsbillets, welche an Stelle der 5–10 proc. Schuldscheine traten, hatten in Folge dieser Gewaltmaßregel so geringen Credit, daß sie auf 60 Proc. sanken. Noch mehr verlor das öffentliche Vertrauen durch die unter der Form des Rechtes wegen früherer Unterschleife vorgenommenen theilweisen Vermögensconfiscationen, wodurch den Finanzpächtern u. königlichen Lieferanten 220 Mill. abgepreßt werden sollten. Protectionen bei den Maitressen des Herzogs u. den zahlreichen Genossen seiner Trinkgelage reducirten die Erpressung auf 70 Millionen. Alle diese Operationen, sowie die Umprägung der Münzen, um sie obwohl in früherem Gehalt zu höherem Nennwerthe auszugeben, reichten indeß nicht aus, um Ausgabe und Einnahme ins Gleichgewicht zu setzen: als ein Schotte, John Law, dem Könige die Errichtung einer königlichen Zettelbank vorschlug, um die Schulden nach u. nach durch den Gewinn zu tilgen, den er dem Staate von dieser Einrichtung versprach. Sein schwindelhaftes Project hatte Anfangs einen unerwarteten Erfolg, u. davon verblendet, überhäufte der Regent seine Roués, wie er die sittenlose Schaar schmarotzender Höflinge nannte, mit Reichthümern u. zahlte selbst England Subsidien, indem erdas Papiergeld ins Unendliche vermehren ließ. Das Pariser Parlament verweigerte endlich im Juni 1718 die Einregistrirung der weitern Befehle, die Schulden noch zu vermehren, untersagte alle Gemeinschaft zwischen dem Schatz u. Law u. setzte eine Commission gegen Law nieder. Allein der Regent schützte Law in seinem eigenen Palast, entließ die Minister (Noailles u. Aguesseau), die dessen System entgegen waren, u. hielt im August 1718 ein Lit de justice, worin er das Parlament zur Registrirung der Edicte zwang. Der Herzog von Maine u. der Graf von Toulouse, natürliche Söhne Ludwigs XIV., wurden bei dieser Gelegenheit von dem Range als Prinzen von Geblüt zu dem gewöhnlicher Pairs zurückgeführt. Der Herzog v. Maine unterwarf sich zwar dem Regenten, aber seine Gemahlin ließ sich mit dem spanischen Gesandten in eine Verschwörung ein, um mit spanischer Hülfe den Regenten zu entsetzen u. dem Herzog v. Maine die Regentschaft zu übertragen. Des Regenten erster Minister u. Vertrauter aber, der durch seine Sittenlosigkeit berüchtigte Dubois, welcher schon am 4. Jan. 1717, um den Ansprüchen Philipps V. von Spanien auf die Regentschaft in F. entgegenzuwirken, mit England u. den Generalstaaten die sogenannte Tripleallianz in Haag geschlossen hatte, entdeckte die Verschwörung u. ließ den spanischen Gesandten, Herzog v. Cellamare, u. den Herzog u. die Herzogin v. Maine verhaften. Dieser erfolglosen Verschwörung folgte bald eine andere, die des Bretagnischen Adels, welcher durch die Verletzung seiner ständischen Rechte aufgebracht, mit Spanien in Unterhandlung trat. Auch diese ging ohne Gefahr vorüber u. endete mit der Hinrichtung u. Flucht der hauptsächlichsten Anstifter des Aufruhrs. Inzwischen war die Tripelallianz durch den Beitritt des Kaisers in eine Quadrupelallianz verwandelt worden, u. im Jan. 1719 wurde der Krieg der vereinigten Mächte gegen Spanien eröffnet. Eine französische Armee unter dem Herzog von Berwick, 40,000 M., fiel in Spanien ein, eroberte am 16. Juni Fuentarabia u. am 17. August S. Sebastian u. zerstörte hier die im Bau begriffene spanische Kriegsflotte. Der König von Spanien trat in Folge dieser Verluste u. von seinem von Dubois bestochenen Beichtvater bewogen, im Jan. 1720 der Quadrupelallianz bei, ja er willigte sogar 27. März 1721 in einen Vertrag, dem zu Folge Ludwig XV. mit einer seiner Töchter verlobt wurde Mittlerweile war der Sturz des Law'schen Systems (Vgl. Bank II. A) Dd) u. Law) erfolgt. Der Bankerott der Bank brachte Tausende um ihr Vermögen u. die Schuldenlast des Staates blieb trotz abermaliger gewaltsamer Schulden- u. Zins reductionen auf ihrer enormen Höhe, während die Vergeudung des Hofes, welcher allein gegen 20 Millionen sogenannte Staatspensionen an die durch den Law'schen Bankerott verarmten adeligen Familien zahlte, jedes Maß überschritt. Nur geringe Entschädigung fand der Nationalreichthum an den Verbesserung der Bodencultur, welche durch das Lawsche System, indem es die Verminderung dei Grundbelastung ermöglichte, herbeigeführt wurde aber die Handelsverwirrung war grenzenlos u. die Erbitterung des Volks gegen die Regierung nahm von Tage zu Tage zu. Noch vergrößert wurde die allgemeine Unzufriedenheit, als der Regent den persönlichen Wünschen Dubois nachgab, u., um für denselben die Cardinalswürde zu gewinnen, die Jesuiten u. mit ihnen die religiöse Intoleranz zurückrief. Ein Jahr später, 10 Aug. 1723, starb [561] Dubois, u. der Regent überlebte ihn nur bis zum 2 December.
Ludwig XV., seit 15. Febr. 1723 volljährig, überließ die Sorge für die Regierung nach dem Tode des Cardinals Dubois u. des Herzogs von Orleans seinem Lehrer Fleury, welcher die natürlichen Anlagen des Königs auf Tändeleien hingelenkt u. die angeborne Ängstlichkeit desselben genährt hatte. Den Namen des Premierministers überließ Fleury dem habgierigen Herzog v. Bourbon, einem durchaus unfähigen Kopfe. Die bodenlose Finanzverwirrung, hervorgerufen durch die unsinnigsten Operationen, wie z.B. die Fixirung des Verkaufspreises der Waaren auf ein Limitum, wodurch der durch Münzverschlechterungen herbeigeführten Theurung vorgebeugt werden sollte, nahm zugleich mit der schamlosesten Maitressenwirthschaft am Hofe nun noch mehr überhand. Auch trat noch größere Strenge in der Verfolgung der Reformirten ein. Vergebens widersetzte sich das Parlament den verderblichsten Experimenten der Regierung; vexatorische Maßregeln zwangen es, sich dem Willen des Herzogs od. Fleury's zu fügen. Um dem ihm verhaßten jungen Herzog von Orleans jede Aussicht auf den Thron zu rauben, beschloß der Herzog von Bourbon Ludwig XV. so bald als möglich zu verheirathen. Deshalb wurde die 8jährige, seit 4 Jahren bereits am französischen Hofe lebende spanische Prinzessin Maria Anna zurückgeschickt, dagegen heirathete Ludwig XV. Maria Leszczynska, die Tochter des entsetzten Polenkönigs. Die Folge dieses Vorgangs war eine Spannung mit dem beleidigten Hofe, welche indeß wegen der Verwickelung Spaniens in schwierige Verhältnisse keinen Friedensbruch nach sich zog. Bald darauf entfernte Ludwig XV. den Herzog v. Bourbon vom Hofe, als dieser Fleury zu verdrängen trachtete, u. die volle Gewalt eines Premierministers ging 1726 an den, vom Papste zum Cardinal erhobenen Fleury über. Wenn dieser auch eine völlige Reform der bestehenden Zustände nicht zu seiner Aufgabe machte, so bemühte er sich, wenigstens den gröbsten Sittenlosigkeiten des Hoflebens zu steuern, die Ausgaben des Hofhalts zu beschränken u. durch eine theilweise Veränderung des Abgabenwesens den Druck der Steuern zu vermindern. Auf seinen Antrieb rief der König den Herzog von Maine wieder an den Hof. Obwohl von religiösem Fanatismus frei, begünstigte Fleury doch die Bestrebungen des Papstes gegen die Jansenisten, gerieth aber, als der König die Absetzung eines jansenistischen Bischofs auf Grund der Bulle Unigenitus durchsetzen wollte, mit dem Parlamente darüber in Differenzen. Nachdem Fleury anfangs durch Überredung, dann durch Zwangsmaßregeln die Behörde zur Registrirung des königlichen Edicts zu bewegen gesucht hatte, sah er sich endlich 18. Aug. 1732 genöthigt, nachzugeben, da die Opposition sich in weitere Kreise zu verbreiten drohte. Diese Nachgiebigkeit hob wieder das Selbstgefühl u. die politische Bedeutung des Pariser Parlaments, als Schützer des Rechts gegen königliche Willkür. Hinsichtlich der äußern Politik war Fleury bemüht, F. den Frieden zu erhalten. Er brachte es dahin, daß in dem Friedens- u. Defensivtractat am 9. Nov. 1729 zu Sevilla alle Mißverhältnisse zwischen Spanien, England, Holland u. F. ausgeglichen wurden, wich aber der Gewährleistung der Pragmatischen Sanction aus, so sehr Kaiser Karl VI. deshalb auch in ihn drang.
Trotz der Friedensliebe des Cardinals wurde F. indeß 1733 in einen Krieg mit dem Kaiser u. Rußland verwickelt, als nach des Königs August II. von Polen Tode (1733) durch französischen Einfluß der Exkönig Stanislaus Leszczynski, Ludwigs XV Schwiegervater, zum König von Polen gewählt worden war. Am 10. October erklärte F. dem Kaiser den Krieg; der Graf von Belle Isle besetzte Lothringen u. eine französische Armee unter Villers drang in Italien ein u. eroberte mit Hülfe Sardiniens 4. Novbr. Mailand. Die Eroberung von Kehl veranlaßte auch das Reich zur Theilnahme am Kriege. Am 2. Mai 1734 wurden die Franzosen am Po geschlagen u. erlitten 15. Septbr. einen neuen Verlust bei Secchia. Die Theilnahme Spaniens am Kriege gegen. den Kaiser gab den französischen Waffen neues Übergewicht, als 1735 die Spanier Sicilien u. Neapel erobert hatten. In Folge dessen kam 3. Octbr. 1735 der Frieden von Wien zu Stande, demgemäß Stanislaus der Krone von Polen entsagte u. Lothringen u. Bar mit der Bedingung erhielt, daß diese Länder nach seinem Tode an F. fallen sollten. So erwarb F. ohne große Anstrengungen ein für die Abrundung seines Gebietes wichtiges Grenzland. Die friedliche Politik Fleury's u. die Verbesserung des Abgabenwesens brachte immer größere Ordnung in den Staatshaushalt, wenn auch der innere Wohlstand des Landes sich noch nicht heben wollte, Die Aussicht auf eine Abstellung der zahlreichen Übel, an welchen der Staat krankte, wurde vollends durch den Charakter des Königs vereitelt, indem dieser bald der Spielball ehrgeiziger Günstlinge u. ränkevoller Maitressen wurde. Als der Tod Kaiser Karls VI. 20. Octbr. 1740 den Österreichischen Erbfolgekrieg veranlaßte, mußte Fleury der Kriegspartei nachgeben u. von der Anerkennung der Pragmatischen Sanction zurücktreten. Alle Einheit der Verwaltung hörte aber auf, als der Cardinal 29. Januar 1743 starb, u. der seither nur mit Verlust geführte Krieg brachte das Land von Neuem dem Staatsbankerott nahe. Vergl. Österreichischer Erbfolgekrieg. Der Friede zu Aachen 18. Octbr. 1748 brachte F. nicht den geringsten Gewinn, während der Krieg ungeheure Summen verschlungen, das Land entvölkert, den Handel zerrüttet u. die französische Seemacht fast ganz vernichtet hatte. Die Staatsschuld hatte sich in Folge des Krieges um 1200 Millionen vermehrt; Elend u. Noth herrschten im ganzen Lande, der Ackerbau lag darnieder u. der Gewerbfleiß kam nur langsam wieder zu Kräften. Der König aber hatte kein Auge u. kein Ohr für die Leiden seiner Unterthanen. Seitdem die zur Marquise von Pompadour erhobne Frau eines Finanzpächters über seine übrigen Maitressen 1744 den Sieg davon getragen hatte, ergab er sich blindlings den wüstesten Ausschweifungen, während die herrschsüchtige Marquise die Regierungsgewalt immer mehr an sich riß u. die dem Lande erpreßten Abgaben in der tollsten Weise verschwendete. Das Beispiel des Hofes verbreitete die Sittenverderbniß in immer weitere Kreise. Die Achtung vor der weltlichen u. kirchlichen Autorität schwand mehr u. mehr, Laster u. Verbrechen verzehrten den gefunden Kern der Gesellschaft. Die Literatur dieses Zeitraums trug das Ihrige dazu bei, den öffentlichen Zuständen allen moralischen Halt zu rauben. Der Hof u. die sogenannte seine Gesellschaft liebte es, mit den philosophischen Ideen [562] Voltaires u. der Encyklopädisten zu spielen, dem hohlen Unglauben u. der Verläugnung aller sittlichen Gesetze das Wort zu reden u. in der frivolsten Weise das Heilige zu profaniren. Vergebens war das Bemühen Machaults, des Generalcontroleurs der Finanzen, die allgemeine Einführung einer Grund- u. Einkommensteuer durchzusetzen. Die Geistlichkeit u. der Adel beharrten hartnäckig bei ihrem Rechte, zu den Lasten des Staates nur durch sogenannte freiwillige Geschenke (Dons gratuits) beizutragen. Um dieselbe Zeit erneuerte sich der Streit zwischen der Geistlichkeit u. dem Parlamente, indem das Letztere gegen die auf die Bulle Unigenitus gestützten Verordnungen des Erzbischofs von Paris als ein Eingriff in die richterlichen Befugnisse des Parlaments Protest erhob u. die Ausführung jener Verordnungen 18. April 1752 geradezu untersagte. Als aber Ludwig von der Geistlichkeit gewonnen wurde u. das bei seinem Widerspruch beharrende Parlament aufhob, um die Befugnisse desselben einer sogenannten Justizkammer zu übertragen, verbreitete sich die Opposition auch auf die Untergerichte, welche den Befehlen der mit Hohn u. Spott überhäuften Justizkammer keine Folge leisteten Der König gab endlich nach u. büßte durch Wiederherstellung des Parlaments 30 Aug. 1754 abermals einen Theil des geringen Ansehens ein, welches ihm noch geblieben war. Aber schon im folgeden Jahre erneuerte sich der Zwiespalt in Folge eines päpstlichen Breve. Als darauf der König dem Großen Rathe (Grand conseil d'état) die Befugniß des Parlaments über die Eingriffe geistlicher Richter in die weltliche Gerichtsbarkeit zu urtheilen übertrug, legten fast alle Mitglieder des Parlaments u. der großen Kammer ihr Amt nieder. Die darüber entstandene allgemeine Aufregung u. ein Mordversuch gegen den König im Januar 1757 bestimmte die Regierung, sich dem Willen des Parlaments zu fügen. Einig war dagegen das Parlament mit der Regierung fortwährend, in der Verfolgung der Reformirten u. gegen die nächtlichen gottesdienstlichen Versammlungen derselben wurden die blutigsten Mittel nicht gescheut.
Die trostlosen Zustände des Landes verschlimmerten sich noch mehr durch den grundlos herbeigeführten Krieg mit England in Folge der Grenzstreitigkeiten zwischen den Colonien beider Reiche in Ostindien. Die Abrufung des Gouverneurs Dupleix (s.d.) 1754 hinderte den Ausbruch der Feindseligkeiten nicht, wie auch in Nordamerika ähnliche Verhältnisse zu Reibungen führten. Den Krieg eröffneten die Franzosen 1756 mit Besetzung der den Engländern gehörigen Insel Minorca. Zu gleicher Zeit ließ sich der König durch die von Maria Theresia gewonnene Marquise von Pompadour bewegen, die Allianz mit Preußen einer Verbindung mit Österreich aufzuopfern. In Folge dessen nahm F. Theil an dem Siebenjährigen Kriege (s.d.). Die geringe Disciplin der zwei französischen Armeen, welche Ludwig XV. gegen Preußen u. Hannover aussandte, ermöglichte es Friedrich dem Großen u. Ferdinand von Braunschweig, die eine 1757 bei Roßbach, die andere 1758 bei Krefeld ohne große Anstrengungen zum Rückzuge zu nöthigen. Trotz dieser Verluste rüstete Ludwig 1759 eine dritte Armee aus, welche bei Minden geschlagen wurde, u. verstärkte den Rest derselben von 1760–1762 auf 150,000 Mann. Der Verlust der Schlacht bei Wilhelmsthal 24. Juni 1762, die Erschöpfung der Kassen u. des Landes, das Kriegsglück der Engländer auf dem Meere u. in den Colonien, in Folge dessen F., dessen Flotte total vernichtet war, im eignen Lande bedroht wurde, nöthigte Ludwig XV., obwohl er durch den sogenannten Bourbonischen Familienpact, welcher zur gegenseitigen Garantie ihres Besitzthums die drei Bourbonischen Höfe: F., Neapel u. Spanien seit dem 15. Aug 1761 verband, Bundesgenossen gewonnen hatte, zum Abschluß des Friedens von Paris, 15 Febr. 1763. In diesem Frieden verlor F. alle Besitzungen auf dem Festlande von Nordamerika u. das Gebiet am Senegal. Mehr als diese Länderverluste schwächte das Land der Druck der Kriegssteuern, welcher den König u. die Marq uise von Pompadour nicht hinderte, für den Hof allein 117 Mill. Livres in einem Jahre 1759) zu verausgaben. Die Staatsschulden hatten sich während des Krieges durch Anleihen, die in den verschiedensten Formen zu Stande gebracht waren, so vermehrt, daß abermals durch Gewaltmaßregeln Staatsgläubiger u. Finanzpächter in ihren Rechten tief verletzt werden mußten. Die Verschleuderung der Domainen nahm ihren Fortgang. Die üble Finanzwirthschaft brachte endlich das Pariser Parlament u. auch die übrigen Provinzialparlamente dahin, den Steueredicten des Königs, welche auch nach Beendigung des Krieges die während desselben geschaffenen Consumtions- u. Kopfsteuern fortzuerheben befahlen, die Registrirung zu verweigern. Die gemeinsame Opposition der Parlamente nöthigte die Regierung bei der herrschenden Mißstimmung wenigstens in einigen Punkten nachzugeben. Das Parlament, durch seine steten Erfolge ermuthigt, erwirkte auch 1764 die Vertreibung der Jesuiten. Während dieser Zeit fand auch ein Umschwung der Stimmung des Parlaments zu Gunsten der religiösen Toleranz statt, u. die Einwirkung der neuen Zeitideen, namentlich die Lehre von der Gleichberechtigung aller Menschen, lenkte die Gemüther mehr u. mehr von dem religiösen Fanatismus ab, während der Drang nach einer Umgestaltung der sich immer mehr verwirrenden staatlichen u. socialen Zustände sich von Tage zu Tage deutlicher, namentlich in einer Menge von Flugschriften, zu erkennen gab. Der Herzog von Choiseul, welcher damals der Leiter des Staatswesens war, bemühte sich zwar durch Reduction des Heeres die Mittel zu gewinnen, um wieder den Grund zu einer Marine zu legen; auch den Verlust Canada's durch die Colonisation Guyana's zu ersetzen, die Landwirthschaft u. den Seehandel zu heben u. den Gewerbfleiß durch Beseitigung einiger Zunftbeschränkungen zu fördern; aber der Grund des Übels, an welchem der Staat litt, entging seinem Scharfblick. Während seiner Staatsleitung fiel Lothringen nach dem Tode des Königs Stanislaus 1766 an F. u. Corsica wurde 1768 von den Genuesen durch Vertrag erworben, mußte aber erst von einer französischen Armee unterworfen werden. Indessen dauerten die Conflicte der Regierung mit den Parlamenten fort, namentlich schritten dieselben gegen den Mißbrauch der königlichen Verhaftsbefehle ein, konnten aber die Anerkennung des Grundsatzes, daß Niemand seinen gesetzlich bestimmten Richtern entzogen werden dürfe, nicht erreichen, ja der König begünstigte den, wegen solchen gegen persönliche Gegner verübten Mißbrauchs der Gewalt verhaßten[563] Herzog von Aiguillon u. berief diesen, nachdem er Choiseul auf Betrieb der Duparry entlassen hatte, an die Spitze der Regierung (1770). Schon vor der Berufung Aiguillons hatte das Pariser Parlament seine richterlichen Functionen eingestellt, weil der König das Recht, beliebige Verhaftsbefehle auszustellen, nicht aufgeben wollte. Da es jetzt mit noch größerem Nachdruck bei der Opposition verharrte, wandte Aiguillon Gewalt an. Ein königliches Edict confiscirte die Ämter der Parlamentsräthe (1771), u. an Stelle des Parlaments trat wieder der Große Rath. Der Kanzler Maupeon, welcher zu diesem Schritte gerathen hatte, setzte denselben auch durch, indem er alle opponirenden Provinzialparlameute mit neuen Parlamentsräthen besetzte. Nicht so sehr diese Rechtsverletzung selbst, als der Mißbrauch der wiederhergestellten absoluten Gewalt in Betreff der Besteuerung des Landes schürte den Haß u. die Erbitterung des Volkes gegen den König u. seine Günstlinge. Ludwigs XV. Tod 10 Mai 1774 wurde daher von dem bei weitem größten Theile der Bewohner F-s als ein glückliches Ereigniß mit Jubel begrüßt.
C) Ludwig XVI. u. die Entwickelung der Revolution, 1774–1789. Ludwig XVI., der Enkeldes verstorbenen Königs, bestieg den Thron mit den besten Absichten, das öffentliche Wesen zu reformiren. Ihm fehlte nichts als Selbstvertrauen u. Entschlossenheit, um die schwierige Aufgabe, die ihm zu Theil wurde, nach allen Seiten zu lösen. Sein natürlicher Verstand ließ ihn die Übel erkennen, an denen der Staat krankte, seine edle, humane Sinnesweise drängte ihn, das Elend seines Volkes zu heben, aber als er bei der Durchführung der dazu nöthigen Schritte auf den Widerstand einzelner Priveligirter u. ganzer Stände stieß, scheute er zurück. Der fortwährende Wechsel des Systems u. der Minister schwächte die Gewalt der Regierung in zunehmendem Maße, bis dieselbe endlich ganz den Händen des Königs entgleiten mußte. Als Ludwig XVI. die Regierung antrat, lastete auf der großen Masse des Volkes noch der ganze Druck des Feudalwesens, obwohl der Adel längst seine politische Bedeutung eingebüßt hatte u. selbst der von der Gesammtheit desselben als hoffähig ausgeschiedene hohe Adel, der seine Abstammung bis vor das Jahr 1400 zurückführen konnte, kein anderes Vorrecht besaß, als daß ihm Gnadengehalte als Äquivalent für die verlorne Macht gezahlt wurden. Die meisten Bewohner des flachen Landes waren sonach zugleich von dem Grundherrn u. von dem Staate mit Steuern u. Frohndiensten in Anspruch genommen. Die große Menge der verschiedenen Gewohnheitsrechte gewährten dieser Klasse des Volkes so gut wie gar keinen Schutz gegen die Willkür des Grundherrn u. der königlichen Beamten. Besser war die Lage der Städtebewohner, obwohl diese als Bürgerstand keine eigentlich politische Bedeutung hatten, denn die Magistraturen hatten sich von der Gesammtheit der gewerb- u. handeltreibenden Klasse abgesondert, da die Ämer erblich waren u. die Besitzer derselben sich meistens Adelsdiplome gekauft hatten. Auf dem Bauern- u. Bürgerstande ruhte fast der ganze Druck der Abgaben, von welchen die Geistlichkeit sich durch die sogenannten freiwilligen Geschenke von Zeit zu Ziet freikaufte, während die Taille (Grundsteuer) nicht sowohl von dem Grundeigenthümer als von den Pächtern bezahlt wurde. Nur die Kopfsteuer (Capitation) war eine auch den größten Theil des Adels treffende Last, aber von viel geringerer Bedeutung als diejenigen Steuern, mit denen Production u. Consumtion belastet waren. Die Ungleichheit der Steuervertheilung erstreckte sich indeß nicht nur auf die einzelnen Stände, sondern auch auf die verschiedenen Gouvernements, deren jedes sein eignes Steuersystem hatte, so daß z.B. der Centner Salz in dem einen mit 2, in einem andern mit 20 Livres besteuert war. Zur Erhebung der Steuern u. zur Verhinderung des Schmuggels bestand ein großes Beamtenheer, dessen Ämter käuflich u. erblich u. zum Theil nur geschaffen worden waren, um durch den Verkauf die Staatskasse zu bereichern. Diese Verwicklung des Abgabenwesens war ein noch größeres Hemmniß für den Handel u. Verkehr, als die Abgaben selbst. Dazu kamen die noch bestehenden mittelalterlichen Zunftbeschränkungen, welche jede freiere Bewegung der Industrie unmöglich machten, u. endlich die trostlosen Rechtszustände, denn die Käuflichkeit u. Erblichkeit der Justizämterbrachte theils unfähige, theils gewissenlose, nach Gunst u. Willkür urtheilende Personen in Besitz derselben. Wenn auch die hohen Gerichtshöfe (Parlamente) bisweilen gegen Willkür u. Mißbrauch der Amtsgewalt u. gegen die Eingriffe der Verwaltungsbehörden u. der Geistlichkeit in die richterlichen Befugnisse einschritten, so geschah dies weniger aus principieller Behauptung des Rechts, als aus dem ehrgeizigen Streben jener Corporationen, ihre Geltung zu behaupten u. ihre Macht zu erweitern Ebenso war der Beifall, welchen die nichtprivilegirten Stände der Opposition der Parlamente zollten, nicht sowohl eine Art der Anhänglichkeit an diese aus dem reichen Bürgerstande hervorgegangene Corporationen, sondern nur ein Ausfluß des gegen den Adel u. den verschwenderischen, sittenlosen Hof gerichteten Mißstimmung. Die Haltlosigkeit dieser wirren Verhältnisse des Staats- u. Gemeindelebens mußte zu einer Reform od. zu einem Bruche führen. Die Reform aber stieß nothwendigerweise auf den heftigsten Widerstand derjenigen Elemente, welche dadurch eine Einbuße ihrer bevorrechteten Stellung erlitten, u. da es Ludwig XVI. an Energie fehlte, diesen Widerstand zu überwinden, so war der Bruch unvermeidlich, u. die noch in gewisse, von dem Herkommen geheiligten Formen gebannte Anarchie mußte schließlich in eine wirkliche Anarchie ausarten, als der durch Schrift u. Wort vorbereitete Kampf der unterdrückten Masse des Volkes gegen die Unterdrücker zum offenen Ausbruch kam.
Gleich von vornherein versah es Ludwig XVI. darin, daß er sich nicht selbst an die Spitze des Staatswesens stellte, sondern seine Minister vorschob u. bei der Ministerwahl sich nicht von eignem Ermessen, sondern von den Hofparteien, namentlich von der Königin, Maria Antoinette von Österreich, bestimmen ließ. Maurepas wurde Premierminister, ein Mann ohne bestimmt ausgesprochenen Grundsatz, schlau u. hinterlistig, aber nicht staatsklug. Ihm zur Seite traten Turgot u. Malesherbes, Beide angesehen wegen ihrer rechtlichen Denkungsart, durchdrungen von den herrschenden Zeitideen u. Gegner des kirchlichen u. weltlichen Despotismus. Maurepas glaubte zunächst durch Herstellung der Parlamente (1774) der öffentlichen Meinung eine Concession zu machen, aber diese Maßregel war ein entschiedener Mißgriff, denn das [564] Institut hatte sich völlig überlebt u. war der Durchführung wirklicher Reformen nur hinderlich. Dies zeigte sich sogleich, als Turgot den Handel durch Abschaffung der innern Zollschranken, der Wegfrohnden u. Zünfte in eine freie Bahn lenken wollte. Mit dem Parlamente traten die Prinzen, der Adel u. der Clerus diesen Maßregeln entgegen. Maurepas wurde durch die deshalb angezettelte Intrigue gewonnen u. Turgot u. Malesherbes nahmen ihre Entlassung (Mai 1776). Ebenso scheiterte der Kriegsminister St. Germain mit seinen Bestrebungen, das Heer zu discipliniren, an dem Widerspruche des Adels (1777). Auf Turgot folgten in der Finanzverwaltung Clugny, dann Tabureau, u. als diese sich nicht zu helfen wußten, Necker. Die Stellung desselben als Ausländer, Protestant u. Bürgerlicher war den Cabalen des Hofes gegenüber eine sehr schwierige, aber die Rathlosigkeit der Regierung erhielt ihn im Amte von 1777 bis 1781. Das Zutrauen, welches Necker genoß, verschaffte auch dem Staate Credit, u. ohne die Steuern zu erhöhen, konnte Ludwig an dem Kriege der englischen Colonien in Nordamerika gegen das Mutterland zu Gunsten der Ersteren Theil nehmen. (Vgl. Nordamerikanischer Freiheitskrieg.) In dem Frieden zu Versailles 1783 erhielt F. die Insel Tabago zurück u. das Gebiet von Pondichery wurde erweitert. Die rückkehrende Armee, welche unter Lafayette Ruhm geerntet hatte, war indeß erfüllt von den Freiheitsideen der Nordamerikaner u. beförderte nicht wenig den Drang nach politischen Neuerungen. Inzwischen war Necker ein Opfer der Hofintriguen geworden. Sein Compte rendu, die erste Veröffentlichung des Budgets, war die Ursache seines Sturzes. Nach zwei verunglückten Versuchen, ihn zu ersetzen, trat Calonne 1783 an seine Stelle. Maurepas war mittlerweile (1781) gestorben, u. seitdem erhielt die Königin, als Haupt der Partei Polignac, entschiedenen Einfluß auf die Regierungsmaßregeln des Königs. Dieser Einfluß war indeß anfänglich kein dem Staatswohl geradezu nachtheiliger, vielmehr räumten neue Gesetze u. Verordnungen manche barbarische Einrichtung des Mittelalters im Criminalwesen aus dem Wege, die religiöse Duldung wurde mehr u. mehr Regierungsgrundsatz, u. es fehlte nicht an Anstrengungen, den Handel u. die Industrie zu befreien u. zu heben. Aber die Königin war theilsals mitwirkende Ursache dieser Reformen, theils als Östreicherin, theils wegen ihrer Abneigung gegen das Treiben u. die Gewohnheiten des französischen Adels, am meisten aber weil sie den Plänen ehrgeiziger Höflinge, sich in die Gunst des Königs einzuschmeicheln, entgegen wirkte, allen Hofparteien ein Stein des Anstoßes, u. der hohe Adel u. die Geistlichkeit verschmähte kein Mittel, um auf die öffentliche Meinung zum Nachtheil des Rufs der Königin einzuwirken. Schmähschriften gegen die Königin wurden in Massen verbreitet u. der Pariser Pöbel bezahlt, um Demonstrationen zu machen. Das von den Hof- u. Adelsparteien übrigens auch bei allen Gelegenheiten, wo sie eine beabsichtigte Regierungsmaßregel rückgängig machen wollte, angewandte Mittel, den Pöbel zur Ausübung von Excessen zu organisiren, war keine geringe Ursache der Macht, welche allmälig die Hefe des Volks gewann, um den Staat in den Strudel der Anarchie hinabzureißen. Anfangs schien unter Calonne's Verwaltung Alles trefflich zu gehen, denn in den königlichen Kassen war Überfluß an Geld, welches durch Ämterverkauf, Anleihen u. Anticipationen beigetrieben wurde. Er kaufte für den König das Schloß Rambouillet, begann große Bauten, vermied jeden Anlaß, den Staat in Krieg zu verwickeln, wobei wohl der Staatskasse, nicht aber dem schon tief gesunkenen Ansehen F-s nach Außen gedient war. Nach drei Jahren aber sah er sich an dem Ende seiner Weisheit, nachdem er in dieser Zeit die Schuldenlast um 700 Mill. Francs vermehrt u. ein jährliches Deficit von 140 Mill. Frcs. bewirkt hatte. Nun bestimmte er selbst den König zur Zusammenrufung der Notablen, um von diesen, da er die untern Stände nicht mit Steuererhöhungen zu bedrücken wagte, Abhülfe zu erlangen. Die Versammlung der Notablen, die zum letzten Male 1626 berufen worden war, wurde am 22. Juli 1787 eröffnet. Vor dieser legte Calonne seine Rechnung ab u. verlangte die Verwilligung einer allgemeinen Grundsteuer, um das jährliche Deficit zu decken. Die Verhandlungen der Versammlung gingen bald in heftige Angriffe auf die Finanzverwaltung Calonnes über. Eine gegen denselben gerichtete Streitschrift Neckers trug überdies noch dazu bei, den Unwillen zu vergrößern. Calonne wurde entlassen, u. an seine Stelle trat der Erzbischof Brienne, welcher mit Lafayette die Opposition gegen Calonne geleitet hatte. Dieser kam auf die Vorschläge desselben zurück. Da Adel u. Geistlichkeit zu keinem Opfer bereit waren, schloß Brienne 25. Mai die Versammlung, u. der König verfügte außer mehreren Erleichterungen des Handels, die Erhebung einer Stempeltaxe u. einer Grundsteuer. Aber das Parlament von Paris weigerte sich, die Grundsteuer u. Stempeltaxe zu registriren, u. als es gegen die durch ein Lit de justice erzwungene Registrirung Protest erhob, indem es öffentlich erklärte, daß die Bewilligung fortdauernder Steuern nur den allgemeinen Reichsständen zukomme, erfolgte die Verweisung des Parlaments nach Troyes. Volksaufläufe u. seine Abneigung gegen Gewaltmaßregeln veranlaßten den König nachzugeben. Das Parlament kehrte 20. Septbr. nach Paris zurück u. der König versammelte dasselbe zur Bewilligung einer Anleihe von 240 Mill. Als der Herzog Philipp von Orleans bei dieser Gelegenheit gegen die Regierung auftrat, verwies ihn der König nach Villers-Coterets u. ließ zwei Oppositionsmitglieder verhaften. Obwohl das Parlament immer deutlicher sich als der Hemmschuh jeder Regierungsmaßregel herausstellte, welche eine Verbesserung der bestehenden Zustände bezweckte, behielt es dennoch die Stimmung des Volkes für sich nur, weil es Opposition machte u. weil jeder neue Widerstand den Rückzug der Regierung zur Folge hatte. Nicht um den Forderungen der Humanität u. des Rechts zu genügen, sondern um zu größerer Macht zu gelangen, protestirte es deshalb auch gegen die Verhaftung der Parlamentsräthe, u. die erneuerte Hinweisung auf das Recht der Reichsstände war nur eine, keineswegs ernstgemeinte Drohung. Brienne u. Lamoignon beschlossen nun, sich des Parlaments zu entledigen u. die Registrirung königlicher Edicte einer neuen Behörde (Cour plenière) bestehend aus den Prinzen, Pairs, Parlamentspräsidenten, Provinzialdeputirten u. A. zu übertragen Das betreffende Edict, gegen welches das Parlament schon vo. her eine Vorstellung an den König gerichtet hatte, erschien am 8 Mai, blieb aber völlig[565] wirkungslos; nur 2 Sitzungen hielt die Cour plenière, überall erklärte das Volk sich für die Parlamente u. bes. in der Bretagne u. Dauphiné traten aufrührerische Bewegungen ein. Die Erbitterung, genährt durch die Clubs, welche sich in den größeren Städten zu bilden begannen, stieg noch, als am 16. August ein zweites Edict erschien, wonach 1/5 der Zahlungen des königlichen Schatzes in Creditscheinen geleistet werden sollten. Der König, eingeschüchtert durch die tumultuarischen Bewegungen in Paris u. in den Provinzen, entließ Brienne u. Lamoignon u. berief Necker von Neuem in die Regierung. Sofort hoben sich die Staatspapiere um 30 Proc., alle Zahlungen wurden baar geleistet, die verhafteten Parlamentsmitglieder befreit, die Cour plenière am 14. Sept. aufgehoben, u. da Necker keine Aussicht sah, daß das Parlament ihn unterstützen werde, am 23. Sept. die Reichsstände auf den 1. Mai 1789 zusammenberufen. Über die Einrichtung der Reichsversammlung u. die Art der Vertretung des dritten Standes sollte eine am 6. Nov. berufene Notablenversammlung berathen. Da diese zu keinem Resultat kam, ordnete Necker die Vertretung des dritten Standes doppelt so stark als jeden der beiden andern Stände an, überließ aber die Entscheidung, ob nach Köpfen od. Ständen abgestimmt werden sollte, der Reichsversammlung selbst. Die Wahlagitation im Lande war von Tumulten, heftigen Reden u. einer Fluth von Flugschriften begleitet, unter welchen namentlich die Schrift des Abbe Sieyès, Was ist der dritte Stand? großen Eindruck machte. Indem Sieyès für den dritten Stand auftrat, gab er zuerst das Beispiel eines Abfalls von een priveligirten Ständen, ein zweites gab der Graf Mirabeau. Dieser Abfall begründete die Popularität u. die Bedeutung beider Männer im Laufe der Ereignisse.
