Trier [1]

Trier [1]

Trier, vormaliges Erzstift u. geistliches Kurfürstenthum, zum kurrheinischen Kreise gerechnet; grenzte an Nassau, Niederkatzenellnbogen, Simmern, Sponheim, die Besitzungen der Rheingrafen, an Lothringen, Luxemburg, Schleiden, Gerolstein u. an das Erzstift Köln, 151 QM. groß u. mit 280,000 Ew., fast lauter Katholiken, vom Rhein, Lahn, Mosel, Kyll, Saar etc. durchflossen, meist bergig u. von Theilen des Westerwaldes, des Hundsrück u. der Eifel durchzogen, mit schönen Waldungen, vorzüglichen Weinen (unter dem Namen Moseler bekannt), guter Viehzucht, ziemlichem Ackerbau, vielen Mineralien: als Silber, Blei, Kupfer, Eisen, Steinkohlen, trefflichen Mineralquellen, zwar geringer Industrie, aber bedeutendem Handel u. Schifffahrt; hatte einen Erzbischof u. geistlichen Kurfürsten zum Regenten, welcher den Namen: des heiligen römischen Reichs durch Gallien u. das Königreich Arelat Erzkanzler führte u. dem Range nach der zweite geistliche Kurfürst war. u. dessen jährlichen Einkünfte auf 1/2 Mill. Thlr. geschätzt wurden. Als Kurfürst hatte er auf den Reichstagen in dem Kurfürsteurathe Sitz u. Stimme u. war ein Stand des Kurrheinischen Kreises, bei welchem er die zweite Stelle, nämlich nach dem Kurfürsten von Mainz, hatte. Das Land wurde seit dem 14. Jahrh. in das Obere u. Niedere Stift getheilt; von ersterem war T., von letzterem Coblenz die Hauptstadt u. Residenz. Für die geistliche Administration war das Land in fünf Archidiakonate getheilt: das zu T., zu Dietkirchen, zu Carden, zu Longuion u. zu Tholey. Wappen: ein gevierter Schild mit einem rothen Kreuze im silbernen Felde u. einem weißen Lamme mit einem Fähnlein auf einem Hügel im rothen Felde. Außer dem Erzstifte besaß der Kurfürst auch den größten Theil der Grafschaft Nieder-Isenburg, die Abtei Prüm, 2/3 von Münzfelden u. die Lehnshoheit über die Herrschaften Winnenburg u. Beilstein. Durch die Französische Revolution gingen der erzbischöfliche Titel, ein großes Gebiet u. die meisten Kirchengüter verloren. Seit der neuen Circumscription vom Jahr 1824 gehört T. als Bisthum unter das Erzbisthum Köln u. umfaßt die beiden Regierungsbezirke Trier u. Coblenz, das Fürstenthum Birkenfeld im Oldenburgischen u. das Oberamt Meissenheim im Hessen-Homburgischen mit 736,680 Ew. auf 705 Pfarreien.

Das Erzstift T. war Anfangs ein einfaches Bisthum. Der Sage nach sandte der Apostel Petrus 50 n. Chr. von Rom aus den St. Eucharius mit zwei Gehülfen, Valerius u. Maternus, nach Gallien. Letzter soll in dem Dorfe Ell in Elsaß gestorben u. die beiden anderen nach Rom zurückgekehrt sein. Petrus gab ihnen aber seinen Stab, damit erweckten sie unterwegs den St. Maternus wieder u. zogen nun nach T., wo Eucharius der erste Bischof, bis 73 n. Chr., Valerius der zweite, bis 88, u. Maternus der dritte, bis 124 n. Chr. gewesen sein soll. Nach einer anderen Legende war Maternus der Sohn einer reichen Wittwe Albana in T. u. wurde von St. Eucharius dort von den Todten erweckt. Als ihre 23 Nachfolger werden genannt: Auspleins, Celsus, Felix, Mansuetus, Clemens, Moses, Martin I., Anastasius, Andreas, Rusticus, Auctor, Mauritius, Fortunatus, Cassianus Marcus, Navitus, Marcellus, Metropolus, Severin, Florens, Martin II., Maximinus u. Valentinus,[813] von denen allen jedoch nichts bekannt ist u. welche wahrscheinlich alle nie existirt haben. In Urkunden kommt zuerst Agritius (Agrocius) 314 vor, welchen Sta. Helena, die Mutter Constantins des Großen, aus Antiochien an den Papst Silvester sendete, welcher ihn auf ihre Bitten als Erzbischof nach T. geschickt u. den Primat über Gallien anvertraut haben soll. Doch kommen die Metropolitan-rechte T-s erst später vor. Agritius soll den Heiligen Rock (s. unten S. 818) mit aus Palästina gebracht haben. Ihm folgten: St. Maximinus um 330–348 (349), welcher mit dem flüchtigen, von ihm aufgenommenen Athanasius gegen die Arianer wirkte u. das Nicänische Bekenntniß beharrlich vertheidigte; Paulinus, welcher auf Antrieb der Arianer 353 vom Kaiser Constantius nach Phrygien verbannt wurde, wo er 358 starb; Bonosus, Brito (Britannicus), st. 384; Felix, ging 398 in ein Kloster, unter ihm wurde Priscillian (sd.) in T. hingerichtet; Mauricius, st. 407; Leontius, Auctor (Autur), st. 446; St. Severus, st. 455; St. Cyrillus, st. 458; Jamblichus (Jamnerius), Evemerus (Emerus), Marus, Volusianus, Miletus, st. 486, Modestus, Maximianus, Filicius (Felix), Aprunculus, Rusticus. Letzterem folgte um 527 St. Nicetus, dieser wurde von Chlotar I. vertrieben, weil er den König wegen einer blutschänderischen Heirath getadelt hatte, König Sigbert setzte ihn aber wieder ein u. er st. 566. Er baute eine Citadelle an der Mosel; seine Nachfolger waren: St. Magnerich bis 596, Gunderich, Seband, Severin, um 622 St. Modoald, Schwager des Major Domus Pipin, 640 St. Numerian, 666 St. Hidulf, welcher sich 671 in die Vogesen zurückzog, dort ein Kloster gründete u. 707 starb; als Bischof folgte ihm 671 Basinus, welcher 695 in das Kloster ging, wo er 704 starb; auch Ludwin, Neffe des Vor., brachte die letzten Jahre seines Lebens im Kloster zu; ihm folgte 713 sein Sohn Milon, welcher sich auch des bischöflichen Stuhles von Rheims bemächtigte, von welchem er aber 744 vertrieben wurde, er st. 753; Weomad, unter welchem die Kathedrale zu T. in allen ihren Gütern von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit wurde, st. 776, nach And. 791; Richbod, Schüler Alcuins, hieß in der Hofakademie Karls des Großen Macharius, nahm sich der Schule in T. sehr an; 804 Wazon; 809 Amalarius, ebenfalls Schüler Alcuins, ihn schickte Karl der Große 811 zu den Sachsen, um denselben das Christenthum zu predigen, u. 813 nach Constantinopel, um Frieden mit dem Kaiser Michael Kuropalates zu schließen. Zu seiner Vertretung bei seiner öfteren Abwesenheit wählte der Erzbischof den Chorbischof Thegan (Tejan, Verfasser der Lebensbeschreibung Ludwigs des Frommen) u. Adelmar.

