- Papst [1]
Papst (v. gr. Πάππας, lat. Papa, der Vater), Bischof von Rom, wiefern er zugleich Primas der ganzen Katholischen Kirche ist. Nach dem Glauben der Römisch-katholischen Kirche hatte schon Jesus den Petrus (s.d.) vor den übrigen Aposteln ausgezeichnet, ohne jedoch etwas Genaueres über seine Stellung in der Kirche zu bestimmen. Die Rechte des Oberhauptes der Christlichen Kirche haben sich daher erst im Laufe der Zeit aus der Idee des Primats entwickelt, aber schon zu Ende des 4. Jahrh. galt der Bischof von Rom, als der uralten Hauptstadt[634] des Römischen Reiches, als Oberhaupt der Gesammtkirche u. wurde von den Bischöfen in zweifelhaften Fällen um Rath gefragt, so wie er denn auch auf allen Concilien durch seine Legaten den Vorsitz führte u. die Beschlüsse ratificirte. Zu dieser geistlichen Würde u. Macht gesellte sich, nachdem das Christenthum Staatsreligion geworden war, auch ein entsprechendes weltliches Ansehen, welches durch die Schenkungen Pipins u. Karls des Großen eine Stütze fand nicht nur gegen äußere politische Feinde, sondern auch gegen die Abhängigkeit von weltlichen Fürsten (s. Patrimonium Petri). Bei der Schwäche der byzantinischen Kaiser schuldete Italien den Päpsten mehrmals seine Befreiung von der Occupation eingedrungener Horden u. bei den barbarischen Zuständen des noch heidnischen Europas waren sie durch ihre Sendboten, welche in die verschiedenen Länder zur Christianisirung der Bevölkerungen geschickt wurden, die Begründer der christlichen Civilisation. Dadurch erlangte der Päpstliche Stuhl allmälig auch einen bedeutenden Einfluß in der Regelung weltlicher Angelegenheiten bei christlichen Fürsten u. Völkern, welcher im Mittelalter so sehr stieg, daß daraus sich viele Mißhelligkeiten mit den deutschen Kaisern entspannen. Seinem Ansehen gelang es, in den Kreuzzügen den Occident auf den Orient zu werfen (in Folge dessen neue Anschauungen ihren Weg nach Europa fanden), gegen die Bedrückungen mancher Fürsten die Völker in Schutz zu nehmen u. verderblichen Fehden u. Kriegen steuern. In der kirchlichen Hierarchie u. Regierungsform boten die Päpste das Muster für eine geregelte staatliche Ordnung, u. seinem großen moralischen Einfluß verdankt das Papstthum selbst seine Erhaltung trotz heftiger Kämpfe, wie die im Mittelalter mit den Hohenstaufen, ohne selbst über eine bedeutende physische Macht zu verfügen. Die Päpste betrachten Rom als den ihnen von der Vorsehung angewiesenen Sitz, welchen sie auch (mit Ausnahme von 1309–1377, wo sie in Avignon residirten, Babylonische Gefangenschaft) bis jetzt immer inne gehabt haben. Neben der Religion erfreute sich auch die Wissenschaft ihres Schutzes, u. sie waren durch die Klöster lange Zeit die einzigen Bewahrer u. Vertreter selbst der weltlichen Wissenschaften. Wenn in der Ausübung der päpstlichen Gewalt heute Manches Mißbilligung findet, so trägt dazu viel die seitdem veränderte politische u. religiöse Anschauung bei. Im 9. Jahrh. trennte sich zuerst die Griechische Kirche von der Oberhoheit des Römischen Stuhles durch das Schisma des Photius; ein Theil derselben vereinigte sich jedoch später wieder (Unirte Griechen). Im 16. Jahrh. fand eine neue Trennung nicht blos vom Primate, sondern auch von wesentlichen Dogmen statt, indem die deutsche Kirchenreformation die Heilige Schrift als einzigen Glaubensrichter aufstellte u. die ganze hierarchische Gliederung verwarf.
Die dem P. kirchenrechtlich zustehenden Vorrechte sind folgende: er entscheidet in streitigen Glaubenssachen u. beruft nöthigenfalls ein Concil, worin er selbst den Vorsitz führt, u. dessen Beschlüsse er publicirt; er gibt die allgemeinen Kirchengesetze, bildet die höchste Instanz, bewilligt Ablässe, leitet Heiligsprechungen, bestimmt die Liturgie, verbietet gefährliche Schriften, schließt Concordate, ertheilt den Erzbischöfen das Pallium, bestätigt die Wahl der Bischöfe etc. Der Titel des P-s ist: Heiliger Vater, Se. Heiligkeit (Sanctissimus pater, Sanctitas sua) od. Knecht der Knechte Gottes (Servus servorum Dei) in seinen amtlichen Schreiben. In der kirchlichen u. bürgerlichen Administration steht ihm das heilige Collegium, aus 70 Cardinälen, nämlich 6 Cardinalbischöfen, 50 Cardinalpriestern u. 14 Cardinaldiakonen zusammengesetzt, zur Seite. An den europäischen Höfen ist er durch Nuntien vertreten. Die von ihm ausgehenden Schriften sind Encycliken für den ganzen Erdkreis, Breven u. Bullen in einzelnen wichtigen Angelegenheiten. Bei allen festlichen Aufzügen, wo der P. auf der Sedula gestatoria unter rothem Traghimmel getragen wird, so wie bei allen Feierlichkeiten in St. Peter sind die Cardinäle u. die Nobelgarde in seinem Gefolge. In seinem Palaste auf dem Quirinal im Sommer u. im Vatican zur Winterszeit bilden die Hausprälaten in violetter Kleidung u. eine Wache Nobelgarde seine nächste Umgebung. Sein Hauswesen besorgt der Majordomus. Täglich ertheilt der P., nachdem er Messe gelesen hat, viele Stunden Audienz, sowohl den verschiedenen Congregationen der Cardinäle für kirchliche Zwecke u. den Beamten der Civiladministration, als auch Petenten u. fremden Besuchern. Damen werden nur schwarz gekleidet u. verschleiert gewöhnlich in der vaticanischen Bibliothek empfangen. Bei dieser Gelegenheit besteht die Kleidung des P-s aus einer weißseidenen Sutane, weißen Strümpfen u. Pantoffeln mit goldenem Kreuz, welches dann geküßt wird (Fußkuß, Adoratio), aus einem kurzen weißen Mäntelchen u. Käppchen (Solideo). Bei Spazierfahrten trägt er unter dem Mäntelchen noch das Rochetto u. den Schifferhut, bei großen Feierlichkeiten den weiten rothen Chormantel u. die Tiara mit dreifacher Krone. Die Lebensweise des P-s ist sehr einfach, nach altem Herkommen speist er stets allein. Das päpstliche Wappen enthält die dreifach gekrönte Tiara mit goldenen u. silbernen Schlüsseln. Der (zum Unterschied von dem gekrümmten bischöflichen) gerade Hirtenstab des P-s (Pedum rectum) hat am obern Ende ein doppeltes Kreuz.
In der ältesten Zeit wurden die Päpste von den benachbarten Bischöfen, dem römischen Clerus u. Volke gewählt, später vindicirten sich die ostgothischen Könige u. dann die griechischen Kaiser das Recht der Bestätigung. Ebenso wurde es gehalten unter den abendländischen Kaisern, bis diese untergingen u. die Papstwahl den Parteiungen anheimfiel. Unter den Ottonen u. Heinrich III. ging das Wahlrecht ausschließlich auf den Kaiser über. Erst Nikolaus II. machte die Papstwahl 1059 freier, indem er durch ein Decret als dazu Berechtigte die Cardinalbischöfe, Cardinalcleriker u. dann das Volk bezeichnete. Allmälig bildete sich der jetzige Wahlmodus, welcher ausschließlich durch die Cardinäle vollzogen wird. Sobald ein P. gestorben ist, wird dies durch eine auf dem Capitolium befindliche, bei keiner anderen Gelegenheit gebrauchte Glocke bekannt gemacht. Während an alle Höfe Couriere abgesendet werden, begibt sich der Cardinal Großkämmerer (Camerlengo) in den päpstlichen Palast, um in Gegenwart dreien Cardinäle den päpstlichen Siegelring (Annulus piscatoris, s.d.) in Empfang zunehmen u. zu zerbrechen, so wie die Beisetzung des Entseelten zu veranstalten. Des Abends wird der einbalsamirte u. in den päpstlichen Ornat gelegte Leichnam in einer Sänfte, unter Vorgang von zwei Feldstücken, Fackeln, der päpstlichen Garde (Cavalleggieri), den Beichtvätern etc., doch ohne Geläute u. Gesang, zur Peterskirche[635] geführt u. in einer Kapelle auf ein Paradebett gelegt, welches mit einem eisernen Gitter verwahrt ist, daß das Volk durch dasselbe die Füße des Papstes küssen kann. Unterdessen wird im Schiffe von St. Peter ein Katafalk errichtet u. vor demselben neun Tage die Todtenfeier gehalten, welche mit einer Leichenrede schließt. Sodann wird die Leiche in einen Sarkophag neben dem Chore gebracht u. bleibt dort so lange, bis der Nachfolger gestorben u. dessen Sarg hineingestellt wird, dann erst wird die Leiche beigesetzt. Am 10 Tage versammelt sich das heilige Collegium zur Wahl eines neuen Papstes. Dieselbe wird durch eine Rede eröffnet u. eine feierliche Messe des Heiligen Geistes gehalten, dann begeben sich die Cardinäle paarweise ins Conclave, welches, da die meisten Päpste in Rom sterben, meist in Rom gehalten wird, wo im Vatican, jetzt im Quirinal, hierzu eine besondere Einrichtung getroffen ist. Da die Wahl des Papstes Gregor X. drei Jahre lang verzögert wurde, so verordnete dieser, um einem ähnlichen Falle in Zukunft vorzubeugen, 1274 auf dem Concil zu Lyon, daß die Cardinäle in Rom nicht länger als 10 Tage auf die Ankunft der abwesenden warten sollten, am 11. Tage sollten sich die gegenwärtigen Cardinäle in Gemächer ohne Zwischenwände einschließen, welche bis auf einen Eingang ins Innere auf allen Seiten verschlossen sein sollten, damit Niemand mit den Cardinälen in Verbindung treten könne. Nur durch ein Fenster sollte ihnen die nöthige Speise zugehen. Jeder Cardinal darf nur einen Secretär od. Diener (Conclavist), welche aber das tiefste Stillschweigen über die Vorgänge im Conclave geloben müssen, mit in das Conclave nehmen. Hätten die Cardinäle in den ersten drei Tagen die Papstwahl noch nicht vollendet, so sollten sie an den fünf folgenden Tagen zu jeder Mahlzeit nur Ein Gericht bekommen, u. käme auch in diesen Tagen die Wahl nicht zu Stande, so sollten sie bis zur Bewirkung derselben nichts als Wein, Wasser u. Brod erhalten. Jeder im Conclave anwesende Cardinal gibt täglich seine Stimme auf einem besonderen Zettel ab; ist die zur Papstwahl nöthige Zahl Stimmen nicht vorhanden, so werden diese Zettel in einem besonderen Kamin zu einer gewissen Stunde verbrannt. Spanien, Frankreich u. Österreich haben bei der Papstwahl eine ausschließende Stimme (Sententia exclusiva), d.h. das Recht, einen mißfälligen Cardinal von der Wahl auszuschließen, doch dürfen diese Mächte dieses Recht nur vor der Wahl u. zwar nur einmal ausüben. Der Zutritt eines Cardinals zu der Majorität der Stimmen heißt Acceß. Bei der Papstwahlvacanz regieren mit dem Cardinalkämmerer drei Cardinäle als Vertreter der drei Cardinalordnungen, der Bischöfe, Priester u. Diakonen. Die Gesandten der auswärtigen Mächte erhalten neue Beglaubigungsschreiben an das Conclave. Indeß können in dieser Vacanz keine Bullen expedirt werden. Der Cardinalkämmerer läßt eigene Münzen mit zwei in die Höhe gerichteten Schlüsseln u. der Kirchenfahne als Zeichen der Vacanz prägen u. vertheilen. Um zum Papst fähig zu sein, muß jetzt der Cardinal ein geborner Italiener sein, keiner großen Familie angehören, keiner fremden Macht den Cardinalshut verdanken, mit keiner regierenden Familie verwandt sein u. wenigstens das 55. Jahr zurückgelegt haben. Der Gewählte wird vom Cardinaldekan um die Annahme befragt, empfängt den Fischerring u. gibt sofort seinen neuen Namen an. Diese Namensveränderung rührt von Hadrian III., nach And. von Johann XII. Hierauf wird die Wahl vom ältesten Cardinaldiakon dem Volke bekannt gemacht. Ist der Erwählte in der Sacristei mit weißer Sutane, rothen Pantoffeln mit goldenem Kreuz, rothem Cingulum, Rochett, Alba, Stola, Pluviale u. Mitra bekleidet, so empfängt er auf einem Stuhle vor dem Altare die erste Huldigung der Cardinäle, welche in Fuß- u. Handkuß besteht. Unter Glockengeläute u. in feierlichem Zuge begibt sich der P. aus der Sixtinischen Kapelle, wo er auf den Altar gehoben die zweite Huldigung empfing, nach St. Peter, wo vor dem Altare der Apostelfürsten die dritte öffentliche Huldigung stattfindet, welche mit dem Segen des Papstes schließt. Am selben Tage od. an den nächstfolgenden wird dann die Krönung vollzogen. Diese Krönung erfolgt in der Peterskirche, wo man ihm auf einem prächtigen Throne die Cardinalsmütze abnimmt u. die dreifache Krone (Tiara) aufsetzt. Nachdem man den neuen P. von hier bis zur Kirche St. Johanns vom Lateran in feierlichem Zuge (Cavalcade) begleitet hat, werden ihm ein goldener u. ein silberner Schlüssel präsentirt u. er ertheilt den Segen.
Was die Geschichte der Päpste anlangt, so ist hier bes. von ihrer kirchlichen Bedeutung u. Wirksamkeit die Rede, da ihre weltliche im Kirchenstaate unter dem Artikel Kirchenstaat (Gesch.) dargestellt ist. Die Reihe der Päpste, Anfangs blos Bischöfe genannt, beginnt die Römische Kirche mit dem Apostel Petrus; er soll im Jahr 42 nach Rom gekommen sein; nach Jerusalem zurückgekehrt, wurde er ins Gefängniß geworfen u. kam erst 51 wieder nach Rom; er sei nun Bischof der von ihm u. Paulus daselbst gegründeten Kirche gewesen u. auf Neros Befehl (65 od. 66) gekreuzigt worden. Ihm folgte Linus, Stellvertreter des Petrus während seiner Abwesenheit von Rom, bis 78; dann Anacletus (Cletus) bis 91; Clemens I. st. 100; Euaristus st. 109; Alexander I. bis 119, soll das ungesäuerte Brod u. die Vermischung des Weines mit Wasser im Abendmahl, angeordnet haben; Sixtus I. st. 127; Telesphorus st. 1391 Hyginus soll die Weihung der Kirchen u. die Pathen bei der Taufe eingeführt haben; st. 142; Pius I. kämpfte gegen die Ketzereien der Valentinianer u. Marcioniten u. st. 157; Anicetus verbot den Geistlichen lange Haare u. Bärte zu tragen; unter ihm begann der Osterstreit (s.u. Ostern); er st. 168 in der Aurelischen Christenverfolgung als Märtyrer; Soter bekämpfte bes. die Montanisten u. st. 177; Eleutherius st. 192; Victor I. st. 202; Zephyrinus, bei der Severischen Christenverfolgung verließ er auf einige Zeit Rom u. st. 218; Calixtus I. soll den Begräbnißplatz auf der Appischen Straße angelegt haben, wo angeblich 174,000 Märtyrer u. 46 Päpste beerdigt sind; er wurde 223 (222) ermordet. Urban I. soll die Firmung eingeführt haben; er st. 230; Poutianus wurde in der Maximinischen Verfolgung nach Sardinien verbannt, wo er 235 starb; Anterus st. schon im Januar 236, nachdem er nur 33 Tage P. gewesen war; Fabianus st. 250 als Märtyrer in der Decischen Verfolgung. Nachdem der bischöfliche Stuhl über ein Jahr unbesetzt geblieben war, folgte 251 Cornelius, welcher bes. durch seine Theilnahme an den Novatianischen Streitigkeiten (s.d.) bekannt ist; er wurde unter Kaiser Decius nach Centumcellä ins Exil geschickt, aber wieder zurückgerufen u., weil er[636] den Götzen nicht opfern wollte, 252 enthauptet. Er soll die Gebeine der Apostel Petrus u. Paulus aus den Katakomben erhoben haben. Lucius I. 25. Sept. 252 bis 4. (5.) März 253, wo er den Märtyrertod starb; Stephan I. führte mit der Orientalischen Kirche den Streit über die Gültigkeit der Ketzertaufe, welche er behauptete; er st. 257; Sixtus II. st. 259 als Märtyrer; Dionysius st. 269; Felix I. bekämpfte den Sabellius u. Paul von Samosata, er st. 274; Eutychianus, unter welchem die Manichäischen Ketzereien begannen, st. 283; Cajus st. 296; Marcellinus st. 303; Marcellus I. st. 310; Eusebius, seit Mai bis Septbr. 310, wo er in dem Exil in Sicilien starb; Miltiades (Melchiades) 311–314; Silvester I. 314–336; unter ihm brachen die Donatistischen u. Arianischen Streitigkeiten aus; er wurde zum kranken Kaiser Constantin dem Großen gerufen u. heilte denselben, daß er dafür das Patrimonium Petri geschenkt erhalten haben soll, darüber s.u. Kirchenstaat (Gesch.) I. Marcus vom Januar bis Octbr. 336; Julius I. 337–352; Liberius wurde, da er sich der kaiserlichen Anerkennung des Arianismus u. der Verdammung der Lehre des Athanasius von Alexandrien widersetzte, nach Beröa in Mysien verwiesen, u. der Arianer Felix II. an seine Stelle gewählt. Da sich Liberius später fügte, wurde er 358 zurückgerufen, wieder auf den Päpstlichen Stuhl gesetzt u. st. 366. Damasus hatte bis 367 mit seinem Gegenpapst Ursinus (Ursicinus) zu kämpfen. Er führte das Psalmsingen ein, veranlaßte den St. Hieronymus zur Abfassung einer lateinischen Bibelübersetzung (Vulgata) u. setzte zuerst Vicare des Heiligen Stuhles in entfernten Diöcesen ein; er st. 384. Siricius bekämpfte u. verdammte Jovinian u. seine Anhänger, untersagte den drei obersten Stufen der Cleriker, den Bischöfen, Presbytern u. Diakonen, die Ehe u. soll sich in seinen Decretalen zuerst P. (Papa) genannt haben; er st. 398. Anastasius I. verbot die Schriften des Origenes, verordnete, daß keine gebrechlichen Personen in die geistlichen Orden aufgenommen werden u. daß die Christen beim Vorlesen des Evangeliums stehen sollten, u. st. 402. Innocenz I. vermochte den Kaiser Honorius zu strengen Maßregeln gegen die Donatisten, nahm sich des von der byzantinischen Kaiserin Eudoxia u. dem alexandrinischen Patriarchen Theophilus verfolgten Chrysostomos an u. hob, als seine Bemühungen fruchtlos blieben, 407 die Kirchengemeinschaft mit den Griechen auf. Er stritt gegen die Novatianer u. Pelagianer u. st. 417. Zosimus vertrieb die Pelagianer aus Rom u. kam mit den afrikanischen Bischöfen in Streit, weil er den, von seinen Vorgesetzten wegen grober Verbrechen mit dem Bann belegten afrikanischen Priester Apiarius in die Kirchengemeinschaft aufnahm u. dessen Wiedereinsetzung in seine Stelle erzwingen wollte, wobei er sich auf den Principat des römischen Bischofs berief. Indessen er starb, ehe der Streit beendigt wurde, 418, u. die afrikanischen Bischöfe blieben dabei, eine Appellation nach Rom sei nicht statthaft. Bonifacius I. hinderte die Trennung Illyriens von seiner Gerichtsbarkeit u. legte den Streit der Bischöfe von Arles u. Vienne um die Metropolitanrechte bei; er st. 422. Cölestinus I. berief die Synode von Ephesus 431, wo die Lehre des Nestorius verworfen wurde, u. st. 432. Sixtus III. bemühete sich bei der Fortdauer der Pelagianischen u. Nestorianischen Streitigkeiten, wenigstens das Schisma zwischen der Orientalischen u. Occidentalischen Kirche aufzuheben; er st. 440.
