Tridentiner Concil

Tridentiner Concil

Tridentiner Concil (Tridentinum concilium), das 21. u. letzte der allgemeinen Concilien, dessen Bestimmung sein sollte, eine vollständige Reformation an Haupt u. Gliedern der Kirche vorzunehmen. Die Veranlassung zu einer allgemeinen Synode waren die protestantischen Fürsten, welche an eine solche appellirt hatten; diesen traten dann auch die katholischen Fürsten bei, u. Kaiser Karl V. versprach den Papst zur Ausschreibung einer solchen zu vermögen. Die Päpste aber, welche in Erinnerung an das Baseler u. Costnitzer Concil ein neues scheuten, wichen den Bitten des Kaisers möglichst aus u. Leo X., Hadrian VI. u. Clemens VII. starben darüber ab, bis der Kaiser im Regensburger Reichstagsabschied vom 29. Juli 1541 versprach für die Zusammenkunft eines Generalconcils zu sorgen, u. Papst Paul III. nun aus Furcht, es möchten die Deutschen ihre kirchlichen Angelegenheiten selbständig regeln u. die legale Existenz der Protestanten anerkannt werden, wirklich das Concil auf den 1. Nov. 1542 nach Trient berief. Aber theils die Protestation der Protestantanten gegen diese mehr italienische als deutsche Stadt, theils der Wiederausbruch von Feindseligkeiten zwischen dem Kaiser u. dem König Franz II. von Frankreich ließ das Concil gar nicht in den Gang kommen, bis nach dem Beginn des Schmalkaldischen Kriegs der Kaiser den Zusammentritt betrieb, um von dem Concil aus am sichersten seine Absichten gegen den Schmalkaldischen Bund zu erreichen, u. der Papst Ernst machte, um von dem Concil aus den Krieg des Kaisers als einen Kreuzzug gegen die Ketzer darzustellen. So wurde denn das Concil am 13. Dec. 1545 unter dem Vorsitz des Cardinal del Monte in der Dreifaltigkeitskirche eröffnet. Der Papst ließ sich vertreten durch die Cardinäle Johann Maria del Monte u. Marcell Cervino u. den Enaländer Reginald Paol; außer ihm waren noch 4 Erzbischöfe, 21 Bischöfe, 4 Ordensgenerale, viele Äbte, Theologen etc. bei der Eröffnung anwesend. Die Verhandlungen (Acta) wurden in Congregationen gepflogen, u. was in denselben ausgemacht worden war, in den einzelnen Sessionen zu Beschlüssen (Decreta) erhoben. Die Sessionen wurden in der Kirche Sta. Maria Maggiore gehalten. In der ersten Session wurde das Ceremoniell für das Concil bestimmt; in der zweiten die protestantischen Lehren untersucht, in der dritten bis achten die protestantischen Lehren verdammt u. Dogmen sanctionirt, welche früher nie als solche gegolten hatten. Inzwischen waren die Forderungen des Kaisers einer Reformation an Haupt u. Gliedern der Kirche immer dringender geworden, u. der Papst, um Zeit zu gewinnen, verlegte das Concil, angeblich wegen einer in Trient zum Ausbruch gekommenen Epidemie, unter Genehmigung der Majorität der Väter des Concils, am 11. März 1547 nach Bologna. Dadurch aber war eine Spaltung zwischen Kaiser u. Papst eingetreten. In Bologna wurden am 21. April u. 2. Juni die neunte u. zehnte Session gehalten, aber der Kaiser protestirte unterm 16. Jan. 1548 gegen die Geltung der hier als nur von einem Theil der Väter gefaßten Beschlüsse; u. da sich die Zahl der Väter in Bologna immer minderte, so suspendirte der Papst das Concil durch das Breve vom 13. Sept. 1549. Julius III. berief, um den Kaiser zu versöhnen, durch Bulle vom 14 Nov. 1550 das Concil auf den 1. Mai 1551 wieder nach Trient u. bestellte den Cardinal Crescentius zum Präsidenten; dagegen erklärten sich aber die französischen Bischöfe, sowie der französische Hof, u. kein Franzos nahm Antheil an dem Concil, weshalb die Fortsetzung erst den 1. Sept. wieder aufgenommen wurde. Von jetzt gewannen auch die Jesuiten großen Einfluß; in der 11._– 16. Session wurde die Lehre von dem Abendmahl u. einige Reformationsfragen näher bestimmt. Zwar erschienen dabei Gesandte aus Brandenburg, Württemberg