D) Die erste Revolution: vom Ausbruch bis zur Entsetzung des Königs 1789–1792. a) Bis zu Mirabeaus Tode 2 April 1791. Am 5. Mai 1789 wurde der Reichstag zu Versailles eröffnet. Gleich anfangs bei Untersuchung der Vollmachten entstanden Zwistigkeiten; Adel u. Geistlichkeit verlangten, dies Geschäft sollte von jedem Stande abgesondert, der dritte Stand, es sollte gemeinsam durch Bevollmächtigte versehen werden. Nach vergeblichen Unterhandlungen schritt der dritte Stand zur Verification der Vollmachten. Als die Wahlprüfung beendigt war, erklärte sich der dritte Stand 17. Juni auf Vorschlag des Abbé Sieyès für die Annahme des Titels Nationalversammlung, indem die nicht theilnehmenden Deputirten der andern Stände als nicht erschienen betrachtet wurden. Die Erwartung, welche man im Allgemeinen von der Berufung der Reichsstände hegte, u. die Aufgabe, welche die Nationalversammlung zu haben meinte, ging weit über das Ziel hinaus, welches die Regierung im Auge. hatte. Die Ordnung des Staatshaushaltes war Mebensache, die Feststellung einer repräsentativen Verfassung u. der Volksrechte Hauptsache geworden. Dies verkannte auch Necker nicht u. hoffte durch. Vorlage einer Verfassung die revolutionäre Bewegung aufzuhalten. Inzwischen hatte sich die Mehrheit des Klerus entschlossen, sich an der Nationalversammlung zu betheiligen. Damit drohte Neckers Absicht zu scheitern, u. um die Vereinigung der Stände zu hindern, wurde plötzlich die nächste Sitzung des dritten Standes untersagt u. der Ständesaal mit Wachen besetzt. Dennoch versammelten sich die Abgeordneten des dritten Standes gleich darauf unter Baillys Vorsitze im Ballhause u. schworen, nicht eher aus einander zu gehen, als bis die Verfassung des Staates vollendet sei. Am 22. Juni versammelte man sich in der Ludwigskirche, u. hier trat der größte Theil der Geistlichkeit nebst einigen Adelsabgeordneten zur Nationalversammlung. Nun suchte der König auf friedlichem Wege zum Ziele zu kommen u. versammelte die Stände zu einer königlichen Sitzung; Necker nahm daran nicht Theil, weil der König seine Vorschläge zum Theil abgewiesen hatte. Die Erklärungen des Königs liefen in der Hauptsache darauf hinaus, daß jeder der drei Stände abgesondert für sich berathen solle. Dem am Schluß der Sitzung den Ständen gegebenen Befehle, sich sogleich wieder zu trennen, kam nur der Adel u. ein Theil der Geistlichkeit nach, allein die Abgeordneten des dritten Standes blieben, u. als sie der Großceremonienmeister an den Befehl des Königs erinnerte, ergriff Mirabeau das Wort u. riß die Versammlung zu der Erklärung hin, daß sie nur der Gewalt der Waffen weichen würde. Diese anzuwenden war der König zu schwach, u. die Folge war, daß die Stellung der Nationalversammlung sich befestigte. Zugleich bestimmte ein Volksauflauf den König, die Entlassung Neckers rückgängig zu machen. Am 25. Juni trat ein Theil des Adels, geführt vom Herzog von Orleans, zum dritten Stande u. am 27. Juni vereinigten sich auch die übrigen Adeligen u. Geistlichen auf Befehl des rathlosen Königs mit der Nationalversammlung. Inzwischen begannen die Parteien außerhalb der Versammlung zu agitiren, die Freunde des Bestehenden bei Hofe, die Revolutionäre unter dem Volke u. in den Clubs. In Paris nahmen die öffentlichen Reden der Volksführer einen immer drohenderen Ton an, u. da auch die Besatzung der Stadt im revolutionären Sinne bearbeitet wurde, zog der Hof etwa 30,000 M. unter Marschall Broglio bei der Hauptstadt zusammen. Die ausbrechende Theuerung nährte die Aufregung in Paris, u. als am 12. Juli Neckers Entlassung u. heimliche Abreise kund wurde, brach der Aufruhr aus. Die Soldaten der Gardes françaises schlossen sich den Bürgern an u. der beständige Ausschuß der Wähler von Paris organisirte eine Nationalgarde, nachdem Waffen u. Munition aus dem Zeughause mit Gewalt herbeigeschafft waren. Die Plünderung des Invalidenhotels 15. Juni vollendete die Bewaffnung des Volkes, u. am 14. erstürmte dasselbe die mit ihren Kanonen die Stadt bedrohende Bastille. Der König konnte sich nicht zu militärischem Widerstand verstehen, u. als die Zügellosigkeit der Volkshaufen in Paris überhand nahm, wies er auch ferner die Anwendung von Gewalt zurück u. begab sich am 13. Juli in die Nationalversammlung zu Versailles, um diese aufzufordern, ihm in Wiederherstellung der Ordnung behülflich zu sein. Lafayette, mit einer Deputation nach Paris gesandt, um die Ruhe wieder herzustellen, wurde zum Commandanten der Nationalgarde, Bailly zum Maire von Paris erwählt u. Beide vom Könige bestätigt. Jetzt wähnten sich viele mißliebige Personen aus der hohen Aristokratie nicht mehr sicher, der Graf Artois, die Prinzen Condé, Broglio, Breteuil, die Polignacs u. A. wanderten nach Deutschland[566] aus (s. Emigranten). Am 17. stattete der König den Parisern einen Besuch ab u. nahm auf dem Stadthause die dreifarbige Cocarde unter allgemeinem Jubel an. Der Straßenunfug des Pöbels hörte indeß nicht auf u. die Ermordung eines mißliebigen Beamten, Foulon, durch wüthendes Gesindel wurde, da das Gericht das Verbrechen nicht strafte u. die bewaffnete Macht es nicht verhindern konnte od. wollte, das Beispiel zu einer Reihe ähnlicher Excesse, welche die völlige Anarchie vorbereiteten. Die Provinzialstädte errichteten nun auch Bürgermilizen u. das Ansehen des Königs u. der Gesetze begann auch hier allmälig zu verlöschen. Die Rückkehr Neckers auf Verlangen des Königs wurde zwar mit Beifall aufgenommen, aber die tonangebenden Führer der Massen, Mirabeau u. der Herzog von Orleans, drängten ihn bald in den Hintergrund. Die Bestrebungen derselben reichten bereits weit über die Absichten Neckers hinaus.
Inzwischen war in der Nationalversammlung eine schärfere Gruppirung der Parteien erfolgt. Die aristokratische Partei, deren Verfechter Cazalès u. der Abbé Maury waren, schmolz gleich von vorn herein durch Emigrationen zusammen; die gemäßigte Partei, die sogenannten Constitutionellen, bildeten die Hauptmasse u. zählten viele ausgezeichnete Mitglieder des hohen Adels u. Clerus; die dritte Partei waren die Demokraten unter der Leitung von Sieyès u. Mirabeau; eine gesonderte Fraction derselben bildeten die zum Republikanismus sich Neigenden, unter der Führung von Petion, Buzot u. Robespierre. Die überhandnehmende Theuerung drängte mittlerweile zu neuen Finanzmaßregeln. Zur Abhülfe der Noth wurde gleichmäßige Steuervertheilung auf alle Stände vorgeschlagen. Der hohe Adel machte noch weitere Concessionen, u. am 4. Aug. wurden von der Nationalversammlung alle Privilegien u. Standesvorrechte aufgehoben. Am 10. Aug. wurden die geistlichen Zehnten abgeschafft. Der plötzliche Zusammensturz des Feudalwesens gab wieder Anlaß zu Excessen, namentlich auf dem platten Lande, da der Freiheitswahn die Regelung der Zustände durch Gesetze nicht abwarten wollte. Die Verfassungsarbeiten schritten indessen immer weiter vor, u. man entschied sich am 12. Sept. für Eine Kammer, die sich alle 2 Jahre erneuern sollte, u. gewährte dem Könige am 21. Sept. ein suspensives Veto. Der König acceptirte alle Beschlüsse der Nationalversammlung, zumal der Geldmangel u. die Hungersnoth neue Ausbrüche der Volkswuth fürchten ließen. Zur Hebung der Geldverlegenheit willigte die Nationalversammlung in Neckers Vorschlag. von jedem Einkommen über 40 Francs ein Viertel als Steuer auszuschreiben. Die Theuerung gab der Demagogie um diese Zeit ein wirksames Mittel in die Hand, um die Revolution in Permanenz zu halten. Gerüchte, welche die Absichten des Hofs verdächtigten, wurden ausgesprengt, so namentlich von Marat, welcher ein vielgelesenes Blatt herausgab. Nachdem der König zur Sicherheit des Hofes u. um den Druck von Außen auf die Nationalversammlung abzuwehren, am 1. Oct. das Militär in Versailles verstärkt u. in ostensibler Weise bewirthet hatte, zog am 5. Oct. ein tobender Volkshaufen, zum großen Theil aus Gemüseverkäuferinnen (Damen der Halle) bestehend, nach Versailles. Der König beschwichtigte den Haufen mit der Versicherung, daß er der Noth in Paris abhelfen werde, u. Lafayette besetzte das Schloß mit Nationalgarden. Trotzdem drang während der Nacht des 6. Oct. ein blutdürstiger Pöbelhaufen in den Palast, ermordete zwei Soldaten der Garde u. beruhigte sich nicht eher, als bis der König, zu dessen Schutze Lafayette herbeigeeilt war, nach Paris zu kommen versprach. Am 6. Oct. zog der König mit seiner Familie, gefolgt von 100 Mitgliedern der Nationalversammlung u. von der Nationalgarde begleitet, nach Paris. Damit hatte der Herzog von Orleans das vorläufige Ziel seines ehrgeizigen Strebens erreicht, aber da der größte Theil der Nationalversammlung den Act der brutalen Gewalt mißbilligte, wurde seine Stellung so mißlich, daß er sich der Anordnung des Königs fügte u. nach London ins Exil ging. Bald darauf folgte die Nationalversammlung nach Paris, wo Lafayette mit Hülfe des gegen Zusammenrottung verordneten Martialgesetzes die Ruhe aufrecht erhielt. Die Nationalversammlung, um einen beträchtlichen Theil ihrer Mitglieder vermindert, welche sich der Emigration anschlossen, erklärte am 2. Nov. alles Gut der Geistlichkeit, 3000 Mill. Livr., als der Nation gehörig, u. der König bestätigte die Aufhebung der geistlichen Pfründen u. Güter. Am 3. Nov. wurden auch die Parlamente u. die geistlichen Orden aufgehoben u. am 12. Nov. die Eintheilung F-s in 83 Departements u. 147 Wahldistricte beschlossen Jedes Departement erhielt eigene Verwaltungsbehörden, jeder Ort eine Municipalität. Um die ein gezogenen Güter der Geistlichkeit gleich für den Staatshaushalt nutzbar zu machen, creirte die Nationalversammlung 400 Mill. Assignaten, d.h. Anweisungen auf das durch den Verkauf jener Güter zu lösende Capital. Die Nationalversammlung hielt seit dem 9. Nov. ihre Sitzungen in der königl. Reitbahn, welche mit geräumigen Tribunen für Zuschauer umgeben war. Ihre äußere Physiognomie hatte sich schon bedeutend verändert, indem die Rechte Seite sehr zusammen geschmolzen, die Linke bedeutend verstärkt worden war. Von nun an begann die Tribune einen immer stärker werdenden Einfluß auf die Berathungen der Versammlung zu üben. Hinter der Tribune aber standen die revolulutionären Clubs der Stadt Paris. Die politische Agitation ging hier hauptsächlich von den Districtsversammlungen aus, welche mit der neueingerichteten Municipalität der Hauptstadt in fortwährendem Streite lagen. Der wichtigste dieser Districte war der der Cordeliers, wo Danton, Camille Desmoulin u. Fabre d'Eglantine das Wort führten u. Spott- u. Schmähschriften gegen die gemäßigten Parteien verbreiteten. Die Municipalität suchte diesem Treiben Einhalt zu thun, indem sie das sogenannte Nachforschungscomite errichtete, eine polizeiliche Anstalt, welche bald den ganzen Haß der revolutionären Journalisten wach rief.
Die Nationalversammlung setzte indeß ihr Verfassungswerk fort, hob den Erbadel auf u. verlieh dem König den Titel König der Franzosen, ließ ihm aber die Anrede Sire u. Majestät. Diese, sowie alle andern Beschlüsse bestätigte Ludwig XVI., welcher am 4. Febr. 1790 durch sein persönliches Erscheinen in der Nationalversammlung allgemeinen Enthusiasmus hervorrief u. die gegen ihn erhobenen Anklagen, daß er falsches Spieltreibe, zum Schweigen brachte. Neuen Anlaß zu einer gefährlichen Aufregung gaben die Verhandlungen[567] der Nationalversammlung über die künftige Stellung des Clerus, welcher insgesammt gegen die Confiscation der Kirchengüter protestirte. Am 12. Juli wurde die Civilconstitution des Clerus beendet u. dieser suchte nun in den Provinzen Demonstrationen zu seinen Gunsten zu veranlassen. Es kam zu Emeuten u. Excessen, aber ohne daß damit für die Geistlichkeit etwas anderes als größere Erbitterung ihrer Gegner gewonnen wurde. Schon vorher war der theilweise Verkauf der Nationalgüter von der Nationalversammlung beschlossen, sämmtliche Hofpensionen wurden aufgehoben, dem Könige eine Civilliste von 25 Mill. Francs zugewiesen u. den Assignaten Zwangscours ertheilt. Da aber alle diese Mittel der Finanznoth kein rasches Ende zu bereiten versprachen, so beschloß die Nationalversammlung auf Mirabeaus Vorschlag ein neues Papiergeld mit Zwangscours zu creiren u. die alten, auf die Discontokasse lautenden Assignaten dagegen einzuziehen. Diese Maßregeln u. die Schwierigkeit seiner Stellung zwischen dem Hofe u. der Nationalversammlung veranlaßten Necker 4. Sept. seine Entlassung zu nehmen, ein Schritt, der mehr Beifall als Bedauern in der Nationalversammlung u. den Clubs erregte.
Inzwischen suchte der Hof an Mirabeau, dem bedeutendsten u. gewandtesten Redner der Nationalversammlung, eine Stütze zu finden. Die Aussicht, zum Minister berufen zu werden, nach der Meinung Vieler auch Geldgeschenke des Königs, bestimmten ihn mehremale, zu Gunsten der königlichen Autorität auf die Nationalversammlung einzuwirken, so namentlich bei der Frage, ob dem Könige das Recht über Krieg u. Frieden zustehen soll. Am 14. Juli zur Feier des Jahresfestes der Eroberung der Bastille, das auf dem Marsfelde zu Paris glänzend gefeiert wurde, leistete der König den Eid auf die von der Nationalversammlung vollendete Verfassung, u. der land Ausbruch des Jubels u. der Begeisterung schien Bürge zu sein für die Rückkehr eines geordneten u. sicheren Rechtszustandes. Trotzdem nahm die Anarchie in den Provinzen überhand; die Parteien geriethen immer heftiger an einander u. Armee u. Flotte wurde von dem Geist der Meute ei angesteckt. Dazu kam das Treiben Marats, Desmoulins u. ihrer Genossen, durch die gemeinsten Verdächtigungen das Volk gegen den Hof, gegen Mirabeau, gegen den Adel u. Clerus aufzureizen. Der Fanatismus fand in den Flugblättern der Demagogen immer neue Nahrung. Auf der anderen Seite wirkten die Umtriebe der Emigranten, welche in immer größeren Massen an der deutschen Grenze F-s sich vereinigten, in gleicher Weise aufregend, u. der Protest von 30 Bischöfen gegen die Civilconstitution des Clerus that das übrige, um die Spannung der Gemüther zu vergrößern. Um den Umtrieben des Clerus entgegenzuwirke,, beschloß die Nationalversammlung am 27. Novbr. 1790, von allen Geistlichen den Bürgereid zu verlangen, ein Schritt, welcher die Gallicanische Kirche vom Papstthum ablöste u. eine der hauptsächlichsten Ursachenjener wilden Parteikämpfe wurde, welche die Anarchie der Hauptstadt auch in die Provinzen verpflanzte. Von 131 Bischöfen leisteten nur 4 den Eid, u. auch von der niederen Geistlichkeit weigerten sich eine große Anzahl Pfarrer, dem Gesetze Genüge zu leisten. Der König hatte am 26. Decbr. nur mit Widerstreben u. unter dem Drange der, äußeren Umstände dieser hauptsächlich von Mirabeau befürworteten Maßregel seine Zustimmung gegeben. Kurz vorher verließ ihn sein ganzes Ministerium auf den Wunsch der Nationalversammlung, welche wieder durch die Agitation der Clubs, namentlich durch eine Deputation unter der Führung Dantons gedrängt wurde, die Entlassung rer Minister zu fordern.
Immer größer wurde inzwischen der Druck, welchen das Treiben der Clubs u. der von ihnen inspirirten Tribune auf die Nationalversammlung ausübte. Der bei weitem wichtigste derselben war der von der äußersten Linken gebildete Club der Jakobiner (s.d.), welcher auch Nichtmitglieder der Nationalversammlung aufnahm, regelmäßige, öffentliche Sitzungen hielt u. durch affiliirte Clubs in den Provinzen seinen Einfluß über das ganze Land ausdehnte. Seit Mirabeau mit der überzeugenden Kraft seiner Rede sich den Bestrebungen der äußersten Linken, dem Königthum nur den Schatten einer Staatsgewalt zu lassen, entgegenstemmte, u. die gemäßigten Mitglieder der Linken, darunter Bailly u. Lafayette, in dem Club der patriotischen Gesellschaft ebenfalls einen Stützpunkt außerhalb der Nationalversammlung zu gewinnen suchten, während die Mitglieder der Rechten (Monarchisten) aus Furcht vor wüthenden Pöbelhaufen sich nicht mehr zu dem von ihnen gestifteten Club (Salon français) zu versammeln wagten, wurde die Parteileidenschaft immer heißer entflammt. Schon begannen Drohungen u. den Anstand verletzende Äußerungen in der Nationalversammlung zu fallen, u. die Deputirten der Rechten mußten, vom Pöbel insultirt, um ihre eigene Sicherheit besorgt werden. Gegen Ende des Jahres 1790 erhielt die bereits organisirte Macht des Pariser Pöbels einen Zuwachs durch die aufkeimende Bedeutung des Clubs der Cordeliers, dessen Bestrebungen auch auf eine sociale Umwandlung des Bestehenden, auf eine Enancipation des Pöbels im weitesten Sinne, gerichtet waren. Hier übten Danton, Desmoulins Santerre unbedingte Herrschaft aus u. predigten den rohesten Materialismus. Noch war indeß von keiner Seite die Republik als Zielpunkt der revolutionären Bewegung bezeichnet worden. Aber das ungestüme Forträumen aller Grundlagen, auf denen das alte Staatswesen basirt war, u. die Unfähigkeit der Pariser Municipalität, dem Treiben der Clubs u. der die gröbsten Schmähungen gegen sogenannte Volksfeinde verbreitenden, ja direct zur Insurrection auffordernden Presse Schranken zu setzen, brachten der neugestifteten Ordnung der Dinge von Tage zu Tage größere Gefahr. Der König konnte sich das Bedenkliche der Situation nicht länger verhehlen u. seit Anfang 1791 trat er mit Mirabeau, dem Einzigen der durch seinen Anhang, seine Fähigkeiten u. seinen Muth den Umständen gewachsen schien, in geheime Unterhandlungen. Tumultuarische Auftritte, welche sich gegen Ende Februar täglich wiederholten u. ihren Hauptgrund in dem von den Journalisten verbreiteten Gerüchte hatten, der ganze Hof wolle fliehen (nur die Tanten des Königs reisten mit Zustimmung der Nationalversammlung ab), drängten den König, Mirabeau zur Übernahme des Ministeriums zu bewegen. Da erkrankte dieser u. starb am 2. April 1791.
h) Von Mirabeaus Tode bis zur Proclamation der Republik. Von nun an sah[568] der König nur noch sein Heil in der Flucht. Was sein Bleiben ihm noch unerträglicher machte, waren religiöse Scrupel wegen der Civilconstitution des Clerus, als der Papst am 10. April in einem Schreiben die Billigung derselben heftig rügte u. am 13. April in einem offenen Erlaß an das Volk in F. vor jeder Gemeinschaft mit den beeidigten Priestern warme u. diese ihrer Stellen für verlustig erklärte. Als der König am 18. April nach St. Cloud reisen wollte, verbreitete sich das Gerücht, er wolle fliehen, das Volk hielt daher den schon in den Wagen Gestiegenen, trotz allen Bemühungen u. Drohungen Lafayettes u. Baillys, auf u. nöthigten denselben, in seinen Palast zurückzukehren. Lafayette beschwerte sich vergeblich über den ihm vom Volke angethanen Zwang in der Nationalversammlung, als er die Municipalität nicht zur Verkündigung des Martialgesetzes bewegen konnte. Dies Ereigniß bestärkte den König nur in seiner Absicht, sich durch die Flucht vor ferneren Insulten zu retten. Es gelang ihm mit seiner Familie 22. Juni glücklich zu entkommen (Flucht des Königs), aber in St. Menehonld wurde er vom Postmeister Drouet erkannt u. in Folge dessen verhaftet u. nach Paris zurückgeführt. Mit diesem Fluchtversuch war das geringe Ansehen des Königs völlig dahin. Zwar wurde seine Reise als gesetzlich zulässig kein Gegenstand weiterer Anklage, u. Lafayette trieb 17. Juli das von den Jakobinern u. Cordeliers nach dem Marsfelde zur Unterzeichnung einer gegen den König gerichteten Petition beschiedene Gesindel (Sansculottes, hier erschien der Name zuerst) mit Gewalt auseinander, aber die Nationalversammlung suspendirte die königliche Gewalt bis zur Beendigung des Constitutionswerkes. Am 14. September beschwor der König die am 3. vollendete Verfassung, die Nationalversammlung wurde entlassen u. die Gesetzgebende Versammlung der Verfassung gemäß einberufen. Am 14. Sept. war auch die Einverleibung der bisher päpstlichen Besitzungen Avignon u. Venaissin von der Nationalversammlung ausgesprochen worden. Die Republikaner in Avignon vertrieben die kleine päpstliche Partei nach Carpentras, der Hauptstadt von Venaissin, u. diese eroberte der wegen seiner Greuelthaten sogenannte Kopfabschneider Jourdan mit einem Haufen republikanischen Gesindels, nachdem er von Paris aus unterstützt worden war.
Die äußeren Verhältnisse Frankreichs stellten inzwischen kriegerische Verwickelung in nahe Aussicht, weshalb auch die Nationalversammlung nicht gesäumt hatte, für Verbesserung des Heerwesens u. Verstärkung der Flotte Sorge zu tragen. Die Emigration, welche ihren Hauptsitz in Coblenz hatte, suchte fremde Mächte zu einem Kriege gegen die Nationalversammlung zu bestimmen. Sie wurden dabei bes. von Rußland u. Schweden unterstützt. Durch viele Übergriffe der Nationalversammlung in die Rechte deutscher Fürsten u. namentlich durch die Einverleibung vieler deutscher in französisches Gebiet enclavirter Gebiete bei der Departementseintheilung gekränkt, schloß der Kaiser Leopold II. mit dem König von Preußen am 27. Aug. 1791 den Vertrag zu Pillnitz, welcher zunächst keinen Angriffskrieg gegen F., sondern nur ein gemeinsames Handeln, um Deutschland von der von F. ausgehenden revolutionären Bewegung zu sichern, bezweckte.
Am 1. Oct. trat die Gesetzgebende Versammlung, bestehend aus 745 meist jungen, unter dem Einflusse der Jakobiner gewählten Männern zusammen. Unkluger Weise hatte die Nationalversammlung die Wiederwahl ihrer Mitglieder für unzulässig erklärt, so daß die neue Versammlung mit der alten in gar keiner Berührung stand. Auch die Gesetzgebende Versammlung schied sich in eine Rechte, eine Linke u. ein Centrum, aber diese Parteinamen entsprachen keineswegs denen der Nationalversammlung. Was dort das Centrum u. die gemäßigte Linke gewesen, war hier die Rechte, deren Mitglieder auch Feuillants, nach dem Club, dem sie angehörten, genannt wurden. Dieser Club hatte sich von den Jakobinern abgesondert, als Letztere immer zügelloser wurden, u. löste sich 27. Dec. auf, als die von den Jakobinern gewonnene Municipalität die Benutzung des Locals untersagte. Die Feuillants bildeten die wahrhaft constitutionelle, das Centrum eine unbestimmte, aber mehr u. mehr zur Linken hingezogene Partei. Die Linke war in ihrer Hauptmasse für Erhaltung der Constitution im Allgemeinen, nicht in ihren Einzelheiten. Ihre Führer waren die talen tvollen Deputirten der Gironde (daher Girondisten), welche damals noch mit den Jakobinern eine Partei bildeten; doch sonderte sich schon von ihnen eine äußerste Linke ab, deren Bestreben der Umsturz, deren Absicht Befriedigung ihrer Habsucht u. ihres Ehrgeizes war. Der König behandelte die Versammlung von vorn herein kalt u. da er nicht streng genug gegen die eidweigernden Priester u. die an der Grenze mit Krieg drohenden französischen Prinzen auftrat, so erklärte dit Gesetzgebende Versammlung in zwei Decreten die Emigranten, welche der Aufforderung zur Rückkehr nicht Folge leisten würden, für Hochverräther u. die unbeeidigten Priester für Empörer. Beiden Beschlüssen setzte Ludwig das ihm zustehende Veto entgegen, forderte aber seinen ältesten Bruder, den Graf von Provence, auf, bei Verlust der Ansprüche auf die Regentschaft, binnen zwei Monaten zurückzukehren. Auch gab Ludwig der Aufforderung der Gesetzgebenden Versammlung nach, indem er gegen die Rüstungen protestirte, welche die benachbarten Fürsten am Rhein unternahmen od. wenigstens gestatteten. Im Dec. 1791 wurden 160,000 Mann zur Vertheidigung der Grenze zusammengezogen u. im Laufe des Januars die emigrirten Prinzen für Hochverräther erklärt. Immer rücksichtsloser verfuhr die Versammlung gegen den König, u. nachdem sie 16. Jan. 1792 das Sequester über die Güter der Emigranten angeordnet hatte, zwang sie ihn im März, das Ministerium zu entlassen u. ein neues Ministerium aus der Linken zu bilden. Diesem gehörten an Duranthon für die Justiz, Lacoste für die Marine, Roland de la Platière für das Innere, Clavière für die Finanzen u. Dumouriez für den Krieg.
Dem Drängen dieser Minister, den Krieg mit dem Auslande zu beginnen, um das immer zügelloser werdende Parteigetriebe nach Außen abzulenken, gab Ludwig XVI. 20. April nach u. erklärte an Österreich den Krieg. Die ersten Unfälle der Armee (s. Französischer Revolutionskrieg) brachten aber die Massen in heftige Aufregung; man sprach von Einverständnissen des Königs mit den feindlichen Heerführern. Die Gesetzgebende Versammlung decretirte die Zusammenziehung einer Reservearmee,[569] Verbannung der eidweigernden Geistlichen, Bewaffnung des Volkes mit Piken. Da das Ministerium mit diesen Beschlüssen einverstanden war, der König aber sich derselben widersetzte, so dankten 18. Juni Roland u. seine Collegen ab. Der Einspruch des Königs war ein neuer Hebel des anarchischen Unfugs in den revolutionären Sectionen von Paris. Gesindel aus allen Theilen des Landes strömte, den Aufforderungen der Jakobinischen Presse Folge leistend, nach Paris Namentlich rückte aus Marseille ein zahlreicher Haufen der gemeinsten Art des Pöbels Anfangs Juni unter Absingung der Marseillaise ff. d.) in Paris ein. Aus Furcht vor diesem Gefindet mußte am 20. Juni Morgens der König die Tuilerien mit Kanonen u. Nationalgarden besetzen lassen. Um Mittag brachen aber an 50,000 Aufrührer ins Schloß. Bei dieser Gelegenheit bewies der König zum ersten Male eine muthvolle Geistesgegenwart u. seine Festigkeit machte selbst auf den rohen Haufen sichtbaren Eindruck. Vergebens bot Lafayette seinen Einfluß auf, um die Municipalität u. die Gesetzgebende Versammlung zu Schritten gegen die Pöbelwirthschaft zu vermögen. Erst Pétion, der der Volkspartei angehörige Maire von Paris, brachte am Abend die Massen dahin, sich aus den Tuilerien zu entfernen. Der König setzte jetzt seine einzige Hoffnung auf die auswärtigen Mächte. Am 5. Juli erklärte die Gesetzgebende Versammlung das Vaterland in Gefahr, errichtete Freischaaren u. bewaffnete das Volk. Die Anarchie brach von nun an mit Riesenschritten herein. Immer lauter wurde der Ruf nach Absetzung des Königs, namentlich am 14. Juli bei Gelegenheit der Feier des Verbrüderungsfestes auf dem Marsfelde. Neue Marseiller Banden trafen am 30. Juli ein, u. am 9. Aug. schritt die Gesetzgebende Versammlung, eingeschüchtert durch die von den Jakobinern aufgewiegelten Vorstädte, zur Discussion über die Frage der Absetzbarkeit des Königs. Die fieberhafte Aufregung der Massen hatte indeß neue Nahrung erhalten durch die Nachricht von dem Einrücken der Verbündeten in die Champagne (s. Französischer Revolutionskrieg). Wüthende Volkshaufen machten die Fortsetzung der Berathung in der Gesetzgebenden Versammlung unmöglich, u. am folgenden Tage, den 10. August, erfolgte der Sturm des aufgehetzten Pöbels auf die Tuilerien. Die den König vertheidigenden Schweizer u. Royalisten wurden niedergehauen, der König selbst u. seine Familie flohen in die Gesetzgebende Versammlung. Diese faßte auf Vergniands Antrag den Beschluß, den König seiner Gewalt vorläufig zu entheben, die Minister abzusetzen, den Beschlüssen auch ohne königliche Bestätigung Gesetzeskraft zu geben u. jeden Beamten, der jetzt seinen Posten verließe, für einen Vaterlandsverräther zu erklären; ferner wurde die Berufung eines Nationalconvents auf den 20. Septbr. angeordnet u. ein Tribunal zur Verurtheilung derjenigen eingesetzt, welche man die Verschworenen vom 17. Aug. nannte. Alle eidweigernden Priester u. Adelige, deren man habhaft werden konnte, wurden sofort eingekerkert. Die Municipalität von Paris kam zugleich in die Hände der Jakobiner vom reinsten Wasser, Danton, Pétion u. And., ebenso der Oberbefehl über die Nationalgarde, welchen Santerre erhielt. Am 13. Aug. wurde Ludwig XVI. mit seiner Familie als Gefangener nach dem Temple gebracht.
Von nun an ging die Hauptleitung der Dinge an die Pariser Commune über. Das Heer verließ den König u. leistete der Gesetzgebenden Versammlung den Eid der Treue; Lafayette floh nach der Grenze. Unterdessen suchte die Constituirende Versammlung ihre Autorität gegenüber der Municipalität zu wahren u. beschloß 30. Aug. die Absetzung derselben. Allein die Drohungen der Führer des Pöbels bewirkten, daß bereits am 2. Septbr. die früheren Mitglieder wieder zu den Ämtern der Commune zugelassen wurden. Das Vorrücken der Preußen vollendete die Pöbelherrschaft. Die Commune, von Danton geleitet, bezahlte 300 Mörder, um die gefangenen Royalisten aus dem Wege zu schaffen. Am Morgen des 2. Septbr. wurden die Barrièren geschlossen, die Sturmglocke ertönte u. die gedungenen Mörderschaaren drangen in die Gefängnisse u. richteten ein furchtbares Blutbad an, bei welchem gegen 7000 Menschen umgekommen sein sollen. Niemand that diesen Gräueln Einhalt, sondern die Nationalversammlung gab während dessen am 3. Septbr. ein Gesetz über die Scheidemünze. Am 21. Septbr. löste sich die Gesetzgebende Versammlung auf, um dem Nationalconvent Platz zu machen, dessen Mitglieder noch extremer gesinnt waren, als ihre Vorgänger. Die alte Linke (Girondisten) bildete nun die rechte Seite, auf der Linken saßen nur entschiedene Republikaner, darunter die Deputirten von Paris, welche unter dem Einfluß der Commune gewählt waren. Die Einflußreichsten derselben, Robespierre, Danton u. A., nahmen die obersten Sitze ein, weshalb man sie als Bergpartei (Montagnards) bezeichnete. Die große Masse der Deputirten, welche keiner der beiden Parteien angehörte u. je nach den äußeren Umständen hin u. her schwankte, nannte man die Ebene (La plaine), spottweise auch den Morast (Le marais). Die erste Maßregel, welche der Convent ergriff, war die Proclamation der Republik 25. Sept. 1792.
VIII. Frankreich als Republik bis zur Gründung des Kaiserreichs, von 1792 bis 20. Mai 1804. A) Bis zum Sturze Robespierres. Hatte das Vordringen der Verbündeten früher den Grund gelegt zur Macht der Pariser Commune, so waren die jetzt einlaufenden Siegesnachrichten nur geeignet, diese Macht zu befestigen. Die Bergpartei theilte die Triumphe der Armee, u. der von ihr ausgehende Antrag, den König in Anklagezustand zu versetzen, fand kaum Widerspruch. Die Girondisten konnten nur mit Mühe erreichen, daß wenigstens die herkömmlichen Formen des Proceßverfahrens beobachtet wurden. Am 11. Decbr. erschien Ludwig XVI. als Angeklagter vor dem Convent, am 26. Decbr. hielt Desèze seine glänzende Vertheidigungsrede, am 19. Jan. 1793 sprach der Convent das Todesurtheil u. am 21 Jan. wurde der König öffentlich guillotinirt. Die Stellung der Parteien im Convent wurde von nun an schroffer als je. Die Minister Roland u. Pache, welcher später Maire von Paris wurde, dankten ab, Beurnonville wurde Kriegsminister u. Garat übernahm das Innere. Viele Girondisten verließen den Convent u. eilten in die Provinzen, um diese gegen den Convent aufzubieten. In der Vendée griff der royalistische Aufstand immer weiter um sich, während fast ganz Europa zur Bekämpfung der Republik u. Bestrafung der Königsmörder in Waffen trat. Am[570] 1. Febr. 1793 erklärte England den Krieg u. der Convent selbst erklärte denselben am 7. März auch an Spanien; die Kriegserklärung des Deutschen Reichs erfolgte am 22. März. Der Übergang des Generals Dumouriez (4. April) zu den Feinden der Republik wurde eine neue Handhabe für die Pläne der Bergpartei gegen die Girondisten, die man jetzt als heimliche Royalisten verdächtigte. Nachdem schon am 9. März auf Dantons Antrag die Errichtung eines Revolutionstribunals beschlossen war, welches über die des Royalismus Verdächtigen aburtheilen sollte, wurde am 6. April auf Dantons Betrieb ein Wohlfahrtsausschuß (Comité du salut public) mit dictatorischer Macht errichtet.
Von nun an war die Schreckensherrschaft organisirt, zumal da am 8. April auch die Unverletzlichkeit der Conventsmitglieder aufgehoben wurde, so daß den Plänen der Jakobiner, sich ihrer durch Zähigkeit u. geistige Begabung gefährlichen Gegner zu entledigen, nichts mehr im Wege stand. Von Verhandlungen im Convent war keine Rede mehr. Nur Anklagen, Beschuldigungen u. grobe Schmähungen wurden von beiden Seiten lant. Marat u. Robespierre erklärten endlich die Girondisten geradezu für Landesverräther. Diese aber hatten noch die Mehrheit des Convents, welche sich dem Terrorismus widersetzte, für sich u. setzten eine Anklage Marats u. eine Untersuchung gegen die Commune, namentlich gegen Hébert, den Hauptleiter derselben, durch. Die Verhaftung des Letzteren trieb die Jakobiner dahin, den Pöbel aufzubieten, um Gewalt gegen den Convent anzuwenden. Am 29. Mai drang bewaffnetes Gesindel in den Sitzungssaal u. erzwang die Freilassung Héberts. Schon in der Nacht zum 31. Mai vereinigte sich der bewaffnete Pöbel der Vorstädte mit dem der städtischen Sectionen. Am 31. Mai früh läuteten die Sturmglocken, Commissäre von 37 Sectionen der Stadt cassirten die städtischen Behörden u. setzten einen revolutionären Gesammtrath ein. Abgeordnete desselben erschienen im Convent u. forderten ein Anklagedecret gegen 34 Girondisten, 40 Sous täglichen Sold für jeden bewaffneten Sansculotten, Erniedrigung des Brodpreises auf 3 Sous Assignaten etc. Aber der Nationalconvent besaß noch Muth u. Ehrgefühl genug, um sich nicht als Werkzeug der brutalen Gewalt gebrauchen zu lassen. Als aufs Neue angezettelte Tumulte am 1. Juni den Zweck gleichfalls verfehlten, erzwang Henriot, Oberbefehlshaber der Nationalgarde, indem er die Tuilerien, wo die Sitzungen gehalten wurden, mit Sansculotten besetzen u. Kanonen auffahren ließ, mit Gewalt die Anklage der Girondisten. Viele derselben hatten sich bereits durch die Flucht gerettet, die übrigen wurden verurtheilt u. guillotinirt. Zwar brachen zu Gunsten der Gironde in verschiedenen Departements Aufstände aus, aber die Truppen u. Anhänger der Gewalthaber in Paris blieben überall Sieger. Als der Abgott des Volks, Marat, 13. Juli von Charlotte Corday ermordet worden war, theilte Robespierre mit Danton, St. Just u. Hébert die höchste Gewalt u. den Ruf der Tugendhaftigkeit. Das Revolutionstribunal war in ununterbrochener Thätigkeit u. überlieferte ein Opfer nach dem andern der Guillotine. Die am 24. angenommene neue Verfassung, welche die Massenherrschaft organisirte, wurde zwar am 10 Aug. auf dem Marsfelde beschworen, aber am 28. bis zum Abschluß des Friedens suspendirt u. die Revolution in Permanenz erklärt.