Unter Leo I. dem Großen wurde der Grund zu dem Ansehen des römischen Bischofs in der Kirche dadurch gelegt, daß der Kaiser Valentinian III. denselben mittelst Decrets 445 als Primas u. letzte Instanz der Bischöfe (nämlich im Occident) anerkannte; er verdammte die aus Afrika nach Rom gekommenen Manichäer u. unterdrückte den Rest der Priscillianisten in Rom; nicht weniger thätig gegen die Nestorianer u. Eutychianer sendete er Abgeordnete auf die Concilien nach Ephesos 449 u. Chalkedon 451, wo er die Absicht des Patriarchen von Constantinopel, die erste Stelle nach dem Bischofe von Rom einzunehmen, zu vereiteln suchte. Offen hatte er bereits seine hierarchischen Plane gegen die Afrikaner, denen er die eigenmächtige Wahl ihrer Bischöfe untersagte, gegen Dioskoros von Alexandrien, welchem er die Annahme der römischen Gebräuche rieth, u. in dem Streit des Calidonius u. Hilarius von Arles gezeigt; er st. 461; er war einer der vorzüglichsten Päpste. Hilarius bewirkte, daß der Kaiser Anthemius, welcher dem Macedonier Philotheus die Erlaubniß zur Ausbreitung seiner Lehre gegeben hatte, dieselbe zurücknahm; er st. 468. Unter Simplicius gab es heftige Kämpfe um Besetzung der Stühle von Antiochien u. Alexandrien; er st. 483. Felix III. (II.) schloß in einer römischen Synode den Acacius, Bischof von Constantinopel, wegen Begünstigung der unkirchlichen Partei u. des Henotikon Zenosaus der kirchlichen Gemeinschaft aus. Felix III. ist der erste P., welcher dem Kaiser den Titel Sohn gab u. in seinen Briefen nach Indictionen (s.d.) rechnete; er st. 492. Gelasius unterhielt den Bruch mit dem Bischof von Constantinopel durch die Forderung an den Patriarchen Euphemius, den 489 gestorbenen Acacius aus den Kirchenbüchern zu streichen, was verweigert wurde; er bestimmte zuerst die Ordinationen auf die Quatember. Das Decret einer von ihm u. 70 Bischöfen 494 in Rom gehaltenen Synode über das kanonische Ansehen mehrer biblischen Schriften u.a. hat zwei Texte, der kürzere wird in der Katholischen Kirche für echt gehalten; er st. 496. Konnte Anastasius II. auch das Schisma wegen Acacius nicht heilen u. den Kaiser Anastasius zur Katholischen Kirche zurückbringen, so hatte er doch die Freude, den Frankenkönig Chlodwig christlich werden zu sehen; er st. 498. Nach Anastasius wählte eine Partei den Archidiaconus Laurentius, welcher das Henotikon unterschreiben sollte, damit so die Kirchentrennung aufgehoben würde, allein der zum Schiedsrichter aufgerufene Ostgothenkönig Theoderich entschied für Symmachus, u. dieser wurde auf der Palmsynode (s.d.) in Rom 503 durch Enodins vertheidigt u. als P. anerkannt. Er ertheilte seinem Vicar in Gallien, dem Bischof Cäsarius von Arles, zuerst das Pallium u. st. 514. Hormisdas schickte drei Gesandtschaften 515, 517 u. 519 nach Constantinopel, um den Kirchenfrieden herzustellen, u. erst der letzteren gelang es. Er verwarf 520 die Formel der skythischen Mönche in Constantinopel: »Einer aus der Dreieinigkeit hat den Kreuzestod erlitten«, beförderte die Wissenschaften, sah auf gute Aufführung des Clerus u. st. 523, Johann I. wurde vom König Theoderich nach Constantinopel geschickt, um den Kaiser Justinus zur Milde gegen die Arianer zu vermögen, aber[637] nach seiner Rückkehr, weil er seinen Zweck nicht erreicht hatte, von dem König in Ravenna ins Gefängniß geworfen, worin er 526 starb; an seine Stelle setzte Theoderich Felix IV. (III.), welcher 530 st. Bonifacius II. mußte sein Gesetz, daß jeder P. selbst seinen Nachfolger ernennen dürfe, zurücknehmen u. den Streit über seine Gerichtsbarkeit in Illyrien unentschieden lassen, nahm dagegen die Bischöfe unter den Vandalen in Afrika in seine Kirchengemeinschaft auf u. st. 532. Johann II. billigte die von Hormisdas verworfene Formel: »Einer aus der Dreieinigkeit hat gelitten,« mit dem Beisatz »im Fleische« u. st. 535. Agapetus wurde vom König Theodat nach Constantinopel geschickt, um den Kaiser Justinian vom Kriege gegen Italien abzuhalten; dies glückte ihm nicht, wohl aber erhielt er vom Kaiser die Absetzung des Patriarchen Anthimus; er st. 536 in Constantinopel. Silverius, Sohn des Papstes Hormisdas, verdankte dem König Theodat seine Erhebung, er wurde deshalb beschuldigt, die Gothen zu begünstigen, u. daher von Belisar 537 nach Patara in Lykien u. dann auf die Insel Palmaria exilirt, wo er 538 starb. Vigilius machte sich durch sein schwankendes Benehmen in dem Dreicapitelstreit (s.d.) viele Feinde in der Abendländischen Kirche u. st. 555 auf der Rückkehr von Constantinopel in Syracus. Pelagius I. hatte früher die drei Capitel vertheidigt, als Papst verdammte er sie, wodurch wieder ein großes Zerwürfniß in der Kirche entstand; er st. 560. Von jetzt dauerten die Vacanzen auf dem Heiligen Stuhl gewöhnlich länger als früher, da die orientalischen Kaiser, wie früher die gothischen Könige, Theil an der Wahl u. Bestätigung des Papstes forderten. Johann III. machte sich um die Katakomben u. die Basilika verdient; er st. 573. Benedict I. st. 578. Pelagius II. wurde, da die Longobarden gerade Rom belagerten, vor der kaiserlichen Bestätigung eingesetzt. Den Streit der Bischöfe von Istrien u. Venedig über die drei Capitel suchte er vergebens zu schlichten; er st. 590. Seit Pelagius wurde der Gebrauch der Angabe der Indiction in den päpstlichen Urkunden bleibend; auch fügte er denselben einige Mal die Regierungszeit des Kaisers bei.
Gregor I. der Große that wieder einen wesentlichen Schritt zur Machtentfaltung des Papstthums; er ließ mehre Synoden halten, Kirchenzucht u. Schulwesen verbessern u. strebte kräftig dem Patriarchen in Constantinopel, Johannes, entgegen, welcher sich den Titel ökumenischer Bischof beilegte. Seine Missionarien verbreiteten in England (596) u. in der Lombardei (601) das Ansehen des Päpstlichen Stuhles. Neben seiner Sorge für den Frieden der Kirche schrieb er auch viele Werke, brachte durch sein Sacramentarium die Liturgie zum Abschluß, gründete in Rom eine Singschule, in welcher er selbst oft lehrte, u. ist der Urheber des Choralgesanges, des sogenannten Gregorianischen Gesanges; er st. 604; einer der größten Päpste. Seit Gregor hatte die Römische Kirche eine ausgebreitete Jurisdiction mit den Obergerichten in Sicilien, Calabrien, Campanien, Sabinum, Dalmatien, Illyrien, Sardinien, Corsica, Ligurien, den Cottischen Alpen u. Gallien, u. seit ihm nahmen die Päpste schon Theil an der Regierung Roms. Sabinus st. 606. Bonifacius III. erlangte von dem Kaiser Phokas die Erklärung, daß der Patriarch von Constantinopel nicht mehr den Titel als Episcopus oecumenicus führen dürfe, sondern daß dieser Titel ein Vorrecht des Bischofs in Rom sei, da der apostolische Sitz in Rom das Haupt aller Kirchen sei; er st. im Nov. 607. Bonifacius IV. erhielt vom Kaiser die Erlaubniß, das Pantheon in Rom in eine Christliche Kirche (Sta. Maria rotunda) zu verwandeln; er rechnete in seinen Urkunden zuerst nach der Incarnation (s.d.) Gottes, welche jedoch erst später allgemein wurde; er st. 615. Deusdedit gab die ersten Bullen mit Blei gesiegelt; er st. 618. Bonifacius V. st. 625. Unter Honorius I. wurden die Könige von Northumbrien u. Ostangeln zum Christenthum bekehrt; er stiftete das Fest der Kreuzeserhöhung, entschied 633 gegen die Monotheleten u. st. 638. Severinus saß blos vom 28. (29.) Mai bis 6. August 640 auf dem Päpstlichen Stuhl, wo er st. Unter Johann VI. dauerten die Monotheletischen Streitigkeiten fort, er verwarf die Ekthesis (s.d.) des Kaisers Heraklius u. st. 642. Theodorus führte zuerst den Titel Summus Pontifex; er setzte 648 den Patriarchen Paul von Constantinopel als Monotheleten ab u. st. 649. Martin I. berief 649 ein Concil nach Rom, in welchem der Typus des Constans verworfen wurde. Deshalb ließ ihn der Kaiser gefangen nach Constantinopel bringen u. verbannte ihn nach Naxos u. 655 nach der Taurischen Chersones, wo er im Sept. 655 st. Eugenius, gewählt 654 mit Bewilligung Martins I., st. 657. Vitalianus hatte Streit mit dem Erzbischof Marcus von Ravenna. Dieser, auf ein Versprechen des Kaisers Constans sich stützend, unterwarf sich der Jurisdiction des Päpstlichen Stuhles nicht, u. da ihn der Papst deshalb 666 excommunicirte, that er Gleiches gegen den Papst. Unter ihm wurde es Sitte, den ganzen Gottesdienst in Lateinischer Sprache zu halten; er soll auch die Orgeln (s.d.) eingeführt haben u. machte sich überhaupt um die Verbesserung des Kirchengesanges verdient; er st. 672. Adeodat datirte in seinen Bullen zuerst nach den Jahren seines Pontificats u. brauchte zuerst in seinen Briefen die Formel Salutem et apostolicam benedictionem; er st. 676. Donus (Domnus) I. erlangte vom Kaiser Constantinus Pogonatus den Widerruf des Edicts des Kaisers Constans, welches den Erzbischof von Ravenna von der Jurisdiction des Römischen Stuhles eximirte, wodurch sich der Streit mit der Kirche zu Ravenna erledigte; er st. 678. Agathon, unter welchem 680 die Monotheletischen Streitigkeiten beendigt wurden, erlangte von dem Kaiser Constantin, daß die Römische Kirche ferner nicht mehr die seit der Zeit der gothischen Könige gewöhnlichen Bestätigungsgelder (3000 Ducaten) bei der Wahl jedes Papstes zahlte, dagegen bedang sich der Kaiser aus, daß der neugewählte Papst nicht eher geweiht würde, als die kaiserliche Genehmigung gegeben wäre; er st. 682. Leo II. schickte zuerst einen Legaten (Apocrisiarius) nach Constantinopel, mit welchem dort auf kürzerem Wege dogmatische u. kirchliche Gegenstände verhandelt werden könnten (s.u. Legatus 5), doch behielt sich der Papst in allen Dingen die letzte Entscheidung vor. Er führte den Friedenskuß in der Messe ein u. st. 683. Benedict II. wurde erst 684 vom Kaiser Constantin bestätigt; auf seine Vorstellung erließ der Kaiser ein Decret, daß der römische Bischof gleich nach der Wahl, ohne kaiserliche Bestätigung ordinirt werden könne, wodurch der erste Grund zur Unabhängigkeit des [638] Papstes vom griechischen Kaiser gelegt wurde, wenngleich Justinian II. dasselbe bald darauf wieder aufhob; Benedict st. 685. Johann V. untersagte dem Erzbischof von Cagliari auf Sicilien, welcher sich das Recht beigelegt hatte, Bischöfe zu weihen, dieses; er st. 686. Unter Conon kam St. Kilian nach Rom, um die Erlaubniß zur Heidenbekehrung zu holen. Conon st. 687. Von seinem Nachfolger Sergius I. rührt die Einrichtung her, bei der Messe das Agnus Dei abzusingen. 691 schickte der Kaiser Justinian II. die Beschlüsse des von ihm berufenen zweiten Trullanischen Concils dem Papste zur Unterschrift zu, da dieser dieselbe aber verwarf, ohne sie zu lesen, so schickte der Kaiser 694 ein Heer nach Italien, welches die Römer zwingen sollte, den von ihnen vertheidigten Papst aus Rom zu entfernen. 696 ordinirte er den Willebrord aus England, welcher dann Apostel der Friesen wurde, vereinigte 698 endlich die Bischöfe von Istrien nach langer Trennung u. st. 701. Johann VI. st. 705. Auch an Johann VII. schickte der Kaiser die Beschlüsse des Trullanischen Concils, denen seine beiden Vorgänger die Unterschrift verweigert hatten, u. dieser, aus Furcht dem Kaiser zu mißfallen, schickte sie ohne Änderung einfach zurück; er st. 707. Sisinnius besaß die päpstliche Würde nur vom 18. Jan. bis 7. Febr. 708, wo er st. Constantin, von Justinian II. berufen, um von ihm eine förmliche Bestätigung der Beschlüsse der Trullanischen Synode zu haben, reiste nach Constantinopel u. befriedigte den Kaiser, ohne sich etwas zu vergeben. Als der neue Kaiser Philippicus Bardanes ihm die Acten des Constantinopolitanischen Concils von 712 schickte, welches die Beschlüsse des 6. ökumenischen von 680 verwarf, wies er die Billigung derselben entschieden von sich; er st. 715. Gregor Il. sandte den Corbinian als Missionär nach Deutschland u. weihte auch 718 den Bonifacius als solchen. Unter ihm begann durch den griechischen Kaiser Leo der Bilderstreit (s.d.). Gregor that den Kaiser in den Bann, aber während der daraus entstandenen Spannungen u. Unruhen st. er 731. Gregor III. bat den Exarchen um seine Bestätigung. Dies geschah zum letzten Male, denn Leo Isauricus u. seine Nachfolger beunruhigten die Kirche so, daß die alte Gewohnheit abkam, bis erst nach 100 Jahren sie von den Karolingern wieder erneuert wurde. Er führte mit gleichem Eifer den Bilderstreit fort, u. der Kaiser war so erzürnt auf ihn, daß er zwei seiner Gesandten gar nicht anhörte, sondern verhaftete u. zur Absetzung des Papstes eine Flotte nach Italien schickte, doch wurden die Griechen 733 geschlagen. 739 wurde Rom von den Longobarden belagert; Gregor st. 741. Zacharias söhnte sich mit dem Longobardenkönig Liutprand aus u. gewann nicht allein auf diesen, sondern auch auf dessen Nachfolger großen Einfluß, welchen er theils zur Schonung, theils zur Wiedergewinnung seines Gebiets anwendete. So brachte er den König Rachis 744 dahin, den zwanzigjährigen Frieden, welchen er mit Liutprand geschlossen hatte, zu bestätigen. Auf seinen Ausspruch nahm Pipin der Kurze 751 die fränkische Königskrone an; Zacharias starb 752. Der nach ihm gewählte Stephan II. st. schon nach drei Tagen. Sein Nachfolger, Stephan III., bat, um sich des longobardischen Königs Aistulf zu erwehren, den fränkischen König Pipin persönlich zu Pontyon in Pertois um Hülfe u. soll nach Besiegung u. Vertreibung der Longobarden das Exarchat u. die Pentapolis 755 erhalten haben (s.u. Kirchenstaat, Gesch., I.). Aus Dankbarkeit für die Hülfe hatte schon früher der Papst den König in St. Denis gesalbt; er st. 757. Paul I. nahm gegen die Longobarden u. Griechen, deren bilderstürmenden Kaiser Constantin Kopronymos er vergebens zu bekehren suchte, den Schutz des Frankenkönigs Pipin in Anspruch u. st. 767. Paul brauchte in seinen Erlassen noch immer die Zählung nach den Regierungsjahren der byzantinischen Kaiser, führte aber schon den Petrus u. Paulus im Siegel. Stephan IV. folgte 768, nachdem Constantin Tiberius, Bruder des Herzogs Toto, ein Jahr lang den Päpstlichen Stuhl inne gehabt hatte, ohne wegen seiner Grausamkeit anerkannt worden zu sein. Gegen die Longobarden, dessen König Desiderius das Exarchat u. die Pentapolis wiedergenommen hatten, rief Paul die Franken wieder zu Hülfe. Desiderius versprach, sich mit dem Papst zu vergleichen, u. ging selbst nach Rom, aber der König täuschte den Papst u. nahm ihm noch mehr von seinem Besitz ab; er st. 772. Hadrian I. rief, von Desiderius von Neuem bedrängt, Karl den Großen zu Hülfe. Während der Belagerung Pavias kam Karl nach Rom u. soll daselbst dem Papst die Pipinschen Schenkungen verneuert u. noch einzelne Stücke dazu gefügt haben (s.u. Kirchenstaat, Gesch., I.). 787 beschickte er das Concil zu Nikäa, wo er im Bilderstreite für die Verehrung statt der Anbetung war (s.u. Bilderstreit). Hadrian st. 795.
Leo III. schickte gleich nach seiner Weihung an Karl den Großen eine Deputation mit den heiligen Petersschlüsseln u. der Fahne der Stadt u. lud denselben feierlich ein, den Römern den Eid der Treue abzunehmen. Von den Verwandten Hadrians, dem Primicerius Paschalis u. dem Sacristan Campulius, welche seiner Wahl entgegen waren u. eine Verschwörung gegen ihn gemacht hatten, bei einer feierlichen Procession gemißhandelt, sogar verwundet u. in ein Kloster gesperrt, entfloh er zu Karl dem Großen nach Paderborn, welcher ihn wohl aufnahm u. 799 nach Rom zurückschickte. Als Karl nach Rom kam, reinigte sich der Papst vor ihm durch einen Eid gegen gemachte Beschuldigungen u. krönte den König am Christtage 800 zum Kaiser des Abendlandes u. huldigte ihm zuerst fußfällig. In der Streitigkeit über das Ausgehen des Heiligen Geistes vom Sohne bestätigte er zwar letzteres, billigte aber nicht die Aufnahme der Formel Filioque ins Symbol; er st. 816. Er bediente sich in seinen Erlassen zuweilen der Zählung der Jahre nach der Regierungszeit Karls des Großen, auch soll er sich zuerst der Monogramme in den Bullen bedient haben. Stephan V. wurde vor dem Eintreffen der kaiserlichen Bestätigung geweiht, weshalb er eine Gesandtschaft an Ludwig den Frommen schickte, um sich zu entschuldigen, dann ging er noch persönlich nach Frankreich u. krönte den Kaiser u. die Kaiserin nochmals in Rheims; er st. 817. Paschalis I. entschuldigte sich bei Ludwig dem Frommen wegen der vorher nicht eingeholten kaiserlichen Genehmigung damit, daß er zur Annahme der päpstlichen Würde gezwungen worden sei. Nach Dänemark schickte er Missionäre, gründete für die im Orient wegen des Bilderdienstes vertriebenen Griechen ein Kloster in Rom, schrieb gegen die Bilderstürmer u. Kaiser Leo V. u. st. 824. Er war bei den Römern so verhaßt, daß sie ihn nicht in der Peterskirche beisetzen ließen. Eugen Il., gegen den[639] vom römischen Adel gewählten Zinzinus, vom Kaiser Ludwig bestätigt, ließ durch die Geistlichkeit dem Kaiser den Eid der Treue schwören u. gab das Versprechen, das kaiserliche Decret wegen der Papstweihe zu beobachten; im Bilderstreit blieb er unthätig; er st. 827. Während es bisher gewöhnlich gewesen war, den Papst erst im Vatican zu weihen, dann im Lateran zu inthronisiren, geschah es bei Valentin (wie noch bei Conon) umgekehrt; dieser st. in demselben Jahre. Gregor IV. machte 833 einen Versuch, die Streitigkeiten Ludwigs des Frommen mit seinen von ihm begünstigten Söhnen beizulegen, weshalb er selbst nach Deutschland ging; da ihm aber die Bischöfe, welche dem alten Kaiser Ludwig treu geblieben waren, bedeuteten, wenn er sie excommuniciren wollte, so würden sie Gleiches gegen ihn thun, so kehrte er unverrichteter Dinge nach Rom zurück, führte 835 das bis dahin nur in Rom gefeierte Fest Aller Heiligen durch die ganze Römische Kirche ein u. st. 844. Sergius II., war ohne Wissen des Kaisers gewählt u. geweiht, deshalb schickte dieser eine Armee mit seinem Sohne Ludwig nach Italien; doch empfing diesen der Papst ehrenvoll, besänftigte ihn u. ernannte Drogo, den Oheim des Kaisers, Bischof zu Metz, zu seinem Vicar in den Transalpinischen Ländern. Er errichtete die berühmte Treppe vor der Laterankirche, die 18 Stufen, welche Jesus zum Palast des Pilatus erstiegen hatte; einen Einfall der Sarazenen konnte er nicht abwehren. Er st. 847. Leo IV. that viel für die Wiederherstellung u. Verschönerung Roms, bes. in der Nähe der Peterskirche, schlug in Verbindung mit den Neapolitanern die Sarazenen zur See 849 u. legte eine neue befestigte Stadt gegen sie an, welche er Leopolis (j. Civita vecchia) nannte. Er st. 855. Unter ihm wurden die Urkunden zuerst mit dem Jahre des Pontificats bezeichnet. Benedict III., unterdrückte den vom Kaiser Lothar begünstigten Gegenpapst Anastasius. Unter ihm kam der englische König Ethelwolf 856 nach Rom u. führte den, schon seit 793 unter König Ossa von Mercia gezahlten Petersgroschen (s.d.) in ganz England ein, ursprünglich zur Erhaltung einer Bildungsanstalt für englische Geistliche in Rom, welche aber jetzt schon wieder einging. Er st. 858. Zwischen ihn u. Leo IV. setzt die Sage die Päpstin Johanua (s.u. Johanna 27).