Amalarius st. 814, u. ihm folgte Hetti (Hetto), welcher bei Ludwig dem Frommen in großer Achtung stand u. das Kirchenwesen durch die Einführung der Vita canonica befestigte; seit seiner Zeit tritt die Geschichte T-s aus dem Gebiete der Sage mehr in das Licht der Geschichte u. die Metropolitangewalt des Prälaten in T. mehr zu Tage; er st. 847, nach And. 851; Tietgand, Neffe des Vor., wurde wegen seines Ausspruches in der Heirathsangelegenheit Lothars u. der Thietberga 863 vom Papst abgesetzt; er st. 868; Bertulf, unter welchem die Normannen T. 882 einnahmen, st. 883; Ratbod, wurde 893 Erzkanzler des Königs Zwentebold von Lothringen; 898 erhob dieser König das Land um T. zur Grafschaft u. übergab sie dem Erzstift, wodurch die weltliche Macht desselben begründet wurde; 913 wurde von Karl dem Einfältigen die Wahl des Erzbischofs in Zukunft dem Clerus u. Volke überlassen; Ratbod ließ eine besondere Instruction für die Abhaltung der Senden (De synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis) ausarbeiten, stellte wahrscheinlich die Archidiakonen zur Übung der Sendgerichtsbarkeit u. sonstigen Jurisdiction an u. st. 915. Zur Zeit seines Nachfolgers Ruotger, 915 bis 993, erneuerten die Normannen ihre Einfälle ins Triersche, so auch unter Rotbert, 931–956, welcher 936 bei der Krönung Otto's I. in Aachen als Bischof des älteren Sitzes das Recht dem König die Krone aufzusetzen beanspruchte; Heinrich I. begleitete Otto I. nach Italien u. st. 964 in Parma; Dietrich I., welcher 969 in Rom vom Papst Johann XIII. den Primat über die gallischen u. deutschen Kirchen erhielt, st. 977 in Mainz, unter ihm erhielt T. Güter im Nahegau, wodurch der Grund zu der Herrschaft des Erzbisthums am rechten Rheinufer gelegt wurde; Egbert, Graf von Holland, st. 993, u. dessen Nachfolger, Herzog Ludolf von Sachsen, erhielt 998 angeblich die kurfürstliche Würde, indeß werden die geistlichen Kurfürsten erst in der ersten Hälfte des 13. Jahrh genannt (s.u. Kurfürsten). Schon Ludolf soll dit, Würde des Erzkanzlers in Gallien u. dem Reich Arelat erhalten haben, welche aber, da diese Länder später mit Frankreich vereinigt waren, seitdem nur ein leerer Titel war. Auf Ludolf folgte durch Ernennung des Kaisers Heinrich II. 1008 Megîngald (Meingald), Kanzler des Kaisers, obgleich das Capitel Adalbero, Grafen von Luxemburg, gewählt hatte; er residirte in Coblenz u. st. 1016; Poppo, Sohn des Markgrafen Luitpold von Österreich, st. 1047; ihm folgte bis 1066 Eberhard, Sohn des Grafen Ezelin in Schwaben, welcher mit dem Grafen Konrad von Luxemburg Händel hatte u. von demselben eine Zeitlang gefangen gehalten wurde; Konon (Konrad) I., Herr von Pfullingen, wurde vom Erzbischof Anno von Köln als Vormund des Kaisers Heinrich IV. ernannt, aber von den Trierern nicht anerkannt u. auf der Reise nach T. erschlagen; Udo, Sohn des Grafen Eberhard von Nellenburg in Schwaben, folgte ihm u. st. im Lager des Kaisers vor Tübingen; nach ihm 1079 Engelbert (Egilbert), Graf von Ortenburg, welcher die Investitur vom Kaiser u. das Pallium von dem Gegenpapst Clemens empfing, wodurch viele Händel in der Diöces entstanden, bes. mit den Suffraganen von Metz u. Verdun, auch lag er im Streit mit dem Grafen Heinrich von Luxemburg wegen einer Schenkung der Gräfin Adele von Arlon an das Erzstift; er st. 1101. Bruno, Graf von Lauffen, ging 1106 im Auftrag des Kaisers Heinrich V. zum Papst Paschalis, um wegen des Investiturstreites zu verhandeln; er mußte hier sein Erzbisthum, als aus der Hand eines Laien erhalten, niederlegen u. erhielt es dann nach strenger Pönitenz von dem Papst zurück; 1120 ward er durch den Papst Calixt II. von der Gewalt der päpstlichen Legaten, außer der eines Legatus a latere, befreit u. st. 1124. Sein Nachfolger, Gottfried, nicht gewachsen der Zwietracht unter Geistlichen u. dem Übermuthe der weltlichen Herren, abdicirte 1127; Meginher, Graf von Vianden, welcher streng gegen die Geistlichen war, st. 1130 in Parma, wo ihn der Herzog Konrad von Schwaben, welchen er[814] in den Bann gethan hatte, gefangen hielt. Ihm folgte Adalbero, welchen auch der Papst gegen den, unter dem Einfluß des Vicedoms od. Obervoigts, des Pfalzgrafen Ludwig, gewählten Gottfried 1131 bestätigte. Im 12. Jahrh. hatten sich die Vicedomen des Erzstiftes T. eine große Gewalt angemaßt; die finanzielle Verlegenheit der Erzbischöfe benutzend, hatten sie sich in den Besitz der meisten Kirchengüter gesetzt, welche ihnen nach u. nach verpfändet worden waren, u. übten eine Macht aus, ähnlich der des Major Domus im Fränkischen Reiche unter den Merovingern. Aber Adalbero machte ihrem Ansehen ein Ende, indem er den größten Theil der verpfändeten Güter wieder einlöste. 