- Mauer [1]
Mauer, 1) ein von Steinen od. von Lehm in gewisser Dicke u. Höhe aufgeführter Bau, welcher entweder mit od. ohne Mörtel verbunden ist. In Bezug auf Bestimmung unterscheidet man Umfassungsmauern, welche einen bedeckten od. unbedeckten Raum einschließen, bei Gebäuden auch Hauptmauern heißen u. in der Vorder-, Hinter- u. Seiten- od. Giebelmauer bestehen; Mittelmauern, welche in Gebäuden mit der vorderen od. hinteren Hauptmauer parallel laufen, die Balken in der Mitte unterstützen u. gewöhnlich die Schornsteine u. Feuerungen enthalten, daher ziemlich so stark als die Hauptmauern sind; Brandmauern, welche die Schornsteine u. Feuerungen enthalten; Scheide-, Quer- od. Schiedmauern, welche einen Raum in Abtheilungen scheiden; Unterstützungsmauern, die Grund- od. Futtermauern. In Bezug auf Bauart unterscheidet man volle od. ununterbrochene M-n, welche keine Öffnung haben; durchbrochene M-n, welche Öffnungen für Fenster, Thüren etc. od. regelmäßig wiederkehrende Zwischenräume (Lücken) haben; gebrochene M-n, an welchen in gewissen Zwischenräumen Pfeiler angebracht sind; schwebende M-n, welche auf Bogen stehen, u. blinde M-n (s. Blind 7). Hinsichtlich des Materials unterscheidet man M-n aus unregelmäßigen Bruchsteinen (Bruchsteinmauern), aus regelmäßig behauenen Bruchsteinen (Quadermauern), aus Lehmsteinen, Ziegeln, Lehm u. Erde od. Pisé. Die Stärke od. Dicke der M. hängt von dem Grunde, der Höhe, dem Material, dem Seitendruck, der zu tragenden Last, der Entfernung von anderen M-n (Spannung) etc. ab. Jede M. muß senkrecht aufgeführt werden, nur die Futter- (Kloster-) u. Unterstützungsmauern, welche einen seitwärts herkommenden Schub od. Druck auszuhalten haben, erhalten auf einer Seite eine gewisse Böschung u. Einziehung von unten nach oben. Bei hohen M-n für Gebäude macht man, der Standfähigkeit wegen, eine ähnliche Einziehung, jedoch nicht in schräger Linie, sondern in Absätzen bei jedem Stockwerke, indem man die nach außen gekehrte Seite der M. gerade aufführt, die nach innen gekehrte aber bei jeder Balkenlage um 4 bis 6 Zoll abbricht, auf welchen Absätzen dann die Balken ruhen. Umfassungsmauern für Gärten, Kirchhöfe u. dgl. macht man gewöhnlich nur 12 bis 18 Zoll stark, bringt aber aller 8 bis 10 Ellen 1 Elle starke Pfeiler an u. gibt ihnen oben eine Decke, Mauerhut (Mauerkappe) von Steinplatten od. Dach- od. Hohlziegeln, u. von Mauerziegeln, welche auf die hohe Kante gelegt werden (Rolllager), od. man setzt ein schmales Lattendach darauf. Die Lage der Mauersteine eines Mauerwerks (Mauerband) muß lagerfest u. ihre Verbindung unter einander standfest u. regelmäßig sein. Bes. im Mittelalter u. bei den Römern waren Futter- (Kasten-) mauern gebräuchlich, wo man die beiden Außenseiten regelmäßig aufführt, den Zwischenraum aber mit klaren Steinen, Kieseln od. Kalk ausschüttet; Gußmauern, wo man den Vorschlag von Bretern mit unregelmäßigen Steinen, Schlacken u. dgl. od. Kalk ausschüttet. Kyklopenmauern waren im hohen Alterthum solche, wo die Zwischenräume der Bausteine nicht mit Mörtel, sondern mit kleinen Steinen ausgefüllt waren (s.u. Kyklopen). Vorzüglich schädlich für die M-n ist Nässe, da sie die Steine zersetzt u. verwittern macht, durch Frost verdirbt u. die Bildung der Mauersalze befördert. Die daraus entstehende Mauerkrankheit (Mauerausschlag, Mauerfraß, Mauerschwamm, Mauersalpeter), ist auch für die Gesundheit der Bewohner damit behafteter Gebäude sehr nachtheilig; vgl. Mauerfraß. 2) Großes zusammenhängendes Festungswerk, welches sich mehre Meilen weit ausdehnt u. zur besseren Vertheidigung einer Landesstrecke Jahrhunderte lang bestimmt ist, so die Chinesische M. etc.; vgl. Linie.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.