Nicolaus I. der Große wurde in Anwesenheit des Kaisers Ludwig II. 858 geweihet. Dieser soll bei einem Besuch des Papstes auf seinem Landgute dessen Pferd geführt u. ihm die Füße geküßt haben, was mehre folgende Kaiser wiederholten. Durch die Einführung der Pseudisidorischen Decretalen in das Staatsrecht der Römischen Kirche emancipirte er die Päpste von der Auctorität des Kaisers u. begründete die Macht der Päpste in der Deutschen Kirche. Er widersprach der Absetzung des Ignatius, Patriarchen von Constantinopel, durch Photius u. den Kaiser Michael III., Photius wußte sich aber zu behaupten u. verursachte ein Schisma mit Rom, welches bis 867 dauerte u. den Keim zur Trennung beider Kirchen legte. Den König Lothar, welcher seine Gemahlin Theutberge verstoßen u. Walrade geehelicht hatte, that er in den Bann. Den Erzbischof Johann von Ravenna, welcher Volk u. Clerus bedrückte, setzte er nach erfolglosen Zurechtweisungen ab, setzte dagegen den Bischof Rothadius, welchen Hinkmar von Rheims von seinem Sitze entfernt hatte, wieder ein. Seine Bemühungen um die Christianisirung der Bulgaren waren erfolgreich; er st. 867 Unter Hadrian II. machte Lothar neue Anstrengungen, um vom Banne befreit zu werden, ehe jedoch die Ehescheidungsangelegenheit aufs Neue untersucht war, st. er zu Piacenza 869. Den Erzbischof Günther von Köln, welcher die Sache des Kaisers vertreten u. die Anerkennung der päpstlichen Gewalt verweigert hatte, setzte Hadrian ab. Das Schisma des Photius wurde beseitigt, indem der Kaiser auf dem Concil von Constantinopel 869 Letztern ab- u. Ignatius wieder einsetzte. In dem Streite der Karolinger um das Erbe Lothars erklärte sich Hadrian für die Rechte des Kaisers Ludwig II., welchen er auch zu Rom 872 krönte; er st. in demselben Jahre. Johann VIII. war klug u. energisch, aber unglücklich. Aus politischen Gründen krönte er nach dem Tode des Kaisers Ludwig II. Karl den Kahlen, obgleich Ludwig der Deutsche zunächst berechtigt war, zum Kaiser. Erster verzichtete zu Gunsten des Papstes auf die kaiserliche Oberhoheit über Rom. 876 setzte er Ansegisus zum Primas von Gallien u. Germanien ein, zerfiel aber mit Karlmann, welcher ihn 878 in Rom gefangen nehmen ließ. Johann, frei geworden, belegte Karlmanns Anhänger mit dem Bann u. krönte Ludwig den Stammelnden zum König von Frankreich; 881 mußte er Karl den Dicken als König von Italien u. Kaiser von Deutschland krönen, so gern er auch Ludwig beide Kronen zugewendet hätte. Von den Rom bedrängenden Sarazenen erkaufte er 877 die Ruhe durch das Versprechen eines jährlichen Tributs von 25,000 Mark Silber. Auch dadurch gewannen die Päpste, denn da sie von den Kaisern nicht mehr gegen die Sarazenen geschützt wurden u. auf sich selbst gewiesen waren, so mußte dadurch ihre politische Bedeutung sich steigern. Sie hielten jetzt schon Herzöge in Rom, welche in ihrem Namen Recht sprachen, u. des Papstes wurde in der Huldigung der Römer neben dem Kaiser gedacht. Neue Unterhandlungen mit Photius, welchen der Papst Anfangs anzuerkennen versprochen hatte, führten endlich doch zu abermaliger Excommunication des Letztern. Den Methodius ernannte Johann zum Metropoliten Pannoniens u. gestattete demselben den Gebrauch der Slawischen Sprache beim Gottesdienste. Im Begriffe, eine Reise nach Frankreich zur Friedensstiftung der sich befehdenden Prinzen zu machen, wurde er 882 von seinen Verwandten ermordet.
Mit Johann VIII. endigt die erste Periode der Blüthe des Papstthums; es folgte eine Periode der Schmach für dasselbe. Der Hauptgrund davon war die Spaltung des römischen Adels in zwei Parteien, die deutsche u. toscanische, von deren Intriguen die Papstwahlen abhingen; in einem kurzen Zeitraume folgten 20 Päpste, von denen mehre eines unnatürlichen Todes starben. Dazu kam, daß einige Päpste ein sehr ärgerliches Leben führten u. daß 50 Jahre lang buhlerische Weiber den größten Einfluß auf den Papst ausübten (Pornokratie). Marinus I. (Martin II.) wiederholte das Verdammungsurtheil gegen Photius u. st. 884. Hadrian III. hieß früher Agapet, u. seit ihm soll die Sitte aufgekommen sein, daß die P. bei ihrer Erhebung den Namen änderten. Man schreibt ihm einen Erlaß zu, daß sich künftig die Kaiser nicht mehr in die Wahl des Papstes mischen sollten; nach Andern soll er blos die Weihung ohne vorhergehende kaiserliche Genehmigung der Wahl verlangt haben. Er st. 885[640] zu S. Cesario, auf einer Reise nach Worms begriffen. Stephan VI. erhielt Anfangs vom Kaiser Karl dem Dicken die Anerkennung nicht, weil seine Weihe vor der kaiserlichen Bestätigung vorgenommen worden war, doch gab derselbe sie später; Stephan st. 891. Formosus war vorher Bischof von Porto, u. dies war der erste Fall, daß ein Bischof eines andern Sprengels als Papst folgte. Er weigerte sich, den von Photius Ordinirten ihre Würde zu lassen, mengte sich in die Streitigkeiten Karls des Einfältigen u. Eudos um die Krone Frankreichs, krönte 892 Lambert, Herzog von Spoleto, zum Kaiser, setzte aber 896, als er sich mit demselben entzweit hatte, dem König Arnulf der Deutschen die Krone auf. In dem Eide, welchen die Römer dem Arnulf schwuren, ließ der Papst die Formel einrücken: unbeschadet der dem Formsus schuldigen Treue. Formosus st. 896. Bonifacius VI. starb schon 15 Tage nach seiner Erhebung; Einige zählen ihn gar nicht unter die wirklichen P., da er blos von einer Partei gewählt worden sei. Stephan VII. ließ den Formosus wieder ausgraben, in dem Ornate auf den päpstlichen Stuhl setzen, über ihn, weil er sich vom bischöflichen auf den päpstlichen Stuhl gedrängt habe, Gericht halten u. dann die drei Finger, womit er Bischöfe geweihet, abschneiden u. in den Tibris werfen, setzte dann auch alle von Formosus Ordinirten ab od. ordinirte sie wenigstens von Neuem. Zwischen Lambert u. Arnulf schwankte seine Zuneigung, je nachdem der Eine od. der Andere die Oberhand in Italien hatte. Er wurde 897 in ein Gefängniß geworfen u. ermordet. Romanus starb nach vier Monaten zu Ende November 897; sein Nachfolger Theodor II. saß nur 20 Tage (bis Mitte Juni 898) auf dem Päpstlichen Stuhle. Beide verwarfen Stephans Gewaltstreiche gegen die von Formosus eingesetzten Geistlichen. Johann IX. hielt sich gegen seinen Gegenpapst Sergius u. starb 900. Benedict IV. krönte 901 König Ludwig von Arles als Kaiser u. König von Italien; er war einer der durch persönliche Tugenden ausgezeichneten Päpste; st. 903. Leo V. regierte nur vom 28. Oct. bis Ende Nov., worauf er von Christoph verdrängt wurde u. im Gefängniß starb. Diesen vertrieb im Juni 904 Sergius III., unterstützt von Adalbert, Markgraf von Toscana. Johann u. seine Nachfolger erklärte er für unrechtmäßige Päpste u. billigte Stephans VII. Handlung gegen Formosus. Er st. 911; man beschuldigt ihn des Umgangs mit der berüchtigten Marozia. Anastasius III. st. 913 (914). Lando starb im April 914. Johann X. wurde von Theodora der Ältern, welcher er seine Erhebung verdankte, gänzlich beherrscht; 915 krönte er Berengar, König der Longobarden, als Kaiser zum Danke für die geleistete Hülfe gegen die Sarazenen. Herzog Guido von Toscana ließ ihn auf Betrieb seiner Gemahlin Marozia 928 ins Gefängniß werfen u. ermorden. Leo VI., von den Feinden Johanns X. eingesetzt, starb im Febr. 929. Stephan VIII. st. 931. Johann XI., Sohn der Marozia u. des Papstes Sergius III., nach Andern des Herzogs Alberich von Spoleto, wurde gänzlich von seiner Mutter beherrscht; von seinem Stiefbruder Alberich wurde er seit 932 in der Engelsburg gefangen gehalten u. starb 936. Leo VII. beschäftigte sich mit der Verbesserung der Klosterzucht u. st. 939. Stephan IX., nach Einigen ein Deutscher, ein Verwandter des Kaisers Otto (welchen die Römer so haßten, daß sie ihm das Gesicht verunstalteten, weshalb er sich nicht öffentlich sehen lassen konnte), bewirkte durch seine Legaten die Freilassung des von Ludwig gefangenen Hugo Capet; er st. 942. Marinus II. (Martin III.) st. 946. Agapetus II. st. 955; beide waren fromme Päpste. Johann XII. (von welchem nach Ein. die Sitte herrühren soll, daß der Papst nach der Wahl seinen Namen ändert) rief gegen Berengar 962 den Kaiser Otto I. nach Rom u. krönte denselben als Kaiser, worauf der Kaiser ihm die Pipinsche u. Karlemannsche Schenkung zu schützen versprach. Johann führte eine wahrhafte Mätressenwirthschaft auf dem Päpstlichen Stuhle, so ärgerlich, daß ihn die Römer deshalb beim Kaiser verklagten. Der Kaiser ermahnte ihn zur Besserung, der Papst machte dagegen Letzterem Vorwürfe, als er aber nun auch den Eid der Treue gegen den Kaiser verletzte u. sich mit Adelbert, Berengars Sohn, verband, rückte Otto I. 963 vor Rom. Johann XII. floh, u. an seine Stelle wurde Leo VIII. von einem Concil u. dem Kaiser Otto I. gewählt, mußte aber nach Johanns Rückkehr weichen, u. als dieser bald darauf 964 starb, wurde Benedict V. von den Römern gewählt; Otto kehrte nach Rom zurück, setzte Leo VIII. wieder ein u. verwies Benedict nach Hamburg. Leo st. 965; auch Benedict st. 965. Die Bulle, welche Leo VIII. auf dem Concil, wo er gewählt wurde, gab u. worin er dem Kaiser Otto u. dessen Nachfolgern das Recht zuschrieb, die Papstwahlen zu confirmiren u. alle Prälaten zu investiren, wird von Einigen für unecht erklärt. Johann XIII. wurde, als vom Kaiser Otto begünstigt, von einer Adelspartei gefangen u. eingekerkert, bis nach 10 Monaten diese Partei unterlag. 966 kam Kaiser Otto u. bestrafte die Empörer. Johann soll die Glockentaufe eingeführt haben, deren Ursprung Andere zwei Jahrhunderte früher annehmen. Er st. 972. Benedict VI. wollte den Frieden zwischen Kaiser u. Kirche erhalten, aber deshalb wurde er von den Crescentiern, einer unter dem vorigen Papste zuerst auftauchenden Partei des Crescentius, Sohnes der berüchtigten Theodora, 974 im Gefängniß erdrosselt. Nach ihm wurde Bonifacius VII. gewählt, aber nach einem Monat vertrieben; er nahm die Kirchenschätze mit u. floh nach Constantinopel. An seine Stelle trat Benedict VII., er hielt gute Ordnung in Rom u. st. 983. Unter seinem Nachfolger Johann XIV. kam Bonifacius VII. aus Constantinopel zurück, ließ Johann XIV. ins Gefängniß werfen (wo er im August starb) u. setzte sich wieder auf den Heiligen Stuhl. Er starb im März 985; der Pöbel zerriß seinen Leichnam. Johann XV. wurde 987 von Crescentius aus Rom vertrieben, kehrte aber bald wieder zurück. Johann nahm 993 die erste feierliche Kanonisation Ulrichs von Augsburg vor (s.u. Heilige) u. st. 996. Gregor V., vorher Bruno, Sohn des Herzogs Otto von Kärnten, wurde von seinem mütterlichen Großvater, Kaiser Otto III., eingesetzt u. krönte dagegen diesen 996. Er ist der erste deutsche Papst. Als aber Otto nach Deutschland zurückgekehrt war, wurde Gregor durch einen Aufstand der Römer unter Crescentius, welche Johann XVI. als Gegenpapst aufstellten, vertrieben, kehrte jedoch 998 mit Kaiser Otto zurück, Johann floh, Crescentius wurde enthauptet. Gregor st. 998. Silvester II., vorher Gerbert, aus Auvergne, Lehrer des Kaisers Otto III., der erste französische Papst; er regte schon den Gedanken zu[641] den Kreuzzügen an u. st. 1003. Johann XVII. starb schon nach vier Monaten am 31. October 1003. Johann XVIII. legte 1009 seine Würde nieder u. ging ins Kloster. Sergius IV. starb 1012. Benedict VIII., gewählt von der tuscischen Partei, wurde von dem Gegenpapst Gregor (VI.) vertrieben u. floh zum Kaiser Heinrich II., welcher ihn 1014 nach Rom zurückführte, von ihm gekrönt wurde u. verordnete, daß die Consecration des Papstes in Zukunft in Gegenwart kaiserlicher Gesandten vorgenommen werden solle. Der Kaiser bestätigte urkundlich den Besitz des Römischen Stuhles u. fügte noch Mehres hinzu. Benedict trieb 1016 die von Sardinien aus in Toscana eingefallenen Sarazenen zurück u. veranlaßte die Pisaner u. Genueser, auch Sardinien von ihnen zu befreien; 1019 ging er nach Deutschland, um das Bisthum Bamberg einzuweihen. Er starb 1024. Von Johann XIX. verlangte der Byzantinische Kaiser Basilius II. u. der Patriarch Eustathius von Constantinopel vergeblich die päpstliche Anerkennung des Titels als Ökumenischer Patriarch für den zu Constantinopel. Johann krönte 1027 den Kaiser Konrad II. u. st. 1033. Benedict IX. wurde als 18jähriger Jüngling durch Bestechung Papst; durch Sittenlosigkeit allgemein verhaßt, wurde er schon 1039 vertrieben, vom Kaiser Konrad II. wieder eingeführt, 1044 aber von der Partei des Consuls Ptolemäus, welche den Bischof Johann von Sabina als Silvester III. zum P. wählte, förmlich abgesetzt. Schon drei Monate darauf gelangte Benedict durch seine Verwandten u. sein Geld wieder zur päpstlichen Würde, welche er bald darauf an Johann Gratianus, einen römischen Erzpriester, verkaufte. Dieser hieß als Papst Gregor VI. Da er angeklagt war, durch Bestechung sich die Papstwürde erworben zu haben, so bewog ihn Kaiser Heinrich III. 1046 zur freiwilligen Abdankung u. nahm ihn mit nach Deutschland, wo er sein Leben in Abgeschiedenheit beschloß. An Gregors Stelle wurde Suidger, Bischof von Bamberg, als Clemens II. zum Papst gewählt. Er krönte den deutschen König Heinrich III. u. starb schon 1047, u. Benedict IX. bemächtigte sich wieder auf acht Monate des Päpstlichen Stuhles, währenddem über die Wahl eines neuen Papstes berathen wurde. An Clemens' Stelle war 1048 Poppo, Bischof von Brixen, als Damasus II. gewählt worden, der aber schon nach 23 Tagen starb.
Ihm folgte Leo IX., vorher Bruno, Graf von Egisheim, u. Benedict IX. mußte weichen, da Leo IX. von den Römern anerkannt wurde. Fromm u. gelehrt, war Leo sehr wachsam über die Kirchenzucht, zu deren Verbesserung u. gegen die Simonie er mehre Concilien hielt. Zu diesem Zwecke bereiste er Italien u. Deutschland zu wiederholten Malen u. ordnete u. verbesserte, wohin er kam. Er suchte vergebens den Patriarchen von Constantinopel, Michael Cärularius, welcher die alte Wunde wieder aufriß, durch Milde zur Eintracht zu führen; durch vielfache Klagen veranlaßt, zog er endlich mit einem Heere nach Apulien gegen die Normannen u. wurde 1053 in der Schlacht gefangen, aber wieder frei gelassen u. st. 1054. Durch seinen Eifer gegen Simonie u. Unsittlichkeit wurde er der Begründer besserer Zeiten für die Kirche; er wurde als Heiliger verehrt. Nach seinem Tode machte Benedict IX. noch einen vergeblichen Versuch, wieder auf den Päpstlichen Stuhl zu kommen. Benedict war übrigens der letzte, welcher in seinen Bullen nach den Regierungsjahren des Kaisers rechnete. An Leos Stelle wurde Victor II. gewählt, er hieß eigentlich Gebhard u. war Sohn des Grafen Hardwig von Calw u. Bischof von Eichstädt. Er hielt streng auf Zucht u. machte sich dadurch viele Feinde unter dem Clerus. Er traf 1056 mit Heinrich III. in Goslar zusammen u. söhnte nach dessen schnellem Tode den Sohn desselben mit Balduin von Flandern u. Gottfried von Lothringen aus. Er st. 1057. Stephan X., eigentlich Friedrich, Herzog von Niederlothringen, starb schon 1058 in Florenz. Sein Nachfolger Benedict X. wurde nicht anerkannt, sondern nach neunmonatlichem Besitz des Heiligen Stuhls auf dem Concil zu Siena durch den Einfluß Hildebrands 1058 abgesetzt u. an seiner Stelle Nikolaus II. gewählt. Er wurde 18. Jan. 1059 gekrönt (welche die erste Krönung eines Papstes war), trug bedeutend zur Hebung der päpstlichen Macht bei, durch Beförderung des Cölibats u. durch streng kirchliche Orthodoxie, wie er z.B. Berengar, Bischof von Tour, zum Widerruf seiner Zweifel an der wirklichen Gegenwart des Leibes u. Blutes Christi im Abendmahl nöthigte, bes. durch die auf einer Synode zu Rom künftig als unumstößliche Norm für die Papstwahl festgestellte Bestimmung, daß die Päpste nun ausschließlich von Suffraganbischöfen der römischen Diöcese (Episcopi cardinales, Cardinalbischöfe) u. von Geistlichen der Stadt (Clerici cardinales, Cardinalpriester) gewählt, dagegen von den übrigen Geistlichen, vom Adel, Volke u. Kaiser nur bestätigt werden sollten. Um sein Ansehn u. seine Besitzungen gegen den griechischen Kaiser u. die Sarazenen zu sichern, trat er in nähere Verbindung mit den Normannen; diese gaben ihm die früher eroberten Kirchengüter zurück, wofür er ihren Herzog Richard im Fürstenthum Capua u. Robert Guiscard im Besitz von Apulien u. Calabrien, wie auch in Sicilien, welches sie den Sarazenen entrissen, jedoch mit Vorbehalt der Lehnsherrlichkeit u. eines jährlich zu entrichtenden Tributes, bestätigte. Er st. 1061. Alexander II. war ohne Zustimmung des Kaisers gewählt, daher wählte dessen Partei auf dem Concil zu Basel Peter Cadalus (Cadagus), Bischof von Parma, als Honorius II. zum Papst. Dieser aber wurde zwei Jahre in der Engelsburg gefangen gehalten, bis er sich loskaufte. Obgleich 1064 durch das Mantuanische Concil entsetzt, betrachtete er sich doch immer noch als Papst bis zu seinem bald darauf erfolgenden Tode. Auf Verlangen des Königs Wilhelm von England schickte Alexander II. Legaten zum Ordnen kirchlicher Verhältnisse nach England; er war ein strenger Bestrafer der Simonie u. st. 1073.