1137 ernannte ihn der Papst Innocenz II zu seinem Legaten in den Kirchenprovinzen T., Mainz, Köln, Breumen u. Magdeburg u. hielt sich selbst vom Nov. 1147 bis Febr. 1148 bei ihm in T. auf; er st. 1152. Hillin, welcher ebenfalls päpstlicher Legat wurde, die Gewohnheit alle vier Jahre das Erzstift zu berufen u. das Recht dafür den Zehnten zu erhalten bestätigt bekam, 1158 mit den Silbergruben des Erzstiftes vom Kaiser belehnt wurde u. von der Kirche in Worms das Schloß Nassau tauschte, st. 1169. Arnold I. bis 1183, hatte fortdauernd Fehden mit Friedrich u. Sim on von Lothringen. Nach ihm entstand ein Streit über die Nachfolge; der eine Theil des Capitels wählte den Propst Rudolf, Grafen von Wied, der andere den Archidiakon Folmar, Grafen von Bliescastel; der Erstere wurde vom Kaiser Friedrich I., der Andere vom Papst bestätigt u. 1186 in Verona consecrirt. Der Streit dauerte bis 1189, wo Folmar abgesetzt u. auf einem Reichs-. tag zu T. an Rudolfs Stelle Johann I., der Kanzler des Kaisers Heinrich VI., zum Erzbischof gewählt wurde. Dieser ließ T. befestigen u. die zerstörten Schlösser wieder aufbauen, verm ochte 1197 den Pfalzgrafen vom Rhein auf die Obervoigtei über die Triersche Kirche zu verzichten u. vernichtete so den letzten Schimmer der Unterthänigkeit der Erzbischöfe gegen eine andere Macht als Kaiser u. Reich, erhielt dagegen durch die Lehnaustragungen mehrer Weltlichen immer größeres weltliches Ansehen; er erklärte sich in dem Kaiserstreite zwischen Otto von Braunschweig u. Philipp von Schwaben für Letzteren u. st. 1212. Dietrich II., Graf von Wied, stand auf der Seite Friedrichs von Schwaben u. wurde deshalb von dem Grafen von Nassau, einem Anhänger des Gegenkaisers Ottos, angegriffen u. gefangen; 1214 freigelassen, stellte er das gemeinschaftliche Leben der Capitularen her, war bemüht die weltlichen u. kirchlichen Verhältnisse seines Sprengets zu verbessern, erwarb mehre Vasallen u. dem Erzstift mehre Giter. Nach seinem Tode 1242 wählte in zu iespältiger Wahl ein Theil des Capitels Arnold II., Grafen von Isenburg, der andere aber Rudolf von Brück, welchen auch der Kaiser Friedrich II. investirte. Diese Veranlassung ergriffen der Herzog von Lothringen u. die Grafen von Luxemburg u. Sayn, um in das Triersche einzufallen u. die Stadt zu plündern, bis Rudolf 1243 freiwillig entsagte; Arnold rächte sich nachher an dem Kaiser, welchen er 1245 mit absetzte. In den darauf folgenden Kämpfen um die deutsche Kaiserkrone stand Arnold auf der Seite Wilhelms von Holland u. dann Alfons' von Castilien u. mußte seinen Sprengel deshalb von deren Gegnern arg verwüstet sehen; auch er vermehrte die Macht u. den Besitz des Erzstiftes u. st. 1259 auf dem Schloß Tabor (Montabaur). Ihm folgte 1260 Heinrich II. von Vinstingen, nachdem der Papst die beiden von dem Capitelgewählten Heinrich von Bolanden u. Arnold von Schleiden nicht bestätigt hatte. Da Heinrich das Pallium nicht sogleich erhielt, weil ihm das Geld dazu für Rom fehlte, u. er dennoch kirchliche Acte vollzog, zu welchen er erst nach Erlangung des Palliums berechtigt war, so wurde ihm der Proceß gemacht u. er mußte in Rom selbst erscheinen; dort wurde er suspendirt u. im December 1267 der Nuntius Bernardus de Castaneto mit der Administration des Erzstiftes vom Papst Clemens IV. beauftragt; erst Gregor X. hob 1272 die Suspension auf. Heinrich trug dann wesentlich zur Beendigung des Interregnum in Deutschland bei, that dem Wormser Landfrieden nach Kräften Vorschub u. vermehrte die Güter des Stiftes sehr. Er st. 1286. Boemund I. von Warnesberg, welcher wegen Wahlstreitigkeiten erst 1289 vom Papst bestätigt wurde. stand in hohem Ansehen beim Kaiser Adolf u. übte großen Einfluß auf die Wahl Albrechts von Österreich, befestigte die Burgen des Landes u. erwarb nicht allein mehre Vasallen, sondern auch neue Besitzungen. 1300 folgte ihm Dietber, Graf von Nassau, Bruder des Kaisers Adolf von Nassau, von dem Papste eingesetzt; da er ein Gegner des Kaisers Albrecht war, so benutzten dies die Städte in den Stiftslanden, um sich in Verbindung mit Albrecht ihre Freiheiten zu schützen, was ihnen auch gelang, nachdem der Erzbischof 1302, von dem Kaiser in T. belagert, sich hatte unterwerfen müssen; er st. 1307.