u. Kursachsen, allein der Ausbruch des Kriegs gegen den Deutschen Kaiser setzte das Concil in solches Schrecken, daß es am 15. April 1553 vom Papst auf zwei Jahre vertagt wurde. Da es Paul IV. durchaus in Rom gehalten wissen wollte, so vergingen wieder viele Jahre, bis sich Pius IV. dazu bequemte das Concil durch die Bulle vom 29. Nov. 1560 auf Ostern 1561 wieder nach Trient auszuschreiben. Zu Präsidenten waren die Cardinäle Prinz Gonzaga von Mantua u. Seripandus ernannt; aber erst 18. Jan. 1562 konnte die Wiedereröffnung stattfinden. Die Zahl der Bischöfe allein, welche sich jetzt im Anfang auf 102 belief, steigerte sich bis zu Ende des Concils auf 250; es waren größtentheils Italiener u. Spanier. Frankreich, der Deutsche Kaiser u. Baiern drangen immer heftiger auf eine durchgreifende Reformation u. verlangten bes. den Kelch im Abendmahl, Abschaffung des Cölibats u. Fastens. War gleich der Präsident Gonzaga geneigt diese Bitten zu hören, so fand er doch an der papistischen Partei unbewegliche Gegner, u. die Deputirten, ermüdet durch die Verschiebung der Reformation, wünschten selbst eine Beendigung des Concils, welche auch in der 25. Sitzung am 3._– 4. Decbr. 1563 erfolgte, nachdem noch Cölibat, Ablaß, Fegefeuer, Klostergelübde etc. bestätigt, von der weltlichen Reformation aber ganz abgesehen u. ein Fluch über die Ketzer ausgesprochen worden war. Der Papst schrieb den Beschlüssen des Concils durch die Bulle vom 26. Jan. 1564 symbolisches Ansehen zu; doch nahm man dieselben unbedingt nur in Italien, Portugal u. Polen, dagegen nur bedingt in Neapel, Spanien u. den Niederlanden an; in Frankreich u. Österreich wurden sie ganz abgewiesen u. später erst bequemten sich hier einige Dogmatiker dazu. Zur Erläuterung u. Auslegung der Decrete des T. C-s setzte Papst Sixtus V. 1588 eine Congregation von Cardinälen ein. Aus den Decreten wurde der Catechismus romanus u. das Breviarium romanum (s. b.) verfaßt. Folgen des T. C-s waren, daß die Lehren der Katholischen Kirche als etwas Unbewegliches festgesetzt, die päpstliche Hierarchie erhalten, jede Reformation in der Katholischen Kirche u. die Vereinigung[810] der Katholischen mit der Protestantischen Kirche unmöglich gemacht wurde. Am 12. bis 14. Decbr. 1845 wurde die 300jährige Feier der Eröffnung des T. C-s zu Trient in Gegenwart vieler kirchlichen Würdenträger begangen. In Deutschland wiesen mehre bischöfliche Ordinariate der von Geistlichen u. Laien angeregte Wunsch eine besondere Feier zu veranstalten zurück. Die Feier des Schlusses wurde 1863 am 26._– 29. Juni vorweg begangen. Die Canones et Decreta concilii tridentini wurden zuerst herausgegeben von P. Manutius, Rom 1564, Fol., Tyrnau 1756 u. ö., auch Lpz. 1842, u. von Richter, ebd. 1853; deutsch von I. Egli, Luzern 1825, deutsch u. lateinisch von Smets, 2. A. Bielefeld 1827. Die Geschichte des T. C-s schrieben: P. Sarpi, Lond. 1619 u. ö. (deutsch von Rambach, Halle 1761 ff, 6 Bde.), u. gegen ihn Sforza Pallavicini, Rom 1656 f., 2 Bde., Fol., u. ö.; vgl. Brischar, Zur Beurtheilung der Controversen zwischen Sarpi u. Pallavicini, 1844; ferner Salig, Halle 1741–45, 3 Bde.; Göschel, Regensb. 1840; Wessenberg, Constanz 1840; von Bungener, deutsch von S. v. B., Stuttg. 1861. Vgl. Hist. de la réceptions du concile de Trente dans les différentes états cathol., Amsterd. 1756, 2 Bde.; Planck, Anecdota ad historiam concilii tridentini, 23 Programme, Gött. 1791–1815; Mart. Chemnitz, Examen Concilii Tridentini, 1565–73,4 Thle., 2. Aufl. Frkf. a. M. 1585 u. ö., zuletzt Berl. 1862 (deutsch von Georg Nigrinus, 1576); dagegen schr. Diego de Payva y Andrada Defensio tridentinae fidei, Ingolst. 1580; Mendham, Memoirs of the concil of Trent, Lond. 1834.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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