Gregor VII., vorher Hildebrand, hatte schon unter seinen Vorgängern die Angelegenheiten des Heiligen Stuhls geführt, jetzt trat er, unterstützt durch diese Vorbereitungen, mit dem festen Plan auf, sich u. seine Kirche auch weltlich selbständig zu machen u. so die höchste Gewalt des Papstes unwandelbar zu befestigen. Er verbot 1075 den Geistlichen, die Investitur mit Ring u. Stab von weltlichen Fürsten anzunehmen (s.u. Investiturstreit), schärfte das Priestereheverbot u. machte es ganz allgemein. Den Widerstand der Fürsten voraussehend brach er mit Kaiser Heinrich IV., indem er diesen 1076 durch ein Decret nach Rom fordern ließ, um sich wegen der Nichtbefolgung eines päpstlichen Entsetzungsurtheils gegen mehre deutsche [642] Bischöfe, welche ihre Amter vom Kaiser erkauft hatten, so wie des Bannes gegen fünf kaiserliche Bischöfe u. Räthe, welchen diesen Handel getrieben haben sollten, zu vertheidigen. Der Kaiser erklärte sogleich auf einer Synode zu Worms den Papst als abgesetzt, worauf dieser ihn mit dem schärfsten Bann belegte, u. die in Tribur bei Mainz versammelten deutschen Fürsten, welche mit seiner Regierung nicht zufrieden waren, erklärten ihn der Krone verlustig, wenn er nicht in einem Jahre vom Bann erlöst sei. Von Allen verlassen, mußte Heinrich IV. sich den drückendsten Bedingungen fügen, selbst nach Rom gehen u. in Canossa im Bußgewande erscheinen. Zurückgekehrt, änderte er seine Gesinnung u. wurde daher auf dem Fürstentage in Forchheim 1077 abgesetzt. Dafür setzte der Kaiser auf einer Synode in Brixen Gregor VII. ab, eilte nach Italien, eroberte Rom u. erhob Clemens III. auf Petri Stuhl. Gregor floh in die Engelsburg, wo er lange wie im Gefängniß lebte. Endlich befreiten ihn die Normänner, u. er flüchtete nach Salerno, wo er 25. Mai 1085 starb. Nach Gregors Tode hielt sich auch Clemens gegen dessen Nachfolger Victor III. (st. 1087). Nach Victor wurde Urban II. gewählt. Clemens wurde 1089 aus Rom vertrieben, kehrte 1091 zurück, da Heinrich in die Lombardei einrückte, u. Urban floh zu Roger nach Apulien. Nach dem Rückzuge Heinrichs wurde auch Urban zurückgerufen, die Engelsburg blieb aber im Besitze der Partei des Clemens Auf einer Synode in Clermont forderte er zuerst zu den Kreuzzügen auf, u. um diese Unternehmungen desto mehr zu befördern, versuchte er 1098 auf einem Concil in Bari eine Vereinigung der Griechischen mit der Römischen Kirche, welche ihm jedoch nicht gelang. Philipp I. von Frankreich wurde im Auftrage des Papstes auf dem Concil in Autun 1094 von den Bischöfen in den Bann gethan, weil er seine Gemahlin Bertha verstoßen hatte u. von der Ehe mit Bertrade nicht ablassen wollte. Später wurde er, nachdem er Letztere entlassen hatte, wieder befreit. Konrad, einen Sohn Heinrichs IV., welcher in der Lombardei zurückgeblieben war u. sich von seinem Vater trennte, erkannte Urban als Kaiser an. Auf der Synode in Piacenza 1094 verurtheilte er die Lehre Berengars über das Abendmahl. 1099 erhielt er von den kaiserlich Gesinnten die Engelsburg eingeräumt, starb aber auch in demselben Jahre. Er war nächst Gregor VII. eine mächtige Stütze der Hierarchie; er sagte die Päpste von der Nothwendigkeit der kaiserlichen Zustimmung bei ihrer Wahl los, erneuerte die Cölibatsgesetze u. verbot Bischöfen u. Priestern den Fürsten Vasalleneide zu schwören od. Kirchenämter Aus den Händen von Laien anzunehmen. Paschalis II. (dem sich Clemens ergab u. 1100 in Ravenna starb) behauptete sich gegen die von der Gegenpartei nach einander aufgestellten Gegenpäpste Albert von Atella u. Theoderich (Friedrich), welche Beide ins Kloster gesperrt wurden, u. Maginulf, gewählt 1106 als Silvester IV., welcher bald verjagt wurde. Er suchte im Geiste seiner nächsten Vorgänger fortzuwirken u. bestätigte daher auf dem Lateranconcil 1102 den Bann gegen Kaiser Heinrich IV. Mit König Heinrich I. von England bewirkte er 1105 bezüglich der Investitur eine Verständigung. Über seinen Streit mit Kaiser Heinrich V., worin er, weniger consequent als seine Vorgänger, nachgeben u. diesen 1112 krönen mußte, s.u. Deutschland (Gesch.) VI. Vom Kaiser Heinrich, welcher wegen der Mathildischen Güter 1117 wieder nach Italien gekommen war, von Neuem bedrängt, floh Silvester nach Apulien; 1118 mit Hülfe der Normannen nach Rom zurückgekehrt, starb er wenige Tage darauf den 18. (21.) Januar. Gelasius II., ein Benedictiner von Monte-Cassino, war von den Cardinälen, ohne den Kaiser zu fragen, gewählt; daher wählte die kaiserliche Partei (die Frangipanis), den Mauritius Burdinus (Bourdin), Erzbischof von Braga, als Gregor VIII., Gelasius ging erst nach Gaëta u., als der Versuch, nach heimlicher Rückkehr sich zu behaupten, mißlang, nach Frankreich, wo er 1119 im Kloster zu Clugny starb. Calixtus II. (Guido, Graf von Burgund, Erzbischof von Vienne), hielt Concilien in Toulouse gegen die Albigenser u. in Rheims, wo er die Ehe u. den Concubinat der Geistlichen verbot u. wegen des Investiturstreites den Kaiser Heinrich V. u. den Gegenpapst Gregor VIII. excommunicirte, kam 1120 nach Rom, überwand 1121 mit Hülfe der Normannen den Gegenpapst u. verwies denselben in ein Kloster. Er endigte den Investiturstreit durch Abschluß des Wormser Concordats (s. Concordat) 1122, wobei er die Wahlconsecration u. die Investitur mit Ring u. Bischofsstab behielt, dem Kaiser aber die Investitur mit dem Scepter u. die Bestätigung zugestand. Das Lateranische Concil 1123 bestätigte den Vergleich u. löste den Kaiser vom Banne. Calixtus st. 12. Dec. 1124.
Seit dem Wormser Concordat wurde kein P. mehr vom Kaiser bestätigt, wohl aber erhielten die Päpste großen Einfluß auf Wahl u. Bestätigung der Deutschen Kaiser. Eigentlich war nach Calixtus Cölestin (II.) erwählt worden, allein während das Tedeum über seine Wahl gesungen wurde, rief die mächtige Partei des Robert von Frangipani Honorius II. zum Papst aus, worauf Cölestin abdankte. Er führte 1127 Krieg mit Roger von Sicilien, welcher ihm aber überlegen war, sich jedoch seinem Ansehen unterwarf, bannte den Gegenkaiser Konrad von Hohenstaufen u. bestätigte den Orden der Tempelherrn; er starb 1130. Gegen Innocenz II. wählte eine andere Partei Peter de Leon als Anaclet II. Innocenz floh vor seinem Gegner nach Frankreich, wo ihn Ludwig VI., das Concil in Estampes, Heinrich II. von England u. der deutsche König Lothar anerkannten, während Anaclet von den Römern, Mailändern u. Sicilianern anerkannt wurde. Innocenz krönte 1131 den Kaiser Lothar in Lüttich (wo er klug den Ansprüchen desselben auf die Investitur auswich) u. auf dem Concil in Rheims Ludwig VII. von Frankreich u. wurde nun von Lothar nach Italien u. 1133 nach Rom geführt, war jedoch bald wieder genöthigt, Rom mit Pisa zu vertauschen, u. obwohl er 1137 von Neuem durch den Kaiser zurückgeführt wurde, behauptete sich Anaclet doch bis an seinen Tod 1138. Den von Inncenzens Gegnern gewählten Victor (IV.) wußte St. Bernhard zur Resignation zu bereden, u. Innocenz hielt nun als alleiniger P. das Ökumenische Lateranconcil, wo unt. and. Roger von Sicilien, welchen Anaclet als König von Sicilien gekrönt hatte mit dem Bann belegt wurde; allein Roger eroberte Apulien u. Capua u. bekam sogar den P. in seine Gewalt, dieser mußte ihn als König anerkennen u. ihn u. seine Erben, gegen einen jährlichen Tribut, mit Apulien, Calabrien u. Capua belehnen. Noch gerieth Innocenz mit Ludwig VII.[643] über die Wahl Pierres de la Châtre zum Erzbischof von Bourges in Streit u. belegte 1141 Frankreich mit dem Interdict; auch hatte er fortwährend mit Unruhen in Rom u. Tivoli (da die Römer auf Anstiften Arnolds von Brescia beschlossen, wieder einen Senat u. Patricier zu wählen u. dem P. nur Zehnten u. freiwillige Geschenke zu bewilligen) zu kämpfen; er st. 1143. Cölestin II. hob das Interdict über Frankreich auf, dagegen verweigerte er dem König Roger seine Anerkennung, st. aber schon 9. März 1144 nach 51/2 monatlicher Regierung. Mit ihm beginnt die bekannte Prophezeiung St. Malachias, Erzbischofs von Armagh in Irland, nach welcher das Papstthum erst mit dem Ende der Welt endigen soll. Lucius II. st. 1145, die Senatoren u. ein Theil des Volkes im Capitolium belagernd, von einem Steinwurf getödtet. Eugen III. wurde von den Arnoldisten mehrmals vertrieben, fand in Frankreich Aufnahme u. veranlaßte Ludwig VII. zur Theilnahme am zweiten Kreuzzuge. Bei zwei Concilien, in Paris 1147 u. in Rheims 1148, gegen Häretiker des südlichen Frankreichs war er gegenwärtig. Er belegte König Stephan von England mit dem Bann u. st. 1153 in Tivoli, nachdem er das Jahr vorher mit den Römern sich verglichen hatte. Er ließ mehre griechische Kirchenväter ins Lateinische übersetzen. Anastasius IV. war fromm u. wohlthätig, erneuerte das Pantheon u. unterstützte den Johanniterorden; st. 1154. Hadrian IV., ein Engländer, beendigte die Anarchie in Rom dadurch, daß er Arnold von Brescia, welchen ihm der Kaiser ausgeliefert hatte, verbrennen ließ. 1155 krönte er Friedrich Barbarossa, nachdem eine Streitigkeit wegen Haltens des Steigbügels beigelegt war. Baldentstanden jedoch neue Uneinigkeiten, namentlich weil der Papst mit Wilhelm I. von Sicilien, dem Feinde des Kaisers, Frieden geschlossen hatte u. über die kaiserlichen Rechte bezüglich der Kirche. Als der Kaiser durch Rechtsgelehrte auf dem Reichstage auf den Roncalischen Feldern seine Rechte festsetzen ließ, glaubte Hadrian sich dadurch beeinträchtigt u. wollte den Kaiser eben mit dem Bann belegen, als er am 1. Septbr. 1159 in Anagni starb. Unter ihm wurde das Decretum Gratiani u. die Lehre von der Transsubstantiation festgestellt u. die Ketzer in Südfrankreich verfolgt. Gegen Alexander III. behauptete sich der von der kaiserlichen Partei gewählte Victor IV. u. nöthigte denselben nach Frankreich zu fliehen, wo er von Ludwig VII. u. auch von Heinrich II. von Eng. and anerkannt wurde. Als Victor 1164 in Lucca starb, wurde Paschalis III. gewählt. Alexander kam 1165 nach Rom, mußte aber wieder vor dem Kaiser fliehen. In Benevent wurden mit dem griechischen Kaiser Manuel Verhandlungen über die Vereinigung der Römischen u. Griechischen Kirche gepflogen, doch zerschlugen sich dieselben, da Alexander dem Ansinnen des Kaisers, ihm das Abendländische Kaiserthum zu übertragen, nicht entsprach. Endlich zog Friedrich, da sein Heer durch Krankheit fast ganz vernichtet war, nach Deutschland zurück. Heinrich II. von England schwur, an der Ermordung des Erzbischofs Thomas Becket unschuldig zu sein u. die von den päpstlichen Legaten aufgestellten Punkte in Betreff der kirchlichen Freiheit halten zu wollen. Als Paschalis 1168 starb, wurde der Abt Johann Unghieri von Struma in Ungarn als Calixtus III. gewählt. Er residirte in Viterbo, konnte sich jedoch nicht gegen Alexander halten, sondern abdicirte 1178; ebenso wenig der von der Gegenpartei gewählte Innocenz (III.); Alexander fing ihn 1180 in Palombara u. schickte ihn in ein Kloster nach Cava, wo er starb. Alexander selbst, welcher 1179 das dritte Ökumenische Lateranconcil hielt, worin bestimmt wurde, daß der zu wählende Papst wenigstens zwei Drittel der Stimmen haben müsse, st. 1181. Seit Alexander III. wurde die Kanonisirung ein Vorrecht der Päpste; er führte auch die Literae monitoriales ein. Alexander ist einer der größten Päpste. Lucius III. mußte, da ihn die Cardinäle ohne dem übrigen Clerus u. dem Volk dabei eine Stimme zu lassen, gewählt hatten, vor dem Volke nach Velletri fliehen, 1183 wurde er wieder eingesetzt, floh zum zweiten Mal zum Kaiser Friedrich nach Verona, wo eine Reichsversammlung u. ein Concil 1184 gehalten wurden, u. st. daselbst 1185. Urban III. war in seinen Streitigkeiten mit Kaiser Friedrich I. nicht glücklich, er konnte weder wagen, den Bann gegen ihn auszusprechen, noch etwas gegen die mailändischen Bischöfe zu unternehmen, welche Friedrich zum Kaiser u. seinen Sohn Heinrich zum Römischen König gekrönt hatten. Urban st. 1187 in Ferrara. Gregor VIII. ermahnte zu einem neuen Kreuzzug, starb aber schon nach 2 Monaten am 17. Decbr. 1187. Clemens III. befestigte die weltliche Regierung der Päpste über Rom durch einen 1188 gemachten Vergleich mit den Römern, wornach kein Patricier mehr gewählt werden, sondern ein von dem P. bestätigter Senat mit einem Präfect die Stadt regieren sollte; dagegen erhielt der P. die Regalien. Er vermochte die Pisaner u. Genueser zur Absendung einer Flotte nach dem Heiligen Lande u. bewog auch die Könige von Frankreich u. von England, selbst den deutschen Kaiser Friedrich I. u. die meisten Reichsfürsten zur Theilnahme am Kreuzzug; er st. 1191. Cölestin III. mußte alsbald Heinrich VI. krönen u. dessen durch ein Heer unterstützte Ansprüche auf Neapel anerkennen. Johann von England, welcher sich gegen Richard empörte, excommunicirte er, belegte Leopold von Österreich mit Bann wegen Gefangenhaltung Richards, nöthigte Heinrich VI. von Deutschland zum Kreuzzug u. wollte diesen, als er früher (1197) starb, nicht in geweihter Erde begraben lassen. Er erklärte sich 1196 gegen die Ehescheidung des französischen Königs Philipp August von Ingeburg u. st. 1198. Cölestin scheint der Erste zu sein, welcher die Absolution mit der Formel ad cautelam verhieß. Unter ihm begann auch den Laien das Abendmahl nur unter Einer Gestalt gereicht zu werden.