Baldewin von Lützelburg suchte alsbald die vielen Feinde des Landes zu versöhnen, errichtete Burgen gegen die Raubritter, erhielt von dem Kaiser Heinrich VII., seinem Bruder, Ludwig dem Baier u. Karl IV., seinem Oheim, viele Freiheiten für seine Kirche u. wurde der eigentliche Gründer u. Befestiger der Macht des Erzstiftes; er war seit 1314 Erzkanzler durch Gallien u. im Königreich Arelat, erhielt 1315 das Recht zugesprochen den Kaiser in Aachen zu krönen, wenn der Erzbischof von Köln abwesend wäre, erweiterte die Besitzungen des Stiftes u. nöthigte die Verpflichteten des Stiftes durch Gewalt zu Erfüllung ihrer Verbindlichkeit, wobei er in vielfache Fehden verwickelt wurde. Zur Erhaltung der Rechte Deutschlands gründete er 1338 den Kurverein in Rhens mit; zur besseren Administration des Landes in geistlicher u. weltlicher Hinsicht theilte er dasselbe in das Ober- u. Niederstift u. errichtete fünf Archidiakonate; 1339 unterstützte er den König Eduard III. von England mit 500 Reitern gegen Frankreich. Seine letzten Lebensjahre wurden durch Empörungen der Trierer getrübt; er st. 1354 u. hinterließ seinem Nachfolger Boemund II. von Saarbrücken-Ettendorf das Erzstift in dem blühendsten Zustande. Boemund schloß 1354 ein Bündniß mit Mainz u. Köln zum Schutz des gegenseitigen Verkehrs, welches 1357 erneuert u. im Anfang des folgenden Jahrh. auf die Fürstenthümer Nassau, Jülich u. die Pfalz ausgedehnt, die Rheinzölle festgesetzt u. zur Sicherheit des Handels alle möglichen Mittel ergriffen wurden.1362 zog sich Boemund nach Saarburg zurück (wo er 1367 starb) u. übergab das Erzstift seinem bisherigen Coadjutor Kuno von Falkenstein, welcher 1363–71 auch Administrator des Erzbisthums Köln war. Dieser erneuerte die [815] Union wegen Erhaltung des Landfriedens u. strafte unerbittlich die Störer desselben; um das weite, durch fremde Besitzungen durchbrochene Gebiet des Erzstiftes besser zu schließen, erwarb er durch Lehnsauftragung, Kauf u. Pfand viele Güter. Die fortwährenden Gährungen unter den Trierern brachen 1377 wieder aus, da Kuno einen neuen Zoll angelegt hatte, welchen er deshalb wieder aufhob. In dem kirchlichen Schisma stand er auf der Seite des Papstes Urban VI. Wegen Kränklichkeit abdicirte er 1388 zu Gunsten seines Neffen Werner von Falkenstein u. st. bald darauf. Werner belagerte 1389–90 das aufrührerische Wesel, half dann dem Erzbischof von Köln gegen den Grafen Engelbert III. von der Mark, hatte 1393–95 Fehden mit dem Grafen von Aremberg u. Solms, erließ 1400 eine nene Gerichtsordnung für die Stadt T., wurde 1412 päpstlicher Legat für die Triersche Kirchenprovinz, vergrößerte die Besitzungen des Landes wesentlich u. st. 1418. Ihm folgte Otto, Graf von Ziegenheim, welcher 1420 gegen die Hussiten marschirte, aber bei Meißen mit den Sachsen geschlagen wurde; unter ihm wurde 1428 eine neue Wahlordnung für die Wahl des Erzbischofs aufgestellt; er st. 1430. Hraban von Helmstädt wurde vom Papst ernannt, obgleich von dem Capitel die eine Partei den Grafen Udalrich von Manderscheidt, die andere Jakob von Sirck gewählt hatte; der Letztere trat zurück, aber mit Hraban dauerte der Kampf bis zu Udalrichs Tode 1436. Hraban hatte schon 1433 Besitz vom erzbischöflichen Stuhl genommen; seine Regierung stürzte das Stift in eine Schuldenlast von 400,000 Goldgulden, zu deren Tilgung er Stiftsgüter verpfändete u. Stiftsstellen um Geld verlieh; um aus seiner kritischen Lage zu kommen, resignirte er um 1439 u. Jakob I. von Sirck folgte. Die Finanzverlegenheiten nöthigten diesen zu wiederholter Ausschreibung von Schatzungen, wogegen der Theil des Landtages, welchen der Adel u. die Deputirten der Städte bildete, sich vergebens erklärte, da der Erzbischof das Capitel auf seiner Seite hatte. In dem Streite zwischen dem Basler Concil u. dem Papst Eugen IV. stand er auf Seite des Erstern u. entschied sich für Felix V., weshalb ihn Eugen IV. 1445 absetzte u. Johann von Cambray zu seinem Nachfolger ernannte; doch wurde Jakob 1447 restituirt. Er stiftete 1454 mit päpstlicher Genehmigung eine Universität in T. u. erließ 1449 eine neue geistliche Gerichtsordnung. Am 10. Mai 1456 schlossen der Adel u. die Städte eine Union gegen die einseitige Wahlcapitulation des Stiftes, daß sie nicht eher einen neuen Herrn anerkennen wollten, bevor derselbe die Erhaltung der Rechte, Freiheiten u. Gewohnheiten der Stiftsunterthanen beschworen hätte, doch cassirte der Kaiser u. der Papst diese Union 1457. Inzwischen war Jakob im Mai 1456 gestorben, ihm folgte Johann II., Markgraf von Baden, wurde aber, wegen des päpstlichen Widerspruchs, erst 1463 