Während die Conventstruppen in den Provinzen siegreich waren u. auch die am hartnäckigsten sich widersetzenden Orte, Lyon, am 22. Oct., Toulon, welches sich den Engländern übergeben hatte, am 20. Novbr. eroberten, war auch in Belgien u. am Rhein das Glück den Revolutionsarmeen günstig. Am 12. Aug. wurden alle waffenfähigen Männer, 1,200,000 Mann, vom Convente aufgeboten. Mehrere Punkte in Frankreich wurden zur Zusammenfuhr von Lebensmitteln für die Armeen bezeichnet. Die nöthigen Geldbedürfnisse wurden durch die Vermehrung der Assignaten, durch Verkauf der Güter der Hingerichteten, der Domänen, Kirchen- u. Klostergüter herbeigeschafft u., als dies nicht ausreichte, bei den reicheren Bürgern eine Zwangsanleihe von 1000 Mill. erhoben. Die Auflösung der Gesellschaft in ein anarchisches Chaos rückte indessen mit Riesenschritten näher. Nachdem man den Staat so gut wie vernichtet hatte, kam auch die Reihe an Religion, Sitte u. Herkommen. Raub u. Plünderung begann der gewöhnliche Weg des Erwerbes zu werden. Handel u. Gewerbfleiß stockten u. was der Krieg nicht that, um den Credit zu untergraben, das thaten die Decrete des Nationalconvents, das Verschwinden des baaren Geldes u. die Entwerthung der Assignaten. Am 27. Sept. wurde der Preis der nothwendigsten Lebensmittel auf ein Maximum festgestellt, am 28. die Ausgabe von 2000 Mill. Assignaten, am 5. Oct. die Verhaftung von 73 girondistisch gesinnter Deputirten (diejenigen, welche gegen das Verfahren wider die Gironde Protest erhoben hatten) decretirt, am 16. Octbr. die Königin Marie Antoinette verurtheilt u. hingerichtet. Ihr folgten auf das Blutgerüst 31. Oct. 21 Mitgleder der Rechten u. am 6. Nov. der Herzog von Orleans (Philipp Egalité), welcher ehedem durch Dantons Vermittelung die höchste Staatsgewalt an sich zu bringen hoffte u. eine eigene Partei, die Orleanisten, gebildet hatte. Die christliche Zeitrechnung u. der christliche Kalender wurden am 6. Oct. abgeschafft u. ein neuer republikanischer Kalender mit dem Neujahrstage, 21. Sept. 1792, als dem ersten der Republik, eingesetzt. Schon am 8. Aug. hob ein Decret die Pariser Universität mit ihren Facultäten, so alle Akademien u. Gelehrtenvereine auf. Am 7. schwor Gobet, beeidigter Erzbischof von Paris, vor den Conventsschranken, Namens seiner anwesenden Vicare, den katholischen Glauben ab. Am 10. Novbr. führte die Pariser Commune den Dienst der Vernunft ein, am 7. Mai 1794 decretirte der Nationalconvent, daß es kein höchstes Wesen u. am 24. desselben, daß es keine Unsterblichkeit der Seele gebe.
Inzwischen war die Rivalität des Wohlfahrtsausschusses u. der Pariser Municipalität immer schärfer hervorgetreten. Bei Vielen begann die Überzeugung Platz zu greifen, daß der Terrorismus endlich ein Ende haben müsse. Dagegen suchte Robespierre, welcher im Convent u. bei den Jakobinern herrschte, den Pöbel fortwährend mit beunruhigenden Gerüchten in Athem zu halten u. den Blutdurst desselben durch die Ausrottung aller Lasterhaften zu stillen. Seine Parteigenossen waren zum großen Theil seine Nebenbuhler od. Gegner geworden. Nur durch Verbreitung von Furcht u. Schrecken vermochte er sich in seiner Stellung zu behaupten, denn die von ihm[571] erhobene Anklage war schon so gut wie eine Verurtheilung. Das Revolutionstribunal u. der Wohlfahrtsausschuß waren nur die willenlosen Werkzeuge seiner Gewalt. Im Januar 1794 kehrte Danton aus Arcis sur Aube, wohin er sich seit dem Proceß des Herzogs von Orleans begeben hatte, nach Paris zurück u. verband sich, um seine eigne Sicherheit besorgt, mit Robespierre, welcher zunächst den Club der Cordeliers, Hébert u. seine Anhänger, vernichten wollte, als diese den Jakobinern das Feld streitig zu machen anfingen. Die angesehensten Mitglieder des Clubs ließ Robespierre am 15. März auf Antrag St. Justs verhaften. Am 24. März (4. Germinal) wurden Hébert u. 19 seiner Parteigenossen guillotinirt. Desmoulins u. Fabre d'Eglantines u. A., welche sich von Hébert, der dadurch, daß er Robespierre in blutdürstigen Anklagen überbot, sich zu halten hoffte, getrennt hatten u. für Milderung der blutigen Strenge des Verdächtigungsgesetzes waren, näherten sich nun Danton u. dessen persönlichen Anhängern, während der Club der Cordeliers u. der Pariser Stadtrath um Robespierres Gunst buhlten u. die unbedingte Herrschaft des Wohlfahrtsausschusses anerkannten. In der Nacht zum 31. März wurde auch Danton verhaftet u. mit Lacroix, Cam. Desmoulins, Hérault de Sechelles u. 10 anderen Parteigenossen am 5. April (16. Germinal) hingerichtet.
Nach dem Tode Dantons herrschte der Wohlfahrtsausschuß u. in ihm Robespierre unumschränkt. Fouquier de Tinville, der öffentliche Ankläger, war das Werkzeug, dessen sich der Dictator bediente, um sein System, alle Lasterhaften auszurotten, durchzuführen; lasterhaft war aber Jeder, der an der Tugend Robespierres zweifelte. Mit ihm aufs Engste verbunden waren St. Just u. Couthon. Die Angeklagten wurden jetzt fast immer ohne Anhörung derselben vom Revolutionstribunal verurtheilt. Vom 10. März bis 10. Juni 1794 fielen im Ganzen 1269 Köpfe unter der Guillotine. Aber die Art des Verfahrens war für Robespierre noch viel zu langsam u. zu umständlich. Nachdem am 8. Juni von ihm das Fest der Vernunst zur Belustigung des Pöbels mit großem Pomp veranstaltet worden war, mußte Couthon am 10. Juni (22. Prairial) ein Gesetz in dem Sinne beantragen, daß bei den Angeklagten des Revolutionstribunals die Vernehmung von Zeugen unnöthig sei. Der Nationalconvent genehmigte das Gesetz, obwohl diejenigen Deputirten, gegen welche es speciell gerichtet war, Einspruch dagegen erhoben. Zu diesen gehörten Fouché, damals Präsident der Jakobiner, Billaud-Varennes, Bourdon de l'Oise, Tallien u. Collot d'Herbois. Fast alle Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses, machten sie zunächst selbst von dem Gesetze des 10. Juni den scheußlichsten Gebrauch. Die Geschwornen, ihre willenlosen Creaturen, verurtheilten in einer Stunde oft 50 Personen. Die Zeit der Massenhinrichtungen (Fournées) begann u. vom 10. Juni bis 27. Juli wurden 1400 Angeklagte gouillotinirt. Der Titel der Anklage war entweder Gefängnißconspiration od. Fremdenfaction. Während Robespierre, der seit Ende des Prairial nicht mehr im Wohlfahrtsausschusse erschien u. sich dort von Couthon u. St. Just vertreten ließ, seine Widersacher im Nationalconvent durch das Gesetz, welches ihrer Mordlust jeden Zügel nahm, zu verderben sann, bereiteten sich diese zu dem Kampfe um Tod u. Leben vor. Seit Mitte Juli begannen wieder Reibungen im Nationalconvent. Robespierre klagte Fouché u. Tallien der Fremdenconspiration an, u. diese verbreiteten das Gerücht von einer von Robespierre aufgestellten großen Mordliste. Am 8. Thermidor (26. Juli) richtete dieser seine Anklage im Nationalconvent zunächst gegen die untergeordneten Parteigenossen seiner Gegner. Aber am folgenden Tage (9. Thermidor) erhob St. Just die Anklage gegen Collot u. Billaud. Diese hatten sich in der Nacht vorher mit ihren Parteigenossen verständigt u. der Wohlfahrtsausschuß war auf ihrer Seite. Collot präsidirte an diesem Tage im Nationalconvent. Die Anklage St. Justs wurde von den Angeklagten nicht nur zurückgewiesen, sondern diese beschuldigten Robespierre selbst der Tyrannei u. des Verraths der Freiheit. Die Reden Talliens, Billauds u. Collots riefen einen förmlichen Sturm im Nationalconvent hervor, der mit der Verhaftung Robespierres, Couthons, St. Justs u. Lebas endete. Der Stadtrath u. die Jakobiner trafen zwar Anstalten zur Befreiung der Gefangenen, aber der Wohlfahrtsausschuß gewann einen Theil der Nationalgarde u. diese stürmte das Stadthaus, wo sich Robespierre u. seine Genossen, deren Befreiung gelungen war, befanden. Die Niederlage derselben war dadurch entschieden. Am 28. Juli erfolgte die Hinrichtung Robespierres u. 21 seiner Genossen, am folgenden Tage die von 71 Mitgliedern des geächteten Stadtraths u. bald darauf wurden auch noch die übrigen Wortführer der Jakobiner hingerichtet.
B) Vom 28. Juli (10. Thermidor) 1794 bis zur Einsetzung des Directoriums. Zwar behaupteten das Feld die durch ihren Blutdurst u. den zügellosesten Terrorismus verrufensten Gegner Robespierres; aber der Sieg bereitete ihr eignes Verderben vor. Der Nationalconvent begann aus seiner Passivität herauszutreten u. die Partei der Gemäßigten (Thermidoristen) gewann von Tage zu Tage an Bedeutung. Das Gesetz vom 10. Juni wurde vernichtet u. viele Gefangene befreit. Die Jakobiner, deren Club sich den auf Wiederherstellung der Gesetzlichkeit hinarbeitenden Maßregeln des Nationalconvents entgegenstellte, versuchten zwar Ende October einen Angriff auf denselben mit aufgewiegelten Pöbelhaufen; der Angriff mißlang. Die besseren Elemente der Bürgerschaft hatten bereits Muth gewonnen, sich dem Sansculottismus zu widersetzen, u. namentlich war es Fréron, welcher die Jugend der höheren Stände (Jeunesse dorée) in seinen Salons versammelte, um aus ihnen ein bewaffnetes Corps gegen das Treiben der Terroristen zu bilden. Die Reaction wurde immer mächtiger, da auch die Departements sich für den Nationalconvent aussprachen. Am 11. Novbr. wurde der Club der Jakobiner für immer geschlossen, am 7. Decbr. alle Ächtungen aufgehoben, am 8. Decbr. die 73 noch verhafteten Girondisten freigelassen u. in den Nationalconvent wieder aufgenommen. Damit war die völlige Niederlage der Terroristen entschieden, u. viele Überläufer verstärkten die Partei der gesetzlichen Ordnung. Am 27. Decbr. wurden Collot d'Herbois, Billaud de Varennes u. Barrere wiederholt angeklagt, aber erst 2. März 1795 verhaftet u. zur Verbannung nach Cayenne verurtheilt. Der Convent bewahrte indeß eine entschieden republika[572] nische Gesinnung u. beseitigte einstweilen nur die Einrichtungen des Terrorismus. Die Anverwandten der Hingerichteten wurden wieder in den Besitz ihrer Güter gesetzt, die Freiheit des Gottesdienstes, Primairschulen u. eine Normalschule zu Paris wieder hergestellt u. am 8. März alle geächteten Mitglieder des Nationalconvents zurückberufen. Inzwischen mehrte sich die Noth des Landes. Das fortwährende Sinken der Assignaten, die von England angeordnete Handelssperre u. der Mißwachs des Jahres 1794 vermehrte die Trostlosigkeit der materiellen Zustände. Die Theuerung aber war die Ursache zu neuen unruhigen Auftritten in Paris, da die Menge nach Brod schrie u. vom Nationalconvent Abhülfe begehrte. Diese Umstände benutzten die Jakobiner noch einmal, um den Nationalconvent mit Hülfe des Pöbels einzuschüchtern u. die Freilassung ihrer angeklagten Genossen zu erzwingen. Die Nationalgarde zerstreute das zusammengelaufene Volk ohne große Mühe. Nichts desto weniger regten sich die Jakobiner noch einmal. Am 20. Mai erhoben sich die Vorstädte St. Antoine u. St. Marceau, die Rotte drang, nach Brod u. nach der Constitution von 1793 schreiend, in den Sitzungssaal der Abgeordneten u. sprengte Abends um 9 Uhr den Convent. Indeß wurde die Nationalgarde schon nach zwei Stunden Herr der Insurection. Am 23. wurden die Vorstädte entwaffnet u. die Rädelsführer gefangen u. zum Theil guillotinirt. Nun zog der Convent zur Sicherheit Truppen nach Paris, stieß 62 Deputirte aus u. begann mit rastlosem Eifer die Reste der Terroristen unschädlich zu machen, während der Royalismus wieder kühner das Haupt erhob. Die Reaction theilte sich auch den Provinzen mit. Toulon, von Jakobinern seit Zerstörung ihres Pariser Clubs bevölkert, erhob sich im Mai für diese, wurde aber von den südlichen Städten, bes. Marseille, bezwungen u. fast alle Jakobiner getödtet. Auch in den südlichen Departements verbreiteten geheime Gesellschaften Furcht u. Schrecken durch Mordthaten, welche sie gegen die Anhänger der Schreckensherrschaft übten. Am 25. Juni wurde die von Cambacérès, Daunon u. Sieyès entworfene Constitution von 1794 (III) dem Convente vorgelegt u., wenig abgeändert, angenommen. Nach ihr sollten zwei Kammern, ein Rath der Alten von 250 Mitgliedern u. ein Rath der Fünfhundert errichtet werden u. der Letztere Gesetze vorschlagen, der Erstere dieselben bestätigen können. Die vollziehende Gewalt wurde fünf von beiden Kammern erwählten Directoren (Barras, Rewbell, Lareveillère, Letourneur u. Carnot) übertragen. Jedes Jahr sollten 1/3 der Räthe u. 1/5 des Directoriums erneuert werden. Der Umschwung der Stimmung, welcher inzwischen stattgefunden hatte, brachte dem Nationalconvent u. der neuen Verfassung nunmehr Gefahr von der anderen Seite. Zahlreiche Emigranten hatten sich in Paris wieder eingefunden u. bearbeiteten das Volk in den Sectionen durch Flugschriften u. Reden, um der Reaction zum vollständigen Siege zu verhelfen. Diesem Treiben gegenüber beschloß der Nationalconvent 22. Aug., daß der Gesetzgebende Körper der neuen Verfassung zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Nationalconvents bestehen, u. daß auch die Land- u. Seemacht über Annahme der neuen Constitution abstimmen solle. Zugleich zog der Convent Truppen in einem Lager bei Paris zusammen. Die Sectionen von Paris sandten nun Deputationen an den Nationalconvent, um die letzten Decrete desselben rückgängig zu machen; dieser aber beharrte bei seinen Beschlüssen. Als aber 6. Septbr. die Urversammlungen zur Abstimmung über die Annahme der Constitution begannen, wurde die Agitation in den Pariser Sectionen immer heftiger, u. als am 23. Septbr. das Resultat der Volksabstimmung für den Nationalconvent ausfiel, boten die Royalisten allen ihren Einfluß zur Sprengung des Nationalconvents auf. Am 4. Octbr. erhoben sich 44 Sectionen u. der größte Theil der Nationalgarde gegen den Nationalconvent. Dieser zog die Armee des Innern nach Paris, bewaffnete die zu seinem Dienst bereiten Sansculotten (Bataillon sacré) u. übertrug Barras u. Bonaparte den Oberbefehl über die Truppen. Letzter übernahm die Leitung des Manövers, kam den Sectionen u. Nationalgarden durch Wegnahme von 40 Kanonen zuvor u. richtete mit diesen am 5 Octbr. (13. Vendemiaire) eine solche Verwirrung unter den Insurgenten an, daß dieselben ihr Vorhaben aufgaben. Am 6 Octbr. wurden die Sectionen entwaffnet u. Bonaparte vom Nationalconvent zum zweiten Commandanten der Armee des Innern ernannt. Eine Amnestie mit wenigen Ausnahmen u. die Abschaffung der Todesstrafe gehörten zu den letzten Beschlüssen des Nationalconvents, welcher sich am 26. Octbr. auflöste, um dem aus 5 Mitgiedern bestehenden Directorium Platz zu machen.
C) Fran kreich unter dem Directorium vom 28. Octbr. 1795 bis zur Revolution des 18. Brumaire (9. Novbr.) 1799. a) Bis zur Revolution vom 18. Fructidor (4. Sept. 1797). Das Directorium, bestehend aus Barras, Rewbell, Lareveillère, Letourneur u. Carnot, fand die Lage des Staats nach Außen hin glänzend, Holland erobert die Deutschen über den Rhein gedrängt, den Frieden mit Preußen (5. April 1795) u. Spanien (22. Juli) eben geschlossen; auch im Inland hatten die Bürgerkrieg in der Pendee, wenigstens theilweise, aufgehört u. nur zur See war England Sieger. Die einzig noch lebende Tochter Ludwigs XI. (der Dauphin Ludwig XVII. war Anfangs 1795 in dem Gewahrsam eines Arbeiters gestorben) wurde gegen die, seit Dumouriez' Verrath gefangenen Conventsabgeordneten, nebst dem bei Maubeuge gefangenen ehemaligen Postmeister Drouet u. den österreichischer Seits aufgehobenen Maret u. Semonville, bei Basel ausgewechselt. Das Directorium begann sein Amt zunächst mit Maßregeln zur Sicherung des Staates gegen die Umwälzungen u. erlangte vom Rathe der Fünfhundert die Zustimmung zur Beschränkung der Presse, der Clubs u. zur Verhinderung u. strengen Bestrafung von Complots u. Tumulten. Wie nöthig polizeiliche Vorkehrungen waren, zeigte sich bald, nachdem der General Hoche den royalistischen Aufstand im Westen gedämpft hatte u. die Führer desselben, Stofflet u. Charette, gefangen u. nach Standrecht gerichtet waren (29. März). Im April entdeckte Cochon, der das neu errichtete Amt eines Polizeiministers bekleidete, eine weitverzweigte Verschwörung mit communistischer Tendenz, welche gegen das Leben der Directoren gerichtet war. Hauptanstifter derselben waren Drouet u. Baboeuf; der Letztere wnrde verhaftet, der Erstere entkam. Ein Versuch der Verschworenen,[573] die Truppen aufzuwiegeln, mißlang 9._–10. Sept. 1796; die Anführer wurden gefangen u. durch das Kriegsgericht verurtheilt. Auch an royalistischen Insurrectionsversuchen fehlte es nicht, eine Verschwörung zu Gunsten Ludwigs XVIII. wurde im Jan. 1797 entdeckt u. vereitelt. Außer diesen, die Constitution vom Jahre II. von zwei Seiten bedrohenden Gefahren machte der Zustand der Finanzen dem Directorium viel zu schaffen. Die Assignaten, von denen über 45 Milliarden ausgegeben worden waren, sanken nach u. nach auf, 1/200 ihres Nennwerthes herab. Ein gezwungenes Anleihen von 600 Mill. in Metallwerth u. der theilweise Verkauf der Staatswaldungen half dem Übel nicht ab, ebensowenig die Umwandlung der Assignaten in sogenannte Territorialmandate, welche derselben Sache nur einen andern Namen gaben. Diese Verlegenheit zwang das Directorium, trotz des Siegeslaufs der französischen Armeen in Italien, Bonapartes bis Mantua u. Anfang 1797 bis Innerösterreich, in Deutschland Moreaus u. Jourdans bis Augsburg, trotz aller von den siegreichen Heeren in Italien u. Deutschland eingehenden Summen u. Kunstschätzen, trotz der eroberten Provinzen (s. Französischer Revolutionskrieg), zu der Ausschreibung von Steuern seine Zuflucht zu nehmen. Eine Grundsteuer auf 240 Mill. Fr., eine Aufwands- u. Personensteuer zum Betrage von 60 Mill. Fr., eine Einregistrirungs- u. eine Stempeltaxe, einige kleinere Abgaben auf Kanäle, Spielkarten, eine Patentsteuer für Gewerbtreibende u. ein Zoll wurden eingeführt, doch ertrug letzter für jetzt fast noch nichts. Dies Alles reichte aber nicht zu, die laufenden Ausgaben zu decken, geschweige denn den Staatsbankerott aufzuhalten. Durch das Decret vom 20. Sept. 1797, worin die öffentliche Schuld um 2/3 herabgesetzt wurde u. nur die consolidirte (1/3 der Nominalschuld) in das Große Buch eingetragen u. Zinsen tragend, die beiden andern aber nur beim Nationalgüterkauf gültig sein sollten, wurde der Staatsbankerott erklärt. Mehr als die Unfähigkeit des Directoriums, den öffentlichen Credit wieder aufzurichten, schwächten das Ansehen desselben die Zwistigkeiten der Directoren selber. Einer mißtraute dem andern, so daß der Royalismus, bes. seit Pichegru, des Einverständnisses mit den Royalisten offenkundig bezüchtigt, am 20. Mai 1797 Präsident der Fünfhundert wurde, große Fortschritte machte u. drohende Bewegungen unter den Republikanern einen neuen Ausbruch der Revolution fürchten ließen. Zwar ließ das Directorium einige Agenten Ludwigs XVIII. verhaften, allein dadurch wurde nichts gebessert. In dem Directorium strebte Barras offenbar nach Obergewalt; auf seiner Seite standen Rewbell u. Lareveillère, während Carnot u. Letourneur ihm die Widerpart hielten; Letzter schied jetzt aus, u. statt seiner brachte die durch die Ergänzungswahlen im Mai bedeutend verstärkte Royalistenpartei im Rathe der Fünfhundert einen der ihrigen, Barthélémy, in das Directorium. Das Vorhaben des Letzteren, der mit Carnot gegen die Triumvirn (Barras, Rewbell u. Lareveillère) sich verband, vereitelten diese, indem sie Bonaparte, den General der siegreichen Armeen in Italien, zu einem Staatsstreiche bewogen. Bonaparte, durch den Tadel, der seinen Maßregeln in Genua u. Venedig von Seiten des Raths der Fünfhundert zu Theil geworden war, gereizt, sandte im Aug. 1797 die Generale Bernadotte u. Augereau, von denen der Letztere den Befehl über die Pariser Militärdivision erhielt, nach Paris. In der Nacht vom 3. zum 4. September rückten die vorher bei Paris gesammelten Truppen ein, obwohl ein Artikel der Verfassung das Zusammenziehen von Truppen in der Umgebung von Paris ausdrücklich untersagte; Augereau besetzte die Tuilerien, Ramel, General der Directorialleibwachen, Barthélémy u. Pichegru (Carnot war entronnen) wurden verhaftet, u. die Revolution vom 18. Fructidor war ohne Blutvergießen beendet.
b) Bis zur Eiusetzung des Consulats. Am 5. September wurden, nach einem Ausspruche beider Räthe, Barthélémy u. Carnot, 11 Mitglieder vom Rath der Alten, 42 der Fünfhundert u. viele Journalisten zur Verbannung nach Cayenne verdammt. Ein anderes Decret vernichtete die Wahlen von 48 Bezirken u. gab dem Directorium Vollmacht zu einer neuen Emigranten- u. Priesterverfolgung. Zu neuen Directoren wurden Merlin u. François von Neufchâteau ernannt u. 42 Zeitschriften unterdrückt. Indessen kehrte auch General Bonaparte, nach Einrichtung der Ligurischen Republik u. Schließung des Friedens von Campo Formio (17. Oct. 1797), nach Paris zurück. Dieser General, der Liebling der Armee, welchem am 18. Fructidor zum zweiten Male über das Schicksal des Staates entschieden hatte, erregte indeß das Mißtrauen des Directoriums. Aus Furcht vor einer Militärdictatur übertrug ihm das Directorium den Oberbefehl über ein, an den Küsten des Kanals zur Eroberung Englands gesammeltes Heer (Armee von England). Da aber Bonaparte sich von der Gefährlichkeit des Unternehmens überzeugte, so trat an die Stelle dieses Planes der einer Eroberung Ägyptens. Mit 20,000 Mann schiffte er sich im Mai 1798 in Toulon ein u. ging nach Ägypten unter Segel, s. Französischer Revolutionskrieg. Kurz vorher im März hatten sich die Grenzen F-s, indem das Deutsche Reich das linke Rheinufer abtrat, bedeutend erweitert.
Während Bonaparte Ägypten eroberte, wurde das eigenmächtig u. willkürlich herrschende Directorium in F. stets verhaßter. Am 5. Jan. 1798 wurde unter dem Vorwande zur Deckung der Landungskosten in England ein gezwungenes Anlehen von 80 Millionen Franken ausgeschrieben, Auflagen, Lotterien, Wegegelder u. Stempeltaxen sollten die trotz aller gewaltsamen Mittel steigende Finanznoth hemmen. Doch diese Maßregeln, welche zum größten Theil nur durch den Unterhalt einer großen Armee bedingt wurden, deren Rückkehr die Macht der Directoren zu untergraben drohte (weshalb dieselben dem allgemein gewünschten Frieden abgeneigt waren), hatten neue Unruhen zur Folge, u. die feindselige Stimmung der Bevölkerung machte sich bes. bei den Wahlen für die Ergänzungen des Raths der 500 im April 1798 bemerklich. Das Directorium cassirte indeß am 11. Mai 1798 alle ihm mißfällige Wahlen u. eignete sich auf solche Weise eine Gewalt zu, welche ihm die Gesetze nicht ververliehen hatten. Während der innere Zustand des Landes dem Volke nur geringe Befriedigung bot, schmeichelten die Erfolge der Armee u. die Stellung des Staates auswärtigen Mächten gegenüber der französischen Nationaleitelkeit, die Vereinigung von Mühlhausen, Piemont u. Genf mit F., die Errichtung[574] der Helvetischen, Römischen u. endlich der Parthenopäischen Republik (Jan. 1799) an der Stelle des Königreichs Neapel, so wie die im März 1799. erfolgte Wegführung des Papstes Pius als Gefangenen nach F., hob das Nationalgefühl u. leitete die politischen Bestrebungen der Parteien nach Außen ab. Mit dem Eintritt Treilhards, an die Stelle des im Mai ausgetretenen François de Neufchâteau, in das Directorium, begann dasselbe seine Stellung durch scharfe Verordnungen gegen Angriffe von Außen zu sichern; den 26. August 1798 hob ein Gesetz die Preßfreiheit bis auf Ausarbeitung eines Preßgesetzes für die Zeitungen u. Journale auf; am 5. September erschien, um die Verluste, welche die französische Armee inzwischen, namentlich in Italien, erlitten hatte, zu decken, das neue Conscriptionsgesetz, welches alle Franzosen waffenpflichtig machte (es erregte jedoch in Belgien mehrere Aufstände, die aber schnell unterdrückt wurden); ein Decret vom 6. October beraubte die nach Cayenne Verbannten ihrer Güter. Das Deficit des Schatzes betrug am 3. October 114 Millionen Francs u. mußte im nächsten Monat allein um 44 Millionen steigen. Das Directorium forderte die schleunigsten Unterstützungsmaßregeln u. sagte sich öffentlich von aller Verantwortlichkeit für die Folgen los, als am 22. Februar 1799 ein Salzsteuervorschlag von dem Rathe der Alten verworfen wurde. Die Finanznoth steigerte sich noch mehr, als nach dem Mißlingen des Congresses von Rastadt der Krieg mit der 2. Coalition (England, Österreich, Rußland), der bald eine für Frankreich unglückliche Wendung nahm, zum Ausbruch kam. An die Stelle Rewbels, für dessen Austritt aus dem Directorium das Loos entschieden hatte, trat am 16. Mai Sieyès, ein Gegner des bisher befolgten Systems. Zugleich fielen am 20. Mai die Wahlen zu Ungunsten des Directoriums aus. An der Spitze der Opposition standen Lucian Bonaparte, Boulay de la Meurthe u. François de Nantes. Am 16. Juli 1799 wurde die Wahl Treilhards vom Rathe der Alten, als zur ungesetzlichen Zeit geschehen, für nichtig erklärt, u. sein Nachfolger. war der frühere Justizminister Gohier. Am 17. Juli klagte Lucian Bonaparte Merlin von Douay u. Lareveillère vor dem Rathe der Alten der Verschleuderung öffentlicher Gelder u. der Willkürherrschaft an u. forderte sie auf, ihr Amt niederzulegen. Dies geschah, u. ihre Nachfolger waren Roger Ducos u. der General Moulins. Die republikanische Partei bot nun alle Mittel auf, die Unglücksfälle, welche die französische Armee betrafen, zum Sturze des Directoriums auszubeuten. Sie bildete im Juli 1799 die Gesellschaft der Verfassungsfreunde, welcher sich mehrere Generale, so Jourdan, Augereau u. Massena, anschlossen; aber der Polizeiminister, Fouché, ließ am 26. Juli die Reitbahn u. am 13. August die Dominicanerkirche der Vorstadt St. Germain, ihre Versammlungsorte, schließen. Inzwischen erregten neue Zwangsmaßregeln gegen die Emigranten, von deren Anverwandten man unter der Form von Anleihen Gelder erpreßte, neue Unruhen, u. der in Folge dessen wiedererwachte Bürgerkrieg mit den Chouans u. Vendéern wurde seit Ende Octobers 1799 mit wechselndem Vortheile geführt.
Unter so mißlichen Umständen kehrte Bonaparte sieggekrönt aus Ägypten zurück. Nach seiner Ankunst in Paris, am 4. October, suchte ihn jede Partei in ihr Interesse zu ziehen. Die Republikaner boten ihm eine Militärdictatur, Barras das Commando in Italien an u. Sieyès kam ihm mit dem Antrage entgegen, eine neue Verfassung einzuführen. Diesem Plane zeigte sich Bonaparte geneigt. Eine große Zahl der Mitglieder des Raths der Alten wurde für seine Absichten gewonnen. Diese setzten, um ein blutiges Zusammentreffen der Parteien in Paris zu vermeiden, die Verlegung der beiden Räthe nach St. Cloud durch. Das Directorium wagte nicht Gewalt anzuwenden, da die Offiziere ihm den Gehorsam verweigerten, sandte aber, als die Anzeichen immer drohender wurden, Bonaparte seine Entlassung zu. Am 9. November (18. Brumaire) sprengte Bonaparte die Sitzung des Raths der 500 im Gewächshaussaale zu St. Cloud, als dieser eben im Begriff stand, das Todesurtheil über ihn auszusprechen. Im Rathe der Alten entschied die Abstimmung für die Aufhebung der Verfassung vom Jahre III; am Abende versammelten sich beide Räthe unter dem Vorsitze Lucian Bonapartes. Um Mitternacht wurde das Directorium aufgehoben, 62 Abgeordnete aus dem Rath ausgestoßen u. von dem Rest desselben an Sieyès, Roger Ducos u. Bonaparte, unter dem Namen von Consuln, provisorisch die Directorialgewalt zur Wiederherstellung der Ruhe der Republik übertragen. Zugleich wurde der Gesetzgebende Körper bis zum 20. Febr. 1800 vertagt. Trotz der Verfassungsverletzung war diese Entscheidung im Sinne der großen Masse des Volkes, welches in Bonaparte die einzige, zur durchgreifenden Befestigung der inneren Verhältnisse geeignete Persönlichkeit sah, während die Republikaner in der strengeren Beobachtung der republikanischen Formen, welche die neue Regierung anfangs auszeichnete, eine Bürgschaft gegen die Rückkehr des Royalismus sahen, dessen Anhänger jedoch von Bonaparte meist die entgegengesetzte Ansicht hegten.
D) Frankreich unter der Consularregierung bis zur Proclamirung des Kaiserreichs, vom 9. Novbr. 1799 bis 28. Mai 1804. Die drei Consuln wechselten täglich u. der Präsidirende hieß Consul des Tages. Von den Ministern behielt man nur Cambacérès für die Justiz, Bourdon, welchem bald Forfait folgte, für das Seewesen u. Fouché für die Polizei. Ernannt wurden: Berthier für den Krieg, Gaudin für die Finanzen, Laplace für das Innere u. Maret zum Generalsecretär. Später trat Talleyrand an die Spitze des Auswärtigen; die 1200 Mann starke Consulargarde befehligte Murat. Die neue Verfassung, von Sieyès entworfen, aber durch den Einfluß Bonapartes, welcher den Sitzungen der Verfassungscommission stets beiwohnte, in manchen Stücken geändert, trat am 27. December in Wirksamkeit u. wurde am 7. Februar 1800 für angenommen erklärt. Nach derselben war die höchste Gewalt scheinbar unter 3 Consuln getheilt, ruhte in Wirklichkeit aber ganz in der Hand des ersten Consuls. Alle 3 waren für ihre Regierungsmaßregeln unverantwortlich u. wurden zuerst anf zehn Jahre, mit Vorbehalt der Wiedererwählbarkeit ernannt. Die 3 ersten nach der neuen Verfassung gewählten Consuln waren Bonaparte, Cambacérès u. Lebrun. Neben den Consuln wurden 3 höchste Staatsbehörden geschaffen, ein Senat[575] (Senat conservateur) von 80, ein gesetzgebendes Corps von 300 u. ein Tribunat von 100 Mitgliedern. Der Senat, dessen Mitglieder lebenslänglich die Senatorenwürde behielten, war die einzige Vertretung des Volkes u. von um so zweifelhafterem Werthe, als die Wahl derselben unter dem Einfluß des Consulats stattfand. Der Senat ergänzte sich durch eigene Wahl, ernannte die Mitglieder des gesetzgebenden Corps u. des Tribunats, so wie die Consuln, u. hatte das Recht alle Acte der übrigen Staatsgewalten, namentlich die von den Consuln vorgeschlagenen, dann von dem Tribunat geprüften u. endlich im Gesetzgebenden Körper beschlossenen Gesetze, zu prüfen, zu bestätigen od. andernfalls zu verwerfen. Am 24. December erhielt Lucian Bouaparte das Ministerium des Innern u. am 2. April 1800 wurde Carnot Kriegsminister. Um sich zu befestigen, suchte Bonaparte einen Stützpunkt in den Mittelklassen, welche fast durchweg republikanisch gesinnt waren, zu finden u. besetzte die meisten Ämter mit Republikanern, berücksichtigte jedoch auch die beiden extremen Parteien, u. wo Ämterverleihung an Royalisten u. Jakobiner nicht passend schien, that Bestechung od. Entfernung derselben aus der Hauptstadt denselben Dienst. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe u. Dämpfung des noch fortdauernden Royalistenaufstandes in der Vendée, traf Bonaparte sofort die umfassendsten Maßregeln. Zu diesem Zweck theilte er das Land in 25 Militärdivisionen, deren Befehlshabern (Delegirten) er alle Truppendivisionen unterordnete, sandte General Hedouville nach den empörten Departements u. erreichte durch energische Maßregeln, ohne jedoch Waffengewalt anzuwenden, die Dämpfung der Unruhen. Am 18. Januar 1800 schlossen Hedouville u. Brune, unter Zusicherung völliger Verzeihung, Friede mit der Vendée u. den Chouans. Weniger glücklich war Bonaparte in seinen Anstrengungen zur Hebung des öffentlichen Credits. Das von den Emigrantengütern erzwungene Anlehen ließ er aus politischen Rücksichten fallen, sowie er auch die Liste der Emigranten schloß u. die Namen aller derer darauf streichen ließ, welche gegen F. nicht die Waffen getragen hatten. Dagegen wurden 391/2 Millionen Francs Papiergeld geschaffen, die Grundsteuer beträchtlich erhöht, Cautionen für öffentliche Ämter eingeführt u. die Pariser Banquiers zu einem Vorschuß von 12 Millionen Francs vermocht. Die Departementsverwaltung erlitt eine gänzliche Umänderung (17. Febr.), indem statt der Municipalbeamten Präfecten in den Departements, Unterpräfecten in den Cantons u. Maires in den Gemeinden, streng einander u. alle der Regierung untergeordnet, angestellt wurden. Die Preßfreiheit wurde durch polizeiliche Anordnungen beschränkt. Die nächste Sorge des ersten Consuls, um den inneren Wohlstand des Landes zu fördern u. eine völlige Reorganisation des sehr zerrütteten Heerwesens zu ermöglichen, mußte nun der Abschluß eines Friedens mit England u. Österreich sein. Mit diesem schloß er, nachdem er selbst den Oberbefehl in Italien wieder übernommen u. bei Marengo 14. Juni 1800 gesiegt hatte, am 9. Februar 1801 den Frieden von Luneville, dem zu Folge der Thalweg des Rheins die französische Grenze bildete. Mit England schloß er jedoch erst am 25. März 1802 den Frieden von Amiens. Da Bonapartes Macht sich von Tag zu Tag mehr befestigte, so griffen die vergebens auf einen Anlaß zum Umsturz der Verfassung harrenden extremen Parteien ihre Zuflucht zu Mordverschwörungen. Um sich dagegen vor den Umtrieben der Complotteurs zu sichern, ordnete Bonaparte, welchen nur ein glücklicher Zufall vor der Ermordung gerettet hatte, ein polizeiliches Spionirsystem an, an dessen Spitze Fouché stand, u. ließ viele Verdächtige zur Deportation verurtheilen. Die Consulargarde wurde außerdem vermehrt, u. das Auftreten des ersten Consuls nahm immer mehr einen fürstlichen Charakter an.