Nach Cölestins Tode fiel die Wahl auf Innocenz III., vorher Lothar, Graf von Segni, aus Anagni. Von der Natur mit allen Talenten zum Herrscher ausgestattet u. im Besitz trefflicher Kenntnisse, wußte er die päpstliche Macht auf ihren höchsten Gipfel zu erheben. Die päpstliche Macht hielt er für die erste in der Welt u. die weltliche für einen bloßen Ausfluß derselben. Den Papst nannte er den Statthalter Christi, den Nachfolger Petri u. den Gesalbten des Herrn, der nur geringer als Gott, aber größer als der Mensch sei. Durch Milde u. Freigebigkeit wußte er Roms Bewohner zu gewinnen, ließ sich vom kaiserlichen Präfecten den Eid der Treue schwören u. richtete nun erst seinen Blick überall hin, wo er auf Eigenthums- od. Lehnsrecht Anspruch zu haben glaubte, u. wie ihm dies gelang u. wie er[644] sich als souveränen Landesherrn im nachmaligen Kirchenstaat huldigen ließ, s.u. Kirchenstaat (Gesch.) II. Der verwittweten Kaiserin Constantia u. ihrem Sohne, dem nachmaligen Kaiser Friedrich II., ertheilte er die Investitur über Neapel nicht eher, bis sie alle unter Hadrian IV. 1156 erhaltenen, dem päpstlichen Ansehen nachtheiligen Einschränkungen wieder aufgehoben hatte, u. übernahm nach ihrem Tode die Vormundschaft über Friedrich. In Deutschland begünstigte er die Wahl Ottos gegen Philipp von Schwaben, krönte denselben 1209 selbst in Rom (damals hieß es Dei et Papae gratia Romanorum Rex), brach aber mit ihm, als er die der Kirche geschworenen Bedingungen nicht hielt, u. unterstützte Friedrich II.; den König Alfons von Galicien u. Leon zwang er durch Bann, sich von seiner ihm zu nahe verwandten Gemahlin zu trennen; dadurch eingeschüchtert, ließ sich Peter von Aragonien 1204 zu Rom krönen u. nahm sein Reich als päpstliches Lehn an. Den König Philipp August von Frankreich belegte er, wegen Verstoßung seiner Gemahlin Ingeburge, 1200 ebenfalls mit dem Bann u. brachte ihn zum Gehorsam; den König Johann von England, welcher die Wahl Stephan Langhtons zum Erzbischof von Canterbury nicht bestätigen wollte, setzte er 1212 förmlich ab u. suchte Frankreich zu einem Angriff gegen England zu veranlassen; da unterwarf sich ihm König Johann, machte sein Reich ganz von Rom abhängig u. nahm es 1213 vom P. zu Lehen, worauf er vom Banne gelöst wurde. Von jetzt an gehorchte ihm beinahe die ganze Christenheit, da auch der von ihm 1199 sehr beförderte Kreuzzug 1204 mit dem Sturze des Byzantinischen u. der Gründung des Lateinischen Kaiserthums in Constantinopel sich endigte, u. der Papst dadurch seinen Einfluß bis nach Constantinopel ausdehnte. Selbst die Griechen hatten sich mit den Lateinern einigen müssen. Gegen die Albigenser in Südfrankreich veranlaßte er einen Kreuzzug u. setzte Gerichte zur Untersuchung der Ketzerei ein. 1215 eröffnete er zu Rom das vierte Lateranensische Concil, das zwölfte Ökumenische, wo die Orden der Dominicaner u. Franciscaner bestätigt u. im Betreff der Beichte bestimmt wurde, daß sie wenigstens einmal im Jahre abzulegen sei. Bes. wußte der Papst durch die genannten Orden, welchen die Inquisition, das Beicht- und Predigtwesen, sowie der ganze öffentliche Unterricht übertragen wurde, eine feste Stütze seiner Macht sich zu schaffen. Innocenz starb auf einer Reise nach Pisa zur Vereinigung der entzweiten Genueser u. Pisaner in Perugia den 26. Juli 1216. Honorius III. predigte vergebens das Kreuz; er krönte 1217 Peter von Auxerre zum Kaiser von Constantinopel, that auch den von ihm 1220 gekrönten Kaiser Friedrich II. 1221 in den Bann, da dieser den früher versprochenen Kreuzzug nicht ausführen wollte, u. st. 18. März 1227. Er war kein Freund von Gewalt u. Waffen in der Kirche. Gregor IX. hatte während seiner ganzen Regierung mit Kaiser Friedrich II. zu kämpfen, welchen er nach vergeblicher Mahnung zum versprochenen Kreuzzuge in den Bann that. Endlich 1228 trat der Kaiser den Zug an, wurde aber durch allerhand Intriguen von Italien aus genöthigt, mit Saladin einen ungünstigen Frieden zu schließen, rückte dann in den Kirchenstaat ein u. nöthigte den P., ihn 1230 vom Banne zu lösen. Da nun der Kaiser sein Recht in Italien verfolgte u. gegen den P. auftrat, fand er Unterstützung im Volke, welches den P. zur Flucht nöthigte u. eine republikanische Verfassung einführte. Dagegen erhob sich jedoch der Kaiser u. setzte den P. wieder ein, wofür Gregor die Empörer gegen Friedrich in Deutschland, an deren Spitze dessen Sohn Heinrich stand, in den Bann that. 1239 wurde auch der Kaiser wieder gebannt, da er seinen Sohn Enzio zum König von Sardinien ernannt hatte, auf welches der P. im Namen der Kirche Ansprüche machte. Während er den P. in Rom belagerte, starb dieser, 90 Jahre alt, den 21. August 1241. Er ließ durch Raymond von Pennaforte die Decretalsammlungen veranstalten. Der nach ihm gewählte Cölestin IV. st. schon nach 18 (16) Tagen, den 17. (18.) Nov. 1241. Es trat nun eine lange Vacanz ein, u. erst 25. Juni 1243 wurde Innocenz IV. gewählt. Er forderte von Friedrich sogleich die Freilassung der gefangenen Cardinäle u. Geistlichen, der Kaiser dagegen verlangte erst vom Banne gelöst zu werden, verheerte die päpstlichen Länder u. suchte den P. selbst in seine Gewalt zu bekommen. Dieser floh daher nach Genua u. von da nach Lyon, wo ein allgemeines Concil abgehalten u. der Kaiser abgesetzt wurde. Innocenz unterstützte die Wahl des Gegenkaisers Heinrich Raspe u. nach dessen Tod Wilhelms von Holland u. kehrte erst nach Friedrichs Tode nach Rom zurück 1251. Darauf erklärte er auch Konrad IV., welcher sich ganz Unteritalien unterworfen hatte, in den Bann, erlitt aber, da er ein Heer gegen die von Manfred geführten Sarazenen schickte, 1254 eine völlige Niederlage. Fünf Tage später st. er den 7. Dec. in Neapel. Trotz der vielen Kämpfe betrieb er eifrig die Vereinigung der Griechischen u. Römischen Kirche, schickte die Dominicaner in das nördliche Deutschland, nach Norwegen, zu den Tataren, Bulgaren, Griechen u. tief in Asien hinein. Durch große Steuern, welche er den Kirchen auflegte, veranlaßte er vielfache Klagen über Gelderpressungen. Übrigens war er sehr gelehrt u. bes. im Canonischen Recht erfahren. Einige schreiben ihm die erste Weihung der Goldenen Rose zu, was Andere von Leo IX. sagen; aber die rothen Cardinalshüte führte er ein. Alexander IV. widersetzte sich zuerst Manfred, welcher in Apulien Ländereien der Kirche an sich gerissen hatte, that ihn in den Bann u. predigte einen Kreuzzug wider ihn, forderte dazu König Heinrich III. von England auf u. versprach demselben die Lehn von Sicilien für seinen Sohn Edmund. Ein Aufstand der Römer nöthigte ihn, 1257 aus Rom nach Viterbo zu fliehen, wo er den 25. Mai 1261 starb. Urban IV. mischte sich fruchtlos in den Streit der Könige Alfons von Castilien u. Richard von England um den deutschen Thron. Gegen Manfred von Sicilien predigte er nochmals das Kreuz, da er aber sah, daß dieser im Bunde mit seinen aufrührerischen Römern gegen ihn selbst zog, rief er Karl von Anjou zur Eroberung Siciliens u. floh nach Orvieto. Auch hier brach ein Aufstand aus, u. da er diesen nicht beschwichtigen konnte, so ging er nach Perugia, wo er 2. Oct. 1264 starb. Er setzte 1264 das Fronleichnamsfest ein. Clemens IV. wurde 1265 zu Viterbo gekrönt. Karln von Anjou, welcher auf seine Einladung nach Rom gekommen war, belehnte er gegen Tribut mit Sicilien u. krönte ihn 1266 zum König. Unterstützt vom P. unterwarf sich Karl ganz Sicilien durch Besiegung Manfreds u. später Konradins, welchen der P. wegen seines Zuges nach Neapel excommunicirt hatte. Er st. den 29. Nov. 1268 zu Viterbo. Als Kirchenfürst[645] war er streng, fest u. thätig. Seinem Nachfolger Gregor X. ließ der griechische Kaiser Michael Paläologos auf dem Concil zu Lyon 1274 den Antrag zur Unterwerfung der Griechischen Kirche machen u. hatte auch bereits durch seinen Gesandten den Eid des Gehorsams leisten lassen, aber die griechischen Bischöfe verweigerten die Anerkennung. Auf diesem Concil forderte Gregor X. von der Clerisei den Zehnten ihres ganzen Einkommens auf fünf Jahre zu einem neuen Kreuzzug u. suchte auch eine Vereinigung der Guelfen u. Ghibellinen herbeizuführen. Er starb bei seiner Rückkehr nach Italien den 10. Jan. 1276 in Arezzo. Auf dem Concil zu Lyon verordnete Gregor zuerst, daß die Cardinäle nach dem Tode eines Papstes eingeschlossen u. vor der Vollendung der neuen Wahl nicht herausgelassen würden. Sein Nachfolger Innocenz V. st. schon den 22. Juni 1276; u. dessen Nachfolger Hadrian V. st. den 16. Aug. in Viterbo vor der Einweihung. Die von Johann XXI., gemachten Versuche zur Vereinigung der Griechischen u. Römischen Kirche gaben kein Resultat; eben so wenig gelang ein beabsichtigter Kreuzzug; dagegen zeigten sich, außer Alfons III. von Portugal, die Könige von Sicilien u. England sehr nachgiebig gegen ihn. Er st. den 16. (17.) Mai in Viterbo. Nikolaus III. folgte nach sechsmonatlicher Vacanz. Die Versuche des griechischen Kaisers Michael Paläologos wegen einer Kirchenvereinigung, scheiterten an der Festigkeit des Papstes. Vom deutschen Kaiser Rudolf, welcher Frieden in Italien zu erhalten wünschte, erwarb er 1278 die Bestätigung der päpstlichen Rechte u. Abtretung mehrer Städte u. Gebiete im Kirchenstaate. Karln von Anjou, welcher seine Nichte seinem Neffen Berthold Orsini versagt hatte, entzog er die Würde eines Reichsverwesers in Toscana u. Senators von Rom u. übernahm dieselbe selbst. In der Berberei versuchte er vergeblich durch Missionäre das Christenthum auszubreiten. Von Nepotismus war er nicht frei. Er st. den 22. Aug. 1280. Nach seinem Tode wollte Karl von Anjou einen Franzosen gewählt wissen, u. da die Cardinäle der italienischen Partei sich widersetzten, schickte er zwei von ihnen ins Gefängniß, u. so wählten die übrigen den 22. Febr. 1281 Simon de Brion, Schatzmeister der Kirche zu Tours, welcher sich Martin IV. nannte. Die von den Römern erhaltene Senatorie von Rom übertrug er wieder Karln von Sicilien. Er fachte die alte Feindschaft zwischen Ghibellinen u. Guelfen wieder an u. sprach das Interdict über Forli aus, wohin sich die Ghibellinen geflüchtet hatten. 1281 that er den griechischen Kaiser Michael, als Unterhalter des Schisma, in den Bann; 1282 belegte er Palermo wegen der Sicilianischen Vesper mit dem Interdict; 1282 u. 1283 excommunicirte er den König Peter von Aragonien, weil derselbe in Sicilien eingefallen war, gab sein Reich an Karl von Valois u. predigte einen Kreuzzug gegen Peter. Er st. den 28. März 1285 in Perugia. Sein Nachfolger, Honorius IV., st. den 3. April 1287; er steuerte den sehr im römischen Gebiet überhandnehmenden Räubereien. Wegen Krankheit mehrer Cardinäle trat eine Vacanz von mehr als 10 Monaten ein, dann wurde den 15. Febr. 1288 Nikolaus IV. gewählt. Er krönte Karl II. zum Könige von Sililien u. bannte Jakob von Aragonien. Als die Kreuzfahrer 1291 Acre verloren hatten, lud er den Tatarenkhan zur Hülfe ein; vergebens; eben so erfolglos war seine Aufforderung an König Philipp den Schönen von Frankreich u. andere Fürsten zu einem Kreuzzug. Er st. den 4. April 1292. Cölestin V., Einsiedler auf dem Berge Murrhone bei Sulmona im Neapolitanischen, nahm die Würde nach zweijähriger Sedisvacanz nur auf Zureden vieler Bischöfe u. des Königs Karl II. von Sicilien an, blieb aber in Neapel u. daher stets unter des Königs Einfluß. Er stiftete Frieden zwischen Jakob von Aragonien u. Karl von Sicilien; den 13. Dec. 1294 resignirte er auf den Rath der Cardinäle, um den päpstlichen Stuhl wieder vom weltlichen Einfluß frei zu machen (u. st. 1296 im Castell Fumone, wo ihn Bonifacius VIII. gefangen hielt).
Auf Cölestin V. folgte Bonifacius VIII. Sein Übereifer u. sein kühnes Auftreten gegen die weltliche Macht hatten das traurige Ende, daß er derselben unterliegen mußte, daher mit ihm das Sinken der päpstlichen Macht beginnt. Die mannichfachen politischen Verwickelungen, der Streit wegen Sicilien, der zwischen Adolf von Nassau u. Albrecht I. in Deutschland u. zwischen Philipp dem Schönen von Frankreich u. Eduard I. von England, boten Veranlassung zu Einmischungen. Den Streit zwischen Letzteren wollte er entscheiden, u. als sein Legat von Philipp abgewiesen wurde, suchte er ihn durch das Verbot, den Geistlichen Steuern aufzulegen, in der Bulle Clericis laicos 1296 zu schrecken. Als aber dieser dagegen verbot, Geld auszuführen u. kräftig widerstand, gab der P. nach u. versprach Karln von Valois die deutsche Kaiserkrone. Philipp nahm ihn nun als Privatperson zum Schiedsrichter an, verwarf aber die ihm mißfällige Entscheidung 1298; dadurch entstanden neue Feindseligkeiten, Bonifacius eiferte wieder gegen Philipps Kirchenbedrückungen, dieser aber nahm die Bonifacius feindseligen u. deshalb aus Rom vertriebenen Colonnas bei sich auf u. schloß 1299 mit dem Gegenkaiser Albrecht I. von Deutschland, gegen welchen sich Bonifacius erklärt hatte, ein Freundschaftsbündniß. Bonifacius sandte nun Bernhard von Saisset nach Frankreich, u. als der König denselben wegen seiner heftigen Forderungen abwies u. später gefangen setzte, erließ er 1301 mehre heftige Decrete gegen ihn, lud die französische Geistlichkeit auf den 1. Nov. 1302 zu einem Concil nach Rom ein, um die Unordnungen in Frankreich abzustellen, u. gab den 18. Nov. 1302 die Bulle Unam sanctam, in welcher er behauptete, alles Weltliche stehe unter dem Geistlichen, alle Creatur unter dem P.; die Kirche habe zwei Schwerter, ein geistliches u. ein weltliches, u. dieses führten die Könige nur im Auftrage der Kirche; die geistliche Macht könne nur von Gott gerichtet werden. Als Philipp nicht nachgab u. die durch den Legaten Johannes gestellten ungemessenen Bedingungen verwarf, that ihn Bonifacius 1303 in den Bann. Philipp ließ nun den P. auf einer Versammlung der Stände 1303 zu Paris für einen Ketzer u. Verbrecher erklären, appellirte an ein Concil u. ließ ihn zu Anagni, von wo aus er neue Verdammungsbullen gegen ihn schleuderte, durch seinen Kanzler Nogaret überfallen u. gefangen nehmen. Zwar wurde er zwei Tage darauf von den Bürgern von Anagni befreit, st. aber 11. Octbr. 1303. Bonifacius sandte auch den Königen von Ungarn, Böhmen u. Dänemark seine Verordnungen, that Erich IV. von Dänemark u. Wenzel IV. von Böhmen in den Bann, erkannte Friedrich als König von Sicilien 1302 unter der Bedingung der Lehnspflichtigkeit an, schenkte dem Könige von Aragonien [646] Sardinien u. Corsica, stiftete das Jubelfest, welches alle 100 Jahre gefeiert werden sollte, u. gab ein 6. Buch der Decretalen heraus. Man glaubt, daß er zuerst eine zweifache Krone getragen habe, die dreifache Krone, mit welcher er auf einer Bildsäule zu Bologna erscheint, ist aus späterer Zeit. Er soll auch die rothen Mäntel der Cardinäle eingeführt haben. Unter ihm hörte das Cancellariat der Römischen Kirche auf, u. es wurden nun nur Vicekanzler gemacht. Den von seinem Vorgänger über Philipp den Schönen ausgesprochenen Bann hob Benedict XI. sogleich auf u. gab die aufgehobenen Privilegien der französischen Geistlichkeit u. des Königs zurück; überhaupt war er sehr friedlich, verglich sich auch mit König Friedrich von Sicilien über den Tribut an den Päpstlichen Stuhl u. st. den 6. (7.) Juli 1304 in Perugia; er war ausgezeichnet durch Edelmuth des Charakters, wie durch Gelehrsamkeit.
Clemens V. begann, durch Bürgerkriege von Italien ausgeschlossen, die Reihe der französischen Päpste u. machte 1309 Avignon zur päpstlichen Residenz. Durch Philipps Einfluß gewählt, wurde er, obgleich früher ein Freund des Bonifacius VIII., doch nun ein Freund Philipps, u. dieser stellte des Papstes Regalrechte in Kirchensachen wieder her, der P. dagegen ernannte Cardinäle nach des Königs Wünschen, überließ ihm auf fünf Jahre den geistlichen Zehnten in Frankreich u. widerst and nur seinen Absichten auf die deutsche Kaiserkrone für seinen Bruder Karl. Venedig, welches er wegen Occupation Ferraras 1308 mit dem Interdict belegt hatte, unwarf er mit Hülfe des Königs Robert von Neapel durch einen Kreuzzug, welcher ihm Ferrara wieder gewann, u. durch Beschlaglegung auf alle Schiffe u. Waaren der Republik, so daß diese 1313 den Frieden auf seine Bedingungen theuer erkaufte. Dem ihm verpflichteten Kaiser Heinrich VII. wirkte er in Italien entgegen u. schützte ihn wider seinen Lehnsmann Robert. Auf dem allgemeinen Concil zu Vienne (1311 u. 1312) sprach er Bonifacius VIII. vom Verdachte der Ketzerei los, hob den Orden der Tempelherrn auf u. gab dieselben ihren Feind en preis u. erließ als 7. Buch der Decretalen Gesetze zur Verbesserung des weltlichen u. regulirten Clerus (s. Clementinae constitutiones). Er st. den 20. April 1314 zu Roquemaure in Languedoc. Durch Verschwendung, Simonie, ärgerliche Sitten u. Nachsicht gegen die Laster seines Hofes hat er sein Andenken befleckt. 28 Monate war nach Clemens' Tode der Heilige Stuhl unbesetzt; erst den 7. Aug. 1316 wurde zu Lyon Johann XXII. gewählt. Er regierte zu Avignon, hatte aber in Italien ebenfalls viel Anhänger. Er erklärte sich gegen die Wahl Ludwigs des Baiern, befahl 1323 Ludwig der deutschen Krone zu entsagen, u. als dieser protestirte, excommunicirte er ihn 1324 u. erklärte ihn, trotz dem daß die päpstliche Bannbulle in Deutschland verworfen wurde, für abgesetzt u. suchte eine neue Kaiserwahl einzuleiten. 1327 erklärte er ihn aller Lehen von der Kirche für verlustig u. predigte das Kreuz gegen ihn; da zog Ludwig nach Italien, ließ sich in Rom 1328 krönen, Johann absetzen u. den Minoriten Pietro Rainaluci (Peter von Corbiere) als Nikolaus (V.) an seine Stelle wählen. Doch als Ludwig Italien verlassen hatte, erhielt Johann Rom zurück u. selbst 1330 den Gegenpapst Nikolaus in seine Gewalt, welcher im Gefängnisse starb. Er lehnte alle Vorschläge Ludwigs ab u. trennte durch ein Edict Italien ganz vom Reiche. Johann st. 4 Dec. 1334; für Frankreich ist er dadurch wichtig, daß er viele Erz- u. Bisthümer neu errichtete, wie Toulouse, Montauban, St. Papoul, Rieux, Lombes, Alet, St. Pont u.m.a. Er schickte Missionäre nach verschiedenen Theilen Asiens u. erließ 20 Constitutionen (Extravagantes Joannis XXII.). Die Feier des Trinitatisfestes setzte er auf den Sonntag nach Pfingsten fest. Er soll die Ruota romana eingesetzt haben. Benedict XII. wirkte kräftig gegen die Simonie u. Verschleuderung geistlicher Stellen an Unwürdige u. wurde auch in Rom anerkannt. Seine Abhängigkeit vom französischen Hofe hinderte ihn, Ludwig den Baier vom Banne loszusprechen u. ihn ganz mit der Kirche auszusöhnen, u. die durch die französisch gesinnten Cardinäle gestellten harten Forderungen bewirkten, daß der erste Kurverein zu Reuse 1338 festsetzte, die kaiserliche Würde rühre nicht vom P., sondern von Gott her. Vergeblich war auch eine eingeleitete Vereinigung mit der Griechischen Kirche u. seine Versuche zwischen England u. Frankreich Frieden zu vermitteln. Ihm werden Ausschweifungen im Trunk u. in der Liebe schuldgegeben. Er st. den 25. April 1342. Clemens VI. gestattete die Jubiläumsfeier schon nach 50 Jahren. In einem über Besetzung der Pfründen mit Eduard III. von England entstandenen Streite gelangte er nicht zum Ziele. Unter ihm nahmen die Armenier das Römische Glaubensbekenntniß an. Von Frankreich abhängig, verfolgte er Kaiser Ludwig den Baier mit Bannbullen u. suchte ihn durch Karl von Böhmen 1346 zu verdrängen, ohne bei der endlichen Anerkennung Karls IV. als Kaiser 1349 die Vortheile von Deutschland zu erlangen, welche dieser ihm zugesagt hatte. 1347 stellte er der Universität Prag die Stiftungsurkunde zu. Von der Königin Johanna von Neapel kaufte er 1348 Avignon mit Gebiet. Die Canarischen Inseln machte er 1344 zum Königreich für einen spanischen Prinzen. Nach fruchtlosen Bemühungen, sich die Griechen zu unterwerfen, st. er den 6. December 1352. Er war prachtliebend u. verschwendrisch, aber auch thätig u. gelehrt. Er führte in den Bullen die Formel ad futuram rei memoriam ein u. setzte zuerst sein Familienwappen in sein Siegel. Innocenz VI. residirte auch zu Avignon u. ließ Rom durch den Cardinal Alvarez Albornoz verwalten, welcher Italien wieder zum Gehorsam gegen den P. brachte. Den Kaiser Karl IV., auf dessen Veranlassung er 1354 das Lanzenfest eingesetzt hatte, ließ er 1355 zu Rom krönen. Fruchtlos war sein Bann gegen Peter von Aragonien, welcher seine Gemahlin Blanca verstoßen hatte; mit den übrigen Fürsten seiner Zeit lebte er im Frieden. Er widerrief die Reservaten, welche Clemens VI. verlangt Hatte, u. begünstigte bei Ertheilung von Pfründen bes. Gelehrte. Gegen die Banden der Grandes compagnies u. Tard-venus predigte er das Kreuz. E. st. den 12. Sept. 1362 in Avignon. Urban V. mußte die Grandes compagnies unter Bertrand du Guesclin wieder mit großen Summen besiegen. 1367 ging er nach Rom u. kehrte erst 1370 wieder nach Avignon zurück, wo er den 19. Dec. 1370 starb. Ihm wurde das Glaubensbekenntniß des Kaisers Johann Paläologos 1369 geschickt, um eine Vereinigung der Kirchen zu bewirken. 1376 schickte er Missionäre zu den Tataren von Kathai u. eine Gesandtschaft nach Georgien, da die Georgische [647] Kirche zu der Griechischen übergetreten war. Er war Feind des Nepotismus, Freund der Gelehrten (er soll jährlich 1000 Studenten auf seine Kosten erhalten haben), er gestattete keinem Geistlichen eine Concubine u. war streng gerecht. Die Meinung, daß er zuerst eine dreifache Krone getragen habe, ist darauf gegründet, daß er eine Statue des Petrus aufstellte, welche mit einer solchen Krone geschmückt war. Die Häupter der Heiligen Petrus u. Paulus übertrug er in prächtige Reliquiarien. Gregor XI. suchte vergebens den Frieden zwischen den Königen von Frankreich u. England herzustellen. Er führte Krieg mit Mailand u. 1375 mit Florenz. Auf die Drohung der Römer, sich einen neuen P. zu wählen, wenn er nicht in Rom residirte, verließ Gregor XI. im Sept. 1376 Avignon, zog im Jan. 1377 in Rom ein u. bewohnte statt des verfallenen Laterans, wo seine Vorfahren ihren Sitz gehabt hatten, den Vatican. Doch verließ er schon im Juni Rom wieder, zog nach Anagni u. st. den 27. März 1378. Er war der letzte allgemein anerkannte P. aus der Gallicanischen Kirche. Unter ihm begannen die Wiklefitischen Streitigkeiten. Die Römer nennen die Zeit, wo die Päpste in Avignon residirten, die Jahre des Exils od. der Gefangenschaft.