consecrirt. Er schloß Bündnisse mit seinen Nachbarn, glich mit Anderen frühere Differenzen aus, beseitigte vielfache im weltlichen u. geistlichen Regiment eingerissene Unordnungen, löste mehre seit Hraban verpfändete Güter ein. Unter ihm wurde 1472 die 1454 gestiftete Universität eröffnet, deren perpetuirlicher Kanzler der Erzbischof wurde. Wohlthätigkeit, der Krieg gegen Boppard (1495–97) u. seine Neigung zur Alchemie stürzten ihn in große Schulden. Er st. 1503 auf Ehrenbreitstein; Tritheim war sein Freund. Ihm folgte sein Großneffe, Jakob II. von Baden, welcher seit 1499 sein Coadjutor gewesen war. Im Jahr 1502 erneuerten Adel u. Städte ihre Union von 1456, worauf der Papst selbst die Wahlcapitulation in einigen Punkten änderte. Jakob II. starb 1511, ohne daß er die gedrückte Lage des Landes hätte erleichtern können.

Nach ihm wurde Richard Greiffenklau von Volrats Erzbischof; er veranstaltete 1512 u. 1515 eine Ausstellung des Heiligen Rockes u. bestimmte die bei dieser Gelegenheit eingenommenen Ablaßgelder zur Reparatur der Domkirche. Unter ihm begann die Reformation, welche er leichter in dem Stiftsgebiet selbst unterdrückte, als in dem nur unter seinem geistlichen Regiment stehenden Lande. Im Frühjahr 1522 hatte sich wegen Vasallenstreitigkeiten ein Bund mehrer Städte u. Fürsten gegen T. gebildet, an dessen Spitze Franz von Sickingen stand. Dieser fiel mit einem Heere in das Erzstift ein, eroberte St. Wendel u. drang bis nach T. selbst vor, welches er zu belagern drohte. Aber der Pfalzgraf Ludwig u. der Landgraf von Hessen eilten dem Erzbischof zu Hülfe u. zwangen Sickingen zum Rückzuge. Richard unterstützte 1525 den Pfalzgrafen von Rhein u. Landgrafen von Hessen gegen die Wiedertäufer, unterwarf 1527 die nach größerer Freiheit strebende Stadt T. u. st. 1531. Ihm folgte bis 1540 Johann III. von Metzenhausen; er erwarb dem Erzstifte mehre Besitzungen, gewann für die Universität tüchtige Lehrkräfte, verbesserte die geistliche u. weltliche Rechtspflege u. verband sich mit dem Erzbischof Hermann von Köln zu reformatorischen Schritten, starb aber darüber. Sein Nachfolger Johann IV. Ludwig von Hagen beschickte 1546 das Tridenter Concil u. st. 1547. Johann V. von Isenburg ging 1551 selbst zum Concil, kehrte aber bereits 1552 nach T. zurück, weil nach dem Passauer Vertrage seine Anwesenheit im Stiftslande nöthig geworden war. In diesem Jahre rückte der Markgraf Albrecht von Brandenburg mit 10,000 Mann in das Land ein; seine Absicht war eigentlich gewesen von Mainz nach Köln zu marschiren, aber da ihm Johann den Durchmarsch durch Coblenz verweigerte, so rückte er vor T., welches ihm am 28. Aug. die Thore öffnete. Der Markgraf ließ mehre Klöster ausplündern u. verbrennen, die Glocken einschmelzen u. that überhaupt während seiner Anwesenheit dem Lande manchen Schaden. Da in diesem Kriege die Trierer dem Feinde gar keinen Widerstand entgegensetzten, dieser aber den Rübenfeldern großen Schaden that, so wurde dieser Krieg spottweise der Rübenkrieg genannt. Nach Albrechts Abzug ins Luxemburgische, ließ Kaiser Karl V., welcher damals Metz belagerte, T. besetzen. Die Drangsale, welche über das Land gekommen waren, nöthigten den Erzbischof wieder Schulden zu machen, wofür er mehre Besitzungen des Stiftes verpfänden mußte. Er nahm 1555 einen Coadjutor u. st. 1556. Sein Nachfolger war Johann VI. von der Leyen; er erlangte vom Kaiser die Entfernung der kaiserlichen Besatzung aus T. Unter ihm wurden die drei Suffraganbisthümer Metz, Toul u. Verdun von den Franzosen besetzt u. breitete sich in dem seiner geistlichen Auctorität unterstellten Nassauischen, Saynschen, Pfälzischen u. in deren Landen die Reformation unaufhaltsam aus. Während seiner Abwesenheit auf dem Reichstag zu [816] Augsburg 1559 brachen durch die Anhänger Kaspar Olevians Religionsstreitigkeiten in T. aus, in deren Folge er nachher die Stadt zu verlassen genöthigt wurde, da er nicht Religionsfreiheit gewähren wollte. 