Nachdem nun auch der Friede dem Leben eine größere Behaglichkeit gewährte, wurde der Drang der besseren Gesellschaft, frühere Sitten u. Gewohnheiten wieder anzunehmen, immer mächtiger. Die Pariser Salons belebten sich von Neuem. Viele Adelige kehrten zurück, als der Consul die Emigrantenliste gänzlich aufhob u. nur etwa 1000 Familien von der straflosen Rückkehr nach F. ausschloß, u. in den von Bonaparte bewohnten Tuilerien begann sich ein höfisches Treiben zu entwickeln. Ebenso sprach sich das Bedürfniß aus, die christliche Religion zu rehabilitiren. Schon seit Anfang des Jahres 1801 hatte Bonaparte mit dem Papste über die Wiederherstellung des katholischen Gottesdienstes in Frank reich unterhandelt u. ein Nationalconcil angeordnet, welches in Nôtre-Dame zu Paris versammelt am 12. Juli den Papst zwar als Oberhaupt anerkannte, aber von diesem nicht als Concil betrachtet wurde Jedoch kam am 15. Juli zwischen dem Cardinal Consalvi u. Bonaparte ein päpstliches Concordat (s.d. I. E) zu Stande, welches am 15. Aug. bestätigt wurde. Da Bonaparte Widerstand gegen das Concordat im Tribunat fürchtete, so wurden durch Senatsbeschluß die als strenge Republikaner bekannten Mitglieder desselben ausgestoßen u. die Zahl der Tribunen auf 80 beschränkt. Da der gesetzgebende Körper nach Vollendung des neuen Civilgesetzbuches am 21. März seine Thätigkeit ein gestellt hatte, so herrschte Bonaparte fast mit un umschränkter Gewalt, u. die republikanischen Formen entsprachen immer weniger dem monarchischen Wesen des Staates, zumal da Bonaparte Sorge trug, sich mit einem neugeschaffenen Dienstadel zu umgeben, zu welchem Zwecke die Errichtung des Ordens der Ehrenlegion (s.d.) vom Senate beschlossen wurde. Die Umwandelung der republikanischen Formen des Staates in monarchische vollzog sich rasch. Gleich nach dem Frieden von Amiens im Mai 1802 beschloß das Tribunat, dem Oberconsul ein glänzendes Pfand der Nationaldankbarkeit darzubringen, u. setzte sich deshalb mit dem Senate in Verbindung. Dieser beschloß, Bonaparte auf neue 10 Jahre zum Consul zu ernennen. Als der Consul aber die Annahme dieser Dankbezeugung von dem Willen der ganzen Nation abhängig machte, wurde vom Senate ein Plebiscit über die Frage, ob Bonaparte lebenslänglicher Consul sein solle, veranstaltet. Von 3,577,399 Bürgern stimmten 3,568,885 für das lebenslängliche Consulat, u. durch Senatsbeschluß am 2. Aug. 1802 wurde Bonaparte zum lebenslänglichen Consul ernannt. Zugleich änderte ein Senatsbeschluß die Verfassung in der Art, daß die vollziehende, gesetzgebende u. ric hterliche Gewaltin die Hände des Ersten Consuls gelegt wurde, u. die constitutionellen Körper des Staates zu bedeutungslosen Schatten herabsanken. Die völlige Verwandlung der Republik in eine Monarchie gab sich[576] das Ziel der Bonapartischen Regierung immer deutlicher zu erkennen. Das Heer, auf welchem das Ansehen u. die Macht des Consuls ruhte, wurde auf dem Kriegsfuße erhalten u. vortrefflich organisirt, die Residenzschlösser des Ersten Consuls, St. Cloud, die Tuilerien u. Malmaison, wurden reich geschmückt u. die Civilliste von 1/2 auf 6 Millionen erhöhet. Am 4. Januar 1803 wnrde die Errichtung von 31 Senatorien mit 20–25,000 Francs Einkünften decretirt. Jedes Arrondissement eines Appellationsgerichts erhielt eine Senatorie, welche die consularische Gewalt in den Provinzen repräsentirte. Der Inhaber einer solchen war verpflichtet, 3 Monate im Jahre am Sitze derselben zu residiren. Anf den Münzen erschien hinfort das Bild des Ersten Consuls, u. das Hofleben wurde glänzender u. geräuschvoller. Mehrmals suchte Bonaparte Ludwig XVIII. zur Aufgabe seiner Ansprüche an F. zu bewegen, jedoch war sein Bemühen vergebens. Ein nener Anschlag auf sein Leben von dem Anführer der Chouans, George Cadoudal, in Verbindung mit Pichegru, welche Beide im Februar 1805 heimlich bei Beville landeten, aber zur Hast gebracht wurden, gab den nächsten Anstoß zur Ausführung seiner Absicht, die erbliche Kaiserwürde anzunehmen. Die Entdeckung noch anderer Conspirationen, bei denen England mittelbar im Spiel war, benutzte Bonaparte, um diese Macht als eine ihm personlich feindliche darzustellen, nachdem er schon längst zu einer Bekriegung Englands großartige Anstalten getroffen hatte, u. bereits im Mai 1803 die Feindseligkeiten wieder ausgebrochen waren. Den Krieg selbst aber wollte er als Kaiser eröffnen. Anfangs (seit Ende März) wurde das Vorhaben vom Senate nur angedeutet, dann mußten Adressen aus den Departements den Act einleiten u. endlich brachte der Senat den Vorschlag an das Tribunal, welches am 3. Mai 1804 die Erhebung Bonapartes zum erblichen Kaiser von F. befürwortete. Den darauffolgenden Senatsbeschluß vom 18. Mai bestätigte auch noch ein neues Plebiscit, demzufolge sich von 3,574,498 Stimmenden 3,572,329 für das Kaiserreich aussprachen
IX. Frankreich als Kaiserreich vom 28. Mai 1804 bis zur Abdankung Napoleons zu Fontainebleau 11. April 1814. Am 2. Dec. 1804 wurde Bonaparte als Napoleon I. in Paris von Pius VII. gesalbt u. setzte sich u. seiner Gemahlin Josephine die Krone auf. Die Revolution hatte ihren Kreislauf vollendet. F. war zu einer nur noch scheinbar beschränkten Monarchie zurückkehrt, aber das mittelalterliche Staatswesen war unwiederbringlich vernichtet u. die Verworrenheit der rechtlichen u. socialen Zustände, welche das mit der Bildung der Zeit in Widerspruch stehende Feudalwesen erzeugt hatten, war einer anderen Ordnung des Staates gewichen. Obwohl Napoleon der Nimbus fehlte, welcher den Thronerben alter Herrschergeschlechter eigen ist, so wußte er doch bald durch geeignete Einrichtungen seiner neuen Würde die nöthige Folie zu geben. Er umgab sich mit einem prunkvollen Hofstaat, creirte eine Menge Hofchargen, so die der Großw ürdenträger u. Großoffiziere, u. setzte den hohen kaiserlichen Gerichtshof ein, zu dessen Competenz alle Verbrechen gegen den Staat u. etwaige Vergehungen der Angehörigen des Kaiserhauses u. der höheren Staatsbeamten gehörten. Dann suchte er sich den alten Adel zu befreunden u. denselben durch Gunst- u. Ehrenbezeugungen an seinen Hof zu ketten. Die Republiken, welche unter dem Directorium in Italien gegründet worden waren, wurden, sobald F. zum Kaiserthum erhoben war, ebenfalls in erbliche Königreiche u. Fürstenthümer verwandelt, u. um auch im öffentlichen Leben die Spuren der republikanischen Zeit zu verwischen, wurde 1805 der republikanische Kalender wieder mit dem Gregorianischen vertauscht. Das Tribunal, der letzte Schein einer constitutionellen Beschränkung des Kaisers, wurde erst 1807 beseitigt. England, Rußland u. Schweden verweigerten die Anerkennung des Kaiserreichs, u. die Bemühungen des Königs von England, dessen Erbland Hannover die Franzosen im Widerspruch mit den Bestimmungen des Friedens von Amiens seit 1805 besetzt hatten, während sie sich zu einem Angriff auf die Küsten von Großbritannien rüsteten, führten zu der 3. Coalition gegen F., welcher sich Rußland u. Österreich anschlossen (April 1805). Ehe Napoleon den Krieg begann, hatte sich der öffentliche Credit ungemein gehoben, u. die seit 1803 gegründete Bank von F. (s. Bank II. Dd.) leistete dem Staate vortreffliche Dienste. Napoleon wartete den Angriff der Verbündeten auf seine Staaten nicht ab, brach mit den zur Landung in England bestimmten Truppen nach Süddeutschland auf, schlug, während Massena den Erzherzog Karl in Italien am Vorrücken hinderte, die Österreicher bei Elchingen, eroberte Ulm, besetzte Wien u. brachte den Russen bei Austerlitz, 2. Dec. 1805, eine große Niederlage bei; s.u. Österreichischer Krieg gegen Frankreich von 1809–1809. Im Frieden zu Presburg, 26. Decem ber 1805, trat Österreich gegen 1000 QM. seines Reichs ab, welche theils zur Abrundung des Königreichs Italien, theils zur Belohnung von Württemberg u. Baiern, den Bundesgenossen Napoleons, verwendet wurden. Diese beiden Staaten erhob Napoleon zu souveränen Königreichen u. gab, indem er auch Baden mit der vollen Souveränetät beschenkte, dadurch die nächste Veranlassung zur Auflösung des Deutschen Reichs. Im März 1805 legte sich der Kaiser auch den Titel König von Italien bei. Er vereinte bald darauf Genua u. Piombino mit F. u. setzte die übrigen Fürstenthümer von Norditalien unter französische Verwaltung. Gleichzeitig verlor jedoch F. durch den Sieg der Engländer bei Trafalgar seine ganze erst mit großen Anstrengungen neubegründete Seemacht u. gerieth dadurch in neue finanzielle Verlegenheiten. England, um seinen Vortheil weiter zu verfolgen u. das gegen seinen Handel u. seinen Wohlstand gerichtete Continentalsystem (s.d.) zu vernichten, knüpfte Unterhandlungen mit Schweden u. Rußland an, welche um so leichter zum Ziele führten, als das von Napoleon begründete Föderativsystem das Europäische Gleichgewicht immer mehr bedrohte. Um Preußen von einer ihm feindseligen Allianz abzuhalten, überließ Napoleon diesem Staate das Kurfürstenthum Hannover. Familienverbindungen sollten Baiern u. Baden an F. ketten, während Napoleons nächste Verwandte und berühmte Generäle mit Königreichen u. Fürstenthümern belehnt wurden. Seinen Bruder Joseph machte er zum König von Neapel, seinen andern Bruder Ludwig zum König von Holland, seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais zum Vicekönig von Italien, Joseph Murat zum Großherzoge von Berg u. setzte an die Stelle des Deutschen Reichs den Rheinbund, eine[577] Verbindung der kleineren deutschen Staaten unter französischer Protection (1806). Preußen trat endlich der neuen Allianz gegen F. bei, als Napoleon ihm Hannover zu entziehen drohte. Dieser nahm sogleich den Kampf mit den vier gegen ihn verbundenen nordischen Staaten auf, schlug die Preußen bei Jena u. die Russen bei Eylau u. Friedland u. erzwang den am 7. u. 9. Juli 1807 mit Preußen u. Rußland abgeschlossenen Frieden von Tilsit (s. Preußisch-russischer Krieg gegen Frankreich von 1806 u. 1807) in Folge dessen das Königreich Westfalen aus den, Preußen u. dreien anderen deutschen Fürsten (Hessen-Kassel, Braunschweig u. Oranien) abgenommenen Ländern, ferner das Herzogthum Warschau u. eine Republik Danzig errichtet u. Rußland u. Preußen dem Continentalsystem beizutreten genöthigt wurden.
Bis dahin war Talleyrand Minister der auswärtigen Angelegenheiten gewesen, aber im August 1807 gab Napoleon dessen Portefeuille an den Grafen Champagny, da Talleyrand in des Kaisers Plan, auch Spanien unter sein Scepter zu bringen, nicht eingehen wollte. Der nächste Schritt zur Ausführung desselben war die Besetzung Portugals 1807 unter dem Vorwand, auch dort die Häfen den Engländern zu sperren. Darauf mischte sich Napoleon in den Zwist der spanischen Königsfamilie u. erwarb in Folge dessen im Juli 1808 die Krone von Spanien, welche er seinem Bruder Joseph übertrug, während er die erledigte Krone von Neapel seinem Schwager Murat gab. Die Spanier ließen sich indeß nicht gutwillig die französische Herrschaft aufdrängen u. das Volk begann einen hartnäckigen Krieg gegen die französischen Heere, unterstützt von den Portugiesen u. den Engländern, welcher erst 1814 mit der Vertreibung der Franzosen endigte (s. Spanisch-portugiesischer Befreiungskrieg). Die Erfolge der Verbündeten in Spanien hatten diese zum großen Theile der Wiederaufnahme des Kampfes gegen Napoleons wachsende Macht von Seiten Österreichs zu danken. Österreich erschien 1809 mit einem neugebildeten Heere (s. Österreichischer Krieg gegen Frankreich von 1809). Indeß hatte Napoleon Rußland auf dem Congreß zu Erfurt unter dem Versprechen, die gemeinsame Beute zu theilen, am 28. October 1808 zum Beistande gegen Österreich gewonnen, u. nach den Siegen von Eckmühl, Aspern u. Esling dictirte der Kaiser den Schönbrunner Frieden 14. Oct. 1809, wodurch Österreich abermals 2000 QM. seines Landestheils an Rußland, theils an die Fürsten des Rheinbundes u. theils an Italien abtreten mußte. Der Kirchenstaat wurde nun mit F. vereint, Schweden durch Rußlands Einfluß zum Beitritt zum Continentalsystem bewogen, u. der Friede scheinbar durch die Vermählung Napoleons, welcher sich 1809 von seiner kinderlosen Gemahlin Josephine geschieden hatte, in 2. Ehe mit der österreichischen Prinzessin Maria Luise, 2. April 1810, gesichert. Diese gebar ihm am 20. März 1811 einen Sohn, welcher den Titel König von Rom empfing.
Napoleon stand jetzt auf dem Gipfel seiner Macht, u. das Glück seiner Waffen, das politische Übergewicht F-s über alle europäische Staaten, ließ die Franzosen den Verlust ihrer politischen Freiheiten leicht verschmerzen, u. versöhnte sie mit dem wiedergekehrten Absolutismus. Der Erbadel war inzwischen wieder hergestellt (1. März 1808), jedoch ohne feudale Vorrechte u. an den Besitz eines großen Vermögens geknüpft. Die Rangordnung desselben stellte oben an die Fürsten, diesen folgten die Herzöge, Grafen, Barone u. Ritter. Wichtiger u. von großem Segen für das Reich war die neue Organisation der Gerichte, die Einführung vortrefflicher Gesetzbücher (Codes Napoléon) u. die Stiftung der Pariser Universität. Um die Continentalsperre wirksamer zu machen, wurde Holland, die Nordseeküste, aus denen die Departements der Ems, Weser u. Elbe gebildet waren, dem Reiche einverleibt. Da auch Wallis, Toscana u. der Kirchenstaat mit F. vereinigt worden waren, so umfaßte der Staat, in 130 Departements statt der ursprünglichen 83 getheilt, ein um die Hälfte größeres Ländergebiet als zur Zeit der Republik. Während des Friedens wurde indeß dem Handel u. der Industrie nur in einzelnen Zweigen ein glücklicher Aufschwung zu Theil. Die Continentalsperre lastete wie ein Alp auf der handeltreibenden Welt, namentlich als England zu Repressalien schritt, u. dennoch verfehlte sie ihren Zweck im Großen u. Ganzen, denn dem Schmuggel war nicht zu steuern, u. die mit F. verbündeten Uferstaaten wehrten demselben mit nur geringer Sorge. Endlich verließ Rußland, welches in der Vertreibung des dem Kaiser Alexander nahe verwandten Herzogs von Oldenburg einen Bruch der Friedensverträge erblickte, 1810 das System u. näherte sich England, der Waarenzufuhr desselben kein Hinderniß in den Weg legend. Napoleon beschloß deshalb den Krieg gegen Rußland, bot alle seine Bundesgenossen zum Zug gegen dasselbe auf u. fiel 1812, noch ehe er den Kampf in der Pyrenäischen Halbinsel beendet hatte, mit einer halben Million Menschen in Rußland ein, drang bis Moskau vor, verlor jedoch auf dem Rückzug sein ganzes Heer, mehr durch die Strenge des Winters u. die ungewohnten Entbehrungen, als durch die russischen Waffen. Der moralische Eindruck dieses unersetzlichen Verlustes war noch wichtiger in seinen Folgen als die materiellen Nachtheile. Preußen trat der Coalition von England u. Rußland im Februar 1813 bei u. deren Heere drangen gegen Sachsen vor. Napoleon siegte zwar in einigen Schlachten u. gewann Terrain; allein da auch Österreich u. Schweden als Gegner F-s mit auf den. Kampfplatze erschienen u. die Völkerschlacht bei Leipzig, 18. October 1813, gegen Napoleon entschied, brach das stolze Gebäude seiner Macht in Trümmern. Die deutschen Fürsten, gedrängt von den der Franzosenherrschaft längst überdrüssigen Völkern, erklärten sich nun für die Alliirten, welche 1814 von allen Seiten in F. eindrangen u. nach der Cinnahme von Paris (1. April) die Abdankung Napoleons zu Fontainebleau, 11. April 1814, erzwangen. Nicht unbedeutend hatte zu diesem Sturz der Abfall des Königs von Neapel, Murat, beigetragen, der sich gerade im entscheidenden Moment gegen den Kaiser erklärte. Über die Einzelheiten des Krieges s. Russisch-deutscher Krieg von 1812–1815.
X. Frankreich unter der Restauration der Bourbons bis zur Julirevolution, 1814 bis 1830. A) Erste Restauration 3. Mai 1814 bis 20. März 1815. Der Bruder Ludwigs XVI., der Graf von Artois, leistete der Aufforderung des Senats, von dem erledigten Throne Besitz zu ergreifen, unverzüglich Folge, u. langte den 3. Mai 1814 in Paris an, während Napoleon sich am 20. April auf die ihm als Besitzthum[578] zugewiesene Insel Elba zurückgezogen hatte. Der neue König aus dem alten Hause Bourbon Ludwig XVIII. schloß mit den Verbündeten den Frieden von Paris (30. Mai 1814), welcher F. im Wesentlichen auf das ihm vor 1792 zugehörige Gebiet beschränkte, dagegen seine Colonien, mit Ausnahme von Tabago, St. Lucie u. Isle de France, England zusprach. Einen ihm vom Senat vorgelegten Verfassungsentwurf wies er zwar zurück, gab jedoch am 4. Juni durch die constitutionelle Charte F. eine Constitution, welche Gleichheit vor dem Gesetz, in den Staatslasten u. in den Ansprüchen auf Ämter, Amnestie, Unverletzlichkeit des Eigenthums, persönliche Religions- u. Preßfreiheit u. 2 Kammern festsetzte, welche über neue Gesetze u. Abgaben entscheiden sollten. Indessen leuchtete aus verschiedenen Maßregeln die Absicht der Regierung hervor, die in der Charte gewährten Zugeständnisse zu schmälern od. ganz zurückzuziehen. Dies erregte den Mißmuth der Mittelklassen, auf denen zumal ein schwerer Steuerdruck lastete, während der Napoleonsche Adel durch die Rückkehr der alten Adelsgeschlechter seines Einflusses u. Ansebens beraubt, die Unzufriedenheit der Armee theilte, welche keine Sympathien für die Bourbons hegte, ja durch Verminderung des Soldes, durch Entlassungen u. Pensionirungen geradezu erbittert wurde. Diese Umstände waren dem entthronten Kaiser zur Ausführung seines Planes günstig, der darauf ausging, sich mit Gewalt wieder in Besitz der Krone zu setzen.
B) Die Hundert Tage 20. März bis 21. Juni 1815. Am 1. März 1815 landete Napoleon bei Fréjus u. gelangte ohne Schwertschlag am 20. März nach Paris (Rückkehr Napoleons), während der König 19. März nach Gent floh, da er sich von dem gegen Napoleon ausgesandten Marschall Ney verlassen sah. Napoleon zog unter dem Iubel des Volkes u. der Armee in die Tuilerien ein, verhieß in einer Proclamation eine friedliche Politik beobachten zu wollen, ließ die Constitutionsacte Ludwigs XVIII. im Wesentlichen bestehen u. beschwor dieselbe vor den von ihm zusammengerufenen Abgeordneten auf dem Marsfelde 1. Juni 1815. Aber der Wiener Congreß, auf welchem die verbündeten Mächte noch beriethen, erklärte Napoleon für einen Störer des Weltfriedens. Die Quadrupelallianz zwischen Preußen, Österreich, Rußland u. England gegen Napoleon wurde geschlossen u. die verbündeten Heere zogen gegen den Rhein. Napoleon rückte ihnen entgegen, gewann auch einige Treffen, wurde aber von den vereinigten Preußen u. Engländern mit seiner Hauptmacht bei Waterloo 18. Juni total geschlagen u. dankte, da ihm die Kammern zur Fortführung des Krieges die geforderte Geldhülfe verweigerten, am 21. Juni zu Gunsten seines Sohnes, Napoleon II., ab. Am 3. Juli capitulirte Paris; s.u. Preußisch-Russischer Krieg gegen Frankreich.
C) Zweite Restauration 9. Juli 1815 bis 1830. Die Alliirten, welche am 7. Iuli in Paris einzogen, erkannten jedoch die Abdankung Napoleons zu Gunsten seines Sohnes nicht an, u. den 9. Juli schon traf Ludwig XVIII. wieder in Paris ein, um vom Throne abermals Besitz zu nehmen. Napoleon, der sich den Engländern ergab, wurde von nun an auf der Insel St. Helena gefangen gehalten, wo er 1821 starb. Am 20. Novbr. 1815 schloß nun Ludwig XVIII. den 2. Pariser Frieden, welcher die Gränzen F-s auf den Stand von 1790 beschränkte, den Alliirten die Besetzung von 15 Festungen durch ein Occupationsheer von 150,000 Mann auf 5 Jahre zugestand u. F. verpflichtete sich, nicht nur für den Unterhalt dieses Heeres zu sorgen, sondern auch außerdem 175 Millionen Thaler Contribution zu zahlen. Auch mußte F. die in den früheren Kriegen geraubten Kunstschätze wieder herausgeben u. sich verbindlich machen, alle rechtmäßigen Entschädigungsansprüche von Individuen, Körperschaften u. Instituten in den Ländern der Verbündeten zu befriedigen. Kaum war Ludwig XVIII. wieder zur Gewalt gelangt, als eine fanatische Verfolgung aller Gönner u. Günstlinge Napoleons begann, u. der royalistische Reactionseifer selbst über die Absichten der Regierung hinaus an manchen Orten Platz griff u. zu brutalen Excessen führte. Die unter dem Einfluß der Regierung neugewählte Kammer zeigte sich noch royalistischer als der König; sie räumte der Regierung die Befugniß ein, Alle, die einer Verschwörung gegen den König verdächtig wären, ohne Weiteres verhaften zu können, u. billigte das Gesetz, welches Alle, welche für den Tod Ludwigs XVI. gestimmt hatten, so wie viele Häupter der Kaiserregierung, verbannte. Die versprochene allgemeine Amnestie wurde durch eine große Menge Ausnahmen verkümmert, u. da die Regierung endlich, bei dem Drängen der Kammer nach einer vollständigen Reaction, um die Erhaltung der Ruhe des Landes besorgt wurde, löste sie dieselbe Ende 1816 auf.
In den neuen Kammern hatte die Ultrapartei noch immer viele Stimmen für sich, wurde jedoch durch Entdeckung der sogenannten Weißen Verschwörung, welche bezweckte, von den Alliirten zum Umsturz der Charte Unterstützung zu verlangen, u. in Folge der Untersuchung über die von den Royalisten 1815 u. 1816 verübten Gräuel u. Ermordungen in Süd-F. (s. Brune) dermaßen compromittirt, daß ihr Einfluß bedeutend herabgedrückt wurde. Zur Abhülfe der Finanznoth schloß die Regierung hinter einander 3 Anleihen. Der Congreß zu Aachen im October 1818 bewilligte den völligen Abzug der alliirten Occupationsarmee aus F., ließ bedeutende Summen an den liquidirten Forderungen u. an den Contributionsgeldern nach u. gestattete den Beitritt F-s zur großen Allianz zur Erhaltung des Europäischen Friedens. Die royalistische Partei erhob jetzt aufs Neue ihr Haupt; der erste Minister, der Herzog von Richelieu, leistete den Bestrebungen derselben Vorschub u. beabsichtigte, das Fortschreiten des constitutionellen Systems aufzuhalten. Der liberalen Partei gelang es, den Herzog zum Beitritt zu nöthigen, nachdem sie ein liberales Wahlgesetz (1817) u. ein keine Ausnahme gestattendes Recrutirungsgesetz (1818) durchgesetzt hatte. Das neue liberale Ministerium, an dessen Spitze Marquis von Dessollier stand, wurde aber im November in Folge der vereinten Angriffe der extremen Parteien modificirt u. Decazes erhielt den Vorsitz. Als dieser sich der äußersten Rechten zu nähern suchte u. mehrere Ausnahmegesetze zur Beschränkung der Presse u. Niederhaltung der öffentlichen Meinung, sowie ein neues Wahlgesetz zur Begünstigung der großen Grundbesitzer eingebracht hatte, wurde die liberale Opposition immer heftiger, u. schon schien der Sieg sich auf ihre Seite zu wenden als die Ermordung [579] des Herzogs von Berry durch Louvel am 13. Febr. 1820 der ganzen Sachlage ein anderes Ansehen gab; die Ultrapartei bekam völlig die Oberhand, Decazes mußte abdanken, der Herzog von Richelieu ersetzte ihn, von Neuem zum Ministerium gelangend, u. ein strengerer Monarchismus wurde nun leitender Grundsatz. Neue Ausnahmegesetze traten ein, die Presse wurde durch eine Censur beschränkt u. wieder ein neues, die großen Güterbesitzer noch mehr begünstigendes Wahlgesetz gegeben. Um den Widerstand der den constitutionswidrigen Maßregeln der Regierung nicht Folge leistenden Beamten zu brechen, erfolgten viele Amtsentsetzungen. Unzufriedenheit des größten Theiles der Nation entstand aus diesen Maßregeln u. aus dieser wieder mehrfache Versuche zu Militärrevolutionen, die von den Royalisten für ihre Zwecke ausgebeutet wurden.
Ende 1821 traten die bisherigen Minister ab, um einem Ministerium, ausschließlich aus strengen Royalisten gebildet, Platz zu machen. Letzteres, von der bedeutendsten Capacität. desselben, dem Finanzminister Villèle benannt, nahm zwar, um sich die liberale Partei geneigt zu machen, sogleich einen Vorschlag zur Verlängerung der Censur zurück, u. diese hörte den 5. Februar 1822 auf. Aber sein Streben, dem Adel u. der Geistlichkeit Vorrechte zu verschaffen u. die Ausnahmegesetze eher zu vermehren als aufzuheben, raubte ihm bald seine Popularität; doch verfügte er in der unter seinem Einfluß nach dem neuen Wahlgesetze zusammengetretenen Kammer über eine bedeutende Majorität. In der zweiten Sitzung der Deputirtenkammer von 1822 entfaltete Villèle sein großes Verwaltungstalent, welches ihm den Vorsitz im Conseil verschafft hatte, u. wandte sich nun zu der Partei der gemäßigten Royalisten, da die Gewaltsamkeit der Reaction ernstlich die Ruhe des Landes zu gefährden drohte u. der erbitterte parlamentarische Kampf die Aufregung im Lande steigerte, als bei Gelegenheit der Verschwörungsversuche des Generals Berton u. des Obristlieutenants Caron u. A. die Parteien höchst leidenschaftlich auftraten u. die Royalisten die Liberalen öffentlich einer, durch ganz Europa reichenden Verschwörung gegen den Monarchismus beschuldigten. 1823 beschloß der König den Krieg mit Spanien, um die dortigen Constitutionellen, welche Ferdinand VII. gezwungen hatten, die Charte von 1812, welcher die französische Constitution von 1791 zu Grunde lag, zu unterdrücken. Die Majorität der Kammer stimmte für die, durch den Krieg nöthig werdenden Maßregeln, doch unter heftigem Widerspruch der Linken, namentlich des Deputirten Manuel, und als dieser wegen einer auf die Intervention der Alliirten zu Gunsten Ludwigs XVIII anspielenden Äußerung von den übelen Folgen derartiger Interventionen laut werden ließ, erhob sich ein neuer Sturm auf der Rechten, welcher mit der Ausstoßung Manuels endete u. jene Annäherung der Parteien für immer abschnitt. Der Herzog von Angoulème drang nun mit 100,000 Mann in Spanien ein, siegte dort überall fast ohne Schwertschlag, befreite Ferdinand VII. zu Cadix u. setzte ihn in seine Macht wieder ein (s. Spanien [Gesch.]). Wichtiger war aber der Spanische Krieg für die Bourbonen dadurch, daß sich dabei die Treue der Armee zuerst bewährte. Nach dem Kriege blieb ein Theil der französischen Armee in Spanien, um die Ordnung zu erhalten. In der Deputirtenkammer gewann das Ministerium 1824 dadurch, daß es eine siebenjährige Dauer der Kammer durchsetzte, eine dauernde Stütze u. führte kurz vor dem Tode Ludwigs XVIII. (16. Septbr. 1824) die Censur wieder ein. Dagegen scheiterte ein Gesetzesvorschlag zur Reduction der fünfprocentigen Rente an der Pairskammer, u. um das regelmäßig wiederkehrende Deficit zu decken, wurden neue Verbrauchssteuern geschaffen u. das Tabaksmonopol erneuert; damit näherte sich die Handelspolitik F-s noch mehr dem Napoleonischen Prohibitivsystem.
Karl X., Bruder u. Nachfolger Ludwigs XVIII., beschwor zwar bei seiner Thronbesteigung die Verfassung, gab aber bald dem Drängen der Minister, der Höflinge u. der ultraroyalistischen zweiten Kammer nach, die Verfassung erst zu umgehen u. nach u. nach zu untergraben. Nur die Opposition der Pairskammer, welche mehrmals verfassungswidrigen Gesetzesvorschlägen die Sanction versagte, hielt die Regierung von der völligen Beseitigung zurück. Im Lande wurde in Folge der unverkennbaren Absichten des Ministeriums die Mißstimmung allgemeiner, namentlich da die Regierung dem Orden der Jesuiten Vorschub leistete, so daß derselbe sich durch Ausdehnung der von ihnen besetzten kleinen Seminarien eines bedeutenden Theils des öffentlichen Unterrichts bemächtigte. Der Unwille gegen das Ministerium wurde noch gesteigert, als viele hohe Beamte des Staates, des Unterschleifs angeklagt, nicht den ordentlichen Gerichten überliefert, sondern durch Niederschlagung des Processes geschützt wurden, u. bei den neuen Wahlen zur Deputirtenkammer. Ende 1827, ergab sich eine demselben entschieden feindselige Mehrheit in der Versammlung. In Paris selbst hatte bei einer Revue der Nationalgarde im April ein Theil derselben: Nieder mit den Ministern! gerufen, worauf dieselbe am 30 April aufgelöst wurde, was aber noch mehr erbitterte. Vergebens versuchte Villèle den Sturm durch die, kurz vor der Eröffnung der Kammer eingeführte Censur der periodischen Presse zu beschwören. dieselbe mußte bei der Eröffnung der Kammer constitutionsmäßig wieder aufhören. Der König fand sich nach langem Widerstreben endlich doch bewogen, Villèle u. sein Ministerium zu entlassen u. durch ein neues, obgleich auch im ultraroyalistischen Geiste gebildetes, zu ersetzen, an dessen Spitze Martignac stand. Dieser folgte zunächst den Absichten des Königs, durch Verfolgung einer populären auswärtigen Politik von den inneren Zuständen abzulenken. Schon 6. Juli 1827 hatte F. einen Tractat mit Rußland u. England geschlossen, welcher die Befreiung der Griechen von der türkischen Herrschaft zum Zweck hatte, u. im September vereinigte sich eine französische Flotte mit der englischen u. russischen, welche den Türken am 20. Oct. 1827 die Schlacht bei Navarin lieferten (vgl. Griechischer Befreiungskrieg). Um dieselbe Zeit ließ der König, um die Beleidigung des französischen Consuls in Algier zu rächen, die Küsten dieses Landes blockiren. Auch gab Martignac in Betreff der Jesuiten der Opposition nach. Im Juli 1828 gab der König ein Ordonnanz, welche die Beschränkung der kleinen Seminarien u. die fortdauernde Ausschließung der Jesuiten aussprach. Unmittelbar darauf erfolgtvor der Deputirtenkammer eine offene Anklage des[580] ehemaligen Ministers Villèle, die aber zu keinem Resultate führte. Indeß war das Ministerium nicht im Stande, die Opposition zu versöhnen, während seine liberalen Maßregeln die Ultras ihm entfremdeten. Zwischen beiden schroff u. unvermittelt sich gegenüberstehenden Parteien schwankend, sah es sich endlich zum Rücktritt genöthigt. Am 31. Juli 1829 wurde die Kammer aufgelöst; nun berief der König den Fürsten Polignac zur Bildung eines Ministeriums. Die Gesinnung dieses Mannes war zu bekannt u. die Bildung des Cabinets aus ultramontanen u. ultraroyalistischen Elementen zu eclatant, um das Volk über die Absichten der Regierung in Zweifel zu lassen. Die liberale Partei bereitete sich deßhalb zum Widerstand gegen den erwarteten Staatsstreich vor. Bald zeigten sich Steuerverweigerungsvereine, deren Mitglieder sich verpflichteten, der Erhebung von den Kammern nicht verwilligter Abgaben sich zu widersetzen, sie bildeten sich zuerst in den 5 Departements der ehemaligen Bretagne, bald in anderen Departements u. auch selbst in Paris.
Das Ministerium getraute sich nicht, direct einzuschreiten, suchte aber die Presse durch unablässige Vexationen unschädlich zu machen, erreichte aber dadurch gerade das entgegengesetzte Ziel. Die Opposition wurde immer mächtiger, u. als am 2. März die zweite Kammer von Karl X. mit einer Thronrede eröffnet wurde, welche die Andeutung von Gewaltmaßregeln enthielt, erklärte die Kammer mit 221 Stimmen gegen 116 in ihrer Antwort auf die Thronrede, daß die Wünsche der Nation nicht mit den politischen Absichten der Regierung in Einklang ständen. Am 19. März wurde hierauf die Deputirtenkammer bis zum 1. Septbr. d. I. vertagt, eine Menge liberaler Präfecten, Unterpräfecten u.a. Beamte abgesetzt, am 17. Mai die Kammer für aufgelöst erklärt u. die Wahlcollegien auf den 23. Juni zusammenberufen. Vergebens war die Hoffnung Polignacs, durch die Expedition gegen Algier (s.d.), welche mit der Eroberung der Stadt 5. Juli glücklich endete, sich Popularität zu verschaffen u. die Opposition abzuschwächen. Die neuen Wahlen fielen trotz aller Machinationen, Drohungen u. trotz der Siegesberichte aus Algier entschieden gegen das Ministerium aus. Polignac vermochte nun den König, die Preßfreiheit aufzuheben u. ein neues Wahlgesetz zu octroyiren. Als aber am 25. Juli 1830 die betreffenden vier Ordonnanzen im Moniteur erschienen u. zugleich die Ernennung des Marschalls Marmont zum Befehlshaber der ersten Militärdivision mit dem Auftrage, alle Anstalten zur Aufrechterhaltung der Ruhe zu treffen, brach am 27. Juli in Paris die Julirevolution aus, welche am 29. Juli mit der Capitulation derjenigen königl. Truppen, welche nicht schon zum Volke übergegangen waren, endigte. Die Nationalgarde wurde am Abend des 29. für wiederhergestellt erklärt u. Lafayette an ihre Spitze berufen. Eine Provisorische Regierung, aus dem Herzoge von Choiseul u. den Generalen Lafayette u. Gerard bestehend, bildete sich, ebenso eine Municipalcommission für Paris, zu welcher der Graf von der Lobau, Lafitte, Casimir Perrier etc. gehörten, u. in den Sitzungssälen der Kammer versammelten sich die in Paris anwesenden Pairs u. Deputirten u. faßten den Beschluß, den Herzog Louis Philipp von Orleans zu ersuchen, nach Paris zu kommen u. die Regentschaft als Lieutenant général du royaume zu übernehmen. Dieser nahm die ihm angetragene Würde 30. Juli an u. ernannte ein provisorisches Ministerium, bestehend aus Gerard für den Krieg, Dupont de l'Eure für die Justiz, Louis für die Finanzen, Guizot für das Innere, Bignon für den Unterricht, Jourdan für das Auswärtige. Karl X., da er den Thron verloren sah, verzichtete zu Gunsten des Herzogs von Bordeaux (Heinrich V.) u. ging nach England. Am 8. Aug. wurde der Herzog von Orleans ohne Rücksicht auf die Verzichtleistung Karls X. zu Gunsten des Herzogs von Bordeaux als König proclamirt.
XI. Fraukreich unter der Regierung des Hauses Orleans bis zur Februarrevolution, 1830–1848. Der Herzog von Orleans bestieg als Ludwig Philipp den französischen Thron auf Grund einer neuen Charte, welche das Königthum mit engeren Schranken umschloß als jene von 1814. Die Initiative bei der Gesetzgebung, sonst ein Vorrecht der Regierung, wurde auch auf die Kammern übertragen, die Verantwortlichkeit der Minister ausgesprochen u. die Preßvergehen den Geschworenengerichten zur Aburtheilung zugewiesen. Alle von Karl X. ernannte Pairs wurden dieser Würde für verlustig erklärt, jedoch Soult u. Duperry von Neuem dazu ernannt, die dreifarbige Fahne zum Nationalzeichen erklärt, die vormaligen Minister (von denen Polignac, Peyronnet, Chantelauze u. Guernon de Ranville verhaftet worden waren) in Anklagestand versetzt, die Garden, die Schweizer u. die Pariser Gendarmerie, welche sich durch den Kampf gegen das Volk verhaßt gemacht hatten, abgedankt, die Nationalgarde in ganz F. wieder organisirt u. Lafayette zu ihrem Chef ernannt. Ludwig Philipp behielt das provisorische Ministerium mit einigen Modificationen bei, indem er dem Herzog von Broglie den Vorsitz u. das Amt des Auswärtigen, Sebastiani die Finanzen übertrug u. Cas. Perrier, Lafitte, Dupin, Bignon zu Mitgliedern des Staatsraths ohne Portefeuille ernannte. Die erste Sorge Ludwig Philipps war, seinem Königthum von anderen Mächten Anerkennung zu verschaffen, u. alle Großmächte (England zuerst, Rußland zuletzt) erkannten den König an. Einen schwierigen Stand hingegen hatte der König der republikanischen Partei gegenüber, welche nicht unbedeutend war u. sich in ihren Hoffnungen getäuscht sah. Aufstände, welche im August 1830 in Belgien, in vielen Theilen Deutschlands u. Italiens u. im November in Polen von größerer od. minderer Bedeutung ausbrachen, unterstützten das Treiben der revolutionären Propaganda welche auf einen Krieg F-s mit fremden Fürsten zur Befreiung der Völker drang, ein Bestreben, für welches sich auch in der Armee große Sympathien kund gaben. Dahingegen stellte der König das Princip der Nichtintervention auf, u. der Ministercongreß zu London, an welchem die fünf Großmächte, Österreich, England, F., Preußen u. Rußland, Theil nahmen, stimmte diesem Grundsatze bei. Inzwischen hemmten Uneinigkeiten im Ministerium die völlige Wiederherstellung der Ruhe, u. namentlich kam es bei der Verurtheilung des Ministeriums Polignac durch die Pairskammer zu einem Straßentumult, da der Urtheilsspruch dem lärmenden Volke zu mild erschien.
