- Baseler Concil
Baseler Concil, den Beschlüssen der Concilien zu Kostnitz u. Siena gemäß, wurde das B. C. vom Papst Martin V. auf 1431 ausgeschrieben, aber erst unter Eugen IV. 23. Juli 1431 durch die Subdelegirten des noch abwesenden Präsidenten, Julian Cesarini von St. Angelo, der erst im October kam, eröffnet. Die erste Session war den 14. Dec., in welcher die Kirchenversammlung sich Ausrottung der Ketzereien (Hussiten), Beförderung des allgemeinen Friedens, Vereinigung mit der Griechischen Kirche u. Reformation der Kirche an Haupt u. Gliedern als Zweck vorsetzte. Bald aber trat Eugen IV., unzufrieden mit der Milde gegen die Ketzer u. mit den Angriffen auf die päpstliche Gewalt, als dessen Gegner auf u. befahl die Auflösung. Das Concil setzte aber dessenungeachtet seine Berathungen fort, bestätigte die Kostnitzer Bechlüsse, daß das allgemeine Concil in Glaubenssachen über dem Papst stehe, u. nahm den Kaiser Sigismund zum Beschützer. Zunächst gestand es den Hussiten unter gewissen Modificationen den Kelch u. den Gottesdienst in böhmischer Sprache, durch die Prager Compactaten, den 20. Nov. 1433 zu 1434 erkannte der aus Rom vertriebene Eugen IV. das Concil in einer Bulle an. Man beschäftigte sich nun mit der Würde des Papstes, bestimmte die Art seiner Wahl, suchte dem Nepotismus vorzubeugen, in einem Collegium von 24 Cardinälen dem Papste eine Beschränkung an die Seite zu setzen u. den Bischöfen mehr Gewalt als bisher zu verschaffen. Dies u. die projectirte Union der Römischen u. der Griechischen Kirche, wozu der Papst u. das Concil, eifersüchtig auf einander, jeder das meiste beitragen wollten, entzweite sie bald wieder; der Papst protestirte gegen die Beschlüsse des Concils, dieses dagegen lud den Papst vor u. suspendirte ihn 1438. Nun aber traten die italienischen Geistlichen mit dem Cardinal Julian größtentheils zum Papste über, der ein Concil zu Ferrara hielt. An Julians Stelle trat als Präsident Ludwig Alemann, Cardinal u. Erzbischof von Arles. In der 33. Session, 16. Mai 1439, erklärte es den Papst für einen Ketzer, in der 34., den 25. Juni 1439, setzte es ihn wegen Simonie, Meineid, Verletzung der Kirchengesetze u. schlechter Amtsverwaltung ab (die spanischen u. italienischen Geistlichen stimmten nicht mit). In der 38. u. 39. Session wählte man den Herzog Amadeus von Savoyen, als Felix V., zum Papste. Nur in Baiern, Ungarn, Aragonien, der Schweiz, u. auch da nicht überall, ward der neue Papst anerkannt; Frankreich u. die meisten deutschen Fürsten nahmen zwar die Decrete des Concils (Baseler Decrete), welche die Reformation betrafen, an, erklärten sich aber übrigens für neutral. Hierdurch u. durch die zu Florenz dem Papste Eugen IV. gelungene Union mit den Griechen sank das Ansehen des Concils, u. dasselbe schloß noch zur rechten Zeit (am 16. Mai 1443) seine Sitzungen. Die Spaltung der Kirche endigte sich nach Eugens IV. Tode, wo die meisten Glieder des ehemaligen B. C. (1449) die Friedensbulle des Papstes Nicolaus V. zu Lausanne annahmen. Felix V. begnügte sich mit der Cardinalswürde. Von den übrigen Bestimmungen des B. C. sind noch wichtig, daß es in der 20. Session den Geistlichen verbot, Beischläferinnen zu haben, daß es das Narrenfest, Schmausereien u. Jahrmärkte in den Kirchen verbot, das Dogma von der unbefleckten Empfängniß der Maria festsetzte u. ein eigenes Fest dafür anordnete, u. wegen einer Vereinigung der Griechischen u. Lateinischen Kirche den Griechischen Kaiser u. den Patriarchen von Constantinopel zu einer Kirchenversammlung einlud, die sich auch 1438 nach Ferrara zum Papste begaben.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.