Die Cardinäle wählten nun Barthelemi Prignano, einen Neapolitaner, als Urban VI., aber die Cardinäle in Avignon erkannten diesen nicht an, auch von den römischen waren mehre, welche die Wahl Urbans für erzwungen hielten; sie wählten daher zu Fondi den Grafen Robert von Genf als Clemens VII. Hiermit begann das große Schisma in der Römischen Kirche. Clemens ward anerkannt von Frankreich, Schottland, Spanien, Savoyen, Lothringen u. Neapel u. residirte in Avignon; Urban wurde anerkannt von England, den Niederlanden, den Skandinavischen Reichen, Italien, Ungarn, Böhmen, Polen u. dem deutschen Kaiser Karl IV., aber sein Übermuth entfremdete ihm die Königin Johanna von Neapel, welche ihn mit Heeresmacht in seinen Kämpfen unterstützt u. zu deren Entthronung er nun einen Plan gemacht hatte. Den von ihm zum neuen König von Sicilien gekrönten Karl von Durazzo mußte er 1383 mit einer Armee unterstützen, zu deren Aufbringung u. Erhaltung er die geistlichen Güter besteuerte. Da aber Karl sich nicht nach Urbans Willen geneigt finden ließ u. deshalb von dem Papst verfolgt wurde, sperrte er denselben zu Aversa ins Gefängniß. Befreit, gerieth Urban in neue Händel mit Karl, welchen er nun excommunicirte. Von Karl in Nocera belagert, floh Urban 1386 nach Genua u. Lucca; 1388 kehrte er nach Rom zurück u. st. 11. April 1389. Er setzte das Fest Mariä Heimsuchung ein u. ließ das Jubeljahr alle 33 Jahre feiern. Nach ihm wurde gewählt Cardinal Peter Tomacelli, ein Neapolitaner, als P. Bonifacius IX. genannt. Er zog große Summen durch Einführung der Annaten als stehende Abgabe u. durch Simonie nach Rom; durch Aufstände der Römer wegen willkürlicher Regierung beunruhigt, zog er 1392 nach Perugia u. 1393 nach Assisi, wohnte auch 1394, wo König Ladislaus von Neapel ihm die Römer wieder unterworfen hatte u. den 16. September der Gegenpapst Clemens VII. gestorben war, meist in benachbarten Städten, bis er zum Jubeljahr 1400 nach Rom zurückgerufen wurde, wo er die Engelsburg u. das Capitol befestigte; er riß auch Ancona, Bologna u. Spoleto an sich. Allen Anträgen zur Beilegung des Schisma wich er aus u. st. den 1. October 1404. Es wird ihm Stolz u. unersättliche Geldgier vorgeworfen. Er erscheint auf gleichzeitigen Monumenten zuerst mit der dreifachen Krone. Nach Clemens' VII. Tode war zu Avignon Peter von Luna als Benedict (XIII.) gewählt worden. Frankreich, England u. der Kaiser Wenzel baten ihn vergeblich, mit Bonifacius abzudanken u. 1398–1403 wurde er in seinem Palast zu Avignon belagert, um ihn zur Abdication zu nöthigen. Scheinbar bereitwillig ging er nach Genua, kehrte aber bald wieder nach Frankreich zurück, u. es kam keine Vereinigung zu Stande mit dem von den Römern gewählten Papst Innocenz VII.; dieser mußte wegen Unruhen in Rom, welche König Ladislaus von Neapel angestiftet, nach Viterbo fliehen, bannte den Letztern u. kehrte nach Rom zurück, wo er den 6. November 1406 st. Gregor XII. war, wie Innocenz, mit der Bedingung gewählt worden, den Gegenpapst Benedict zur Abdication zu bewegen u. dann selbst zu abdiciren. Aber beide Päpste legten sich Hindernisse in den Weg, da es auch Gregor nicht Ernst war, seiner Würde zu entsagen. 1409 setzten die Cardinäle auf dem Concil von Pisa beide Päpste ab u. wählten Peter Philargyrus aus Kandia als Alexander V. Dieser nahm seine Residenz in Bologna. Gregor erkannte aber dieses Concil gar nicht an, da es allein dem P. zukäme, Concilien zu berufen, ging nach Rimini u. that die Cardinäle in den Bann. Nun waren drei Päpste. Als Alexander 3. Mai 1410 st., wurde Balthasar Cossa, ein Neapolitaner, als Johann XXIII. gewählt, unter der Bedingung, wenn Gregor XII. u. Benedict XIII. niederlegten, auch selbst zu abdiciren. Er floh, vom Könige von Neapel überfallen, nach Florenz u. schrieb hier eine Synode nach Rom aus. Von dem Kaiser u. andern katholischen Fürsten gedrängt, hielt er endlich 1415 das Concil zu Kostnitz. Hier dankte Gregor ab u. Benedict wurde abgesetzt; Johann genehmigte nun seine Abdankung den 2. März, dankte selbst ab, floh aber 20. März heimlich, vom Herzog Friedrich von Österreich u. dem Erzbischof von Mainz begünstigt, nach Schaffhausen, wohin ihm seine Partei folgte u. wo er seine Entsagung widerrief. Er ging nun nach Freiburg, Breisach u. Neuenburg, erschien den 2. Mai 1415, wieder vor das Concil gefordert, nicht, wurde den 14. Mai von allen päpstlichen Verrichtungen suspendirt u. endlich, wegen 70 von 37 Zeugen erwiesener Schandthaten (der Bosheit, Tyrannei, Blutschande, Unzucht aller Art, Simonie, Mord etc.) den 29. Mai förmlich abgesetzt, u. nun Eudes (Odo) Colonna als Martin V. zum P. gewählt. Johann wurde auf Schloß Gottleben bei Kostnitz gefangen gehalten, bis ihn Martin 1419 begnadigte. Martin suchte das Ansehen der Kirche durch strengere Kirchengesetze zu heben. Streitigkeiten mit seinem Gegenpapst, Benedict XIII., welcher, obgleich entsetzt, doch vom König Alfons von Aragonien gehalten wurde u. zu Peniscola lebte, u. nach dessen Tode 1424 mit dem, an dessen Stelle auf Alfons Veranlassung gewählten Ägidius Munroz, welcher als Papst den Namen Clemens (VIII.) annahm, störten Anfangs seine Ruhe, bis der Letztere endlich 1429 resignirte u. mit dem Bisthum Magaria zufrieden war. So endigte sich das große Schisma der Römischen Kirche, u. die Kirche hatte wieder Ein Haupt.
Im Jahr 1420 kam eine griechische Gesandtschaft[648] zu Martin V., welche um Hülfe gegen die Türken bat u. eine Vereinigung der Griechischen u. Lateinischen Kirche bewirken sollte. Der Cardinal Fonseca verhandelte als Legat mit dem Kaiser, aber nach zweijährigen Verhandlungen zerschlug sich die Sache wieder. Martin strebte vergebens die Hussiten zu unterdrücken u. st. 21. Februar 1431. Italien wurde unter ihm ruhiger u. Rom von Neuem Sitz des Papstes. Eugen IV. verfuhr hart gegen die Colonna u. die treulosen Verwandten Martins V., dagegen begünstigte er die Orsini. Er eröffnete 1431 das Concil zu Basel; mußte in Folge neuer Unruhen in Rom 1434, welches vom Herzog von Mailand belagert wurde, nach Florenz fliehen. Da der griechische Kaiser Johann Paläologos u. sein Patriarch Anträge zur Union stellten, so entschied sich der Papst für Florenz als Ort der Besprechung gegen den Wunsch des Baseler Concils. Dieses verurtheilte ihn deshalb. 1438 kam das Concil zu Ferrara zu Stande, wo sich die Griechen mit der Römischen Kirche wieder vereinigten. Das Baseler Concil setzte aber Eugen IV. ab u. wählte den 30. October 1439 an dessen Stelle den Grafen Amadeus von Savoyen als Felix V. Felix fand nur zum Theil in Baiern, Ungarn, Aragonien u. der Schweiz Anerkennung; Eugen blieb dagegen eigentlicher P.; 1443 kehrte er nach Rom zurück u. st. 23. Februar 1447 im vollen Besitz des päpstlichen Ansehens. Unter ihm kamen die Indulten auf. Ihm folgte Nicolaus V.; 1448 schloß er mit Kaiser u. Reich das Aschaffenburger od. Wiener Concordat, wegen Besetzung der geistlichen Stellen, ab (s. Concordat); 1449 resignirte Felix V. 1451 kam eine Gesandtschaft vom griechischen Kaiser Constantin Paläologos, welche um Hülfe gegen die Türken u. um Bestätigung der mit Eugen abgeschlossenen Vereinigung der beiden Kirchen bat, letztere gewährte er, seine Hülfsflotte kam aber zu spät, Constantinopel war schon von den Türken genommen, jedoch gewährte er den von dort fliehenden Gelehrten ein Asyl in Rom u. legte den Grund zu der berühmten Vaticanischen Bibliothek mit vielen griechischen u. römischen Manuscripten u. ließ lateinische Übersetzungen griechischer Classiker anfertigen. Stephan Porcaro machte eine Verschwörung gegen ihn, welche aber 1453 entdeckt wurde; der P. st. 24. März 1455. Calixtus III. unternahm mit seinen Galeeren u. Subsidien einen Krieg gegen die Türken u. siegte auch bei Belgrad den 6. Aug. 1456, aber gegen Scanderbeg vermochte er nichts, da ihm die Fürsten keine Hülfe leisteten. Mit Alfons von Aragonien gerieth er in Streit, da er statt dessen natürlichen Sohn Ferdinand seinen eigenen Neffen Pedro Borgia, Herzog von Spoleto, mit Neapel belehnte. Von ihm rührt das Fest der Verklärung Christi u. das Aveläuten; er st. den 6. August 1458. Pius II., eigentlich Äneas Sylvius Bartholomeus Piccolomini aus Siena, berühmt als Dichter u. klassischer Schriftsteller, bekannt mit allen Höfen, war vorher Anhänger des Baseler Concils, widerrief aber später 1463 in der Bulla retractationum seine früheren Behauptungen. Vergebens hielt er 1459 einen Fürstentag in Mantua wegen der Theilnahme an einem Türkenkriege; er st. im Juli 1464 in Ancona, wo er eine Flotte hatte rüsten lassen u. sich selbst an die Spitze der Expedition stellen wollte. Der Versuch Pauls II., 1467 durch den Cardinal Joffredi das Pariser Parlament zur Einregistrirung der Acten, wodurch König Ludwig IX. die Pragmatische Sanction in Frankreich (s.u. Gallicanische Kirche) aufheben wollte, zu vermögen, mißlang; 1470 befahl er das Jubeljahr alle 25 Jahre zu feiern u. st. 28. Juli 1471. Den Gelehrten war er nicht günstig, wenigstens nicht denen der humanistischen Richtung; er verbot Simonie u. Erpressungen, soll aber auch sehr weltlich gewesen sein; er ließ zuerst die Pferderennen in Rom halten, auch viele alte Gebäude u. Monumente wieder herstellen u. aus dem Schutte errichten. Sixtus IV. setzte den Türkenkrieg fort; er schickte nebst Venedig u. Neapel eine Flotte nach Kleinasien, welche Smyrna nahm. Dem natürlichen Sohne Ferdinands V. von Aragonien, Alfons, ließ er im sechsten Lebensjahre als perpetuirliche Commende das Bisthum von Saragossa übertragen u. erhob seine zahlreichen Nepoten, zum Theil noch junge Leute, zur Cardinalswürde. Neben manchen guten Eigenschaften, Milde u. Freigebigkeit, hatte er auch sehr schlimme, um die päpstliche Kasse zu füllen, legte er Abgaben auf Wucher u. Unsittlichkeit. Auch wird ihm Schuld gegeben, in die Verschwörung der Pazzi gegen die Medici in Florenz 1478 (s. Florenz, Gesch.) verwickelt gewesen zu sein. Im Kriege mit den Venetianern st. er den 13. August 1484. In einer Bulle verbot er, über die unbefleckte Empfängniß der Maria zu streiten, auch bestätigte er die spanische Staatsinquisition. Innocenz VIII. excommunicirte den König Ferdinand von Neapel, welcher die Zahlung des jährlichen Tributs verweigerte, unterstützte 1485 durch ein Heer eine Empörung der Neapolitaner gegen Ferdinand u. machte erst 1492 Frieden mit ihm, nachdem dieser allen seinen Forderungen entsprochen hatte; eben so gelang es ihm, in Verbindung mit Lorenzo von Medici, die Ruhe im übrigen Italien herzustellen. Er hielt, von Bajazeth gewonnen, dessen ihm vom Großmeister in Rhodus übersandten gefangenen Bruder Zizim in Hast u. st. 25. Juli 1492. Zur Vertreibung der Mauren wirkte er thätig u. gab dem siegreichen Ferdinand von Aragonien u. seiner Gemahlin Isabella von Spanien den Titel Katholische Majestät. Obgleich er vor seiner Erhebung nicht sittenstreng war, so war er doch ein thätiger u. umsichtsvoller P. 1489 erließ er eine Bulle gegen die Zauberer u. Hexen u. verbot die Feuerprobe. Unter Alexander VI. kam Karl VIII. von Frankreich 1494 nach Italien, um Neapel zu erobern, zog aber wieder ab, als Alexander sich gegen ihn mit Venetien, dem Herzog von Mailand u. dem Könige von Aragonien verbündet hatte. Er verfolgte die Fürsten Italiens durch seinen Sohn Cäsar Borgia u. machte seinen ältesten Sohn auf Kosten des Kirchenstaates zum Herzog von Benevent. Neapel theilte er zwischen Ferdinand von Aragonien u. Ludwig XII. von Frankreich für 50,000 Mark u. die neu entdeckte Welt zwischen Spanien u. Portugal. Er st. plötzlich 12. August 1503. Sein Leben ist mit vielen Schandthaten befleckt, er war herrschsüchtig, schlau, grausam u. üppig; vor seiner Erhebung hatte er von der Römerin Vanozza vier Söhne, Franz, Cäsar, Gottfried u. Ludwig, u. eine Tochter, Lucretia (s. Borgia 4)–7), welche erstern er zu Macht u. Ansehen zu bringen suchte, während sie durch ihr schändliches Leben öffentliches Ärgerniß gaben. Pius III. war ein tugendhafter, aber zu bejahrter Mann, regierte nur drei Wochen u. st. 18. Oct 1503, ohne die von ihm beabsichtigte Räumung[649] Roms von den Franzosen zu erleben. Julius II. zog die Besitzungen wieder ein, welche Alexander VI. seinen Kindern von dem Kirchenstaat gegeben hatte (s.u. Kirchenstaat, Gesch., IV.), u. stiftete 1508 die Ligue von Cambray, s.u. Venedig (Gesch.). Er that den Herzog von Ferrara in den Bann, verschenkte Navarra an Spanien u. belagerte Mirandola. König Ludwig XII. von Frankreich u. der Kaiser beriefen ein Concil nach Pisa, vor welchem er erscheinen u. sein Benehmen rechtfertigen sollte, er erschien aber nicht, sondern berief 1512 ein Gegenconcil nach dem Lateran, wo er Ludwig XII. in den Bann that u. das Interdict über Frankreich aussprach. Er st. 20. Febr. 1513. Er war der kriegerischeste P. u. erschien selbst an der Spitze des Heeres in der Rüstung. Zum Bau der Peterskirche befahl er Ablaß zu predigen.
Leo X., Sohn Lorenzo's des Prächtigen von Medici, ernannte sogleich nach seiner Wahl, um seinen Hof möglichst glänzend zu machen, 31 Cardinäle. Als P. der arglistigen Politik seines Jahrhunderts folgend, wollte er es mit keiner Partei verderben, doch neigte er sich mehr auf die Seite Frankreichs, welches unter Ludwig XII. u. Franz I. seinen Bestrebungen zur Erhebung der Mediceer geneigter war. Die Pragmatische Sanction mit Frankreich hob er auf u. schloß 1516 mit Franz I. ein Concordat (s.d.i. D) zum Nachtheil der Freiheiten der Gallicanischen Kirche ab. Zur Vergrößerung der Besitzungen seines Neffen Lorenzo in Florenz entriß er 1516 dem Herzog von Urbino sein Land, u. als dieser es wieder eroberte, brachte er ein Heer auf, drang es ihm wieder ab u. vereinigte es, als Lorenzo 1519 starb, mit dem Kirchenstaate. Der von Julius II. begonnene Vau der Peterskirche u. ein beabsichtigter Kreuzzug gegen die Türken bewogen ihn, bei seinen durch Prachtliebe zerrütteten Finanzen einen Ablaß predigen zu lassen, welcher die Veranlassung zur Kirchenreformation wurde. Ihm selbst schienen diese Bewegungen in Sachsen nicht wichtig genug, u. nur nach ernstlicher Anregungen der Orden u. des Kaisers lud er Luthern nach Rom, bewilligte die Vertheidigung der Römischen Kirche durch Cajetan u. erließ endlich 1520 eine Bulle gegen Luther, welche dieser aber in Wittenberg verbrannte u. sich dadurch vom Papste lossagte. 