Erst als Casimir Perrier, 13. März 1831[581] die Leitung der Staatsgeschäfte als Premierminister übernahm, nahmen die öffentlichen Zustände einen stabilen Charakter an. Er schloß sich nach Außen dem System des sogenannten bewaffneten Friedens an u. suchte den Schwerpunkt des Staates in den Mittelklassen (Bourgoisie). Der Kriegsminister Soult hatte inzwischen die französische Armee von 230,000 auf 500,000 Mann gebracht, wodurch freilich die Finanzlage des Staates sehr verschlimmert worden war. Aber die europäischen Verhältnisse rechtfertigten diese kriegerische Vorsicht. Einerseits mißbilligte Perrier das Einrücken der Österreicher in Bologna als dem Grundsatze der Nichtintervention widersprechend, u. um den Einfluß derselben auf den Papst zu schwächen, ließ er Ancona überrumpeln u. von französischen Truppen besetzen; anderntheils schien die Besetzung des Großherzogthums Luxemburg durch deutsche Bundestruppen nahe bevorstehend, sodaß auch F. an seinen Grenzen mit Krieg bedroht worden wäre. Als im August 1831 die Holländer Anstalt trafen, Belgien wieder zu erobern, sandte Perrier dem König Leopold von Belgien ein Armeecorps zu Hülfe u. nöthigte die Holländer zum Frieden. Indeß führten theils die materielle Noth, eine Folge der Geschäftsstockungen, theils die Umtriebe der Legitimisten (d.h. der Anhänger des Hauses Bourbon), wiederholt zu Ruhestörungen, so im Nov. 1831 zu dem Aufstand der Fabrikarbeiter in Lyon, welcher nur durch Entwickelung einer imposanten Heeresmacht unterdrückt werden konnte. Fast unmittelbardarauf brachen in Süd u. Westfrankreich fast in allen bedeutenden Städten Emeuten aus, bald zu Gunsten der vertriebenen Königsfamilie, wie in Marseille, Toulon, Nismes etc., bald wegen anderer Ursachen od. Localinteressen, wie in Orleans, Laon u. Grenoble, u. um die Verwirrung zu vollenden, landete im Mai 1832 die Herzogin von Berry an der Südküste von F., von sechs ihrer Anhänger, worunter Bourmont, begleitet, u. eilte nach der Vendée, um diese zu Gunsten ihres Sohnes aufzuregen. Mehrere Offiziere der aufgelösten Garden u. einige 100 Schweizer fanden sich dort ein u. bildeten den Kern des großen Haufens, der sich um die Herzogin schaarte. Aber der General Solignac dämpfte schnell diesen Aufruhr, u. die Herzogin sah sich zur Flucht genöthigt. Während die Vendée noch nicht beruhigt war, kam es am 5. Juni, bei Gelegenheit des Begräbnisses des Generals Lamarque, zu einer Emeute in Paris, welche bald einen gefährlichen Charakter annahm, so daß am 6. Juni Paris in Belagerungszustand erklärt werden mußte.
Kurz vorher, im Mai, war Perrier gestorben, u. Lonis Philipp dachte nun selbst die Leitung des Staates zu übernehmen, obwohl er sich dadurch in Gefahr begab, gegen die ersten Grundsätze des constitutionellen Staatswesens zu verstoßen. Er ergänzte u. modificirte zum Theil das Ministerium, in welchem der Kriegsminister, Marschall Soult, den Vorsitz, der Herzog von Broglie das Auswärtige, Thiers das Innere, Guizot den Cultus, Humann die Finanzen, Barthe die Justiz, d'Argout den Handel u. de Rigny die Marine erhielt. In seiner auswärtigen Politik blieb der König seinem Grundsatz, den Frieden aufrecht zu erhalten u. alle constitutionellen Bestrebungen des Auslandes zu unterstützen, getreu. Ende 1832 zwang ein gegen Antwerpen ausgesandtes Armeecorps den König der Niederlande zur Annahme des in London zwischen den Großmächten geschlossenen Vertrags vom 15. Novbr. 1831. Der Einfluß des Königs auf die Regierung u. die Intriguen am Hofe machten sich indeß bald in übler Weise bemerklich, indem die Stellenjägerei dadurch befördert u. die Kammer argwöhnisch wurde. Neue Parteiungen innerhalb der Kammer kamen dazu, um den Stand der Minister zu erschweren, so daß ein steter Ministerwechsel die Regierung verhinderte, innerlich zu erstarken. Die Rechte zerfiel in eine dynastische (orleanistische) u. eine legitimistische Fraction, die Linke in eine dynastische u. eine republikanische, während das Centrum wieder in drei Fractionen gespalten war. So kam es oft, daß eine Maßregel der Regierung nicht deßhalb fiel, weil sie im Princip gemißbilligt wurde, sondern weil einzelne Fractionen sich zum Sturz des Cabinets, dem sie feindlich gesinnt waren, vereinigten. Die Erschütterungen, welche dem Julithron aus diesem steten Wechsel der Minister erwuchsen, brachten denselben allmälig zum Schwanken u. endlich zum Fallen. Dazu kam, daß wiederholte Mordversuche auf den König die Gemüther in Aufregung versetzten u. Furcht u. Mißtrauen eine Vermittelung der Parteien unmöglich machten. Um die Gefahr der sich immer wiederholenden Arbeiteraufstände zu beseitigen, gab die Kammer Ende März 1834 ein Gesetz gegen politische Associationen. Diese Maßregel rief eine Empörung in Lyon 10. April hervor, welche erst am 12. durch Waffengewalt niedergeworfen werden konnte. Auf die Nachricht des Lyoner Aufstandes brach am Abend des 13. April auch eine republikanische Emeute in Paris aus (Aprilunruhen), die aber ebenfalls durch die Garnison u. Nationalgarde schnell unterdrückt wurde. Gleiches Schicksal hatten die kleineren Unruhen in St. Etienne, Toulon, Grenoble, Nismes u. an anderen Orten, die fast gleichzeitig mit jenen vorkamen. Das Ministerium schloß im Mai mit England, der Regentin von Spanien u. der Königin Marie von Portugal eine Quadrupelallianz, deren Zweck die Herstellung der Ruhe auf der Pyrenäischen Halbinsel war. Als aber die Königin Christine ein Heer zur Bekämpfung der Carlisten von Louis Philipp verlangte, weigerte sich der König, zu ihren Gunsten zu interveniren, u. Thiers, der nach Soults Rücktritt den Vorsitz im Cabinet führte, nahm deßhalb mit dem gesammten Ministerium seine Entlassung. Ein neues Ministerium unter Maret, Herzog von Bassano, hielt sich nur vier Tage u. wurde durch ein Cabinet ersetzt, in welchem der Marschall Mortier, später der Herzog von Broglie, präsidirte (18. Nov.), dessen eigentliche Leiter aber Thiers u. Guizot waren. Eine Folge des zweiten von Fieschi ausgeführten Attentats auf den König waren die sogenannten Septembergesetze, welche Beschränkung des Mißbrauchs der Presse, Beengung des Journalwesens u. eine Veränderung des Verfahrens bei den Geschwornengerichten zum Zweck hatten, indem man die Quelle eines Mordversuchs in der übertriebenen Licenz der Presse suchte. Die Finanzverlegenheiten des Staates wurden 1836 der Anlaß zu einem abermaligen Cabinetswechsel, indem die Kammer auf gewaltsame Reduction des Zinsfußes der fünfprocentigen Rente bestand, das Ministerium aber im Einverständniß mit dem Könige sich dieser Operation widersetzte. In dem neuen Cabinet erhielt [582] Thiers den Vorsitz. Dieser trat gegen das Ausland entschiedener auf; er unterstützte zwar in der Schweiz oie Forderung der östlichen Mächte wegen Ausweisung der fremden Flüchtlinge, wies dagegen den Antrag, Ancona zu räumen, bevor die Österreicher das Päpstliche Gebiet verlassen hätten, von der Hand, nahm sich der Republik Krakau an, schützte den Dey von Tunis gegen die Türken u. entwarf den Plan, mit 25,000 Mann, die man als Freiwillige anwerben u. in kleinen Corps über die Grenze schicken wollte, Spanien bis zum Ebro zu besetzen, um den Karlistischen Aufstand zu ersticken. Aber der König zog nachträglich die Billigung dieses Planes zurück, u. am 7. Sept. 1836 wich das Ministerium Thiers dem Ministerium Molé. Dieses Ministerium stellte die seit mehreren Jahren gestörten freundschaftlichen Verhältnisse mit den Nordamerikanischen Freistaaten wegen der Schuldforderung derselben an F. wieder her u. glich auch die in Folge der Flüchtlingsfrage entstandenen Differenzen mit der Schweiz wieder aus. Um die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, bewirkte am 6. Octbr., als dem Geburtstage des Königs, das Ministerium die Begnadigung von 63 politischen Verbrechern; bald darauf wurden auch die Minister Karls X. amnestirt, obwohl erst kurz vorher das Leben des Königs wieder durch ein Attentat bedroht wurde, dessen Urheber, Alibaud, Mitglied der Geheimen Gesellschaft der Menschenrechte war. Um dieselbe Zeit verunglückte der Versuch des Prinzen Louis Napoleon in Strasburg das Militär für den Umsturz des Julithrons zu gewinnen. Der Prinz wurde gefangen, auf königlichen Befehl von Strasburg in einen Seehafen gebracht u. von dort nach Amerika eingeschifft. Die Mitschuldigen, vor die Assisen des Niederrheins gestellt, wurden aus dem Grunde, daß der Hauptschuldige durch die Regierung der Untersuchung entzogen worden sei, am 18. Jan. 1837 sämmtlich freigesprochen. Im Vertrauen auf die Majorität brachte das Ministerium jetzt mehrere Gesetze in die Kammern, die auf Vermehrung der königlichen Macht zielten. Das wichtigste von denselben war die Loi de disjonction, wonach Militär- u. Civilpersonen, welche ein gemeinschaftliches Verbrechen zusammen begingen, die ersteren vor ein Kriegsgericht, die anderen vor die Jury gestelltwerden; u. an dieses schloß sich ein anderer, auf das kurz vorher durch Meunier, verübte 4. Attentat gegen den König sich stützender Entwurf an, dem zu Folge Jeder mit harter Gefängnißstrafe belegt werden sollte, der, von einer Verschwörung gegen den König od. dessen Familie unterrichtet, nicht binnen 24 Stunden Anzeige davon machte. Die Ablehnung dieser Gesetze hatte die Folge, daß im April 1837 die als Doctrinärs charakterisirten Mitglieder des Cabinets, Guizot, Gasparin, Persil u. Duchatel, aus dem Ministerium austraten u. von Salvandy, Montalivet, Barthe u. Lacave-Laplagne ersetzt wurden. Zwar erwies sich die Kammer in Bezug auf das Budget nicht schwierig, bewilligte dem Kronprinzen, Herzog von Orleans, bei seiner Vermählung mit der Prinzessin Helene von Mecklenburg-Schwerin eine jährliche Dotation von 2 Mill. Franken u. gestattete die Aussteuer für die Tochter des Königs, der Königin von Belgien, mit 1 Mill. Indeß hoffte das Ministerium, seine Stellung durch eine Neuwahl zu verbessern, u. löste 4. Octbr. die Kammern auf. Aber das Cabinet hatte sich verrechnet; die republikanische u. dynastische Linke operirten jetzt gemeinsam, um den Sturz des Ministeriums herbeizuführen. In der Rentenzinsfußreductionsfrage behielt die Linke die Oberhand, doch scheiterte die Reduction an dem Widerspruche der Pairs. Von nachtheiligen Folgen für das Land war die Coalition der Linken mit den Doctrinärs u. einem Theil der Conservativen gegen den Ausbau eines Eisenbahnnetzes auf Staatskosten, welcher den Interessen der Kapitalisten, welche in der Kammer stark vertreten waren, widersprach.
Um dieselbe Zeit wurden die auswärtigen Verhältnisse F-s getrübt; die Entdeckung einer Höllenmaschine, deren Erbauer von den Assisen zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt wurde, das Erscheinen einer fulminanten Flugschrift zu Gunsten Louis Napoleons u. die Niederlassung dieses Prinzen in der Schweiz erregten bei der Regierung die Furcht vor einem revolutionären Complot, u. da die Schweiz ihrer Aufforderung, den Prinzen des Landes zu verweisen, keine Folge leistete, so wurden Truppen an die Grenze beordert. Der Conflict wurde indeß bald ausgeglichen, da Prinz Louis Napoleon aus eigenem Antrieb die Schweiz verließ. Zugleich gewannen die Händel mit Buenos-Ayres u. Mexico ein immer bedenklicheres Ansehen. Mit ersterem Freistaat kam es zum Krieg, weil Franzosen dort in ihrem Eigen thume verletzt worden waren; über den geführten Krieg bis 1841, wo der Friede zu Stande kam u. die Franzosen den Genuß gleicher Rechte mit den Engländern erhielten, s. Argentinische Republik (Gesch.) III. Bei der Eröffnung der nächsten Session, 17. Decbr 1838, vereinigte sich die coalisirte Linke abermals mit den Doctrinärs, doch hielt der günstige Eindruck, welchen die Nachricht von der Eroberung des Forts von St. Juan de Ulloa, der Citadelle von Veracruz, machte, den Fall des Ministeriums auf, welches indeß Ende Januar 1839 erklärte, mit der Kammer nicht länger regieren zu können. Der König löste daher die Kammer auf. Da die Neuwahlen dem Cabinet keine bessere Aussicht stellten, so nahm dasselbe die schon früher angebotene Entlassung Die folgenden Monate vergingen nun in fruchtlosen Versuchen, aus den zum Sturze des Cabinets vereinten, im Grunde aber auf sehr verschiedenen Principien basirten Parteien ein Coalitionsministerium zu bilden. Ein Aufstand mit stark socialisti scher Färbung, welcher am 12. Mai 1839 Paris in Allarm setzte. belehrte endlich die uneinigen Parteihäupter, daß die Fortdauer des Interims F. den Gefahren einer Anarchie nahe bringen würde. Es kam daher endlich zu einem Compromiß; das neue Ministerium war folgendermaßen zusammengesetzt; der Marschall Soult Conseilpräsident u. Minister des Auswärtigen, Teste Justizminister, General Schneider Kriegsminister, Duperré Marine-, Passy Finanz-, Cunin-Gridaine Handelsminister, Villemain Minister des Unterrichts, Duchatel Minister des Innern u. Dufaure Minister der öffentlichen Arbeiten Das neue Ministerium hatte indeß wenig Glück; zwar wurde Don Carlos gezwungen, seine Pläne gegen die bestehende Regierung Spaniens aufzugeben, indem die französische Flotte ihm alle Zufuhr abschnitt, aber kurz nachdem der Herzog von Orleans Algier verlassen hatte, brach dort Abdel Kader den Frieden von der Tafna (Nov. 1839); im Orient siegte Ibrahim Pascha über die Türken[583] bei Risib u. aus den Verwickelungen der inneren Angelegenheiten der Pforte ging für F. eine diplomatische Niederlage gegen England u. Rußland hervor. Thiers, welcher damals an der Spitze der Opposition stand, brachte durch seine Bekämpfung der Dotation des Herzogs von Nemours, bei Gelegenheit von dessen Vermählung mit der Prinzessin von Sachsen-Koburg-Kohary, das Ministerium zu Falle u. übernahm nun selbst, 1. März 1840, die Bildung eines neuen Cabinets, in welchem er das Auswärtige für sich in Anspruch nahm. Remusat erhielt das Portefeuille des Innern, Pelet das der Finanzen, Vivien das der Justiz, Cubières wurde Kriegsminister, Cousin Minister des Cultus, Gouin oes Handels, Roussin der Marine u. Jaubert der öffentlichen Arbeiten. Dieses ganz liberale Ministerium, dessen Seele Thiers war, erfüllte zwar einen großen Theil der Franzosen mit Hoffnungen, erschreckte aber nicht nur die Conservativen in F., sondern machte auch Besorgnisse in ganz Europa rege, da die kriegerischen Äußerungen des Ministerpräsidenten in der Kammer auf eine derarte Tendenz seines Cabinets schließen ließen. Während er das Interesse der liberalen Partei von den versprochenen Reformen durch die beabsichtigte, später mit großem Pomp veranstaltete Überführung der Asche Napoleons von St. Helena nach Paris ablehnte, bot er alle Mittel auf, um den Einfluß F-s im Orient wieder herzustellen u. den Pascha von Ägypten zu bewegen, die schon eingeleitete Vermittelung der Großmächte in seinem Streite mit dein Sultan abzulehnen. Aber die Politik Englands siegte in dieser Frage, u. die Angelegenheit wurde ohne Zuziehung F-s von den übrigen vier Großmächten geordnet. Diese diplomatische Niederlage hatte eine allgemeine Aufregung im Lande zur Folge, welche von Thiers ausgebeutet wurde, um die kriegerische Stimmung des Volkes zu vermehren. Der Ruf nach Wiederherstellung der Rheingrenze wurde laut, u. das Ministerium ordnete umfassende Kriegsrüstungen an. Mitten in dieser Aufregung machte Louis Napoleon von England aus in Boulogne einen zweiten Versuch zur Wiederherstellung des Kaiserreichs, welcher indeß mit der Gefangennahme des Prinzen u. seiner Einsperrung in die Festung Ham endigte. Da die Kriegsdrohung u. die diplomatischen Noten bei den Großmächten nichts fruchteten, so wollte Thiers im Oct. 1840 zur Kriegseröffnung schreiten. Dem widersetzte sich aber der König bestimmt, u. am 21. Oct. 1840 forderte das ganze Ministerium seine Entlassung. Am 15. Oct. war das 5. Attentat von dem Arbeiter Darmès auf den König gemacht worden.
Der König ernannte am 29 October ein neues Ministerium, in welchem Soult das Präsidium, Guizot das Auswärtige, Duchatel das Innere, Humann die Finanzen, Martin du Nord die Justiz, Teste die öffentlichen Arbeiten, Cunin-Gridaine den Handel, Villemain den Unterricht u. Duperré die Marine übernahm. Die Seele dieses Cabinets wurde Guizot u. sein Bestreben war, die äußere Politik wieder in die Bahn des Friedens einzulenken. Die Kriegsrüstungen wurden eingestellt, da Guizot in der von den übrigen Großmächten beschlossenen Milderung der Bedingungen, unter welchen Mehmed Ali Frieden schließen sollte, als eine F. gewordene Genugthuung betrachtete. Zu einer völligen Ausgleichung des Conflicts mit England kam es indeß nicht, u. die Stimmung des Landes gegen England bekundete in Wort u. Schrift eine fortdauernde Gereiztheit; der Finanzminister bemühte sich indeß, die durch Thiers kriegerisches Benehmen verwirrten Finanzen wieder zu ordnen. Dieses that um so mehr Noth, als das Budget um viele Mill. Frcs. überschritten worden war, u. die Befestigungsarbeiten um Paris sollten trotz des Widerspruches des Landes, welches darin kein Vertheidigungsmittel der Hauptstadt gegen das Ausland, sondern ein gegen den Liberalismus gerichtetes Unternehmen sah, u. trotz ihrer ungeheuern Kosten vollendet werden. Die Befestigung der Stadt selber wurde von den Kammern Anfangs 1841 genehmigt. In der äußeren Politik änderte sich Manches zu Gunsten F-s. Am 31. Oct. 1840 wurde ein Vertrag mit Buenos-Ayres abgeschlossen, in welchem die den Franzosen gebührenden Entschädigungen anerkannt u. die Franzosen den am meisten begünstigten Nationen gleich gestellt wurden. Auch kam am 22. Mai ein Handelsvertrag mit Holland zu Stande. Dagegen kam es im Innern wieder zu Unruhen, als die Revision des Steuerkatasters angeordnet wurde, so namentlich in Toulouse, wo die Regierung von der bewaffneten Gewalt Gebrauch machen mußte. Diese Unruhen waren nicht ohne Zusammenhang mit den Umtrieben der socialistischen u. communistischen Propaganda, welche das niedere Volk bearbeitete, um nicht nur eine politische, sondern auch eine sociale Revolution herbeizuführen. Ein Ausfluß des Treibens der geheimen Gesellschaften war auch das auf die Söhne des Königs am 13. Sept. 1841 angelegte, aber fehlschlagende Attentat des Arbeiters Quenisset. In der Kammersitzung, welche am 27. Dec. 1841 eröffnet wurde, kam die gereizte Stimmung gegen England zum Durchbruch bei der Frage über das Durchsuchungsrecht (s.d.). Der König konnte daher nicht umhin, auf die Protestation beider Kammern im Febr. 1842, die unbedingte Ratification des Londoner Vertrages vom 20. Dec. 1841, das gegenseitige Durchsuchungsrecht der Schiffe betreffend, zu verweigern, u. machte dieselbe von verschiedenen Modificationen abhängig. Hierdurch wurde die Spannung zwischen dem englischen u. französischen Ministerium noch schärfer, u. beide Theile rüsteten sich zur See, während die übrigen europäischen Großmächte (Österreich, Preußen, Rußland) das Durchsuchungsrecht in der von England beantragten Fassung anerkannten. Am 13 Juli starb der Thronerbe, der Herzog von Orleans, u. dies erregte neue Besorgnisse von Unruhen, für den Fall, daß der König sterben sollte, da der Sohn des Herzogs, der Graf von Paris, unmündig war. Die im Juli zusammengetretene neue Kammer ordnete die Regentschaft für den Fall des Todes Ludwig Philipps ganz im Sinne der Regierung an u. bewies sich im vollsten Maße conservativ. Das Ende des Jahres 1842 brachte F. noch eine Vergrößerung seiner Besitzungen außerhalb Europa, indem der Contreadmiral Dupetit-Thonars noch die Marquesasinseln in Besitz nahm.
Die Regierung schien um diese Zeit sich völlig befestigt zu haben, u. wenn es auch bei einzelnen Vorgängen, so namentlich bei der noch im J. 1842 erfolgenden Gründung eines Staatsministeriums ohne Portefeuille, wodurch sich der König zur weiteren Befestigung seiner Regierung einen geheimen Rath[584] (Conseil privé), schuf, deutlich wurde, daß die Opposition nicht ganz erdrückt sei, so erregte dieselbe doch keine Besorgnisse für die nächste Zukunft. Wesentlich änderte sich dies Verhältniß schon im Jahre 1843, als neben kirchlichen Streitigkeiten auf der einen Seite regierungsfeindliche Demonstrationen der Legitimisten, auf der anderen Seite dagegen das erneute Auftauchen socialistischer u. communistischer Bestrebungen die öffentliche Aufmerksamkeit in erhöhtem Grade rege machten u. dabei die Grundsätze der Regierung in einem ungünstigen Lichte erscheinen ließen. Bei dem Streit zwischen dem Clerus u. der Universität über die Freiheit des Unterrichtes, welcher sich in dieser Zeit entspann, that die Regierung so gut wie nichts, um dem Treiben des Clerus u. seinen Aufhetzereien gegen Andersdenkende entgegenzutreten. Dagegen machte sie unnöthige Anstrengungen, um die jeder Popularität u. daher jeder Hoffnung baaren Absichten der Legitimisten für Heinrich V. im Keime zu vereiteln. Gerechteren Grund zu erhöhter Vorsicht dagegen gaben die schärfer hervortretenden communistischen u. socialistischen Umtriebe (vgl. Communismus), während die Agitation der Reformpartei, von Odilon Barrot u. Lamartine vertreten, in der Presse u. bei öffentlichen Versammlungen u. Festlichkeiten die Hauptstütze der Regierung, die Mittelklassen, derselben zu entfremden drohte. Die Literatur der vierziger Jahre trug das Ihrige dazu bei, auf der einen Seite das Julikönigthum als spießbürgerlich zu verschreien u. lächerlich zu machen, auf der anderen Seite die Begeisterung für die republikanische Verfassung von 1791 wachzurufen. Angesehene u. einflußreiche Schriftsteller traten für die sociale Reform in die Schranken u. förderten die Mißachtung der bestehenden Verhältnisse, den Drang nach einer Umwandlung derselben im republikanischen Sinne. Mochte daher immerhin durch verschiedene Ereignisse, welche allerdings einen neuen Glanz auf den französischen Namen warfen, der Eitelkeit der Nation geschmeichelt werden, wie z.B. das französische Geschwader in der Südsee, außer die Marquesasinseln, auch die Gesellschaftsinseln, bes. Otaheiti, mit deren Königin Pomare, die Oberhoheit F-s anzuerkennen nöthigte, woneben das Einverständniß mit England durch einen Besuch, den die Königin Victoria am 2. Sept. dem König Ludwig Philipp in Eu abstattete, eine neue Unterlage zu erhalten schien: der Boden, auf welchem das Ministerium Guizot stand, war bereits unterwühlt, u. der Versuch, eine wahrhaft constitutionelle Regierung in F. einzuführen, bei der geringen Achtung, welche die Verfassung selbst bei den verschiedenen Parteien besaß, als mißlungen zu betrachten. Das Jahr 1844 bereitete der Regierung zudem auswärtige Mißhelligkeiten. Die Besitzergreifung der Insel Otaheiti u. die Ausweisung des dort ansässigen englischen Missionars Pritchard, veranlaßte England zu einem Protest gegen das Verfahren des französischen Admirals, worauf Guizot, um das gute Einverständniß nicht zu stören, den Admiral Dupetit-Thonars förmlich desavouirte. Diese Niederlage der französischen Politik erregte um so größeren Unwillen in F., als der Prinz Joinville selbst gegen die Regierung auftrat u. die Mängel der französischen Marine, der englischen gegenüber, aufdeckte. Die Aufnahme des Königs in den Hosenbandorden, welche bald darauf erfolgte, vermochte für die Verletzung des Nationalstolzes der Franzosen nicht im Geringsten zu entschädigen. Günstiger wirkten auf die öffentliche Stimmung die Siege Bugeauds u. Joinvilles in Algier u. Marokko ein, welche den Sultan letzteren Reiches zum Frieden nöthigten.
Um dieselbe Zeit begann in Folge des Überhandnehmens der Nothzustände der Arbeiter in Lyon die Agitation für Verbesserung des Looses der arbeitenden Klassen wieder lebhafter zu werden, doch wich das Ministerium allen Anträgen zu Abstellung des Übels mit Versprechungen für die Zukunft aus. Die Beziehungen der Regierung zu England gestalteten sich indeß immer freundlicher. Anfang 1845 ließ England das Durchsuchungsrecht fallen u. verständigte sich mit F. zu einer gemeinsamen Politik in Betreff der Zustände von Buenos-Ayres; doch dauerte das Einverständniß der beiden Mächte nicht weit über das Jahr 1845 hinaus. Die spanische Heirathsfrage (s.u. Spanien) wurde im Sinne der französischen Regierung gelöst, u. diese Lösung rief den lauten Unwillen des englischen Premiers Lord Palmerston hervor u. führte zu einer Spannung zwischen den betheiligten Cabineten. Von nun an suchte Lord Palmerston dem Cabinet der Tuilerien stets neue Verlegenheiten zu bereiten u. die diplomatischen Pläne desselben überall zu durchkreuzen; während der Sieg der Guizotschen Politik diesen in F. selbst zum Vorwurf gemacht u. als ein Act herrschsüchtiger Cabinetspolitik mit Verletzung der nationalen Interessen von der Opposition zur Mißcreditirung der Regierung ausgebeutet wurde. Ein anscheinend unbedeutendes, aber für die spätere Geschichte F-s folgenwichtiges Ereigniß war die um diese Zeit aus geführte Flucht des Prinzen Louis Napoleon aus dem Staatsgefängnisse in Ham. Inzwischen nahmen die Bewegungen unter den arbeitenden Klassen einen gefahrdrohenden Charakter an; die Arbeits einstellungen, welche im Jahre 1845 u. 1846 meist ohne Anwendung von Gewalt vorübergingen u. gewöhnlich durch ein friedliches Abkommen der Arbeitgeber u. Arbeitnehmer beseitigt wurden, wiederholten sich, gingen aber, da die Theuerung der Lebensmittel überhand nahm, jetzt an vielen Orten in Tumulte über, welche mit Plünderung von Bäckerläden u. anderen Gewaltthätigkeiten verbunden waren. Dabei traten die socialen Gebrechen der Nation immer deutlicher hervor, u. mehrere scandalöse Processe, welche die höhere Gesellschaft in einem noch schlimmeren Lichte erscheinen ließen als die unteren Volksklassen, mehrten den Haß gegen das bestehende Regiment, dem ebensowohl die Verderbniß der Sitten, wie die materielle Noth zum Vorwurf gemacht wurde. Zwar hatten bei zwei neuen Mordversuchen auf den König 1846 (durch Lecomte u. Henry, s. b.) die Mittelklassen wieder lebhaft ihre Sympathien für den Julithron laut werden lassen, aber schon schien derselbe mit dem neuen, bereits über vier Jahre des tehenden, allen ihm drohenden Gefahren durch Schlangenwindungen entgangenen Ministerium Guizot so verwachsen, daß vom Sturz des letzteren sich der Sturz der Dynastie kaum trennen ließ. Die große Majorität, über welche Guizot seither zu verfügen hatte, schmolz immer mehr zusammen, u. die Debatten im Laufe des Jahres 1847 wurden mit größerer Leidenschaftlichkeit geführt[585] namentlich in Bezug auf die Frage wegen Erweiterung des Wahlrechtes, u. nur die Abhängigkeit, in welcher die aus lauter Staatsbeamten bestehende große Masse von Deputirten sich dem Ministerium gegenüber befand, bewahrte dasselbe vor wiederholten Niederlagen. Dazu kam, daß trotz des Friedens der Staatshaushalt sich in einem traurigen Zustande befand, indem das Budget ein zu deckendes Deficit von 73 Mill. auswies u. für das folgende Jahr ein neues Deficit in Aussicht stellte. Empfindlicher wurde das Ministerium getroffen bei den Verhandlungen wegen der portugiesischen Wirren, wo man ihm Begünstigung des Absolutismus u. Verletzung des Grundsatzes der Nichtintervention zur Last legte. Der schwerste Schlag aber, welcher Guizot am Ende der Session traf, war seine Niederlage in den schweizer Sonderbundswirren, wo er, von Lord Palmerston irre geführt, dein Sonderbunde Unterstützung zu gewähren beabsichtigte; dies erregte um so größeren Unwillen, als die Sache des Sonderbundes mit der der verhaßten Jesuiten als identisch betrachtet wurde. Als die Kammern im Juli 1847 geschlossen waren, verlegte die parlamentarische Opposition ihre Bestrebungen, eine Reform des Wahlgesetzes nach außen durchzusetzen, u. veranstaltete sogenannte Reformbankete, bei denen die Hauptpersönlichkeiten der parlamentarischen u. republikanischen Opposition erschienen. Vor Allem griff man den hohen Census u. den Übelstand an, daß die Regierung auf die Wahlen Einfluß übte u. daß diegroße Zahl der Beamten, welche auf solche Weise in die Kammer gelangten, das Wesen einer parlamentarischen Regierung vernichtete. Die Agitation für Reform der Wahlgesetze ging aber bald über den Zielpunkt ihres Strebens hinaus. Republikaner u. Socialisten bemächtigten sich der ursprünglich von der dynastisch gesinnten Linken angeregten Bewegung u. drängten die gemäßigte Partei immer mehr in den Hintergrund. Am 19. Sept. trat Marschall Soult von seiner nominellen Stellung als Präsident des Ministerrathes ab u. Guizot wurde auch dem Namen nach Ministerpräsident. Gleichzeitig wurde der dritte Sohn des Königs, der Herzog von Aumale, zum Generalgouverneur von Algier ernannt. Der glückliche Erfolg des Prinzen, dem sich Abd-el-Kader 21. Dec. 1847 ergab, machte indeß nur geringen Eindruck, da die Reformbewegung das gesammte öffentliche Interesse absorbirte.
Am 28. Decbr. 1847 erfolgte die Eröffnung der Kammern für das Jahr 1848. In der Adreßdebatte unterlag die Opposition, welche eine Mißbilligung der auf die Reformbankete bezüglichen tadelnden Worte der Thronrede durchsetzen wollte. Im Laufe der Adreßdebatten gab der Minister des Innern, Duchatel, die Erklärung ab, daß die Regierung auf Grund eines Gesetzes von 1790 in Zukunft ein Verbot aller Reformbankete erlassen werde, u. als das Wahlcomité des 12. Arrondissements von Paris ein Reformbanket anordnete, wurde die Abhaltung desselben von der Polizei untersagt. Ungeachtet jenes Verbotes erklärten die Banketcommissare, das Banket abhalten zu wollen, u. richteten an die Mitglieder der Opposition die Einladung, ebenfalls dabei zu erscheinen, worauf 92 Deputirte u. darunter 3 Pairs, der Herzog von Harcourt, der Marquis von Boissy u. der Graf von Alton-Shee, zusagten. Die Bevölkerung von Paris gerieth dadurch in die äußerste Spannung. Indeß wurden von Seiten der Regierung den weiteren Vorbereitungen zum Banket keine Hindernisse entgegengesetzt, u. die Commission des Reformbankets erließ am Montag (den 21. Febr.) in den Oppositionsjournalen ein Manifest, worin erklärt wurde, daß das Reformbanket, welches am Dienstag den 22. Febr. um 12 Uhr stattfinden solle, eine friedliche Protestation gegen die Anmaßung der Regierung, das Vereinsrecht einseitig zu suspendiren, vorstellen solle. In Folge eines plötzlich aufgetauchten Gerüchts, daß die Regierung beschlossen habe, mit Gewalt gegen das Reformbanket einzuschreiten, wurde die Deputirtenkammer am 21. Dec. der Schauplatz einer heftigen Scene; mehr als 250 Deputirte eilten in der äußersten Aufregung in den Saal, um aus dem Munde der Minister selbst Gewißheit über jenes Gerücht zu erhalten. Sofort wurde durch allgemeine Acclamation die Tagesordnung vertagt, worauf Odilon-Barrot die Tribüne bestieg u. erklärte, daß diejenigen Mitglieder, welche das Recht der freien Versammlung vertheidigten, beschlossen hätten, dem willkürlichen Verbote der Regierung einen thatsächlichen Protest, nämlich die formelle Abhaltung eines Reformbankets, entgegenzustellen, damit den Gerichten Gelegenheit gegeben werde, die streitige Frage zu entscheiden. Der Minister Duchatel bestätigte das Gerücht u. suchte die Gründe zu der Gewaltmaßregel darzuthun. An demselben Abend fand hierauf eine Versammlung der Opposition im Hause Odilon-Barrots statt, doch konnten sich die Versammelten nicht über die zu ergreifenden Maßregeln einigen. Der größte Theil war indeß gegen Abhaltung des Bankets u. für Anklage der Minister. Die Neugier über den Ausgang des Conflictes rief am folgenden Tage, 22. Febr., eine zahlreiche Menschenmenge auf die Straßen.