1560 berief er die Jesuiten nach T. u. durch diese, so wie durch strenge Visitationen wurde der Verbreitung der Reformation im Trierschen ein Damm entgegengesetzt; Coblenz, welches sich als Reichsstadt 1560 dem Gehorsam des Erzbischofs entzogen hatte, wurde 1561 wieder unterworfen; dagegen behauptete Wetzlar freie Religionsübung; Johann st. 1567. Jakob III. von Eltz ließ 1569 das Tridentiner Concil in der Erzdiöcese publiciren u. zur Befestigung des Katholicismus darauf eine Visitation abhalten, zu welchem Zwecke er auch 1569 in T. u. 1580 in Coblenz Jesuitencollegia errichtete. Übrigens war er ein guter Wirth, er löste mehre verpfändete Güter ein u. erwarb durch Kauf neue. 1574 wurde die gefürstete Abtei Prüm mit dem Erzstift vereinigt u. diese Vereinigung 1575 von dem Kaiser u. 1579 auch von dem Papste bestätigt. Seine Streitigkeiten mit der Stadt T. schlichtete der Kaiser 1580 zu des Erzbischofs Gunsten, u. derselbe behielt alle Souveränetätsrechte u. Nutzungen aus der Stadt. Jakob gab noch wiederholt seit 1569 den weltlichen u. geistlichen Gerichten neue Instructionen u. st. 1581. Johann VII. von Schönenberg überwachte streng die Regungen gegen den Katholicismus, errichtete Seminare zur Bildung der Geistlichen in T. u. Coblenz, gab 1591 scharfe Befehle gegen Hexen u. Zauberer u. st. 1599 in Coblenz. Lothar von Metternich suchte das Steuerwesen zu ordnen, dem Gewerbewesen aufzuhelfen, die inneren kirchlichen Verhältnisse zu regeln, stiftete auch 1602 ein Jesuitennoviziatin T. u. vermehrte die Klöster; er trat der Katholischen Ligue (s.u. Ligue 5) bei, wodurch er in den Dreißigjährigen Krieg hineingezogen wurde, u. st. 1623. Sein Nachfolger Philipp Christoph von Sötern hatte heftige Streitigkeiten mit dem Domcapitel u. mit den Ständen; er trennte sich von der Ligue u. verband sich mit Frankreich u. neigte sich zu Schweden, weshalb er, unter dem Vorgeben, daß er die Ketzerei begünstige, 1635 von den Spanieen, welche sich T-s bemächtigt hatten, aufgehoben, nach dem Schloß Tervuren bei Brüssel, dann nach Linz u. zuletzt nach Wien gebracht u. erst auf dringendes Verlangen Frankreichs u. unter Vermittlung des Papstes 1645 entlassen ward. Doch erneuerte er sogleich nach seiner Ankunft in Coblenz die alten Zwistigkeiten mit dem Domcapitel u. den Landständen, welche seinem Lande u. ihm selbst vielen Nachtheil brachten. Er zog französische Truppen ins Land u. nahm eine französische Besatzung in T. auf. Als er einen, dem Capitel nicht genehmen Coadjutor, den Grafen Eberhard von Cratz, wählte, zogen das Capitel u. die Stände ein Heer zusammen, bemächtigten sich der Stadt u. verjagten die Franzosen 1649. Der Erzbischof rief neue Hülfe aus Frankreich; die Trierer dagegen erhielten Unterstützung vom Herzog von Lothringen; das Kurgebiet litt viel, endlich zogen die Franzosen ab, u. der Erzbischof wurde durch den Reichscommissarialreceß vom 25. Aug. 1650 genöthigt die alten Gerechtsame u. Wahlcapitulationen aufrecht zu erhalten. Philipp Christoph st. 1652; er ließ den bischöflichen Palast in T. bauen. Unter Karl Kaspar von der Leyen dauerte trotz der Neutralität des Erzbischofs die Bedrückung des Landes in dem Französisch-Spanischen Kriege durch die Franzosen fort, indem diese sich im Trierschen aufhielten u. sich allerhand Erpressungen erlaubten. Da sich dies in dem Französisch-Niederländischen Kriege seit 1672 erneuerte, so schloß sich der Erzbischof dem Bündniß gegen Frankreich an. 1673 besetzten die Franzosen das Triersche, eroberten u. befestigten die Hauptstadt, welche erst nach vierwöchentlicher Belagerung am 8. Sept. 1675 von den deutschen Bundestruppen wieder erobert wurde. Karl Kaspar machte sich um die Rechtspflege im Lande durch die Publication des Landrechtes von 1668 verdient u. erwarb dem erzbischöflichen Stuhle 1669 die Abtei St. Maximian; er st. 1676. Ihm folgte Johann Hugo von Orsbeck, seit 1672 sein Coadjutor. Unter ihm verlor das Stift 1680 durch die Aussprüche der Reunionskammer mehre Besitzungen an Frankreich, u. da der Erzbischof sich weigerte dem König zu huldigen, so marschirte 1684 ein französisches Heer unter Crecqui ein, eroberte T. u. schleifte die Festungswerke; 1687 wurden mehre Ortschaften verwüstet, der Wald um Trarbach niedergehauen u. angefangen auf einem Berge, Trarbach gegenüber, die Feste Mont Royal anzulegen. 1689 geschah die Abtragung der Mauern, Zerstörung der Moselbrücke u. des dritten Theils der Stadt. Der Erzbischof hatte sich nach Coblenz geflüchtet. Nach dem Frieden von Ryswijk 1697 wurden die Trierschen Lande von den Franzosen wieder geräumt u. Mont Royal geschleift. 