1520 schloß er mit Frankreich ein Bündniß zur Eroberung Neapels, 1521 verließ er aber, nachdem er den Ausspruch seiner Vorfahren über die Unvereinbarkeit Neapels mit dem deutschen Kaiserthum aufgehoben hatte, auf die Drohungen des Kaisers Karl V. Frankreich u. schloß sich an den Kaiser zur Wiederherstellung der Familie Sforza in Mailand gegen Frankreich an; der Herzog von Ferrara wurde als Anhänger Frankreichs mit dem Bann belegt u. seine Länder besetzt. Leo X. starb 1. Dec. 1521. Er war einer der gelehrtesten Päpste u. trug zur Beförderung der klassischen Bildung bei, so wie Malerei, Bildhauer- u. Baukunst unter ihm blühten. Hadrian Florent ans Utrecht folgte als Hadrian VI. u. behielt gegen die Gewohnheit seinen Namen bei. Dem Kaiser Karl, dessen Lehrer er war, überließ er das Recht, die spanischen Bischöfe zu präsentiren. Die Gelehrten begünstigte er nicht, weil sie ihm das Heidenthum zu sehr zu cultiviren schienen. Die Römer haßten ihn u. seinem Willen, eine Reformation der Kirche vorzunehmen, standen zu viel äußere Hindernisse u. sein Mangel an Klugheit entgegen. Er st. 24. September 1523. Clemens VII. wurde wegen seiner Verbindung mit Franz I. gegen Karl V. von diesem 1527, nach Eroberung u. Verheerung Roms, 7 Monate in der Engelsburg gefangen gehalten. Endlich entfloh er, u. es kam 1529 zu einem Frieden, indem der Kaiser alles Eroberte zurückgab u. dem Alexander von Medici Florenz zuerkannte, wofür er 1530 in Bologna gekrönt wurde. König Heinrich VIII. von England trennte sich von der Gemeinschaft mit Rom, weil Clemens die Ehescheidung von Katharina von Aragonien nicht anerkannte. Seine Bemühung zur Unterdrückung der Reformation in Deutschland waren ohne Erfolg. Er bestätigte 1525 die Theatiner, 1528 die Kapuziner u. 1533 die regulirten Barnabiten. Den Kaiser hielt er mit dem Versprechen eines allgemeinen Concils hin u. st. 26. Sept. 1534. Paul III. schenkte gleich beim Antritt seiner Regierung seinem Sohn Ludwig Farnese gegen des Kaisers Willen, welcher die Investitur versagte, die Herzogthümer Parma u. Piacenza. Mit Luther suchte er in Deutschland durch Vergerius in Unterhandlung zu treten. Er erweiterte 1536 die Bulle In coena domini (s.d.). Wirkungslos war sein Bündniß mit Venedig u. dem Kaiser gegen die Türken. Heinrich VIII. von England belegte er 1538 mit dem Bann, wodurch der Bruch mit der Anglicanischen Kirche vollkommen wurde, sanctionirte 1540 den Jesuitenorden, führte die Inquisition in Italien ein, was er vergeblich auch in Neapel versuchte, u. handelte im Allgemeinen ganz im Sinne der Hierarchie. Unter ihm kam endlich das Concil zu Trident den 13. Dec. 1545 zu Stande, s. Tridentiner Concil. Er st. 10. Nov. 1540. Sonst beschützte er, selbst sehr gelehrt, Künstler (er ließ durch Michel Angelo den Bau der Peterskirche wieder aufnehmen) u. Gelehrte; er verließ den Vatican u. bezog zuerst den Monte Cavallo. Julius III. berief sogleich wieder ein Concil nach Trident, das aber 1552 wieder auseinander ging, schloß später, als Octavio Farnese das Herzogthum Parma, welches er früher dem Papst abgetreten, an Frankreich cedirt hatte, ein Bündniß gegen diese Macht mit dem Kaiser, suchte aber später den Krieg zwischen Karl V. u. Heinrich II. von Frankreich beizulegen. Er hatte Streit mit Venedig wegen der Inquisition, nahm den nestorianischen Patriarchen, Joh. Sulakas, auf u. eröffnete Unterhandlungen mit den Nestorianern wegen einer Union. Kurz vor seinen Tode erkannte England unter der katholischen Maria die Herrschaft des Papstes wieder an. Er st. 23. März 1555. Ihm folgte Marcellus II., st. aber schon nach 21 Tagen, den 30. April. Er war ein solcher Gegner des Nepotismus, daß er seinen Verwandten je nach Rom zu kommen verbot. Paul IV. mußte bei seiner Wahl eine Capitulation beschwören, keinen Cardinal, welcher nicht gelehrt u. gesittet wäre u. nicht das gesetzliche Alter hätte, zu ernennen, keinen Fürsten den Krieg anzukündigen etc. Streng u. gelehrt, war er ein heftiger Gegner der Reformation, bestätigte u. erweiterte die Inquisition, führte zur Beschränkung der Presse den Index librorum prohibitorum (s.d.). ein, setzte 1559 das Fest Petri Stuhlfeier ein, vertrieb die Colonna, Sforza u.a. Spanien anhängende Edle aus Rom u. war in den Krieg Frankreichs mit Spanien wegen Neapel verwickelt. Nach Karls V. Abdankung weigerte er sich, Ferdinand I. wegen seiner Milde in Glaubenssachen als Kaiser, so wie Elisabeth als Königin von England[650] anzuertennen. In der Kirche hielt er Ordnung, vertrieb seine anmaßenden Nepoten aus Rom, verbot unzüchtige Anstalten, nöthigte Bischöfe u. Mönche in ihren Sprengeln u. Klöstern zu bleiben; durch die harten Inquisitionsmaßregeln machte er sich aber so verhaßt, daß das Volk nach seinem Tode 18. (15.) Aug. 1559 seine Bildsäule zertrümmerte. Pius IV. begann seine Regierung mit dem Proceß gegen die Caraffa (s.d. 3)–5) u. schloß 1563 das Tridentiner Concil. In der Bestätigungsbulle hatte er sich vorbehalten, alle Zweifel nach eignem Willen zu entscheiden. 1564 wurde eine Verschwörung entdeckt, welche Benedict Accolti, Graf Anton Canossa, Taddeo Manfredi, Ritter Pellicioni, Prosper Pittorio u.a. Schwärmer gemacht hatten, um den P. zu tödten u. die unter seinem Nachfolger von ihnen erwartete Einführung der Weltherrschaft des Papstes u. der Römisch-Katholischen Lehre zu beschleunigen. Um sich vor ähnlichen Angriffen zu hüten, errichtete Pius eine Leibgarde von 100 Arkebusirern. Auf die Verschönerung u. Unterhaltung der Kirchen in Rom u. des Vaticans verwendete er große Summen, auch suchte er, obwohl vergebens, eine Vereinigung der christlichen Fürsten zur Rettung des von den Türken hart bedrängten Malta zu Stande zu bringen, weshalb er den Orden des St. Lazarus von Jerusalem restaurirte. 1564 erlaubte er einigen deutschen Diöcesen das Abendmahl unter beiderlei Gestalt. Pius st. 8. (9.) Dec. 1565. Pius V. ließ den gelehrten u. evangelisch gesinnten Paleario verbannen, die Lehrsätze des Bajus verdammen, 1569 alle Juden aus Italien (außer Rom) vertreiben, erklärte die Königin Elisabeth von England für unfähig, über Katholiken zu regieren, u. sprach 1570 den Bann über sie aus u. drohte sogar dem Kaiser Maximilian II. mit Absetzung, wenn er zu Gunsten der Protestanten in Augsburg sich erklären od. denselben in den Erblanden Religionsfreiheit gewähren würde; allein sein Eifer gegen die Protestanten in Frankreich, England u. Deutschland reizte diese noch mehr, so wie sein Conflict mit Maximilian II. bei der durch ihn bewirkten Erhebung Cosmo's von Medici zum Herzog von Florenz dem Ansehen des Römischen Stuhls eher schadeten, als nützten. Er unterstützte mit seinen Galeeren die Unternehmungen gegen die Türken, die in der Seeschlacht bei Lepanto völlig geschlagen wurden. Der Bulle In coena domini, welche er mit einigen Zusätzen versah u. allemal am Gründonnerstag zu verlesen befahl, konnte er nicht allgemeine Anerkennung verschaffen, bes. weigerten sich Frankreich, Spanien u. Venedig; übrigens war er gerecht, ließ den Proceß gegen die Caraffa (s.d. 3) revidiren u. hielt in Rom streng auf Sittenreinheit; er st. 1. Mai 1572. Gregor XIII, von sanfterem Charakter als sein Vorfahr u. ein Freund der Jesuiten, unterstützte Frankreich u. Spanien, um die Hugenotten u. Niederländer zu bekämpfen, u. ließ wegen der Pariser Bluthochzeit 1572 ein achttägiges Freudenfest feiern, stiftete 22 Collegien zur Ausbreitung der Römischen Kirche u. schickte Emissäre nach Deutschland, um einzelne Protestanten wieder zu gewinnen. Auch machte er einen, wiewohl fruchtlosen Versuch zur Wiedervereinigung der Griechischen u. Lateinischen Kirche u. stiftete in dieser Absicht das Griechencollegium in Rom. Der verbesserte Gregorianische Kalender wurde unter ihm 1582 in den katholischen Ländern eingeführt (s. Kalender), die Verbesserung des Gratianischen Decrets 1580 vollendet u. das verbesserte Corpus juris canonici herausgegeben. 1585 erhielt er eine Gesandtschaft von Japan u. st. 10. April 1585. Er war streng für den Glauben u. die Disciplin der Geistlichen, begünstigte die Gelehrten u. übte große Wohlthätigkeit gegen Arme. Sixtus V. zeichnete sich durch Klugheit, Strenge u. Energie aus; sein Augenmerk hatte er auf die Rechtspflege, Sicherheit u. Industrie gerichtet; dabei verschönerte er Rom sehr; er ließ den Obelisk vor der Peterskirche wieder errichten, legte die große Wasserleitung an, errichtete die Kuppel auf der Peterskirche u. vermehrte die Bibliothek des Vatican; zur Besorgung der verschiedenen kirchlichen Geschäfte errichtete er 15 Congregationen der Cardinäle; 1587 ließ er die Septuaginta drucken u. besorgte 1590 die Sixtinische Ausgabe der Vulgata. Er war ein großer Staatsmann u. vermied jeden unnützen Kampf mit den Fürsten. Mit Philipp II. von Spanien, dem er gern Neapel entrissen hätte, stand er nicht auf freundschaftlichem Fuße, über Elisabeth von England sprach er wegen der Hinrichtung der Maria Stuart den Bann aus, ebenso über Heinrich III. von Frankreich wegen der Ermordung des Cardinals von Guise u. über den König von Navarra u. dessen Bruder, den Prinzen von Condé, widerrief aber die Ausschließung des Letztern von der Thronfolge nach Heinrichs III. Ermordung. Er st. den 27. August 1590. Sein Nachfolger, Urban VII., st. schon 13 Tage nach seiner Wahl, den 27. Sept. 1590. Gregor XIV. war auf der spanischen Seite u. unterstützte die Liguisten in Frankreich. Er st. 15. Oct. 1591 u. hatte zum Nachfolger Innocenz IX., welcher schon 30 Dec. 1591 wieder starb. Clemens VIII. gestattete den Juden wieder in Ancona u. Avignon zu wohnen, verbot strenge das Duell u. führte das Vierzigstündige Gebet ein. Er söhnte sich auch mit Frankreich aus, indem er Heinrich IV. 1595 vom Banne löste. In Folge dessen erhielt er 1598 Ferrara u. vermittelte den Frieden in Vervins zwischen Frankreich u. Spanien. Der koptische Patriarch Gabriel von Alexandrien schickte Gesandte zur Vereinigung mit Rom. Clemens besorgte eine verbesserte Ausgabe der Vulgata, des Breviers, des Missals, Ceremonials u. Pontificals. Den Streit der Dominicaner u. Jesuiten über den Gnadenbeistand legte er bei durch Einsetzung einer Congregation, ebenso löste er mit Venedig die entstandene Frage über das Ernennungsrecht des Patriarchen friedlich. 1602 wurden die Jesuiten wieder in Frankreich zugelassen u. Clemens st. 5. März 1605. Sein Nachfolger Leo XI. st. schon 27 Tage nach seiner Wahl, den 27. April 1605. Paul V. gerieth in Streitigkeiten mit Venedig, da der Senat neue kirchliche Gebäude zu errichten u. neue Erwerbungen der Kirche zu machen ohne Erlaubniß der Republik nicht gestatten wollte u. verbrecherische Geistliche trotz der Immunität hatte einkerkerkern lassen. Den Senat belegte er deshalb mit dem Banne, in Folge dessen Jesuiten, Theatiner u. Kapuziner von dort auswandern mußten. 1607 kam es jedoch durch Vermittelung Heinrichs IV. von Frankreich zum Vergleich. 1607 verwehrte er den Katholiken in England den Allegeanceeid zu schwören. 1608 kam eine Gesandtschaft von dem König von Congo nach Rom, welcher sich Missionäre erbat. Den Jesuiten u. Dominicanern legte[651] er in dem Streite über die Gnade u. die unbefleckte Empfängniß Stillschweigen auf. 1610 erließ er die in die jetzige Form gebrachte Bulle In coena Domini, die daher auch seinen Namen führt (Bulle Pauls V.) u. so in das römische Ritual eingesetzt ist. Er baute die Peterskirche aus u. that viel für die Verschönerung Roms; er st. 28. Jan. 1621. Gregor XV. ließ 1622 eine Verordnung, die Papstwahl betreffend, ergehen, welche noch jetzt befolgt wird, u. errichtete die Congregatio de fide catholica propaganda (s. Propaganda). Er unterstützte den Kaiser Ferdinand II gegen die Protestanten u. den König von Portugal gegen die Türken u. bereicherte die Vaticana mit der ihm vom Herzog Maximilian von Baiern geschenkten Heidelberger Bibliothek, deren Ankunft er jedoch nicht erlebte, denn er st. 8. Juli 1623. Er canonisirte unt. And. den Ignatius von Loyala. Urban VIII. unterstützte u. beförderte die Wissenschaften u. Künste, die Regierung aber überließ er seinen Verwandten, welche Frankreich begünstigten. Den Herzog Eduard von Parma erklärte er 1642 für einen Aufrührer, mußte demselben aber 1644 nach einer erlittenen Niederlage das Herzogthum Castro wieder zurückgeben, dagegen erhielt er das Herzogthum Urbino; er st. 29. Juli 1644. Er ließ die metallnen Balken im Pantheon einschmelzen, woraus der hohe Altar der Peterskirche u. 50 Kanonen für die Engelsburg gegossen wurden; ertheilte den Cardinälen, den drei geistlichen Kurfürsten u. dem Großmeister der Malteser den Titel Eminentissimus, verbesserte das Breviarum rom., verdammte das Galileische Sonnensystem u. die Lehre des Jansenius. Getadelt wurde an ihm eine zu reichliche Berücksichtigung seiner Verwandten, während er, übrigens mild u. freundlich, allgemein geliebt wurde. Innocenz X., gegen Frankreichs Willen gewählt, gestattete der Wittwe seines Bruders, Olympia Maldachini, zu viel Einfluß. Durch die Vertreibung der Barberini aus Rom 1645 u. dadurch, daß er in einer Bulle von 1646 befahl, daß alle Cardinäle in Rom residiren sollten, zog er sich die Feindschaft Frankreichs u. den Haß Mazarins zu. Seine Bullen wurden nicht angenommen u. Geldsendungen nach Rom verboten. 1647 erwarb er die Stadt Albano. 1653 söhnte er sich, geschreckt durch ein französisches Heer, welches Orbitello angriff, u. durch die Wegnahme Piombiuos u. Porta Longones von einer französischen Flotte, mit Frankreich aus. In demselben Jahre gab er die Bulle Cum occasione gegen die Quinque propositiones Jansenius'. Er unterstützte die Venetianer u. Polen gegen die Türken mit Geld, die Irländer gegen die Engländer, protestirte gegen den Westfälischen Frieden u. bereicherte Rom mit schönen Bauten. Er st. 6. (7.) Jan. 1655. Alexander VII. wurde gewählt unter der größten Uneinigkeit aller Parteien, gegen ihn waren bes. die Barberini. Da der französische Gesandte, welcher 1662 wegen der Besetzung Castro's durch die Päpstlichen nach Rom gesandt worden war u. dort einen Kampf zwischen den Franzosen u. der päpstlichen Leibwache verursacht hatte, auf der Straße angegriffen worden war, so ließ Ludwig XIV. französische Truppen in Italien einrücken, u. da sich der P. von allen katholischen Fürsten verlassen sah, mußte er sich bequemen, sich mit dem König in Pisa 1663 zu vergleichen. Die Königin Christine von Schweden nahm er in die Kirche wieder auf, verwarf die Lehrsätze des Jansenius, verschönerte Rom, begünstigte seine Nepoten u. st. 22. Mai 1667. Clemens IX. bewährte sich durch seine Mitwirkung zum Aachener Frieden, in dem Vergleich zur Beilegung der Jansenistischen Händel in Frankreich (Clementinischer Friede, 1668), bei Bestätigung der Bischöfe in Portugal u. durch viele Handlungen weiser Mäßigung als ein staatskluger P. u. durch Milderung der Auflagen u. Verbesserung der Finanzen Roms als Vater seiner Unterthanen. Er begünstigte Kunst u. Wissenschaft, schützte Gelehrte an seinem Hofe, verwies die Juden, verbot den Missionaren den Waarenhandel u. hielt sich rein von Nepotismus. Gegen die Türken stellte er seine eigenen Streitkräfte u. unterstützte die Rüstungen Venedigs, indem er selbst Ludwig XIV. zu einem Feldzuge bewog; dennoch siegten die Türken. Er st. den 9. Dec. 1669. Er wird bes. wegen seiner Bescheidenheit u. Wohlthätigkeit gerühmt. Clemens X. überließ dem Cardinal Paluzio Paluzzi-Albertoni fast ganz die Regierung u. erregte dadurch viel Unzufriedenheit Er suchte überall Frieden zu stiften u. unterstützte die Polen gegen die Türken mit Geld. Mit Ludwig XIV., welcher das Regalrecht für alle bischöflichen Sitze in Anspruch nahm, gerieth er in Streit, während dessen er den 22. Juli 1676 starb. Innocenz XI. suchte dem Nepotismus der Käuflichkeit der Ämter u.a. Mißbräuchen kräftig zu begegnen u. beschränkte Luxus u. Ausschweifungen. In einem Decrete Super quibusdam axiomatibus moralibus verwarf er den laxen Probabilismus u. andere gefährliche Sätze, die zum Theil von Jesuiten herrührten, u. verurtheilte ebenfalls den Molinismus u. Quietismus. Mit Ludwig XIV. gerieth er 1678 über das Hoheitsrecht u. 1687 über die Quartierfreiheit des französischen Gesandten in Rom, die er beschränken od. gar aufheben wollte, in Streit. Der König ließ sogleich Avignon besetzen u. den päpstlichen Nuntius in Frankreich gefangen nehmen, in dessen Folge die Gewalt des Papstes durch die IV propositiones cleri gallicani (s. Gallicanische Kirche) den empfindlichsten Stoß erhielt. Innocenz schloß sich daher an Österreich an u. übersandte dem Kaiser 2 Millionen Scudi gegen die Türken. Er st. den 12. Aug. 1689. Alexander VIII. erhielt von Ludwig XIV. Avignon wieder, dennoch verdammte er die vier Artikel der Gallicanischen Kirche; er unterstützte die Venetianer gegen die Türken u. st. den 1. Febr. 1691. Innocenz XII., ein Gegner des Nepotismus u. aller unter seinem Vorgänger wieder eingerissenen Mißbräuche, suchte durch zweckmäßige Einrichtungen im Staatshaushalte u. der Polizei das Ansehen des Papstes wieder herzustellen; dabei war er sehr wohlthätig. 1693 endigten sich die Differenzen des Papstes mit dem französischen Hofe; der französische Clerus unterwarf sich zwar dem Papste, aber factisch behielt es sein Bewenden bei den vier Artikeln. Er war Gegner der Quietisten u. verdammte 1699 Fénélons Maximes des Saintes; st. 27. Sept. 1700.