Gegen 12 Uhr zog eine Masse von 5000 bis 6000 Menschen unter dem Rufe: Es lebe die Reform! Nieder mit Guizot! an das Gitter der Deputirtenkammer. Erst jetzt erschienen zahlreiche Truppenabtheilungen u. suchten die Aufläufe in den verschiedenen Straßen u. auf den offenen Plätzen zu zerstreuen; u. wirklich gelang es denselben auch, scheinbar des Aufruhrs Meister zu werden, obgleich in einigen Straßen das Pflaster aufgerissen, das Militär mit Steinwürfen verfolgt, in dem Hotel Guizots die Fenster eingeworfen u. auf einigen Punkten Barrikaden gebaut worden waren. Dies war der Beginn der Februarrevolution. Ein großer Theil von Paris hatte in der Nacht vom 22. Febr. das Ansehen eines Feldlagers; große Wachtfeuer loderten auf den Boulevards, die in langen Reihen von der Linie besetzt waren; Geschütze mit brennenden Lunten wurden hier, sowie auf mehreren Plätzen aufgefahren. Am 23 Febr. nahm der Aufstand erst gegen Mittag eine gefährliche Wendung, da einzelne Abtheilungen der Nationalgarde mit den Aufständischen gemeinsame Sache machten, so daß es Guizot für gerathen fand, mit dem ganzen Cabinet seine Entlassung zu nehmen. Schon begannen die Gemüther sich zu beruhigen, als ein Zwischenfall den Ausbruch eines förmlichen Straßenkampfes herbeiführte; die Republikaner u. Socialisten suchten nämlich die Revolution zu provociren, als die gemäßigte Partei das Ziel ihrer Bestrebungen erreicht zu haben meinte. Ein[586] bewaffneter Volkshaufen rückte in offenbar feindseliger Absicht vor das Hotel Guizots, welches von einem Piket Infanterie besetzt war. Ein Schuß aus der Mitte desselben, welcher einen Unteroffizier tödtete, war das Signal zum Kampfe, die Soldaten gaben Feuer. In Folge dessen wurde, da der Volkshaufen, selbst auf die Salve gefaßt, sich niederduckte, eine Anzahl dahinterstehender unbetheiligter Personen theils getödtet, theils verwundet. Dies revolutionäre Bubenstück verfehlte nicht die beabsichtigte Wirkung; man glaubte sich verrathen. Wüthendes Geschrei erfüllte die Straßen u. forderte die Bürger zum Widerstande auf. Überall wurden Barrikaden errichtet, der Straßenkampf begann u. dauerte die ganze Nacht hindurch bis zum Vormittag des 24. Febr., wo der König befahl, die Feindseligkeiten einzustellen, u. ein Ministerium Thiers-Barrot verhieß. Inzwischen hatte aber auch das Militär schon zum Theil mit dem Volke gemeinsame Sache gemacht. Um 11 Uhr bemächtigten sich bewaffnete Volkshaufen, mit Nationalgarden untermischt, auf dem Boulevard des Italiens mehrerer Kanonen u. Bagagewagen, anderwärts lieferten viele Soldaten ihre Flinten freiwillig dem Volke aus, welches nun, da sein Sieg nicht mehr zweifelhaft war, die Zugeständnisse des Hofes unzulänglich fand. Während die Truppen, meist entwaffnet, sich langsam zurückzogen, rückten die wohlbewaffneten Volksmassen gegen das Centrum der Stadt vor. Da verkündete Mittag um halb 1 Uhr eine zweite Proclamation die Abdankung des Königs Ludwig Philipp zu Gunsten seines Enkels, des Grafen von Paris, mit der Herzogin von Orleans als Regentin. Aber auch dieser Schritt kam zu spät. Die Volksmassen drangen gegen die Tuilerien vor, u. kaum gewann noch der König so viel Zeit, die Flucht zu ergreifen. In der Deputirtenkammer, die sich um 1 Uhr versammelte u. nach erhaltener Nachricht von der Abdankung des Königs für permanent erklärt hatte, erschien 11/2 Uhr die Herzogin von Orleans mit ihren beiden Söhnen, während sich gleichzeitig anch die Corridors mit Volk u. Nationalgardisten füllten. Die gleich von Anfang an höchst bewegte u. von den Beifalls- u. Mißfallsbezeugungen der Tribünen oft unterbrochene u. gestörte Debatte wurde in kurzer Zeit so tumultuarisch, daß es die Herzogin von Orleans für rathsam hielt mit ihren Kindern sich zu entfernen. Die Unordnung stieg aufs Höchste. Endlich gelang es Lamartine zu Worte zu kommen, welcher jedoch ebenfalls nichts weiter sprechen konnte, als: eine Provisorische Regierung wird proclamirt werden! Jumitten des Lärms verlas Ledru-Rollin die von der republikanischen Linken schon in Bereitschaft gehaltene Liste der Mitglieder der Provisorischen Regierung. Die Sitzung wurde sodann aufgehoben u. die Provisorische Regierung begab sich nach dem Stadthause, wo sich bereits ebenfalls eine Art Provisorische Regierung gebildet hatte. Beide wurden mit einander verschmolzen u. proclamirten ohne Verzug die Republik.
XII. Frankreich zum zweiten Malals Republikvom 24. Februar 1848 bis 2. December 1852. A) Bis zur Präsidentschaft Louis Napoleons, 10. Decbr. 1848. Die Provisorische Regierung erließ sofort zwei Proclamationen, von welchen die eine die Grundsätze enthielt, auf denen das neu zu ordnende Staatswesen errichtet werden sollte; die andere die Namen der Mitglieder der Provisorischen Regierung. Als oberster Grundsatz wurde die Volkssouveränetät aufgestellt. Als Mitglieder der Provisorischen Regierung wurden genannt: Dupont (de l'Eure), Conseilspräsident; Lamartine, Minister der auswärtigen Angelegenheiten; Crémieux, Justizminister; Ledru-Rollin, Minister des Innern; Michel Goudechaux, Finanzminister; François Arago, Marineminister; General Bedeau, Kriegsminister (da dieser aber das Ministerium nicht annahm, so wurde der General Subervic an seiner Stelle ernannt); Carnot, Minister des öffentlichen Unterrichts; Bethmont, Handelsminister; Marie, Minister des öffentlichen Bauwesens, General Cavaignac, Generalgouverneur von Algier. Dazu kamen ferner 3 Secretäre: Armand Marrast, Louis Blanc u. Ferdinand Flocon. Indeß war die äußerste Partei der Republikaner mit dem Erreichten noch nicht zufrieden. Das politische Übergewicht neigte sich zu sehr auf Seite der Mittelkassen, von denen die Socia listen die Erfüllung ihrer Forderungen nicht erwarten durften. Es wurden deshalb die besitzlosen Klassen des Volkes aufgeboten, die Vortheile der Situation zu benutzen. Bereits am frühen Morgen des 25 Febr. offenbarte sich die Gefahr einer Pöbelherrschaft in ihrer ganzen Größe. Bewaffnete Volksmassen, darunter in geordneten Zügen aufmarschirende Arbeiterschaaren mit dem Parteiabzeichen der rothen Fahne, versehen, strömten von allen Seiten herbei u. zogen nach dem Stadthause. Die Thüren zum Sitzungslokal der Provisorischen Regierung wurden erbrochen, u. ein wüthender Volkshaufe drang in das Berathungszimmer. Lamartine wußte indessen durch seine glänzende Beredtsamkeit u. durch Versprechungen den wilden Haufen zu beschwichtigen, doch ließ er das Stadthaus mit Nationalgarden besetzen, um vor einem ähnlichen Überfalle gesichert zu sein. Zwar machten andere Arbeiterhaufen am 27. Febr., an welchem Tage am Fuße der Julisäule auf dem Bastilleplatz die feierliche Inaugurirung der Republik erfolgte u. gleichzeitig eine große Musterung der Nationalgardstatthatte, einen abermaligen Versuch, die Mitglieder der Provisorischen Regierung zu einer Anerkennung ihrer demokratisch-socialistischen Ideen zu zwingen, allein auch dieser Versuch scheiterte an der festen Haltung der Provisorischen Regierung, obwohl einige Mitglieder derselben, bes. Ledru-Rollin, Louis Blanc u. Flocon den socialistischen Ideen zugethan waren. Einstweilen gelang es Lamartine die Massen niederzuhalten, aber die Entscheidung zwischen gemäßigter u. rother Republik blieb einem neuen Kampfe vorbehalten. Paris war wieder ruhig, in den gewohnten Verkehr kehrte wieder Ordnung zurück. Das ebenso feste wie versöhnliche Auftreten der Provisorischen Regierung erregte bald Vertrauen u. das energische Einschreiten derselben bei neuen Tumulten u. Excessen des Pöbels hemmte das anarchische Treiben der Demagogen. Alle Militär- u. Civilbehörden erkannten die neue Ordnung der Dinge als zu Recht bestehend an, u. die belgische, englische u. nordamerikanische Unionsregierung säumten nicht, die Republik anzuerkennen.
Die größte Schwierigkeit, welche es dem jungen Staatswesen zu überwinden galt, war nun die Befriedigung der arbeitenden Klassen. Die Regierung mußte sich zunächst zur Anerkennung des Rechts[587] auf Arbeit verstehen u. eine Organisation der Arbeit versprechen. Da aber die natürliche Folge der politischen Erschütterung eine Stockung des Handels war, so drängte die Lösung der Frage gegenüber der unbeschäftigten Menge von Proletariern, von welcher jederzeit die Erneuerung der Unruhen zu erwarten stand. Zur Unterstützung u. Prüfung aller Probleme über Gewährleistung des Rechts auf Arbeit wurde eine permanente Commission eingesetzt u. unter dem Vorsitze von Louis Blanc ein socialistisches Arbeiterparlament, wobei 200 bis 250 Arbeiter als Abgeordnete der verschiedenen Gewerke erschienen, am 10. März eröffnet. Die Errichtung von Nationalwerkstätten (Ateliers nationaux), war der erste Versuch der Organisation der Arbeit, dessen Unausführbarkeit sich bald herausstellte. Das neuerrichtete Arbeiterparlament setzte schon in seinen ersten Sitzungen den Arbeitstag für Paris auf 10, für die Provinzen auf 11 Stunden herab u. verbot außerdem die Accordarbeit (Marchandage) als etwas Niederträchtiges. Bei der allgemeinen Verkehrsstockung konnten daher die Nationalwerkstätten nichts anderes werden, als große Versorgungsanstalten, in denen die auf das ihnen zugestandene Recht trotzenden Arbeiter, deren Zahl in Paris von 20,000 bald auf das Doppelte u. Dreifache, ja endlich bis auf 150,000 Mann stieg, zu einer Macht heranwuchsen, welche der gesellschaftlichen Ordnung u. Bildung Vernichtung drohte. Dazu kam, daß die Staatskassen geleert waren u. die Regierung, um nicht von vornherein Mißstimmung zu erregen, den besitzenden Klassen nur eine geringe Steuererhöhung zuzumuthen wagte. Die Besorgniß vor den anarchischen Wühlereien wuchs aber von Tage zu Tage, je mehr sich herausstellte, daß Ledru-Rollin u. seine Gesinnungsgenossen ihre Stellung benutzten, um das Land durch Emissäre für eine neue Revolution im Sinne der Socialisten zu bearbeiten. In Paris u. in den Provinzen entstanden, von Ledru-Rollin protegirt, Clubs u. Verbrüderungen nach dem Muster des Jakobinerclubs u. anderer Gesellschaften der ersten Revolution, welche vorzüglich auf die Wahlen zu der von der Provisorischen Regierung berufenen Constituirenden Versammlung Einfluß zu üben u. ihren Häuptern Sobrier, Cabet, Blanc, Blanqui etc. eine Mehrzahl Stimmen zu verschaffen suchten. Indessen suchte die Regierung, in welche an Goudchaux' Stelle Garnier-Pagès als Finanzminister eingetreten war, durch verschiedene Maßregeln der Geldklemme des Staates abzuhelfen, die Krondiamanten u. das aus den Tuilerien, Neuilly u. anderen Schlössern der Civilliste herrührende Silberzeug, die Grundstücke der ehemaligen Civilliste u. ein Theil der Staatswälder wurden zu Gelde gemacht, die von der französischen Bank ausgestellten Zettel erhielten Zwangscours, die 4 directen Steuern wurden um 45 Centimen auf den Franc erhöht, die Rückzahlung der Sparkasseneinzahlungen wurde suspendirt, indem man den die Rückzahlung Fordernden nur 5procentige Staatspapiere statt baaren Geldes gab, u. die Einlösung der Staatsschuldscheine gegen das Versprechen einer Zinsenvergütung auf 6 Monate verschoben. Die Folge dieser Finanzmaßregeln, die den Staatsbankerott nur verhüllten, war eine Erschütterung des öffentlichen Credits, welche wieder lähmend auf Handel u. Industrie einwirkte u. die kaum befestigte Stellung der Provisorischen Regierung neuen Stürmen aussetzte.
Indessen waren die Agitationen der Socialisten soweit gediehen, daß es am 16 u. 17. März zu öffentlichen Demonstrationen kam, welche keinen anderen Zweck hatten, als die Provisorische Regierung zu sprengen. Diese Demonstrationen wiederholten sich am 16. April in größerem Maßstabe, so daß die Regierung die Nationalgarde aufbieten lassen mußte. Nur die Uneinigkeit der verschiedenen Parteihäupter, deren Bestrebungen in manchen Punkten auseinander gingen, hinderten ein blutiges Zusammentreffen. Übrigens fielen die Wahlen für die Constituirende Versammlung zum bei weitem größten Theil auf Männer der gemäßigten Republik, u. bes. wurde Lamartine die Auszeichnung zu Theil, vom 10 Wahlcollegien zu gleicher Zeit zum Repräsentantem gewählt zu werden. Als am 4. Mai die Nationalversammlung zusammengetreten war, dankte die Provisorische Regierung ab, u. an ihre Stelle wurde am 10. Mai eine Executivcommission von 5 Mitgliedern gewählt, welche interimistisch fortregieren u. die Minister ernennen sollte. Zu dieser Commission wurden erwählt Arago, Garnier-Pagès, Marie, Lamartine u. Ledru-Rollin. Das neue Ministerium war folgendermaßen zusammengesetzt: Recurt, Minister des Innern mit Carteret als Unterstaatssecretär; Bastide, Minister des Auswärtigen mit Jules Favre als Unterstaatssecretär; der Arzt Trélat, Minister der öffentlichen Arbeiten; Duclerc, der Finanzen; Crémieux, der Justiz; Bethmont, des Cultus; Carnot, des öffentlichen Unterrichts; Flocon, des Ackerbaues u. Handels; der Oberst Charras verwaltete, bis zur Ankunft des Generals Cavaignac aus Afrika, vor der Hand das Kriegswesen; der Admiral Casy das Seewesen; der Buchhändler Pagnerre bekam die Stelle des Generalsecretärs mit berathender Stimme bei der Executivcommission; Marrast behielt die Mairie von Paris u. Caussidière das Oberpolizeiamt. Die entscheidende Niederlage, welche die Anhänger der Rothen Republik gegenüber der Blauen bei der Besetzung der Executive erlitten hatten, spornte die revolutionären Clubs zu größerer Thätigkeit an. Man einigte sich, ein Attentat zu Gunsten der Polen u. Italiener am 15. Maigegen die Nationalversammlung zu veranstalten. Am besagten Tage Morgens setzte sich ein Zug, aus vielen tausend Arbeitern u. Gesindel bestehend, geführt von Sobrier, Huber, Blanqui u. Raspail, vom Bastilleplatz in Bewegung, drang in den Sitzungssaal der Nationalversammlung ein, wo sich alsbald ein allgemeiner Tumult erhob, während die Regierungscommission rathlos die Sache ihren Gang gehen ließ. Als aber die National- u. Mobilgarde durch Generalmarsch versammelt wurde, offenbarten die Aufrührer ihre wahre Absicht, eine Provisorische Regierung, bestehend aus Louis Blanc, Huber, Barbès, Albert, Blanqui, Raspail, Caussidière, P. Leroux, Cabet u. Proudhon, wurde von ihnen ernannt, u. Huber verkündigte von der Rednerbühne die Auflösung der Nationalversammlung. Nun ging der Zug nach dem Stadthause, wurde hier aber von der inzwischen zusammengetretenen Nationalgarde zerstreut, während man mehrere Rädelsführer im Stadthause selbst gefangen nahm. Damit war im Resultat für die bestehende Regierung nur wenig gewonnen. Von Tage zu Tage[588] mehrten sich die Befürchtungen, welche sich an die verhängnißvollen Nationalwerkstätten knüpfte, wo unter den Augen der Behörden die Vorbereitungen zu einem kräftigen Schlage gegen die Nationalversammlung getroffen wurden. Diesen Herd der Revolution zu vernichten, erkannte die Nationalversammlung als das einzige Mittel zu ihrer ferneren Sicherheit an u. hob durch ein Decret die Nationalwerkstätten auf.
Die nächste Folge dieses Beschlusses war der Aufstand der mit allerlei Gesindel verbundenen Arbeiter, welcher vom 23 bis 26. Juni dauerte. Das Attentat war ein wohlvorbereiteter u. wohlgeleiteter, verzweifelter u. furchtbarer Kampf der Rothen Republik gegen die bestehende Ordnung u. erforderte die ganze Energie, den persönlichen Muth u. die Umsicht des Kriegsministers, General Cavaignac, um F. vor dem Experiment der social-demokratischen Republik zu retten. Am Abend des 23. Juni übertrug die Nationalversammlung an Cavaignac alle Civil- u. Militärgewalt u. ernannte ihn zum Dictator. Paris wurde in Belagerungszustand erklärt, u. Cavaignac zog nun die Linie u. Mobilgarde zur Einschließung der insurgirten Stadttheile näher heran. Am Abend des 24. Juni gelang es dem General Lamoricière die Verbindung zwischen den verschiedenen Theilen u. dem Hauptquartier des Aufstandes abzuschneiden; indeß waren viele höhere Offiziere gefallen u. der Kampf währte mit größerer Leidenschaft fort. Am 25. Juni wurden die Stadttheile einzeln angegriffen u. nach einem vergeblichen Versuch des Erzbischofs von Paris, eine Versöhnung der Insurgenten mit der Regierungsgewalt herbeizuführen, wurden alle Positionen der Insurgenten von den Truppen genommen, bis auf die Faubourgs du Temple u. St. Antoine, ersteres nahm General Lamoricière noch in der Nacht vom 25. zum 26.; die Eroberung des letzteren war die blutige Arbeit des 26. Juni. Am 27. Juni war die Niederlage der Insurgenten entschieden, u. am 28. Juni legte Cavaignac seine außerordentliche Gewalt nieder, dagegen bekleidete ihn die Nationalversammlung gleich darauf mit dem Amte eines Conseilspräsidenten zur Ausübung der Executivgewalt. Zur weiteren Sicherheit ließ Cavaignac den Belagerungszustand fortbestehen u. beschränkte das Versammlungsrecht u. die Preßfreiheit. Wenn auch nicht zu gleich furchtbaren, aber doch immer bedenklichen Unruhen kam es während derselben Zeit in den Provinzen, namentlich im Süden F-s, wie in den Städten Montpellier, Nismes, Avignon, Marseille, Arles etc., u. obwohl fast alle Häupter der socialistischen Partei entweder entwichen oder gefangen genommen waren, so setzte dieselbe doch den Kampf gegen die gemäßigte Republik in der Presse u. bei den Wahlen fort. Eine Hauptstütze fand sie an Ledru-Rollin, welcher, obwohl im Einverständniß mit den Insurgenten, keinen directen Antheil an der Insurrection genommen hatte; dagegen täuschte sie sich in der Gesinnung der auf ihren Betrieb zur Nationalversammlung gewählten Abgeordneten Louis Napoleon Bonaparte u. Achille Fould. Der Sieg der bestehenden Ordnung nöthigte indeß die Bergpartei der Nationalversammlung zu einer vorsichtigeren Taktik, während Cavaignac die herrschende Partei den Orleanisten zu nähern suchte, indem er zwei Anhängerderselben, Dufaure u. Vivieu, in sein Cabinet aufnahm.
Am 4. Nov. hatte die Nationalversammlung ihr Verfassungswerk vollendet u. manche Grundsätze im Sinne der Socialisten darin aufgenommen. Die wesentlichen Grundlagen der Verfassung war das allgemeine unbeschränkte, directe Wahlrecht, kraft dessen jeder 21 Jahr alte Franzos stimmfähig u. wählbar sein sollte, die Bekleidung einer aus 750 Mitgliedern bestehenden Versammlung mit der gesetzgebenden u. eines auf vier Jahre zu wählenden Präsidenten mit der ausübenden Gewalt. Am 10. Dec 1848 begann die Wahl des Präsidenten; von den 7,327,345 abgegebenen Stimmen fielen auf Louis Napoleon Bonaparte 6,048,872. Dies in der Hauptstadt u. im Auslande allgemein überraschende Resultat gab deutlich zu erkennen, daß die Departements keineswegs mit der ihnen von der Hauptstadt aufgedrungenen republikanischen Staatseinrichtung einverstanden waren; denn Louis Napoleon besaß keine wohlorganisirte Partei im Lande, aber an seinen Namen knüpften sich die Erinnerungen an den größten Ruhm F-s während der neuern Zeit. Der Name übte namentlich auf das Landvolk einen großen Zauber, während die Candidaten der Hauptparteien, außer Cavaignac, vor der Revolution von 1848 der ländlichen Bevölkerung kaum bekannt waren. Die große Masse des Volkes hatte gegen die gebi ldeten Mittelklassen sowohl wie gegen den Socialismus entschieden. Ihr war Louis Napoleon das Symbol einer kraftvollen u. ruhmreichen Regierung u. die Popularität seines Namens war dadurch noch erhöht worden, daß die Nationalversammlung erst nach langen Debatten die Zulassung desselben als Volksrepräsentanten beschlossen hatte.
B) Bis zum Staatsstreich vom 2. December 1851. Am 20. Dec. legten sämmtliche Minister, sowie auch Cavaignac, ihre Ämter nieder, u. Louis Napoleon leistete als Präsident der Republik den Eid auf die Verfassung. Das Ministerium besetzte er fast nur mit Männern, welche der dynastischen Opposition des Julikönigthums. angehört hatten; nahm jedoch später, um die Besorgnisse der gemäßigten Republikaner vor einer monarchischen Reaction zu entfernen, einige Genossen dieser Partei (der Blauen) in das Cabinet auf, dessen hervorragendste Mitglieder Odilon-Barrot, Drouyn de l'Huys, Rulhières, de Tracy, Leon Faucher u. Hippolyte Passy waren; Changarnier wurde zum Commandanten der National- u. Mobilgarde ernannt. Dem Auslande kündigte der Präsident eine friedliche Politik an, erklärte sich aber gegen den in Rom nach der Vertreibung des Papstes herrschenden Terrorismus u. schickte ein französisches Heer unter Oudinot nach Rom. Im Innern setzte er die Politik Cavaignacs fort, u. im Sinne derselben beschloß die Nationalversammlung die Maiangeklagten des vorigen Jahres, Blanqui, Raspail, Barbès, Albert etc. vor den Staatsgerichtshof zu Bourges zu stellen, u. ermächtigte die Regierung gegen das Treiben der revolutionären Clubs einzuschreiten. Ein in Folge dieser Beschlüsse am 29. Jan. versuchter Aufstand der rothen Partei wurde von Changarnier ohne große Anstrengung unterdrückt. Am 18. Jan. 1849 wurde H. Boulay de la Meurthe von der Nationalversammlung zum Vicepräsidenten der Republik gewählt, ein Mann ohne hervorragende Talente u. Antecedentien, welcher[589] auch in dem fernern Laufe der Dinge eine ganz untergeordnete Rolle spielte.
Die Selbstauflösung der Constituante wurde am 14. Februar beschlossen u. bei den nun angeordneten Neuwahlen zur Gesetzgebenden Versammlung vereinigten sich alle monarchistische Parteien, Legitimisten, Orleanisten u. Bonapartisten gegen die strengen Republikaner. Die Folge davon war, daß die am 28 Mai berufene Gesetzgebende Versammlung (Legislative, Assemblée nationale législative) aus einer großen monarchistisch gesinnten Rechten u. einer socialistischen Linken bestand, während das rein republikanische Centrum nur eine geringe Anzahl Mitglieder aufzuweisen hatte. Der nächste Gegenstand der parlamentarischen Erörterung war die römische Angelegenheit. Die Intervention der Regierung zu Gunsten des Papstes, welche zugleich gegen die Erweiterung des österreichischen Einflusses in Italien gerichtet wurde, erregte bei der Linken den heftigsten Unwillen. Als aber Ledru-Rollin dieserhalb eme Anklage gegen den Präsidenten u. das Ministerium einbrachte, wurde deren Dringlichkeit in der Sitzung vom 12. Juni mit 377 gegen 8 Stimmen verworfen. In Folge dessen erließ die Bergpartei am 13. Juni einen Aufruf an das Volk zur Vertheidigung der von einer planmäßigen Verschwörung bedrohten Republik die Waffen zu ergreifen. Die Wirkung dieses Aufrufs war indeß schwach, u. der Aufstand (Juniaufstand) nahm bald ein klägliches Ende, indem Changarnier energisch gegen die Ruhestörer einschritt. Viele Rädelsführer wurden verhaftet, die hauptsächlichsten aber, Ledru-Rollin, Considérant, Pyat, Et. Arago u. Thoré, retteten sich durch die Flucht. Die Regierung säumte nicht diese neue Ruhestörung zu benutzen, um durch Verhängung des Belagerungszustandes über Paris, Beschränkungen der Presse u. des Vereinsrechtes, Überwachung u. polizeiliche Ausweisung politischer Flüchtlinge der ultrademokratischen Partei die Hände zu binden. Die Gesetzgebende Versammlung genehmigte am 7. Juli die Vereinigung der Posten eines Anführers der Nationalgarde u. des Befehlshabers der 1. Militärdivision in den Händen des Generals Changarnier (wodurch dieser über 300,000 Bewaffnete verfügen konnte), u. am 27. Juli ein neues, strenges Preßgesetz. Da zwischen der Mehrheit der Kammer, wenigstens bei allen Maßregeln gegen fernere Störungen der öffentlichen Ordnung, u. dem Präsidenten das beste Einvernehmen bestand, so entschwanden bald die Befürchtungen vor den socialistischen Umtrieben, aber es entstanden andere Besorgnisse, denn die Bildung einer großen Bonapartistischen Partei schritt rasch vorwärts, u. Louis Napoleon zeigte bei verschiedenen Anlässen, daß es ihm darum zu thun sei, seine Persönlichkeit zur Geltung zu bringen. Dies trat namentlich in der römischen Frage hervor, indem der Präsident das Schreiben veröffentlichen ließ, in welchem er sich mißbilligend über das Verfahren der päpstlichen Regierung aussprach u. eine liberalere Politik empfahl. Nach Wiedereröffnung der Gesetzgebenden Versammlung am 1. Octbr. 1849 trug diese kein Bedenken, der Regierung die geforderten Credite zu bewilligen, u. selbst als Orleanisten u. Legitimisten sich vereinigten, um die Aufhebung der Verbannungsgesetze gegen die beiden Linien der königlichen Familie zu erzielen, siegte die Regierung u. mit ihr der Bonapartismus. Dieser Sieg gab dem Präsidenten Muth, einen weitern Schritt gegen die Gesetzgebende Versammlung zu thun, um den unvermeidlichen Conflict zwischen beiden Staatsgewalten zu beschleunigen. Am 31. Oct. entließ er plötzlich sämmtliche Minister u. berief ein neues Ministerium mit stark Bonapartistischer Färbung, bestehend aus General d'Hautpoul (Präsident u. Krieg), Achille Fould (Finanzen), Faucher (Justiz), Ferd. Barrot (Inneres), Raynevolle (Auswärtiges), Dumas (Handel u. Ackerbau), Parrien (Kirche u. Schule), Admiral Rom. Desfosses (Seewesen u. Colonien), Bineau (öffentliche Arbeiten). Indessen legte die Kammer den weiteren Reactionen der Regierung keine Hindernisse in den Weg, u. der Präsident ergriff noch strengere Maßregeln, um die bestehende Regierung zu befestigen. Dahin gehörte die Ernennung Carliers zum Polizeipräfecten von Paris, die Gründung eines eigenen Departements für Polizei im Ministerium des Innern u. die Auflösung der Nationalversammlung in vielen Städten, wo man der Stimmung des Volkes nicht traute, u. der mobilen Nationalgarde zu Paris. Als Anfang März 1850 die Ersatzwahlen für die Nationalversammlung einige Socialisten in die Kammer brachte, benutzte die Regierung die aufs Neue angeregte Furcht vor weiterem Umsichgreifen des Socialismus, um abermals eine Verschärfung des Preßgesetzes u. eine Beschränkung der Vereinsfreiheit von der Legislativen zu erlangen. Indeß ging dieselbe noch weiter als der Präsident, indem sie auch das Wahlrecht beschnitt, so daß die Zahl der Stimmberechtigten von 9,600,000 auf 6,800,000 herabsank. Das von dem, an die Stelle Ferdinand Barrots getretenen Minister des Innern Barochvorgeschlagene Deportationsgesetz, wonach in allen Fällen, für welche die Verfassung von 1848 die Todesstrafe abgeschafft hatte, Deportation eintreten sollte, erhielt am 8. Juni die Zustimmung der Legislative, doch verweigerte dieselbe die Gehaltserhöhung des Präsidenten bis zu der beantragten Höhe von 3,600,000 Francs u. bewilligte nur 2,160,000. Hinsichtlich der äußeren Politik war der Präsident im vollen Einklange mit der Legislative; der Hauptgrundzug derselben war ein enger Anschluß an England. Am 9. Aug. erfolgte darauf eine Vertagung der Legislativen Versammlung auf 3 Monate, doch ließ dieselbe einen permanenten Ausschuß von 25 Mitgliedern zurück, welcher in seiner Zusammensetzung offenbar zu erkennen gab, daß es damit gegen die immer deutlicher sich zeigenden Bestrebungen des Bonapartismus abgesehen sei.
Louis Napoleon ließ sich aber weder durch diese noch durch die Demonstrationen der Legitimisten u. Orleanisten schrecken, von welchen die einen nach Wiesbaden zum Grafen Chambord, die andern nach Clermont zur Herzogin von Orleans (Louis Philipp war am 26. August 1850 gestorben), pilgerten, um für den erwarteten bonapartistischen Staatsstreich Verabredungen zu treffen. Der Präsident benutzte die Ferienzeit der Legislative, um seine Popularität zu vergrößern, gab dem Militär regimenterweise große Festessen, durchreiste einen großen Theil F-s u. bereitete durch Reden, welche Andeutungen über die Rettung F-s von dem revolutionären Treiben enthielten, seine Absichten vor, welche zunächst auf eine Verlängerung seiner Präsidentschaft gerichtet waren.[590] Er fuhr fort die einflußreichsten Stellen mit den Männern seines Vertrauens zu besetzen, dagegen diejenigen aus dem Staatsdienste zu entfernen, welche eine Abneigung gegen das Kaiserreich verriethen, unter Letzteren den unter Changarnier stehenden General Neumeyer, welcher seinen Mannschaften den Ruf vive l'empereur! untersagt hatte; u. da Changarnier die Anerbietungen, welche ihm als Preis für den Übertritt zum Bonapartismus gemacht wurden, von der Hand weisend, dem Präsidenten gegenüber eine trotzige Haltung annahm, so wurde Louis Napoleon gedrängt, rasch seine Pläne ins Werk zu setzen, ehe die ihm gegenüberstehenden Parteien zu gemeinsamem Handeln sich verständigten. Die Legislative wurde am 12. Novbr. wieder unter dem Präsidium Dupius eröffnet. Der Jahrestag der Präsidentenwahl bezeigte, daß der Bonapartismus schon ziemlich ungenirt zu Werke ging; denn dieser Tag wurde auf dem Rathhause zu Paris mit einem Festessen glänzender gefeiert, als die Einsetzung der Republik, u. der Präsident schickte an jedes der verschiedenen pariser Armenpflegebureaus 12,000 Fr. Aber erst im Januar 1851 kam es zum entschiedenen Bruch zwischen dem Präsidenten u. der Legislative, Am 4. Ianuar entließ der Präsident diejenigen Minister, auf deren unbedingte Hingebung an seine Person er nicht rechnen konnte. Das neue Ministerium bestand aus folgenden Mitgliedern: Rouher, für Justiz; Drouyn de l'Huys, für auswärtige Angelegenheiten; Saint-Jean d'Angely, für den Krieg; Ducos, für die Marine; Baroche, für das Innere; Magne, für öffentliche Arbeiten; Bongean, für Landwirthschaft u. Handel; Parrien, für öffentlichen Unterricht; Fould, für Finanzen. General Changarnier wurde seines Postens enthoben u. dagegen General Perrot zum Oberbefehlshaber der Nationalgarden der Seine, u. der General Baraguay d'Hilliers zum Oberbefehlshaber der ersten Militärdivision ernannt. Diese Maßregeln wurden als eine directe Kriegserklärung des Bonapartismus gegen die volksvertretende Legislative betrachtet, u. als daher der Abgeordnete Remusat in der Legislative den Antrag stellte, daß die Versammlung einen Ausschuß wählen solle, um die durch die Umstände gebotenen Maßregeln vorzuschlagen, fand derselbe mit 330 gegen 273 Stimmen Annahme. Indessen konnte die Legislative, welche bereits das Vertrauen des Landes verloren hatte, sich zu keiner ernsteren Maßregel erheben, als daß sie am 17. Januar eine Mißtrauenserklärung gegen das Ministerium beschloß. Die Minister dankten ab, u. bei der allgemeinen Aufregung lenkte der Präsident formell ein, ernannte ein neues, aus beinahe lauter höheren Beamten der Minister bestehendes Ministerium. Zugleich wurde eine Menge legitimistischer u. orleanistischer Beamten abgesetzt, an deren Stelle bonapartistische traten, u. dabei in zahlreichen Zeitschriften von den Bonapartisten fortwährend auseinandergesetzt, daß der Präsident die Nation, u. bes. die unteren Volksklassen u. das Heer, glücklich machen würde, wenn die Legislative ihn nicht in seiner Wirksamkeit hemmte. Damit wurde der Kampf der sich einander feindselig gegenüberstehenden Gewalten ein offener u. rückhaltloser. Die Forderung des Ministeriums, dem Präsidenten außer seinem bisherigen Einkommen noch eine jährliche Zulage von 1,800,000 Fr. zu bewilligen, wurde von der Legislative abgelehnt. Der Präsident entließ darauf am 11. April das Übergangsministerium u. setzte an seine Stelle ein neues Ministerium mit Leon Foucher, für das Innere; Baroche, für die äußeren Angelegenheiten; Randon, für den Krieg; Fould für die Finanzen; Buffet, für den Handel; Magne, für öffentliche Arbeiten; Rouher, für die Justiz; Courcelles, für den Unterricht; Chasseloup-Laubat, für die Marine. Die Zusammensetzung des Cabinets trug einen durchaus bonapartistischen Charakter. Ebenso wurden alle Präfectenstellen mit Bonapartisten besetzt, u. neue Regimenter, auf deren Ergebenheit zu zählen war, nach Paris gezogen. Flugschrift en bereiteten die öffentliche Meinung auf den beabsichtigten Staatsstreich vor. Von Seiten der Königlichen suchte man indeß vergeblich eine Verschmelzung der Orleanisten u. Legitimisten (Fusion) herbeizuführen; die Bewerbung des Prinzen Joinville bei der am 4. März 1852 zu erfolgenden Neuwahl des Präsidenten fand keine Unterstützung bei den Legitimisten, u. dieser Zwiespalt förderte die Pläne Louis Napoleons.
Am 14. Juli begannen die Verhandlungen der Legislative über die Gesuche um Verfassungsveränderung; die verfassungsmäßig erforderliche Dreiviertelmehrheit kam indeß nicht zusammen. De Regierung berief nun die Generalräthe (Conseils généraux) sämmtlicher Departements, disich vom 10. August bis 10. November zu versammeln hatten, zusammen, um durch diese welche verfassungsmäßig politische Fragen nicht verhandeln durften, die Verfassungsfrage weiter zu betreiben, während die Legislative am 10. August bis 4. Novbr. sich vertagte u. einen Ausschuß von 25 Mitgliedern zu ihrer Vertretung während der Vertagung zurückließ. In der Mitte Augusts kamen neuerdings große Pulvervorräthe in Paris an, u. sämmtliche umliegende Forts wurden in Vertheidigungszustand gesetzt. Da sich inzwischen herausstellte, daß auch den Departementalräthen nicht zu trauen war, so suchte Louis Napoleon, der sich seit einiger Zeit Prinz-Präsident nennen ließ, eine Annäherung an die socialistische Linke dadurch, daß er die Wiederherstellung des allgemeinen Stimmrechts verhieß, welche den Schwerpunkt des Staates. wieder in die Massen des Volkes legte u. das Übergewicht der besitzenden Klassen vernichtete. Auch ein Theil der Legitimisten, die eine Verlängerung der bonapartistischen Präsidentschaft für vortheilhafter hielten, als die Rückkehr der Orleans, schloß sich den Plänen des Präsidenten an, u. außerdem war die katholische Geistlichkeit durch mancherlei Willfährigkeiten gewonnen worden. Wenn die Legislative die Wiederherstellung des allgemeinen Stimmrechts ablehnte, so sollte sie aufgelöst werden, u. der Präsident wollte dann einen Aufruf an den Willen des Volkes ergehen lassen. Indeß trugen die Minister vom 4. April Bedenken, ihre Einwilligung zu diesem Plane zu geben u. reichten am 14. Octbr. ihre Entlassung ein; ebenso der Polizeipräsident Carlier. Schon vorher war der Befehlshaber der Nationalgarde durch den General Magnan ersetzt worden. Das neue Ministerium (vom 26 Octbr.) bestand aus folgenden Mitgliedern: Corbin für Justiz; Turgot, für Äußeres; Ch. Giraud, für den öffentlichen Unterricht; von Thorigny, fürs Innere; von Casabianca, für Landwirthschaft u. Handel; Lacrosse, für öffentliche Arbeiten; St. Ar[591] naud, für den Krieg; Hippolyte Fortoul, für die Marine; Blondel, für die Finanzen. Nur St. Arnaud, der neue Polizeipräsident Maupas u. General Magnan waren in das Geheimniß des beabsichtigten Planes eingeweiht. Als die Legislative am 4. Novbr. zusammenkam, war die pariser Besatzung neuerdings um 2 Regimenter verstärkt worden. Unverzüglich wurde nun ein Gesetzentwurf zur Wiederherstellung des allgemeinen Stimmrechts der Legislative vorgelegt, diese hielt es aber für dringender, einen Antrag ihrer Quästoren in Berathung zu ziehen, der darauf ausging, die Autorität der Versammlung gegenüber dem Präsidenten zu wahren. Dieser Demonstration setzte Louis Napoleon eine andere entgegen, indem gegen 2000 Offiziere, darunter 9 Generale, im Elysée erschienen, um oem Präsidenten ihre Ergebenheit zu versichern. Am 13. Novbr. wurde die Wiederherstellung des allgemeinen Stimmrechtes mit 355 gegen 348 Stimmen von der Legislative verworfen, wobei die durch Überläufer sehr verstärkten Bonapartisten mit der Demokratie der linken Seite zusammengewirkt hatten; dagegen gelang es am 18. Novbr. den vereinigten Bonapartisten u. Demokraten die Verwerfung des Quästorenantrags wegen Requisition der bewaffneten Macht durch den Präsidenten der Legislative mit 408 gegen 300 Stimmen herbeizuführen. Daneben wurde auf Befehl des Kriegsministers das Decret vom März 1848, welches den Präsidenten der Nationalversammlung ermächtigt, Truppen aufzubieten, in den Kasernen abgerissen. Das Heer war in den Befehlshabern ganz bonapartistisch, die Nationalgarde machtlos u. die Bevölkerung der Vorstädte stand unter dem Befehl der geheimen Gesellschaften u. Clubisten, die in F. eine von der übrigen politischen Welt ganz abgesonderte Sphäre bilden. Sie haßten den Prinz-Präsidenten ebenso wie die Legislative u. hofften bei dem Zusammenstoß Beider den Einen wie die Andere zu besiegen; aber gegen sie stand der Prinz-Präsident mit überwiegender Heeresmacht schlagfertig, er kündigte seinen Sieg im Voraus in einer Rede an, die er am 25. Novbr. im Nationalsaal der Elyseischen Felder bei Gelegenheit der Austheilung der Orden u. Medaillen an die Preisträger der Londoner Industrieausstellung hielt. In den letzten Tagen des November hatte er täglich über Theile der pariser Armee Musterung gehalten u. sie gut bewirthet. Am 30. Novbr. war noch ein entschiedener Bonapartist, General Lawoestine, zum Oberbefehlshaber der Nationalgarden ernannt worden, u. die Regierung seit mehreren Tagen mit der Bank wegen eines Anleihens von 25 Mill. Frcs. in Unterhandlung, welches auf die Zusicherung, daß die Regierung durch keinerlei Maßregel die Sicherheit der Staatseinkünfte gefährden werde, gewährt wurde.