1702 verband sich der Erzbischof mit England u. den Niederlanden gegen Frankreich u. st. 1711, gefolgt von Herzog Karl Joseph von Lothringen. Während des Spanischen Erbfolgekrieges waren Land u. Stadt T. bald in den Händen der Verbündeten, bald in denen der Franzosen, u. die Städte T., Trarbach u. Saarburg wurden öfters belagert u. erobert. Unter ihm wurde 1714 ein Vergleich zwischen den geistlichen u. weltlichen Ständen wegen der Aufbringung der Steuern gemacht; er st. 1715 in Wien. Franz Ludwig Pfalzgraf von Neuburg machte sich seit 1719 um die Rechtspflege im Lande sehr verdient, ordnete den Rechtsgang u. Instanzenzug neu an, u. da er 1721 vom Kaiser Karl VI. das Privilegium De non appellando für seinen Staat erhielt, so errichtete er 1722 ein neues Gericht, den Hofrath, zu T., welches die vierte Instanz in allen Civilsachen bildete. Die von Jakob I. gestiftete Universität hatte niemals recht gedeihen wollen u. war unter Philipp Christoph ganz in Verfall gerathen; Karl Kaspar hatte zuerst wieder etwas für dieselbe gethan, bes. das Studium der Rechtsgelehrsamkeit befördert, u. jetzt bemühte sich auch Franz Ludwig sie in Flor zu bringen, er gab ihr 1722 neue Statuten u. errichtete neue Lehrstühle für den Unterricht in der Medicin; 1729 verzichtete er auf den erzbischöflichen Stuhl von T. u. übernahm den von Mainz. Sein Nachfolger wurde Franz Georg, Graf von Schönborn-Buchheim (1729–56); er gründete zuerst eine Universitätsbibliothek, welche unter dessen Nachfolgern stets vermehrt wurde. Unter ihm wurde auch endlich der lange geführte Streit zwtschen den Ständen über die Steuerbeiträge durch Vertrag vom 2. Juli 1729 beendigt, worin die Rittergüter gegen Entrichtung von 30,000 Thalern von der Steuerpflicht befreit wurden. Auf Franz Georg folgte Johann Philipp von Waldendorff, welcher 1763 noch Bischof von Worms wurde u. 1768 in Coblenz starb. Der letzte Erzbischof u. Kurfürst von T. war Clemens Wenzel, Prinz von Sachsen;[817] sein Metropolitansprengel wurde durch die 1777 neuerrichteten Bisthümer zu St. Die u. Nancy, welche ihm untergeben wurden, erweitert. Er bemühte sich sehr um Verbesserung des Kirchen- u. Unterrichtswesens, sowohl für die Jugend als auch für die künftige Geistlichkeit, ferner des Rechtswesens; unter ihm u. seinem Vorgänger war Nikolaus von Hontheim (s.d.), ein genialer Mann u. freidenkender Schriftsteller, Weihbischof u. Minister. Sein Plan war zunächst den Dissens in der Kirche wieder auszugleichen, daher bes. Toleranz gegen die Protestanten empfohlen u. geübt wurde; sodann eine vom Papst unabhängigere Deutsche Kirche zu bilden, wie die Gallicanische in Frankreich. Deshalb erklärte der Erzbischof die Jurisdiction der päpstlichen Nuntien für die Erzdiöcese T. aufgehoben u. verbot die Appellation an dieselben, bes. nahm er lebhaften Theil an der Abfassung der Emser Punctation (s.d.), 1786, durch welche die Macht gegenüber dem Papst in deutschen Angelegenheiten gestärkt werden sollte, doch trat er, bei dem zähen Widerstande des Papstes u. nach dem Tode des Kaisers Joseph II, mit dem Kurfürsten von Mainz davon zurück u. widerrief in der Verordnung vom 20. Febr. 1790 die vorhin in dieser Beziehung gemachten Änderungen. Dagegen blieben die durch Verlegung der Residenz von T. nach Coblenz, 1786, auch hier geltend gemachten Toleranzgrundsätze für die Protestanten in Kraft, namentlich das Begräbniß derselben auf katholische Gottesäcker u. die Einsegnung gemischter Ehen durch katholische Priester. Beim Ausbruch der Französischen Revolution flüchteten sich viele Ausgewanderte in die Trierschen Lande, u. namentlich wurde Coblenz der Hauptsammelplatz aller Royalisten. Hier nahmen die Prinzen ihr Hauptquartier u. es wurde der Brennpunkt, von wo alle contrerevolutionären Plane ausgingen. Der Revolutionskrieg betraf auch das Triersche; am 8. Aug. 1794 wurden T. u. Coblenz von den Franzosen besetzt u. im Frieden von Campo Formio das Erzstift mit dem ganzen linken Rheinufer an Frankreich abgetreten. Das Land kam zu mehren Departements, hauptsächlich zu dem Saar-, Rhein- u. Moseldepartement. Gleich nach Beginn der Friedensunterhandlungen zu Rastadt, am 16. Dec. 1797, schlossen die Franzosen Ehrenbreitstein ein, welches sich 24. Jan. 1799 ergab, u. nun wurde die Festung geschleift u. das ganze Land auf dem linken Rheinufer mit Frankreich vereinigt. 1797 war bereits die Universität aufgehoben worden. In dem Frieden von Lüneville, 3. Febr. 1801, wurde die Abtretung an Frankreich u. die Säcularisation bestätigt u. der Erzbischof verzichtete 6. Dec. 1801 auf die Stiftslande u. 25. April 1802 auf den erzbischöflichen Stuhl u. erhielt durch den Reichsdeputationsschluß 25. Febr. 1803 als gewesener Erzbischof von T. eine jährliche Pension von 100,000 Gulden (u. st. 12. Juli 1812 auf dem Jagdschloß Oberndorf), das Kurfürstenthum aber erlosch u. der auf dem rechten Ufer gelegene Theil kam größtentheils an Nassau (s. oben S. 812). Durch den Pariser Frieden 1814 kamen die kurtrierschen Lande wieder zu Deutschland u. wurden bis auf wenige Bezirke, als St. Wendel, welches an Koburg u. erst 1834 an Preußen kam, Birkenfeld, welches Oldenburg, u. Meisenheim, welches Hessen-Homburg erhielt, mit Preußen vereinigt u. gehört jetzt zu den Regierungsbezirken T. u. Coblenz.