Clemens XI. war unter schwierigen Zeitverhältnissen gewählt worden u. hätte einer ganz ungewöhnlichen Begabung bedurft, um es allen Parteien recht zu machen. Meist war er unglücklich; er hielt sich im Spanischen Erbfolgestreite zu den Bourbons u. versagte vergebens dem Kaiser Joseph I. die Anerkennung Karls in Spanien. Der Kaiser ließ eine Armee in den Kirchenstaat einrücken, u. da der P.[652] den Bann über den Kaiser aussprach, so ließ dieser seine Armee vor Rom ziehen, worauf der P. den Bann aufhob u. dem Kaiser nicht nur alle Eroberungen bewilligte, sondern auch Comacchio abtreten mußte. Sein Widerspruch gegen die Erhebung Preußens zum Königreich u. gegen die Creirung der achten Kurwürde für Hannover, die Wahl Leszczynski's zum König von Polen, so wie sein Befehl zur Aufhebung der Monarchie Siciliens, 20. Febr. 1715, u. sein Bann über dies Königreich blieben ganz unbeachtet. Den Jesuiten in China verbot Clemens einige heidnische Gebräuche u. Wörter, woraus viele Mißhelligkeiten entstanden; auch fand er Widerstand bei einem Theile des französischen Clerus durch die Constitution Unigenitus, worin er die Lehren Quesnell's verdammte (1713). Dank hatte er nur von dem Könige von Portugal für die Stiftung des Patriarchats in Lissabon u. von dem englischen Prätendenten Jacob III., den er seit 1717 in Rom gastlich aufgenommen hatte. In Rom beschränkte er die Quartierfreiheit der Gesandten, förderte die Wissenschaften durch Vermeheung der Vaticana mit orientalischen Manuscripten, war Feind des Nepotismus u. hielt Gerechtigkeit u. Ordnung im Kirchenstaat. Er st. 19. März 1721. Innocenz XIII. that viel für die Aufrechthaltung der Bulle Unigenitus in Frankreich, belehnte Karl VI. mit Neapel, protestirte gegen die Belehnung Don Carlo's mit Parma u. Piacenza u. war Gegner des Nepotismus, so daß er seine Verwandten von Regierungsgeschäften ganz ausschloß. In Folge des Ungehorsams der Jesuiten gegen den Päpstlichen Stuhl dachte er schon an ernste Maßregeln gegen diesen Orden, starb aber den 7. März 1724. Benedict XIII. suchte den Luxus der Cardinäle einzuschränken u. hielt 1725 eine Synode im Lateran zur Verbesserung der Kirchenzucht, wo die Bulle Unigenitus als Glaubensnorm angenommen wurde. An seiner Stelle regierte eigentlich der schlaue Cardinal Coscia. 1725 gab der Kaiser dem Papste Comacchio zurück, worüber mit Parma u. Piacenza schon seit 1708 gestritten war. Er st. 21. Februar 1730. Clemens XII. mußte Parma, welches er als eröffnetes Lehn zurückforderte, von Österreich besetzt sehen u. im Kirchenstaate spanische Werbungen u. Besatzungen dulden; er schloß 1737 ein Concordat mit Spanien, Venedig behauptete gegen ihn die Quartierfreiheit, Savoyen die kirchlichen Regalrechte u. S. Marino seine Unabhängigkeit. Unwirksam war seine Bulle zur Bekehrung Sachsens u. seine Mission an die Protestanten in Schlesien; die von den Jesuiten eingeleitete Unterwerfung des Patriarchen von Constantinopel duldeten die Griechen nicht; zu deren Bekehrung stiftete er 1734 das Corsinische geistliche Seminar für junge Griechen. Rom verschönerte er durch öffentliche Gebäude, errichtete ein Findelhaus, ließ Statuen auf dem Capitol aufstellen, orientalische Handschriften für die Vaticana sammeln u. syrische Bücher drucken, baute den Freihasen von Ancona, hob die Freistätten auf, verdammte 1738 die geheimen Gesellschaften der Freimaurer u. st. den 6 Febr. 1740. Benedict XIV. suchte durch Unterhandlungen u. weises Nachgeben die meisten der Streitigkeiten mit den weltlichen Fürsten beizulegen; mit Sardinien u. Spanien schloß er 1753 Concordate u. zeigte sich bes. günstig gegen das Haus Österreich. Friedrich dem Großen, welchen er zuerst unter den Päpsten König nannte, erlaubte er die Errichtung des Generalvicariats in Schlesien, dem Könige von Portugal Johann V. gab er den Titel des Allergetreusten u. überließ ihm das Recht der Investitur; mit der Kaiserin Elisabeth von Rußland stand er in Briefwechsel. Er suchte durch Verbesserung der Häfen den Handel, durch Austrocknung von Sümpfen den Ackerbau zu heben u. steuerte dem Wucher durch strenge Gesetze. Für die gelehrte u. sittliche Bildung des Clerus war er vorzüglich thätig u. verminderte die Unzahl von Fest tagen, setzte dagegen das Fest der sieben Freuden Mariä ein. Auch erklärte er sich gegen die häufigen Canonisationen u. war den Jesuiten nicht günstig. Um die Wissenschaften erwarb er sich Verdienste durch Gründung einer Akademie für Kirchengeschichte in Rom, durch Vermehrung der Vaticana, durch Veranlassung von Übersetzungen der besten englischen u. französischen Werke ins Italienische, durch Aufrichtung des Obelisk auf dem Marsfelde, durch Messung eines Grades des Meridians, durch die Erbauung der Kirche St. Marcellin u.m.a. Erst. 3. Mai 1758. Clemens XIII., persönlich mild u. entschlossen, entbehrte doch der nöthigen Ruhe u. Klugheit in einer Zeit, wo das Umsichgreifen der Ungläubigkeit sich der Fürsten zum Sturze der päpstlichen Autorität bediente Mit seinem Staatssecretär Torregiani war er ein hoher Gönner der Jesuiten, mußte es aber erleben, daß diese 1760 aus Portugal, 1764 aus Frankreich trotz der Bulle Apostolicum pascendi, 1767 aus Spanien u. 1768 aus Parma wegen eines Breve gegen den die kirchliche Jurisdiction beschränkenden Herzog vertrieben wurden. Frankreich nahm ihm in Folge dieses Breves Avignon u. Venaissin, Neapel aber Benevent u. Pontecorvo. Auch die Vereinigung mit Venedig war nur von kurzer Dauer; Genua suchte den von Clemens nach Corsica geschickten Visitator gefangen zu nehmen. Das Buch des Febronius (s. Hontheim) über die Primatialrechte schwächte dazu sehr das Ansehen des Päpstlichen Stuhles, wozu auch die zur Unzeit erlassenen Bullen Animarum saluti u. Aliud ad apostolatus beitragen mußten. Er st. er den 2. Febr. 1769. Unter Clemens XIII. ging das päpstliche Ansehen fast gänzlich unter; er beschränkte das Asylrecht, verbot dem Clerus den Handel u. gab der Kaiserin Maria Theresia den Titel: Apostolische Majestät. Clemens XIV., ein kluger u. dabei edler Mann, sah in Schritten der Könige zur Mäßigung der geistlichen Macht Gewinn für die Religion; die Minderung der Abgaben an seine Curie, Beschränkung der Einkünfte des hohen Clerus u. der Inquisitton, die Aufhebung vieler Klöster in Portugal, Spanien u. Italien duldete er, weil er sie selbst heilsam fand; die Verkündigung der Bulle In coena Domini schaffte er ab, versöhnte die von seinem Vorgänger beleidigten Monarchen durch unmittelbaren Briefwechsel mit ihnen u. erhielt von ihnen Einfluß auf das Kirchenwesen in ihre Staaten gestattet, ja 1774 auch Avignon, Venaissin u. Benevent zurück. Rom regierte er selbständig u. väterlich. Sparsam in seiner Lebensart verwendete er einen großen Theil seiner Einkünfte zum allgemeinen Besten, sorgte für die Armen, stiftete eine herrliche Sammlung von Antiken u. vermehrte die Vaticana. Den Orden der Jesuiten wollte er erst nur verbessern; aber selbst überzeugt von der Unmöglichkeit u. von den katholischen Höfen gedrängt, hob er denselben durch die Bulle vom 21. Juli 1773 Dominus ac Redemtor [653] noster völlig auf (s. Jesuiten). Er. st. den 22. Septbr. 1774 nach allgemeiner Meinung an den Folgen eines langsam wirkenden Giftes. Pius VI. begann 1777 die projectirte Austrocknung der Pontinischen Sümpfe (s.d.), bereicherte das von seinem Vorgänger angelegte Museum mit alten Sculpturen (Pio-Clementinum, s.u. Museum) u. unterstützte Künstler. Wider Neapel, welches 1788 das Lehnsverhältniß gegen willkürliche Entschädigung löste, wider die Reformen in Toscana u. Österreich unter Leopold II. u. Joseph II. sträubte er sich vergeblich, so wie seine Reise nach Wien 1782 ohne den beabsichtigten Erfolg blieb, da der Kaiser seine Befehle in Kirchensachen sogar während der persönlichen Anwesenheit des Papstes in Wien fortsetzte. Das Mißlingen des Versuches der deutschen Bischöfe, sich von Rom unabhängig zu machen, so wie die Restauration der Jesuiten in Rußland, war weniger sein Werk, als der Politik Baierns u. Katharinas II. In den Strudel der Französischen Revolution hineingerissen, schloß er mit den Franzosen 1796 den Waffenstillstand in Bologna u. 1797 den Frieden in Tolentino, sah Rom 1798 in eine Republik verwandeln, wurde selbst den 10. Febr. desselben Jahres gefangen weggeführt u. st. den 29. Aug. 1799 in der Citadelle zu Valence, allgemein bedauert, da er sich durch seine Tugenden, resignirende Würde u. sein Unglück die allgemeine Theilnahme erwarb. Pius VII., gewählt im Conclave zu Venedig den 14. März 1800, zog den 3. Juli in Rom ein u. nahm am 22. Nov. 1801 wieder Besitz vom Kirchenstaate, nachdem er bereits im Juli ein Concordat mit Frankreich abgeschlossen u. im Allgemeinen durch kluge Nachgiebigkeit viel erhalten hatte. In demselben Jahr bestätigte er die Fortdauer der Jesuiten in Rußland, erlangte deren Restauration in Sicilien, bemühte sich aber vergeblich um ihre Rückkehr nach Frankreich, so wie ihm auch die Wiederherstellung des Malteserordens nicht gelang, dagegen sicherten Concordate, wie das mit Frankreich, mit den italienischen u. ligurischen Republiken, seinen Einfluß auf das Kirchenwesen dieser Länder; er reiste im Oct. 1804 nach Paris, um den Kaiser zu krönen, erfuhr aber dort mehre Demüthigungen u., in allen Erwartungen getäuscht, kehrte er im April 1805, nachdem seine beharrlichen Weigerungen, den Kaiser in Mailand zum König von Italien zu krönen, die Spannung vermehrt hatten, nach Rom zurück. Durch den Übermuth Napoleons I. verletzt, drohete er demselben mit dem Banne, reizte ihn aber dadurch in dem Maße, daß er am 17. Mai 1809 den Kirchenstaat aufhob (s. Kirchenstaat [Gesch.] V). Nun erließ Pius zwei Bannbullen am 10. u. 11. Juni gegen die Urheber u. Theilnehmer der Gewaltstreiche, also indirect gegen den Kaiser der Franzosen, ward aber in deren Folge am 6. Juli vom General Radet festgenommen, u. als er die Verzichtleistung auf seine weltliche Herrschaft unbeugsam verweigerte, nach Savona abgeführt; beharrlich schlug er das Anerbieten von 2 Mill. Franken jährlicher Einkünfte u. einer fürstlichen Hofhaltung aus, widersetzte sich entschlossen allen Beschlüssen Napoleons in Kirchensachen u. versagte allen von diesem ernannten Bischöfen die kanonische Bestätigung. 1812 wurde er nach Fontainebleau gebracht u. ihm im Jan. 1813 ein Vertrag abgenöthigt, in dessen Folge er diese Bestätigung ertheilen sollte; als aber Napoleon das nur im Entwurf vorhandene Concordat zu früh bekannt machte, nahm Pius diese Concessionen zurück, wurde nun aber um so härter gefangen gehalten. Nach Napoleons Sturz freigelassen, zog Pius VII. 24. Mai 1814 von Engländern u. Österreichern begleitet in Rom ein. Von nun an verfolgte er, geleitet von dem klugen Cardinal Consalvi, einen Restaurationsplan derpäpstlichen Herrschaft, wodurch er der Curie eine Prärogative nach der anderen wieder gewann. Gegen die Wiener Congreßacte 1815 protestirte er, in so fern sie den Kirchenstaat nicht in seiner ganzen Ausdehnung wieder herstellte, schloß ein Concordat mit Frankreich 1817 ab u. erhielt durch die Concordate mit den deutschen Fürsten großen Einfluß auf die Verhältnisse der Katholischen Kirche in Deutschland. Die Wiederherstellung des Jesuiten- (7. Aug. 1814) u. anderer Orden, die Wiedereinführung der Inquisition in Rom (1814), Verfolgung der Freimaurer u. Carbonari, Bücherverbote u. überhaupt der Styl seiner Bullen, Breven u. Hirtenbriefe charakterisiren sein unausgesetztes Streben die glänzendsten Zeiten der Hierarchie wieder zurückzuführen. Dagegen suchte er ernstlich für Veredelung der Sitten des Clerus zu wirken; er selbst war fromm, tugendhaft, wohlthätig. Unter ihm wurde Rom die Freistätte solcher, welche wegen politischer u. religiöser Meinungen verfolgt wurden, so wie bes. die meisten Glieder der gestürzten Familie des französischen Kaisers Aufnahme bei ihm fanden. Pius st. am 20. Aug. 1823. Leo XII. machte sich durch Milde, Erlassung mancher Abgaben, Verbesserungen im Umerrichtswesen, in der Gesetzgebung, in den Orden, in den Armen- u. Krankenhäusern verdient. Den Jesuiten übergab er 1824 ihr früheres Collegium mit der Kirche St. Ignatius, trat mit den südamerikanischen Republiken in Verbindung u. suchte möglichst überall das Ansehen der Kirche zu heben. Unter ihm wurden auch die Ausgrabungen in Etrurien eifrig betrieben u. er gründete zu diesem Zwecke das Etruskische Museum. Er st. den 10. Febr. 1829. Pius VIII. wurde den 31. März 1829 gewählt; er erlebte die Emancipation der Katholiken in England 1829, erließ in Betreff der Gemischten Ehen 1830 das Breve Literis altero an die Bischöfe von Köln, Trier, Paderborn u. Münster, dem eine praktische Instruction folgte, erneuerte die Edicte gegen die geheimen Gesellschaften, ordnete die Angelegenheit der unirten Armenier, betrieb die Aufhebung der Sklaverei u. st. den 1. Decbr. 1830; er war ein ernster aber schroffer Mann. Sein Nachfolger war Papst Gregor XVI., am 2. Februar 1831 gewählt u. bekannt durch Gelehrsamkeit u. strenge Gläubigkeit. Noch ehe seine Wahl bekannt geworden war, brach die Revolution in Bologna aus, welche sich über die Legationen bis Rom ausdehnte, aber mit Hülfe Österreichs unterdrückt wurde. Dagegen besetzten die Franzosen, um ebenfalls Einfluß in Italien zu gewinnen, Ancona. Unterdessen begünstigte Gregor sehr die Kunst, beförderte die Ausgrabungen u. vermehrte die Kunstschätze des Vatcans, so daß er 1837 sein Etruskisches u. 1839 sein Ägyptisches Museum eröffnen konnte. Mit gutem Willen sann er auf Reformen, verbesserte das Gerichts-, Schul- u. Handelswesen, allein die alten Übelstände wurden nicht alle gehoben. Durch die Bulle In supremo Apostolatus fastigio verbot er 1839 den Sklavenhandel. Sein Pontificat wurde nicht nur durch die Revolution, welche die Rechte der Kirche namentlich in Spanien u. Portugal verletzten, sondern[654] auch durch Streitigkeiten mit Regierungen u. Gelehrten verbittert. 1832 verwarf er die Schriften von Lamennais, ebenso den Hermesianismus (s.u. Hermes) u. die Lehre Bautains, gerieth in Conflict mit der preußischen Regierung wegen der Gemischten Ehen, welchen die Wegführung des Erzbischofs von Köln (s.u. Droste-Vischering) u. die Gefangennehmung des Erzbischofs von Posen (s. Dunin) verursacht hatten. Für die Katholiken Polens verwandte er sich vergebens bei dem Kaiser Nikolaus von Rußland. Er st. den 1. Juni 1846 u. ist der Stifter des Gregoriusordens. Sein Nachfolger u. derzeitiger Papst ist Pius IX. Sein politischer Liberalismus gewann ihm schnell die Liebe der Römer, er beschleunigte aber dadurch auch den Ausbruch der römischen Revolution, vor welcher er selbst am 25. Nov. 1848 aus Rom fliehen mußte, s.u. Kirchenstaat (Gesch.) VI. Er lebte in Gaëta, woher erst er 12. April 1850 nach Rom zurückkehrte. Obgleich ihm Anfangs rücksichtlich seiner Sorge für die Kirche u. ihre Stellung ein ziemlicher Grad von Indifferentismus beigemessen werden wollte, so bewies er doch in der Folge, wie ungerecht diese Beschuldigung war, denn nicht allein daß er, zur endlichen Beilegung des alten Streites zwischen den Dominicanern u. Franciscanern über die unbefleckte Empfängniß der Jungfrau Maria diese durch Decret vom 8. Dec. 1854 zum Kirchendogma erhob, sondern er sah u. suchte auch allenthalben den Einfluß der Kirche u. die Macht des Episcopais wieder zu gedeihlichem Wachsthum zu bringen; 1848 wurde er von dem chaldäischen Patriarchen von Babylon um die päpstliche Bestätigung angesprochen; Concordate u. Conventionen wurden abgeschlossen 1848 mit Rußland, 1851 mit Toscana u. Spanien, 1852 mit Costa-Rica, 1853 mit Guatemala, 1855 mit Österreich; er sah, wie unter Benutzung der politischen Verlegenheiten der deutschen Fürsten im Jahr 1848 die deutschen Bischöfe auf dem Concil zu Würzburg sich zu offensiven Schritten gegen ihre Regierungen vereinigten u. mehre Zugeständnisse für die Selbstverwaltung der Kirche unter den Augurien des Papstes errangen, namentlich in Preußen u. in der Oberrheinischen Kirchenprovinz; er sah, wie in Frankreich seit 1850 die Kirche wieder wesentlichen Einfluß auf den Unterricht gewann u. wie in Preußen 1853 wieder der Streit wegen der Gemischten Ehen angefacht wurde. Schritte zur Beifügung protestantischer Länder zur Hierarchie gelangen zwar nicht ganz in England, wo gegen das Breve vom 29. September 1850 das Parlament die Titelbill erließ (s. Großbritannien [Gesch.] V. B); dagegen gelangen sie vollständig in Holland mit dem Breve vom 4. März 1853 (s.u. Niederlande [Gesch.]), wo sich die Freunde des Papstthums auf die constitutionelle Religionsfreiheit beriefen; auch in Hannover konnte zu Osnabrück 1857 ein neues Bisthum errichtet werden. Indessen fanden die hierarchischen Bestrebungen auch theils ihre Grenzen in den Ländern, wo sie vorher wesentliche Fortschritte gemacht hatten, theils auch gar keinen Boden; in erster Beziehung trat seit 1856 in Frankreich ein Rückschlag im Unterrichtswesen ein, indem von da dasselbe wieder mehr von der Kirche emancipirt zu werden begann; sodann fanden die Conventionen mit den Regierungen der Oberrheinischen Kirchenprovinz sehr gewichtige Gegnerschaften bei den Volksvertretungen, so in Württemberg, Großherzogthum Hessen, namentlich 1860 in Baden, wo auch die Regierung den Wünschen des Landes entgegenkam, sowie auch durch die Veränderung in der Regierungsmaxime in Österreich 1860 Modificationen in dem Concordat in Aussicht stellten. Wo aber der Papst den Einfluß der Kirche ganz in Abnahme kommen sehen mußte, das war Sardinien, wo seit 1848 in Folge der Constitution nach einander die päpstlichen Verfügungen dem Exequatur des Staates unterstellt, die kirchliche Gerichtsbarkeit aufgehoben, das Ehewesen im bürgerlichen u. gesetzlichen Sinne geordnet, Klöster aufgehoben wurden etc., wobei die Regierung auch das Ansehen des Papstes so ganz übersah, daß sie weder auf dessen Allocutionen, Breven u. selbst Excommunication u. Bann achtete. Den empfindlichsten Schlag erfuhr aber das Papstthum, als auch von Frankreich aus behauptet wurde, daß zum Bestehen des Papstthums das weltliche Regiment desselben nicht nöthig wäre u. daß der sogen. Kirchenstaat mit verwendet werden sollte, um aus ganz Italien Ein Reich zu bilden, in dessen Folge der König von Sardinien in der italienischen Revolution 1859 u. 1860 nicht ermangelte, die nördlichen Theile des Kirchenstaates seinem Staate zu annectiren. Bei dieser in Frage kommenden Auflösung des Kirchenstaates ist Seitens der Vertheidiger der Einheit Italiens vorgeschlagen worden, daß der P. seine Residenz in Rom behalten u. von den katholischen Mächten eine entsprechende Besoldung erhalten soll. Zum persönlichen Schutz des Papstes steht seit 1849 in Rom eine große französische Besatzung. Pius IX. ist Stifter des Pianoordens.
Vgl. De Roccaberti, Bibliotheca maxima pontificia, Rom 1689, 21 Thle., Fol.; Daude, Majestas hierarchiae eccles. summi Pontificis, Bamb. 1761, 2 Bde.; Ballerini, De vi ac ratione primatus, Augsb. 1770, 2 Bde.; Roskovany, De primatu romani Pontificis ejusque juribus, Augsb. 1834; Barruel, Du Pape et ses droits relig., Par. 1803 (deutsch von Güldenapfel, Landsh. 1819); Le Maistre, Du Pape, Par. 1820 (deutsch von Lieber, Frankf. 1822); Rothensee, Der Primat des Papstes in allen christlichen Jahrh., Mainz 1836 f., 4 Bde.; Gosselin, Pouvoir du Pape au moyen âge, Löw. 1845, 2 Bde.; Ellendorf, Der Primat der römischen Päpste, Darmst. 1841–46, 2 Bde.; Ant. Seraphinus Camarda, Synopsis constitutionum apost. cum ceremoniali Gregoriano de pertinentibus ad electionem Papae, Reate 1732; Meuschen, Ceremonialia electionis et coronationis Pontificis rom., Frankf. 1732; Schönemann, De electione rom. Pontificis Roma non libera, Gött. 1798; Adler, Ceremonien u. Feierlichkeiten bei der Wahl u. Krönung eines Papstes, Wien 1834; Krebs, De mutatione nominum Pontificum rom., Lpz. 1719; H. Pipping, De triplici corona Pontificis rom., Lpz. 1642; Hermansen, De cor. tripl. Pontif. rom., Ups. 1736; Mayer, De osculo pedum Pontificis rom., Wittenb. 1687; B. v. Sanden, De podolatria papaea, Königsb. 1713; Gregorovius, Die Grabmäler der römischen Päpste, Lpz. 1856._– (Anastasius) Liber pontificialis (De vitis rom. Pontificum, Gesta rom. Pontificum, Liber gestorum pontificalium) vom Apostel Petrus bis Nikolaus I., mit einem Nachtrag über Hadrian II. u. Stephan VI., herausgeg. Köln 1538, von Busäus, Mainz 1602, von H. Fabrotti, Par. 1649, Bianchini, Rom 1718–35, 4 Bde, von Muratori,[655] im 3. Bde. der Scriptores rerum ital., u. von Vignoli, Rom 1724–55, 3 Bde.; dieser Liber pontif. ist später mehrfach fortgesetzt worden; F. Petrarca, Vite dei Pontifici ed Imperatori Romani, Flor. 1478, Fol.; B. Sacchi di Palatina, Historia de vitis Pontificum rom. (bis Sixtus VI.), Köln 1626; G. O. Panvini, De vitis roman. Pontificum, ebd. 1626; D. Tempesta, Vitae summor. Pontificum a. C. N. (bis Clemens VIII.), Rom 1596, Fol.; A. Ciacconi, Vitae et gesta rom. Pontificum et Cardinalium, ebd. 1677, 4 Bde., Fol., fortgesetzt von T. Pide-Cinque u. R. Fabrino, ebd. 1787, Fol.; I. I. Hoffmann, Historia paparum, mit Zusätzen von W. Hackius, Lyon 1698, 4 Bde., Fol.; G. Palazzi, Gesta Pontificum roman., Vened. 1687–90, 5 Bde.; Pagi, Breviarium Pontif. rom., 1717–53, 6 Bde.; A. Bower, The lifes of the Popes, Lond. 1730, 7 Bde. (deutsch von Rambach, Magdeb. 1751–80, 10 Bde.); F. Bruys, Histoire des Papes (bis Benediet XIII.), Haag 1732–34, 5 Bde.; Walch, Historie der römischen Päpste, Gött. 1758; A. von Geusau, Chronologische Lebensbeschreibung der Päpste (bis Pius VI), Wien 1783; W. Smets, Geschichte der Päpste (bis Leo XII.), Köln 1829, 4 Bde.; L. T. von Spittler, Vorlesungen über die Geschichte des Papstthums, herausgeg. von I. Gurlitt, Hamb. 1828; E. Baluze, Vitae Paparum Avenioniensium, Par. 1693, 2 Bde.; M. Guarnacci, Vitae et res gestae Pontif. roman. et Cardinalium (von Clemens X. bis Clemens XII.), Rom 1787, Fol.; L. Ranke, Die römischen Päpste, ihre Kirche u. ihr Staat im 16. u. 17. Jahrh., Berl. 1834 ff., 3 Bde., 4. A. ebd. 1854 ff.; Ph. Müller, Die römischen Päpste vom heiligen Petrus an bis Pius IX., Wien 1847–57, 17 Bde.; Artaud de Montor, Hist. des souv. Pontif. rom., Par. 1848 ff. (deutsch von Boost, Augsb. 1848–56, 5 Bde.); Jaffé, Regesta Pontificum rom. (bis 1198), Berl. 1851; Christophe, Histoire de la papauté pendant le 14 siècle, Par. 1852 (deutsch von Ritter, Paderborn 1853 f., 3 Bde.); Wisemann, Erinnerungen an die letzten vier Päpste (deutsch von Reusch, Köln 1858); Haas, Geschichte der Päpste, Tübingen 1859 ff.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.