C) Vom Staatsstreich des 2. December 1851 bis zur Proclamation des Kaiserreichs, 2. December 1852. Um 2 Uhr Morgens am 2. December wurde das Ministerium abermals modificirt u. bestand nun aus Turgot, Duruflé, Morny, Rouher, Fould, Magne, St. Arnaud, Fortoul. Um 4 Uhr Morgens besetzten die Truppen den Palast Bourbon, worin die Legislative sich versammelte, u. ließen Niemand ein. Polizeiagenten verhafteten 60 Volksvertreter, darunter Changarnier, Cavaignac, Lamoriciére, Bedeau, Charras, Thiers, Leslo, Baze, Roger, Obrist Charras. Um 8 Uhr versammelten sich mehrere Volksvertreter bei Odilon Barrot, der sie jedoch zum Vicepräsidenten der Legislative, Daru, bestellte. Dort fand gegen 10 Uhr eine Versammlung von etwa 200 Mitgliedern statt, welche im Namen der Legislative die Gewalt des Prinz-Präsidenten für erloschen erklärten u. den hohen Nationalgerichtshof einberiefen. Kaum waren diese Beschlüsse gefaßt, als die Versammlung der Legislativen von Soldaten gesprengt wurde. Der Präsident verließ um 10 Uhr das Elysée, begab sich, von einem zahlreichen Offiziercorps umgeben, in den Hof der Tuilerien u. erließ vier Proclamationen, worin der Staatsstreich als zur Rettung F-s nothwendig dargestellt, das allgemeine Stimmrecht wiederhergestellt, das Volk zur Abgabe seiner Stimmen für od. gegen das Verfahren des Präsidenten aufgefordert, die Soldaten zur Treue gegen den Präsidenten ermahnt u. Paris in Belagerungszustand erklärt wurde. Der aufgelöste Staatsrath veröffentlichte eine Rechtsverwahrung, deren Verbreitung aber unterdrückt wurde; der Nationalgerichtshof lud den Prinzen wegen Verfassungsbruchs u. Hochverraths vor seine Schranken. Indessen fing am 3. December in Paris ein bewaffneter Aufstand sich zu bilden an; auf mehreren Punkten wurde ernsthaft gekämpft. Bis zum 5. December Mittags dauerten einzelne Gefechte fort, die jedoch mit dem Siege der Truppen endigten. Die berühmtesten Männer F-s, die noch nicht in Gefängnissen saßen, wie Molé, Leon Faucher u. A., erklärten sich öffentlich gegen den Gewaltstreich. In verschiedenen Departements brachen Unruhen aus, die aber bald unterdrückt wurden. Das Pantheon wurde der katholischen Geistlichkeit als Kirche der heiligen Genoveva zurückgegeben, General Randon zum Gouverneur von Algier, die Generale Vaillant u. Harispe zu Marschällen von F. ernannt, 2,700,000 Frcs. zur Unterstützung aller Soldaten aus den Zeiten der Republik u. des Kaiserreichs ausgesetzt, u. da Ludwig Napoleon seines Sieges gewiß war, auch mehrere Verhaftete, u. A. Thiers u. Cavaignac, wieder freigelassen. Ein Decret vom 8. Decbr enthielt die Bestimmung, daß fünf- bis zehnjährige Deportation gegen diejenigen verhängt werden würde, welche entweder polizeilicher Überwachung sich entzögen od. erwiesener Maßen geheimen Gesellschaften angehörten. Verschiedene Maßregeln deuteten auf die Wiedereinführung eines strafferen Militärregiments, wie unter dem Kaiserreich. So wurde die Centralverwaltung des Ministeriums des Innern durch Decret vom 15. Decbr. ganz im Sinne jener Zeit umgestaltet, später die von de Republik beschlossene Herabsetzung des Bestandes der Armeedivisionen u. des Generalstabes aufgehoben u. derselbe wieder auf die frühere Höhe gebracht, endlich ganz F. in 21 Militärabtheilungen mit 86 Militärnnterabtheilungen getheilt. Am 31. Decbr. überbrachte der Vicepräsident des gleich nach dem Staatsstreiche eingesetzten Begutachtungsrathes dem Prinz-Präsidenten das Ergebniß der Volksabstimmung. Es waren 8,165,630 Stimmen abgegeben worden, u. zwar 7,481,231 bejahende für das Verfahren des Prinz-Präsidenten u. 647,292 verneinende, 37,107 ungültige. An demselben Tage wurde auf den Fahnen u. Ordenskreuzen der kaiserliche Adler wieder hergestellt u.[592] die Bestrafung von Preßvergehen den Zuchtpolizeigerichten übertragen.
Was die auswärtigen Mächte anlangt, so war allen die Verlängerung der Präsidentschaft Louis Bonapartes etwas Erwünschtes gewesen u. von ihnen auf jede Weise gefördert worden. Man betrachtete ihn als den Hort der öffentlichen Ordnung gegenüber der anarchischen Parteien; daneben ging wohl auch die Hoffnung, daß die folgenden oier Jahre von den königlichen Parteien benutzt werden könnten, sich zu verständigen u. die Monarchie in, F. wieder herzustellen. Palmerston, Minister des Äußern in England, welcher schon im Jahre 1840 die Pläne Louis Napoleons gegen Louis Philipp begünstigt hatte, um F-s Auftreten in Ägypten u. Syrien zu hindern, sprach seine Billigung des Staatsstreiches aus. Louis Napoleon hatte sich auch stets der Palmerstonschen Politik angeschlossen, so hatte die französische Regierung im Verein mit der englischen Verwahrung eingelegt gegen den Eintritt Gesammtösterreichs u. Gesammtpreußens in den Deutschen Bund u. beide Regierungen hatten der spanischen kräftige Hülfe angeboten, um die von Nordamerika aus gegen Cuba gerichteten Angriffe abzuweisen. Auch für die Zukunft rechnete Palmerston auf die Freundschaft F-s, um das Übergewicht, welches Rußland im Orient gewonnen hatte, zu beseitigen. Die lauen Republikaner der Mittelklassen u. alle diejenigen, welche von der Erstarkung der Regierungsgewalt einen neuen Aufschwung des öffentlichen Credits u. eine Wiederbelebung des stockenden Handels erwarteten, söhnten sich rasch mit dem neuen Stande der Dinge aus. Die Herstellung der Hülfsmittel des großen Weltverkehrs, Eisenbahnen u. Telegraphenlinien, waren in gedeihlicher Entwickelung begriffen, der Telegraphendienst am 1. März 1851 in Paris dem Publicum eröffnet u. am 29. September der unterseeische Telegraph zwischen Dover u. Calais vollendet u. in Gebrauch genommen worden. Da Louis Napoleon eine friedliche Politik versprach u. der Krieg in Algier mit der vollständigen Unterwerfung der Kabylen beendet worden war, so konnte man sich auch der Hoffnung einer Verbesserung des Staatshaushaltes hingeben. Nach der Volksabstimmung wies Alles darauf, daß es auf eine vollständige bonapartistische Restauration abgesehen war. Louis Napoleon bezog die Tuilerien. Durch ein Decret vom 9. Januar 1852 wurden 67 Mitglieder der aufgelösten Legislative aus F. u. seinen Colonien gewiesen, u. ihnen die Rückkehr bei Strafe der Deportation untersagt; 18 Andere, unter ihnen Changarnier, Lamoricière, Bedeau, Emil Girardin, Thiers, wurden auf Zeit verwiesen; endlich die gewesenen Volksabgeordneten Marc-Dufraisse, Greppo, Miot, Mathé u. Richardet nach dem französischen Guiana deportirt (viele hundert von den Gerichten Verurtheilte hatten gleiches Loos); die Nationalgarden wurden im ganzen Gebiet der Republik aufgelöst, die Worte: Freiheit Gleichheit, Brüderlichkeit, von den öffentlichen Gebäudenentfernt u. den Plätzen, Straßen, Denkmälern die Namen, welche sie vor der Revolution von 1848 gehabt hatten, zurückgegeben.
Am 14. Januar 1852 erschien die neue vom Prinz-Präsidenten selbst verfaßte Reichsverfassung. Der Name Republik wurde beibehalten u. Louis Bonaparte ihr Präsident auf 10 Jahr; er sollte vermittelst seiner Minister, des Staatsrathes, des Senates u. Gesetzgebungskörpers regieren mit allen Prärogativen eines Monarchen. Die Mitglieder des Staatsrathes werden vom Präsidenten ernannt u. sind absetzbar, wie die Minister, die im Staatsrath Sitz u. Stimme haben; die Mitglieder des Senates, höchstens 150, werden ebenfalls vom Präsidenten ernannt u. erhalten nach Befinden von der Regierung Jahresgelder; der Gesetzgebungskörper besteht aus Abgeordneten, die nach allgemeinem Stimmrecht auf 10 Jahre in der Art gewählt werden, daß auf 35,000 Wähler 1 Abgeordneter kommt. Die Sitzungen des Gesetzgebungskörpers sind nur einem beschränkten Zuschauerkreise geöffnet, die Verhandlungen dürfen nicht veröffentlicht werden u. die Sitzungen des Senates sind geheim. Das Kriegsministerium erhielt eine neue Organisation, die Adelstitel wurden wieder hergestellt, Prinz Hieronymus Bonaparte, ehemaliger König von Westfalen, zum Präsidenten des Senats ernannt u. die Decoration der Ehrenlegion (s.d.) in der Weise, wie sie vom Kaiser Napoleon angeordnet worden war, wieder ins Leben gerufen. Ein besonderes Polizeiministerium, wie beim ersten Kaiserreich, wurde am 22. Januar creirt, außerdem ein besonderes Staatsministerium, dessen Befugnisse die Beziehung der Regierung zu den anderen Staatsgewalten u. die Correspondenz des Staatsoberhaupts mit den Ministerien, die Gegenzeichnung der Decrete des Staatsoberhauptes etc. bilden; für dieses trat Casabianca, für jenes Maupas in das Cabinet. Um auch den Orleanisten gegenüber seine Stellung zu befestigen, ordnete der Prinz-Präsident die Confiscation der Orleansschen Privatgüter (s.d.) an. In Folge dessen gaben die Minister Morny, Rouher u. Fould am 22. Januar ihre Entlassung, u. an ihre Stelle traten Abatucci, Persigny u. Bineau. Nach dem Wahlgesetz hatten Algier u. die Colonien keine Vertreter; die Zahl der Abgeordneten wurde auf 262 festgesetzt, besoldete Beamte sollten nicht gewählt werden u. die Abgeordneten keine Taggelder erhalten. Durch Verordnung vom 16. Februar wurden alle bisher gefeierten Nationalfeste aufgehoben u. dafür als alleiniges Nationalfest die Feier des 15. August, als Geburtsfest des Kaisers Napoleon I., eingesetzt. Ein Decret vom 17. Febr. brachte die Zeitungspresse um alle Freiheit. Am 27. März wurde der Belagerungszustand in ganz F. aufgehoben u. der Senat u. Gesetzgebende Körper am 29. März eröffnet. Die Mitglieder des Gesetzgebenden Körpers, deren Wahl von den Präfecten u. Regierungsbeamten geleitet wurde, zeigten sich als vollkommen fügsam, da die wenigen von der Opposition, die sich zum großen Theil der Wahl enthielt, durchgesetzten Candidaten, Cavaignac, Carnot u. Henon, in einem gemeinschaftlichen Briefe an die Kammer den Eid zu leisten verweigerten u. in Folge dessen als ausgetreten betrachtet wurden. Gleich in einer der ersten Sitzungen wurde für die Haushaltung des Prinzen 12 Millionen jährlich u. die Befugniß der Benutzung sämmtlicher königlicher Schlösser votirt. Die schon früher mit dem Auslande angeknüpften Unterhandlungen wegen Herstellung der kaiserlichen Würde dauerten fort, jedoch ohne Erfolg, da man den Friedensversicherungen des Prinzen mißtraute u. die Confiscation der Orleanischen Güter den Bel[593] gischen Hof direct verletzt hatte, von anderen Cabineten aber übel vermerkt worden war. Auch in der Verwaltung bereiteten sich dem Präsidenten neue Schwierigkeiten, da viele Beamte den Eid verweigerten u. der traurige Zustand der Finanzen dringende Abhülfe forderte. Nicht allein das Budget von 1852 zeigte bei näherer Prüfung ein Deficit von 53 Mill. Fr., sondern auch dasjenige für 1853 eius dergleichen von 40 Millionen nebst einer schwebenden Schuld von 770 Millionen. Von Seiten des Gesetzgebenden Körpers wurden einige Ersparungen vorgeschlagen, allein der Staatsrath ging nicht darauf ein, u. da nach der Verfassung Abänderungen von Gesetzentwürfen nur dann berücksichtigt werden sollten, wenn der Staatsrath sie billigte, so erklärte der Prinz-Präsident, diese Bestimmung gelte auch von Veränderungen des Budgets. Der Schluß des Gesetzgebenden Körpers erfolgte den 28. Juni. Darauf machte der Prinz-Präsident am 14. Septbr. eine Reise in die Süddepartements, nach Lyon, wo er eine Reiterstatue Napoleons einweihte, u. nach Marseille, wo die Polizei am Tage vor seiner Ankunft eine Höllenmaschine entdeckte, deren Ursprung im Dunkeln geblieben ist. Am 9. Octbr. in Bordeaux angelangt, erklärte er sich deutlich für Annahme der Kaiserwürde.
XIII. Das zweite Kaiserreich bis zur Gegenwart vom 2. December 1852–1858. A) Bis zum Attentat vom 14. Jan. 1858. Während der Rundreise durch die Provinzen hatte sich Louis Napoleon vollkommen überzeugt, daß der Annahme der Kaiserwürde keine Bedenken mehr im Wege stünden, u. am 7. November nahm der Senat einstimmig folgende auf die Wiederherstellung des Kaiserreichs bezügliche Artikel an: Die kaiserliche Würde ist wieder hergestellt; Ludwig Napoleon Bonaparte ist Kaiser unter dem Namen Napoleon III. (da wegen Napoleons I. Thronentsagung am 21. Juni 1815 zu Blois zu Gunsten seines Sohnes, dieser als Kaiser Napoleon II. gezählt werden sollte); die kaiserliche Würde ist erblich in der unmittelbaren u. rechtmäßigen Nachkommenschaft Ludwig Napoleon Bonapartes im Mannsstamm nach dem Rechte der Erstgeburt; wenn Ludwig Napoleon Bonaparte keine männlichen Erben hat, so kann er die Kinder u. rechtmäßigen männlichen Nachkommen der Brüder des Kaisers Napoleon I. als Kinder annehmen; die Constitution vom 14. Januar 1852 wird in Allem, was nicht mit gegenwärtigem Senatsbeschlusse im Widerspruch steht, aufrecht gehalten; der Inhalt des Senatsbeschlusses wird dem Volke zur Annahme vorgelegt, um darüber in der am 2. Decbr. 1851 beliebten Form abzustimmen. Am 21. u. 22. Novbr. ergaben sich bei der Abstimmung 7,839,552 bejahende u. 254,501 verneinende Stimmen für die Retablirung des Kaiserreichs in der Person Ludwig Napoleons. Der Gesetzgebungskörper gab ohne Weiteres seine Zustimmung.
So wurde denn am 2. Decbr. 1852 das Kaiserreich unter Napoleon III. proclamirt u. die Hauptbeförderer dieser erneuten Staatsform, St. Arnaud, Magnan u. Castellane, zu Marschällen von F. ernannt. Dem neuen Kaiser wurden 25 Mill Fr. u. jedem kaiserlichen Prinzen 11/2 Mill. jährlich ausgesetzt. Die kaiserliche Nachfolge ordnete ein Decret vom 18. Decbr. in der Art, daß der neue Kaiser für den Fall seines Absterbens ohne männliche Erben seinen Oheim Hieronymus Bonaparte u. dessen rechtmäßige, unmittelbar männliche Nachkommenschaft zu Erben einsetzte. Der Senat nahm es am 23. Decbr. an u. beschloß an demselben Tage mehrere Verfassungsänderungen, die dem Kaiser unbedingtes Amnestierecht, das Präsidium des Senates u. Staatsrathes zusprachen, ferner das Recht, mit dem Ausland Friedens-, Bundes- u. Handelsverträge ganz allein abzuschließen u. Abänderungen im Zolltarif vorzunehmen, die Beziehungen der großen Staatsgewalten unter sich u. zur Executivgewalt durch bloße Decrete zu verändern, ebenso große Bauten zu öffentlichen Zwecken anzuordnen, ohne daß es einer Geldbewilligung von Seite der Kammern dazu bedürfe. Außerdem wurde festgesetzt, daß die Zahl der Senatoren nicht 150 übersteigen, daß jeder Senator einen Jahresgehalt von 30,000 Fr. haben u. jedes Mitglied des Gesetzgebungskörpers eine Auslösung von monatlich 2500 Fr. erhalten, daß die Abstimmung bei der Bewilligung des Ausgabebudgets nicht die einzelnen Posten, sondern einen ganzen Etat betreffen, daß die Sitzungen beider Kammern geheim u. die Berichte über die Verhandlungen des Gesetzgebungskörpers nur nach vorhergehender Genehmigung von Seiten des Vorsitzenden veröffentlicht werden sollen.
Seit der Zeit von dem ersten Staatsstreiche bis zur Restauration des Kaiserreichs zeigten sich in den Beziehungen zum Auslande auffallende Schwankungen im engen Zusammenhange mit dem Entwickelungsgang der deutschen Verhältnisse, mit der dadurch bedingten Stellung von Österreich, Preußen u. Rußland u. mit der Politik Englands. Ein mit Belgien angezettelter Streit schien anzudeuten, daß die französische Regierung nur einen günstigen Zeitpunkt abwarte, um durch Besetzung Belgiens den Anfang eines Europäischen Krieges herbeizuführen, wobei England seiner Handelsinteressen wegen für Belgien hätte einstehen müssen. Allein die Zusammenkünfte der Monarchen von Österreich, Preußen u. Rußland im Mai 1852, wobei die Versöhnung zwischen Österreich u. Preußen vorbereitet wurde, vereitelte die auf den Zwist dieser beiden Mächte gebauten Hoffnungen. Die französische Regierung gab nun den auswärtigen Mächten die Versicherung, alle die Verpflichtungen, welche die Regierungen F-s seit Napoleons Sturz eingegangen waren, treulich beobachten zu wollen, u. legte den Streit mit Belgien durch eine Übereinkunft vom 9. Decbr. bei, wonach die früheren Handelsverträge zwischen beiden Ländern, welche französischerseits gekündigt worden waren, wieder in Kraft traten. Dabei näherte sie sich wieder mit größerer Zuvorkommenheit der englischen Regierung, wofür diese bereits am 6. Decbr. durch ihren Gesandten in Paris die Anerkennung des neuen Kaiserreichs, aussprach, dem sich Belgien am 7. Dec. anschloß. Österreich u. Preußen erklärten fast gleichlautend, daß sie sich in die inneren Angelegenheiten F-s nicht mischen würden, Napoleon III. anerkennten, ohne jedoch im Voraus die Folgen annehmen zu können, welche man in Zukunft vielleicht daraus ziehen könne. Der Kaiser von Rußland begnügte sich, ganz kurz die Anerkennung Napoleons III auszusprechen, indem er jedoch denselben in seinem Schreiben an ihn nicht Monsieur mon frère, wie es unter Monarchen von Ge[594] burt üblich ist, sondern nur Sire anredete. Diese absichtliche Formverletzung legte den ersten Grund zu der Spannung zwischen den Cabineten von Paris u. Petersburg, welche für die Folgezeit bedeutungsvoll wurde. Deutlicher zeigte sich die Abneigung der Cabinete gegen das neue Kaiserreich, als Napoleon III. sich den alten Dynastien dadurch zu nähern suchte, daß er sich um die Hand der Erbin des berühmten Namens eines alten Fürstenhauses bewarb. Da alle derartige Versuche scheiterten, so vermählte er sich, um seiner Dynastie Bestand zu geben, am 30. Januar 1853 mit Eugenie von Guzman Gräfin v. Teba. Die kalte Zurückhaltung der continentalen Mächte trieb den Kaiser, sich so eng wie möglich an England anzuschließen, welche Macht grade damals Vorbereitungen traf, um dem Vordringen Rußlands an der Nordgrenze von China einen Damm entgegen zu setzen. Ebenso günstig war für Napoleon der Umstand, daß die Frage wegen der Heiligen Stätten in Palästina noch eine offene war. Nach einer Übereinkunft vom 14. Febr. 1852 zwischen der Türkei u. F. waren den Lateinischen Christen Vorrechte eingeräumt worden gegen die ausdrücklichen Privilegien der Griechischen Christen, welche Rußland durch Verträge mit der Türkei zu schützen versprochen hatte. Die Pforte sah sich daher genöthigt, bald darauf der Griechischen Kirche einen Ferman zu ertheilen, worin dieser wieder Vorrechte eingeräumt wurden, namentlich der Besitz der Schlüssel zum heiligen Grabe, während der französische Gesandte zu Constantinopel auf Aufrechthaltung der ihm gemachten Zugeständnisse bestand. Diese Lage der Dinge trieb England u. F. zur Beobachtung einer gemeinsamen gegen Rußland gerichteten Politik im Orient. Der Krieg mit den Kabylen hatte auch im Jahr 1852 seinen Fortgang u. durch die Einnahme der Stadt Laghuat am 4. Decbr. war wieder ein bedeutender Schritt zur gänzlichen Unterjochung der Eingebornen gethan. Im Innern wurden fortwährend Maßregeln zum Ausbau des bonapartistischen Systems ergriffen. Doch trug die Regierung zugleich Sorge für Ordnung der Finanzen u. verfügte die Conversion der fünfprocentigen Staatspapiere in. 41/2 procentige. Mehrere Maßregeln bezweckten die Hebung des Bodencredits, namentlich die Errichtung einer vom Staate verwalteten Hypothekenbank (Credit foncier) durch Decret vom 28. Febr. Zur Hebung des Staatscredits bot Louis Napoleon allen Einfluß bei der Börse auf. Da aber die Rente sich nicht in der gewünschten Weise hob, so hofften die finanziellen Rathgeber des Kaisers den Capitalisten u. Börsenmännern durch ein großartiges Geld-, Credit- u. Handelsinstitut beizukommen, welches Anfangs als Reportbank, später Credit mobilier (s.d.) genannt, das öffentliche Interesse von den politischen Zuständen auf die Börsenspeculation ablenkte.
Inzwischen dauerten die diplomatischen Streitigkeiten mit Rußland fort u. Ende Febr. 1853 waren die Reibungen im Orient bereits so weit gediehen, daß der russische Kaiser einen außerordentlichen Botschafter, Fürsten Mentschikow, nach Constantinopel sandte, welcher die Pforte der englisch-französischen Politik abwendig machen, eventuell mit Krieg drohen sollte. Am 19. März erhielt darauf Viceadmiral de la Susse von der französischen Regierung Befehl, sich mit seiner Flotte in die griechischen Gewässer zu begeben, u. am 21. Mai wurden die diplomatischen Verbindungen zwischen Rußland u. der Pforte abgebrochen. Nunmehr trat das Bündniß zwischen F. u. England offen hervor, indem am 4. Juni die vereinigten Flotten von F. u. England den Befehl erhielten, sofort sich den Dardanellen zu nähern, u. in Folge dessen in der Besikabai vor Anker gingen. Nachdem aber das russische Heer am 2. Juli den Pruth überschritten hatte u. die russische Regierung erklärte, daß sie die Moldau u. Walachei als ein Pfand besetzen ließe, traten am 24. Juli Bevollmächtigte Österreichs, Preußens, Englands u. F-s zu Conferenzen in Wien zusammen, um sich über Beilegung des Streites zu berathen. Aber die Türkei selbst führte eine kriegerische Wendung herbei. F. u. England erklärten sich nicht mehr an die früheren Verträge, welche das Einlaufen fremder Kriegsschiffe in die Dardanellen untersagten, gebunden, u. am 2. Novbr. liefen die englisch-französischen Kriegsschiffe durch die Dardanellen in den Bosporus ein. Einstweilen überließen es jedoch beide Großmächte der Türkei, sich ihrer Feinde zu erwehren. Neue Vermittelungsvorschläge, von Österreich ausgehend, wurden am 7. Octbr. von der französischen Regierung verworfen mit dem Bemerken, daß F-s Verhalten bisher nur Eine Triebfeder gehabt hätte, das allgemeine Interesse Europas. Ein Decret vom 22. Novbr. befahl die Zahl der Schützenbataillone (Chasseurs de Vincennes, s.d.) von 10 auf 20 zu erhöhen u. jedem Bataillon die Stärke von 1288 Mann zu geben. Eine friedliche Eroberung machte F. durch die Besetzung Neu-Caledoniens am 24. Septbr. 1853. Im Innern erregte während der orientalischen Verwickelung die Theuerung der Lebensmittel die Besorgniß der Regierung u. um dieselbe wenigstens in den großen Städten den Arbeitern u. Proletariern weniger fühlbar zu machen, bürdete sie in geschickter Weise den besitzenden Klassen der großen Städte u. zum Theil auch dem Staate die Sorge für Arbeit u. billiges Brod auf. Zunächst wurde in Paris eine Einrichtung unter dem Namen Bäckereikasse (Caisse de la boulangerie) durch Decret vom 27. Dec. 1853 ins Leben gerufen, wodurch die Bäcker in den Stand gesetzt werden sollten, das Brod in der Zeit der Theuerung zu einem mäßigen Preise zu verkaufen, die dadurch entstehenden Verluste aber so zu decken, daß sie in wohlfeilen Zeiten das Brod theurer verkaufen, als es nach den Getreidepreisen eigentlich sein würde. Dieses gegen die Natur der Handelsverhältnisse verstoßende Manöver erforderte bedeutende Capitalien, welche die Stadt durch Anleihen aufzubringen genöthigt wurde. Großartige Bauunternehmungen vom Staate u. von Städten ausgehend, dienten dazu, den unbemittelten Volksklassen lohnende Beschäftigung zu geben. Außerdem machten 31 Städte zu demselben Zwecke verschiedene Anleihen im Gesammtbetrage von 37,800,000 Franken, während die Regierung durch Begünstigung von Actien-Gesellschaften der Industrie zu Hülfe zu kommen meinte, obwohl wie die Folge lehrte, die dadurch provocirte Speculationssucht die Creditverhältnisse in eine trostlose Verwirrung brachte u. die Theilnahme hoher Staatsbeamten am Börsenspiel die moralischen Grundlagen des Handels u. Verkehrs in gefährlicher Weise antastete.
Währenddem entfernte sich die orientalische Frage[595] immer mehr von einer friedlichen Lösung, u. der russische Gesandte zu Paris, von Kisselew, brach am 4. Februar die diplomatischen Beziehungen ab. Am 7. März sprachen beide Kammern in Ansehung der drohenden Kriegsgefahr die Ermächtigung zu einer Anleihe von 250 Mill. Francs aus, u. so sehr hatte sich bereits das Ansehen der napoleonischen Regierung befestigt, daß sie keinen Fehlgriff that, indem sie sich zur Aufbringung der Anleihe an die Nation wandte. Die öffentliche Subscription erreichte fast den doppelten Betrag der geforderten Summe. Am 12. März kam der Bundesvertrag zwischen England, F. u. der Türkei zu Stande, wonach sich die beiden Westmächte verpflichteten, die »Integrität des Ländergebiets der Pforte u. ihrer Hohetsrechte gegenüber den Anmaßungen Rußlands mit den Waffen zu vertheidigen.« Die förmliche Kriegserklärung an Rußland erfolgte darauf am 27. März. Über die Einzelheiten des nun von England, F. u. der Türkei gemeinsam geführten Krieges s. Russisch-türkischer Krieg von 1853–56. Die Fortführung des in der Krim siegreich begonnenen Krieges erforderte indeß neue Geldmittel, u. eine neue Nationalanleihe von 500 Mill. Francs kam im Jan. 1854 ohne Schwierigkeit zu Stande. Das Verhältniß zwischen Österreich u. F. hatte in Folge der gemeinsamen Action gegen Rußland eine sehr günstige Gestalt angenommen u. wurde noch inniger durch den am 31. Dec. erfolgten Abschluß einer Übereinkunft, wonach die österreichische Regierung gegen Zahlung von 200 Millionen Francs Gold u. Silber einer französisch-österreichischen Gesellschaft 300 Wegestunden Eisenbahnen u. mehrere Staatsgüter überließ. Der Krieg hatte nur auf Algier nachtheilig eingewirkt, die übrigen Colonien aber unberührt gelassen. Mehrere Kabylenstämme empörten sich, als sie sahen, daß ein großer Theil der Algier besetzenden Truppen in den Orient gesandt wurden. Der Kampf endete mit einem entscheidenden Siege des französischen Commandanten Marmier in der Oase Meggarin am 29. Nov., in Folge dessen sich die Stadt Tuggurt ergab u. alle Gemeinden des Wed-Rir u. Wed-Suf sich unterwarfen. Die Regierung fing an, die reine Soldatenherrschaft zu beschränken u. zur Bildung von Gemeinden mit selbständiger Verwaltung aufzufordern.
Die Verhältnisse im Innern hatten sich unterdessen im Jahre 1854 nicht besser gestaltet. Die Ernte war eine mittelmäßige geblieben u. bei dem in Paris gemachten Versuche mit der Bäckereikasse (s. ob.) waren bereits 23 Millionen zugesetzt worden. Staat u. Gemeinden mußten neue Opfer bringen, um die Hülflosen zu unterstützen u. den Arbeitsfähigen Arbeit zu geben. So wurden allein vom Staat 7 Mill. Francs über den gewöhnlichen Bedarf als Almosen verausgabt u. als Arbeitslohn ungeheure Summen allein in Paris ausgegeben, wo der Kaiser u. die Stadtgemeinde durch Vollendung des Louvre, den Bau ganzer neuer Stadttheile u. Straßen die Handwerker beschäftigte. Außerdem nahmen 64 Städte 69 Millionen Francs als Darlehn auf, um auf ähnliche Weise ihre Arbeiter durch Arbeit zu unterstützen. Im Unterrichtswesen traten neue Veränderungen ein. An die Stelle der bisherigen 86 Akademien in den Departements kamen 16, die im Wesentlichen unter die Leitung der Präfecten gestellt wurden. Das gewöhnliche Ausgabebudget für 1855,ohne die Kriegskosten, war auf 1,562,030,308 Fr. gestiegen, der Voranschlag der Einnahmen zu 1,566,012,213 Francs angenommen worden; darunter befanden sich aber 87 Millionen, die man der Schuldentilgung entzog, welche 1855 eingestellt werden sollte, u. 10 Millionen aus dem Verkauf der Güter der Familie Orleans, gar nicht gerechnet, daß mehrere Einnahmen, die durch den Krieg litten, wie im Frieden berechnet waren. Trotzdem war Geld in Überfluß da, als die neue Anleihe ausgeschrieben wurde. Das Heer betrug nach der Angabe des Kaisers zu Ende des Jahres 1854 581,000 Mann u. 113,000 Pferde, die Zahl der Matrosen auf den Schiffen des Staates 62,000. In der äußeren Politik hatte F. weitere Erfolge, indem es am 26. Jan. Sardinien für den Krieg gegen Rußland gewann, dagegen wurde seine Stellung zu Preußen u. dem Deutschen Bundestage eine schroffere, da beide sich auf eine bewaffnete Neutralität beschränkten. Das Ministerium hatte seit dem Beginn des Krieges mehrere Veränderungen erlitten u. bestand jetzt aus Walewski, Äußeres; Vaillant, Krieg; Hamelin, Marine; Magnan, Finanzen; Billault, Inneres; Abatucci, Justiz; Fortoul, öffentlicher Unterricht; Fould, Staatsminister; Rouher, Ackerban u. öffentliche Unternehmungen. Eine Reise des Kaisers u. der Kaiserin der Franzosen nach London am 15. April u. die Aufnahme des Kaisers in den Hosenbandorden war ein Schauspiel, welches die Würde und das Ansehen des Herrschers in einem glänzenden Lichte erscheinen ließ. Je mehr sich in deß die Herrschaft Napoleons befestigte u. F. in der europäischen Politik eine bedeutungsvolle Rolle zuwies, desto mehr wurde der Kaiser der Gegenstand des Hasses der revolutionären Propaganda und die erste Äußerung des altdemokratischen Fanatismus war der auf den Kaiser von dem Italiener Pianori am 28. April unternommene Mordanfall, welcher jedoch seinen Zweck verfehlte. Am 15. Mai wurde vom Kaiser selbst die allgemeine Kunst- und Industrieausstellung in Paris eröffnet, aber die öffentlichen Verhältnisse zeigten wenig Erfreuliches, eine neue Anleihe von 750 Millionen Francs; eine Steuervermehrung durch Erhöhung der Steuer auf Einfuhr u. Verkauf von Spirituosen u. Erhebung einer Abgabe von den Eisenbahnen, welche 1/10 des erzielten Reinertrages vom Personen- u. Gütertransport betragen sollte; u. eine neue Aushebung von 140,000 Mann waren die durch die Umstände gebotenen nächsten Maßregeln der Regierung. Die Anleihe wurde wieder auf dem Wege der Unterzeichnung bewirkt u. war in kurzer Zeit gesichert. Den ungünstigen Eindruck dieser Maßregeln verscheuchte einigermaßen der Besuch, den die königliche Familie von England in Paris dem Kaiser u. der Kaiserin der Franzosen machte (18.–27. Aug.), u. die Meldung von der, am 8. Sept. erfolgten Eroberung des südlichen Theiles von Sebastopol. Indessen stellte sich im Innern die Ernährungsfrage täglich lauter u. ungestümer in den Vordergrund u. die Zahl der Ortschaften, wo Brodunruhen ausbrachen, wurde immer größer. Unter diesen Umständen schien es der Regierung gerathener, Truppen in F. zusammenzuhalten, anstatt an eine vollständige Eroberung der Krim zu denken, u. zwar um so mehr, als auf dem pariser Geldmarkt sich bereits im October die Folgen der von der Regierung geförderten Überspeculation sich gel[596] tend machten u. eine finanzielle Krise eintrat, die durch den Ausfall der Ernte u. die Kriegsanleihen beschleunigt worden war. Am 29. Oct. reiste General Canrobert nach Stockholm, wohin er dem Könige von Schweden das Großkreuz der Ehrenlegion überbrachte, zugleich aber auch wegen eines zwischen Schweden u. den Westmächten abzuschließenden Bündnisses unterhandeln sollte. Am 24. Nov. traf der König von Sardinien in Paris zum Besuche ein, u. auch die deutschen Mittelstaaten beeiferten sich in Freundschaftsbezeugungen gegen den Kaiser, dem es gelang, immer mehr Fäden der europäischen Politik in seiner Hand zu vereinigen. Die Unterhandlungen mit Schweden blieben indeß hinter den Erwartungen zurück u. die mit Dänemark hatten gar keinen Erfolg. Nach einem kaiserlichen Decrete vom 28. Dec. erfolgte eine bedeutende Vermehrung der kaiserlichen Garde auf ungefähr 40,000 Mann, u. die Rückkehr mehrerer Regimenter aus der Krim gab dem Kaiser Anlaß, den Ruhm u. Glanz seiner Regierung in einer großen Festlichkeit der Hauptstadt vor Augen zu führen.