In geistlicher Hinsicht wurde durch die Bullen vom 29. November 1801 u. 9. April 1802 aus den Pfarreien des Saardepartements ein neues Bisthum T. gebildet, dessen Bischof dem Erzbischof von Mecheln untergeben wurde; die zum Rhein- u. Moseldepartement gehörigen wurden zu dem Bisthum Aachen u. die übrigen zu dem Bisthum Metz geschlagen; die auf dem rechten Rheinufer, in den nunmehr Nassauischen Landen, kamen unter die Metropolitangewalt des Fürsten Primas u. erhielten einen Generalvicar, welcher seinen Sitz in Limburg hatte. Bischof von T. wurde 1802 Karl de Mannoy; dieser lebte seit 1812 meist in Paris u. kehrte nach der Besetzung T-s durch die Preußen, 1814, nicht mehr zurück. An seiner Stelle wurde 1816 Anton Cordel zum Generalvicar ernannt u. seit 1817 die früher mit Metz verbundenen Pfarreien wieder mit T. vereinigt, desgleichen die der Fürstenthümer Birkenfeld u. Lichtenberg nebst denen des Oberamts Meisenheim, sowie Stücke der früheren Diöcesen Lüttich, Köln u. Mainz, u. 1821 das Bisthum T. als Suffraganat dem Erzbisthum Köln unterstellt. Nachdem die interimistische Verwaltung bis 1824 von Cordel geführt worden war, wurde in diesem Jahre Joseph von Hommer zum Bischof von T. gewählt. Er verwaltete sein Amt ganz im toleranten Geiste des letzten Erzbischofs Clemens Wenzel u. sorgte bes. für Schulen u. Bildungsanstalten der Geistlichen. Nach seinem Tode, 11. Nov. 1836, sollte die Wahl des Bischofs, zufolge einer Convention zwischen dem Päpstlichen Stuhle u. der preußischen Regierung, durch das Capitel unter Mitwirkung eines landesherrlichen Commissärs erfolgen, das Capitel aber vorher sich vergewissern, daß der von ihm zu Erwählende eine dem König genehme Person wäre. Da dessenungeachtet das Capitel Wilhelm Arnoldi wählte, welchen die Regierung nicht wollte, so verzog sich die wirkliche Besetzung des bischöflichen Stuhles bis 1842, wo Wilhelm Arnoldi wieder gewählt u. nun von dem König angenommen wurde. Dieser führte sogleich wieder ein strengeres Regiment im Sinne der Päpstlichen Kirche ein, namentlich gegenüber den Evangelischen in den Begräbnißangelegenheiten u. den gemischten Ehen. Durch seine 1844 erneuerte Ausstellung des Heiligen Rockes rief er eine, Anfangs nicht unbedeutende Dissension in der Katholischen Kirche Deutschlands hervor, s. Deutschkatholiken. Vgl. Gesta Trevirorum, im 10. Bde. von Pertz Monumenta Germ.; Chr. Brower, Annales Trevirorum, Köln 1670; Jak. Masen, Annalium Trevirorum epitome, Trier 1676; Broweri et Masenii metropolis ecclesiae trevericae, herausgegeben von Chr. v. Stramberg, Cobl. 1855 f., 2 Bde.; Hontheim, Historia trevir., Wien 1750, 3 Bde., Fol.; Dessen Prodromus historiae trev., ebd. 1757, 2 Bde., Fol.; P. Conrad, Triersche Geschichte bis 1804, Hadam. 1822; Wyttenbach, Versuch einer Geschichte von T., im Trierschen Kalender 1810–22; I. B. Hatzrodt, Nachrichten über die alten Trierer, Trier 1821, 2. Aufl.; T. v. Haupt, Triersches Zeitbuch vom Jahre 58 v. Chr. bis 1821, ebd. 1822; Ders., T-s Vergangenheit u. Gegenwart, ebd. 1822, 2 Bde.; Geib, Moselland, ebd. 1843; Görz, Regesten der Erzbischöfe von 814–1503, Trier 1859 ff. 2 Bde.; Marx, Geschichte des Erzstiftes T., Trier 1858 ff., 2 Bde.; Schreiber, Über Hontheims Ansicht des ursprünglichen Alters der drei Bisthümer[818] T., Köln u. Lüttich betreffend, ebd. 1859; Scotti, Sammlung der Gesetze im vormaligen Kurfürstenthum T. von 1310–1802, Düsseld. 1832, 3 Bde.; Blattau, Statuta synodalia, ordinationes et mandata archidioecesis trevirensis, Trier 1844–1860, 9 Bde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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