Indeß gab sich in den Finanzen ein fortwährender Rückgang zu erkennen. Nach einem Berichte des Finanzministers vom 16. Jan. 1856 war das Ausgabebudget von 1855 um 120 Millionen Francs überschritten worden, wovon 52 Millionen für öffentliche Bauten u. die Kosten der Ausstellung berechnet waren. Man hoffte einen Theil dieser Mehrausgabe durch Überschüsse der Einnahmen zu decken; namentlich hatten die Auflagen 950,879,000 Francs (103 Millionen mehr als 1854) eingetragen; auch wurde veröffentlicht, daß von den beiden letzten Anleihen noch 525 Millionen Francs verfügbar seien. Allein schon am 7. Jan. hatte sich die Verlegenheit der Regierung dadurch kundgegeben, daß nach einer Verfügung des Finanzministers die Zinsen der Schatzscheine um 1/2 Procent erhöht wurden, so daß der Staat dafür 51/2 Procent Zinsen zahlte. Dabei waren die Staatspapiere so gefallen, daß die dreiprocentigen zu 63 Francs angeboten wurden, ohne Käufer zu finden. Der Schreck unter den Wechselagenten u. Bankiers war allgemein, u. der Ausweis der französischen Bank vom 11. Jan. nichts weniger als geeignet, ein größeres Vertrauen hervorzurufen. Der Preis der Lebensmittel blieb auf einer ernste Besorgnisse erregenden Höhe, so daß die zur Unterstützung der Ärmeren errichtete Bäckerkasse zu Paris, um ihrer Bestimmung zu genügen, monatlich 4 Mill. Francs in 51/2- u. 6 procentigen Schuldscheinen aufnahm. Eine gedrückte Stimmung machte sich selbst bemerkbar, als am 9. Jan. eine zweite Abtheilung der aus der Krim zurückkehrenden Truppen in Paris einzog, die ohne geräuschvolle Kundgebung aufgenommen wurde. Man schien allgemein den Frieden als ein dringendes Bedürfniß zu betrachten, u. die Regierung fing an, die entschiedene kriegerische Sprache aufzugeben u. in ihren Maßregeln u. Äußerungen die Möglichkeit des Friedens durchblicken zu lassen. A. am 11. Jan. der längst angekündigte große Kriegsrath, bestehend aus mehreren Prinzen, Generälen u. Abgeordneten der fremden kriegführenden Mächte, unter dem Vorsitze des Kaisers in den Tuilerien zusammentrat, einigte sich derselbe zu milderen Friedensbedingungen, u. am 25 Febr. kamen zu Paris unter Vorsitz des französischen Ministers des Äußern die Bevollmächtigten von F. (Graf Waleswki u. von Bourqueney), England (Lord Clarendon u. Lord Cowley), Österreich (Graf Buol u. von Hübner), Rußland (Graf Orlow u. v. Brunnow), Sardinien (Graf Cavour u. Marquis Villamarina) u. der Türkei (Großvezier Ali-Pascha u. Mehmed Djemil Bey türkischer Gesandter in Paris) zu einer Friedens conferenz zusammen u. schlossen in der ersten Sitzung, nachdem die Friedenspunkte des Wiener Protokolls vom 1. Febr. zu Friedenspräliminarien erhoben worden waren, einen Waffenstillstand bis mit 31. März, ohne jedoch die Blockade zur See aufzuheben. Am 3. März eröffnete der Kaiser die Sitzungen des Senats u. der Abgeordneten mit einer Rede, worin er sich bemühte, die Segnungen seiner Regierung für das Land u. den Ruhm seiner Herrschaft darzuthun. In dem für 1857 vorgelegten Budget waren die Einnahmen mit 1709 Millionen, die ordentlichen Ausgaben mit 1641 Millionen, die außerordentlichen Ausgaben für Bauten mit 521/2 Millionen Francs veranschlagt, so daß ein Überschuß von 151/2 Millionen bleiben sollte. Die Ziffern der auszuhebenden Mannschaft wurden auch für 1857 zu 140,000 festgesetzt, während früher in Friedenszeiten jährlich nur 80,000 Mann genommen werden waren, daneben die neue, sehr kostspielige Errichtung der Hundert-Garden (148 Mann) verfügt. Zu dem Kriegsglücke Napoleons kam am 16. März noch ein glückliches Familienereigniß, die Geburt eines Prinzen. Damit schwanden zum Theil die Besorgnisse, welche sich an den etwaigen Tod des Kaisers für die öffentliche Ordnung knüpften. Napoleon ließ die Gelegenheit nicht unbenutzt, um durch großartige Festlichkeiten den Parisern willkommene Unterhaltung zu gewähren u. durch Gunst- u. Gnadebezeugungen die ihm ergebenen Personen sich noch enger zu verbinden, zugleich aber eine Versöhnung mit den ihm feindlich gegenüberstehenden Parteien anzubahnen. Er ließ verkünden, daß er Pathe u. die Kaiserin Pathin aller am 16. März in F. gebornen ehelichen Kinder sein werde, u. bot wiederholt Allen freie Rückkehr nach F. an, welche erklärten, daß sie sich ehrlich der Regierung unterwürfen u. sich auf Ehre verpflichteten, deren Gesetze zu achten. Dabei wurde bemerkt, daß der Kaiser die Zahl der im Dec. 1851 Deportirten u. Verbannten von 11,201 bereits durch Begnadigung auf 1038 herabgesetzt habe.
Unterdessen war das Friedenswerk so weit vorgeschritten, daß am 12. März Preußen von der Conferenz aus Gründen des europäischen Interesses und als Mitunterzeichner des Vertrages von 1841 eingeladen wurde, Bevollmächtigte zur Theilnahme an ihren Sitzungen zu ernennen, worauf der preußische Minister des Äußeren, von Manteuffel, u. der preußische Gesandte zu Paris, Graf Hatzfeld, diesem Rufe Folge leisteten. Am 30. März wurde der dritte Pariser Frieden abgeschlossen, welcher zwar F. keinen Länderzuwachs u. auch keine Kriegsentschädigung brachte, dafür aber die Stellung F-s im europäischen Concert zu einer seit der 1. Restauration nie dagewesenen Höhe erhob, u. der neuen napoleonischen Dynastie eine festere Grundlage verlieh. Paris war Abends allgemeiner u. glänzender erleuchtet als am Geburtstage des Kronprinzen. Am 6. April folgte ein Waffenstillstand zur See, nachdem bereits am 4. April von Seiten Rußlands das Verbot der Getreideausfuhr aufgehoben worden war. Am 15. April schloß F. Österreich u. England noch[597] einen besonderen Vertrag, wonach die Unabhängigkeit u., Untheilbarkeit der Türkei gewährleistet u. jede Übertretung des Pariser Friedens vom 30. März 1856 für einen Kriegsfall erklärt wurde. Gleichwohl hatten sich die Beziehungen des Petersburger Cabinets zu den Tuilerien schon während den Friedensunterhandlungen immer freundlicher gestaltet, u. es war nicht der geringste Triumph, den Napoleon aus dem Kriege erntete, daß Rußland, welches den dynastischen Interessen des Kaisers anfangs am wenigsten geneigt war, nun alle Mittel aufbot, um sich der Freundschaft des französischen Herrschers zu versichern. Dabei war das gute Vernehmen mit England u. Österreich ungetrübt u. die Spannung mit Preußen schien gehoben. Die Verhältnisse zur päpstlichen Regierung wurden sorgfältig gepflegt, die Errichtung mehrerer neuer Nonnenklöster in F. gestattet u. die Genehmigung gegeben, die Gemeinden in neue Kirchspiele einzutheilen, wobei sich herausstellte, daß die neuen die römische Liturgie annahmen, während die alten die der Gallicanischen Kirche beibehielten. Im Algiergebiet nahmen Handel u. Landwirthschaft sichtlich zu. Allein die Kabylen regten sich von Neuem gegen F., so daß zu einem abermaligen Kriegszug gegen dieselben gerüstet werden mußte. Im Inneren widmete die Regierung der Ordnung der Geldverhältnisse besondere Sorgfalt; der Baarvorrath der Bank, der seit 3 Monaten zu den circulirenden Bankpapieren hart am Rande des äußersten Verhältnisses von 1 zu 3 gestanden, hatte zu Anfange Aprils wieder das Verhältniß von 10 zu 24 erreicht, wozu die Regierung durch Niederlegung von 100 Millionen Francs bei der Bank aus den Einzahlungen des letzten Anlehns beitrug Die 3procentigen Staatspapiere waren nach Unterzeichnung des Friedens wieder auf 731/2 Francs gestiegen, obwohl der Finanzminister am 7. April ermächtigt wurde, die Schatzbons bis auf die Höhe von 350 Millionen Francs zu bringen. Mit der Hebung des Staatscredits griff aber zugleich die Speculationswuth wieder nm sich, das Börsenspiel forderte täglich seine Opfer, u. um einer noch größeren Zerrüttung der wirthschaftlichen Verhältnisse, namentlich der kleinen Capitalisten, vorzubeugen, versagte ein Decret vom 9. März jeder Unternehmung die Concession, wodurch die Ausgabe neuer Werthpapiere nöthig würde. Zugleich erregte das Umsichgreifen der Geheimen Gesellschaft neue Besorgnisse u. veranlaßte ein Gesetz, wonach die Befugnisse der Geschwornengerichte noch mehr eingeschränkt, dagegen die Zuchtpolizeigerichte ermächtigt wurden, bis auf 10 Jahre Gefängniß zu erkennen. Noch immer zeigten sich die Spuren antibonapartistischer Gesinnung trotz aller Anstrengungen der öffentlichen u. geheimen Polizei, öffentlichen Kundgebungen in regierungsfeindlichem Sinne vorzubeugen. So wurden im Jan. zu Paris die Vorlesungen des Professor Nisard, der zur Regierungspartei übergegangen war, durch tumultuarische Auftritte der Studenten gestört u. die Rede des Herzogs von Broglie bei seiner Aufnahme in die Akademie der Wissenschaften am 2. April enthielt eine verhüllte Demonstration gegen das herrschende System. In einem Rundschreiben des Grafen Chambord an die Legitimisten wurden diese ermahnt, die Orleans, an welche ihn neue Bande knüpften, zu schonen. Die Wahlen der Deputirten in den gesetzgebenden Körper verloren noch mehr an Bedeutung durch die Verordnung, daß die Vertheilung von Candidatenlisten bei Wahlen ohne vorausgehende Genehmigung des Präfecten verboten seien.
Das Budget für 1857 bewilligte der Gesetzgebungskörper in folgenden Hauptsummen: 1698, 904,664 Franken Ausgaben, 1709, 874,512 Fr. Einnahmen, 10,969,848 Fr. Überschuß. Die Finanzlage erheischte die größte Vorsicht, denn die nicht gedeckten Schulden aus den Vorjahren betrugen gegen 900 Mill., u. doch sollte die wegen des Krieges erfolgte Erhöhung der Grundsteuer aufhören. Die Reduction der Aushebung von 140,000 auf 100,000 Mann reichte indeß allein nicht hin, um dieß zu ermöglichen. Da nun gegen die unmittekbare Besteuerung des Capitals die Erfahrung spricht, so dachte man an eine mittelbare durch eine Auflage auf Geldgeschäfte u. Werthpapierhandel. Hundert Millionen Franken wurde die Regierung ermächtigt, nach u. nach Grundbesitzern zur Ausführung von Drainirungen vorzuschießen. Die Auswüchse des Unternehmungsgeistes, der sich bei Actiengesellschaften gezeigt hatte, veranlaßten die Regierung zur Vorlage eines Gesetzes über Actiengesellschaften (Sociétés en commandite), welches der Gesetzgebungskörper im Juni 1856 annahm u. am Schlusse seiner Sitzung noch den Kaiser ermächtigte, Männern, die im Staatsdienste hohe Verdienste sich erworben, u. deren Wittwen u. Kindern eine jährliche Pension von 20,000 Fr. zu geben. Der Senat erließ zur Vervollständigung der Reichsverfassung ein Senatusconsult über die Regentschaft während der Minderjährigkeit des Thronfolgers. Nach einem Bericht des Kriegsministers an den Kaiser waren 309,268 Mann nach dem Orient geschafft worden u. 227,135 Mann zurückgekehrt, also 82,133 M. verloren gegangen. Die nationalökonomischen Zustände wurden im Laufe des Jahres 1856 immer weniger befriedigend. Die Ernte war schlecht, der Seidenbau unergiebig, die ausländischen Waaren mußten baar bezahlt werden, u. da der Handel mit Ostindien u. China nur mit Silber geführt wird, so betrug die Silberausfuhr nach amtlichen Angaben in diesem Jahre 500 Mill. Fr. Die Bank sah sich daher genöthigt, große Opfer zu bringen, um sich Silberbarren zu verschaffen (6,250,000 Fr. auf 560 Mill. Fr.). Zu der durch übermäßiges Börsenspiel während des Krieges herbeigeführten Finanzkrisis kam also nun noch eine Geldklemme, die noch zunahm, als für 180 Mill. Fr. fremdes Getreide u. Mehl angekauft werden mußten. Die allgemeine Theuerung drückte bei. die niederen Volksklassen. Um denselben zu helfen, ordnete die Regierung öffentliche Bauten an. Allein in Folge der durch die Erlaubniß, Getreide, Wein u. Mastvieh frei einzuführen, sich ergebenden Ausfälle bei den Eingangszöllen hatte sie selbst kaum ausreichende Mittel dazu, sondern veranlaßte die städtischen Behörden zu öffentlichen Unternehmungen; diese aber mußten, um die nöthigen Mittel herbei zu schaffen, die städtischen Abgaben u. Accisen erhöhen u. vermehrten auf diese Weise die Theuerung. In Paris wurden ganze Stadttheile niedergerissen, um sie schöner aufzubauen; aber die Hausbesitzer benutzten den dadurch zeitweilig entstehenden Mangel an Wohnungen, um ungeheueren Miethzins zu fordern. In den Departementen Rhône, Saône, Loire u. Allier verwüsteten gegen Ende des Mai Wasserfluthen, wie[598] sie bisher noch nicht dagewesen waren, die reichen Thalgelände der Gegend, namentlich von Lyon, Tours, Orleans, Blois etc. Ganze Dörfer waren verschwunden, eine Menge Häuser selbst in Lyon eingestürzt, die Ernte verdorben, große Strecken von Eisenbahnen zerstört. Der Gesetzgebungskörper bewilligte sofort 12 Mill. Fr. zur Unterstützung, u. der Kaiser war thätig, um für den Augenblick zu helfen u. ähnlichem Unglück für die Zukunft vorzubeugen (wohl vergeblich, da die von den Waldungen entblößten Abdachungen der Gebirge die Regenströme jäh in die Rinnen der Thäler zusammenschütten). Unter solchen Umständen war der Zeitpunkt übel gewählt, als die Regierung am 9. Juni, wahrscheinlich um den Wünschen Englands zu entsprechen, dem Gesetzgebungskörper ein Zollgesetz vorlegte, welches an die Stelle der hohen Zölle, die einem Verbote fremder Waaren gleichkommen, mäßige Schutzzölle zu setzen beabsichtigte. Die Aufregung war in den Fabrikgegenden sehr groß u. drohte ernste Kundgebungen; die Regierung machte daher bekannt, daß die Berathung des Gesetzes bis zum 1. Juli 1861 aufgeschoben werden solle, bis wohin die französischen Industriellen sich auf eine Herabsetzung der Eingangszölle vorbereiten könnten. 1.–10. Juni fand die große landwirthschaftliche Ausstellung in Paris statt. Den Kaiser u. sein Haus besuchten in diesem Sommer u. Herbst der König von Württemberg (2. Mai), der Erzherzog Ferdinand (15. Mai), Prinz Oscar von Schweden (19. Mai), Prinz Adalbert von Baiern, der Prinzregent von Baden (21. Juni), der Erbgroßherzog von Toscana (28. Octbr.) u. Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen (11. December). Das Eisenbahnnetz, welches am 31. December 1855 5537 Kilometer umfaßte, hatte einen Zuwachs von 674 Kilometer erhalten u. waren in diesen beiden Jahren 919 Millionen Francs auf Eisenbahnbauten verwendet worden. Das ganze französische Eisenbahnnetz kostete bis Ende 1856 überhaupt 3080 Mill. Fr. zu bauen, wovon nur 601 Mill. auf die Staatskasse kamen. Die Volkszählung von 1856 zeigte, daß Theuerung, Cholera u. Krieg die Vermehrung der Bevölkerung gehindert habe; sie berechnete 36,039,364 Seelen, nur 256,194 mehr als 1851. Die Auswanderung hatte in diesem Zeitraum kaum 12,000 Seelen jährlich betragen.
Die französische Diplomatie konnte sich im Jahre 1856 außer dem Pariser Frieden noch manches Erfolges rühmen. Es gelang ihr die Schwierigkeit zu beseitigen, welche die Ausführung des Friedensvertrages in Bezug auf die Feststellung der russisch-türkischen Grenze in Europa fand; Griechenland u. Belgien gab mehr od. weniger den Wünschen der französischen Regierung nach; nur Neapel wollte dem guten Rathe F-s u. Englands keine Folge geben u. behauptete, selbst am besten zu wissen, was ihm nütze, worauf der französische u. der englische Gesandte Neapel verließen. Eine folgenreichere Rolle übernahm die französische Diplomatie in dem Neuenburger Handel, welcher gänzlich durch ihre Vermittelung beigelegt wurde, auf eine Weise, welche den Einfluß F-s in der Schweiz erweiterte u. befestigte u. Preußen vollständig hinausdrängte. Ebenso hatte sie die Hände in Kopenhagen gegen Deutschland wegen der Holsteinschen Frage im Spiele, obgleich sie sich wohl hütete, offen hervorzutreten. Mit europäischen Staaten kamen im Jahre 1856 folgende Verträge zu Stande: mit dem Königreich Sachsen in Betreff des literarischen u. künstlerischen Eigenthums, desgleichen mit Luxemburg u. Hamburg; postalische mit England, Portugal, Baden; wegen Beförderung von telegraphischen Depeschen mit Belgien, Spanien, Sardinien, der Schweiz; ein Auslieferungsvertrag mit Belgien u. ein Grenzvertrag mit Spanien. In Hinterasien schloß die französische Regierung Verträge mit Siam u. Cochinchina. Nach dem Ausbruche der Feindseligkeiten zwischen England u. China im Herbste 1856 sandte sie einen außerordentlichen Commissär u. mehrere Kriegsschiffe ins Chinesische Meer, um gemeinschaftlich mit England die chinesische Regierung zur Aufhebung von Maßregeln u. zum Aufgeben eines politischen Systems zu zwingen, bei welchem der europäische Handel nicht bestehen kann, während die chinesischen Producte uns zum Bedürfniß geworden sind. Die persische Regierung schickte einen außerordentlichen Gesandten, Feruk Khan, nach Paris, u. aus dem Birmanischen Reiche kam eine Gesandtschaft nach Europa, die sich auch am französischen Hofe vorstellen ließ.
Der am 16. Febr. 1857 eröffnete Gesetzgebungskörper nahm das Budget für 1858 in folgenden Ziffern an: Einnahmen: 1737, 088,151 Francs Ausgaben: 1717, 156,190 Francs, u. gab die Zustimmung zu einer Besteuerung von Werthpapieren, welche 46 Millionen Francs einbringen sollte. Die am 23. Juni erfolgende Neuwahl des Gesetzgebungskörpers, 267 Mitglieder, zeigte in ganz F. eine große politische Erschlaffung von Seiten der Massen, außer in Paris u. einigen anderen Orten, wo Gegner der Regierung gewählt wurden: Henon, Curé, Ollivier, Darimon, Goudchaux, Carnot u. General Cavaignac, wovon der Letztere am 30. Octbr. plötzlich starb, u. Henon, Goudchaux u. Carnot den Eid auf die kaiserliche Verfassung verweigerten, während Ollivier u. Darimon bei der Einberufung der neuen Versammlung (28. Novbr.) den Verfassungseid leisteten. Dies, sowie das Verfahren der Regierung bei dem Begräbnisse des republikanischen Dichters Béranger (gest. den 17. Juli), welches 21 Stunden nach seinem Tode auf Kosten des Kaisers erfolgte, weil man eine demokratische Kundgebung befürchtete, u. die Haltung der großen Menge aus allen Schichten der Gesellschaft bei dem Begräbnisse Cavaignacs im Vergleich zu dem des Justizministers Abatucci (gest. 11. Novbr.), waren bedenkliche Zeichen. Die Entdeckung einer neuen Verschwörung gegen das Leben des Kaisers (2. Juli) lieferte wenig Ergebnisse; das Haupt derselben, Tibaldi, wurde nach Cayenne verwiesen. Dagegen besserten sich die volkswirthschaftlichen Verhältnisse durch gute Ernten, obwohl auch Frankreich von der großen Handels- u. Geldkrisis des Jahres 1857 nicht verschont blieb. Die Regierung suchte durch strenge Maßregeln zur Verhinderung der Ausfuhr des Silbers einigermaßen zu helfen. An Nimbus fehlte es dem Kaiserreiche auch in diesem Jahre nicht. Der Zusammentritt von Bevollmächtigten der Großmächte u. der Schweiz in Conferenzen zu Paris im März, um das in der Neuenburger Angelegenheit getroffene Übereinkommen durch einen Vertrag zu sanctioniren; ein glücklicher Feldzug in Algier gegen die Kabylen, deren gänzliche Besiegung u. Unterwerfung auch dießmal, wie schon mehrere Male früher, gemeldet wurde; der Besuch des Groß[599] fürsten Constantin in Toulon (30. Apr. bis 15. Mai); der des Königs von Baiern in Paris während der zweiten Hälfte des Mai; der des Großherzogs von Hessen am kaiserlichen Hoflager zu Plombières; die Einweihung des prachtvoll vollendeten Louvre, ein Vertrag mit Baden, wegen Erbauung einer festen Rheinbrücke bei Kehl; das am 25. Juni eröffnete Heerlager von 25,000 Mann bei Chalons sur Marne, dessen Übungen im August der Kaiser selbst leitete; die Stiftung der sogenannten Helenamedaille (Decret vom 13. Aug.) für alle Militärs, welche unter französischen Fahnen an den französischen Kriegen von 1792–1815 Theil genommen, schienen glänzende Beweise von F-s Macht. Dabei wurden die freundschaftlichen Verhältnisse mit England eifrig gepflegt. Am 5. Aug. langte der Kaiser u. die Kaiserin zum Besuche in Osborn bei der Königin von England an, welche bald darauf mit ihrer Familie nach Cherbourg fuhr, um die Stadt, das Arsenal u. den neu erbauten Kriegshafen zu besichtigen. Lang gehegte Wünsche des Kaisers schienen durch seine Zusammenkunft mit dem Kaiser von Rußland, Alexander II., in Stuttgart (den 25. Sept.) erfüllt zu werden, die zur Befestigung des Weltfriedens u. zur Bildung der heiligen Allianz aller Staaten dienen sollte, welche mit Hülfe der Civilisation das Fortschreiten der Menschheit zum Zwecke habe. Eine Folge davon scheint das einträchtige Zusammenwirken Englands, Frankreichs, Rußlands u. der Nordamerikanischen Union in den chinesischen Händeln gewesen zu sein, welches auf eine Eröffnung China's für alle Nationen abzielte. Als Früchte der diplomatischen Thätigkeit sind zu nennen: Handels- u. Schifffahrtsverträge mit Neugranada u. Honduras, Vertrag mit Dänemark wegen Ablösung des Sundzolls, mit Baiern in Betreff des Eisenbahnverkehrs, mit Baden zum Schutz der Fabrikstempel u. Fabrikzeichen, vor Allem mit Rußland ein sehr wichtiger Handelsvertrag (gezeichnet vom 14. Juni 1857). Eine für die Colonien einflußreiche Maßregel ergriff die Regierung durch Einführung angeblich freier Farbiger, bes. Neger, in die Colonien, wodurch ihnen neue Arbeitskräfte zugeführt werden, ohne dem Verbot des Sklavenhandels zuwider zu handeln, obwohl Reibungen zwischen französischen u. englischen Schiffen davon die Folge waren.
B) Einen Wendepunkt bildet das Attentat auf den Kaiser 14. Jan. 1858. Abends halb 9 Uhr, in dem Augenblicke, als der Kaiser u. die Kaiserin vor dem Theater vorfuhren, platzten drei gefüllte, mit der Hand geworfene Hohlgeschosse, verwundeten u. tödteten eine Menge Menschen, auch von den Dienst thuenden Truppen, jedoch ohne das kaiserliche Paar zu verletzen. Die Verbrecher waren vier Italiener, Graf Orsini u. Joseph Pieri als Urheber, welche am 13. März hingerichtet, Rudio u. Gomez als Gehülfen, welche nach Cayenne geschafft wurden. Bei der Eröffnung des Gesetzgebungskörpers (18. Jan.) kündigte der Kaiser verschärfte Zwangsgesetze an. Die Gefahr der Gesellschaft liege nicht in den übertriebenen Vorrechten der Staatsgewalt, sondern in dem Mangel an Zwangsgesetzen. Sofort trat eine verdoppelte Wachsamkeit der Presse gegenüber, strengere Paßpolizei, vermehrte Beeinflussung des öffentlichen Unterrichts, Verstimmung gegen England, von wo die Italiener gekommen waren, ein, u. wurden Maßregeln für den Fall des plötzlichen Todes des Kaisers u. Versetzung ganz F-s in Kriegszustand getroffen. Der Gesetzgebungskörper gab, obwohl nicht ganz ohne Widerstreben, seine Zustimmung zu sogenannten Sicherheitsgesetzen, wodurch die Regierung ermächtigt wird, Jeden, der zu einem gegen das Staatsoberhaupt feindlichen Zwecke mit In- od. Ausländern Einverständnisse u. dgl. unterhält, od. zu Hause od. öffentlich der Aufreizung zu Haß u. Verachtung gegen die Regierung sich schuldig macht, auf dem Wege der Verwaltung ohne Urtheil u. Recht in Gefängnißhaft zu halten od. nach Befinden nach Cayenne od. Algier zu verbannen. Nun erfolgten plötzliche Verhaftungen von Hunderten in allen Departementen, welche Schrecken in ganz F. verbreiteten. Am meisten waren der Verfolgung ausgesetzt die aus den Jahren 1848 u. 1849 u. von den letzten Wahlen Bekannten; in Folge falscher Anzeigen, litten auch viele Unschuldige. Ganz F. wurde in fünf Kriegsbezirke, jeder mit einem Marschall an der Spitze, getheilt, worin jeder Aufstand sofort von Paris unabhängig unterdrückt werden könne. Das Ministerium des Innern u. der Polizei wurde in der Hand des Generals Espinasse vereinigt, um auch militärische Zucht in die Verwaltung zu bringen. Außerdem ernannte der Kaiser für den Fall seines Todes die Kaiserin zur Regentin. Das Heer, nach Krieg verlangend, schickte Adressen an den Kaiser mit verletzenden Ausfällen gegen England; der französische Gesandte in London drängte die englische Regierung, ein die Asylfreiheit der Fremden beschränkendes Gesetz zu geben; allein als die öffentliche Meinung in England sich zu stürmisch gegen den Minister, welcher nachgeben wollte, erhob, trat dieser ab u. sah auch der französische Kaiser ein, daß er seine Forderung fallen lassen müsse. Graf Persigny wurde von dem Gesandtenposten in London abberufen, u. an seine Stelle trat ein entschiedener Anhänger des englischen Bündnisses, der Marschall Pelissier. Um der leidenden Staatskasse aufzuhelfen, ordnete der neue Minister des Innern den Verkauf sämmtlicher liegenden Güter der milden Anstalten an, ungefähr 136,000 Morgen, im Werth von 496 Millionen Fr., wofür eine feste Rente aus der Staatskasse gewährt werden sollte. Die Entrüstung darüber war allgemein u. der Widerstand so entschieden, daß der Minister erklärte, die Ausführung solle verschoben werden. Allein damit beruhigte man sich nicht, bes. da auch Prinz Hieronymus Napoleon im kaiserlichen Hause Vorstellungen gegen das neue System machte. So wurde denn der Minister Espinasse bereits am 14. Juni abgesetzt, das Ministerium des Innern einem gebildeten Rechtsgelehrten u. Richter, Delangle, anvertraut, das Polizeiministerium wieder davon getrennt u. der liberale kaiserliche Prinz Napoleon zum Minister der Colonien u. Algiers ernannt, während Algier bisher unter dem Kriegsminister u. die Colonien unter dem Flottenminister gestanden hatten. Delangle erklärte, daß die Regierung nicht an die Ausführung des Verkaufs der liegenden Güter der Stiftungen denke, vermittelte die Zurückberufung mehrerer bereits nach Algier Deportirter u. suchte die öffentliche Meinung zu besänftigen, welche sich auch beunruhigte, wel der Kaiser Majorate herstellen wollte u. ein strenges Gesetz gegen den Gebrauch falscher adeliger Titel gegeben wurde. Eine ganz besondere Thätigkeit[600] entwickelte der Kaiser in der Ausstattung des Heeres u. in der Vermehrung der Seemacht in einem Verhältnisse, welches ohne die großartigen Vorarbeiten u. Vorräthe aus der Regierungszeit Ludwig Philipps ganz unmöglich gewesen wäre. Am 7. Aug. wurde der große neue Kriegshafen von Cherbourg vom Kaiser feierlich eingeweiht, dessen Bau im Jahre 1837 begonnen hatte. Die Königin von England mit ihrer Familie nahm an dieser Feierlichkeit persönlich Theil. Außerdem sollten zur Vervollkommnung Cherbourgs, zum Bau von Linienschraubenschiffen, einer Flotte von 150 Kriegsdampfern u. wenigstens 72 Transportschraubenfregatten jährlich 73 Mill. Fr. verwendet werden. Das Kriegslager zu Chalons sur Marne wurde auch in diesem Jahre unter Canroberts Leitung abgehalten. Der Hof hatte sich des Besuches des Prinzen Georg aus dem sächsischen Königshans, der Königin der Niederlande u. ihres Bruders, des Kronprinzen von Württemberg, zu erfreuen; auch erschien im März eine Gesandtschaft des Königs von Siam. Der plötzliche Tod der Herzogin von Orleans gab von Nenem den Anhängern der constitutionellen Monarchie Gelegenheit, ihre Stärke durch Kundgebungen zu zeigen, die sich nicht verbieten lassen. In den Conferenzen der Bevollmächtigten der Vertragsmächte des letzten Pariser Friedens wurden die Verhältnisse der Donaufürstenthümer geregelt u. die zur Regulirung der Donauschifffahrt getroffenen Maßregeln mitgetheilt (vom 22. Mai bis 17. Aug.). Die neuen Postverträge mit Preußen, Baiern u. Belgien beweisen, daß endlich auch in F. die Grundsätze der englischen Postreformen durchdringen. Das wichtigste Ereigniß des Sommers war aber unzweifelhaft die Nachricht des im Juni mit der chinesischen Regierung abgeschlossenen Friedens, welcher durch die vereinigten Bemühungen der Seegroßmächte errungen wurde. China ist dem Christenthume u. beinahe vollständig auch dem Handel u. der Industrie geöffnet Diplomatische Agenten werden zeitweilig in Peking residiren können, Missionäre werden allenthalben zugelassen. Ein chinesischer Botschafter wird nach Paris kommen.
Literatur: A) Quellen, außer denen unt. Franken angeführten: Francorum historiae ab a. C. 900 ad 1285 scriptores XI, Frkf. 1590, Fol.; A. du Chesne, Fra ncorum historiae scriptores coaetanei ab origine gentis ad nostra usque tempora. Par. 1636, 5 Bde., Fol.; Fr. du Chesne, Scriptores gallii a Carolo Martello ad Philippum Augustum. Par. 1641, 2 Bde., Fol.; A. du Chesne, Les antiquitez de toute la France, Par. 1647; Récueil d'ordonnances etc. (1051–1411), ebd. 1723–55, 9 Bde.; M. Bouquet u. And., Rerum Gallic. et Francicarum scriptores (Recueil des historiens des Gaules et de la France), ebd. 1738–1832, 19 Bde., Fol.; Guizot, Collection des mémoires relatifs àl'hist. de la France (bis zum 13. Jahrh.), ebd. 1823 ff., 31 Bde.; I. A. Buchon, Collection des chroniques françaises écrites en langue vulgaire du XIII. au XVI. siècle, ebd. 1824 ff., 47 Bde; Petitot, Collection complète des mém. relatifs à l'histoire de France (von Philipp August bis Anfang des 17. Jahrh.), ebd. 1819–27, 53 Bde.; De Thou, Historia sui temporis (1445 bis 1607), ebd. 1620, deutsch Frkf. 1621, 2 Bde. Duplessis-Mornay, Mém. et correspondances pour servir à l'hist. de la réformation et des guerres civiles et religieuses en France de 1571 à 1623, o. O. 1624–25, 2 Bde. (bis 1599, die Fortsetzung Leyd. 1651–52, 2 Bde.); Petitot der Ältere, A. Petitot u. Montmerqué, Collection des mém. relatifs à l'hist. de France (von Heinrich IV. bis 1763), Par. 1785–1806, 79 Bde.; Michaud u. Poujoulat, Collect. des mém. pour servir à l'hist. de France, ebd. 1833–39, 32 Bde. B) Allgemeine Geschichte von F.: B. Girard Sieur du Haillan, Histoire gén. des rois de France depuis Pharamond jusqu'à Charles VII., Par. 1576, 2 Bde., Fol.; S. Dupleix, Hist. gén. de France, ebd. 1621–24, 2 Bde.; Derselbe, Hist. Franc. a diluvio usque ad Ludov. XIII., ebd. 1639, Fol.; Fr. E. Mezeray, Hist. de France depuis Paramond jusqu'à maintenant, ebd. 1643–51, 3 Bde., Fol.; Derselbe, Abrégé chron. de l'hist. de France, Amst. 1673–74, 6 Bde.; G. Daniel, Hist. de France, Par. 1755, 17 Bde. (deutsch Nürnb. 1756–1765, 16 Bde.); I. R. Schlegel, Geschichte von F. (bis 1755), Heilbr. 1762–67, 5 Thle.; Velly, Villaret u. Garnier, Hist. de France (bis 1564), Par. 1770–89, 15 Bde.; I. M. Schröckh, Geschichte von F., Lpz. 1771–72, 2 Bde.; I. G. Meusel, Geschichte von F., Halle 1772–76, 4 Bde.; Ch. I. F. Henault, Abrégé de l'hist. de France, Par. 1775, 3 Bde.; W. Beckford, Geschichte von F., aus dein Englischen, Lpz. 1795–98, 4 Bde.; Ch. G. Heinrich, Geschichte von F., ebd. 1802–04, 3 Bde.; L. P. Anquetil. Hist. de France (bis zum Tode Ludwigs XVI.), Par. 1805, 14 Bde.; Sismonde de Sismondi, Hist. des Franç., ebd. 1821–40, 24 Bde. (unvollst.); I. Michelet, Hist. de Fr., ebd. 1823–45, 8 Bde.; E. A. Schmidt, Geschichte von F., Hamb. 1835–48, 4 Bde.; Schäffner, Geschichte der Rechtsverfassung F-s, Frkf. 1843; Thibaudeau, Hist. des états généraux de France, Par. 1843, 2 Bde.; Warnkönig u. Stein, Französische Staats- u. Rechtsgeschichte, Basel 1846–48, 3 Bde. C) Geschichte einzelner Zeitabschnitte (mit Übergehung der meisten über Napoleon u. dessen Zeit): Gfrörer, Geschichte der ost- u. westfränkischen Karolinger, Freib. 1848, 2 Bde.; Thierry, Recits de temps Merovingiennes, Par. 1840; Petigny, Etudes sur l'histoire et les institutions de l'épo que Merovingienne, Par. 1842–44, 2 Bde.; I. Ph. Levesque, La France sous les cinq premiers Valois, Par. 1788, 6 Bde; Capefigue, Histoire de Philippe Auguste ebd. 1829, 4 Bde.; Ch. Lacretelle, Hist. de France pendant les guerres de religion, ebd. 1814–16, 4 Bde. (deutsch von I. G. E. Kiesewetter, Lpz. 1815, 2 Bde); M. Levassor, Hist. génér. de l'Europe sous le règne de Louis XIII., Amst. 1757, 7 Bde.; Ranke, Geschichte F-s, vornehmlich im 16. u. 17. Jahrh., Stuttg. 1852 ff.; Graf Sainte-Aulaire, Hist. de la Fronde, ebd. 1827, 3 Bde.; Lémontey, Hist. de la régence et de la minorité de Louis XV. jusqu'au ministère du Cardinal de Fleury, ebd. 1832, 2 Bde.; Ch. Lacretelle, Hist. de France pendant le XVIII. siècle, ebd. 1808, 6 Bde.; Roux de Bucher, Hist. parlamentaire de la révolution française, Par. 1833–38, 4 Bde.; F. X. Pages, Tableaux historiquesde la rév. franç., ebd. 1791–1804, 3 Bde., Fol.; Derselbe, Hist. secrète de la rév. [601] franç. jusqu'à la bataille de Marengo, ebd. 1791–1801, 7 Bde.; Ch. Lacretelle, Hist. de la révolution franç., ebd. 1821–27, 8 Bde.; Mignet, Hist. de la révolution franç. jusqu'en 1814, Par. 1824 u. ö., 2 Bde. (deutsch von E. Burckhardt, Lpz. 1835 u. 36, 2 Bde., illustrirte Ausgabe ebd. 1841); Thiers, Hist. de la révolution franç., 1823–27 u. ö., 6 Bde. (deutsch von F. Philippi, Lpz. 1836, 5 Bde.); W. Wachsmuth. Geschichte F-s im Revolutionszeitalter, Hamb. 1840–44, 4 Bde.; L. Blanc, Hist de la révol. franç., Par. 1847–52, 3 Bde.; Michelet, Hist. de la révol., ebd. 1847 ff. Ferner schrieben über die Revolutionszeit: Dahlmann, Lpz. 1845; Granier de Cassagnac, Par. 1850, 4 Bde.; Villiaumé, ebd. 1850, 4 Bde.; Arnd, Braunschw. 1851–52, 6 Bde.; Sybel, Düsseld. 1853 ff.; Lamartine, Hist. des Girondins, Par. 1847, 8 Bde. (deutsch Lpz. 1847, 8 Bde.); Baraute, Hist. de la convention nationale, Par. 1851 ff.; Granier de Cassagnac, Hist. du directoire, ebd. 1852, 4 Bde.; Thiers, Hist. du consulat et de l'empire, ebd. 1845–51, 11 Bde. (deutsch von Bülau, Lpz. 1846–51); Bignon, Hist. de Fr. depuis le 18 Brumaire jusqu'à la paix de Tilsit, Hamb. 1829–30, 6 Bde., Fortsetzung bis 1812, ebd. 1838, 2 Bde.; G. H. R. Montgaillard. Hist. de France depuis la fin du règne de Louis XVI jusqu'en 1825, Par. 1826, 9 Bde.; Ch. Lacretelle, Hist. de France depuis la res tauration, ebd. 1838, 4 Bde.; Capefigue, Hist. de la restauration etc., ebd. 1831 f., 10 Bde.; Lamartine, Hist. de la restauration, ebd. 1852 ff., 8 Bde.; Vaulebette, Hist. de deux restauration, ebd. 1852 ff.; Capefigue, L'Europe depuis l'avénement de Louis Philippe, ebd. 1849, 10 Bde.; L. Blanc, Hist. de dix ans 1830–40, ebd. 1841 f. Hist. de huit ans 1840–48, Par. 1849, 3 Bde.; Lamartine, Hist. de la révol. de 1848, ebd. 1849, 2 Bde. (deutsch von Reclam, Lpz. 1849, 2 Bde.); Regnault, Hist. du gouvernement provisoire, Par. 1850; Delvon, Hist. de la révol. de fevrier, ebd. 1850, 2 Bde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.